Merkblatt fuer Praxisbegleiter Grundpraktikum.pdf - Hochschule für ...
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5.2.1 Was tun Sie, wenn Sie bereits frühzeitig Zweifel an der persönlichen Eignung<br />
Ihres Praktikanten haben?<br />
In Rückmeldegesprächen müssen Sie zunächst dem Praktikanten neben Ihrer Kritik auch<br />
eine Hilfestellung zur Verbesserung der festgestellten Mängel im Bereich der<br />
persönlichen Eignung anbieten. Die Hilfestellung ist schriftlich zu dokumentieren, damit<br />
Ihre Vorgehensweise später nachvollzogen werden kann. Dies ist <strong>für</strong> eine eventuelle<br />
verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung unbedingt erforderlich.<br />
5.2.2 Wann fertigen Sie einen Vermerk über persönliche Eignungszweifel Ihres<br />
Praktikanten?<br />
Wenn Sie bereits frühzeitig Mängel in der Persönlichkeit Ihres Praktikanten feststellen<br />
und/oder die gegebenen Hilfestellungen nicht zu einer Verbesserung der Leistung<br />
führen, sollte ein Vermerk auf dem vorgesehenen Formular angefertigt werden. Die<br />
Entscheidung trifft der Revierleiter.<br />
Der Vermerk verbleibt im Praxisbegleitheft. Eine Mehrfertigung ist der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong><br />
Polizei, dem Bereitschaftspolizeipräsidium und über die Polizeidirektion dem zuständigen<br />
Regierungspräsidium, Abt. 6/LPD zeitnah zuzuleiten.<br />
Bitte bedenken Sie:<br />
Der Revierleiter ist darauf angewiesen, dass er bei Praktikanten, bei denen die Eignung<br />
fraglich ist, in seiner Bewertung auf aussagekräftige Aufzeichnungen zurückgreifen kann.<br />
Es empfiehlt sich deshalb immer Auffälligkeiten zu notieren und diese mit den<br />
Praktikanten zu besprechen. Über die Module hinweg kann sich dadurch eine<br />
Eignungsaussage festigen. Die Rückmeldung gibt dem Praktikanten die Möglichkeit, sein<br />
Verhalten so zu ändern, dass im Modul 2 keine Auffälligkeiten mehr zu erkennen sind.<br />
Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, man registriere einseitig nur negative<br />
Verhaltensweisen, sollten zur Abrundung des persönlichen Eindrucks auch<br />
Beobachtungen, in denen das Verhalten nicht zu beanstanden war, dokumentiert und mit<br />
dem Praktikant besprochen werden.<br />
Herausgegeben von der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei Villingen-Schwenningen<br />
Aus- und Fortbildung / Prüfungsamt<br />
Sturmbühlstraße 250<br />
78054 Villingen-Schwenningen<br />
Tel. 0 77 20 / 309 - 290<br />
E-Mail: SebastianKrayl@hfpol-vs.de oder Sebastian.Krayl@polizei.bwl.de<br />
Stand: März 2011