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Bachelor of Arts (BA) – Polizeivollzugsdienst/Police Service

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Selbstdokumentation<br />

zur Einleitung des Akkreditierungsverfahrens für den Studiengang<br />

„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />

der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />

www.fhpol-vs.de<br />

Anbieter des Studienganges<br />

Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />

Sturmbühlstraße 250<br />

78054 Villingen-Schwenningen<br />

Bezeichnung des Studienganges<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong><br />

Abschlussgrad<br />

<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.)<br />

Datum der geplanten Einführung<br />

01.04.2009<br />

Standort des Studienganges<br />

78054 Villingen-Schwenningen


2<br />

Fachwissenschaftliche Zuordnung<br />

Führungs- und Einsatzwissenschaften - Kriminalwissenschaften - Rechtswissenschaften -<br />

Sozialwissenschaften<br />

Regelstudienzeit<br />

3 Jahre (6 Semester)<br />

Studienbeginn<br />

Sommersemester (jeweils zum 01.04. <strong>–</strong> erstmals zum 01.04.2009)<br />

Häufigkeit des Angebotes<br />

Jährlich<br />

Ansprechpartner für Studieninformationen<br />

⇒ Werner Thimm, Tel.: 07720 / 309 <strong>–</strong> 222<br />

Leiter des Sachgebiets Aus- und Fortbildung/Prüfungsamt<br />

⇒ Alle Einstellungsberater der Polizei des Landes Baden-Württemberg<br />

Anzahl der ECTS-Leistungspunkte<br />

180 Credits<br />

(185 Credits bei erfolgreicher Teilnahme an einem Wahlmodul)<br />

Module und weitere Inhalte<br />

Insgesamt 13 Module<br />

⇒ 8 Module, 3 Begleitfächer sowie auf Wunsch ein Wahlmodul im fachtheoretischen<br />

Studium<br />

⇒ 5 Module im fachpraktischen Studium<br />

(Einzelheiten siehe Curriculum mit Modulübersicht und Studienverlaufsplan in der Anlage 8)<br />

Anzahl der Studienplätze<br />

430 jährlich<br />

Studiengebühren<br />

Keine<br />

Zielgruppe / Adressaten:<br />

⇒ Qualifizierte Beamtinnen und Beamte des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es der Polizei<br />

Baden-Württemberg<br />

⇒ Polizeikommissaranwärterinnen und <strong>–</strong>anwärter<br />

Studienform<br />

Vollzeitstudium<br />

Zugangsvoraussetzungen <strong>–</strong> Einzelheiten siehe Abschnitt 3.4<br />

⇒ Beamtinnen und Beamte des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es:<br />

Mindestens Fachhochschulreife, Praxisbewährung, Bestehen eines Auswahlverfahrens<br />

sowie weitere Bedingungen gem. § 18 Polizei-Laufbahnverordnung<br />

⇒ Polizeikommissaranwärterinnen und <strong>–</strong>anwärter:<br />

Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Bildungsabschluss und Bestehen eines<br />

Auswahlverfahrens sowie weitere Bedingungen gem. § 19 Polizei-Laufbahnverordnung


3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Vorbemerkungen 6<br />

1. Ziele 7<br />

1.1 Strategische Ziele der Hochschule für Polizei 7<br />

1.1.1 Woher kommen wir? 7<br />

1.1.2 Wo stehen wir 9<br />

1.1.3 Wo wollen wir hin 11<br />

1.2 Ziele des Studienganges 13<br />

2. Konzept 17<br />

Vorbemerkungen 17<br />

2.1 Studiengangsaufbau 20<br />

Vorakademische Phase - Vorausbildung 22<br />

Grundpraktikum 23<br />

Fachtheoretisches Grundstudium 25<br />

Hauptpraktikum 27<br />

Fachtheoretisches Hauptstudium 31<br />

2.2 Lernziele, Modularisierung, ECTS 33<br />

2.2.1 Curriculare Pflichtelemente 33<br />

Tabellarische Übersicht über den Studiengang 36<br />

2.2.2 Wahlkomponente im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang 38<br />

2.2.3 Fächeranteile am <strong>Bachelor</strong>-Studiengang 41<br />

2.2.4 Internationale Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges 44<br />

2.3 Lernkontext 45


4<br />

Inhaltsverzeichnis - Fortsetzung<br />

Seite<br />

3. Implementierung 48<br />

3.1 Ressourcen 48<br />

3.1.1 Personalausstattung 48<br />

Lehrpersonal in den Theorie-Modulen 49<br />

Lehrpersonal in den Begleitfächern 50<br />

Administratives und technische Personal 51<br />

3.1.2 Qualifikation der Lehrenden 52<br />

Pr<strong>of</strong>essoren 52<br />

Dozenten des höheren PVD 53<br />

Akademische Räte 54<br />

Dozenten des gehobenen PVD / Sportlehrer 55<br />

3.1.3 Sach- und Haushaltsmittel in der Lehre 55<br />

Sachmittel für Lehre und Studium allgemein 55<br />

Bibliotheksausstattung 57<br />

DV-Ausstattung / Rechnerzugänge 58<br />

Hörsäle und Seminarräume 59<br />

Kriminaltechnik an der Hochschule 60<br />

Zwangsmittel- und Schießtraining 60<br />

Besondere Ressourcen 61<br />

3.1.4 Weitere Infrastruktur und Ressourcen außerhalb des Lehrbetriebes 62<br />

Campus der Hochschule 62<br />

Unterkünfte 62<br />

Verpflegungsbetrieb 63<br />

3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation 64<br />

3.3 Prüfungssystem 67<br />

Leistungsfeststellung 69<br />

Bewertungsregelungen 72<br />

Bestehensregelungen 73<br />

Wiederholungsregelungen 74<br />

Ermittlung der Abschlussnote 75<br />

Urkundenregelungen 78<br />

Übergangsregelungen 79


5<br />

Inhaltsverzeichnis - Fortsetzung<br />

Seite<br />

3.4 Zugangsvoraussetzungen 80<br />

3.4.1 Laufbahnbewerber <strong>–</strong> Polizeikommissaranwärter 80<br />

3.4.2 Bewerber des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es 82<br />

3.5 Transparenz 84<br />

4. Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung 86<br />

4.1 Geschichte der Qualitätssicherung/<strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule 86<br />

4.1.1 Externe Evaluation 86<br />

4.1.2 Satzung zur Evaluation der Lehre / Evaluationskommission 86<br />

4.1.3 Von der Ständigen Evaluationskommission zur Studienkommission 89<br />

4.2 Aktueller Stand der Qualitätssicherung/<strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule 89<br />

4.2.1 Qualitätsbereich „Gewinnung von Lehrpersonal“ 92<br />

4.2.2 Qualitätsbereich „Praktika“ 92<br />

4.2.3 Qualitätsbereich „Fachtheoretische Studienabschnitte 93<br />

4.2.4 Qualitätsbereich „Studienbedingungen“ 96<br />

4.3 Qualitätsmanagement an der Hochschule <strong>–</strong> Zusammenfassung 97<br />

Danksagung 98


6<br />

Vorbemerkungen<br />

Die inhaltliche Struktur dieser Selbstdokumentation orientiert sich weitestgehend an dem<br />

Gliederungsvorschlag im „Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung“ des<br />

Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitutes ACQUIN (Stand 2008).<br />

Hinweise auf Anlagen beziehen sich auf die Unterlagen in den Registern 1 <strong>–</strong> 31 des<br />

beigefügten Anlagenordners. Die Anlagen sind dort nach fachlich-inhaltlichen<br />

Gesichtpunkten wie folgt untergliedert:<br />

• Landesrechtliche Grundlagen der Hochschule und des Studienganges<br />

• Inhaltliche Grundlagen des Studienganges<br />

• Unterlagen zum <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess an der Hochschule für Polizei<br />

• Situation der Hochschule für Polizei / Ressourcen für den Studiengang<br />

• Unterlagen zu Qualitätssicherung und <strong>–</strong> entwicklung.<br />

Daher erfolgen die Anlagenhinweise in der Selbstdokumentation nicht numerisch<br />

aufsteigend.<br />

Die in dieser Selbstdokumentation verwendeten Funktions-, Status- und anderen<br />

Bezeichnungen werden in weiblicher und männlicher Form benutzt.


7<br />

1. Ziele<br />

1.1 Strategische Ziele der Hochschule für Polizei<br />

1.1.1 Woher kommen wir?<br />

Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen (vormals: „Fachhochschule für Polizei<br />

Baden-Württemberg“) wurde 1979 als zentrale akademische Bildungseinrichtung für den<br />

gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in Baden-Württemberg und damit erste<br />

Hochschuleinrichtung ihrer Art in Deutschland gegründet. Der Gründungsakt bildete den<br />

Schlusspunkt unter eine <strong>–</strong> aus heutiger Sicht anachronistisch anmutende - langjährige<br />

Diskussion darüber, ob es zur Wahrnehmung polizeilicher Führungsaufgaben überhaupt<br />

eines Hochschulstudiums bedarf. Kritiker hatten vor der Gefahr einer zunehmenden Akademisierung<br />

des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es gewarnt. Sie befürchteten einen<br />

schleichenden Verlust „handwerklicher Fertigkeiten“ und die Bildung einer neuen innerorganisatorischen<br />

Konfliktlinie zwischen den verschiedenen polizeilichen Statusgruppen. Die<br />

in der Mehrzahl befindlichen Befürworter sahen in der Hochschulgründung einen längst<br />

überfälligen Schritt hin zu einer Ausbildungsform, die einem modernen Polizeiverständnis<br />

und kontinuierlich gestiegenen Ansprüchen an rechtsstaatliches Exekutivhandeln Rechnung<br />

trägt.<br />

Es war wohl auch kein Zufall, dass der Startschuss für die neue Hochschule zeitlich mit<br />

der Etablierung des Kooperativen Führungssystems in der baden-württembergischen<br />

Landesverwaltung zusammenfiel. Dieses verlangt vom gehobenen Dienst <strong>–</strong> der unteren<br />

und mittleren polizeilichen Führungsebene <strong>–</strong> ein neu ausgerichtetes Kompetenzpr<strong>of</strong>il, das<br />

allein schon aus Akzeptanzgründen einer Vermittlung auf wissenschaftlicher Basis bedarf.<br />

Die seither weiter, und zwar extrem, gestiegenen Ansprüche an die Polizeiarbeit im Allgemeinen<br />

und das Führungs- und Einsatzhandeln des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es im<br />

Besonderen haben gezeigt, dass es richtig war, diesen Weg einzuschlagen und entschlossen<br />

voranzugehen.<br />

In ihren Anfangsjahren war die Hochschule in der ehemaligen Klosteranlage Maria Tann<br />

bei Unterkirnach im Schwarzwald untergebracht. Ab Mitte der 80er-Jahre konnte sukzessive<br />

das neue Gebäudeareal am heutigen Standort Sturmbühlstraße 250 in Villingen-<br />

Schwenningen bezogen werden, dessen markante Architektur konsequent auf die<br />

Belange eines modernen Polizeistudiums hin ausgerichtet ist.


8<br />

Die von der Landesregierung Anfang der 90er-Jahre beschlossene drastische Erhöhung<br />

des Stellenanteiles für den gehobenen Dienst führte zu einem Anstieg der Studierendenzahlen<br />

von durchschnittlich rund 200 auf weit über 400 pro Jahrgang und machte eine<br />

Verdoppelung der personellen und räumlichen Kapazitäten an der Hochschule notwendig.<br />

Im Rahmen einer grundlegenden Reform des Diplom-Studienganges Ende der 90er-Jahre<br />

kam es zur Einführung von Diplomarbeiten und Umstellung auf einen hochschulüblichen<br />

Semesterbetrieb. Das reformierte fachtheoretische Hauptstudium war stark geprägt von<br />

einem so genannten „Schwerpunktstudium“, dessen Ziel es war, den Studierenden in dieser<br />

Phase eine weitgehend neigungs- und verwendungsorientierte Fächerwahl zu ermöglichen.<br />

Den gravierendsten Einschnitt bildet die durchgängige Auflösung der Studiengruppen<br />

zu Gunsten eines Belegungsverfahrens, das <strong>–</strong> so die Idealvorstellung - den<br />

Studierenden ein individuelles Studieren bei von ihnen bevorzugten Lehrkräften zu<br />

Wunschzeiten bieten sollte.<br />

In den Jahren 2002/03 erfolgte eine umfassende, kostenaufwändige Evaluation des neuen<br />

Diplom-Studienganges durch einen externen Gutachter, deren Ergebnisse, insbesondere<br />

aus der Absolventen- und Vorgesetztenbefragung, eine wertvolle Grundlage für künftige<br />

Entwicklungsschritte der Hochschule darstellten. Das Gutachten und die wichtigsten<br />

Befragungsergebnisse sind als Anlage 26 beigefügt.<br />

Das zeitliche Zusammentreffen mit der innerhalb der Fachhochschulen des Öffentlichen<br />

Dienstes aufkommenden Diskussion über die Konsequenzen des Bologna-Prozesses<br />

sollte sich als geradezu ideal erweisen im Hinblick auf die Akzeptanz des in den Fokus<br />

gerückten <strong>Bachelor</strong>-Master-Systems. So hat uns der externe Gutachter zwar ein ausgesprochen<br />

adressatengerechtes, hochwertiges Diplom-Studium bescheinigt. Es wurde aber<br />

auch erkannt (ohne dass es im Gutachten explizit zum Ausdruck kommt), dass die aufgezeigten<br />

Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich Studierbarkeit, Leistungsorientierung,<br />

Praxisnähe und Theorie-Praxis-Verzahnung des Studiums eindeutig für einen<br />

Umstieg auf das neue <strong>Bachelor</strong>-Modell sprechen.


9<br />

1.1.2 Wo stehen wir?<br />

In ihrem Selbstverständnis als leistungsstarke und zukunftsorientierte Bildungsorganisation<br />

hat die Hochschule für Polizei in den letzten Jahren eine Reihe von Entwicklungsschritten<br />

durchlaufen, die den <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess flankieren bzw. unterstützen und<br />

die aktuelle Situation prägen.<br />

Die wichtigsten sind im Folgenden schlaglichtartig dargestellt:<br />

• Dezentralisierung von Verantwortung im Sachmittelbereich durch Budgetierung der<br />

Fakultäten (2002/2003)<br />

• Evaluation des reformierten Diplom-Studienganges einschließlich zentraler Verwaltungsbereiche<br />

(2002/2003) durch mundi consulting <strong>–</strong> siehe Anlage 26 - und erste<br />

Umsetzung dringender Maßnahmen, insbesondere<br />

o Wiedereinführung der Studiengruppen im Grundstudium (2003)<br />

o Neue Sachgebietsstruktur für die Verwaltung/neuer Geschäftsverteilungsplan<br />

(2003)<br />

o Stärkung des Pflichtbereiches/Reduzierung des Schwerpunktstudiums im<br />

Hauptstudium (2004)<br />

• Einführung des maschinenlesbareren Studentenausweises und einer<br />

Anwesenheitskontrolle (2004)<br />

• Untersuchung der Möglichkeiten von Multimedia-Anwendungen in der Lehre (2004)<br />

<strong>–</strong> siehe Anlage 23<br />

• Beteiligung am Testlauf für das Master-Studium an der Deutschen Hochschule der<br />

Polizei in Münster (ab 2005)<br />

• Einführung von Regelungen zur standardisierten Deputatserfassung (2005)<br />

• Aufbau eines Alumni-Netzwerkes - Einführung jährlicher Alumni-Treffen (ab 2005)<br />

• Satzung zur standardisierten Evaluation der Lehre/Einrichtung einer Evaluationskommission<br />

(2005) <strong>–</strong> siehe Anl. 27 - und jährlich zwei „Evaluationswellen“ ab 2006


10<br />

• Erstmalige Aushändigung von Bescheinigungen nach dem ECTS-Notensystem an<br />

die Absolventen der Hochschule - neben Zeugnis und Diplomurkunde (2006)<br />

• Verbesserung der Barrierefreiheit der Hochschule (2006)<br />

• Einführung des „Kodex für die Integrität wissenschaftlichen Arbeitens (KIWA)“<br />

(2006) <strong>–</strong> siehe Anlage 31<br />

• Richtlinien für die leistungsorientierte so genannte W-Besoldung von Pr<strong>of</strong>essoren<br />

(sog. Vergaberichtlinien) (2006) <strong>–</strong> siehe Anlage 30; erstmalige praktische<br />

Anwendung der Richtlinien (2008)<br />

• Untersuchung der Hochschule durch den Rechnungsh<strong>of</strong> - ohne gravierende Beanstandungen<br />

(2005/2006)<br />

• Neue Errichtungsverordnung für die Hochschule (2007) <strong>–</strong> siehe Anlage 2 - auf der<br />

Basis des Landeshochschulgesetzes vom 1.1.2005, insbesondere mit folgenden<br />

Neuerungen<br />

o Rechtliche Gleichstellung von Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

mit Pr<strong>of</strong>essoren in Angelegenheiten von Forschung und Lehre<br />

o Etablierung der Ständigen Studienkommission unter der Leitung einer<br />

Studiendekanin als Hauptträger des Qualitätsmanagements der Hochschule;<br />

Konstituierung im Januar 2008<br />

o Untergliederung der Fakultäten in Fachgruppen<br />

• Einführung der mediterranen Küche (2007)<br />

• Auslastungszusage des Innenministeriums für die nächsten zehn Jahre <strong>–</strong> jährlich<br />

ca. 430 Studierende und damit Erreichen der Kapazitätsgrenze (2007)<br />

• Weiterer Ausbau der Bibliothek (2008/2009)<br />

• Verdoppelung der Zahl der Mitglieder des Hochschul-Fördervereines von 2003 bis<br />

2008; derzeitiger Stand: ca. 340 Mitglieder


11<br />

• Einstieg in eine Konzeption zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und<br />

Familie <strong>–</strong> siehe Anlage 25 - (2008).<br />

Die von 2003 bis 2008 vollzogenen Entwicklungsschritte in direktem Bezug auf die<br />

Umstellung des Diplom-Studienganges auf das <strong>Bachelor</strong>-Modell werden in dieser<br />

Selbstdokumentation unter 2. noch gesondert dargestellt.<br />

1.1.3 Wo wollen wir hin?<br />

Die oben genannten Maßnahmen sind <strong>–</strong> wie die Einführung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />

auch - Elemente einer Entwicklungsstrategie, die darauf abzielt, die Hochschule für Polizei<br />

Villingen-Schwenningen als eine moderne und leistungsstarke Einrichtung des Europäischen<br />

Hochschulraumes zu pr<strong>of</strong>ilieren, die ihren Studierenden eine praxisnahe Lehre von<br />

geprüft hoher Qualität bietet und ihnen das notwendige intellektuelle Rüstzeug verleiht, um<br />

im Berufsfeld den stetig wachsenden Anforderungen an den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />

gerecht zu werden.<br />

Mit der Umwandlung ihres anerkannt hochwertigen Diplom-Studienganges in einen<br />

<strong>Bachelor</strong>-Studiengang unterstreicht die Hochschule für Polizei ihre Reformbereitschaft und<br />

Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen Ansätzen zur Optimierung des Studienangebotes.<br />

Sie erfüllt damit die hochschulpolitischen Vorgaben des Landes und sichert damit<br />

dauerhaft ihren Hochschulstatus. Die Abschlüsse ihrer Studierenden werden weltweit<br />

transparent und für Bedarfsträger außerhalb der Polizei Baden-Württembergs (andere<br />

Universitäten und Fachhochschulen, supranationale Polizeieinrichtungen, Unternehmen<br />

der Sicherheitswirtschaft etc.) in ihrem Bildungsgehalt bewertbar.<br />

Auf Grund ihrer Monopolstellung bei der akademischen Ausbildung des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

in Baden-Württemberg orientierte sich die Hochschule bei ihrer<br />

Entscheidung zu dieser neuerlichen Studienreform nicht an Kriterien wie „Angebot“ und<br />

„Nachfrage“. Die aktuelle Alterssituation in der Polizei und die relativ hohen künftigen<br />

Einstellungszahlen lassen für die nächsten zehn Jahre erwarten, dass die Hochschule bis<br />

an ihre Kapazitätsgrenze (430 Studierende pro Jahrgang) ausgelastet sein wird.<br />

Qualitätsfördernde Wettbewerbsprozesse, wie sie in anderen Hochschulbereichen üblich<br />

sind („war for talents“), kommen daher systembedingt nicht in Gang. Gleichwohl verspricht<br />

die Studienreform auf längere Sicht die Möglichkeit von Benchmarking innerhalb der im


<strong>Bachelor</strong>-Modell arbeitenden akademischen Bildungseinrichtungen der Polizeien von<br />

Bund und Ländern. Diese möchten wir nutzen.<br />

12<br />

Die Hochschule für Polizei versteht sich traditionell nicht nur als Stätte akademischer<br />

Wissensvermittlung, sondern auch als polizeiberufliche Sozialisationsinstanz. Sie bietet<br />

hervorragende Studienbedingungen, die das Leben fernab der Familie erleichtern und die<br />

Entwicklung von persönlicher und sozialer Kompetenz fördern. Mit dem neuen <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studiengang soll die Rückkehr zu einem durchgängigen Studieren in überschaubaren, auf<br />

Dauer angelegten Studiengruppen erfolgen.<br />

Ganz im Sinne von „Fördern und Fordern“ hat die Hochschule für Polizei auch das<br />

physische, psychische und soziale Wohlergehen ihrer Studierenden im Blick. Beispiele<br />

hierfür sind der seit Jahren erfolgreich arbeitende psychologische Beratungs- und<br />

Betreuungsdienst der Hochschule, die Einführung der gesundheitsbewussten<br />

mediterranen Küche im Herbst 2007, das breite Spektrum von Sportmöglichkeiten an der<br />

Hochschule sowie die Ende 2008 beginnende Umsetzung einer Konzeption zur Verbesserung<br />

der Vereinbarkeit von Familie und Studium <strong>–</strong> siehe Anlage 25.<br />

Hochschule für Polizei VS -2010<br />

„Sport-<br />

Prüfung“<br />

Förderverein<br />

Netzwerkbildung<br />

Alumni<br />

Fortbildung<br />

Vereinbarkeit von<br />

Studium und<br />

Familie<br />

Forschung<br />

Praxisorientierung<br />

Modularisierung<br />

Akkreditierung<br />

ECTS<br />

B.A.<br />

Master<br />

Regelstudienzeit 3 Jahre DHPol<br />

Qualitätsmanagement<br />

Workload-Gedanke<br />

<strong>Bachelor</strong>-Thesis<br />

Gesundheit<br />

und Fitness<br />

Mediterrane<br />

Küche<br />

Sportmöglichkeiten<br />

Studiengruppen<br />

Persönlichkeitsbildung<br />

Wertevermittlung<br />

Leistungsorientierung<br />

Disziplin


13<br />

1.2 Ziele des Studienganges<br />

§ 2 Abs. 1 der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> (APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4:<br />

„Die am Leitbild der Polizei des Landes Baden-Württemberg orientierte Ausbildung vermittelt den Beamten<br />

durch praxisbezogene Lehre auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden die soziale<br />

Kompetenz sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben im gehobenen<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> erforderlich sind. Die Ausbildung dient insbesondere der Persönlichkeitsbildung<br />

und bereitet auf die besondere Verantwortung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen<br />

Rechtsstaat vor. Weiterhin sollen die Beamten befähigt werden, sich an neue Entwicklungen und Aufgaben<br />

anzupassen und konstruktiv bei der Aufgabenerfüllung und Weiterentwicklung des <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

mitzuwirken.“<br />

§ 15 Abs. 1 Satz 2 APrOPol gD:<br />

„Die Hochschule richtet ihr Lehrangebot und die Rahmenbedingungen des Studiums am Anforderungspr<strong>of</strong>il<br />

für das polizeiliche Berufsfeld aus und stellt durch Evaluationen die Aktualität und Praxisnähe ihres Studienangebotes<br />

sicher.“<br />

Die einzelnen Zielbeschreibungen des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges sind in den für die<br />

inhaltliche und prüfungsrechtliche Ausgestaltung maßgeblichen Regelungswerken<br />

• Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4<br />

• Studienordnung <strong>–</strong> siehe Anlage 5<br />

• Curriculum mit Studienziel- und Modulkatalog <strong>–</strong> siehe Anlage 8<br />

enthalten.<br />

Zu Beginn der <strong>Bachelor</strong>isierung an der Hochschule für Polizei waren sich alle Akteure<br />

darin einig, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Studienganges durchgängig an einem<br />

Anforderungspr<strong>of</strong>il für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in Baden-Württemberg und an<br />

unvermindert hohen Leistungsansprüchen der Hochschule auszurichten ist. Dieses Anforderungspr<strong>of</strong>il<br />

muss im Wesentlichen empirisch fundierte Aussagen zu Kernkompetenzen<br />

und Schlüsselqualifikationen enthalten.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt hat eine achtköpfige Arbeitsgruppe der baden-württembergischen<br />

Polizei <strong>–</strong> paritätisch besetzt mit Dozenten der Hochschule und erfahrenen Polizeipraktikern<br />

<strong>–</strong> in den Jahren 2005 und 2006 bereits vorliegende Anforderungspr<strong>of</strong>ile aus<br />

Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie<br />

ein länderübergreifendes, von der Konferenz der Rektoren der Polizeifachhochschulen<br />

und der Fachbereichsleiter Polizei entwickeltes Grobpr<strong>of</strong>il eingehend untersucht. Hierbei<br />

wurde festgestellt, dass das nordrhein-westfälische Modell für baden-württembergische<br />

Bedürfnisse absolut geeignet erscheint.


Der Ergebnisbericht der AG „Anforderungspr<strong>of</strong>il“ vom März 2006 mit dem Kompetenzund<br />

Funktionspr<strong>of</strong>il des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist als Anlage 12 beigefügt.<br />

14<br />

Ergänzend dazu bot die in den Jahren 2002/2003 vorgenommene externe Evaluation der<br />

Studienreform (Anlage 26) - insbesondere mit ihren Ergebnisse aus den Studierenden-,<br />

Absolventen- und Vorgesetztenbefragungen <strong>–</strong> eine gute und aktuelle Basis zur Beurteilung<br />

der Kompetenzen, die das polizeiliche Berufsfeld von einem Absolventen der<br />

Hochschule für Polizei erwartet.<br />

Die Entwicklung der Ziele und Inhalte des Studienganges erfolgte jedoch nicht nur über<br />

die systematische Erarbeitung der genannten empirischen Grundlagen, sondern auch in<br />

einem mehrjährigen Dialog mit allen von der Studienreform Betr<strong>of</strong>fenen. Hierzu zählen <strong>–</strong><br />

neben den Studierenden, dem Lehrkörper und der Hochschulverwaltung <strong>–</strong> vor allem die<br />

Bedarfsträger der Landespolizei, das Innenministerium (als Dienstherr) und die drei polizeilichen<br />

Berufsvertretungen.<br />

Die Einbindung des polizeilichen Berufsfeldes<br />

in die Entwicklung der Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen<br />

eines praxisorientierten <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />

(2003-2008)<br />

Evaluation des Studiums<br />

durch mundi consulting<br />

im Jahr 2003, insbesondere<br />

• Absolventenbefragung<br />

• Vorgesetztenbefragung<br />

• Studierendenbefragung<br />

AG „Bologna“ (Beratender<br />

Senatsausschuss für den<br />

gesamten Prozess der<br />

<strong>Bachelor</strong>isierung) u.a. mit<br />

Studierendenvertretern<br />

2004-2008)<br />

Studienkommission (Mitwirkung bei<br />

Entwicklung APrOPol gD<br />

und Studienordnung) u,a,<br />

mit Studierendenvertretern<br />

ab Januar 2008<br />

AG „Anforderungspr<strong>of</strong>il“ (Entwicklung<br />

Anforderungspr<strong>of</strong>il gD) mit Vertretern<br />

der Landespolizei 2006/07<br />

AG „Praktika“ (Konzeption <strong>Bachelor</strong>-<br />

Praktikum) mit Vertretern<br />

der Landespolizei 2007/08<br />

Jährliche Diskussion einzelner<br />

<strong>Bachelor</strong>isierungsschritte<br />

im Kuratorium<br />

von 2003 bis 2008 u.a. mit<br />

• Polizeiführung des Landes<br />

• polizeilichen Berufsverbänden<br />

Vorstellung und Diskussion<br />

des <strong>Bachelor</strong> (z.T. mehrfach) bei<br />

• der Polizeiführung des Landes<br />

• der Bereitschaftspolizei<br />

• den Landespolizeidirektionen<br />

• den polizeilichen Berufsvertretungen<br />

• der Akademie der Polizei<br />

(2005-2008)<br />

Jährliche Tagung an der Hochschule<br />

mit den Verantwortlichen für<br />

Aus- und Fortbildung innerhalb der Landespolizei<br />

(2003-2008)<br />

Standardisierte Evaluation der Lehre<br />

(u.a. im Hinblick auf Praxisnähe der Inhalte)<br />

-> zweimal im Jahr stattfindende<br />

Studierendenbefragungen ab Winter 2005/06


15<br />

Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse hat der im Dezember 2003 vom Senat der Hochschule<br />

eingesetzte Beratende Senatsausschuss „Bologna“ in Form eines Studienzielkataloges<br />

aufbereitet, der neben der rein fachlichen Dimension auch wichtige Elemente der<br />

persönlich-charakterlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzerwartungen<br />

umfasst und somit einem möglichst ganzheitlichen Bildungsanspruch<br />

Rechnung trägt.<br />

So soll der baden-württembergische „Polizei-<strong>Bachelor</strong>“ beispielsweise auch<br />

• über eine hohe Berufsmotivation verfügen und sich auf die anstehenden<br />

Herausforderungen in den verschiedenen Arbeitsgebieten des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

freuen,<br />

• um die Notwendigkeit eines steigen intellektuellen Erkenntnisgewinnes wissen<br />

und in einer positiven Grundhaltung zum lebenslangen Lernen befähigt sein,<br />

• sich mit dem Polizeiberuf identifizieren und in Verhalten und Erscheinungsbild<br />

dem hohen Maß an Ansehen Rechnung tragen, das die Polizei in der Gesellschaft<br />

genießt,<br />

• mit einem hohen Maß an interkultureller Kompetenz Bürgern, Kollegen und<br />

Vorgesetzten vorurteilsfrei, empathiefähig und <strong>of</strong>fen begegnen können,<br />

• über ein hohes Maß an Stressresistenz verfügen,<br />

• die Fähigkeit besitzen, auf Fragestellungen, die sich aus der polizeilichen<br />

Aufgabenerfüllung ergeben oder mit ihr zusammenhängen, wissenschaftlich fundierte<br />

Antworten zu finden.<br />

Am 08. Mai 2007 hat der Senat der Hochschule den als Anlage 8 (Seiten 3 - 9) beigefügten<br />

Katalog von Studienzielen beschlossen.<br />

Er bildet nicht nur die Anspruchsgrundlage der Hochschule für die Ausgestaltung des<br />

curricularen Lehrangebots, sondern auch für die Gestaltung der Studienbedingungen<br />

und das Zulassungsverfahren.


16<br />

<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.)<br />

<strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong><br />

Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />

Fachliche Dimension<br />

- Führungswissenschaftliche Dimension<br />

- Kriminaltaktische Dimension<br />

- Dienstrechtliche Dimension<br />

- Politikwissenschaftliche Dimension<br />

- und 19 weitere<br />

Lehrangebot<br />

Allgemeine wissenschaftliche<br />

Dimension<br />

Studienziele<br />

Kommunikation/Repräsentation<br />

Berufsverständnis<br />

Persönlichcharakterliche<br />

Dimension<br />

Auswahlverfahren<br />

Studien-<br />

Bedingungen<br />

In ihrer Studienordnung - siehe Anlage 5 - hat sich die Hochschule selbst verpflichtet,<br />

den Katalog der Studienziele regelmäßig durch die Studienkommission unter<br />

Einbeziehung der Absolventen und der Polizeipraxis zu evaluieren und neuen<br />

Entwicklungen anzupassen - siehe auch Abschnitt 4. dieser Selbstdokumentation.<br />

Dabei ist das jeweils aktuelle Anforderungspr<strong>of</strong>il für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />

zu berücksichtigen.


17<br />

2. Konzept<br />

Vorbemerkungen<br />

Die konzeptionelle Ausgestaltung des Studienganges hatte sich an zahlreichen Vorgaben<br />

auszurichten.<br />

So galt es nicht nur <strong>–</strong> selbstverständlich - die von Kultusministerkonferenz und Akkreditierungsrat<br />

statuierten strukturellen, didaktischen und curricularen Maßstäbe an das <strong>Bachelor</strong>-Modell<br />

zu berücksichtigen 1 , sondern auch den personal- und betriebswirtschaftlichen<br />

Erwartungen des Dienstherrn bzw. des polizeilichen Berufsfeldes sowie einer landesspezifischen<br />

Ausbildungsphilosophie Rechnung zu tragen, die - im Gegensatz beispielsweise<br />

zu Hessen und durch Evaluationen bestätigt - auf ein spartenübergreifendes, betont generalistisch<br />

ausgelegtes Studium für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> setzt. Ferner war<br />

verbindlich davon auszugehen, dass<br />

• eine Externalisierung des Polizeistudiums in Baden-Württemberg politisch nicht<br />

erwünscht ist, es also auf lange Sicht keinen Zugang zum Studium für „organisationsfremde<br />

Bewerber“ geben wird,<br />

• die Hochschule es auch künftig mit folgenden zwei Statusgruppen von<br />

Studierenden zu tun haben wird:<br />

o Langjährig berufserfahrene Polizeibeamte des mittleren Dienstes, die als so<br />

genannte „Aufsteiger“ im Rahmen des Ausbildungsdienstes nach § 18<br />

Polizei-Laufbahnverordnung (LVOPol) studieren - sie werden in dem ab<br />

Frühjahr 2009 startenden 1. <strong>Bachelor</strong>-Studienjahrgang voraussichtlich etwa<br />

60 Prozent der Studierenden ausmachen<br />

o Polizeikommissarsanwärter, die als so genannte „Laufbahnbewerber“ oder<br />

„Direkteinsteiger“ im Rahmen des Vorbereitungsdienstes nach § 19 LVOPol<br />

studieren und als Berufsanfänger im Regelfall lediglich auf eine neunmonatige<br />

Vorausbildung bei der Bereitschaftspolizei zurückblicken können <strong>–</strong> etwa<br />

40 Prozent der Studierenden.<br />

1 Siehe insbesondere die ländergemeinsamen Strukturvorgaben gem. § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von<br />

<strong>Bachelor</strong>- und Master-Studiengängen in Anlage 14.


18<br />

Daneben hatte sich die Hochschule im Bewusstsein um ihre Mitverantwortung für den<br />

langfristigen Erfolg der Polizeiarbeit in Baden-Württemberg eine Reihe von Selbstbindungen,<br />

meist qualitativer Natur, für den <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess auferlegt.<br />

In dem auf individuelle baden-württembergische „Polizeibelange“ hin konstruierten<br />

Studiengangsmodell kommt die Heterogenität des föderal aufgebauten deutschen Polizeiwesens,<br />

man denke etwa an die unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien, Aufbauorganisationen,<br />

Laufbahnstrukturen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen von Polizeiarbeit,<br />

unübersehbar zum Ausdruck. Damit wird der <strong>Bachelor</strong>-Grundgedanke einer durchgängigen<br />

Berufsfeldorientierung des Studiums konsequent umgesetzt.<br />

Zu den hochschulspezifischen Vorgaben zählten nach einem Senatsbeschluss vom 11.<br />

Juli 2006 vor allem folgende:<br />

• „Der anerkannt hohe Standard des Diplom-Studienganges ist bei dem Umstieg auf<br />

das <strong>Bachelor</strong>-Modell unbedingt sicherzustellen. Die sich bietenden Chancen zur<br />

Qualitätsverbesserung sind konsequent zu nutzen. Dem modularisierten Curriculum<br />

als Herzstück der Reform kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu.“<br />

• „Mit dem nordrhein-westfälischen Anforderungspr<strong>of</strong>il für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />

und den Ergebnissen der Evaluation der Studienreform verfügt die<br />

Hochschule über eine fundierte empirische Basis zur Entwicklung des<br />

modularisierten Curriculums.“<br />

• „Entsprechend den Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates ist von dem<br />

so genannten 24/12 Modell (vier Theorie- und zwei Praxissemester) auszugehen.<br />

An der bewährten Semesterabfolge soll festgehalten werden: Grundpraktikum (1.<br />

Semester) <strong>–</strong> 1. Theoriesemester Grundstudium (2. Semester) <strong>–</strong> 2. Theoriesemester<br />

Grundstudium (3. Semester) <strong>–</strong> Hauptpraktikum (4. Semester) <strong>–</strong> 1. Theoriesemester<br />

Hauptstudium (5. Semester) <strong>–</strong> 2. Theoriesemester Hauptstudium (6. Semester).“<br />

• „Es ist ein klar strukturiertes, übersichtliches und mit vertretbarem Aufwand administrierbares<br />

Curriculum zu erarbeiten, das ausschließlich aus Modulen<br />

(disziplinär/interdisziplinär, Basis-/Aufbaumodule), allgemeinen Begleitfächern<br />

(„General Studies“) und der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit („<strong>Bachelor</strong>-Thesis“) besteht.“


19<br />

• „Zu den notwendigen internationalen Komponenten des Studienganges zählen vor<br />

allem die Vermittlung von Fremdsprachen, das Wissen über internationale Regeln<br />

und Spielräume von Polizeiarbeit sowie Inhalte zur Heranbildung interkultureller<br />

Kompetenz.“<br />

• „Für die Erarbeitung der <strong>Bachelor</strong>-Module an der FHPol soll die Regel gelten: So<br />

viel Interdisziplinarität wie möglich und vom organisatorischen Aufwand her vertretbar,<br />

so viel Disziplinarität wie erforderlich und sinnvoll.“<br />

• „Die modulare Vermittlung von Grundlagen- und Methodenwissen im Grundstudium<br />

ist grundsätzlich fachbezogen auszurichten.“<br />

• „Die curriculare Ausgestaltung des Hauptstudiums erfolgt weitgehend interdisziplinär.<br />

Die Module sind relativ breit angelegt und verfolgen <strong>–</strong> neben der Vermittlung<br />

von polizeilichem Fachwissen <strong>–</strong> primär folgende Bildungsziele: die Entwicklung<br />

ganzheitlicher Betrachtungsweisen, die Stärkung analytischer Fähigkeiten, die Entwicklung<br />

und erfolgorientierte Anwendung differenzierter Problemlösungsstrategien,<br />

die Förderung von Sozialkompetenz.“<br />

• „Eine möglichst gleichmäßige Belastung der Fakultäten bei der Modulkoordination<br />

wird angestrebt.“<br />

• „Für den Studiengang ist eine obligatorische <strong>Bachelor</strong>-Arbeit vorzusehen.“<br />

• „Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb<br />

eines Semesters oder eines Jahres vermittelt werden können.“<br />

• „Die Umstellung auf Modulprüfungen darf auf keinen Fall zu einer weiteren Erhöhung<br />

des Prüfungsaufwandes führen.“<br />

Die im Folgenden dargestellten konzeptionellen Elemente des baden-württembergischen<br />

„Polizei-<strong>Bachelor</strong>s“ sind generalistisch angelegt und an der so genannten dreigeteilten<br />

Laufbahn (mittlerer Dienst / gehobener Dienst / höherer Dienst) ausgerichtet.


20<br />

Dies gilt es bei allen Überlegungen hinsichtlich einer Übertragbarkeit auf andernorts stattfindende<br />

Reformbestrebungen bzw. bei Vergleichen mit anderen polizeilichen <strong>Bachelor</strong>-<br />

Modellen zu berücksichtigen.<br />

2.1 Studiengangsaufbau<br />

Zeitlicher Aufbau des Studiengangs (Semesterstruktur)<br />

- unter Einbeziehung der Vorausbildung („vorakademischen Phase“) -<br />

Monate<br />

Vorbereitungsdienst (§ 19 LVOPol)<br />

Laufbahnbewerber „Kommissaranwärter“<br />

Ausbildungsabschnitt Ausbildungsstelle<br />

Ausbildungsdienst (§ 18 LVOPol)<br />

Aufstiegsbeamte des mittleren Dienstes<br />

Ausbildungsabschnitt Ausbildungsstelle<br />

9<br />

(1.-9.)<br />

Vorausbildung<br />

(9 Monate)<br />

BePo<br />

Entfällt<br />

6<br />

(10.-15)<br />

Grundpraktikum GP<br />

(1. Semester)<br />

Polizeidirektion/<br />

Polizeipräsidium<br />

„Das Grundpraktikum … gilt durch die<br />

bisherige Dienstzeit … als erbracht.“<br />

12<br />

(16.<strong>–</strong>27.)<br />

Grundstudium GS<br />

(2.+3. Semester)<br />

Hochschule für<br />

Polizei<br />

Grundstudium GS<br />

(2.+3. Semester)<br />

Hochschule für<br />

Polizei<br />

6<br />

(28.<strong>–</strong>33.)<br />

Hauptpraktikum HP<br />

(4. Semester)<br />

Polizeidirektion/<br />

Polizeipräsidium<br />

Hauptpraktikum HP<br />

(4. Semester)<br />

Polizeidirektion/<br />

Polizeipräsidium<br />

12<br />

(34.<strong>–</strong>45.)<br />

Hauptstudium HS<br />

(5.+6. Semester)<br />

Hochschule für<br />

Polizei<br />

Hauptstudium HS<br />

(5.+6. Semester)<br />

Hochschule für<br />

Polizei<br />

Ausnahmsweise können k<br />

im HP einzelne Module auch bei anderen Ausbildungsstellen nach n<br />

§ 3 Abs. 1 APrOPol gD abgeleistet<br />

werden. In Frage kommen demnach auch: BePo / LPDen / LKA / LfV / AkadPol<br />

Der <strong>Bachelor</strong>-Studiengang ist in seiner Grobstruktur als „24/12-Modell“ mit vier Theoriesemestern<br />

(24 Monate) und zwei Praxissemestern (12 Monate) konzipiert.<br />

Er findet jährlich statt und beginnt jeweils am 1. April mit dem Grundpraktikum (Sommersemester).<br />

Für die Polizeikommissaranwärter (Berufsanfänger) ist als „vorakademische Phase“ eine<br />

9-monatige Vorausbildung bei der Bereitschaftspolizei vorgeschaltet. Hier werden den<br />

Beamten <strong>–</strong> <strong>of</strong>t über Trainings und Übungen - elementare Kenntnisse und Fertigkeiten des<br />

Polizeiberufes vermittelt, um am Studium erfolgreich teilzunehmen.


21<br />

Für die Aufstiegsbeamten des mittleren Dienstes gilt das Grundpraktikum durch die bisherige<br />

Dienstzeit im <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> erbracht. Sie erhalten die für diesen Studienabschnitt<br />

vorgesehen 30 ECTS-Leistungspunkte angerechnet und beginnen ihr Studium<br />

jeweils am 1. Oktober mit dem fachtheoretischen Grundstudium (Wintersemester).<br />

Die jeweils einjährigen/zweisemestrigen fachtheoretischen Studienabschnitte „Grundstudium<br />

(GS)“ und „Hauptstudium (HS)“ finden durchgängig an der Hochschule für Polizei<br />

statt.<br />

Ausbildungsstellen in den jeweils halbjährigen/einsemestrigen Studienabschnitten „Grundpraktikum<br />

(GP)“ und „Hauptpraktikum (HP)“ sind regelmäßig die Polizeipräsidien/-direktionen<br />

der Landespolizei, in Ausnahmefällen auch die Bereitschaftspolizei, die Landespolizeidirektionen,<br />

das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, die Akademie der Polizei<br />

Baden-Württemberg oder das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.<br />

Ausbildungsabschnitte und ihre Bildungsziele - „5 Stadien der Kommissarwerdung“<br />

Ausbildungsabschnitte<br />

Vorausbildung<br />

Grundstudium<br />

Grundpraktikum<br />

Hauptpraktikum<br />

<strong>Bachelor</strong>-Studium<br />

Hauptstudium<br />

B<br />

I<br />

L<br />

D<br />

U<br />

N<br />

G<br />

S<br />

Z<br />

I<br />

E<br />

L<br />

Erwerb von<br />

elementaren<br />

polizeilichen<br />

Kenntnissen<br />

und<br />

Fertigkeiten.<br />

Kennenlernen<br />

der Kernbereiche<br />

des polizeilichen<br />

Berufsfeldes;<br />

Anwenden von<br />

elementaren<br />

Kenntnissen und<br />

Fertigkeiten<br />

in typischen<br />

Situationen des<br />

Polizeialltags.<br />

Erwerb von<br />

Grundlagen- und<br />

Methodenwissen<br />

auf allen<br />

polizeilich<br />

relevanten<br />

Wissensgebieten;<br />

Erwerb von<br />

fachspezifischen<br />

Techniken zum<br />

lebenslangen<br />

Lernen.<br />

Selbstständiges,<br />

verantwortungsvolles<br />

und<br />

teamorientiertes<br />

Anwenden des im<br />

Grundstudium<br />

erworbenen<br />

Grundlagen- und<br />

Methodenwissens<br />

in typischen<br />

Aufgabenfeldern<br />

und Funktionen<br />

des gehobenen<br />

Polizeidienstes.<br />

Vertiefung von<br />

Fachwissen;<br />

Erwerb der<br />

Befähigung zur<br />

ganzheitlichen<br />

Analyse<br />

komplexer<br />

Problemlagen, zur<br />

Erarbeitung<br />

taktischer und<br />

strategischer<br />

Konzepte und zur<br />

Übernahme von<br />

Führungs- und<br />

Einsatzverantwortung.


22<br />

Bei einer abstrakten, metaphorischen Betrachtung einer „Kommissarwerdung“ - dem<br />

Aufbruch in ein komplexes polizeiliches Berufsleben - sind durchaus Analogien zu<br />

verschiedenen Stadien erkennbar, die der lernende Mensch bis zu seinem Erwachsensein<br />

durchläuft.<br />

„Vorakademische Phase“<br />

1. Stadium - „Vorakademische Ausbildung“ (Nur für Laufbahnbewerber)<br />

Entwicklungsschritt Erlernen von polizeiberuflichen Grundkenntnissen und -<br />

fertigkeiten.<br />

Analogie<br />

„Gehenlernen im erzieherischen Schonraum“<br />

Dauer<br />

9 Monate<br />

Ausbildungsort<br />

Polizeischule der Bereitschaftspolizei<br />

Inhaltliche und<br />

lernmethodische<br />

Schwerpunkte<br />

Vermittlung von Basiswissen/Grundfertigkeiten in den<br />

Fächergruppen „Gesellschaftslehre“, „Recht“, „Polizeitaktik/Kriminaltaktik“,<br />

„Einsatztraining/Sport“ sowie in den<br />

Bereichen „Die Streife“, Kriminalitätsbekämpfung“ und<br />

„Verkehrsunfallaufnahme/-überwachung“<br />

Der Erwerb von Grundkenntnissen und <strong>–</strong>fertigkeiten ist für die Berufsanfänger in der Polizei<br />

ungemein wichtig, gehört aber grundsätzlich nicht zu einem Hochschulstudium. Die<br />

von den Polizeischulen der Bereitschaftspolizei geleistete vorakademische Ausbildung hat<br />

sich rundum bewährt und bildet eine solide Grundlage für das anschließende Grundpraktikum.<br />

Ein beruflicher Einstieg bei der Bereitschaftspolizei ist auch hinsichtlich seiner Identität<br />

stiftenden Wirkung unbestreitbar von Vorteil.


23<br />

„Akademische Phase“ <strong>–</strong> <strong>Bachelor</strong>-Studium<br />

2. Stadium - „Grundpraktikum“ (Nur für Laufbahnbewerber/PKA)<br />

Entwicklungsschritt<br />

Kennenlernen der Polizeipraxis und Gewinnung erster<br />

Erfahrungen als Akteur im Berufsfeld<br />

Analogie<br />

„Erste Gehversuche in fürsorglicher Begleitung zur<br />

Erkundung des Terrains“<br />

Dauer<br />

6 Monate <strong>–</strong> 1. Semester (30 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Ausbildungsort<br />

Polizeirevier<br />

Inhaltliche und<br />

lernmethodische<br />

Schwerpunkte<br />

Modul GP 1: „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“<br />

(20 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Modul GP 2: „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Strafverfolgungstätigkeit“<br />

(10 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Praktizieren von Grundfertigkeiten in typischen<br />

Situationen des polizeilichen Alltags unter Aufsicht und in<br />

Begleitung eines an der Hochschule für Polizei geschulten<br />

Praxisbegleiters („Begleiter-Prinzip“)<br />

Das Grundpraktikum besteht aus zwei zeitlich festgelegten Pflichtmodulen.<br />

Es findet bei den Polizeidirektionen/-präsidien auf Ebene der Polizeireviere oder der<br />

Verkehrspolizei statt. Dort gewinnen die Praktikanten erste berufliche Erfahrungen in den<br />

Aufgabenbereichen des Streifendienstes (Dienstgruppe) und des Bezirks- und<br />

Postendienstes.<br />

Wegen ihrer im mittleren Dienst erworbenen Berufserfahrung benötigen Aufstiegsbeamte<br />

kein Grundpraktikum und erhalten 30 ECTS-Leistungspunkte angerechnet.


24<br />

Die Praktikanten leisten das Grundpraktikum in der Regel bei einem Polizeirevier im<br />

Einzugsgebiet ihres Wohnortes oder dienstortnah zu einer Abteilung der<br />

Bereitschaftspolizei ab.<br />

Die Anleitung und Betreuung der Praktikanten erfolgt durch fachlich kompetente und<br />

pädagogisch geeignete Polizeibeamte, die in der Regel selbst Absolventen der<br />

Hochschule sind (Praxisbegleiter). Sie werden von der Hochschule jährlich für diese<br />

Funktion geschult und orientieren sich hierbei am „Praxishandbuch“ der Hochschule <strong>–</strong><br />

siehe Anlage 9.<br />

Die Praxisbegleiter dokumentieren in standardisierter Form entscheidungsmaßgebliche<br />

Tätigkeiten, Leistungen und Verhaltensweisen der Studierenden, die die Grundlage für die<br />

Erstellung einer Eignungsprognose am Ende des jeweiligen Moduls bilden. Die dazu<br />

notwendigen Dokumente sind im Praxisbegleitheft verfügbar, das für jeden Studierenden<br />

geführt und nach Ende des Grundpraktikums der Hochschule übersandt wird.<br />

Mit Feststellung der Eignung ist das Modul bestanden.<br />

Am Ende eines Moduls trifft der jeweilige Praxisbegleiter (Bewerter) eine Eignungsprognose.<br />

Diese bedarf der Bestätigung durch den Leiter des Polizeireviers oder der Verkehrspolizei<br />

(Entscheider). Zu weiteren prüfungsrechtlichen Einzelheiten siehe Anlagen 4 und 5.


25<br />

3. Stadium - „Grundstudium“<br />

Entwicklungsschritt<br />

Analogie<br />

Dauer<br />

Ausbildungsort<br />

Inhaltliche und<br />

lernmethodische<br />

Schwerpunkte<br />

Systematischer Erwerb von wissenschaftlich fundiertem<br />

Grundlagen- und Methodenwissen<br />

„Erlernen verschiedener Bewegungstechniken und deren<br />

situationsgerechter Ausführung“<br />

12 Monate <strong>–</strong> 2./3. Semester (55 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Hochschule für Polizei<br />

Modul 1: „Polizei in Staat und Gesellschaft“<br />

(8 ECTS-Leistungspunkte)<br />

• Politikwissenschaftliche Grundlagen<br />

• Dienstverhältnis, Rechte und Pflichten des Beamten<br />

• Staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen<br />

polizeilichen Handelns<br />

• Polizeiliche Berufsethik<br />

Modul 2: „Grundlagen polizeilicher<br />

Strafverfolgungstätigkeit“ (20 ECTS-Leistungspunkte)<br />

• Grundlagen und Methoden des materiellen und<br />

formellen Strafrechts<br />

• Kriminaltaktische und kriminaltechnische<br />

Grundlagen und Methoden<br />

• Ursachen, Erscheinungsformen und<br />

kriminologische Erfassung abweichenden<br />

Verhaltens<br />

Modul 3: „Grundlagen des polizeilichen Einsatzes zur<br />

Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />

Sicherheit“ (13 ECTS-Leistungspunkte)<br />

• Grundlagen und Methoden der Einsatzwissenschaft<br />

• Grundlagen und Methoden des<br />

Polizeirechts/Verwaltungsrechts<br />

• Grundlagen und Methoden der<br />

Verkehrswissenschaft<br />

Modul 4: „Grundlagen polizeilicher Kommunikation,<br />

Führung und Zusammenarbeit“<br />

(12 ECTS-Leistungspunkte)<br />

• Psychologische Grundlagen polizeilichen Handelns<br />

• Grundlagen polizeilicher Führung und<br />

Zusammenarbeit<br />

• Informationstechnische und betriebswirtschaftliche<br />

Grundlagen polizeilichen Handelns<br />

Als Begleitfach:<br />

Einsatztraining/Sport <strong>–</strong> Teil 1 (2 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Weitgehend disziplinäre Vermittlung eines modular und<br />

submodular angelegten Lernprogramms über<br />

hochschulübliche Lehrformen.


26<br />

Das Grundstudium gliedert sich in submodular untergliederte Pflichtmodule und das<br />

Begleitfach Einsatztraining/Sport.<br />

In diesen ersten beiden Theoriesemestern wird den Studierenden systematisch und<br />

gezielt Grundlagen- und Methodenwissen vermittelt, um sie zu einer lebenslangen selbstständigen<br />

Erweiterung ihrer Kompetenzen in den einzelnen berufsfeldbezogenen<br />

wissenschaftlichen Disziplinen zu befähigen.<br />

Es geht <strong>–</strong> neben der Vermittlung einer soliden polizeifachlichen Wissensbasis zur Bewältigung<br />

polizeilicher Alltagssituationen - um die Heranbildung eines Instrumentariums<br />

(„intellektueller Werkzeugk<strong>of</strong>fer“) zur kontinuierlichen Kompetenzerweiterung.<br />

Zur Vorbereitung auf die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit werden die Studierenden im<br />

Laufe des Grundstudiums auch in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt.<br />

Es sind 150 zusätzliche Leistungsstunden (entsprechend 5 ECTS-Leistungspunkte) für<br />

den ersten Teil der Erstellung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit vorgesehen.


27<br />

4. Stadium - „Hauptpraktikum“<br />

Entwicklungsschritt<br />

Selbstständiges teamorientiertes Praktizieren des<br />

erworbenen Grundlagen- und Methodenwissens in<br />

typischen Aufgabenfeldern und Funktionen des<br />

gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

Analogie<br />

„Selbstständiges Bewegen in zentralen Lebensbereichen<br />

mit wachsendem Aktionsradius“<br />

Dauer<br />

6 Monate <strong>–</strong> 4. Semester (30 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Ausbildungsort<br />

Polizeidirektion/-revier<br />

Inhaltliche und<br />

lernmethodische<br />

Schwerpunkte<br />

Modul HP 1: „Praktizierte polizeiliche<br />

Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“<br />

(8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Modul HP 2: „Praktizierte polizeiliche<br />

Strafverfolgungstätigkeit“<br />

(8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Modul HP 3: „Praktizierte Stabsarbeit“<br />

(8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Der Umfang des jeweiligen Pflichtmoduls (HP 1 <strong>–</strong> HP 3) ist<br />

in einem Rahmen von 6 bis 10,5 Wochen (entsprechend 8<br />

bis 14 ECTS-Leistungspunkten) individuell in Absprache<br />

mit der Ausbildungsstelle wählbar.<br />

Grundsätzliche Möglichkeit von Hospitationen im In- und<br />

Ausland.<br />

Aktive qualifizierte Polizeiarbeit einzeln und im Team in<br />

klassischen polizeilichen Tätigkeitsfeldern, orientiert an<br />

einem Aufgabenkatalog und mit einem festen Ansprechpartner<br />

(„Berater-Prinzip“).<br />

Im Hauptpraktikum bringen die Studierenden das im Grundstudium erworbene<br />

Grundlagen- und Methodenwissen in typischen Aufgabenfeldern und Funktionen des<br />

gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es selbstständig, verantwortungsvoll und teamorientiert<br />

zur Anwendung.


28<br />

Gegenüber dem bisherigen Diplomstudiengang weist das <strong>Bachelor</strong>-Hauptpraktikum eine<br />

deutlich stringentere Verzahnung mit den theoretischen Studienabschnitten auf.<br />

Das Hauptpraktikum findet grundsätzlich bei den Polizeidirektionen oder Polizeipräsidien<br />

(Ausbildungsstellen) statt, wobei sich das Programm auf die drei klassischen polizeilichen<br />

Aufgabenfelder konzentriert. Die Studierenden üben Aufgaben des gehobenen Dienstes in<br />

einer Dienstgruppe eines Polizeireviers oder einer Verkehrsgruppe der Verkehrspolizei<br />

aus, leisten qualifizierte Ermittlungsarbeit im Aufgabenfeld des Bezirks- oder Postendienstes<br />

oder der Kriminalpolizei und nehmen Stabsaufgaben wahr.<br />

Im Einvernehmen mit der Ausbildungsstelle kann der Praktikant einzelne Module auch bei<br />

anderen Stellen, z.B. den Landespolizeidirektionen oder den Abteilungen der Bereitschaftspolizei<br />

ableisten, wobei die administrative Verantwortung bei den Polizeidirektionen<br />

bzw. den Polizeipräsidien verbleibt.<br />

Das funktional <strong>–</strong> statt wie bisher organisatorisch <strong>–</strong> ausgerichtete Hauptpraktikum gibt den<br />

Studierenden und den Ausbildungsträgern vor Ort wichtigen planerischen Spielraum. So<br />

bleibt es etwa ihnen überlassen, ob „polizeiliche Strafverfolgungstätigkeit“ ganz oder teilweise<br />

bei einem Polizeirevier (Bezirksdienst) oder bei der Kriminalpolizei praktiziert wird.<br />

Die relativ lange „Aufenthaltszeit“ in den einzelnen Funktionsfeldern ermöglicht hinreichend<br />

fundierte Aussagen zur Eignung und Befähigung.<br />

Die Betreuung wechselt gegenüber dem Grundpraktikum von der fürsorglichen Begleitung<br />

und Aufsicht („Begleiter-Prinzip“) zur individuellen Beratung, temporär bzw. nach Bedarf<br />

(„Berater-Prinzip“).<br />

Das Hauptpraktikum besteht aus drei zeitlich variablen Pflichtmodulen im Umfang von<br />

mindestens 8 ECTS-Leistungspunkten (6 Wochen) und höchstens 14 ECTS-Leistungspunkten<br />

(10,5 Wochen). Die einzelne Verweildauer im Modul kann auch 7,5 Wochen (10<br />

ECTS-Leistungspunkte) oder 9 Wochen (12 ECTS-Leistungspunkte) betragen. Die<br />

Summe der jeweils gewählten ECTS-Leistungspunkte muss 30 ergeben.<br />

Die Studierenden haben vor Beginn des Hauptpraktikums ihre Verweildauer im jeweiligen<br />

Modul mit ihrer Ausbildungsstelle zu vereinbaren.


29<br />

Die Konstruktion des Hauptpraktikums sieht somit zwar Pflichtmodule vor, gibt den<br />

Studierenden jedoch die Möglichkeit einer individuellen zeitlichen „Dosierung“ einzelner<br />

Stationen. Dies ist wichtig, um den unterschiedlichen Vorverwendungen, Erfahrungshintergründen<br />

und Vorstellungen von der Anschlussverwendung Rechnung zu tragen.<br />

Unter der Voraussetzung, dass mindestens 6 Wochen Dienst in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern<br />

der einzelnen Module geleistet wird, sind Hospitationen in anderen polizeilichen/polizeinahen<br />

Einrichtungen in einem zeitlichen Umfang von insgesamt bis zu drei<br />

Wochen Dauer möglich. Insbesondere kommen Hospitationen bei folgenden Stellen in<br />

Betracht:<br />

• Dienststellen der Bundespolizei<br />

• Polizeidienststellen anderer Bundesländer<br />

• Dienststellen der allgemeinen Verwaltung<br />

• Staatsanwaltschaften und Gerichte<br />

• Psychiatrische Landeskrankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen.<br />

Unter besonderen Voraussetzungen sind Aufenthalte bei Polizeien des europäischen<br />

Auslandes bis zu einer Dauer von 4,5 Wochen möglich.<br />

Einzelheiten hierzu sind in der Studienordnung (Anlage 5) geregelt.<br />

Die notwendigen Absprachen zwischen den Ausbildungsstellen und den Praktikanten<br />

hinsichtlich Moduldauer, Organisationseinheit zur Durchführung der Module, Hospitationsstellen<br />

und zu eventuell in Frage kommenden Auslandsaufenthalten erfolgen anhand von<br />

Koordinierungsgesprächen, die vornehmlich an der Hochschule stattfinden.<br />

Hierfür werden den Ausbildungsstellen vorab Erhebungsbögen übermittelt, die den von<br />

den Praktikanten gewünschten Ablauf des Praktikums beinhalten, der zuvor von der<br />

Hochschule bei den Praktikanten erhoben wurde.


30<br />

Die Leiter der Ausbildungsstellen oder von ihnen Beauftragte gewährleisten den ordnungsgemäßen<br />

Verlauf des Hauptpraktikums und erstellen in Absprache mit den Praktikanten<br />

einen Ausbildungsplan.<br />

Für die Studierenden im Hauptpraktikum steht bei den jeweiligen Ausbildungsstellen ein<br />

Praxisberater zur Verfügung, der bei Fragen zu den Inhalten, Modalitäten und Abläufen<br />

des Praktikums oder bei dienstlichen Problemen als Ratgeber dient. Er ist sowohl Vermittler<br />

zwischen den Praktikanten und den Leitern der Ausbildungsstellen als auch Bindeglied<br />

zur Hochschule für Polizei.<br />

Die Funktion wird durch Beamte ausgeübt, die im Regelfall selbst Absolventen der<br />

Hochschule sind.<br />

Der Praxisberater dokumentiert am Ende des Hauptpraktikums, in welchem Modul wie<br />

viele ECTS-Leistungspunkte durch den jeweiligen Praktikanten erworben wurden.<br />

Grundlage hierfür bilden die in standardisierter Form dokumentierten entscheidungsmaßgeblichen<br />

Tätigkeiten, Leistungen und Verhaltensweisen des Praktikanten, die zur Feststellung<br />

der Eignung führen.<br />

Die dazu notwendigen Dokumente sind im Praxisbegleitheft verfügbar, das für jeden<br />

Praktikant geführt und nach Ende des Hauptpraktikums der Hochschule zeitnah übersandt<br />

wird.<br />

Am Ende eines Moduls trifft der unmittelbare Vorgesetzte des Praktikanten (Bewerter)<br />

eine Eignungsprognose. Diese bedarf der Bestätigung durch den für den Arbeitsbereich<br />

verantwortlichen Vorgesetzten (Entscheider).<br />

Mit Feststellung der Eignung ist das jeweilige Modul bestanden.<br />

Zu weiteren prüfungsrechtlichen Einzelheiten siehe Anlagen 4 und 5.


31<br />

5. Stadium - „Hauptstudium“<br />

Entwicklungsschritt<br />

Erwerb der Befähigung<br />

- zur ganzheitlichen Analyse komplexer polizeilicher<br />

Problemlagen<br />

- zur Erarbeitung taktischer und strategischer Konzepte im<br />

Bewusstsein um die vielschichtigen Wirkungen polizeilichen<br />

Handelns<br />

- zur Übernahme von Einsatz- und Führungsverantwortung<br />

Analogie<br />

„Eigeninitiativ und verantwortungsvoll Richtungsentscheidungen<br />

treffen, (Aus-)Wege finden und erforderlichenfalls Anderen<br />

aufzeigen bzw. vorgeben“<br />

Dauer<br />

12 Monate <strong>–</strong> 5./6. Semester (55 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Ausbildungsort<br />

Hochschule für Polizei<br />

Inhaltliche und<br />

lernmethodische<br />

Schwerpunkte<br />

Modul 5: „Polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung auf<br />

ausgewählten Deliktsfeldern“<br />

-Straf- und eingriffsrechtliche, kriminalistische und<br />

kriminologische Dimensionen-<br />

(19 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Modul 6: „Polizeilicher Einsatz im Alltag und in ausgewählten<br />

Einsatzlagen/Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit“<br />

-Einsatz- und verkehrswissenschaftliche, psychologische und<br />

eingriffsrechtliche Dimensionen-<br />

(16 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Modul 7: „Selbstmanagement/Verhalten in Extremsituationen/Führung<br />

und Teamarbeit in Polizeiorganisationen“<br />

-Dienstrechtliche, psychologische und<br />

führungswissenschaftliche Dimensionen-<br />

(8 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Modul 8: „Polizeiarbeit im internationalen Kontext“<br />

-Politische, europarechtliche und kriminalistische Dimensionen-<br />

(5 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Als Begleitfächer:<br />

Einsatztraining/Sport (3 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Polizeiliches Fachenglisch/-französisch (4 ECTS-Leistungspunkte)<br />

Weitgehend interdisziplinär angelegter Studienabschnitt mit<br />

einer Themenvermittlung unter dem Dach von Szenarien.


32<br />

Mit ihrer Konzeption des Hauptstudiums beschreitet die Hochschule einen neuen Weg.<br />

„Neu“ ist dabei nicht das konsequent interdisziplinär angelegte Curriculum, das <strong>–</strong> neben<br />

der thematischen Schwerpunktbildung - nur der Lernziel-Logik dieses Studienabschnittes<br />

entspricht. Das wirklich innovative Element findet sich im didaktischen Bereich. Es ist vorgesehen,<br />

die einzelnen Themen unter dem Dach von typischen Szenarien des polizeilichen<br />

Alltags zu behandeln.<br />

So werden die aus dem Hauptpraktikum kommenden Studierenden mit realitätsnahen<br />

komplexen Problemlagen konfrontiert, für die sie - unter Einbeziehung ihrer frisch gewonnenen<br />

praktischen Erfahrungen und des weiteren theoretischen Wissensangebotes -<br />

möglichst ganzheitlich ausgelegte Lösungsansätze entwickeln sollen.<br />

Über die Pflichtmodule hinaus bietet die Hochschule Module im Umfang von jeweils 150<br />

Leistungsstunden (5 ECTS-Leistungspunkte) an, von denen die Studierenden<br />

entsprechend ihrer Interessen jeweils ein Angebot ihrer Wahl wahrnehmen können<br />

(Wahlmodule nach § 17 Abs. 1 Satz 3 APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4.<br />

Im Hauptstudium sind 150 zusätzliche Leistungsstunden (entsprechend 5 ECTS-<br />

Leistungspunkte) für den zweiten Teil der Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit und ihre Verteidigung<br />

im Rahmen einer mündlichen Prüfung vorgesehen.


33<br />

2.2 Lernziele, Modularisierung, ECTS<br />

2.2.1 Curriculare Pflichtelemente<br />

Das in den Sitzungen des Senats am 03.06.2008 nahezu einstimmig beschlossene Curriculum<br />

mit seinen detaillierten Studienziel- und Modulkatalogen (siehe Anlage 8) gibt die<br />

inhaltliche Feinstruktur des „<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />

wieder. Der wegweisende Senatsbeschluss wurde vom Kuratorium der Hochschule am<br />

23.07.2008 einstimmig bestätigt.<br />

Das Werk ist das Ergebnis eines rund fünfjährigen, jederzeit konstruktiv verlaufenen<br />

Diskussions- und Beratungsprozesses unter Einbeziehung aller von der Reform direkt<br />

oder indirekt Betr<strong>of</strong>fenen (Studierende, Lehrkräfte, Verwaltung, Polizeipraxis, Dienstherr,<br />

polizeiliche Berufsvertretungen, Wissenschaftsministerium).<br />

Speziell für den Abschluss der Modularisierung und die redaktionelle Aufbereitung des<br />

erarbeiteten Modulkataloges hatte der Senat am 10.07.2007 folgende weitere Vorgaben<br />

beschlossen:<br />

„1. Beschreibung curricularer Elemente<br />

- Modulbeschreibung<br />

1. Modulnummer<br />

2. Modultitel<br />

3. Studienabschnitt/Semester<br />

4. Qualifikationsziele<br />

5. Lerninhalte<br />

6. Anzahl der Leistungspunkte (ECTS)<br />

7. Studentischer Arbeitsaufwand (Kontaktstudium/Selbststudium)<br />

8. Voraussetzung für die Teilnahme<br />

9. Art des Leistungsnachweises<br />

10. Modulkoordinatoren<br />

11. Submodule / Einzelveranstaltungen des Moduls<br />

- Submodulbeschreibung<br />

1. Titel des Submoduls<br />

2. Verantwortliche Fachgruppe(n)<br />

3. Lernziele<br />

4. Lerninhalte<br />

5. Studentischer Arbeitsaufwand (Kontaktstudium/Selbststudium)<br />

6. Art des Leistungsnachweises<br />

7. Einzelveranstaltungen des Submoduls<br />

- Lehrveranstaltungsbeschreibung


34<br />

1. Titel der Lehrveranstaltung<br />

2. Verantwortliche Fachgruppe(n)<br />

3. Lernziele<br />

4. Lerninhalte<br />

5. Studentischer Arbeitsaufwand (Kontaktstudium/Selbststudium)<br />

2. Vorgaben für die Bestimmung der Modulkoordination<br />

Die Modulkoordination für die ersten Studienjahrgänge soll fakultätsparitätisch erfolgen.<br />

Jede Fakultät hat pro Studienjahr jeweils eine Modulkoordination unter konkreter<br />

Festlegung der verantwortlichen Fachgruppe zu übernehmen.<br />

Die fakultätsbezogene Zuordnung der einzelnen Module soll im Rahmen der Auftaktsitzung<br />

zur weiteren curricularen Ausgestaltung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges durch die<br />

Versammlung der Dekane und Fachgruppenleiter möglichst auf dem Konsenswege<br />

erfolgen. Hierbei eventuell auftretende Streitfragen werden unverzüglich einer Senatsentscheidung<br />

zugeführt, erforderlichenfalls per Umlaufverfahren.<br />

3. Vorgabe der „30er-Teilbarkeit“<br />

Zur Vereinfachung der ECTS-Bestimmung ist in der Modulbeschreibung jeweils eine<br />

durch 30 teilbare Zahl von Workload-Stunden auszuweisen.<br />

4. Vorgabe des Abschluss-Termins<br />

Die Modulkoordinatoren des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges haben dem Beratenden<br />

Senatsausschuss „Bologna“ bis spätestens 31. Januar 2008 jeweils eine unter Beachtung<br />

der Senatsvorgaben erarbeitete vollständige Modulbeschreibung (einschließlich<br />

vollständiger Submodul- und Lehrveranstaltungsbeschreibungen) zu übermitteln.<br />

Der „Beratende Senatsausschuss Bologna“ übernimmt die redaktionelle Aufbereitung<br />

und legt dem Senat einen entscheidungsreifen Entwurf des <strong>Bachelor</strong>-Curriculums zu<br />

dessen April-Sitzung 2008 vor.“


35<br />

Der Studiengang ist in seinem Pflichtprogramm - ohne Wahlmodul - wie folgt aufgegliedert<br />

(Grobgliederung):<br />

Inhaltliches<br />

Element<br />

Zahl der<br />

Elemente<br />

Studentischer<br />

Arbeitsaufwand<br />

ECTS-Punkte<br />

Anteil am<br />

Studiengang<br />

Theoriemodul 8 3.030 Stunden 101 56,1 %<br />

Praxismodul 5 1.800 Stunden 60 33,3 %<br />

Begleitfach 2 270 Stunden 9 5,0 %<br />

Leistungen zur<br />

<strong>Bachelor</strong>-<br />

Arbeit<br />

300 Stunden 10 5,6 %<br />

Gesamt 5.400 Stunden 180<br />

Einen genaueren Überblick vermittelt die tabellarische Übersicht auf der folgenden Seite.


Kurzbezeichnung<br />

36<br />

Tabellarische Übersicht über den Studiengang <strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong><br />

Titel ECTS ECTS-<br />

Summe<br />

je<br />

Abschnitt<br />

Studentischer<br />

Arbeitsaufwand<br />

gesamt in Std.<br />

davon<br />

Kontaktstudium<br />

Modul GP 1 Ersterfahrungen mit polizeilicher Gefahrenabwehr/Verkehrsicherheitsarbeit 20 600 nach<br />

30<br />

Dienstplan<br />

Modul GP 2 Ersterfahrungen mit polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit 10<br />

300 nach<br />

Dienstplan<br />

Modul 1 Polizei in Staat und Gesellschaft 8 240 109 131<br />

Modul 2 Grundlagen polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit 20 600 246 354<br />

Modul 3 Grundlagen des polizeilichen Einsatzes zur Gefahrenabwehr und<br />

13 390 160 230<br />

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />

60<br />

Modul 4 Grundlagen polizeilicher Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 12 360 149 211<br />

Begleitfach 1 Einsatztraining/Sport Teil 1 2 60 48 12<br />

<strong>BA</strong> <strong>Bachelor</strong>-Arbeit 5<br />

150<br />

Modul HP 1 Praktizierte polizeiliche Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit<br />

Je 8,<br />

240, 300, 360 nach<br />

Modul HP 2 Praktizierte polizeiliche Strafverfolgungstätigkeit<br />

10,12, 30 oder 420 Dienstplan<br />

Modul HP 3 Praktizierte Stabsarbeit<br />

od. 14<br />

Modul 5 Polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung auf ausgewählten Deliktsfeldern 19 570 227 343<br />

Modul 6 Polizeilicher Einsatz im Alltag und in ausgewählten Einsatzlagen/<br />

16 480 196 284<br />

Polizeiliche Verkehrsicherheitsarbeit<br />

Modul 7 Personalführung in ausgewählten Situationen 8 240 85 155<br />

60<br />

Modul 8 Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus/<br />

5 150 58 92<br />

Polizeiarbeit im internationalen Kontext<br />

Begleitfach 2 Einsatztraining/Sport Teil 2 3 90 48 42<br />

Begleitfach 3 Polizeiliches Fachenglisch/-französisch 4 120 47 73<br />

<strong>BA</strong> <strong>Bachelor</strong>-Arbeit 5<br />

150<br />

Wahlmodul n.n. 5 5 150 mind. 38<br />

davon<br />

Selbststudium


37<br />

In den Pflichtmodulen des fachtheoretischen Studiums schwankt der Anteil des<br />

Kontaktstudiums am gesamten studentischen Arbeitsaufwand zwischen ca. 35% (Modul 8)<br />

und ca. 45 % (Modul 1). Im Durchschnitt der Pflichtmodule liegt er bei ca. 40,5 %.<br />

Auf eine Stunde Kontaktstudium entfallen durchschnittlich etwa 1,5 Stunden Selbststudium.<br />

Hierzu ist Folgendes anzumerken:<br />

• Die Umstellung des bisherigen Diplom-Studienganges auf das <strong>Bachelor</strong>-Modell<br />

wurde vielfach konsequent zur Veränderung, Aktualisierung, Neustrukturierung,<br />

Auftrennung oder interdisziplinären Zusammenfassung von Lehrinhalten genutzt.<br />

Somit haben eine Reihe von Lehrveranstaltungen Eingang in das Curriculum<br />

gefunden, für die sich mangels Erfahrungswerten nur schwerlich eine hinreichend<br />

solide Einschätzung des studentischen Arbeitsaufwandes vornehmen lässt. Die<br />

Studienkommission der Hochschule ist daher beauftragt, bei ihren künftigen regelmäßigen<br />

Evaluationen einzelne Elemente des Studienangebotes gerade auch unter<br />

dem Gesichtspunkt des studentischen Arbeitsaufwandes zu überprüfen und erforderlichenfalls<br />

Vorschläge zur sukzessiven Nachsteuerung („Tuning“) zu entwickeln.<br />

Näheres hierzu siehe Abschnitt 4. der Selbstdokumentation.<br />

• Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Werteorientierung und Konfliktfähigkeit<br />

als zentrale Kompetenzmerkmale für Polizeibeamte des gehobenen Dienstes lassen<br />

sich bestenfalls in Ansätzen auf dem Wege kognitiver Lernprozesse vermitteln.<br />

Zu ihrer Verinnerlichung bedarf es vielmehr Studienbedingungen und didaktischer<br />

Modelle, die ein tägliches Erfahren, Erleben und Trainieren kompetenzrelevanter<br />

Fähigkeiten ermöglichen sowie problem- und handlungsorientiertes Lernen fördern.<br />

Vor diesem Hintergrund ist der mit rund 40 Prozent vergleichsweise hohe Anteil des<br />

Kontaktstudiums in den Theoriemodulen des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges auch als klares<br />

Bekenntnis der Hochschule zu einer anforderungs- und aufgabengerechten<br />

Ausbildung von Polizeibeamten des gehobenen Dienstes anzusehen.<br />

Dass das Verhältnis Kontaktstudium : Selbststudium beim Polizeilichen Fachenglisch/-<br />

französisch ebenfalls bei rund 1 : 1,5 liegt, dagegen bei Einsatztraining/Sport fast<br />

umgekehrt bei 1,7 : 1 liegt in der Natur der jeweiligen Begleitfächer.


38<br />

Die unter dem Gesichtpunkt der Studierbarkeit des Studienganges berechnete Wochenbelastung<br />

der Studierenden durch das Kontaktstudium hat folgendes Ergebnis gebracht:<br />

Stunden<br />

Kontaktstudium<br />

„Vorlesungsstunden“<br />

(=Std. Kontaktstudium x 60 / 45)<br />

Zahl der Wochenstunden im<br />

jeweiligen Studienabschnitt<br />

17 Wochen 18 Wochen<br />

GS I 374 499 29,3 27,7<br />

GS II 337 449 26,4 25<br />

HS I 323 431 25,3 23,9<br />

HS II 338 451 26,5 25<br />

Daraus errechnet sich für die 5-Tage-Woche eine durchschnittliche Tagesbelastung der<br />

Studierenden durch Kontaktstudium von ca. 5-6 Stunden á 45 Minuten.<br />

2.2.2 Wahlkomponente im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang<br />

Wahlkomponente im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang<br />

Bezeichnung des<br />

curricularen Elementes<br />

Curriculare Verortung<br />

Umfang<br />

Qualitätsanforderungen<br />

(Auswahl)<br />

Teilnahmepflicht<br />

Art des Leistungsnachweises<br />

Zertifizierung<br />

Honorierung<br />

Umgang mit der Benotung<br />

Wahlmodul<br />

Fachtheoretisches Hauptstudium (5. und 6. Semester)<br />

150 Stunden (5 ECTS-Leistungspunkte)<br />

- Bezug zur Polizeipraxis<br />

- Mindestens 25%-Anteil Kontaktstudium<br />

- Abschluss mit Leistungsnachweis<br />

- Evaluationspflicht<br />

Ja; Absprung nur gem. Härtefallregelung<br />

Alle hochschulüblichen Formen<br />

Grundsätzlich ja<br />

- Vergabe von 5 zusätzlichen ECTS-Leistungspunkten<br />

- Ggf. Vergabe eines Zertifikates<br />

- Dokumentation im Zeugnis<br />

Die im Wahlmodul erzielte Note wird im Zeugnis besonders<br />

ausgewiesen und fließt in die Gesamtnote ein, falls der<br />

Studierende nicht widerspricht


39<br />

Über die Pflichtmodule hinaus bietet die Hochschule Module im Umfang von jeweils 150<br />

Arbeitsstunden (5 ECTS-Leistungspunkte) an, von denen die Studierenden entsprechend<br />

ihrer Interessen jeweils ein Angebot ihrer Wahl wahrnehmen können (Wahlmodule nach<br />

§ 17 Abs. 1 Satz 3 APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4.<br />

Maßgebliche Gründe für dieses curriculare Element:<br />

Das im bisherigen Diplom-Studiengang für alle Studierenden praktizierte Wahlpflichtprogramm<br />

(„Schwerpunktstudium“) ging von der Idealvorstellung aus, dass zu Beginn des<br />

fachtheoretischen Hauptstudiums die Studierenden über ihre dienstliche Anschlussverwendung<br />

Bescheid wissen und ins<strong>of</strong>ern die Möglichkeit bekommen sollen, sich bereits an<br />

der Hochschule schwerpunktmäßig darauf vorzubereiten.<br />

Die Landespolizei als „Abnehmer“ konnte jedoch bislang diese Erwartungen an ein Personalentwicklungskonzept<br />

für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> nicht erfüllen.<br />

Allerdings ist auch festzustellen, dass <strong>–</strong> als Folge des auf fast 55 % gestiegenen Anteils<br />

des gehobenen Dienstes am polizeilichen Personalkörper - die große Differenziertheit der<br />

Anschlussverwendungen heutzutage nicht mehr besteht und die meisten Absolventen<br />

nach dem Studium im Tätigkeitsbereich des Streifendienstes eingesetzt werden.<br />

Zudem kam es in der Verwaltungspraxis der Hochschule regelmäßig vor, dass einer Vielzahl<br />

von Studierenden wegen Über- oder Unterbuchungen einzelner Angebote nicht das<br />

individuell bevorzugte Thema zugeteilt werden konnte. Diese Studierenden mussten sich<br />

mit von ihnen weniger gewünschten Themen befassen. Vor dem Hintergrund, ein Angebot<br />

auswählen zu müssen, wurde dies von den Studierenden immer wieder als ungerecht kritisiert.<br />

Auf Grund des recht hohen Zeitanteils des Wahlpflichtbereiches am Diplom-Hauptstudium<br />

wurde <strong>–</strong> vor allem aus den Reihen der Lehrenden - immer wieder Kritik laut, dass das<br />

Pflichtprogramm zu kurz komme und für die Anschlussverwendung wesentliche Inhalte<br />

nicht mehr oder nur unzureichend vermittelt werden könnten.<br />

So war das „Schwerpunktstudium“ immer überschattet vom Vorwurf einer gewissen Beliebigkeit<br />

und Ineffizienz.<br />

Diese eher negativen Erfahrungen haben die Hochschule bewogen, im Rahmen des<br />

<strong>Bachelor</strong>-Modells ein reines Wahlmodul vorzusehen.


40<br />

Dieses soll besonders leistungsbereite und engagierte Studierende ansprechen, die<br />

willens sind, sich über das curriculare Pflichtprogramm hinaus mit einer sie besonders<br />

interessierenden Thematik zu befassen.<br />

Das Engagement in einem Wahlmodul auf der Basis von Freiwilligkeit und ehrlichem<br />

Interesse lässt qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse erwarten. Somit werden die<br />

Ressourcen der Hochschule optimal genutzt.<br />

Die Fachgruppen haben im Rahmen des Wahlmoduls die Möglichkeit,<br />

• kleinere Forschungsprojekte durchzuführen,<br />

• ein breites Repertoire an Lehrformen in Anwendung zu bringen (im Gegensatz zu<br />

dem „Massenbetrieb“ im Pflichtprogramm),<br />

• auf bestimmten Spezialgebieten ein Pr<strong>of</strong>il zu entwickeln und<br />

• Zertifzierungen anzubieten.<br />

Nach den Vorgaben des Senats müssen die Wahlmodule einen klaren thematischen<br />

Bezug zur polizeilichen Praxis aufweisen und zu mindestens 25 Prozent über Kontaktstudium<br />

vermittelt werden.<br />

Sie sind mit einer Prüfungsleistung abzuschließen, die gemäß § 19 APrOPol gD zu<br />

bewerten ist. Da es sich allerdings um eine Freiwilligkeitsleistung handelt, kann der Studierende<br />

einer Aufnahme der erzielten Note im Zeugnis widersprechen.<br />

Zu weiteren prüfungsrechtlichen Einzelheiten siehe Anlagen 4 und 5.


41<br />

2.2.3 Fächeranteile am <strong>Bachelor</strong>-Studiengang<br />

Ergebnis der Arbeit der Modulkoordinatoren <strong>–</strong> Senatsfassung Curriculum Stand 05.08.08<br />

Anteil der Fächer/Fachgruppen der Hochschule am <strong>Bachelor</strong>-Curriculum<br />

Kriminal-<br />

Technik<br />

186<br />

Kriminaltaktik<br />

335<br />

Kriminologie<br />

185<br />

ET/Sport<br />

150<br />

Strafrecht<br />

253<br />

Verkehrswissenschaften<br />

296<br />

Öffentl. Dienstrecht<br />

122<br />

StrafverfR<br />

177<br />

Einsatzwissenschaften<br />

245<br />

Staats- und VerfR<br />

92<br />

VerwR/Polizeirecht<br />

275<br />

Führungswissenschaften<br />

216<br />

Eingriffsrecht<br />

94<br />

Psychologie<br />

188<br />

Politikwissenschaften<br />

153<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

300<br />

Informatik/BWL<br />

153<br />

Sprachen<br />

120<br />

15<br />

45<br />

Führungswissenschaft<br />

Einsatzwissenschaft<br />

Verkehrswissenschaft<br />

Einsatztraining/Sport<br />

Kriminologie<br />

Kriminaltaktik<br />

Kriminaltechnik<br />

Strafrecht<br />

Strafverfahrensrecht<br />

Öffentl. Dienstrecht<br />

Staats- und VerfR<br />

VerwR/Polizeirecht<br />

Eingriffsrecht<br />

Europarecht<br />

Psychologie<br />

Politikwissenschaften<br />

Informatik/Bwl<br />

Berufsethik<br />

Sprachen<br />

<strong>Bachelor</strong>-Thesis<br />

Die Kuchengrafik veranschaulicht die Anteile der einzelnen Fachgruppen/Fächer und der<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit am fachtheoretischen Teil des Curriculums, der auf 3.600 Leistungsstunden<br />

ausgelegt ist.<br />

Sie belegt die starke generalistische Ausrichtung des Studienganges, der einem facettenreichen<br />

Anforderungspr<strong>of</strong>il für Polizeibeamte (siehe Anlage 12) des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

und der starken Heterogenität des daraus abgeleiteten Lernzielkataloges<br />

(siehe Anlage 8, Seiten 3 - 9) Rechnung zu tragen hat.<br />

Die umfassende externe Evaluation des Diplomstudienganges 2002/2003 hat in ihren<br />

Ergebnissen die „Existenzberechtigungen“ und Umfänge der verschiedenen Fächer<br />

weitestgehend bestätigt, allerdings auch nach einer moderaten Reduzierung des Anteils<br />

der sozialwissenschaftlichen Fächer „Politikwissenschaft“ und „Soziologie“ zu Gunsten der<br />

Rechtswissenschaft verlangt.


42<br />

Diese Nachsteuerung wurde schrittweise vollzogen, in einem ersten Schritt 2004 <strong>–</strong> also<br />

noch im Diplom-Studiengang <strong>–</strong> und in einem zweiten Schritt während des Prozesses der<br />

Modularisierung im Hinblick auf die Einführung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges.<br />

Die entsprechenden Senatsentscheidungen erfolgten regelmäßig nahezu einstimmig und<br />

in breitem Konsens zwischen Lehrenden und Studierenden.<br />

Somit ist <strong>–</strong> unter Einbeziehung der Evaluationsergebnisse von 2002/2003 - davon auszugehen,<br />

dass die zeitlichen Anteile der einzelnen Fachgruppen/Fächer am <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studiengang in hohem Maße bedarfsgerecht ausfallen.<br />

In ihrem „Positionspapier zur Gleichwertigkeit von <strong>Bachelor</strong>-Studiengängen und <strong>–</strong><br />

Abschlüssen mit Diplom-Studiengängen und <strong>–</strong>Abschlüssen an Fachhochschulen im<br />

Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen (nichttechnischen)<br />

Verwaltungsdienst“ vom 19./12.11.1998 <strong>–</strong> ergänzt am 24.06.2005 <strong>–</strong> wird von der Innenministerkonferenz<br />

u.a. gefordert, dass der Anteil der rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte<br />

• bei einer verwaltungsrechtlichen Schwerpunktbildung in der Regel die Hälfte des<br />

Gesamtumfanges<br />

• bei einer wirtschaftswissenschaftlichen oder sonstigen Schwerpunktbildung ein<br />

Drittel des Gesamtumfangs<br />

nicht unterschreiten darf (siehe Anlage 15).<br />

Nach Auffassung der Hochschule für Polizei bezieht sich diese Passage des Positionspapiers<br />

<strong>–</strong> wie es bereits in seiner Überschrift und im weiteren Kontext klar zum Ausdruck<br />

kommt <strong>–</strong> auf <strong>Bachelor</strong>-Studiengänge zur Ausbildung des gehobenen (nichttechnischen)<br />

Verwaltungsdienstes, der sich von seinem Anforderungspr<strong>of</strong>il her deutlich vom gehobenen<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> unterscheidet.<br />

Der „Polizei-<strong>Bachelor</strong>“ ist auf Grund des relativ hohen Anteils von Fächern wie Einsatzund<br />

Führungswissenschaften, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik, Kriminologie, Psychologie,<br />

Berufsethik oder Einsatztraining/Sport, inhaltlich nur bedingt mit einem „Verwaltungs-<br />

<strong>Bachelor</strong>“ vergleichbar.


43<br />

Von den 3.300 Leistungsstunden, die für das fachtheoretische <strong>Bachelor</strong>-Studium (ohne<br />

das Zeitkontingent von 300 Stunden für die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit) an der<br />

Hochschule vorgesehen sind, entfallen auf<br />

• das formelle und materielle Strafrecht,<br />

• das Verwaltungs- und Polizeirecht,<br />

• das Eingriffsrecht,<br />

• das Staats- und Verfassungsrecht,<br />

• das Öffentliche Dienstrecht sowie<br />

• das Europarecht<br />

in der Summe allein schon 1.028 Stunden, was einem Anteil von etwa 31 % entspricht.<br />

Hinzu kommen die rechtwissenschaftlichen Anteile <strong>–</strong> Grobschätzung in Klammern - an<br />

den multidisziplinär aufgebauten Fächern wie<br />

• Verkehrswissenschaften (ca. 70 % - entspr. ca. 210 Stunden)<br />

• Kriminaltaktik (ca. 50 % - entspr. ca. 170 Stunden)<br />

• Einsatzwissenschaften (ca. 50 % - entspr. ca. 120 Stunden)<br />

• Führungswissenschaften (30 % - entspr. ca. 65 Stunden) oder auch<br />

• Kriminologie, Kriminaltechnik oder Politikwissenschaften.<br />

Versteht man zudem die Tätigkeiten in den stark operativ ausgerichteten Praktikamodulen<br />

zu einem beträchtlichen Teil als „Rechtsanwendung“ dürfte der rechtswissenschaftliche<br />

Anteil am Studium eine Schwelle von 50 % bei weitem übersteigen.


2.2.4 Internationale Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />

44<br />

Internationale Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-Studiums<br />

an der Hochschule für Polizei<br />

Partnerschaftsverträge:<br />

• Ecole Nationale Superieure des Officiers de <strong>Police</strong> <strong>–</strong> Cannes-Ecluse (Frankreich)<br />

• Rendörtiszti Fóiskola <strong>–</strong> Budapest (Ungarn)<br />

• Instituto Superiore Di Polizia <strong>–</strong> Rom (Italien)<br />

• <strong>Police</strong>jní Akademie Ceské <strong>–</strong> Prag (Tschechien)<br />

• Royal Canadian Mounted <strong>Police</strong> Training Academy <strong>–</strong> Regina (Kanada) <strong>–</strong> derzeit ruhend<br />

• Scottish <strong>Police</strong> College <strong>–</strong> Kincardine-on-Forth (Schottland) <strong>–</strong> derzeit ruhend<br />

Auslandsbeauftragte<br />

der Hochschule für:<br />

• England<br />

• Frankreich<br />

• Italien<br />

• Österreich<br />

• Ungarn<br />

Akademisches<br />

Auslandsamt<br />

Auslandsstudienfahrten<br />

Auslandspraktika<br />

Modul 8<br />

„Polizeiarbeit im<br />

internationalen Kontext“<br />

Polizeiliches Fachenglisch /<br />

Polizeiliches Fachfranzösisch<br />

Studieninhalte zur Heranbildung und<br />

Festigung interkultureller Kompetenz<br />

Die „Beteiligung am Europäischen Hochschulraum“ kann für die polizeiliche<br />

Hochschulausbildung auf der <strong>Bachelor</strong>-Ebene nicht bedeuten, bei der Konstruktion der<br />

neuen Studiengänge auf eine irgendwie geartete inhaltliche Kompatibilität mit einem<br />

entsprechenden Studienangebot im Ausland zu reflektieren.<br />

Ein <strong>Bachelor</strong>-Studiengang, der das verfassungsmäßige Prinzip „Polizei ist Ländersache“<br />

außer Acht ließe, wäre mit Blick auf das Gebot der „Employability“ ein Widerspruch in sich.<br />

Das Bild von einem baden-württembergischen „Polizei-<strong>Bachelor</strong>“, der die ersten beiden<br />

Semester in Villingen-Schwenningen verbringt, dann seine ECTS-Leistungspunkte zur<br />

französischen Partnerhochschule nach Cannes-Ecluse mitnimmt, um letztlich sein<br />

Studium an der Polizeihochschule in Budapest abzuschließen, wird noch lange eine<br />

Utopie bleiben.


45<br />

Die polizeilichen Problemlagen im Alltag des gehobenen Dienstes haben nur selten<br />

ausgeprägte internationale Bezüge. Es kann also nicht unbedingt darum gehen, einen<br />

„international operationsfähigen“ <strong>Bachelor</strong> zu kreieren. Und dennoch darf eine moderne<br />

Polizeiausbildung gewisser „internationaler Komponenten“ nicht entbehren, vor allem mit<br />

Blick auf die geografische Lage Deutschlands, die ethnische Struktur der Adressaten von<br />

Polizeiarbeit und die „importierten“ Sicherheitsprobleme.<br />

Zu diesen Komponenten zählen für die Hochschule vor allem die Vermittlung von<br />

• Fremdsprachen - Polizeiliches Fachenglisch bzw. <strong>–</strong>französisch<br />

• Wissen über internationale Regeln und Spielräume von Polizeiarbeit sowie<br />

• Inhalten zur Heranbildung und Festigung interkultureller Kompetenz.<br />

2.3 Lernkontext<br />

Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Werteorientierung und Konfliktfähigkeit als<br />

zentrale Kompetenzmerkmale für Polizeibeamte machen Studienbedingungen und<br />

didaktische Modelle notwendig, die ein tägliches Erfahren, Erleben und Trainieren<br />

kompetenzrelevanter Fähigkeiten ermöglichen sowie problem- und handlungsorientiertes<br />

Lernen fördern.<br />

Bei der Ausgestaltung des Lernkontextes an der Hochschule für Polizei ist neben der stark<br />

heterogenen Alterstruktur der Studierenden <strong>–</strong> das Spektrum reicht von 20 bis über 40<br />

Jahre <strong>–</strong> auch zu berücksichtigen, dass im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang langjährig diensterfahrene<br />

Polizeibeamte („Aufstiegsbeamte“) mit Berufsanfängern („Polizeikommissaranwärtern“)<br />

zusammentreffen.


Die Hochschule für Polizei trägt diesen berufsfeldspezifischen Anforderungen bzw.<br />

Umständen in verschiedenerlei Hinsicht Rechnung, indem sie<br />

46<br />

• die Vorteile einer klassischen Campushochschule mit Vor-Ort-Unterbringung<br />

aufweist (kurze Wege zwischen „Bett und Bibliothek“, begegnungs- und<br />

kommunikationsförderndes Umfeld, nahtloser Übergang zwischen Studium und<br />

Freizeit),<br />

• ein Lernen in überschaubaren, auf die Dauer des gesamten Studiums angelegten<br />

Gruppen von maximal 33 Studierenden ermöglicht und darüber hinaus die Bildung<br />

von sozialen Verbindungen unterschiedlichster Art unterstützt, wie z.B. Fahr-, Lern-,<br />

Stockwerksgemeinschaften oder das Alumni-Netzwerk der Hochschule,<br />

• auf eine gute Durchmischung der Studiengruppen achtet<br />

(Aufstiegsbeamte/Polizeikommissaranwärter <strong>–</strong> Männer/Frauen) und damit den<br />

Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den Studierenden fördert,<br />

• dem Kontaktstudium bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Curriculums eine hohe<br />

Bedeutung beimisst (siehe Abschnitt 2.2.1),<br />

• bei der Berufung ihrer Lehrkräfte (Pr<strong>of</strong>essoren/Dozenten des höheren<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es) konsequent auf die Erfüllung der hochschulrechtlichen<br />

Anforderungen achtet <strong>–</strong> siehe Abschnitt 3.1.2 und Anlage 29 - und sich bei ihren<br />

Auswahlentscheidungen vor allem an der nachgewiesenen pädagogischdidaktischen<br />

Kompetenz der Bewerber orientiert,<br />

• praktisch für alle hochschulüblichen Lehrveranstaltungsformen die notwendigen<br />

räumlichen und technischen Voraussetzungen bietet (siehe Abschnitt 3.1.3),<br />

• in Respekt vor der Lehrfreiheit Lehrveranstaltungsformen und Lehrmethoden nicht<br />

curricular vorgibt, allerdings jede individuelle Lehrleistung <strong>–</strong> und damit auch die in<br />

Anwendung gebrachten didaktischen Mittel und Methoden <strong>–</strong> in Abständen von<br />

maximal zwei Jahren per Studentenbefragung und ggf. Gutachtereinsatz evaluiert<br />

(siehe Abschnitt 4. und Anlage 27),


47<br />

• die Qualität der Lehre zum wichtigsten Maßstab bei der Entscheidung über die<br />

Vergabe von Leistungsbezügen im Rahmen der sog. W-Besoldung macht (siehe<br />

Anlage 30),<br />

• sie den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang konsequent als Präsenzstudium konzipiert hat und<br />

die Anwendung neuer Medien auf die Bereiche beschränkt, wo sie in didaktischer<br />

und wirtschaftlicher Hinsicht Sinn machen (siehe Anlage 23),<br />

• die sozialen Bedürfnisse und individuellen Lebenssituationen ihrer Studierenden<br />

berücksichtigt, z.B. durch<br />

o die Ermöglichung von Studienunterbrechungen aus dringenden dienstlichen<br />

oder persönlichen Gründen (§ 5 Abs. 1 APrOPol gD),<br />

o die Betreuung von Kindern am Studienort (siehe Anlage 25).


48<br />

3. Implementierung<br />

3.1 Ressourcen<br />

3.1.1. Personalausstattung<br />

Im Personalhaushalt der Polizei des Landes Baden-Württemberg 2008 sind für den<br />

Lehrbetrieb an der Hochschule insgesamt 57,5 Stellen vorgesehen, die sich wie folgt<br />

aufgliedern:<br />

Pr<strong>of</strong>essoren<br />

(Rechts- und Sozialwissenschaften)<br />

30,5<br />

Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

(Einsatz-, Führungs-, Verkehrs- und<br />

Kriminalwissenschaften)<br />

22<br />

Akademische Räte<br />

(Polizeiliches Fachenglisch/-französisch)<br />

2<br />

Dozenten des gehobenen<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es / Diplomsportlehrer<br />

(Einsatztraining/Sport)<br />

3<br />

Die Betreuungsrelation zwischen den 57,5 Stellen für die hauptamtlich Lehrenden und den<br />

860 dauernd „campusanwesenden“ <strong>Bachelor</strong>-Studierenden (2 Jahrgänge) liegt damit bei<br />

etwa 1:15.<br />

Dies scheint zunächst günstig, relativiert sich jedoch mit Blick auf das sehr breit diversifizierte<br />

Fächerangebot.<br />

Daneben sind in verschiedenen Fächern aktuell 36 Lehrbeauftragte mit unterschiedlichen<br />

Kontingenten an Semesterwochenstunden (regelmäßig 3, in Einzelfällen bis 10 Stunden)<br />

eingesetzt <strong>–</strong> siehe Anlage 19. Sie decken derzeit etwa 10 Prozent des Lehrangebotes ab.


49<br />

Angesichts der Tatsache, dass die Hochschule nach den Personalplanungen des Innenministeriums<br />

die nächsten Jahre über konstant an ihrer Kapazitätsgrenze von 430 Studierenden<br />

pro Jahrgang arbeiten wird, sind auf mittlere Sicht weder Stellenzuwächse noch<br />

Stellenstreichungen zu erwarten.<br />

Lehrpersonal in den Theorie-Modulen<br />

Derzeit (Stand 15.08.2008) sind zwei Pr<strong>of</strong>essorenstellen und eine Dozentenstelle des<br />

höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es (noch) nicht besetzt, eine weitere vakante<br />

Pr<strong>of</strong>essorenstelle wird sich Ende des Monats ergeben (Entlassung in den Ruhestand),<br />

zwei Stelleninhaber sind beurlaubt bzw. befinden sich in Elternzeit.<br />

Die Berufungsverfahren für die nicht besetzten Stellen laufen bzw. werden in den<br />

nächsten Wochen eingeleitet.<br />

Für das Jahr 2010 steht im Bereich der Fakultät I eine Entlassung in den Ruhestand<br />

(Erreichen der Altersgrenze) zu erwarten. Ansonsten gibt es an der Hochschule keine<br />

Stellen, die planmäßig in den nächsten Jahren frei werden.<br />

Eine mit Blick auf die Einführung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges vorgenommene<br />

Berechnung des Lehrkräftebedarfs (siehe Anlage 21) hat <strong>–</strong> unter der erfahrungsgestützten<br />

Annahme von durchschnittlich vier durchgängigen (fluktuations-, krankheits- oder<br />

beurlaubungsbedingten) Vakanzen bei den hauptamtlichen Lehrkräften <strong>–</strong> eine<br />

theoretische „Unterdeckung“ von mindestens 5 Stellen ergeben.<br />

Auch im <strong>Bachelor</strong>-Modell würden demnach etwa 90 Prozent des Lehrangebotes von<br />

hauptamtlich Lehrenden abgedeckt. Die restlichen 10 Prozent können durch den Einsatz<br />

von Lehrbeauftragten in bisherigem Umfang aufgefangen werden.<br />

Die Fluktuationsrate unterscheidet sich zwischen den Statusgruppen der Pr<strong>of</strong>essoren und<br />

der Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es erheblich.<br />

Sie ist bei den in den rechts- oder sozialwissenschaftlichen Bereichen tätigen Pr<strong>of</strong>essoren<br />

deutlich geringer als bei den in den so genannten Polizeivollzugsfakultäten I und II eingesetzten<br />

Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es.


50<br />

Viele Pr<strong>of</strong>essoren bleiben in der Regel ihr Berufsleben lang an der Hochschule für Polizei<br />

tätig. Wechsel an andere Hochschulen, in die freie Wirtschaft oder die öffentliche<br />

Verwaltung sind die Ausnahme und kamen in den vergangenen zehn Jahren nur wenige<br />

Male vor.<br />

Die Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es (Besoldungsgruppen A 13 -A 15) sind<br />

stellenmäßig Teil des Personalhaushaltes der Polizei des Landes. Viele verstehen ihre<br />

Lehrtätigkeit an der Hochschule als zeitlich begrenzte Möglichkeit zur Erweiterung ihrer<br />

Verwendungsbreite und gehen nach einer Verweildauer von drei bis sieben Jahren wieder<br />

in die Polizeipraxis zurück. Die Fluktuation ist durchaus gewollt, weil sie insbesondere<br />

• die engen Kommunikationsverbindungen zwischen der Hochschule und dem Berufsfeld<br />

ihrer Studierenden und Alumni stärkt,<br />

• sie dazu führt, dass viele Entscheidungsträger der polizeilichen Praxis die Hochschule<br />

aus eigener Erfahrung kennen und entsprechend aufgeschlossen sind für Belange<br />

einer akademischen Polizeiausbildung,<br />

• sie die Aktualität und Praxisnähe der Lehrinhalte in den „polizeinahen“ Fächern<br />

fördert.<br />

Der Qualifikation der Lehrenden ist in 3.1.2 dieser Selbstdokumentation ein eigener<br />

Abschnitt gewidmet.<br />

Lehrpersonal in den Begleitfächern<br />

Das Lehrangebot im Begleitfach Einsatztraining/Sport kann von den drei hauptamtlichen<br />

Lehrkräften der Hochschule vollumfänglich abgedeckt werden.<br />

Im Begleitfach Polizeiliches Fachenglisch/-französisch wird die Nachfrage an Französischunterricht<br />

von einem hauptamtlichen Sprachdozenten ebenfalls komplett abgedeckt.<br />

Im Polizeilichen Fachenglisch kommen neben der hauptamtlichen Sprachdozentin<br />

mehrere Lehrbeauftragte zum Einsatz, deren konkrete Zahl sich an der jeweils aktuellen<br />

Nachfrage in diesem Bereich orientiert.


51<br />

Einen Überblick über den Lehrkörper der Hochschule für Polizei vermittelt der Studienführer<br />

2007/2008 auf seinen Seiten 24-32 in Anlage 18. Eine aktuelle Fassung des<br />

Studienführers (2008/2009) ist derzeit in Druck. Diese wird keine gravierenden<br />

Änderungen im Personalbereich enthalten.<br />

Administratives und technisches Personal<br />

In den verschiedenen Verwaltungsbereichen der Hochschule sind derzeit 64 Personen<br />

beschäftigt. Der Personalkörper gliedert sich auf in:<br />

Verwaltungsdirektor<br />

SG 1 <strong>–</strong> Personal und Recht Personalverwaltung 2<br />

Poststelle/Registratur 1<br />

Verwaltungssekretariat 2<br />

Fakultätssekretariate 4<br />

Pforte/Fernsprechzentrale 3<br />

SG 2 <strong>–</strong> Wirtschaftsverwaltung Wirtschaftsverwaltung 7<br />

Bibliothek 4<br />

SG 3 <strong>–</strong> Aus- und Fortbildung / Prüfungsamt<br />

4, davon 2 im Studentensekretariat<br />

SG 4 - Technik 10,<br />

davon 4 im DV-Bereich <strong>Service</strong>/Support<br />

SG 5 <strong>–</strong> Unterbringung und Verpflegung<br />

26, davon 6 Bewirtschaftungspersonal und<br />

17 Küchenpersonal


52<br />

Bei der externen Evaluation des Studiums 2002/2003 erhielten die Bibliothek, der DV-<br />

Support, der Verpflegungsbetrieb und das Studentensekretariat als die besonders „studierendennahen“<br />

Verwaltungsbereiche hervorragende Bewertungen und bekamen ein hohes<br />

Maß an <strong>Service</strong>leistung attestiert.<br />

3.1.2 Qualifikation der Lehrenden<br />

Pr<strong>of</strong>essoren<br />

Alle 31 Pr<strong>of</strong>essorinnen und Pr<strong>of</strong>essoren, die an der Hochschule für Polizei Villingen-<br />

Schwenningen lehren, haben ein ordentliches Berufungsverfahren nach § 48 des badenwürttembergischen<br />

Landeshochschulgesetzes (LHG) - siehe Anlage 1 - erfolgreich<br />

durchlaufen und erfüllen - neben den allgemeinen dienstrechtlichen - durchgängig<br />

folgende hochschulrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für Pr<strong>of</strong>essoren gemäß § 47<br />

LHG:<br />

• abgeschlossenes Hochschulstudium,<br />

• pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung<br />

nachzuweisen ist,<br />

• besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die<br />

Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,<br />

• besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis,<br />

von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt<br />

worden sein müssen.


53<br />

Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />

Die in den Fakultäten I (Führungs- und Einsatzwissenschaften) und II (Kriminalwissenschaften)<br />

lehrenden Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es sind Absolventen der<br />

Polizeiführungsakademie Münster/Westfalen und - im Regelfall - Absolventen der Hochschule<br />

für Polizei Villingen-Schwenningen.<br />

Sie verfügen durchgängig über eine mehr als fünfzehnjährige polizeiliche Berufserfahrung<br />

und haben durch besonderes Leistungsvermögen die polizeiliche Einheitslaufbahn bis in<br />

den höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> durchlaufen, der weniger als 2 Prozent des Personalkörpers<br />

der baden-württembergischen Polizei ausmacht. Dies prädestiniert sie allein<br />

schon fachlich zur Übernahme von Lehraufgaben in besonders „polizeinahen“ Fächern wie<br />

beispielsweise Einsatz-, Verkehrs- oder Kriminalwissenschaften.<br />

Als Beitrag zur Qualitätssicherung in der Lehre hat die Hochschule für Polizei schon Mitte<br />

der 90er-Jahre ein Anforderungspr<strong>of</strong>il für „Polizeidozenten“ entwickelt (siehe Anlage 29),<br />

das am 28. November 1996 von der Konferenz der Präsidenten und Rektoren der Fachhochschulen<br />

für den öffentlichen Dienst zustimmend zur Kenntnis genommen wurde und<br />

seither in Villingen-Schwenningen als wichtiger interner Verfahrens- und Entscheidungsmaßstab<br />

bei der Gewinnung von Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es gilt.<br />

So haben Bewerber auch in diesem Bereich ein Berufungsverfahren zu durchlaufen, das<br />

analog zu § 48 LHG ausgestaltet ist. Darin haben sie unter anderem<br />

• hervorragende fachbezogene Leistungen in der beruflichen Praxis und<br />

• ihre pädagogische Eignung im Rahmen einer Probevorlesung<br />

nachzuweisen.<br />

Erfreulicherweise kann seit Jahren festgestellt werden, dass das Innenministerium Baden-<br />

Württemberg <strong>–</strong> obwohl es rechtlich die ausschließliche Personalhoheit über die Dozenten<br />

des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es besitzt <strong>–</strong> die Auswahlentscheidungen der Hochschule<br />

respektiert und umsetzt.


Allerdings ist in diesem Zusammenhang kritisch anzumerken, dass die Hochschule für<br />

Polizei mangels<br />

54<br />

• einer gerechten und vernünftigen Stellenstruktur im Bereich der so genannten<br />

„Polizeivollzugsfakultäten“,<br />

• eines Personalentwicklungskonzeptes für den höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />

insgesamt<br />

für stark karriereorientierte Bewerber nur wenig Attraktivität entfaltet.<br />

So sind unverständlicherweise von den sechs Funktionen für Fachgruppenleiter in den<br />

Fakultäten I und II nur zwei Funktionen <strong>–</strong> in den Bereichen Kriminaltechnik und Verkehrswissenschaften<br />

<strong>–</strong> nach A 15 bewertet.<br />

Damit bietet die Hochschule nur unzureichende Voraussetzungen für eine Fachkarriere<br />

von Lehrenden des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es, die auf ihrem Lehrgebiet jahrelang<br />

erfolgreich arbeiten und <strong>–</strong> als „akademische Leuchttürme“ in ihrer Disziplin über Landesgrenzen<br />

hinaus bekannt <strong>–</strong> permanent außergewöhnliche Leistungen erbringen.<br />

Vom Innenministerium unterstützte Vorstöße, diesen frustrierenden „Zustand der Stellenbewertungswillkür“<br />

zu beenden, stießen beim Finanzministerium bislang auf taube Ohren.<br />

Akademische Räte (Polizeiliches Fachenglisch/-französisch)<br />

Das im Bereich der Vermittlung von Polizeilichem Fachenglisch und <strong>–</strong>französisch eingesetzte<br />

Lehrpersonal (Frau Akademische Rätin Losert und Herr Akademischer Rat Moreau)<br />

verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf den einschlägigen Wissensgebieten<br />

und kann auf eine jahrelange erfolgreiche Lehrtätigkeit zurückblicken.


Dozenten des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es / Diplom-Sportlehrer<br />

55<br />

Im Bereich Einsatztraining/Sport fungieren Herr Diplom-Sportlehrer Bruder sowie die<br />

Herren Ersten Polizeihauptkommissare Spöcker und Berberich.<br />

Alle drei Lehrkräfte verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen in diesen Ausbildungsbereichen<br />

und über mehrere einschlägige Zusatzqualifikationen.<br />

3.1.3 Sach- und Haushaltsmittel<br />

Sachmittel für Lehre und Studium allgemein<br />

Die Studierenden sind Polizeibeamte, die von ihren Stammdienststellen zum Studium an<br />

die Hochschule für Polizei abgeordnet werden. Als Landeseinrichtung ohne Rechtsfähigkeit<br />

erhebt die Hochschule daher keine Studiengebühren. Die Finanzierung des<br />

Studienganges erfolgt ausschließlich aus dem Landeszuschuss.<br />

Im Jahr 2008 stehen Sachmittel in Höhe von 780.200 € zur Verfügung.<br />

Mit der im Jahr 2003 eingeführten dezentralen Budgetierung wurde den Fakultäten ein<br />

Instrument an die Hand gegeben, um eigenverantwortlich finanzielle Ressourcen für die<br />

Lehre einzusetzen.<br />

Das Gesamtbudget hierfür beträgt insgesamt 215.000 € (2008).<br />

Für die Verteilung des Gesamtbudgets auf die Fakultäten wurde die Stundenanzahl im<br />

Pflichtstudium für die jeweilige Fakultät zugrunde gelegt.<br />

Aufteilung des Budgets auf die Fakultäten in 2008<br />

Fakultät I Fakultät II Fakultät III Fakultät IV<br />

Budget 2008 62.000 € 40.000 € 62.600 € 50.000 €<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Sachmittelschöpfung für nicht besetzte Stellen<br />

der W-Besoldung, die zusätzlich den Budgets der Fakultäten zufließt. Für nicht besetzte


56<br />

Stellen steht zurzeit jeweils ein Monatsbetrag von 4.240 € für die Mittelverstärkung zur<br />

Verfügung.<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Größenordnung der Sachmittel in den<br />

aufgeführten Bereichen.<br />

Eine Fortschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass der Landeszuschuss nicht vermindert<br />

bzw. durch Einsparauflagen eingeschränkt wird.<br />

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die wieder bis zur Kapazitätsgrenze angestiegenen<br />

Studierendenzahlen tendenziell auch zu höheren Ausgaben führen werden.<br />

Ausgewählte Sachmittelausgaben aus den Jahren 2005 <strong>–</strong> 2007<br />

Verwendung 2005 2006 2007<br />

Bibliotheksmittel 66.000 € 76.000 € 77.000 €<br />

Lehrbetriebsmittel 83.800 € 99.800 € 55.200 €<br />

davon für Munition (Einsatztraining) 9.600 € 35.800 € 16.800 €<br />

IUK* 68.700 € 98.400 € 37.400 €<br />

Aus- und Fortbildung 9.800 € 21.000 € 25.900 €<br />

davon Fakultäten 5.500 € 10.100 € 11.500 €<br />

Rektorat/Verwaltung/Studierende (u.a. Polizeisport) 4.300 € 10.900 € 14.400 €<br />

Dienstreisen 31.500 € 36.900 € 39.100 €<br />

davon Fakultäten 7.300 € 13.900 € 13.600 €<br />

davon Rektorat/Verwaltung 7.700 € 7.700 € 6.100 €<br />

davon Studierende (u.a. Dienstantrittsreisen) 16.500 € 15.300 € 19.400 €<br />

*die Hardware wird aus Mitteln des Landes im Wege des Leasings zentral beschafft<br />

Sonstige ausgewählte Ausgaben<br />

Verwendung 2005 2006 2007<br />

Lehrbeauftragtenvergütung 123.500 € 114.000 € 128.000 €<br />

Trennungsgelder (überw. Studierende) 735.100 € 782.000 € 906.800 €


57<br />

Für die Hochschule besteht - wie für alle Hochschulen in Baden-Württemberg - die<br />

Möglichkeit, aus eigenen Haushaltsmitteln Zuführungen für die Durchführung von Baubzw.<br />

Bauunterhaltungsmaßnahmen auf ihrem Campus vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit<br />

wurde in den letzten Jahren des Öfteren Gebrauch gemacht.<br />

Die Umstellung des Diplom-Studienganges auf das <strong>Bachelor</strong>-Modell wird - abgesehen von<br />

den Kosten für die Akkreditierung und einen evtl. Wechsel der Planungss<strong>of</strong>tware - nach<br />

unserer Einschätzung zu keinen nennenswerten Mehrbelastungen des Haushalts der<br />

Hochschule führen.<br />

Bibliotheksausstattung<br />

Die Hochschule für Polizei verfügt über eine gut ausgestattete Fachbibliothek mit 30<br />

Arbeits- und Leseplätzen. Zusätzlich befinden sich in einem separaten Raum jeweils vier<br />

Rechner für den Zugang zum Internet und Intranet.<br />

Zur Recherche im lokalen Katalog stehen zwei Rechner mit WEBPAC sowie zwei Rechner<br />

zur Verbuchung im Bibliothekssystem HORIZON zur Verfügung.<br />

Es existiert ein breites Angebot an Standardwerken, Spezialliteratur und Fachzeitschriften,<br />

das über die Möglichkeit zur Online-Fernleihe (gebend und nehmend) ergänzt wird.<br />

Das Medienangebot der Bibliothek umfasst derzeit 49.000 Bände, 159 laufend gehaltene<br />

Zeitschriften sowie 129 Loseblattsammlungen. Es bestehen Zugänge zu folgenden bibliographischen<br />

Datenbanken: JURIS, Beck-online, ReDI (Regionale Datenbankinformationen<br />

Baden-Württemberg) und der COD-Datenbank des Bundeskriminalamts.<br />

Die Öffnungszeiten sind am Bedarf der Studierenden und Lehrkräfte ausgerichtet:<br />

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 - 16.30 Uhr,<br />

Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr und<br />

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.


58<br />

DV-Ausstattung / Rechnerzugänge<br />

Das Hochschulnetz bietet über das Forschungsnetz BelWue des Landes Baden-Württemberg<br />

Zugang zum Internet. Die Datenübertragungsrate beträgt derzeit 2 MBit/s. Es ist eine<br />

direkte Anbindung an den Knoten der Hochschule Furtwangen, Außenstelle<br />

Schwenningen geplant, wodurch die Bandbreite auf bis zu 600 MBit/s aufgestockt werden<br />

kann.<br />

Neben dem Hochschulnetz wird an der Hochschule das Landesverwaltungsnetz betrieben,<br />

dass über eine 2 MBit/s-Standleitung einen verschlüsselten Zugang zu sämtlichen polizeilichen<br />

Anwendungen ermöglicht. Dazu gehört auch das Wissensportal Polizei-Online.<br />

Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeiten erhält der Studierende die Möglichkeit,<br />

Fragebögen auf ein Webportal der Hochschule zu stellen, die von sämtlichen PC-Arbeitsplätzen<br />

innerhalb der Landespolizei aus beantwortet werden können.<br />

Dabei haben die Studierenden über 88 Rechner Zugriff auf das Hochschulnetz und über<br />

15 Rechner Zugriff auf das Landesverwaltungsnetz. Die vier EDV-Hörsäle sind klimatisiert.<br />

Der Zugriff auf das Hochschulnetz ist auch von jedem Wohngebäude innerhalb des<br />

Campus und von jedem externen Wohngebäude aus möglich.<br />

Des Weiteren befindet sich der Aufbau eines Wireless-LAN in Planung, das den<br />

Studierenden die Möglichkeit eröffnet, ihr privates Notebook drahtlos am Hochschulnetz<br />

zu betreiben.<br />

Jeder Student erhält zur elektronischen Kommunikation im Hochschulnetz eine persönliche<br />

E-Mail-Adresse. Micros<strong>of</strong>t Windows und Office werden als Standards<strong>of</strong>tware eingesetzt.<br />

Zur Bildbearbeitung steht Adobe Photoshop zur Verfügung.<br />

Von jedem Hochschulnetzrechner aus besteht zudem die Möglichkeit zur Recherche in<br />

den rechtswissenschaftlichen Datenbanken Juris und Beck-Online sowie den<br />

Datenbanken von ReDI (Regionale Datenbank-Information Baden-Württemberg).<br />

Der Zugriff auf das webbasierte Informationssystem für polizeiliche Fachliteratur (Computergestütztes<br />

Dokumentationssystem für Literatur - COD) des Bundeskriminalamtes rundet<br />

die Recherchemöglichkeiten ab.


59<br />

Die Studenten haben Zugriff auf vier Schwarzweiß- und einen Farbkopierer sowie auf drei<br />

Schwarzweiß- und einen Farbdrucker. Die Abrechnung der Kopien und Ausdrucke erfolgt<br />

über die elektronische Zahlfunktion des Studierendenausweises.<br />

Über diesen Studierendenausweis erfolgen auch die Abrechnungen in der Mensa und der<br />

Cafeteria sowie die Bücherausleihe in der Bibliothek.<br />

Hörsäle und Seminarräume<br />

Für das Kontaktstudium an der Hochschule stehen 31 Hörsäle und 5 Seminarräume zur<br />

Verfügung.<br />

Die Bandbreite der Raumgrößen reicht von rd. 30 m² bis über 240 m² Raumgröße mit<br />

Maximalbelegungszahl von 12 bis 230 Studierenden.<br />

Neben der klassischen Ausstattung wie Tafel, Flipchart, Pinwand, Whiteboard und Overheadprojektor<br />

werden in sämtlichen Hörsälen moderne audiovisuelle Präsentationstechniken<br />

bereitgestellt. Dazu gehören leistungsstarke Beamer, DVD-Player, Videorekorder<br />

sowie den räumlichen Gegebenheiten angepasste Audiotechnik.<br />

Auch alle Seminarräume sind mit Beamer- und Audiotechnik ausgestattet.<br />

In jedem Hörsaal und Seminarraum ist ein Telefon installiert. Netzwerkanschlüsse sowohl<br />

für den Zugang ins Hochschul- als auch für den Zugang ins Landesverwaltungsnetz sind<br />

vorhanden. Moderne Lüftungstechnik sorgt für angenehme klimatische Verhältnisse.<br />

Darüber hinaus verfügt die Hochschule über einen entsprechend ausgestatteten Konferenzraum,<br />

der u. a. für Senatssitzungen und Pressekonferenzen genutzt wird.<br />

Einen detaillierten Überblick über die Hörsaal-, Seminar- und Konferenzraumkapazitäten<br />

der Hochschule bietet Anlage 22.<br />

Neben ihrer ureigenen Bestimmung als Stätte des Sports und der Bewegung, fungiert die<br />

Sporthalle auch als Prüfungsraum für bis zu 375 Studierende und ist Ort von Begrüßungs-,<br />

Verabschiedungs- und sonstigen Veranstaltungen der Hochschule.


60<br />

Kriminaltechnik an der Hochschule<br />

Im so genannten KT-Raum der Hochschule bieten sich für die Studierenden vielfältige<br />

Möglichkeiten des forensischen Arbeitens. Beispielhaft seien genannt:<br />

• Tatort- und Unfalldokumentation<br />

o Fotografische Geräte und Techniken der analogen und digitalen Tatort- und<br />

Reproduktionsfotografie<br />

o Fotografische Tat- und Unfallortvermessungstechniken<br />

• Spurensicherung<br />

o Umfassend ausgestattete Einsatzk<strong>of</strong>fer (Brand, Mord, Sexualdelikte etc.)<br />

o Elektrostatisches Spurenaufnahmegerät zur Sichtbarmachung verborgener<br />

Schuh-, Handschuh- und anderer Spuren<br />

o Sicherungsgeräte und Verfahren für Analysezwecke (Brand, Schmauch,<br />

Fasern, Lacke, Explosionsrückstände, Gifte etc.)<br />

• Geräte zur Erkennung von Dokumentenfälschungen<br />

• Deliktsspezifische Gerätschaften, Mittel und Verfahren (Schusswaffendelikte,<br />

Rauschgiftdelikte, Gewaltdelikte und Fahrzeugdiebstahl)<br />

Weitere Einzelheiten sind der Anlage 24 zu entnehmen.<br />

Zwangsmittel- und Schießtraining an der Hochschule<br />

In der modernen Schießanlage der Hochschule können im Scharfschussbetrieb alle<br />

gemäß der Polizeidienstvorschrift 211 („Schießtraining in der Aus- und Fortbildung“) vorgesehenen<br />

Übungen mit der vorhandenen IT-gestützten interaktiven Zieldarstellungsanlage<br />

durchgeführt werden.<br />

Im schulmäßigen Schießen werden mit den unterschiedlichsten Zieldarstellungen insbesondere<br />

die Handhabungssicherheit und der reaktionsschnelle instinktive Schuss trainiert.<br />

Hierbei bietet die interaktive Anlage insbesondere die Möglichkeit, die Zeiten der Schuss-


abgaben und diverser Handhabungen (Magazinwechsel, Störungsbeseitigungen etc.)<br />

festzustellen und zum Gegenstand von Nachbesprechungen zu machen.<br />

61<br />

Beim einsatzmäßigen Schießen werden vor allem das Nutzen von Deckungen sowie das<br />

Schießen unter Zeitdruck, Stress, körperlicher Belastung oder ungünstigen Lichtverhältnissen<br />

geübt. In simulierten Einsatzsituationen werden im Team insbesondere Absprache<br />

und Eigensicherung, Annäherung und Rückzug, Schusswaffengebrauch gegen Personen<br />

oder auch lageangepasster Verzicht auf den Gebrauch der Schusswaffe trainiert. Hierbei<br />

spielen die Rechtslage und das taktisch richtige Vorgehen eine wesentliche Rolle.<br />

Die interaktive Anlage ermöglicht hierbei eine s<strong>of</strong>ortige Trefferkennung mit realitätsnah<br />

dargestellter „Wirkung“ bei den getr<strong>of</strong>fenen Zielen. In der Übungsbesprechung mit den<br />

Schützen können sämtliche abgegebenen Schüsse mit Hilfe der Anlage nachträglich<br />

abgerufen und zur Korrektur von eventuellen Fehlern herangezogen werden.<br />

Besondere Ressourcen<br />

Für Präsentationszwecke können die Studierenden auf einen Pool von Notebooks und<br />

Videokameras zugreifen. In der Medienzentrale steht ein großes Archiv an Videomaterial<br />

für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Über einen digitalen Schnittplatz besteht die Möglichkeit<br />

der Videobearbeitung.<br />

Zwei Flachbildfernseher informieren an markanten öffentlichen Stellen über aktuelle<br />

Ereignisse des Studienbetriebs.<br />

In der hauseigenen Druckerei können die Dozenten Unterrichtsmaterialen drucken oder<br />

auf CD brennen lassen.<br />

Der Fuhrpark der Hochschule steht den Studierenden für die Teilnahme an polizeisportlichen<br />

Veranstaltungen und andere Dienstfahrten zur Verfügung.


3.1.4 Weitere Infrastruktur und Ressourcen außerhalb des Lehrbetriebes<br />

62<br />

Campus der Hochschule<br />

Der Campus der Hochschule für Polizei, Sturmbühlstraße 250 in VS-Schwenningen,<br />

umfasst ein Gelände von ca.10 ha; dies entspricht in etwa der Größe von 14 Fußballfeldern.<br />

Neben einem großen Parkplatz mit 442 Stellplätzen wurden auf dem Areal<br />

folgende 13 landeseigene Funktionsgebäude errichtet:<br />

• Pforte (Info-<strong>Service</strong>, Telefonzentrale)<br />

• Zentralgebäude (Büros, Hörsäle, Post- u. Zahlstelle, Bibliothek u. Rektorat)<br />

• A- bis F-Gebäude (6 Unterkunftsgebäude: 374 Einzelzimmer u. 30 Büros)<br />

• Sportgebäude (Mensa mit Cafeteria, Sportbereich, Werkstätten)<br />

• K-Gebäude (Büros)<br />

• L-Gebäude (Kommunikations- u. Hörsaalgebäude)<br />

• M-Gebäude (Hörsäle)<br />

• Wohngebäude (Zwei Dienstwohnungen für Hausmeister)<br />

Es kommen hinzu:<br />

• ein Fußballrasenplatz mit einer Kunstst<strong>of</strong>flaufbahn<br />

• drei Allwetter-Tennisplätze sowie<br />

• innerhalb des Sportgebäudes eine große Sporthalle, ein Budo-, Fitness- und Kraftraum<br />

sowie eine Sauna.<br />

Unterkünfte<br />

Außer den bereits genannten sechs Unterkunftsgebäuden A-F (374 möblierte Zimmer,<br />

jeweils zwei Studierende teilen sich eine Nasszelle) auf dem Campus betreibt die Hochschule<br />

noch zwei angemietete Studentenwohnheime im<br />

• Stadtbezirk Schwenningen, Rathausstraße >> 100 möblierte Zimmer<br />

(Stockwerksduschen/-toiletten)<br />

• Stadtbezirk Villingen, Bussard-/Sperberstr. >> 198 möblierte Appartements (jeweils<br />

mit Du/WC/Kochzeile); es sind ausreichend wohnheimeigene Stellplätze<br />

vorhanden. Darüber hinaus können Tiefgaragenstellplätze angemietet werden.


63<br />

Insgesamt verfügt die Hochschule derzeit über 672 Unterkunftszimmer (488 EZ und 184<br />

Zimmer, die auch als DZ verwendbar sind).<br />

Dabei belaufen sich die Überlassungsentgelte für die Unterkünfte - je nach Größe (von ca.<br />

11 m² bis 41 m²), Ausstattung, Einfach- oder Doppelbelegung - auf rd. 56 € bis 264<br />

€/monatlich.<br />

Der Campus mit den genannten Gebäuden und Räumlichkeiten sowie die beiden angemieteten<br />

Studentenwohnheime werden von 2 Verwaltungs- und 6 Bewirtschaftungsbediensteten<br />

betreut.<br />

Verpflegungsbetrieb<br />

Für das leibliche Wohl der Studierenden sorgt ein landeseigener Verpflegungsbetrieb. Er<br />

besteht aus dem Leiter und 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (überwiegend Teilzeitbeschäftigte),<br />

die neben den originären Küchen- auch Verwaltungsaufgaben für ihren<br />

Bereich wahrnehmen. In der Mensa werden das Mittagessen, in der Cafeteria das<br />

Frühstück und kleinere Snacks/warme Speisen ausgegeben.<br />

Speisesaalkapazitäten:<br />

Speisesaal EG (großer u. kleiner Speisesaal zusammen)<br />

Speisesaal UG<br />

Gesamt<br />

ca. 200 Sitzplätze.<br />

ca. 110 Sitzplätze.<br />

ca. 310 Sitzplätze<br />

Die Cafeteria verfügt über eine Kapazität von rd. 100 Sitzplätzen. Darüber hinaus bewirtschaftet<br />

sie in den warmen Sommermonaten und Übergangszeiten eine ebenerdige<br />

Freiterrasse mit ca. 80 Sitzplätzen.<br />

Zum 1. Oktober 2007 wurde die mediterrane Küche eingeführt.<br />

Entsprechend ihrem Selbstverständnis als polizeiliche Sozialisationsinstanz und ihrer<br />

ganzheitlichen Bildungsphilosophie leistet die Hochschule damit einen wichtigen Beitrag<br />

zu bewusster Ernährung und Senkung des Risikos von Herz-/Kreislauferkrankungen,<br />

bestimmten Krebserkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck und Übergewicht.


3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation<br />

64<br />

Dem <strong>Bachelor</strong>-Studiengang für die Ausbildung des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist<br />

der Studiengang der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, dem die gesamte<br />

organisatorisch-administrative Infrastruktur der Hochschule zugedacht ist.<br />

Entscheidungsträger<br />

rund um das <strong>Bachelor</strong>-Studium an der Hochschule für Polizei<br />

Entscheidungen<br />

im Rahmen der<br />

Gewährleistung des<br />

Lehrangebotes<br />

• Fakultätsräte<br />

Grundsatz und<br />

Richtungsentscheidungen<br />

zu Hochschule und Studium<br />

• Senat<br />

• Kuratorium<br />

• Innenministerium<br />

Entscheidungen im Rahmen<br />

der studentischen<br />

Selbstverwaltung<br />

• AStA<br />

Unterkunft<br />

Verpflegung<br />

Entscheidungen im Rahmen des <strong>Bachelor</strong>-Betriebes<br />

• Hochschulleitung<br />

• Sachgebiete der Verwaltung<br />

DV-Infrastruktur<br />

Bibliothek<br />

Administration<br />

Kontaktstudium<br />

Prüfungsgeschehen<br />

Dienstliche und<br />

persönliche<br />

Angelegenheiten<br />

= studentische Beteiligung<br />

Dem für die Grundsatz- und Richtungsentscheidungen zur Hochschule und zum <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studiengang zuständigen Senat gehören an:<br />

• Rektor (Vorsitzender)<br />

• Prorektor<br />

• Verwaltungsdirektor<br />

• Dekane der vier Fakultäten<br />

• Gleichstellungsbeauftragte<br />

• Je zwei hauptamtliche Lehrende der vier Fakultäten<br />

• Je zwei AStA-Vertreter der drei Studienjahrgänge<br />

• Ein Vertreter des Master-Studienjahrganges


65<br />

Die Studentenschaft ist in dem 23-köpfigen Senat mit 7 Studierenden vertreten.<br />

Ein Studentenanteil von über 30 (!) Prozent im wichtigsten Entscheidungsorgan der Hochschule<br />

dürfte in dieser Höhe bundesweit einmalig sein.<br />

Für die Gewährleistung des curricular festgelegten Lehrangebotes (siehe Anlage 8) sind<br />

die in Fachgruppen untergliederten Fakultäten (siehe Organigramm in Anlage 16) zuständig.<br />

Die auf dieser Ebene wesentlichen Entscheidungen werden in den jeweiligen Fakultätsräten<br />

getr<strong>of</strong>fen, die sich aus allen Lehrkräften der Fakultät und je einem Vertreter der<br />

aktuell an der Hochschule studierenden Jahrgänge zusammensetzen.<br />

Die Fakultäten stellen die Koordinatoren für die Module des fachtheoretischen Studiums.<br />

Die Entscheidungen im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung werden vom jeweils<br />

zuständigen AStA getr<strong>of</strong>fen.<br />

Die Verwaltung der Hochschule mit ihren fünf Sachgebieten<br />

• SG 1 - Personal und Recht<br />

• SG 2 <strong>–</strong> Wirtschaftsverwaltung mit Bibliothek<br />

• SG 3 <strong>–</strong> Aus- und Fortbildung/Prüfungsamt mit Studentensekretariat<br />

• SG 4 <strong>–</strong> Technik<br />

• SG 5 <strong>–</strong> Unterbringung und Verpflegung<br />

ist für die Alltagsentscheidungen rund um den Studienbetrieb zuständig.<br />

Sie bekam anlässlich der in den Jahren 2002/2003 durchgeführten externen Evaluation<br />

ein sehr hohes Maß an Leistungsfähigkeit und „Kundenfreundlichkeit“ attestiert (siehe<br />

Anlage 26).<br />

Die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung des <strong>Bachelor</strong>-Studiums (siehe Abschnitt<br />

4. der Selbstdokumentation) ist Kernaufgabe der Ende Januar 2008 auf Basis des Landeshochschulgesetzes<br />

vom 1.1.2005 und der neuen Errichtungsverordnung (siehe<br />

Anlagen 1 und 2) eingerichteten Studienkommission. Ihr gehören je ein hauptamtlich<br />

lehrender Hochschullehrer aus den vier Fakultäten und je ein AStA-Vertreter der drei<br />

Studienjahrgänge an.<br />

Bei der konstituierenden Sitzung am 29.01.2008 wurde die Politikwissenschaftlerin Frau<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Waltraud Müller-Franke einstimmig zur Studiendekanin gewählt.


66<br />

Entscheidungsebene<br />

Impulsgeberebene<br />

Die Studienkommission als<br />

wichtigster Impulsgeber und Unterstützer<br />

rund um das <strong>Bachelor</strong>-Studium<br />

I n n e n m i n i s t e r i u m<br />

Fakultätsräte Senat Verwaltung AStA<br />

Koordinator<br />

Praktikum<br />

Studiengruppen/<br />

Studiengruppensprecher<br />

Modulkoordinatoren<br />

AuF-<br />

Tagung<br />

Kuratorium<br />

Studienkommission der Hochschule<br />

• Inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung<br />

• Evaluationen (Lehre, Studienbedingungen etc.)<br />

Jour Fixe<br />

•Leitung<br />

•Dekane<br />

•Verwaltung<br />

Vielzahl<br />

weiterer<br />

Gremien<br />

Bedarfsträgerebene<br />

Polizeipraxis<br />

Studierende<br />

Lehrkräfte<br />

Verwaltung<br />

In den Händen des siebenköpfigen Hochschulorgans liegt auch die kontinuierliche Evaluation<br />

der Lehre, deren Ergebnisse u.a. eine wichtige Grundlage für die leistungsorientierte<br />

Pr<strong>of</strong>essorenbesoldung (W-Besoldung) und die didaktische Fortbildung des Lehrpersonals<br />

darstellen.<br />

Die Studienkommission löste folgende Gremien ab:<br />

• die seit 2005 erfolgreich arbeitende Evaluationskommission (siehe § 4 Abs. 2 der<br />

Satzung der Hochschule zur standardisierten Evaluation der Lehre in Anlage 27).<br />

• den im Dezember 2003 zur konzeptionellen Ausgestaltung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />

gebildeten Beratenden Senatsausschuss „Bologna“.


67<br />

Orientierung und Hilfe während des Studiums<br />

Sprechzeiten<br />

Dozenten<br />

Website der<br />

Hochschule<br />

Studienführer<br />

Studiengruppensprecher<br />

AStA<br />

Praxisbegleiter im<br />

Grundpraktikum<br />

„Blauer Schirm“<br />

auf dem Campus<br />

mit tagesaktuellen<br />

Informationen<br />

Informationsveranstaltungen<br />

• Studienbeginn<br />

• <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

• Anlassbezogene Veranstaltungen<br />

Praxisberater im<br />

Hauptpraktikum<br />

„Laufwerk G“<br />

(enthält alle grundsätzlichen<br />

Infos rund um das Studium)<br />

Psychologischer<br />

Betreuungsdienst<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Inhouse-Kommunikation<br />

Sachgebiete der<br />

Verwaltung<br />

In jeder Phase des Studiums werden den Studierenden umfassende Orientierungsmöglichkeiten<br />

und Hilfestellungen zuteil, um sich an der Hochschule und im Studiengang<br />

zurechtzufinden.<br />

3.3 Prüfungssystem<br />

Das Prüfungssystem für den „<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />

ist in der Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für<br />

den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>–</strong> APrOPol gD) geregelt <strong>–</strong> siehe Anlage 4.<br />

Diese Vorschriften werden durch Detailregelungen der Studienordnung ergänzt <strong>–</strong> siehe<br />

Anlage 5.


68<br />

Die so genannte „<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“ wurde am 23.07.2008 vom Kuratorium der Hochschule<br />

beschlossen und befindet sich derzeit in der Anhörungsphase des Verordnungsverfahrens.<br />

Die Studienordnung war am 13.08.2008 Gegenstand eines Abstimmungsgespräches mit<br />

dem Fachreferat des Innenministeriums.<br />

Im Folgenden werden die wichtigsten prüfungsrechtlichen Regelungsfelder vorgestellt:<br />

• Regelungen zur Leistungsfeststellung<br />

• Bewertungsregelungen<br />

• Bestehensregelungen<br />

• Wiederholungsregelungen<br />

• Berechnungsregelungen zur Ermittlung der Abschlussnote<br />

• Urkundenregelungen<br />

• Übergangsregelungen<br />

Da die APrOPol gD auch die Vorausbildung („vorakademische Phase“) bei der<br />

Bereitschaftspolizei regelt, wurden diese Vorschriften der Vollständigkeit halber mit<br />

aufgenommen. Sie sind besonders gekennzeichnet.


69<br />

„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />

Leistungsfeststellung<br />

Ausbildungs-/<br />

Studienabschnitt<br />

Vorausbildung<br />

BePo<br />

Grundpraktikum<br />

Grundstudium<br />

Hauptpraktikum<br />

Hauptstudium<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

Leistungsfeststellung<br />

• Fächerübergreifende Klausuren zu 3 Leitthemen<br />

• Seminararbeit<br />

• Praktisch-mündliche Leistungskontrolle<br />

Nach jedem Modul: Prognose (im Rahmen der Zielsetzung des<br />

Grundpraktikums) über persönliche und fachliche Eignung für eine<br />

Verwendung im gehoben <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> =><br />

Eignungsfeststellung<br />

Modulprüfungen <strong>–</strong> grundsätzlich in Form von Klausuren<br />

Eine Modulprüfung kann aus mehreren Prüfungsleistungen zu<br />

Submodulen (Submodulprüfungen) bestehen.<br />

Nach jedem Modul: Prognose (im Rahmen der Zielsetzung des<br />

Hauptpraktikums) über persönliche und fachliche Eignung für eine<br />

Verwendung im gehoben <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> =><br />

Eignungsfeststellung<br />

• Modulprüfungen <strong>–</strong> grundsätzlich in Form von Klausuren<br />

• Schriftliche Prüfung „Polizeiliches Fachenglisch/-französisch“<br />

• Wahlmodul <strong>–</strong> „alle hochschulüblichen Prüfungsformen“<br />

• <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

• Verteidigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (mündliche Prüfung)<br />

Leistungsfeststellung in den Praktika<br />

Im Grundpraktikum trifft am Ende eines Moduls der jeweilige Praxisbegleiter (Bewerter)<br />

des Studierenden eine Eignungsprognose. Diese bedarf der Bestätigung durch den Leiter<br />

des Polizeireviers oder der Verkehrspolizei (Entscheider).<br />

Im Hauptstudium obliegt die Eignungsprognose dem unmittelbaren Vorgesetzten des<br />

Studierenden (Bewerter) und dem Verantwortlichen für den vom jeweiligen Modul<br />

umschriebenen Arbeitsbereich (Entscheider).<br />

Mit der Feststellung der Eignung gilt das Modul als bestanden.<br />

Leistungsfeststellung und Prüfungsdichte im fachtheoretischen Studium<br />

Die Prüfungen in den Modulen des Grund- und Hauptstudiums finden grundsätzlich in<br />

Form von vier- oder fünfstündigen Klausuren statt, wobei im Grundstudium eine Modulprüfung<br />

aus mehreren Prüfungsleistungen zu Submodulen (Submodulprüfungen =<br />

Klausuren über 90, 120, 150 oder 180 Minuten) bestehen kann.


70<br />

Im Wahlmodul des Hauptstudiums sind alle hochschulüblichen Prüfungsformen möglich<br />

(Klausuren, Präsentationen, Haus- oder Seminararbeiten, mündliche Prüfungen, Projektarbeiten<br />

etc.).<br />

Im Begleitfach Polizeiliches Fachenglisch/-französisch findet eine schriftliche Prüfung in<br />

Form einer Klausur statt.<br />

Der im Begleitfach Einsatztraining/Sport zu absolvierende praktische Sporttest erfolgt nach<br />

einer noch zu entwickelnden Richtlinie der Hochschule, die bei der Festlegung der<br />

Leistungsmaßstäbe insbesondere dem Alter und dem Geschlecht der Studierenden<br />

Rechnung trägt. Der Sporttest hat auf das Bestehen des Studiums und die Abschlussnote<br />

keinen Einfluss.<br />

Im Sommer 2006 hat der Senat in seinen Vorgaben an den <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess<br />

unter anderem festgelegt, dass die Einführung des neuen Studienmodells auf keinen Fall<br />

zu einer weiteren Erhöhung des Prüfungsaufwandes führen darf. Diese Vorgaben wurden<br />

eingehalten:<br />

• Der bisherige Diplomstudiengang sah insgesamt 23 einzelne Prüfungen vor<br />

(13 Klausuren Grundstudium / 4 Leistungsnachweise Schwerpunktstudium / 4<br />

Klausuren zur schriftlichen Staatsprüfung im Hauptstudium / Prüfung im<br />

Polizeilichen Fachenglisch/-französisch / mündliche Prüfung zum Abschluss).<br />

Im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang wird es zu maximal 19 Prüfungen kommen. Näheres<br />

hierzu siehe unten.<br />

• Die schriftlichen Prüfungsleistungen im <strong>Bachelor</strong>-Studium werden jeweils einmal<br />

begutachtet (für die schriftliche Staatsprüfung im bisherigen Diplom-Studiengang ist<br />

noch eine Doppelbegutachtung vorgesehen). Zusammen mit dem Wegfall des<br />

Schwerpunktstudiums führt dies zu einer Entlastung der Lehrkräfte im Umfang von<br />

insgesamt etwa 3.500 Korrekturen/Gutachten (rund 66 Korrekturen/Gutachten pro<br />

Dozent). Allerdings ist davon auszugehen, dass es auf Grund der Tragweite<br />

einzelner Modulprüfungen für das Bestehen bzw. die Abschlussnote des Studiums<br />

im <strong>Bachelor</strong>-Modell zu deutlich zeitaufwändigeren Korrekturen kommen wird.<br />

Aus der prüfungsrechtlichen Konstruktion des ein Jahr dauernden Grundstudiums ergibt<br />

sich dort eine Prüfungsdichte zwischen 4 und 13 Klausuren, je nachdem, ob eine<br />

Modulprüfung in Form von einzelnen Submodulprüfungen stattfindet oder nicht.


71<br />

Im letzteren Fall ist davon auszugehen, dass ein (kleinerer) Teil der Submodulprüfungen<br />

gegen Ende des ersten Semesters, ein weiterer (größerer) Teil gegen Ende des zweiten<br />

Semesters stattfinden wird.<br />

Die Entscheidung hierüber treffen die jeweiligen Modulkoordinatoren bzw. die am Modul<br />

beteiligten Fakultäten und das Prüfungsamt der Hochschule.<br />

Die Prüfungstermine werden den Studierenden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin<br />

bekannt gegeben.<br />

Die für das Hauptstudium vorgesehenen 4 Modulprüfungen werden gegen Ende dieses<br />

Studienabschnitts stattfinden.<br />

Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

Einzelheiten der Themenvergabe und der Betreuung sowie der Bearbeitungszeitraum, der<br />

Abgabezeitpunkt, die administrativen Abläufe und die formellen Anforderungen an die<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit sind von der Hochschule noch in Richtlinien zu regeln. Die entsprechenden<br />

Arbeiten in der Studienkommission sind bereits angelaufen.<br />

Die Richtlinien werden sich sehr stark an die bisherigen, positiv evaluierten „Richtlinien für<br />

die Diplomarbeit“ anlehnen, mit der Abweichung, dass es für die künftige <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

keinen „künstlichen Startschusstermin“ zu Beginn des Hauptstudiums mehr geben wird.<br />

Im <strong>Bachelor</strong>-Studium wird es den Studierenden möglich sein, sich bereits mit Beginn des<br />

Studiums ein Thema und einen Betreuer zu suchen (§ 42 Abs. 1 APrOPol gD).<br />

Zum Abschluss des Studiums hat sich der Studierende im Rahmen einer mündlichen<br />

Prüfung kritischen Fragen zum fachlichen Inhalt und wissenschaftlichen Anspruch der<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit zu stellen (Verteidigung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit).<br />

Die Hochschule hat damit der „traditionellen“ mündlichen Prüfung bewusst ein Ende<br />

gesetzt. Zum Abschluss des bisherigen Diplom-Studienganges hatte sich der Studierende<br />

einer dreiköpfigen Prüfungskommission zu stellen und 20 Minuten lang Fragen zu einem<br />

aus drei Fächern bestehenden Prüfungsgebiet seiner Wahl zu beantworten.<br />

Wegen des äußerst breiten Prüfungsgebietes und der kurzen Prüfungsdauer wurde diese<br />

Prüfungsform von allen Beteiligten <strong>–</strong> Studierenden und Lehrenden <strong>–</strong> kritisch gesehen.<br />

Bei der nunmehr für den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang vorgesehenen Form der mündlichen<br />

Prüfung kann dem Studierenden ein hohes Maß an Fachkenntnis zum Thema „seiner“


72<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit unterstellt werden. Dies lässt es zu, im Prüfungsgeschehen auch ein<br />

verstärktes Augenmerk auf sein Auftreten, seine kommunikativen Fähigkeiten und seine<br />

Wirkung als Persönlichkeit zu legen.<br />

Außerdem bietet die als kritischer Diskurs mit dem Studierenden angelegte mündliche<br />

Prüfung eine gute Gelegenheit, die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit noch einmal auf ihren wissenschaftlichen<br />

Gehalt und die Seriosität und Authentizität einzelner Passagen zu überprüfen.<br />

„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />

Bewertungsregelungen<br />

Vorausbildung<br />

BePo<br />

Fachtheoretisches<br />

Studium<br />

Praktisches<br />

Studium<br />

Leistungen zur<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

• Traditionelles Schulnotensystem 1-6; halbe Noten zulässig<br />

• Noten als arithmetischer Mittelwert werden bis auf 2 Dezimalstellen errechnet<br />

• Endnote = volle Note<br />

• Primärbewertung nach Punktzahlensystem 0 <strong>–</strong> 15; nur volle Punktzahlen<br />

zulässig<br />

• Korrelierendes (traditionelles) Schulnotensystem 1-6; keine Teilnoten zulässig<br />

• Umrechnungsregelung: 15 und 14 Punkte = sehr gut (1) / 13 bis 11 Punkte = gut<br />

(2) / 10 bis 8 Punkte = befriedigend (3) / 7 bis 5 Punkte = ausreichend (4) / 4 bis 2<br />

Punkte = mangelhaft (5) / 1 und 0 Punkte = ungenügend (6)<br />

• Punktzahlen als arithmetischer Mittelwert werden bis auf 2 Dezimalstellen<br />

errechnet<br />

• Bewertung von Modulprüfungen grundsätzlich durch einen Prüfer; Ausnahme:<br />

Wiederholungsprüfung <strong>–</strong> Bewertung durch zwei unabhängige Prüfer<br />

• Eignungsprognose mündet in Eignungsfeststellung „geeignet“ / „nicht geeignet“<br />

• Eignungsfeststellung nach „Vier-Augen-Prinzip“ (Bewerter/Entscheider)<br />

(GS: Praxisbegleiter <strong>–</strong> Revierleiter / HS: Unmittelbar Vorgesetzter <strong>–</strong> für den vom<br />

Modul umschriebenen Arbeitsbereich Verantwortlicher)<br />

• Punktzahlen- und Notensystem wie im fachtheoretischen Studium<br />

• <strong>Bachelor</strong>-Arbeit: Bewertung durch Betreuer und Zweitprüfer<br />

• Verteidigung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit: Zweiköpfige Prüfungskommission<br />

Bei der Festlegung der Noten und Bewertungsgrundsätze sowie der Notenbeschreibungen<br />

hat sich die Hochschule weitgehend an § 5 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

gehobener <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> des Landes Brandenburg (APOgPolD) orientiert.<br />

Das Punktzahlen-Notensystem ist zudem oberhalb der „Bestehensgrenze“ von 5 Punkten<br />

mit § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung <strong>–</strong><br />

Polizeimanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei (PrüfO-MA-PM) kompatibel.


73<br />

Allerdings sieht es unterhalb der „Bestehensgrenze“ - siehe APOgPolD Brandenburg -<br />

eine weitere Differenzierung in 4 - 2 Punkte = mangelhaft (5) und 1 und 0 Punkte =<br />

ungenügend (6) vor. Dies erscheint aus Sicht der Hochschule angemessen und entspricht<br />

außerdem den Vorgaben der baden-württembergischen Polizei-Laufbahnverordnung<br />

(LVOPol) <strong>–</strong> siehe Anlage 3. Nach § 14 Abs. 3 LVOPol sind Prüfungsleistungen nach dem<br />

klassischen Schulnotensystem 1 (sehr gut) <strong>–</strong> 6 (ungenügend) zu bewerten.<br />

„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />

Bestehensregelungen<br />

Bestanden hat …<br />

… die Vorausbildung<br />

BePo<br />

… eine Modulprüfung<br />

… ein Praxismodul<br />

… die Leistungen zur<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

…wer…<br />

• eine Endnote nicht schlechter als 4,0 erzielt hat<br />

• nicht mehr als eine der drei Klassenarbeiten oder die Seminararbeit oder<br />

die praktisch-mündliche Leistungskontrolle schlechter als 4,0 absolviert hat<br />

• am Fahr- und Sicherheitstraining erfolgreich teilgenommen hat<br />

• bestimmte Mindestleistungen im Einsatztraining/Sport erbracht hat<br />

• mindestens 5 Punkte erzielt hat<br />

• bei Modulprüfungen, die aus mehreren Submodulprüfungen bestehen, in<br />

mehr als der Hälfte der Submodulprüfungen mindestens 5 Punkte erzielt<br />

hat<br />

• als „geeignet“ für eine Verwendung im gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />

befunden wurde<br />

• mit seiner <strong>Bachelor</strong>-Arbeit und bei deren Verteidigung jeweils mindestens<br />

5 Punkte erzielt hat<br />

… das Studium<br />

• mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte<br />

erworben hat (ohne Einberechnung der 5 ECTS-Leistungspunkte für das<br />

Wahlmodul)<br />

Die Bestehensregelungen entsprechen den allgemeinen Grundsätzen für einen <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studiengang, wonach<br />

• das Ziel des Studiums nicht erreichen kann, wer eine Pflichtmodulprüfung nicht<br />

bestanden hat,<br />

• das Bestehen den Erwerb der für den Studiengang vorgesehenen Mindestzahl von<br />

ECTS-Leistungspunkten voraussetzt.


74<br />

Bei Modulprüfungen, die aus mehreren Submodulprüfungen bestehen, müssen in mehr<br />

als der Hälfte der Submodulprüfungen mindestens 5 Punkte erzielt werden.<br />

Diese Regelung wurde zusätzlich eingeführt, um im Grundstudium einzelne Submodule<br />

vor „studentischer Vernachlässigung“ zu schützen.<br />

„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />

Wiederholungsregelungen<br />

Wiederholt werden<br />

kann…<br />

… die Vorausbildung<br />

BePo<br />

… eine Modulprüfung<br />

…wenn…<br />

• von der Vorausbildung mehr als ein Fünftel durch Krankheit oder aus sonstigen<br />

Gründen versäumt wurde; auch bei kürzeren Versäumnissen, wenn dies im Einzelfall<br />

dringend geboten erscheint<br />

• das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde und durch die Wiederholung der<br />

erfolgreiche Abschluss zu erwarten ist<br />

• eine Modulprüfung nicht bestanden wurde; nur einmalige Wiederholung möglich<br />

… ein theoretischer<br />

Studienabschnitt<br />

… ein Modul im<br />

Praktikum<br />

… die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

… die Verteidigung der<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

• sich der Studierende nach Versäumnis der Lehrveranstaltungen an mehr als 40<br />

Tagen im Studienabschnitt für eine Wiederholung entscheidet<br />

• vom Zeitanteil des Moduls mehr als die Hälfte durch Krankheit oder aus sonstigen<br />

triftigen Gründen versäumt wurde und - nur für das HP: nicht durch Neuregelung der<br />

Zeitansätze für die Module ein Ausgleich geschaffen werden kann<br />

• die Eignung nicht festgestellt werden konnte und zu erwarten ist, dass sich der<br />

Beamte nach einer Wiederholung als geeignet erweisen wird; nur einmalige<br />

Wiederholung möglich<br />

• die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit schlechter als 5 Punkte bewertet wurde - in einem Zeitraum von<br />

einem Jahr nach Ende des Studiums, mit anderem Betreuer und zu anderem Thema;<br />

nur einmalige Wiederholung möglich<br />

• die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit schlechter als 5 Punkte bewertet wurden; nur<br />

einmalige Wiederholung möglich<br />

Mit diesen Wiederholungsregelungen wurde<br />

• das allgemeine prüfungsrechtliche Prinzip umgesetzt, wonach Studierenden die<br />

Möglichkeit eingeräumt werden muss, nicht bestandene Prüfungen mindestens<br />

einmal zu wiederholen,<br />

• dem Umstand Rechnung getragen, dass es zu längeren Versäumnissen von<br />

Lehrveranstaltungen kommen kann, insbesondere durch Erkrankung des Studierenden,<br />

die eine Entscheidung über eine komplette Wiederholung des<br />

Studienabschnittes geboten erscheinen lässt.


75<br />

Nach der neuen APrOPol gD liegt die Entscheidung über die Wiederholung eines fachtheoretischen<br />

Studienabschnittes im Falle des längeren Versäumnisses von Lehrveranstaltungen<br />

(mehr als 40 Tage) allein beim Studierenden. Dies erscheint nach dem Bild der<br />

Hochschule von einem mündigen, verantwortungsbewussten Studierenden sachgerecht.<br />

Wird vom Zeitanteil eines Moduls im Praktikum mehr als die Hälfte durch Krankheit oder<br />

aus sonstigen triftigen Gründen versäumt und kann <strong>–</strong> im Falle des Hauptpraktikums - nicht<br />

durch Neuregelung der Zeitansätze für die Module innerhalb des Studienabschnittes ein<br />

Ausgleich geschaffen werden, kann die Prüfungsbehörde die Wiederholung des Moduls<br />

anordnen. Diese Ermessenregelung lässt die Möglichkeit <strong>of</strong>fen, dass die Prüfungsbehörde<br />

von einer Wiederholung absieht, wenn trotz des Versäumnisfalles eine Eignungsfeststellung<br />

möglich ist.<br />

„<strong>Bachelor</strong>-AprOPol gD“<br />

Ermittlung der Abschlussnote<br />

Beispiel:<br />

Student X hat in den<br />

theoretischen Studienabschnitten<br />

folgende Leistungen erzielt:<br />

Modul 1 (8 ECTS)<br />

Modul 2 (20 ECTS)<br />

Modul 3 (13 ECTS)<br />

Modul 4 (12 ECTS)<br />

Modul 5 (19 ECTS)<br />

Modul 6 (16 ECTS)<br />

Modul 7 (8 ECTS)<br />

Modul 8 (5 ECTS)<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

Verteidigung B-A<br />

Pol. Fachenglisch<br />

Wahlmodul<br />

12 Punkte<br />

8 Punkte<br />

10 Punkte<br />

6 Punkte<br />

14 Punkte<br />

7 Punkte<br />

10 Punkte<br />

14 Punkte<br />

14 Punkte<br />

11 Punkte<br />

15 Punkte<br />

14 Punkte<br />

Student X widerspricht der<br />

Einbeziehung seiner Punktzahl<br />

aus dem Wahlmodul nicht.<br />

Modulprüfungen<br />

Berechnung:<br />

8 x 12 = 96<br />

20 x 8 = 160<br />

13 x 10 = 130<br />

12 x 6 = 72<br />

19 x 14 = 266<br />

16 x 7 = 112<br />

8 x 10 = 80<br />

5 x 14 = 70<br />

986 Punkte<br />

verteilt auf<br />

101 ECTS<br />

Arithmetisches<br />

Mittel:<br />

9,76 Punkte<br />

Gewichtung:<br />

X 25<br />

Leistungen<br />

<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

Berechnung:<br />

14 x 2 = 28<br />

11 x 1 = 11<br />

39:3 = 13 Punkte<br />

Gewichtung:<br />

X 5<br />

Legende:<br />

Blau = ECTS-LP<br />

Rot = Punktzahlen<br />

Grün = Gewichtungsfaktoren<br />

Polizeiliches<br />

Fachenglisch/-<br />

französisch:<br />

15 Punkte<br />

Gewichtung:<br />

X 1<br />

Berechnung der<br />

Gesamtleistung ohne Wahlmodul:<br />

(9,76 x 25 + 13 x 5 + 15 x 1) : 31<br />

324 : 31 = 10,45 Punkte<br />

Berechnung der<br />

Gesamtleistung mit Wahlmodul:<br />

(10,45 x 20 + 14 x 1) : 21<br />

= 223 : 21<br />

= 10,61<br />

Abschlussnote des Studiums:<br />

11 Punkte = gut (2)


76<br />

Die o. g. Übersicht zeigt an einem Beispiel, in dem ein Student der Einbeziehung seiner<br />

Punktzahl im Wahlmodul nicht widersprochen hat, die Berechnung der Abschlussnote des<br />

Studiums nach § 46 APrOPol gD auf.<br />

Die folgende Übersicht zeigt die allgemeine Wertigkeit der jeweiligen Studienleistung im<br />

Verhältnis zur Abschlussnote.<br />

„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> / <strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />

der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />

Studien-/Modulsstruktur und Wertigkeit von Studienleistungen<br />

(nach der APrOPol gD „<strong>Bachelor</strong>“)<br />

Studienabschnitt<br />

Grundpraktikum<br />

Grundstudium<br />

Hauptpraktikum<br />

Hauptstudium<br />

<strong>Bachelor</strong>-<br />

Arbeit<br />

(GS und HS)<br />

Polizeiliches<br />

Fachengl./<br />

Fachfranz.<br />

(HS)<br />

ET / Sport<br />

(GS und HS)<br />

Gesamt<br />

Sem. Zeit Bez.<br />

Modul<br />

1. 1. KJ<br />

01.04-<br />

2.+3. 1./2.KJ<br />

01.10.-<br />

30.09.<br />

4. 2./3.KJ<br />

01.10.-<br />

31.03.<br />

5.+6. 3./4.KJ<br />

01.04.-<br />

31.03.<br />

Art des<br />

Moduls<br />

Credits Auswirkung<br />

auf Bestehen<br />

Wertigkeit für die<br />

Gesamtpunktzahl<br />

Ja/Nein Mit Ohne<br />

WM WM<br />

GP 1 Pflichtmodul 20 J - -<br />

30.09. GP 2 Pflichtmodul 10 J - -<br />

1 Pflichtmodul 8 J 6,1 % 6,4 %<br />

2 Pflichtmodul 20 J 15,2 % 16,0 %<br />

3 Pflichtmodul 13 J 9,9 % 10,4 %<br />

4 Pflichtmodul 12 J 9,1 % 9,6 %<br />

HP 1 Zeitlich variables 8-14 J - -<br />

Pflichtmodul<br />

HP 2 Zeitlich variables<br />

Pflichtmodul<br />

8-14 J - -<br />

HP 3 Zeitlich variables 8-14 J - -<br />

Pflichtmodul<br />

5 Pflichtmodul 19 J 14,5 % 15,2 %<br />

6 Pflichtmodul 16 J 12,2 % 12,8 %<br />

7 Pflichtmodul 8 J 6,1 % 6,4 %<br />

8 Pflichtmodul 5 J 3,8 % 4,0 %<br />

WM<br />

Wahlmodul<br />

(WM)<br />

5 N<br />

(Note optional<br />

verwertbar)<br />

4,8 % -<br />

2.-6. 10 J 15,3 % 16,1 %<br />

5.+6. 4 N<br />

(Note fließt ein)<br />

2.+3.<br />

5.+6.<br />

ECTS<br />

Gesamt<br />

3,0 % 3,1 %<br />

5 N - -<br />

180 100 % 100 %


77<br />

Die in den einzelnen Pflichtmodulen erzielten Punktzahlen fließen workloadgerecht in die<br />

mit dem Wertigkeitsfaktor „25“ versehene Berechnungskomponente für die Ermittlung der<br />

Gesamtpunktzahl des Studiums ein (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 APrOPol gD).<br />

Die Leistungen in den Pflichtmodulen machen somit letztlich etwa 80,8 Prozent der<br />

Abschlussnote aus.<br />

Für die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit ist ein Wertigkeitsfaktor „5“ vorgesehen (§ 46 Abs.<br />

1 Nr. 2 und Abs. 2 APrOPol gD), was einem Anteil von 16,1 % an der Abschlussnote entspricht.<br />

Dieser Prozentsatz liegt deutlich über dem Verhältnis der für die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

vorgesehenen 10 ECTS-Leistungspunkte zu der Summe der ECTS-Leistungspunkte aller<br />

für die Abschlussnote relevanten Pflichtleistungen (115 ECTS-Leistungspunkte).<br />

Dies erscheint jedoch auf Grund der Besonderheit dieses Leistungsnachweises, der von<br />

den Studierenden ein hohes Maß an Kreativität, Eigeninitiative, Eigenarbeit, wissenschaftlicher<br />

Befähigung und Durchhaltevermögen verlangt, gerechtfertigt.<br />

Außerdem setzt sich die für die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit vergebene Punktzahl/Note<br />

aus dem Ergebnis von zwei Prüfungsleistungen,<br />

• der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit als solcher und<br />

• deren Verteidigung im Rahmen einer mündlichen Prüfung<br />

zusammen (§ 43 APrOPol gD).<br />

Die im Begleitfach Polizeiliches Fachenglisch/-französisch erzielte Punktzahl fließt ohne<br />

Multiplikator in die Berechnung der Abschlussnote ein (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2<br />

APrOPol gD) und macht somit etwa 3,1 % an der Gesamtpunktzahl aus.<br />

Kommt es zur Einbeziehung einer im Wahlmodul erzielten Punktzahl (Option des Wahlfachstudierenden<br />

gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4 APrOPOl gD), so schlägt sich diese auf die<br />

Gesamtpunktzahl mit einer Wertigkeit von 4,8 Prozent nieder.<br />

Mit Einbeziehung der Punktzahl im Wahlmodul reduzieren sich natürlich geringfügig die<br />

Wertigkeiten der anderen Prüfungsergebnisse.<br />

Das Ergebnis des im Begleitfach Einsatztraining/Sport zu absolvierenden praktischen<br />

Sporttestes hat auf die Berechnung der Gesamtpunktzahl des Studiums keinen Einfluss.


78<br />

„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />

Urkundenregelungen<br />

Zeugnis:<br />

• Abschlussbezeichnung „<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />

• Abschlussnote und festgestellte Gesamtpunktzahl<br />

• Auflistung der absolvierten Module und der erzielten Ergebnisse (Punktzahlen, Noten, ECTS-LP)<br />

• Thema und Ergebnisse der Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />

• Ergebnisse in den Begleitfächern<br />

• Ergebnis des Wahlmoduls (s<strong>of</strong>ern einbezogen)<br />

• Einstufung der Studienleistung nach dem ECTS-Bewertungssystem<br />

• Platzziffer im Studienjahrgang<br />

<strong>Bachelor</strong>-Urkunde<br />

„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />

Diploma Supplement<br />

= Beschreibung des Abschlusses und des Studiums<br />

nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz<br />

Diese Übersicht zeigt grob die Inhalte der prüfungsrechtlich vorgesehenen Abschlussdokumente<br />

gemäß § 47 APrOPol gD auf:<br />

• Zeugnis<br />

• <strong>Bachelor</strong>-Urkunde<br />

• Diploma Supplement<br />

Die APrOPol gD sieht die Einführung des Diploma Supplement in § 47 Abs. 5 lediglich als<br />

Option vor. Die Hochschule gedenkt jedoch, diese Option bereits mit dem ersten <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studiengang wahrzunehmen.


Die Studienordnung <strong>–</strong> siehe Anlage 5 <strong>–</strong> enthält in ihren Anlagen jeweils Muster der<br />

genannten Urkunden.<br />

79<br />

Das vorgesehene Diploma Supplement ist in seiner Grundstruktur (siehe Anlage 5)<br />

beigefügt. Es wird Ende 2011 auf der Basis der dann gültigen KMK-Beschlusslage und<br />

evtl. vorliegender Entscheidungen zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) für den<br />

im Frühjahr 2012 abgehenden 1. <strong>Bachelor</strong>-Studiengang in deutsch- und in<br />

englischsprachiger Fassung entwickelt.<br />

„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />

Übergangsregelungen<br />

Für Studierende, die mit dem Grundstudium an der Hochschule für Polizei vor dem<br />

1.Oktober 2009 begonnen haben und einen Ausbildungsabschnitt wiederholen<br />

oder nach einer Unterbrechung wieder beginnen gilt:<br />

Grundsatz: Anrechnung der für die erfolgreich absolvierten<br />

Ausbildungsabschnitte vorgesehenen ECTS-Leistungspunkte.<br />

Bei erfolgreich absolviertem Grundstudium:<br />

Umwandlung des dort erzielten Notenwertes auf die nach<br />

dem neuen Notensystem rechnerisch nächste volle Punktzahl.<br />

Gewichtung dieser Punktzahl entsprechend der in den<br />

Modulprüfungen des Grundstudiums insgesamt erreichbaren<br />

ECTS-Leistungspunkten.<br />

Bei bestandener Diplomarbeit:<br />

Umwandlung des dort erzielten Notenwertes auf die nach<br />

dem neuen Notensystem rechnerisch nächste volle Punktzahl.<br />

Anrechnung von 10 ECTS-Leistungspunkten.<br />

Bei Nichtbestehen Diplomarbeit -> Absolvieren Staatsprüfung und Wiederholung Diplomarbeit<br />

Bei Nichtbestehen Staatsprüfung -> Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung der Prüfungen<br />

Diese Übersicht zeigt die prüfungsrechtlichen Regelungen für Unterbrecher/Wiederholer<br />

beim Übergang von dem bisherigen Diplom-Studiengang auf das <strong>Bachelor</strong>- Modell.<br />

Es ist zu erwarten, dass diese Regelungen nur in sehr wenigen Fällen zur Anwendung<br />

kommen werden.


80<br />

3.4 Zugangsvoraussetzungen<br />

Der Zugang zum Studium an der Hochschule für Polizei ist nur möglich für<br />

• erfolgreiche Laufbahnbewerber - Polizeikommissaranwärter („Direkteinsteiger“)<br />

• Polizeibeamte des mittleren Dienstes, die das Auswahlverfahren für die Laufbahn<br />

des gehobenen Dienstes erfolgreich absolviert haben („Aufstiegsbeamte“,<br />

„Aufsteiger“)<br />

3.4.1 Laufbahnbewerber <strong>–</strong> Polizeikommissaranwärter („Direkteinsteiger“)<br />

Die Auswahl der Bewerber für die Laufbahn des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist in<br />

den „Richtlinien des Innenministeriums für die Auswahl von Bewerbern für die Einstellung<br />

in den gehobenen und mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in der Fassung vom 01.08.2008“<br />

geregelt <strong>–</strong> siehe Anlage 7.<br />

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Einstellung in den<br />

gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> sind im Wesentlichen (stichwortartig):<br />

• Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen<br />

o Keine Vorstrafen<br />

o Deutscher im Sinne des Art. 116 GG (für nichtdeutsche Bewerber sind Ausnahmen<br />

möglich)<br />

o Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung<br />

o Mindestgröße für Männer und Frau: 1,60 m<br />

o Gute körperliche Fitness / guter Gesundheitszustand<br />

o Unter 32 Jahre alt (Ausnahmen möglich) - § 19 Abs. 1, 3 LVOPol<br />

• Allgemeine Hochschulreife oder als gleichwertig anerkannter Bildungsstand<br />

o Vom Bereitschaftspolizeipräsidium wird ein Mindestnotendurchschnitt festgelegt<br />

=> Doppeltwertung der Fächer Mathematik, Deutsch und der besten<br />

Fremdsprache; alle anderen Fächer (außer Wahlbereichsfächer) werden<br />

einfach gewertet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet.


81<br />

Sind die Kriterien erfüllt, wird der Bewerber vom Bereitschaftspolizeipräsidium zu einem<br />

zweitägigen Einstellungstest eingeladen. Der Einstellungstest umfasst vier Testteile:<br />

• Schriftlicher Teil<br />

o Diktat- und Sprachverständnistest<br />

o Computergestützter Intelligenztest<br />

• Sportleistungstest<br />

• Vor- und Hauptuntersuchung beim ärztlichen Dienst<br />

• Auswahlgespräch (Multimodales Interview).<br />

Alle vier Testteile sind erfolgreich zu absolvieren. Der jeweils nächste Testteil kann nur<br />

begonnen werden, wenn der vorherige erfolgreich abgeschlossen wurde.<br />

Das Bereitschaftspolizeipräsidium errechnet aus der Zeugnisnote und den Ergebnissen<br />

zum schriftlichen Teil des Einstellungstests und Auswahlgespräch einen Notenwert, der<br />

über die Platzziffer des Einzelnen in der Bewerber-Rangfolge entscheidet.<br />

Im Jahr 2008 hat das Land Baden-Württemberg von 1.278 Bewerbern 179<br />

Polizeikommissaranwärter eingestellt; deutlich mehr als in den Jahren zuvor.<br />

Diese 179 Direkteinsteiger in den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> haben am 1. Juli 2008<br />

ihre Vorausbildung an den Standorten der Bereitschaftspolizei begonnen und werden am<br />

1. April 2009 <strong>–</strong> als Teilnehmer des 1. <strong>Bachelor</strong>-Studienganges <strong>–</strong> ihr Studium an der<br />

Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen aufnehmen.<br />

Die Hochschule für Polizei hat auf die Auswahl der Polizeikommissaranwärter keinen<br />

Einfluss, sieht darin jedoch kein Defizit, da dieser „handverlesene“ Personenkreis<br />

erfahrungsgemäß ein hohes Maß an Studierfähigkeit mitbringt, mit viel Engagement sein<br />

Studium betreibt und im Regelfall mit weit überdurchschnittlichen Ergebnissen<br />

abschneidet.


3.4.2 Bewerber des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es <strong>–</strong> („Aufstiegsbeamte“)<br />

82<br />

Die Auswahl der Bewerber des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es richtet sich nach der<br />

„Innerdienstlichen Anordnung des Innenministeriums über das Auswahlverfahren für die<br />

Laufbahn des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es (AnO Auswahlverfahren) vom<br />

30.10.2006“ <strong>–</strong> siehe Anlage 6.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Laufbahn des gehobenen<br />

<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist die Erfüllung der Kriterien nach § 18 Abs. 1 LVOPol <strong>–</strong> siehe<br />

Anlage 3.<br />

Im Rahmen einer Vorauswahl bei der Landespolizei werden Rangreihen jeweils für<br />

Bewerber mit Abitur/Fachhochschulreife und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss<br />

erstellt. Bei der Errechnung sind folgende Kriterien ausschlaggebend:<br />

• Aufstiegseignungsvermerk der personalverwaltenden Dienstelle „besonders geeignet“,<br />

„geeignet“ oder „derzeit nicht geeignet“<br />

• Gesamtergebnis der dienstlichen Beurteilung<br />

• Zeitpunkt und Note der letzten abgelegten Laufbahnprüfung.<br />

Zum genauen Berechnungsmodus siehe Anl. 6 Ziffer 4.<br />

Die Entsendung der Bewerber zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestimmt sich<br />

nach ihrem Ranglistenplatz. Es werden Bewerber bis zum Dreifachen der bei der jeweiligen<br />

Zulassungsbehörde vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten <strong>–</strong> getrennt nach Bewerbern<br />

mit Abitur/Fachhochschulreife bzw. mittlerem Bildungsabschluss <strong>–</strong> entsandt.<br />

Das an einem Tag stattfindende schriftliche Auswahlverfahren besteht aus vier Klausuren<br />

in den Fächern Rechtslehre, Allgemeinbildung und Gesellschaftslehre sowie<br />

Einsatz/Verkehrslehre für Schutzpolizeibeamte bzw. Kriminalistik/Kriminologie für Kriminalbeamte.<br />

Die Bearbeitung der Klausuren erfolgt im multiple-choice-Verfahren (Mehrfach-<br />

Wahlaufgaben) und true-false-Verfahren (Richtig-Falsch-Angaben).


83<br />

Die Aufgaben werden von der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen erarbeitet.<br />

Bei der Entscheidung über die Zulassung werden <strong>–</strong> wiederum getrennt nach dem<br />

Bildungsabschluss (Abitur/Fachhochschulreife bzw. mittlerer Bildungsabschluss) <strong>–</strong><br />

Rangfolgen der Bewerber unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Vorauswahl und des<br />

Ergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens gebildet.<br />

Zum Zuge kommende Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife sind zum Studium an<br />

der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen zugelassen. Auf Grund ihrer<br />

langjährigen dienstlichen Erfahrungen bekommen sie die ECTS-Leistungspunkte für das<br />

Grundpraktikum angerechnet und nehmen das Studium erst zu Beginn des<br />

fachtheoretischen Grundstudiums, also jeweils zum 1. Oktober eines Jahres, auf.<br />

Erfolgreiche Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss bekommen derzeit noch die<br />

Gelegenheit, einen polizeiinternen Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife zu<br />

besuchen. Dieses vielfach <strong>–</strong> auch von der Hochschule für Polizei - als anachronistisch und<br />

unwirtschaftlich kritisierte Modell soll nach aktuellen Überlegungen des Innenministeriums<br />

Baden-Württemberg in den nächsten Jahren auslaufen.<br />

Die Hochschule sieht in dem derzeit praktizierten Auswahlverfahren für die Zulassung von<br />

Beamten des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es zum Studium durchaus Optimierungsbedarf<br />

und hat unter anderem die Einführung eines von der Hochschule zu administrierenden<br />

Studierfähigkeitstests angeregt <strong>–</strong> siehe Anlage 12.<br />

Das Innenministerium hat diese Anregung bis dato nicht aufgegriffen.


84<br />

3.5 Transparenz<br />

Die wichtigsten Informationsmöglichkeiten über das<br />

Studienangebot der Hochschule für Polizei<br />

Website der<br />

Hochschule<br />

Ö-Sachbearbeiter<br />

der Hochschule<br />

Einstellungsberater der<br />

Polizei in den<br />

Polizeidirektionen/-präsidien<br />

Informationsfilm<br />

Diverse<br />

Infoveranstaltungen<br />

„Hochschultage“<br />

Studienbotschafter<br />

Extern<br />

Diverse<br />

Broschüren<br />

Intern<br />

„Laufwerk G“<br />

Sprechzeiten<br />

Dozenten<br />

Diverse<br />

Infoveranstaltungen<br />

Website der<br />

Hochschule<br />

Studentensekretariat<br />

Studienführer<br />

Diverse<br />

Broschüren<br />

Interessenten für den Polizeiberuf können sich von den Einstellungsberatern der Polizeidirektionen<br />

und -präsidien umfassend und kostenlos über das Studium an der Hochschule<br />

für Polizei beraten lassen.<br />

Außerdem informiert die Website der Hochschule über Einzelheiten des Studienangebotes.<br />

Es ist geplant, den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang nach Akkreditierung mit seiner Grundphilosophie<br />

und seinen Zugangsvoraussetzungen, Abläufen, Inhalten und Prüfungselementen<br />

umfassend darzustellen.<br />

Mehrere Internetpräsentationen der Polizei des Landes Baden-Württemberg sind mit der<br />

Website der Hochschule verlinkt.<br />

Im Rahmen so genannter Hochschultage können sich Schüler der gymnasialen Oberstufe<br />

in Großveranstaltungen an der Hochschule über den Polizeiberuf im Allgemeinen und das


85<br />

Studium im Besonderen informieren. Von diesem Angebot wird seitens der Schulverwaltung<br />

gerne Gebrauch gemacht.<br />

Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen wirkt seit Anfang 2008 bei der vom<br />

baden-württembergischen Wissenschaftsministerium gestarteten Informationskampagne<br />

„Gscheit studiert“ mit, in deren Rahmen die <strong>Service</strong>dienststelle Studieninformation,<br />

- orientierung und - beratung (SIOB) so genannte Studienbotschafter an die beruflichen<br />

Schulen und Gymnasien entsendet, um bei den künftigen Studienanfängern die Basis für<br />

eine sinnvolle Studienwahl zu schaffen. Studienbotschafter sind speziell geschulte Studierende,<br />

die mitten im Studium stehen und daher sehr authentisch berichten können, wie ihr<br />

eigener beruflicher Entscheidungsprozess verlaufen ist und wie man sich im Studium<br />

zurechtfindet. Das Programm „Studienbotschafter“ ergänzt die Angebote der Studienberatungen<br />

und der Agenturen für Arbeit. Die Hochschule für Polizei ist aktuell mit fünf aktiven<br />

Studienbotschaftern aus den aktuellen Jahrgängen beteiligt.<br />

Zu Beginn des fachtheoretischen Grundstudiums stellt sich die Hochschule im Rahmen<br />

einer großen Begrüßungs- und Informationsveranstaltung mit ihren Fakultäten und Verwaltungssachgebieten<br />

den Studierenden vor. Die Studienanfänger erhalten jeweils einen<br />

aktuellen Studienführer, in dem die wichtigsten Informationen schriftlich festgehalten sind<br />

(Beispiel siehe Anlage 18). Die Broschüre ist als Wegbegleiter durch das gesamte<br />

Studium hindurch gedacht.<br />

Die Hochschule bietet ihren Studierenden vielfältige weitere Möglichkeiten, sich über<br />

Einzelheiten ihres Studiums zu informieren. Auf dem so genannten Laufwerk „G“ des<br />

internen DV-Kommunikationsnetzes, zu dem jeder Studierende Zugang hat, sind alle<br />

wichtigen Informationen zu dem Studiengang (Curriculum, Prüfungsordnung,<br />

Studienordnung, Verlaufsplan, Richtlinien für die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit etc.) verfügbar.<br />

Fragen zum Studium allgemein werden von den beiden Mitarbeiterinnen im Studentensekretariat<br />

gerne beantwortet. Ferner stehen die Dozenten der Hochschule am Rande des<br />

Kontaktstudiums oder während ihrer Sprechstunden als Ratgeber zur Verfügung.<br />

Das Ambiente einer überschaubaren klassischen Campus-Hochschule und die kommunikationsfördernde<br />

Architektur des Gebäudeareals tragen das ihre dazu bei, dass die<br />

Studenten schnell heimisch werden und sich in ihrem Studium schnell zurechtfinden.


86<br />

4. Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung<br />

4.1 Geschichte der Qualitätssicherung und -entwicklung an der Hochschule<br />

4.1.1 Externe Evaluation<br />

In den Jahren 2002/2003 erfolgte erstmals eine umfassende, kostenaufwändige<br />

Evaluation des damals reformierten Diplom-Studienganges einschließlich zentraler<br />

Verwaltungsbereiche durch den externen Gutachter mundi consulting aus Siegen (siehe<br />

Anlage 26).<br />

Wichtige Elemente der Evaluation bildeten die Studierenden-, Lehrenden-,<br />

Verwaltungsmitarbeiter-, Absolventen- und Vorgesetztenbefragungen sowie ein Experten-<br />

Workshop, deren Ergebnisse nicht nur zu einer Optimierung des Diplomstudienganges<br />

beitrugen, sondern auch für die Entwicklung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges eine wertvolle<br />

Grundlage darstellten.<br />

Aufgrund seiner Transparenz, der Einbindung aller Hochschulangehörigen und seiner<br />

praktikablen Ergebnisse führte das Großprojekt bei allen Beteiligten zu einer wachsenden<br />

Aufgeschlossenheit gegenüber künftigen Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />

der Qualität des Studiums.<br />

4.1.2 Satzung zur Evaluation der Lehre / Ständige Evaluationskommission<br />

Vor dem Hintergrund des neuen Landeshochschulgesetzes vom 1.1.2005 hat der Senat<br />

der Hochschule im Juni 2005 eine Satzung zur Evaluation der Lehre verabschiedet <strong>–</strong><br />

siehe Anlage 27.<br />

Gemäß § 1 verfolgt das Regelwerk mehrere Ziele:<br />

• Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Qualität der Lehre,<br />

insbesondere der Lehrformen und des Lehrangebotes sowie der<br />

Rahmenbedingungen des Lehrbetriebes<br />

• Anpassung der Lehrinhalte an sich wandelnde Erfordernisse und Optimierung der<br />

Präsentation des zu vermittelnden Lehrst<strong>of</strong>fes


87<br />

• Schaffung valider empirischer Grundlagen für das Lehrpersonal zur differenzierten<br />

Eigenbewertung seiner didaktischen Leistungen, um es im Interesse der<br />

kontinuierlichen Verbesserung der Lehrqualität zu fördern und ihm eine gezielte<br />

und effiziente Fortbildung zu ermöglichen<br />

• Unterstreichen der Mitverantwortung der Studierenden für die Qualität der Lehre<br />

• Schaffung von Grundlagen für die Gewährung leistungsbezogener<br />

Besoldungsbestandteile im Rahmen der so genannten W-Besoldung.<br />

Im Wesentlichen sieht die Satzung zur Evaluation der Lehre Folgendes vor:<br />

• Einrichtung einer Ständigen Evaluationskommission der Hochschule, bestehend<br />

aus je einem Vertreter der vier Fakultäten (Vorsitzender wird aus dieser Gruppe<br />

gewählt), der Allgemeinen Studentenausschüsse, der Verwaltung und des<br />

Rektorates<br />

• Evaluationspflicht für alle Lehrenden <strong>–</strong> „in regelmäßigen Abständen“, „grundsätzlich<br />

alle zwei Jahre“<br />

• Evaluation durch anonyme Studierendenbefragung in allen Lehrveranstaltungen<br />

• Zusätzlich für hauptberuflich tätiges Lehrpersonal: Optionale Begutachtung durch<br />

die Evaluationskommission<br />

• Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten bei der didaktischen Fortbildung<br />

durch die Hochschule<br />

• Datenzugriffsberechtigung für Dekane und Hochschulleitung.<br />

Nach erfolgreichen Vortests im Dezember 2005 finden seit Sommer 2006 regelmäßige<br />

Studierendenbefragungen statt. Und zwar jährlich in zwei Zeitfenstern<br />

(„Befragungswellen“), von denen sich die Lehrkräfte je nach ihrer individuellen<br />

Vorlesungssituation im Sommer- oder im Wintersemester eines auswählen können.


88<br />

Die Studierenden können an PCs in den Rechnerräumen der Hochschule die<br />

entsprechenden Fragebögen „abholen“, ausfüllen und anonymisiert an das Sachgebiet DV<br />

zurücksenden.<br />

Die Evaluationskommission war von Beginn der Befragungen an mit dem Ablauf und den<br />

Ergebnissen sehr zufrieden, besonders mit dem konstruktiven Umgang der Studierenden<br />

mit dieser Feedback-Möglichkeit. Die hohen Rücklaufquoten zwischen 50 und 75 Prozent<br />

sind als Beweis dafür zu werten, dass die Studierenden die in der Satzung normierte Mitverantwortung<br />

für die Qualität der Lehre angenommen haben.<br />

Auch bei den Lehrkräften der Hochschule stieß das Instrumentarium auf hervorragende<br />

Akzeptanz. So hatten bei der auf einen zweijährigen Rhythmus ausgelegten Evaluation<br />

bereits im Einführungsjahr 2006 etwa 80 Prozent der hauptamtlichen Dozentinnen und<br />

Dozenten an den Studierendenbefragungen teilgenommen.<br />

Inzwischen haben sich alle Dozenten mindestens einmal (viele schon mehrfach) und ein<br />

großer Teil der Lehrbeauftragten an den halbjährlichen Evaluationswellen beteiligt.<br />

Um der einzelnen Lehrkraft eine relative Bewertung ihrer individuellen Evaluationsergebnisse<br />

zu ermöglichen, werden die Durchschnittswerte zu jeder einzelnen Frage an die<br />

Fakultäten verteilt.<br />

Die Besprechung der Ergebnisse in den Studiengruppen trägt dazu bei, dass in konstruktiver<br />

Atmosphäre ein Gedankenaustausch über jeweils individuelle Aspekte von Lehr- und<br />

Lernsituationen stattfinden kann.<br />

Die Erfahrungen zeigen, dass die „Evaluationswellen“ und die sich regelmäßig anschließenden<br />

Ergebnisbesprechungen in den Studiengruppen zu einem kontinuierlichen Austausch<br />

über Qualität und Inhalte der Lehre zwischen Lehrenden und Studierenden führen.<br />

Die Fortbildungsaktivitäten der Lehrkräfte auf diesem Sektor werden von der Hochschule<br />

ausdrücklich unterstützt. Als besonders wertvoll erweist sich hierbei die Zusammenarbeit<br />

mit der „Studienkommission für Hochschuldidaktik an Fachhochschulen in Baden-Württemberg“<br />

mit Geschäftsstellensitz in Karlsruhe.


4.1.3 Von der Ständigen Evaluationskommission zur Studienkommission<br />

89<br />

Ende Januar 2008 hat die auf Basis des Landeshochschulgesetzes vom 1.1.2005 (in Auszügen<br />

als Anlage 1) und der neuen Errichtungsverordnung der Hochschule vom<br />

16.07.2007 (Anlage 2) als „fakultätsübergreifende Kommission“ eingerichtete Studienkommission<br />

ihre Arbeit aufgenommen.<br />

Ihr gehören je ein Hochschullehrer der vier Fakultäten und je ein Vertreter der Allgemeinen<br />

Studentenausschüsse der drei Studienjahrgänge an.<br />

Sie löste sowohl die Ständige Evaluationskommission als auch den im Dezember 2003 zur<br />

konzeptionellen Ausgestaltung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges gebildeten Beratenden<br />

Senatsausschuss „Bologna“ ab und übernahm die Aufgaben beider Gremien:<br />

„Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur<br />

Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung<br />

der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der<br />

Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken“<br />

(§ 26 Abs. 3 LHG).<br />

„Der Studiendekan hat insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot<br />

hinzuwirken, das mit den Studien- und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Er<br />

bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor. Er<br />

koordiniert die Studienfachberatung und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studienund<br />

Prüfungsbetrieb“ (§ 26 Abs. 4 S. 2-4 LHG).<br />

Die Empfehlungen der Studienkommission sind nicht bindend, sondern werden vom Senat<br />

behandelt und ggf. in bindende Beschlüsse umgesetzt.<br />

Die bisherigen Erfahrungen zeugen von einer stets konstruktiven und ergebnisorientierten<br />

Zusammenarbeit (siehe auch Abschnitt 3.2 der Selbstdokumentation).<br />

4.2 Aktueller Stand der Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule<br />

Die Übersicht auf den folgenden beiden Seiten zeigt in einer Grobskizze den aktuellen<br />

Stand der Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule.<br />

Sie beschränkt sich auf die wichtigsten Qualitätsbereiche „Gewinnung von Lehrpersonal“,<br />

„Praktika“, „Lehrinhalte, Lehrqualität und Prüfungen in den fachtheoretischen<br />

Studienabschnitten“ sowie „Lernbedingungen“.<br />

Auf Grund ihres engen funktionalen Zusammenhanges werden die wichtigsten Elemente<br />

der Qualitätsmessung, - sicherung und - entwicklung zusammengefasst dargestellt.


90<br />

Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule für Polizei<br />

Qualitätsbereich<br />

Gewinnung von<br />

Lehrpersonal<br />

Praktika<br />

Fachtheoretische Studienabschnitte<br />

Lehrinhalte Lehrqualität Prüfungen<br />

Lernbedingungen<br />

Wichtige<br />

Qualitätskategorien<br />

(Beispiele)<br />

Fachliche<br />

Kompetenz<br />

Wissenschaftliche<br />

Kompetenz<br />

Inhalte<br />

Stationen<br />

Abläufe<br />

Praxisrelevanz<br />

Aktualität<br />

Attraktivität<br />

Fachliche<br />

Kompetenz<br />

Pädagogische<br />

Kompetenz<br />

Angemessenheit<br />

Schwierigkeitsgrad<br />

Dauer<br />

Technische<br />

Ausstattung<br />

Räumliche<br />

Lernbedingungen<br />

Pädagogische<br />

Eignung<br />

Praktische<br />

Erfahrung<br />

…<br />

Theorie-<br />

Praxis-<br />

Verzahnung<br />

Betreuung<br />

(GP)<br />

Beratung<br />

(HP)<br />

Verfahren<br />

zur<br />

Feststellung<br />

der Eignung<br />

…<br />

Umfang<br />

(Workload)<br />

Anteil<br />

Kontaktstudium<br />

Anteil<br />

Selbststudium<br />

…<br />

Praxisnähe<br />

Motivation<br />

Vorbereitung<br />

Medieneinsatz<br />

…<br />

Gewichtung<br />

…<br />

Internetzugänge<br />

Bibliothek<br />

Unterbringung<br />

Verpflegung<br />

Beratungsservice<br />

Studienverlaufsplanung<br />

Freizeitmöglichkeiten<br />

…<br />

Fortsetzung nächste Seite


91<br />

Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule für Polizei (Fortsetzung)<br />

Qualitätsbereich<br />

Wichtigste<br />

Elemente der...<br />

... Qualitätsfeststellung<br />

... Qualitätssicherung<br />

... Qualitätsentwicklung<br />

Gewinnung von<br />

Lehrpersonal<br />

Bei<br />

Pr<strong>of</strong>essoren:<br />

Berufungsverfahren<br />

nach §§ 47, 48 LHG<br />

Bei Dozenten des<br />

höheren PVD:<br />

Berufungsverfahren<br />

analog § 48 LHG<br />

Praktika<br />

Schulung<br />

Praxisbegleiter<br />

-<br />

Praxishandbuch<br />

und<br />

Praxisbegleitheft<br />

-<br />

Tagungen mit<br />

Verantwortlichen<br />

für Aus- und<br />

Fortbildung<br />

-<br />

Ständige<br />

Kommunikation<br />

mit Ausbildungsstellen<br />

Fachtheoretische Studienabschnitte<br />

Lehrinhalte Lehrqualität Prüfungen<br />

Studierendenbefragung<br />

Absolventenbefragung<br />

Vorgesetztenbefragung u.a.<br />

Abstimmungs-<br />

Begutachtung prozesse<br />

- innerhalb der<br />

Hochschul- Fakultäten<br />

didaktische<br />

-<br />

Fortbildung Verwaltung<br />

- „Klausuren-<br />

Kollegiales Pool“ durch<br />

Coaching Prüfungsamt<br />

Permanent<br />

kritische<br />

Reflektion<br />

der Praxisrelevanz<br />

durch 60<br />

Prozent<br />

erfahrene<br />

„Aufsteiger“<br />

-<br />

Fluktuation in<br />

den<br />

„Polizeivollzugsfakultäten“<br />

Lernbedingungen<br />

Befragung der<br />

Verwaltung<br />

Originäre<br />

Zuständigkeiten<br />

innerhalb des<br />

Studienbetriebes<br />

Fakultäten /<br />

Senat<br />

Koordinator für<br />

das Praktikum /<br />

Ausbildungsstellen<br />

/<br />

Prüfungsamt<br />

Fakultäten Dozenten Fakultäten /<br />

Prüfungsamt<br />

Studienkommission und Studiendekanin<br />

Verwaltung


92<br />

4.2.1. Qualitätsbereich „Gewinnung von Lehrpersonal“<br />

Die Berufungsverfahren für die Pr<strong>of</strong>essoren der Hochschule erfolgen nach § 48 Abs. 4<br />

LHG.<br />

Da die in den so genannten Polizeivollzugsfakultäten I und II lehrenden Angehörige des<br />

höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es in Angelegenheiten der Lehre und Forschung den<br />

Pr<strong>of</strong>essoren gleichgestellt sind, entschied sich die Hochschule bereits Mitte der 90er-Jahre<br />

dazu, das Berufungsverfahren des LHG analog für die Auswahl der Lehrenden aus dem<br />

höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> anzuwenden.<br />

Sowohl für die Probevorlesung als auch das Gespräch mit der Kommission wurde von der<br />

Hochschule ein Beobachtungs- und Bewertungsbogen erstellt, der von allen Mitgliedern<br />

der Kommission auszufüllen ist und für alle Bewerber Verwendung findet .<br />

Näheres hierzu siehe Nr. 3.1.2 der Selbstdokumentation.<br />

4.2.2 Qualitätsbereich „Praktika“<br />

Der Hochschule ist die Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung im Bereich der Praktika ein<br />

wichtiges Anliegen.<br />

So werden die für die Berufsanfänger im Grundpraktikum eingesetzten Praxisbegleiter an<br />

der Hochschule auf ihre Funktion vorbereitet.<br />

Das Praxishandbuch der Hochschule und das so genannte Praxisbegleitheft<br />

gewährleisten eine höchstmögliche landesweite Standardisierung bei der Umsetzung<br />

prüfungsrechtlicher Vorgaben.<br />

Mindestens einmal jährlich findet an der Hochschule eine Tagung mit den für den Ausbildungsbereich<br />

Verantwortlichen der Praktikumsdienststellen statt. Dabei werden<br />

insbesondere folgende Ziele verfolgt:<br />

• Klärung von aktuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Praktikum<br />

• Festlegung einheitlicher Verfahrensweisen bei Problemfällen<br />

• Landesweit standardisierte Umsetzung prüfungsrechtlicher Vorgaben<br />

• Vermittlung von Vorgaben der Hochschule in ihrer Funktion als Prüfungsbehörde<br />

• Diskussion von Verbesserungsvorschlägen zu Inhalten, Abläufen und<br />

Kompetenzregelungen im Praktikum.


93<br />

Mit dem <strong>Bachelor</strong>-Studiengang wurden die Praktika-Aufenthalte modularisiert und dabei<br />

noch stärker an den Kompetenzerwartungen des Berufsfeldes ausgerichtet als bisher.<br />

Das Modell der fürsorglichen Begleitung im Grundpraktikum („Praxisbegleiter“) und der<br />

Beratung im Hauptpraktikum („Praxisberater“) sowie das eingeführte „Vier-Augen-Prinzip“<br />

im Verfahren der Eignungsfeststellung stellen sowohl in pädagogischer als auch<br />

prüfungsrechtlicher Hinsicht wichtige Qualität sichernde Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studienganges dar.<br />

Die in den Händen der Studienkommission liegende Evaluation des Studiums wird auch<br />

die beiden Praktika umfassen. In Betracht kommen hier vor allem Studierenden-,<br />

Absolventen-, Praktikumsbegleiter-, Praktikumsberater- und Vorgesetztenbefragungen.<br />

4.2.3 Qualitätsbereich „Fachtheoretische Studienabschnitte“<br />

Die im Jahre 2006 durch die Ständige Evaluationskommission gestartete Evaluation der<br />

Lehre mittels Studierendenbefragung per Fragebogen wird derzeit durch die Studienkommission<br />

im Diplomstudiengang und auch nach der Umstellung auf den <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studiengang weitergeführt. Die Studienkommission stützt sich dabei noch auf die von der<br />

Hochschule erlassene Satzung zur Evaluation der Lehre (siehe Anlage 27), wird diese<br />

jedoch in absehbarer Zeit auf den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang anpassen.<br />

Die durchweg positive Resonanz der Studierenden und der Lehrkräfte auf die Evaluation<br />

mittels Fragebogen macht deutlich, dass hier ein gutes, allgemein akzeptiertes Instrument<br />

gefunden wurde, um die Lehre inhaltlich und qualitativ weiterzuentwickeln.<br />

Dabei bezieht sich der Fragebogen <strong>–</strong> siehe Anlage 28 - auf drei Aspekte:<br />

• Studienfach (Qualität, Nutzen für die spätere Berufstätigkeit, Gewichtung)<br />

• Studienbedingungen (Gruppengröße, Vorlesungsraum)<br />

• Qualifikation der Lehrenden (fachliche Kompetenz, praxisnahe St<strong>of</strong>fvermittlung,<br />

Motivation usw. <strong>–</strong> insgesamt 16 Fragen).


94<br />

Der Fragebogen selbst wird nach jeder Befragungswelle anhand der Ergebnisse (es sind<br />

auch Freitextfelder vorhanden) auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft und bei Bedarf<br />

weiterentwickelt.<br />

Für die Befragungen im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang wird der Fragebogen inhaltlich auf das<br />

neue Modell angepasst werden, z.B.: Sind die Inhalte in den jeweiligen Modulen passend<br />

gewichtet? Sind alle notwendigen Inhalte innerhalb der Module vertreten? Ist der<br />

studentische Arbeitsaufwand auf Kontakt- und Selbststudium angemessen aufgeteilt?<br />

Die Ergebnisse auf diese und weitere Fragen werden eine sukzessive, kontinuierliche<br />

Nachsteuerung („Tuning“) des Studienganges ermöglichen.<br />

Doch die Überprüfung didaktischer Leistungen reicht für sich alleine nicht aus, um Qualität<br />

in der Lehre zu sichern und zu entwickeln. Aus diesem Grunde hat die Studienkommission<br />

im Frühjahr 2008 eine weitere ihr durch das LHG zugewiesene Aufgabe mit Leben erfüllt:<br />

„Fit für hochschuldidaktische Kernfragen“ <strong>–</strong> unter diesem Motto eröffnete die<br />

Studiendekanin im Mai 2008 einen zweitägigen Workshop, an dem insgesamt 12<br />

hauptamtlich Lehrende aus allen Fakultäten der Hochschule teilnahmen. Ziel der<br />

Veranstaltung war einerseits, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich<br />

mit Fragen guter Lehre auseinandersetzen, anderseits stellte der Workshop aber auch<br />

eine erste Qualifizierungsmaßnahme für die in der Evaluationssatzung der Hochschule<br />

vorgesehene Gutachtertätigkeit bzw. das kollegiale Coachen dar. Unter der Leitung eines<br />

externen Trainers standen inhaltlich zentrale Aspekte von lernerfolgsorientierten<br />

Lehrveranstaltungen im Mittelpunkt.<br />

Dabei ging es um die Erfolgskriterien einer akademischen Vorlesung wie<br />

• Seminarkultur und Umgang mit den Teilnehmern der Lehrveranstaltung,<br />

• Formulierung von Zielen für die Lehrveranstaltung,<br />

• didaktische Reduktion von Inhalten,<br />

• Formen der Organisation und Kommunikation,<br />

• neue Unterrichtsmethoden,


95<br />

• sinnvolle Medienauswahl,<br />

• Erfolgskontrolle, Überprüfen von Lehr- und Lernzielen,<br />

• Optimierung von Lehr- und Lernverhalten und die<br />

• Feedback-Kultur in der kollegialen Beratung.<br />

Im Laufe der Diskussionen verstärkte sich der Wunsch, dass sich Kolleginnen und Kollegen<br />

freiwillig gegenseitig in Dreier-Teams in ihren Veranstaltungen besuchen und diese<br />

gemeinsam reflektieren. Die Gruppe beschloss, ein Pilotprojekt zu kollegialem Coaching<br />

zu starten. So bildeten sich bereits einige Dreier-Teams, die noch im Sommersemester<br />

2008 ihre Tätigkeiten aufnahmen und Planungen für das Wintersemester 2008/2009 trafen.<br />

Zum Ende des Wintersemesters wird es an der Hochschule einen zweiten Workshop<br />

zur hochschuldidaktischen Weiterbildung geben, in dem u.a. die Erfahrungen der Gutachtergremien<br />

ausgetauscht werden sollen.<br />

Aus dem Aufgabenkatalog des LHG für die Studienkommission ergeben sich weitere<br />

qualitätssichernde und <strong>–</strong> entwickelnde Elemente, die die Studienkommission in naher<br />

Zukunft ausbauen will:<br />

Ansprechpartner für Studierende<br />

Diese „Kummerkastenfunktion“ ist in § 26 Abs. 5 LHG geregelt. Studierende können<br />

Beschwerden über Mängel bei der Durchführung des Lehrbetriebes oder die<br />

Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung der Studiendekanin<br />

mitteilen und deren Erörterung in der Studienkommission beantragen.<br />

Derzeit ist diese neue Aufgabe der Studiendekanin bzw. der Studienkommission noch<br />

nicht sehr bekannt, daher will die Hochschule im Studienführer 2008/2009 darüber<br />

informieren. Sollten auf diesem Weg Qualitätsdefizite bekannt werden, wird die<br />

Kommission eine Prioritätenliste für notwendige Veränderungen erstellen und an den<br />

Senat bzw. für den Einzelfall zuständige Entscheidungsgremien herantragen.


96<br />

Um für Studierende und Lehrende aktuelle Informationen immer zeitnah zur Verfügung zu stellen,<br />

hat die Studiendekanin bereits zu Beginn der Aufgabenwahrnehmung im hochschulinternen<br />

Laufwerk G einen Ordner „Studienkommission“ eingerichtet. Hier findet man neben der Satzung<br />

zur Evaluation der Lehre auch den aktuellsten Fragebogen, die Namen der jeweiligen Mitglieder der<br />

Kommission und die so genannten Infobriefe der Studienkommission, die anlassbezogen eingestellt<br />

werden.<br />

Vorgesetzten- und Absolventenbefragung<br />

Bereits in der externen Evaluation durch mundi consulting 2002/2003 war die<br />

Vorgesetzten- und Absolventenbefragung ein wichtiges Element, dessen Ergebnisse für<br />

die Hochschule zwar insgesamt ausgesprochen positiv ausfielen, gleichwohl eine Reihe<br />

wichtiger qualitativer Entwicklungsschritte auslösten. Auch für die inhaltliche Entwicklung<br />

des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges bildeten sie eine wertvolle Grundlage.<br />

Die Philosophie des „Studying For The Job“ verlangt mehr denn je eine Rückkoppelung<br />

mit der polizeilichen Praxis, dem „Nachfragemonopolisten“ für die Ausbildungsleistung der<br />

Hochschule.<br />

Die konsequente Theorie-Praxis-Verzahnung im Curriculum des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />

soll ihre logische Ergänzung finden in strukturierten, auf Dauer angelegten Vorgesetztenund<br />

Absolventenbefragungen.<br />

Die Studienkommission wird mit Beginn des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges im Frühjahr 2009<br />

eine entsprechende Konzeption in den Senat einbringen. Damit trägt sie auch einer<br />

aktuellen Zielvereinbarung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg Rechnung.<br />

4.2.4 Qualitätsbereich „Studienbedingungen“<br />

Die Hochschule für Polizei verfolgt den ganzheitlichen Ansatz bei ihrem Studienangebot<br />

auch im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung.<br />

So werden die für den Lernerfolg maßgeblichen Rahmenbedingungen des <strong>Bachelor</strong>-<br />

Studienganges selbstverständlich auch zum Gegenstand der Studierenden- und<br />

Absolventenbefragungen gemacht werden.<br />

Parallel laufende Befragungen der Verwaltungsangehörigen sollen die Ergebnisse um eine<br />

weitere, wichtige Perspektive anreichern.


97<br />

4.3 Qualitätsmanagement an der Hochschule - Zusammenfassende Betrachtung<br />

Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen bettet ihren <strong>Bachelor</strong>-Studiengang in<br />

ein differenziert ausgestaltetes Qualitätsmanagement ein, das für eine hohe Qualität des<br />

Studienganges ab dem ersten Tag sorgt, und darüber hinaus eine kontinuierliche<br />

Qualitätskontrolle, -sicherung und - entwicklung ermöglicht.<br />

Dank der wertvollen Erfahrungen, die sie in den vergangenen Jahren auf diesem Sektor<br />

gewinnen konnte und bewährter Organisationsstrukturen im derzeit noch praktizierten<br />

Diplom-Studiengang (die weitgehend in den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang übernommen werden)<br />

muss die Hochschule - und hier allen voran die Studienkommission - das Rad nicht neu<br />

erfinden, sondern kann sich auf eine Verfeinerung und Perfektionierung der bereits<br />

praktizierten Evaluationsinstrumentarien konzentrieren.<br />

Der wichtigste Faktor bei allen Projekten ist immer der Mensch.<br />

Hier hat die Hochschule das große Glück, in allen Bereichen - von der Verwaltung über die<br />

Lehrenden aller Fakultäten hinweg bis hin zu den Studierenden - mit Menschen zu<br />

arbeiten, die bereit sind, sich auf Veränderungen einzustellen und mit konstruktivem<br />

Engagement die Herausforderungen der Zukunft anzugehen.


98<br />

Danksagung<br />

Am Donnerstag, 28.08.2008, wird diese Selbstdokumentation der Geschäftstelle von<br />

ACQUIN in Bayreuth zur Einleitung des Akkreditierungsverfahrens für den Studiengang<br />

„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“ übergeben.<br />

Damit ist der fünfjährige Studienreformprozess an der Hochschule für Polizei Villingen-<br />

Schwenningen in eine neue, entscheidende Phase getreten.<br />

Bei dieser Gelegenheit danke ich allen, die sich in unser <strong>Bachelor</strong>-Projekt mit Rat und Tat<br />

eingebracht haben. Mein besonderer Dank gilt<br />

• allen Angehörigen der Hochschule für Polizei, den Dozentinnen und Dozenten, den<br />

Studierenden und den Verwaltungsangehörigen für die allgemein spürbare Reformbereitschaft<br />

und konstruktive Mitwirkung,<br />

• dem Senat für sein Ringen um die jeweils besten Lösungen, das harmonische<br />

Klima der Diskussionen und die durchgängig von breiten Mehrheiten getragenen<br />

Entscheidungen,<br />

• den Mitgliedern des Beratenden Senatsausschusses „Bologna“ und der<br />

Studienkommission für die Kärrnerarbeit zur Vorbereitung der Entscheidungen,<br />

• Herrn Pr<strong>of</strong>. Friedrich Vögt und Herrn Werner Thimm für die langen, ertragsreichen<br />

Klausursitzungen im Rahmen der Erarbeitung des Erstentwurfes der APrOPol gD,<br />

• den Dekanen und Fachgruppenleitern in den Fakultäten sowie den Modulkoordinatoren<br />

und für ihre hervorragenden Beiträge zu einem modernen, zukunftsfähigen<br />

Curriculum,<br />

• den AStA-Vertretern des 25., 26., 27., 28. und 29. Jahrganges für all ihre guten<br />

Ideen und konstruktiven Beiträge zum <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess,<br />

• dem Kuratorium der Hochschule für Polizei unter Vorsitz von Herrn Landespolizeipräsident<br />

Erwin Hetger für seine vertrauensvolle Begleitung und Unterstützung,


99<br />

• dem für uns zuständigen Fachreferat 33 beim IM-Landespolizeipräsidium <strong>–</strong> vor<br />

allem Herrn Christian Dettweiler und Herrn Dietmar Hausmann <strong>–</strong> für deren (nicht<br />

selbstverständlichen) großen Einsatz und die unkomplizierte, enge Kommunikation,<br />

• Herrn Pr<strong>of</strong>. Dr. Harald Fiedler sowie den Teilnehmern der Hochschule und der Polizeipraxis<br />

in der Arbeitsgruppe „Anforderungspr<strong>of</strong>il“ für ihre gute Arbeit und die<br />

valide Ausgangsbasis zur Entwicklung der Lernziele,<br />

• den Teilnehmern der Landespolizei in den beiden Worksshops zur inhaltlichen und<br />

prüfungsrechtlichen Ausgestaltung der Praktika für ihre tagelange konzentrierte<br />

Mitarbeit, ihre Kreativität und wertvollen Praxiserfahrungen,<br />

• den Mitgliedern der Polizeichefrunde und der Tagung der Leiter Polizeiliche Aufgaben<br />

sowie den Landesvorsitzenden der polizeilichen Berufsvertretungen für ihr<br />

Interesse und ihre Aufgeschlossenheit gegenüber dem Reformprozess,<br />

• den Landespolizeidirektionen Karlsruhe, Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart sowie<br />

der Bereitschaftspolizei und der Akademie der Polizei Baden-Württemberg für die<br />

vielen Gelegenheiten, über den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang informieren zu dürfen,<br />

• den Kolleginnen und Kollegen der Konferenz der Rektoren/Präsidenten der Fachhochschulen<br />

des öffentlichen Dienstes sowie der Konferenz der Fachbereichsleiter<br />

Polizei für den langjährigen Gedankenaustausch zum Bologna-Prozess und die<br />

vielen hilfreichen Erfahrungsberichte und Ratschläge,<br />

• Herrn Verwaltungsdirektor Helmut Fichter und den Sachgebieten der Verwaltung für<br />

ihre fundierten Beiträge zur Selbstdokumentation sowie Frau Marianne Schröder für<br />

ihre engagierte, zuverlässige Sekretariatsarbeit und ganz besonders auch<br />

• Frau Caroline Wedler-Krebs für die hervorragende Stabs-Unterstützung des<br />

Rektorates in der einjährigen „Endspurtphase“ des <strong>Bachelor</strong>isierungsprozesses.<br />

Villingen-Schwenningen im August 2008<br />

Pr<strong>of</strong>. Alexander Pick, Rektor

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