Bachelor of Arts (BA) – Polizeivollzugsdienst/Police Service
Bachelor of Arts (BA) – Polizeivollzugsdienst/Police Service
Bachelor of Arts (BA) – Polizeivollzugsdienst/Police Service
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Selbstdokumentation<br />
zur Einleitung des Akkreditierungsverfahrens für den Studiengang<br />
„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />
der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />
www.fhpol-vs.de<br />
Anbieter des Studienganges<br />
Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />
Sturmbühlstraße 250<br />
78054 Villingen-Schwenningen<br />
Bezeichnung des Studienganges<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong><br />
Abschlussgrad<br />
<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.)<br />
Datum der geplanten Einführung<br />
01.04.2009<br />
Standort des Studienganges<br />
78054 Villingen-Schwenningen
2<br />
Fachwissenschaftliche Zuordnung<br />
Führungs- und Einsatzwissenschaften - Kriminalwissenschaften - Rechtswissenschaften -<br />
Sozialwissenschaften<br />
Regelstudienzeit<br />
3 Jahre (6 Semester)<br />
Studienbeginn<br />
Sommersemester (jeweils zum 01.04. <strong>–</strong> erstmals zum 01.04.2009)<br />
Häufigkeit des Angebotes<br />
Jährlich<br />
Ansprechpartner für Studieninformationen<br />
⇒ Werner Thimm, Tel.: 07720 / 309 <strong>–</strong> 222<br />
Leiter des Sachgebiets Aus- und Fortbildung/Prüfungsamt<br />
⇒ Alle Einstellungsberater der Polizei des Landes Baden-Württemberg<br />
Anzahl der ECTS-Leistungspunkte<br />
180 Credits<br />
(185 Credits bei erfolgreicher Teilnahme an einem Wahlmodul)<br />
Module und weitere Inhalte<br />
Insgesamt 13 Module<br />
⇒ 8 Module, 3 Begleitfächer sowie auf Wunsch ein Wahlmodul im fachtheoretischen<br />
Studium<br />
⇒ 5 Module im fachpraktischen Studium<br />
(Einzelheiten siehe Curriculum mit Modulübersicht und Studienverlaufsplan in der Anlage 8)<br />
Anzahl der Studienplätze<br />
430 jährlich<br />
Studiengebühren<br />
Keine<br />
Zielgruppe / Adressaten:<br />
⇒ Qualifizierte Beamtinnen und Beamte des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es der Polizei<br />
Baden-Württemberg<br />
⇒ Polizeikommissaranwärterinnen und <strong>–</strong>anwärter<br />
Studienform<br />
Vollzeitstudium<br />
Zugangsvoraussetzungen <strong>–</strong> Einzelheiten siehe Abschnitt 3.4<br />
⇒ Beamtinnen und Beamte des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es:<br />
Mindestens Fachhochschulreife, Praxisbewährung, Bestehen eines Auswahlverfahrens<br />
sowie weitere Bedingungen gem. § 18 Polizei-Laufbahnverordnung<br />
⇒ Polizeikommissaranwärterinnen und <strong>–</strong>anwärter:<br />
Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Bildungsabschluss und Bestehen eines<br />
Auswahlverfahrens sowie weitere Bedingungen gem. § 19 Polizei-Laufbahnverordnung
3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Vorbemerkungen 6<br />
1. Ziele 7<br />
1.1 Strategische Ziele der Hochschule für Polizei 7<br />
1.1.1 Woher kommen wir? 7<br />
1.1.2 Wo stehen wir 9<br />
1.1.3 Wo wollen wir hin 11<br />
1.2 Ziele des Studienganges 13<br />
2. Konzept 17<br />
Vorbemerkungen 17<br />
2.1 Studiengangsaufbau 20<br />
Vorakademische Phase - Vorausbildung 22<br />
Grundpraktikum 23<br />
Fachtheoretisches Grundstudium 25<br />
Hauptpraktikum 27<br />
Fachtheoretisches Hauptstudium 31<br />
2.2 Lernziele, Modularisierung, ECTS 33<br />
2.2.1 Curriculare Pflichtelemente 33<br />
Tabellarische Übersicht über den Studiengang 36<br />
2.2.2 Wahlkomponente im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang 38<br />
2.2.3 Fächeranteile am <strong>Bachelor</strong>-Studiengang 41<br />
2.2.4 Internationale Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges 44<br />
2.3 Lernkontext 45
4<br />
Inhaltsverzeichnis - Fortsetzung<br />
Seite<br />
3. Implementierung 48<br />
3.1 Ressourcen 48<br />
3.1.1 Personalausstattung 48<br />
Lehrpersonal in den Theorie-Modulen 49<br />
Lehrpersonal in den Begleitfächern 50<br />
Administratives und technische Personal 51<br />
3.1.2 Qualifikation der Lehrenden 52<br />
Pr<strong>of</strong>essoren 52<br />
Dozenten des höheren PVD 53<br />
Akademische Räte 54<br />
Dozenten des gehobenen PVD / Sportlehrer 55<br />
3.1.3 Sach- und Haushaltsmittel in der Lehre 55<br />
Sachmittel für Lehre und Studium allgemein 55<br />
Bibliotheksausstattung 57<br />
DV-Ausstattung / Rechnerzugänge 58<br />
Hörsäle und Seminarräume 59<br />
Kriminaltechnik an der Hochschule 60<br />
Zwangsmittel- und Schießtraining 60<br />
Besondere Ressourcen 61<br />
3.1.4 Weitere Infrastruktur und Ressourcen außerhalb des Lehrbetriebes 62<br />
Campus der Hochschule 62<br />
Unterkünfte 62<br />
Verpflegungsbetrieb 63<br />
3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation 64<br />
3.3 Prüfungssystem 67<br />
Leistungsfeststellung 69<br />
Bewertungsregelungen 72<br />
Bestehensregelungen 73<br />
Wiederholungsregelungen 74<br />
Ermittlung der Abschlussnote 75<br />
Urkundenregelungen 78<br />
Übergangsregelungen 79
5<br />
Inhaltsverzeichnis - Fortsetzung<br />
Seite<br />
3.4 Zugangsvoraussetzungen 80<br />
3.4.1 Laufbahnbewerber <strong>–</strong> Polizeikommissaranwärter 80<br />
3.4.2 Bewerber des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es 82<br />
3.5 Transparenz 84<br />
4. Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung 86<br />
4.1 Geschichte der Qualitätssicherung/<strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule 86<br />
4.1.1 Externe Evaluation 86<br />
4.1.2 Satzung zur Evaluation der Lehre / Evaluationskommission 86<br />
4.1.3 Von der Ständigen Evaluationskommission zur Studienkommission 89<br />
4.2 Aktueller Stand der Qualitätssicherung/<strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule 89<br />
4.2.1 Qualitätsbereich „Gewinnung von Lehrpersonal“ 92<br />
4.2.2 Qualitätsbereich „Praktika“ 92<br />
4.2.3 Qualitätsbereich „Fachtheoretische Studienabschnitte 93<br />
4.2.4 Qualitätsbereich „Studienbedingungen“ 96<br />
4.3 Qualitätsmanagement an der Hochschule <strong>–</strong> Zusammenfassung 97<br />
Danksagung 98
6<br />
Vorbemerkungen<br />
Die inhaltliche Struktur dieser Selbstdokumentation orientiert sich weitestgehend an dem<br />
Gliederungsvorschlag im „Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung“ des<br />
Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitutes ACQUIN (Stand 2008).<br />
Hinweise auf Anlagen beziehen sich auf die Unterlagen in den Registern 1 <strong>–</strong> 31 des<br />
beigefügten Anlagenordners. Die Anlagen sind dort nach fachlich-inhaltlichen<br />
Gesichtpunkten wie folgt untergliedert:<br />
• Landesrechtliche Grundlagen der Hochschule und des Studienganges<br />
• Inhaltliche Grundlagen des Studienganges<br />
• Unterlagen zum <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess an der Hochschule für Polizei<br />
• Situation der Hochschule für Polizei / Ressourcen für den Studiengang<br />
• Unterlagen zu Qualitätssicherung und <strong>–</strong> entwicklung.<br />
Daher erfolgen die Anlagenhinweise in der Selbstdokumentation nicht numerisch<br />
aufsteigend.<br />
Die in dieser Selbstdokumentation verwendeten Funktions-, Status- und anderen<br />
Bezeichnungen werden in weiblicher und männlicher Form benutzt.
7<br />
1. Ziele<br />
1.1 Strategische Ziele der Hochschule für Polizei<br />
1.1.1 Woher kommen wir?<br />
Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen (vormals: „Fachhochschule für Polizei<br />
Baden-Württemberg“) wurde 1979 als zentrale akademische Bildungseinrichtung für den<br />
gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in Baden-Württemberg und damit erste<br />
Hochschuleinrichtung ihrer Art in Deutschland gegründet. Der Gründungsakt bildete den<br />
Schlusspunkt unter eine <strong>–</strong> aus heutiger Sicht anachronistisch anmutende - langjährige<br />
Diskussion darüber, ob es zur Wahrnehmung polizeilicher Führungsaufgaben überhaupt<br />
eines Hochschulstudiums bedarf. Kritiker hatten vor der Gefahr einer zunehmenden Akademisierung<br />
des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es gewarnt. Sie befürchteten einen<br />
schleichenden Verlust „handwerklicher Fertigkeiten“ und die Bildung einer neuen innerorganisatorischen<br />
Konfliktlinie zwischen den verschiedenen polizeilichen Statusgruppen. Die<br />
in der Mehrzahl befindlichen Befürworter sahen in der Hochschulgründung einen längst<br />
überfälligen Schritt hin zu einer Ausbildungsform, die einem modernen Polizeiverständnis<br />
und kontinuierlich gestiegenen Ansprüchen an rechtsstaatliches Exekutivhandeln Rechnung<br />
trägt.<br />
Es war wohl auch kein Zufall, dass der Startschuss für die neue Hochschule zeitlich mit<br />
der Etablierung des Kooperativen Führungssystems in der baden-württembergischen<br />
Landesverwaltung zusammenfiel. Dieses verlangt vom gehobenen Dienst <strong>–</strong> der unteren<br />
und mittleren polizeilichen Führungsebene <strong>–</strong> ein neu ausgerichtetes Kompetenzpr<strong>of</strong>il, das<br />
allein schon aus Akzeptanzgründen einer Vermittlung auf wissenschaftlicher Basis bedarf.<br />
Die seither weiter, und zwar extrem, gestiegenen Ansprüche an die Polizeiarbeit im Allgemeinen<br />
und das Führungs- und Einsatzhandeln des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es im<br />
Besonderen haben gezeigt, dass es richtig war, diesen Weg einzuschlagen und entschlossen<br />
voranzugehen.<br />
In ihren Anfangsjahren war die Hochschule in der ehemaligen Klosteranlage Maria Tann<br />
bei Unterkirnach im Schwarzwald untergebracht. Ab Mitte der 80er-Jahre konnte sukzessive<br />
das neue Gebäudeareal am heutigen Standort Sturmbühlstraße 250 in Villingen-<br />
Schwenningen bezogen werden, dessen markante Architektur konsequent auf die<br />
Belange eines modernen Polizeistudiums hin ausgerichtet ist.
8<br />
Die von der Landesregierung Anfang der 90er-Jahre beschlossene drastische Erhöhung<br />
des Stellenanteiles für den gehobenen Dienst führte zu einem Anstieg der Studierendenzahlen<br />
von durchschnittlich rund 200 auf weit über 400 pro Jahrgang und machte eine<br />
Verdoppelung der personellen und räumlichen Kapazitäten an der Hochschule notwendig.<br />
Im Rahmen einer grundlegenden Reform des Diplom-Studienganges Ende der 90er-Jahre<br />
kam es zur Einführung von Diplomarbeiten und Umstellung auf einen hochschulüblichen<br />
Semesterbetrieb. Das reformierte fachtheoretische Hauptstudium war stark geprägt von<br />
einem so genannten „Schwerpunktstudium“, dessen Ziel es war, den Studierenden in dieser<br />
Phase eine weitgehend neigungs- und verwendungsorientierte Fächerwahl zu ermöglichen.<br />
Den gravierendsten Einschnitt bildet die durchgängige Auflösung der Studiengruppen<br />
zu Gunsten eines Belegungsverfahrens, das <strong>–</strong> so die Idealvorstellung - den<br />
Studierenden ein individuelles Studieren bei von ihnen bevorzugten Lehrkräften zu<br />
Wunschzeiten bieten sollte.<br />
In den Jahren 2002/03 erfolgte eine umfassende, kostenaufwändige Evaluation des neuen<br />
Diplom-Studienganges durch einen externen Gutachter, deren Ergebnisse, insbesondere<br />
aus der Absolventen- und Vorgesetztenbefragung, eine wertvolle Grundlage für künftige<br />
Entwicklungsschritte der Hochschule darstellten. Das Gutachten und die wichtigsten<br />
Befragungsergebnisse sind als Anlage 26 beigefügt.<br />
Das zeitliche Zusammentreffen mit der innerhalb der Fachhochschulen des Öffentlichen<br />
Dienstes aufkommenden Diskussion über die Konsequenzen des Bologna-Prozesses<br />
sollte sich als geradezu ideal erweisen im Hinblick auf die Akzeptanz des in den Fokus<br />
gerückten <strong>Bachelor</strong>-Master-Systems. So hat uns der externe Gutachter zwar ein ausgesprochen<br />
adressatengerechtes, hochwertiges Diplom-Studium bescheinigt. Es wurde aber<br />
auch erkannt (ohne dass es im Gutachten explizit zum Ausdruck kommt), dass die aufgezeigten<br />
Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich Studierbarkeit, Leistungsorientierung,<br />
Praxisnähe und Theorie-Praxis-Verzahnung des Studiums eindeutig für einen<br />
Umstieg auf das neue <strong>Bachelor</strong>-Modell sprechen.
9<br />
1.1.2 Wo stehen wir?<br />
In ihrem Selbstverständnis als leistungsstarke und zukunftsorientierte Bildungsorganisation<br />
hat die Hochschule für Polizei in den letzten Jahren eine Reihe von Entwicklungsschritten<br />
durchlaufen, die den <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess flankieren bzw. unterstützen und<br />
die aktuelle Situation prägen.<br />
Die wichtigsten sind im Folgenden schlaglichtartig dargestellt:<br />
• Dezentralisierung von Verantwortung im Sachmittelbereich durch Budgetierung der<br />
Fakultäten (2002/2003)<br />
• Evaluation des reformierten Diplom-Studienganges einschließlich zentraler Verwaltungsbereiche<br />
(2002/2003) durch mundi consulting <strong>–</strong> siehe Anlage 26 - und erste<br />
Umsetzung dringender Maßnahmen, insbesondere<br />
o Wiedereinführung der Studiengruppen im Grundstudium (2003)<br />
o Neue Sachgebietsstruktur für die Verwaltung/neuer Geschäftsverteilungsplan<br />
(2003)<br />
o Stärkung des Pflichtbereiches/Reduzierung des Schwerpunktstudiums im<br />
Hauptstudium (2004)<br />
• Einführung des maschinenlesbareren Studentenausweises und einer<br />
Anwesenheitskontrolle (2004)<br />
• Untersuchung der Möglichkeiten von Multimedia-Anwendungen in der Lehre (2004)<br />
<strong>–</strong> siehe Anlage 23<br />
• Beteiligung am Testlauf für das Master-Studium an der Deutschen Hochschule der<br />
Polizei in Münster (ab 2005)<br />
• Einführung von Regelungen zur standardisierten Deputatserfassung (2005)<br />
• Aufbau eines Alumni-Netzwerkes - Einführung jährlicher Alumni-Treffen (ab 2005)<br />
• Satzung zur standardisierten Evaluation der Lehre/Einrichtung einer Evaluationskommission<br />
(2005) <strong>–</strong> siehe Anl. 27 - und jährlich zwei „Evaluationswellen“ ab 2006
10<br />
• Erstmalige Aushändigung von Bescheinigungen nach dem ECTS-Notensystem an<br />
die Absolventen der Hochschule - neben Zeugnis und Diplomurkunde (2006)<br />
• Verbesserung der Barrierefreiheit der Hochschule (2006)<br />
• Einführung des „Kodex für die Integrität wissenschaftlichen Arbeitens (KIWA)“<br />
(2006) <strong>–</strong> siehe Anlage 31<br />
• Richtlinien für die leistungsorientierte so genannte W-Besoldung von Pr<strong>of</strong>essoren<br />
(sog. Vergaberichtlinien) (2006) <strong>–</strong> siehe Anlage 30; erstmalige praktische<br />
Anwendung der Richtlinien (2008)<br />
• Untersuchung der Hochschule durch den Rechnungsh<strong>of</strong> - ohne gravierende Beanstandungen<br />
(2005/2006)<br />
• Neue Errichtungsverordnung für die Hochschule (2007) <strong>–</strong> siehe Anlage 2 - auf der<br />
Basis des Landeshochschulgesetzes vom 1.1.2005, insbesondere mit folgenden<br />
Neuerungen<br />
o Rechtliche Gleichstellung von Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
mit Pr<strong>of</strong>essoren in Angelegenheiten von Forschung und Lehre<br />
o Etablierung der Ständigen Studienkommission unter der Leitung einer<br />
Studiendekanin als Hauptträger des Qualitätsmanagements der Hochschule;<br />
Konstituierung im Januar 2008<br />
o Untergliederung der Fakultäten in Fachgruppen<br />
• Einführung der mediterranen Küche (2007)<br />
• Auslastungszusage des Innenministeriums für die nächsten zehn Jahre <strong>–</strong> jährlich<br />
ca. 430 Studierende und damit Erreichen der Kapazitätsgrenze (2007)<br />
• Weiterer Ausbau der Bibliothek (2008/2009)<br />
• Verdoppelung der Zahl der Mitglieder des Hochschul-Fördervereines von 2003 bis<br />
2008; derzeitiger Stand: ca. 340 Mitglieder
11<br />
• Einstieg in eine Konzeption zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und<br />
Familie <strong>–</strong> siehe Anlage 25 - (2008).<br />
Die von 2003 bis 2008 vollzogenen Entwicklungsschritte in direktem Bezug auf die<br />
Umstellung des Diplom-Studienganges auf das <strong>Bachelor</strong>-Modell werden in dieser<br />
Selbstdokumentation unter 2. noch gesondert dargestellt.<br />
1.1.3 Wo wollen wir hin?<br />
Die oben genannten Maßnahmen sind <strong>–</strong> wie die Einführung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />
auch - Elemente einer Entwicklungsstrategie, die darauf abzielt, die Hochschule für Polizei<br />
Villingen-Schwenningen als eine moderne und leistungsstarke Einrichtung des Europäischen<br />
Hochschulraumes zu pr<strong>of</strong>ilieren, die ihren Studierenden eine praxisnahe Lehre von<br />
geprüft hoher Qualität bietet und ihnen das notwendige intellektuelle Rüstzeug verleiht, um<br />
im Berufsfeld den stetig wachsenden Anforderungen an den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />
gerecht zu werden.<br />
Mit der Umwandlung ihres anerkannt hochwertigen Diplom-Studienganges in einen<br />
<strong>Bachelor</strong>-Studiengang unterstreicht die Hochschule für Polizei ihre Reformbereitschaft und<br />
Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen Ansätzen zur Optimierung des Studienangebotes.<br />
Sie erfüllt damit die hochschulpolitischen Vorgaben des Landes und sichert damit<br />
dauerhaft ihren Hochschulstatus. Die Abschlüsse ihrer Studierenden werden weltweit<br />
transparent und für Bedarfsträger außerhalb der Polizei Baden-Württembergs (andere<br />
Universitäten und Fachhochschulen, supranationale Polizeieinrichtungen, Unternehmen<br />
der Sicherheitswirtschaft etc.) in ihrem Bildungsgehalt bewertbar.<br />
Auf Grund ihrer Monopolstellung bei der akademischen Ausbildung des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
in Baden-Württemberg orientierte sich die Hochschule bei ihrer<br />
Entscheidung zu dieser neuerlichen Studienreform nicht an Kriterien wie „Angebot“ und<br />
„Nachfrage“. Die aktuelle Alterssituation in der Polizei und die relativ hohen künftigen<br />
Einstellungszahlen lassen für die nächsten zehn Jahre erwarten, dass die Hochschule bis<br />
an ihre Kapazitätsgrenze (430 Studierende pro Jahrgang) ausgelastet sein wird.<br />
Qualitätsfördernde Wettbewerbsprozesse, wie sie in anderen Hochschulbereichen üblich<br />
sind („war for talents“), kommen daher systembedingt nicht in Gang. Gleichwohl verspricht<br />
die Studienreform auf längere Sicht die Möglichkeit von Benchmarking innerhalb der im
<strong>Bachelor</strong>-Modell arbeitenden akademischen Bildungseinrichtungen der Polizeien von<br />
Bund und Ländern. Diese möchten wir nutzen.<br />
12<br />
Die Hochschule für Polizei versteht sich traditionell nicht nur als Stätte akademischer<br />
Wissensvermittlung, sondern auch als polizeiberufliche Sozialisationsinstanz. Sie bietet<br />
hervorragende Studienbedingungen, die das Leben fernab der Familie erleichtern und die<br />
Entwicklung von persönlicher und sozialer Kompetenz fördern. Mit dem neuen <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studiengang soll die Rückkehr zu einem durchgängigen Studieren in überschaubaren, auf<br />
Dauer angelegten Studiengruppen erfolgen.<br />
Ganz im Sinne von „Fördern und Fordern“ hat die Hochschule für Polizei auch das<br />
physische, psychische und soziale Wohlergehen ihrer Studierenden im Blick. Beispiele<br />
hierfür sind der seit Jahren erfolgreich arbeitende psychologische Beratungs- und<br />
Betreuungsdienst der Hochschule, die Einführung der gesundheitsbewussten<br />
mediterranen Küche im Herbst 2007, das breite Spektrum von Sportmöglichkeiten an der<br />
Hochschule sowie die Ende 2008 beginnende Umsetzung einer Konzeption zur Verbesserung<br />
der Vereinbarkeit von Familie und Studium <strong>–</strong> siehe Anlage 25.<br />
Hochschule für Polizei VS -2010<br />
„Sport-<br />
Prüfung“<br />
Förderverein<br />
Netzwerkbildung<br />
Alumni<br />
Fortbildung<br />
Vereinbarkeit von<br />
Studium und<br />
Familie<br />
Forschung<br />
Praxisorientierung<br />
Modularisierung<br />
Akkreditierung<br />
ECTS<br />
B.A.<br />
Master<br />
Regelstudienzeit 3 Jahre DHPol<br />
Qualitätsmanagement<br />
Workload-Gedanke<br />
<strong>Bachelor</strong>-Thesis<br />
Gesundheit<br />
und Fitness<br />
Mediterrane<br />
Küche<br />
Sportmöglichkeiten<br />
Studiengruppen<br />
Persönlichkeitsbildung<br />
Wertevermittlung<br />
Leistungsorientierung<br />
Disziplin
13<br />
1.2 Ziele des Studienganges<br />
§ 2 Abs. 1 der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> (APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4:<br />
„Die am Leitbild der Polizei des Landes Baden-Württemberg orientierte Ausbildung vermittelt den Beamten<br />
durch praxisbezogene Lehre auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden die soziale<br />
Kompetenz sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben im gehobenen<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> erforderlich sind. Die Ausbildung dient insbesondere der Persönlichkeitsbildung<br />
und bereitet auf die besondere Verantwortung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen<br />
Rechtsstaat vor. Weiterhin sollen die Beamten befähigt werden, sich an neue Entwicklungen und Aufgaben<br />
anzupassen und konstruktiv bei der Aufgabenerfüllung und Weiterentwicklung des <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
mitzuwirken.“<br />
§ 15 Abs. 1 Satz 2 APrOPol gD:<br />
„Die Hochschule richtet ihr Lehrangebot und die Rahmenbedingungen des Studiums am Anforderungspr<strong>of</strong>il<br />
für das polizeiliche Berufsfeld aus und stellt durch Evaluationen die Aktualität und Praxisnähe ihres Studienangebotes<br />
sicher.“<br />
Die einzelnen Zielbeschreibungen des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges sind in den für die<br />
inhaltliche und prüfungsrechtliche Ausgestaltung maßgeblichen Regelungswerken<br />
• Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4<br />
• Studienordnung <strong>–</strong> siehe Anlage 5<br />
• Curriculum mit Studienziel- und Modulkatalog <strong>–</strong> siehe Anlage 8<br />
enthalten.<br />
Zu Beginn der <strong>Bachelor</strong>isierung an der Hochschule für Polizei waren sich alle Akteure<br />
darin einig, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Studienganges durchgängig an einem<br />
Anforderungspr<strong>of</strong>il für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in Baden-Württemberg und an<br />
unvermindert hohen Leistungsansprüchen der Hochschule auszurichten ist. Dieses Anforderungspr<strong>of</strong>il<br />
muss im Wesentlichen empirisch fundierte Aussagen zu Kernkompetenzen<br />
und Schlüsselqualifikationen enthalten.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt hat eine achtköpfige Arbeitsgruppe der baden-württembergischen<br />
Polizei <strong>–</strong> paritätisch besetzt mit Dozenten der Hochschule und erfahrenen Polizeipraktikern<br />
<strong>–</strong> in den Jahren 2005 und 2006 bereits vorliegende Anforderungspr<strong>of</strong>ile aus<br />
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie<br />
ein länderübergreifendes, von der Konferenz der Rektoren der Polizeifachhochschulen<br />
und der Fachbereichsleiter Polizei entwickeltes Grobpr<strong>of</strong>il eingehend untersucht. Hierbei<br />
wurde festgestellt, dass das nordrhein-westfälische Modell für baden-württembergische<br />
Bedürfnisse absolut geeignet erscheint.
Der Ergebnisbericht der AG „Anforderungspr<strong>of</strong>il“ vom März 2006 mit dem Kompetenzund<br />
Funktionspr<strong>of</strong>il des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist als Anlage 12 beigefügt.<br />
14<br />
Ergänzend dazu bot die in den Jahren 2002/2003 vorgenommene externe Evaluation der<br />
Studienreform (Anlage 26) - insbesondere mit ihren Ergebnisse aus den Studierenden-,<br />
Absolventen- und Vorgesetztenbefragungen <strong>–</strong> eine gute und aktuelle Basis zur Beurteilung<br />
der Kompetenzen, die das polizeiliche Berufsfeld von einem Absolventen der<br />
Hochschule für Polizei erwartet.<br />
Die Entwicklung der Ziele und Inhalte des Studienganges erfolgte jedoch nicht nur über<br />
die systematische Erarbeitung der genannten empirischen Grundlagen, sondern auch in<br />
einem mehrjährigen Dialog mit allen von der Studienreform Betr<strong>of</strong>fenen. Hierzu zählen <strong>–</strong><br />
neben den Studierenden, dem Lehrkörper und der Hochschulverwaltung <strong>–</strong> vor allem die<br />
Bedarfsträger der Landespolizei, das Innenministerium (als Dienstherr) und die drei polizeilichen<br />
Berufsvertretungen.<br />
Die Einbindung des polizeilichen Berufsfeldes<br />
in die Entwicklung der Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen<br />
eines praxisorientierten <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />
(2003-2008)<br />
Evaluation des Studiums<br />
durch mundi consulting<br />
im Jahr 2003, insbesondere<br />
• Absolventenbefragung<br />
• Vorgesetztenbefragung<br />
• Studierendenbefragung<br />
AG „Bologna“ (Beratender<br />
Senatsausschuss für den<br />
gesamten Prozess der<br />
<strong>Bachelor</strong>isierung) u.a. mit<br />
Studierendenvertretern<br />
2004-2008)<br />
Studienkommission (Mitwirkung bei<br />
Entwicklung APrOPol gD<br />
und Studienordnung) u,a,<br />
mit Studierendenvertretern<br />
ab Januar 2008<br />
AG „Anforderungspr<strong>of</strong>il“ (Entwicklung<br />
Anforderungspr<strong>of</strong>il gD) mit Vertretern<br />
der Landespolizei 2006/07<br />
AG „Praktika“ (Konzeption <strong>Bachelor</strong>-<br />
Praktikum) mit Vertretern<br />
der Landespolizei 2007/08<br />
Jährliche Diskussion einzelner<br />
<strong>Bachelor</strong>isierungsschritte<br />
im Kuratorium<br />
von 2003 bis 2008 u.a. mit<br />
• Polizeiführung des Landes<br />
• polizeilichen Berufsverbänden<br />
Vorstellung und Diskussion<br />
des <strong>Bachelor</strong> (z.T. mehrfach) bei<br />
• der Polizeiführung des Landes<br />
• der Bereitschaftspolizei<br />
• den Landespolizeidirektionen<br />
• den polizeilichen Berufsvertretungen<br />
• der Akademie der Polizei<br />
(2005-2008)<br />
Jährliche Tagung an der Hochschule<br />
mit den Verantwortlichen für<br />
Aus- und Fortbildung innerhalb der Landespolizei<br />
(2003-2008)<br />
Standardisierte Evaluation der Lehre<br />
(u.a. im Hinblick auf Praxisnähe der Inhalte)<br />
-> zweimal im Jahr stattfindende<br />
Studierendenbefragungen ab Winter 2005/06
15<br />
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse hat der im Dezember 2003 vom Senat der Hochschule<br />
eingesetzte Beratende Senatsausschuss „Bologna“ in Form eines Studienzielkataloges<br />
aufbereitet, der neben der rein fachlichen Dimension auch wichtige Elemente der<br />
persönlich-charakterlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzerwartungen<br />
umfasst und somit einem möglichst ganzheitlichen Bildungsanspruch<br />
Rechnung trägt.<br />
So soll der baden-württembergische „Polizei-<strong>Bachelor</strong>“ beispielsweise auch<br />
• über eine hohe Berufsmotivation verfügen und sich auf die anstehenden<br />
Herausforderungen in den verschiedenen Arbeitsgebieten des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
freuen,<br />
• um die Notwendigkeit eines steigen intellektuellen Erkenntnisgewinnes wissen<br />
und in einer positiven Grundhaltung zum lebenslangen Lernen befähigt sein,<br />
• sich mit dem Polizeiberuf identifizieren und in Verhalten und Erscheinungsbild<br />
dem hohen Maß an Ansehen Rechnung tragen, das die Polizei in der Gesellschaft<br />
genießt,<br />
• mit einem hohen Maß an interkultureller Kompetenz Bürgern, Kollegen und<br />
Vorgesetzten vorurteilsfrei, empathiefähig und <strong>of</strong>fen begegnen können,<br />
• über ein hohes Maß an Stressresistenz verfügen,<br />
• die Fähigkeit besitzen, auf Fragestellungen, die sich aus der polizeilichen<br />
Aufgabenerfüllung ergeben oder mit ihr zusammenhängen, wissenschaftlich fundierte<br />
Antworten zu finden.<br />
Am 08. Mai 2007 hat der Senat der Hochschule den als Anlage 8 (Seiten 3 - 9) beigefügten<br />
Katalog von Studienzielen beschlossen.<br />
Er bildet nicht nur die Anspruchsgrundlage der Hochschule für die Ausgestaltung des<br />
curricularen Lehrangebots, sondern auch für die Gestaltung der Studienbedingungen<br />
und das Zulassungsverfahren.
16<br />
<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.)<br />
<strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong><br />
Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />
Fachliche Dimension<br />
- Führungswissenschaftliche Dimension<br />
- Kriminaltaktische Dimension<br />
- Dienstrechtliche Dimension<br />
- Politikwissenschaftliche Dimension<br />
- und 19 weitere<br />
Lehrangebot<br />
Allgemeine wissenschaftliche<br />
Dimension<br />
Studienziele<br />
Kommunikation/Repräsentation<br />
Berufsverständnis<br />
Persönlichcharakterliche<br />
Dimension<br />
Auswahlverfahren<br />
Studien-<br />
Bedingungen<br />
In ihrer Studienordnung - siehe Anlage 5 - hat sich die Hochschule selbst verpflichtet,<br />
den Katalog der Studienziele regelmäßig durch die Studienkommission unter<br />
Einbeziehung der Absolventen und der Polizeipraxis zu evaluieren und neuen<br />
Entwicklungen anzupassen - siehe auch Abschnitt 4. dieser Selbstdokumentation.<br />
Dabei ist das jeweils aktuelle Anforderungspr<strong>of</strong>il für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />
zu berücksichtigen.
17<br />
2. Konzept<br />
Vorbemerkungen<br />
Die konzeptionelle Ausgestaltung des Studienganges hatte sich an zahlreichen Vorgaben<br />
auszurichten.<br />
So galt es nicht nur <strong>–</strong> selbstverständlich - die von Kultusministerkonferenz und Akkreditierungsrat<br />
statuierten strukturellen, didaktischen und curricularen Maßstäbe an das <strong>Bachelor</strong>-Modell<br />
zu berücksichtigen 1 , sondern auch den personal- und betriebswirtschaftlichen<br />
Erwartungen des Dienstherrn bzw. des polizeilichen Berufsfeldes sowie einer landesspezifischen<br />
Ausbildungsphilosophie Rechnung zu tragen, die - im Gegensatz beispielsweise<br />
zu Hessen und durch Evaluationen bestätigt - auf ein spartenübergreifendes, betont generalistisch<br />
ausgelegtes Studium für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> setzt. Ferner war<br />
verbindlich davon auszugehen, dass<br />
• eine Externalisierung des Polizeistudiums in Baden-Württemberg politisch nicht<br />
erwünscht ist, es also auf lange Sicht keinen Zugang zum Studium für „organisationsfremde<br />
Bewerber“ geben wird,<br />
• die Hochschule es auch künftig mit folgenden zwei Statusgruppen von<br />
Studierenden zu tun haben wird:<br />
o Langjährig berufserfahrene Polizeibeamte des mittleren Dienstes, die als so<br />
genannte „Aufsteiger“ im Rahmen des Ausbildungsdienstes nach § 18<br />
Polizei-Laufbahnverordnung (LVOPol) studieren - sie werden in dem ab<br />
Frühjahr 2009 startenden 1. <strong>Bachelor</strong>-Studienjahrgang voraussichtlich etwa<br />
60 Prozent der Studierenden ausmachen<br />
o Polizeikommissarsanwärter, die als so genannte „Laufbahnbewerber“ oder<br />
„Direkteinsteiger“ im Rahmen des Vorbereitungsdienstes nach § 19 LVOPol<br />
studieren und als Berufsanfänger im Regelfall lediglich auf eine neunmonatige<br />
Vorausbildung bei der Bereitschaftspolizei zurückblicken können <strong>–</strong> etwa<br />
40 Prozent der Studierenden.<br />
1 Siehe insbesondere die ländergemeinsamen Strukturvorgaben gem. § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von<br />
<strong>Bachelor</strong>- und Master-Studiengängen in Anlage 14.
18<br />
Daneben hatte sich die Hochschule im Bewusstsein um ihre Mitverantwortung für den<br />
langfristigen Erfolg der Polizeiarbeit in Baden-Württemberg eine Reihe von Selbstbindungen,<br />
meist qualitativer Natur, für den <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess auferlegt.<br />
In dem auf individuelle baden-württembergische „Polizeibelange“ hin konstruierten<br />
Studiengangsmodell kommt die Heterogenität des föderal aufgebauten deutschen Polizeiwesens,<br />
man denke etwa an die unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien, Aufbauorganisationen,<br />
Laufbahnstrukturen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen von Polizeiarbeit,<br />
unübersehbar zum Ausdruck. Damit wird der <strong>Bachelor</strong>-Grundgedanke einer durchgängigen<br />
Berufsfeldorientierung des Studiums konsequent umgesetzt.<br />
Zu den hochschulspezifischen Vorgaben zählten nach einem Senatsbeschluss vom 11.<br />
Juli 2006 vor allem folgende:<br />
• „Der anerkannt hohe Standard des Diplom-Studienganges ist bei dem Umstieg auf<br />
das <strong>Bachelor</strong>-Modell unbedingt sicherzustellen. Die sich bietenden Chancen zur<br />
Qualitätsverbesserung sind konsequent zu nutzen. Dem modularisierten Curriculum<br />
als Herzstück der Reform kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu.“<br />
• „Mit dem nordrhein-westfälischen Anforderungspr<strong>of</strong>il für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />
und den Ergebnissen der Evaluation der Studienreform verfügt die<br />
Hochschule über eine fundierte empirische Basis zur Entwicklung des<br />
modularisierten Curriculums.“<br />
• „Entsprechend den Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates ist von dem<br />
so genannten 24/12 Modell (vier Theorie- und zwei Praxissemester) auszugehen.<br />
An der bewährten Semesterabfolge soll festgehalten werden: Grundpraktikum (1.<br />
Semester) <strong>–</strong> 1. Theoriesemester Grundstudium (2. Semester) <strong>–</strong> 2. Theoriesemester<br />
Grundstudium (3. Semester) <strong>–</strong> Hauptpraktikum (4. Semester) <strong>–</strong> 1. Theoriesemester<br />
Hauptstudium (5. Semester) <strong>–</strong> 2. Theoriesemester Hauptstudium (6. Semester).“<br />
• „Es ist ein klar strukturiertes, übersichtliches und mit vertretbarem Aufwand administrierbares<br />
Curriculum zu erarbeiten, das ausschließlich aus Modulen<br />
(disziplinär/interdisziplinär, Basis-/Aufbaumodule), allgemeinen Begleitfächern<br />
(„General Studies“) und der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit („<strong>Bachelor</strong>-Thesis“) besteht.“
19<br />
• „Zu den notwendigen internationalen Komponenten des Studienganges zählen vor<br />
allem die Vermittlung von Fremdsprachen, das Wissen über internationale Regeln<br />
und Spielräume von Polizeiarbeit sowie Inhalte zur Heranbildung interkultureller<br />
Kompetenz.“<br />
• „Für die Erarbeitung der <strong>Bachelor</strong>-Module an der FHPol soll die Regel gelten: So<br />
viel Interdisziplinarität wie möglich und vom organisatorischen Aufwand her vertretbar,<br />
so viel Disziplinarität wie erforderlich und sinnvoll.“<br />
• „Die modulare Vermittlung von Grundlagen- und Methodenwissen im Grundstudium<br />
ist grundsätzlich fachbezogen auszurichten.“<br />
• „Die curriculare Ausgestaltung des Hauptstudiums erfolgt weitgehend interdisziplinär.<br />
Die Module sind relativ breit angelegt und verfolgen <strong>–</strong> neben der Vermittlung<br />
von polizeilichem Fachwissen <strong>–</strong> primär folgende Bildungsziele: die Entwicklung<br />
ganzheitlicher Betrachtungsweisen, die Stärkung analytischer Fähigkeiten, die Entwicklung<br />
und erfolgorientierte Anwendung differenzierter Problemlösungsstrategien,<br />
die Förderung von Sozialkompetenz.“<br />
• „Eine möglichst gleichmäßige Belastung der Fakultäten bei der Modulkoordination<br />
wird angestrebt.“<br />
• „Für den Studiengang ist eine obligatorische <strong>Bachelor</strong>-Arbeit vorzusehen.“<br />
• „Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb<br />
eines Semesters oder eines Jahres vermittelt werden können.“<br />
• „Die Umstellung auf Modulprüfungen darf auf keinen Fall zu einer weiteren Erhöhung<br />
des Prüfungsaufwandes führen.“<br />
Die im Folgenden dargestellten konzeptionellen Elemente des baden-württembergischen<br />
„Polizei-<strong>Bachelor</strong>s“ sind generalistisch angelegt und an der so genannten dreigeteilten<br />
Laufbahn (mittlerer Dienst / gehobener Dienst / höherer Dienst) ausgerichtet.
20<br />
Dies gilt es bei allen Überlegungen hinsichtlich einer Übertragbarkeit auf andernorts stattfindende<br />
Reformbestrebungen bzw. bei Vergleichen mit anderen polizeilichen <strong>Bachelor</strong>-<br />
Modellen zu berücksichtigen.<br />
2.1 Studiengangsaufbau<br />
Zeitlicher Aufbau des Studiengangs (Semesterstruktur)<br />
- unter Einbeziehung der Vorausbildung („vorakademischen Phase“) -<br />
Monate<br />
Vorbereitungsdienst (§ 19 LVOPol)<br />
Laufbahnbewerber „Kommissaranwärter“<br />
Ausbildungsabschnitt Ausbildungsstelle<br />
Ausbildungsdienst (§ 18 LVOPol)<br />
Aufstiegsbeamte des mittleren Dienstes<br />
Ausbildungsabschnitt Ausbildungsstelle<br />
9<br />
(1.-9.)<br />
Vorausbildung<br />
(9 Monate)<br />
BePo<br />
Entfällt<br />
6<br />
(10.-15)<br />
Grundpraktikum GP<br />
(1. Semester)<br />
Polizeidirektion/<br />
Polizeipräsidium<br />
„Das Grundpraktikum … gilt durch die<br />
bisherige Dienstzeit … als erbracht.“<br />
12<br />
(16.<strong>–</strong>27.)<br />
Grundstudium GS<br />
(2.+3. Semester)<br />
Hochschule für<br />
Polizei<br />
Grundstudium GS<br />
(2.+3. Semester)<br />
Hochschule für<br />
Polizei<br />
6<br />
(28.<strong>–</strong>33.)<br />
Hauptpraktikum HP<br />
(4. Semester)<br />
Polizeidirektion/<br />
Polizeipräsidium<br />
Hauptpraktikum HP<br />
(4. Semester)<br />
Polizeidirektion/<br />
Polizeipräsidium<br />
12<br />
(34.<strong>–</strong>45.)<br />
Hauptstudium HS<br />
(5.+6. Semester)<br />
Hochschule für<br />
Polizei<br />
Hauptstudium HS<br />
(5.+6. Semester)<br />
Hochschule für<br />
Polizei<br />
Ausnahmsweise können k<br />
im HP einzelne Module auch bei anderen Ausbildungsstellen nach n<br />
§ 3 Abs. 1 APrOPol gD abgeleistet<br />
werden. In Frage kommen demnach auch: BePo / LPDen / LKA / LfV / AkadPol<br />
Der <strong>Bachelor</strong>-Studiengang ist in seiner Grobstruktur als „24/12-Modell“ mit vier Theoriesemestern<br />
(24 Monate) und zwei Praxissemestern (12 Monate) konzipiert.<br />
Er findet jährlich statt und beginnt jeweils am 1. April mit dem Grundpraktikum (Sommersemester).<br />
Für die Polizeikommissaranwärter (Berufsanfänger) ist als „vorakademische Phase“ eine<br />
9-monatige Vorausbildung bei der Bereitschaftspolizei vorgeschaltet. Hier werden den<br />
Beamten <strong>–</strong> <strong>of</strong>t über Trainings und Übungen - elementare Kenntnisse und Fertigkeiten des<br />
Polizeiberufes vermittelt, um am Studium erfolgreich teilzunehmen.
21<br />
Für die Aufstiegsbeamten des mittleren Dienstes gilt das Grundpraktikum durch die bisherige<br />
Dienstzeit im <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> erbracht. Sie erhalten die für diesen Studienabschnitt<br />
vorgesehen 30 ECTS-Leistungspunkte angerechnet und beginnen ihr Studium<br />
jeweils am 1. Oktober mit dem fachtheoretischen Grundstudium (Wintersemester).<br />
Die jeweils einjährigen/zweisemestrigen fachtheoretischen Studienabschnitte „Grundstudium<br />
(GS)“ und „Hauptstudium (HS)“ finden durchgängig an der Hochschule für Polizei<br />
statt.<br />
Ausbildungsstellen in den jeweils halbjährigen/einsemestrigen Studienabschnitten „Grundpraktikum<br />
(GP)“ und „Hauptpraktikum (HP)“ sind regelmäßig die Polizeipräsidien/-direktionen<br />
der Landespolizei, in Ausnahmefällen auch die Bereitschaftspolizei, die Landespolizeidirektionen,<br />
das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, die Akademie der Polizei<br />
Baden-Württemberg oder das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.<br />
Ausbildungsabschnitte und ihre Bildungsziele - „5 Stadien der Kommissarwerdung“<br />
Ausbildungsabschnitte<br />
Vorausbildung<br />
Grundstudium<br />
Grundpraktikum<br />
Hauptpraktikum<br />
<strong>Bachelor</strong>-Studium<br />
Hauptstudium<br />
B<br />
I<br />
L<br />
D<br />
U<br />
N<br />
G<br />
S<br />
Z<br />
I<br />
E<br />
L<br />
Erwerb von<br />
elementaren<br />
polizeilichen<br />
Kenntnissen<br />
und<br />
Fertigkeiten.<br />
Kennenlernen<br />
der Kernbereiche<br />
des polizeilichen<br />
Berufsfeldes;<br />
Anwenden von<br />
elementaren<br />
Kenntnissen und<br />
Fertigkeiten<br />
in typischen<br />
Situationen des<br />
Polizeialltags.<br />
Erwerb von<br />
Grundlagen- und<br />
Methodenwissen<br />
auf allen<br />
polizeilich<br />
relevanten<br />
Wissensgebieten;<br />
Erwerb von<br />
fachspezifischen<br />
Techniken zum<br />
lebenslangen<br />
Lernen.<br />
Selbstständiges,<br />
verantwortungsvolles<br />
und<br />
teamorientiertes<br />
Anwenden des im<br />
Grundstudium<br />
erworbenen<br />
Grundlagen- und<br />
Methodenwissens<br />
in typischen<br />
Aufgabenfeldern<br />
und Funktionen<br />
des gehobenen<br />
Polizeidienstes.<br />
Vertiefung von<br />
Fachwissen;<br />
Erwerb der<br />
Befähigung zur<br />
ganzheitlichen<br />
Analyse<br />
komplexer<br />
Problemlagen, zur<br />
Erarbeitung<br />
taktischer und<br />
strategischer<br />
Konzepte und zur<br />
Übernahme von<br />
Führungs- und<br />
Einsatzverantwortung.
22<br />
Bei einer abstrakten, metaphorischen Betrachtung einer „Kommissarwerdung“ - dem<br />
Aufbruch in ein komplexes polizeiliches Berufsleben - sind durchaus Analogien zu<br />
verschiedenen Stadien erkennbar, die der lernende Mensch bis zu seinem Erwachsensein<br />
durchläuft.<br />
„Vorakademische Phase“<br />
1. Stadium - „Vorakademische Ausbildung“ (Nur für Laufbahnbewerber)<br />
Entwicklungsschritt Erlernen von polizeiberuflichen Grundkenntnissen und -<br />
fertigkeiten.<br />
Analogie<br />
„Gehenlernen im erzieherischen Schonraum“<br />
Dauer<br />
9 Monate<br />
Ausbildungsort<br />
Polizeischule der Bereitschaftspolizei<br />
Inhaltliche und<br />
lernmethodische<br />
Schwerpunkte<br />
Vermittlung von Basiswissen/Grundfertigkeiten in den<br />
Fächergruppen „Gesellschaftslehre“, „Recht“, „Polizeitaktik/Kriminaltaktik“,<br />
„Einsatztraining/Sport“ sowie in den<br />
Bereichen „Die Streife“, Kriminalitätsbekämpfung“ und<br />
„Verkehrsunfallaufnahme/-überwachung“<br />
Der Erwerb von Grundkenntnissen und <strong>–</strong>fertigkeiten ist für die Berufsanfänger in der Polizei<br />
ungemein wichtig, gehört aber grundsätzlich nicht zu einem Hochschulstudium. Die<br />
von den Polizeischulen der Bereitschaftspolizei geleistete vorakademische Ausbildung hat<br />
sich rundum bewährt und bildet eine solide Grundlage für das anschließende Grundpraktikum.<br />
Ein beruflicher Einstieg bei der Bereitschaftspolizei ist auch hinsichtlich seiner Identität<br />
stiftenden Wirkung unbestreitbar von Vorteil.
23<br />
„Akademische Phase“ <strong>–</strong> <strong>Bachelor</strong>-Studium<br />
2. Stadium - „Grundpraktikum“ (Nur für Laufbahnbewerber/PKA)<br />
Entwicklungsschritt<br />
Kennenlernen der Polizeipraxis und Gewinnung erster<br />
Erfahrungen als Akteur im Berufsfeld<br />
Analogie<br />
„Erste Gehversuche in fürsorglicher Begleitung zur<br />
Erkundung des Terrains“<br />
Dauer<br />
6 Monate <strong>–</strong> 1. Semester (30 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Ausbildungsort<br />
Polizeirevier<br />
Inhaltliche und<br />
lernmethodische<br />
Schwerpunkte<br />
Modul GP 1: „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />
Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“<br />
(20 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Modul GP 2: „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />
Strafverfolgungstätigkeit“<br />
(10 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Praktizieren von Grundfertigkeiten in typischen<br />
Situationen des polizeilichen Alltags unter Aufsicht und in<br />
Begleitung eines an der Hochschule für Polizei geschulten<br />
Praxisbegleiters („Begleiter-Prinzip“)<br />
Das Grundpraktikum besteht aus zwei zeitlich festgelegten Pflichtmodulen.<br />
Es findet bei den Polizeidirektionen/-präsidien auf Ebene der Polizeireviere oder der<br />
Verkehrspolizei statt. Dort gewinnen die Praktikanten erste berufliche Erfahrungen in den<br />
Aufgabenbereichen des Streifendienstes (Dienstgruppe) und des Bezirks- und<br />
Postendienstes.<br />
Wegen ihrer im mittleren Dienst erworbenen Berufserfahrung benötigen Aufstiegsbeamte<br />
kein Grundpraktikum und erhalten 30 ECTS-Leistungspunkte angerechnet.
24<br />
Die Praktikanten leisten das Grundpraktikum in der Regel bei einem Polizeirevier im<br />
Einzugsgebiet ihres Wohnortes oder dienstortnah zu einer Abteilung der<br />
Bereitschaftspolizei ab.<br />
Die Anleitung und Betreuung der Praktikanten erfolgt durch fachlich kompetente und<br />
pädagogisch geeignete Polizeibeamte, die in der Regel selbst Absolventen der<br />
Hochschule sind (Praxisbegleiter). Sie werden von der Hochschule jährlich für diese<br />
Funktion geschult und orientieren sich hierbei am „Praxishandbuch“ der Hochschule <strong>–</strong><br />
siehe Anlage 9.<br />
Die Praxisbegleiter dokumentieren in standardisierter Form entscheidungsmaßgebliche<br />
Tätigkeiten, Leistungen und Verhaltensweisen der Studierenden, die die Grundlage für die<br />
Erstellung einer Eignungsprognose am Ende des jeweiligen Moduls bilden. Die dazu<br />
notwendigen Dokumente sind im Praxisbegleitheft verfügbar, das für jeden Studierenden<br />
geführt und nach Ende des Grundpraktikums der Hochschule übersandt wird.<br />
Mit Feststellung der Eignung ist das Modul bestanden.<br />
Am Ende eines Moduls trifft der jeweilige Praxisbegleiter (Bewerter) eine Eignungsprognose.<br />
Diese bedarf der Bestätigung durch den Leiter des Polizeireviers oder der Verkehrspolizei<br />
(Entscheider). Zu weiteren prüfungsrechtlichen Einzelheiten siehe Anlagen 4 und 5.
25<br />
3. Stadium - „Grundstudium“<br />
Entwicklungsschritt<br />
Analogie<br />
Dauer<br />
Ausbildungsort<br />
Inhaltliche und<br />
lernmethodische<br />
Schwerpunkte<br />
Systematischer Erwerb von wissenschaftlich fundiertem<br />
Grundlagen- und Methodenwissen<br />
„Erlernen verschiedener Bewegungstechniken und deren<br />
situationsgerechter Ausführung“<br />
12 Monate <strong>–</strong> 2./3. Semester (55 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Hochschule für Polizei<br />
Modul 1: „Polizei in Staat und Gesellschaft“<br />
(8 ECTS-Leistungspunkte)<br />
• Politikwissenschaftliche Grundlagen<br />
• Dienstverhältnis, Rechte und Pflichten des Beamten<br />
• Staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen<br />
polizeilichen Handelns<br />
• Polizeiliche Berufsethik<br />
Modul 2: „Grundlagen polizeilicher<br />
Strafverfolgungstätigkeit“ (20 ECTS-Leistungspunkte)<br />
• Grundlagen und Methoden des materiellen und<br />
formellen Strafrechts<br />
• Kriminaltaktische und kriminaltechnische<br />
Grundlagen und Methoden<br />
• Ursachen, Erscheinungsformen und<br />
kriminologische Erfassung abweichenden<br />
Verhaltens<br />
Modul 3: „Grundlagen des polizeilichen Einsatzes zur<br />
Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />
Sicherheit“ (13 ECTS-Leistungspunkte)<br />
• Grundlagen und Methoden der Einsatzwissenschaft<br />
• Grundlagen und Methoden des<br />
Polizeirechts/Verwaltungsrechts<br />
• Grundlagen und Methoden der<br />
Verkehrswissenschaft<br />
Modul 4: „Grundlagen polizeilicher Kommunikation,<br />
Führung und Zusammenarbeit“<br />
(12 ECTS-Leistungspunkte)<br />
• Psychologische Grundlagen polizeilichen Handelns<br />
• Grundlagen polizeilicher Führung und<br />
Zusammenarbeit<br />
• Informationstechnische und betriebswirtschaftliche<br />
Grundlagen polizeilichen Handelns<br />
Als Begleitfach:<br />
Einsatztraining/Sport <strong>–</strong> Teil 1 (2 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Weitgehend disziplinäre Vermittlung eines modular und<br />
submodular angelegten Lernprogramms über<br />
hochschulübliche Lehrformen.
26<br />
Das Grundstudium gliedert sich in submodular untergliederte Pflichtmodule und das<br />
Begleitfach Einsatztraining/Sport.<br />
In diesen ersten beiden Theoriesemestern wird den Studierenden systematisch und<br />
gezielt Grundlagen- und Methodenwissen vermittelt, um sie zu einer lebenslangen selbstständigen<br />
Erweiterung ihrer Kompetenzen in den einzelnen berufsfeldbezogenen<br />
wissenschaftlichen Disziplinen zu befähigen.<br />
Es geht <strong>–</strong> neben der Vermittlung einer soliden polizeifachlichen Wissensbasis zur Bewältigung<br />
polizeilicher Alltagssituationen - um die Heranbildung eines Instrumentariums<br />
(„intellektueller Werkzeugk<strong>of</strong>fer“) zur kontinuierlichen Kompetenzerweiterung.<br />
Zur Vorbereitung auf die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit werden die Studierenden im<br />
Laufe des Grundstudiums auch in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt.<br />
Es sind 150 zusätzliche Leistungsstunden (entsprechend 5 ECTS-Leistungspunkte) für<br />
den ersten Teil der Erstellung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit vorgesehen.
27<br />
4. Stadium - „Hauptpraktikum“<br />
Entwicklungsschritt<br />
Selbstständiges teamorientiertes Praktizieren des<br />
erworbenen Grundlagen- und Methodenwissens in<br />
typischen Aufgabenfeldern und Funktionen des<br />
gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
Analogie<br />
„Selbstständiges Bewegen in zentralen Lebensbereichen<br />
mit wachsendem Aktionsradius“<br />
Dauer<br />
6 Monate <strong>–</strong> 4. Semester (30 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Ausbildungsort<br />
Polizeidirektion/-revier<br />
Inhaltliche und<br />
lernmethodische<br />
Schwerpunkte<br />
Modul HP 1: „Praktizierte polizeiliche<br />
Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“<br />
(8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Modul HP 2: „Praktizierte polizeiliche<br />
Strafverfolgungstätigkeit“<br />
(8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Modul HP 3: „Praktizierte Stabsarbeit“<br />
(8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Der Umfang des jeweiligen Pflichtmoduls (HP 1 <strong>–</strong> HP 3) ist<br />
in einem Rahmen von 6 bis 10,5 Wochen (entsprechend 8<br />
bis 14 ECTS-Leistungspunkten) individuell in Absprache<br />
mit der Ausbildungsstelle wählbar.<br />
Grundsätzliche Möglichkeit von Hospitationen im In- und<br />
Ausland.<br />
Aktive qualifizierte Polizeiarbeit einzeln und im Team in<br />
klassischen polizeilichen Tätigkeitsfeldern, orientiert an<br />
einem Aufgabenkatalog und mit einem festen Ansprechpartner<br />
(„Berater-Prinzip“).<br />
Im Hauptpraktikum bringen die Studierenden das im Grundstudium erworbene<br />
Grundlagen- und Methodenwissen in typischen Aufgabenfeldern und Funktionen des<br />
gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es selbstständig, verantwortungsvoll und teamorientiert<br />
zur Anwendung.
28<br />
Gegenüber dem bisherigen Diplomstudiengang weist das <strong>Bachelor</strong>-Hauptpraktikum eine<br />
deutlich stringentere Verzahnung mit den theoretischen Studienabschnitten auf.<br />
Das Hauptpraktikum findet grundsätzlich bei den Polizeidirektionen oder Polizeipräsidien<br />
(Ausbildungsstellen) statt, wobei sich das Programm auf die drei klassischen polizeilichen<br />
Aufgabenfelder konzentriert. Die Studierenden üben Aufgaben des gehobenen Dienstes in<br />
einer Dienstgruppe eines Polizeireviers oder einer Verkehrsgruppe der Verkehrspolizei<br />
aus, leisten qualifizierte Ermittlungsarbeit im Aufgabenfeld des Bezirks- oder Postendienstes<br />
oder der Kriminalpolizei und nehmen Stabsaufgaben wahr.<br />
Im Einvernehmen mit der Ausbildungsstelle kann der Praktikant einzelne Module auch bei<br />
anderen Stellen, z.B. den Landespolizeidirektionen oder den Abteilungen der Bereitschaftspolizei<br />
ableisten, wobei die administrative Verantwortung bei den Polizeidirektionen<br />
bzw. den Polizeipräsidien verbleibt.<br />
Das funktional <strong>–</strong> statt wie bisher organisatorisch <strong>–</strong> ausgerichtete Hauptpraktikum gibt den<br />
Studierenden und den Ausbildungsträgern vor Ort wichtigen planerischen Spielraum. So<br />
bleibt es etwa ihnen überlassen, ob „polizeiliche Strafverfolgungstätigkeit“ ganz oder teilweise<br />
bei einem Polizeirevier (Bezirksdienst) oder bei der Kriminalpolizei praktiziert wird.<br />
Die relativ lange „Aufenthaltszeit“ in den einzelnen Funktionsfeldern ermöglicht hinreichend<br />
fundierte Aussagen zur Eignung und Befähigung.<br />
Die Betreuung wechselt gegenüber dem Grundpraktikum von der fürsorglichen Begleitung<br />
und Aufsicht („Begleiter-Prinzip“) zur individuellen Beratung, temporär bzw. nach Bedarf<br />
(„Berater-Prinzip“).<br />
Das Hauptpraktikum besteht aus drei zeitlich variablen Pflichtmodulen im Umfang von<br />
mindestens 8 ECTS-Leistungspunkten (6 Wochen) und höchstens 14 ECTS-Leistungspunkten<br />
(10,5 Wochen). Die einzelne Verweildauer im Modul kann auch 7,5 Wochen (10<br />
ECTS-Leistungspunkte) oder 9 Wochen (12 ECTS-Leistungspunkte) betragen. Die<br />
Summe der jeweils gewählten ECTS-Leistungspunkte muss 30 ergeben.<br />
Die Studierenden haben vor Beginn des Hauptpraktikums ihre Verweildauer im jeweiligen<br />
Modul mit ihrer Ausbildungsstelle zu vereinbaren.
29<br />
Die Konstruktion des Hauptpraktikums sieht somit zwar Pflichtmodule vor, gibt den<br />
Studierenden jedoch die Möglichkeit einer individuellen zeitlichen „Dosierung“ einzelner<br />
Stationen. Dies ist wichtig, um den unterschiedlichen Vorverwendungen, Erfahrungshintergründen<br />
und Vorstellungen von der Anschlussverwendung Rechnung zu tragen.<br />
Unter der Voraussetzung, dass mindestens 6 Wochen Dienst in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern<br />
der einzelnen Module geleistet wird, sind Hospitationen in anderen polizeilichen/polizeinahen<br />
Einrichtungen in einem zeitlichen Umfang von insgesamt bis zu drei<br />
Wochen Dauer möglich. Insbesondere kommen Hospitationen bei folgenden Stellen in<br />
Betracht:<br />
• Dienststellen der Bundespolizei<br />
• Polizeidienststellen anderer Bundesländer<br />
• Dienststellen der allgemeinen Verwaltung<br />
• Staatsanwaltschaften und Gerichte<br />
• Psychiatrische Landeskrankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen.<br />
Unter besonderen Voraussetzungen sind Aufenthalte bei Polizeien des europäischen<br />
Auslandes bis zu einer Dauer von 4,5 Wochen möglich.<br />
Einzelheiten hierzu sind in der Studienordnung (Anlage 5) geregelt.<br />
Die notwendigen Absprachen zwischen den Ausbildungsstellen und den Praktikanten<br />
hinsichtlich Moduldauer, Organisationseinheit zur Durchführung der Module, Hospitationsstellen<br />
und zu eventuell in Frage kommenden Auslandsaufenthalten erfolgen anhand von<br />
Koordinierungsgesprächen, die vornehmlich an der Hochschule stattfinden.<br />
Hierfür werden den Ausbildungsstellen vorab Erhebungsbögen übermittelt, die den von<br />
den Praktikanten gewünschten Ablauf des Praktikums beinhalten, der zuvor von der<br />
Hochschule bei den Praktikanten erhoben wurde.
30<br />
Die Leiter der Ausbildungsstellen oder von ihnen Beauftragte gewährleisten den ordnungsgemäßen<br />
Verlauf des Hauptpraktikums und erstellen in Absprache mit den Praktikanten<br />
einen Ausbildungsplan.<br />
Für die Studierenden im Hauptpraktikum steht bei den jeweiligen Ausbildungsstellen ein<br />
Praxisberater zur Verfügung, der bei Fragen zu den Inhalten, Modalitäten und Abläufen<br />
des Praktikums oder bei dienstlichen Problemen als Ratgeber dient. Er ist sowohl Vermittler<br />
zwischen den Praktikanten und den Leitern der Ausbildungsstellen als auch Bindeglied<br />
zur Hochschule für Polizei.<br />
Die Funktion wird durch Beamte ausgeübt, die im Regelfall selbst Absolventen der<br />
Hochschule sind.<br />
Der Praxisberater dokumentiert am Ende des Hauptpraktikums, in welchem Modul wie<br />
viele ECTS-Leistungspunkte durch den jeweiligen Praktikanten erworben wurden.<br />
Grundlage hierfür bilden die in standardisierter Form dokumentierten entscheidungsmaßgeblichen<br />
Tätigkeiten, Leistungen und Verhaltensweisen des Praktikanten, die zur Feststellung<br />
der Eignung führen.<br />
Die dazu notwendigen Dokumente sind im Praxisbegleitheft verfügbar, das für jeden<br />
Praktikant geführt und nach Ende des Hauptpraktikums der Hochschule zeitnah übersandt<br />
wird.<br />
Am Ende eines Moduls trifft der unmittelbare Vorgesetzte des Praktikanten (Bewerter)<br />
eine Eignungsprognose. Diese bedarf der Bestätigung durch den für den Arbeitsbereich<br />
verantwortlichen Vorgesetzten (Entscheider).<br />
Mit Feststellung der Eignung ist das jeweilige Modul bestanden.<br />
Zu weiteren prüfungsrechtlichen Einzelheiten siehe Anlagen 4 und 5.
31<br />
5. Stadium - „Hauptstudium“<br />
Entwicklungsschritt<br />
Erwerb der Befähigung<br />
- zur ganzheitlichen Analyse komplexer polizeilicher<br />
Problemlagen<br />
- zur Erarbeitung taktischer und strategischer Konzepte im<br />
Bewusstsein um die vielschichtigen Wirkungen polizeilichen<br />
Handelns<br />
- zur Übernahme von Einsatz- und Führungsverantwortung<br />
Analogie<br />
„Eigeninitiativ und verantwortungsvoll Richtungsentscheidungen<br />
treffen, (Aus-)Wege finden und erforderlichenfalls Anderen<br />
aufzeigen bzw. vorgeben“<br />
Dauer<br />
12 Monate <strong>–</strong> 5./6. Semester (55 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Ausbildungsort<br />
Hochschule für Polizei<br />
Inhaltliche und<br />
lernmethodische<br />
Schwerpunkte<br />
Modul 5: „Polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung auf<br />
ausgewählten Deliktsfeldern“<br />
-Straf- und eingriffsrechtliche, kriminalistische und<br />
kriminologische Dimensionen-<br />
(19 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Modul 6: „Polizeilicher Einsatz im Alltag und in ausgewählten<br />
Einsatzlagen/Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit“<br />
-Einsatz- und verkehrswissenschaftliche, psychologische und<br />
eingriffsrechtliche Dimensionen-<br />
(16 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Modul 7: „Selbstmanagement/Verhalten in Extremsituationen/Führung<br />
und Teamarbeit in Polizeiorganisationen“<br />
-Dienstrechtliche, psychologische und<br />
führungswissenschaftliche Dimensionen-<br />
(8 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Modul 8: „Polizeiarbeit im internationalen Kontext“<br />
-Politische, europarechtliche und kriminalistische Dimensionen-<br />
(5 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Als Begleitfächer:<br />
Einsatztraining/Sport (3 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Polizeiliches Fachenglisch/-französisch (4 ECTS-Leistungspunkte)<br />
Weitgehend interdisziplinär angelegter Studienabschnitt mit<br />
einer Themenvermittlung unter dem Dach von Szenarien.
32<br />
Mit ihrer Konzeption des Hauptstudiums beschreitet die Hochschule einen neuen Weg.<br />
„Neu“ ist dabei nicht das konsequent interdisziplinär angelegte Curriculum, das <strong>–</strong> neben<br />
der thematischen Schwerpunktbildung - nur der Lernziel-Logik dieses Studienabschnittes<br />
entspricht. Das wirklich innovative Element findet sich im didaktischen Bereich. Es ist vorgesehen,<br />
die einzelnen Themen unter dem Dach von typischen Szenarien des polizeilichen<br />
Alltags zu behandeln.<br />
So werden die aus dem Hauptpraktikum kommenden Studierenden mit realitätsnahen<br />
komplexen Problemlagen konfrontiert, für die sie - unter Einbeziehung ihrer frisch gewonnenen<br />
praktischen Erfahrungen und des weiteren theoretischen Wissensangebotes -<br />
möglichst ganzheitlich ausgelegte Lösungsansätze entwickeln sollen.<br />
Über die Pflichtmodule hinaus bietet die Hochschule Module im Umfang von jeweils 150<br />
Leistungsstunden (5 ECTS-Leistungspunkte) an, von denen die Studierenden<br />
entsprechend ihrer Interessen jeweils ein Angebot ihrer Wahl wahrnehmen können<br />
(Wahlmodule nach § 17 Abs. 1 Satz 3 APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4.<br />
Im Hauptstudium sind 150 zusätzliche Leistungsstunden (entsprechend 5 ECTS-<br />
Leistungspunkte) für den zweiten Teil der Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit und ihre Verteidigung<br />
im Rahmen einer mündlichen Prüfung vorgesehen.
33<br />
2.2 Lernziele, Modularisierung, ECTS<br />
2.2.1 Curriculare Pflichtelemente<br />
Das in den Sitzungen des Senats am 03.06.2008 nahezu einstimmig beschlossene Curriculum<br />
mit seinen detaillierten Studienziel- und Modulkatalogen (siehe Anlage 8) gibt die<br />
inhaltliche Feinstruktur des „<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />
wieder. Der wegweisende Senatsbeschluss wurde vom Kuratorium der Hochschule am<br />
23.07.2008 einstimmig bestätigt.<br />
Das Werk ist das Ergebnis eines rund fünfjährigen, jederzeit konstruktiv verlaufenen<br />
Diskussions- und Beratungsprozesses unter Einbeziehung aller von der Reform direkt<br />
oder indirekt Betr<strong>of</strong>fenen (Studierende, Lehrkräfte, Verwaltung, Polizeipraxis, Dienstherr,<br />
polizeiliche Berufsvertretungen, Wissenschaftsministerium).<br />
Speziell für den Abschluss der Modularisierung und die redaktionelle Aufbereitung des<br />
erarbeiteten Modulkataloges hatte der Senat am 10.07.2007 folgende weitere Vorgaben<br />
beschlossen:<br />
„1. Beschreibung curricularer Elemente<br />
- Modulbeschreibung<br />
1. Modulnummer<br />
2. Modultitel<br />
3. Studienabschnitt/Semester<br />
4. Qualifikationsziele<br />
5. Lerninhalte<br />
6. Anzahl der Leistungspunkte (ECTS)<br />
7. Studentischer Arbeitsaufwand (Kontaktstudium/Selbststudium)<br />
8. Voraussetzung für die Teilnahme<br />
9. Art des Leistungsnachweises<br />
10. Modulkoordinatoren<br />
11. Submodule / Einzelveranstaltungen des Moduls<br />
- Submodulbeschreibung<br />
1. Titel des Submoduls<br />
2. Verantwortliche Fachgruppe(n)<br />
3. Lernziele<br />
4. Lerninhalte<br />
5. Studentischer Arbeitsaufwand (Kontaktstudium/Selbststudium)<br />
6. Art des Leistungsnachweises<br />
7. Einzelveranstaltungen des Submoduls<br />
- Lehrveranstaltungsbeschreibung
34<br />
1. Titel der Lehrveranstaltung<br />
2. Verantwortliche Fachgruppe(n)<br />
3. Lernziele<br />
4. Lerninhalte<br />
5. Studentischer Arbeitsaufwand (Kontaktstudium/Selbststudium)<br />
2. Vorgaben für die Bestimmung der Modulkoordination<br />
Die Modulkoordination für die ersten Studienjahrgänge soll fakultätsparitätisch erfolgen.<br />
Jede Fakultät hat pro Studienjahr jeweils eine Modulkoordination unter konkreter<br />
Festlegung der verantwortlichen Fachgruppe zu übernehmen.<br />
Die fakultätsbezogene Zuordnung der einzelnen Module soll im Rahmen der Auftaktsitzung<br />
zur weiteren curricularen Ausgestaltung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges durch die<br />
Versammlung der Dekane und Fachgruppenleiter möglichst auf dem Konsenswege<br />
erfolgen. Hierbei eventuell auftretende Streitfragen werden unverzüglich einer Senatsentscheidung<br />
zugeführt, erforderlichenfalls per Umlaufverfahren.<br />
3. Vorgabe der „30er-Teilbarkeit“<br />
Zur Vereinfachung der ECTS-Bestimmung ist in der Modulbeschreibung jeweils eine<br />
durch 30 teilbare Zahl von Workload-Stunden auszuweisen.<br />
4. Vorgabe des Abschluss-Termins<br />
Die Modulkoordinatoren des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges haben dem Beratenden<br />
Senatsausschuss „Bologna“ bis spätestens 31. Januar 2008 jeweils eine unter Beachtung<br />
der Senatsvorgaben erarbeitete vollständige Modulbeschreibung (einschließlich<br />
vollständiger Submodul- und Lehrveranstaltungsbeschreibungen) zu übermitteln.<br />
Der „Beratende Senatsausschuss Bologna“ übernimmt die redaktionelle Aufbereitung<br />
und legt dem Senat einen entscheidungsreifen Entwurf des <strong>Bachelor</strong>-Curriculums zu<br />
dessen April-Sitzung 2008 vor.“
35<br />
Der Studiengang ist in seinem Pflichtprogramm - ohne Wahlmodul - wie folgt aufgegliedert<br />
(Grobgliederung):<br />
Inhaltliches<br />
Element<br />
Zahl der<br />
Elemente<br />
Studentischer<br />
Arbeitsaufwand<br />
ECTS-Punkte<br />
Anteil am<br />
Studiengang<br />
Theoriemodul 8 3.030 Stunden 101 56,1 %<br />
Praxismodul 5 1.800 Stunden 60 33,3 %<br />
Begleitfach 2 270 Stunden 9 5,0 %<br />
Leistungen zur<br />
<strong>Bachelor</strong>-<br />
Arbeit<br />
300 Stunden 10 5,6 %<br />
Gesamt 5.400 Stunden 180<br />
Einen genaueren Überblick vermittelt die tabellarische Übersicht auf der folgenden Seite.
Kurzbezeichnung<br />
36<br />
Tabellarische Übersicht über den Studiengang <strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong><br />
Titel ECTS ECTS-<br />
Summe<br />
je<br />
Abschnitt<br />
Studentischer<br />
Arbeitsaufwand<br />
gesamt in Std.<br />
davon<br />
Kontaktstudium<br />
Modul GP 1 Ersterfahrungen mit polizeilicher Gefahrenabwehr/Verkehrsicherheitsarbeit 20 600 nach<br />
30<br />
Dienstplan<br />
Modul GP 2 Ersterfahrungen mit polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit 10<br />
300 nach<br />
Dienstplan<br />
Modul 1 Polizei in Staat und Gesellschaft 8 240 109 131<br />
Modul 2 Grundlagen polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit 20 600 246 354<br />
Modul 3 Grundlagen des polizeilichen Einsatzes zur Gefahrenabwehr und<br />
13 390 160 230<br />
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />
60<br />
Modul 4 Grundlagen polizeilicher Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 12 360 149 211<br />
Begleitfach 1 Einsatztraining/Sport Teil 1 2 60 48 12<br />
<strong>BA</strong> <strong>Bachelor</strong>-Arbeit 5<br />
150<br />
Modul HP 1 Praktizierte polizeiliche Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit<br />
Je 8,<br />
240, 300, 360 nach<br />
Modul HP 2 Praktizierte polizeiliche Strafverfolgungstätigkeit<br />
10,12, 30 oder 420 Dienstplan<br />
Modul HP 3 Praktizierte Stabsarbeit<br />
od. 14<br />
Modul 5 Polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung auf ausgewählten Deliktsfeldern 19 570 227 343<br />
Modul 6 Polizeilicher Einsatz im Alltag und in ausgewählten Einsatzlagen/<br />
16 480 196 284<br />
Polizeiliche Verkehrsicherheitsarbeit<br />
Modul 7 Personalführung in ausgewählten Situationen 8 240 85 155<br />
60<br />
Modul 8 Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus/<br />
5 150 58 92<br />
Polizeiarbeit im internationalen Kontext<br />
Begleitfach 2 Einsatztraining/Sport Teil 2 3 90 48 42<br />
Begleitfach 3 Polizeiliches Fachenglisch/-französisch 4 120 47 73<br />
<strong>BA</strong> <strong>Bachelor</strong>-Arbeit 5<br />
150<br />
Wahlmodul n.n. 5 5 150 mind. 38<br />
davon<br />
Selbststudium
37<br />
In den Pflichtmodulen des fachtheoretischen Studiums schwankt der Anteil des<br />
Kontaktstudiums am gesamten studentischen Arbeitsaufwand zwischen ca. 35% (Modul 8)<br />
und ca. 45 % (Modul 1). Im Durchschnitt der Pflichtmodule liegt er bei ca. 40,5 %.<br />
Auf eine Stunde Kontaktstudium entfallen durchschnittlich etwa 1,5 Stunden Selbststudium.<br />
Hierzu ist Folgendes anzumerken:<br />
• Die Umstellung des bisherigen Diplom-Studienganges auf das <strong>Bachelor</strong>-Modell<br />
wurde vielfach konsequent zur Veränderung, Aktualisierung, Neustrukturierung,<br />
Auftrennung oder interdisziplinären Zusammenfassung von Lehrinhalten genutzt.<br />
Somit haben eine Reihe von Lehrveranstaltungen Eingang in das Curriculum<br />
gefunden, für die sich mangels Erfahrungswerten nur schwerlich eine hinreichend<br />
solide Einschätzung des studentischen Arbeitsaufwandes vornehmen lässt. Die<br />
Studienkommission der Hochschule ist daher beauftragt, bei ihren künftigen regelmäßigen<br />
Evaluationen einzelne Elemente des Studienangebotes gerade auch unter<br />
dem Gesichtspunkt des studentischen Arbeitsaufwandes zu überprüfen und erforderlichenfalls<br />
Vorschläge zur sukzessiven Nachsteuerung („Tuning“) zu entwickeln.<br />
Näheres hierzu siehe Abschnitt 4. der Selbstdokumentation.<br />
• Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Werteorientierung und Konfliktfähigkeit<br />
als zentrale Kompetenzmerkmale für Polizeibeamte des gehobenen Dienstes lassen<br />
sich bestenfalls in Ansätzen auf dem Wege kognitiver Lernprozesse vermitteln.<br />
Zu ihrer Verinnerlichung bedarf es vielmehr Studienbedingungen und didaktischer<br />
Modelle, die ein tägliches Erfahren, Erleben und Trainieren kompetenzrelevanter<br />
Fähigkeiten ermöglichen sowie problem- und handlungsorientiertes Lernen fördern.<br />
Vor diesem Hintergrund ist der mit rund 40 Prozent vergleichsweise hohe Anteil des<br />
Kontaktstudiums in den Theoriemodulen des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges auch als klares<br />
Bekenntnis der Hochschule zu einer anforderungs- und aufgabengerechten<br />
Ausbildung von Polizeibeamten des gehobenen Dienstes anzusehen.<br />
Dass das Verhältnis Kontaktstudium : Selbststudium beim Polizeilichen Fachenglisch/-<br />
französisch ebenfalls bei rund 1 : 1,5 liegt, dagegen bei Einsatztraining/Sport fast<br />
umgekehrt bei 1,7 : 1 liegt in der Natur der jeweiligen Begleitfächer.
38<br />
Die unter dem Gesichtpunkt der Studierbarkeit des Studienganges berechnete Wochenbelastung<br />
der Studierenden durch das Kontaktstudium hat folgendes Ergebnis gebracht:<br />
Stunden<br />
Kontaktstudium<br />
„Vorlesungsstunden“<br />
(=Std. Kontaktstudium x 60 / 45)<br />
Zahl der Wochenstunden im<br />
jeweiligen Studienabschnitt<br />
17 Wochen 18 Wochen<br />
GS I 374 499 29,3 27,7<br />
GS II 337 449 26,4 25<br />
HS I 323 431 25,3 23,9<br />
HS II 338 451 26,5 25<br />
Daraus errechnet sich für die 5-Tage-Woche eine durchschnittliche Tagesbelastung der<br />
Studierenden durch Kontaktstudium von ca. 5-6 Stunden á 45 Minuten.<br />
2.2.2 Wahlkomponente im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang<br />
Wahlkomponente im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang<br />
Bezeichnung des<br />
curricularen Elementes<br />
Curriculare Verortung<br />
Umfang<br />
Qualitätsanforderungen<br />
(Auswahl)<br />
Teilnahmepflicht<br />
Art des Leistungsnachweises<br />
Zertifizierung<br />
Honorierung<br />
Umgang mit der Benotung<br />
Wahlmodul<br />
Fachtheoretisches Hauptstudium (5. und 6. Semester)<br />
150 Stunden (5 ECTS-Leistungspunkte)<br />
- Bezug zur Polizeipraxis<br />
- Mindestens 25%-Anteil Kontaktstudium<br />
- Abschluss mit Leistungsnachweis<br />
- Evaluationspflicht<br />
Ja; Absprung nur gem. Härtefallregelung<br />
Alle hochschulüblichen Formen<br />
Grundsätzlich ja<br />
- Vergabe von 5 zusätzlichen ECTS-Leistungspunkten<br />
- Ggf. Vergabe eines Zertifikates<br />
- Dokumentation im Zeugnis<br />
Die im Wahlmodul erzielte Note wird im Zeugnis besonders<br />
ausgewiesen und fließt in die Gesamtnote ein, falls der<br />
Studierende nicht widerspricht
39<br />
Über die Pflichtmodule hinaus bietet die Hochschule Module im Umfang von jeweils 150<br />
Arbeitsstunden (5 ECTS-Leistungspunkte) an, von denen die Studierenden entsprechend<br />
ihrer Interessen jeweils ein Angebot ihrer Wahl wahrnehmen können (Wahlmodule nach<br />
§ 17 Abs. 1 Satz 3 APrOPol gD) <strong>–</strong> siehe Anlage 4.<br />
Maßgebliche Gründe für dieses curriculare Element:<br />
Das im bisherigen Diplom-Studiengang für alle Studierenden praktizierte Wahlpflichtprogramm<br />
(„Schwerpunktstudium“) ging von der Idealvorstellung aus, dass zu Beginn des<br />
fachtheoretischen Hauptstudiums die Studierenden über ihre dienstliche Anschlussverwendung<br />
Bescheid wissen und ins<strong>of</strong>ern die Möglichkeit bekommen sollen, sich bereits an<br />
der Hochschule schwerpunktmäßig darauf vorzubereiten.<br />
Die Landespolizei als „Abnehmer“ konnte jedoch bislang diese Erwartungen an ein Personalentwicklungskonzept<br />
für den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> nicht erfüllen.<br />
Allerdings ist auch festzustellen, dass <strong>–</strong> als Folge des auf fast 55 % gestiegenen Anteils<br />
des gehobenen Dienstes am polizeilichen Personalkörper - die große Differenziertheit der<br />
Anschlussverwendungen heutzutage nicht mehr besteht und die meisten Absolventen<br />
nach dem Studium im Tätigkeitsbereich des Streifendienstes eingesetzt werden.<br />
Zudem kam es in der Verwaltungspraxis der Hochschule regelmäßig vor, dass einer Vielzahl<br />
von Studierenden wegen Über- oder Unterbuchungen einzelner Angebote nicht das<br />
individuell bevorzugte Thema zugeteilt werden konnte. Diese Studierenden mussten sich<br />
mit von ihnen weniger gewünschten Themen befassen. Vor dem Hintergrund, ein Angebot<br />
auswählen zu müssen, wurde dies von den Studierenden immer wieder als ungerecht kritisiert.<br />
Auf Grund des recht hohen Zeitanteils des Wahlpflichtbereiches am Diplom-Hauptstudium<br />
wurde <strong>–</strong> vor allem aus den Reihen der Lehrenden - immer wieder Kritik laut, dass das<br />
Pflichtprogramm zu kurz komme und für die Anschlussverwendung wesentliche Inhalte<br />
nicht mehr oder nur unzureichend vermittelt werden könnten.<br />
So war das „Schwerpunktstudium“ immer überschattet vom Vorwurf einer gewissen Beliebigkeit<br />
und Ineffizienz.<br />
Diese eher negativen Erfahrungen haben die Hochschule bewogen, im Rahmen des<br />
<strong>Bachelor</strong>-Modells ein reines Wahlmodul vorzusehen.
40<br />
Dieses soll besonders leistungsbereite und engagierte Studierende ansprechen, die<br />
willens sind, sich über das curriculare Pflichtprogramm hinaus mit einer sie besonders<br />
interessierenden Thematik zu befassen.<br />
Das Engagement in einem Wahlmodul auf der Basis von Freiwilligkeit und ehrlichem<br />
Interesse lässt qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse erwarten. Somit werden die<br />
Ressourcen der Hochschule optimal genutzt.<br />
Die Fachgruppen haben im Rahmen des Wahlmoduls die Möglichkeit,<br />
• kleinere Forschungsprojekte durchzuführen,<br />
• ein breites Repertoire an Lehrformen in Anwendung zu bringen (im Gegensatz zu<br />
dem „Massenbetrieb“ im Pflichtprogramm),<br />
• auf bestimmten Spezialgebieten ein Pr<strong>of</strong>il zu entwickeln und<br />
• Zertifzierungen anzubieten.<br />
Nach den Vorgaben des Senats müssen die Wahlmodule einen klaren thematischen<br />
Bezug zur polizeilichen Praxis aufweisen und zu mindestens 25 Prozent über Kontaktstudium<br />
vermittelt werden.<br />
Sie sind mit einer Prüfungsleistung abzuschließen, die gemäß § 19 APrOPol gD zu<br />
bewerten ist. Da es sich allerdings um eine Freiwilligkeitsleistung handelt, kann der Studierende<br />
einer Aufnahme der erzielten Note im Zeugnis widersprechen.<br />
Zu weiteren prüfungsrechtlichen Einzelheiten siehe Anlagen 4 und 5.
41<br />
2.2.3 Fächeranteile am <strong>Bachelor</strong>-Studiengang<br />
Ergebnis der Arbeit der Modulkoordinatoren <strong>–</strong> Senatsfassung Curriculum Stand 05.08.08<br />
Anteil der Fächer/Fachgruppen der Hochschule am <strong>Bachelor</strong>-Curriculum<br />
Kriminal-<br />
Technik<br />
186<br />
Kriminaltaktik<br />
335<br />
Kriminologie<br />
185<br />
ET/Sport<br />
150<br />
Strafrecht<br />
253<br />
Verkehrswissenschaften<br />
296<br />
Öffentl. Dienstrecht<br />
122<br />
StrafverfR<br />
177<br />
Einsatzwissenschaften<br />
245<br />
Staats- und VerfR<br />
92<br />
VerwR/Polizeirecht<br />
275<br />
Führungswissenschaften<br />
216<br />
Eingriffsrecht<br />
94<br />
Psychologie<br />
188<br />
Politikwissenschaften<br />
153<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
300<br />
Informatik/BWL<br />
153<br />
Sprachen<br />
120<br />
15<br />
45<br />
Führungswissenschaft<br />
Einsatzwissenschaft<br />
Verkehrswissenschaft<br />
Einsatztraining/Sport<br />
Kriminologie<br />
Kriminaltaktik<br />
Kriminaltechnik<br />
Strafrecht<br />
Strafverfahrensrecht<br />
Öffentl. Dienstrecht<br />
Staats- und VerfR<br />
VerwR/Polizeirecht<br />
Eingriffsrecht<br />
Europarecht<br />
Psychologie<br />
Politikwissenschaften<br />
Informatik/Bwl<br />
Berufsethik<br />
Sprachen<br />
<strong>Bachelor</strong>-Thesis<br />
Die Kuchengrafik veranschaulicht die Anteile der einzelnen Fachgruppen/Fächer und der<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit am fachtheoretischen Teil des Curriculums, der auf 3.600 Leistungsstunden<br />
ausgelegt ist.<br />
Sie belegt die starke generalistische Ausrichtung des Studienganges, der einem facettenreichen<br />
Anforderungspr<strong>of</strong>il für Polizeibeamte (siehe Anlage 12) des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
und der starken Heterogenität des daraus abgeleiteten Lernzielkataloges<br />
(siehe Anlage 8, Seiten 3 - 9) Rechnung zu tragen hat.<br />
Die umfassende externe Evaluation des Diplomstudienganges 2002/2003 hat in ihren<br />
Ergebnissen die „Existenzberechtigungen“ und Umfänge der verschiedenen Fächer<br />
weitestgehend bestätigt, allerdings auch nach einer moderaten Reduzierung des Anteils<br />
der sozialwissenschaftlichen Fächer „Politikwissenschaft“ und „Soziologie“ zu Gunsten der<br />
Rechtswissenschaft verlangt.
42<br />
Diese Nachsteuerung wurde schrittweise vollzogen, in einem ersten Schritt 2004 <strong>–</strong> also<br />
noch im Diplom-Studiengang <strong>–</strong> und in einem zweiten Schritt während des Prozesses der<br />
Modularisierung im Hinblick auf die Einführung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges.<br />
Die entsprechenden Senatsentscheidungen erfolgten regelmäßig nahezu einstimmig und<br />
in breitem Konsens zwischen Lehrenden und Studierenden.<br />
Somit ist <strong>–</strong> unter Einbeziehung der Evaluationsergebnisse von 2002/2003 - davon auszugehen,<br />
dass die zeitlichen Anteile der einzelnen Fachgruppen/Fächer am <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studiengang in hohem Maße bedarfsgerecht ausfallen.<br />
In ihrem „Positionspapier zur Gleichwertigkeit von <strong>Bachelor</strong>-Studiengängen und <strong>–</strong><br />
Abschlüssen mit Diplom-Studiengängen und <strong>–</strong>Abschlüssen an Fachhochschulen im<br />
Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen (nichttechnischen)<br />
Verwaltungsdienst“ vom 19./12.11.1998 <strong>–</strong> ergänzt am 24.06.2005 <strong>–</strong> wird von der Innenministerkonferenz<br />
u.a. gefordert, dass der Anteil der rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte<br />
• bei einer verwaltungsrechtlichen Schwerpunktbildung in der Regel die Hälfte des<br />
Gesamtumfanges<br />
• bei einer wirtschaftswissenschaftlichen oder sonstigen Schwerpunktbildung ein<br />
Drittel des Gesamtumfangs<br />
nicht unterschreiten darf (siehe Anlage 15).<br />
Nach Auffassung der Hochschule für Polizei bezieht sich diese Passage des Positionspapiers<br />
<strong>–</strong> wie es bereits in seiner Überschrift und im weiteren Kontext klar zum Ausdruck<br />
kommt <strong>–</strong> auf <strong>Bachelor</strong>-Studiengänge zur Ausbildung des gehobenen (nichttechnischen)<br />
Verwaltungsdienstes, der sich von seinem Anforderungspr<strong>of</strong>il her deutlich vom gehobenen<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> unterscheidet.<br />
Der „Polizei-<strong>Bachelor</strong>“ ist auf Grund des relativ hohen Anteils von Fächern wie Einsatzund<br />
Führungswissenschaften, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik, Kriminologie, Psychologie,<br />
Berufsethik oder Einsatztraining/Sport, inhaltlich nur bedingt mit einem „Verwaltungs-<br />
<strong>Bachelor</strong>“ vergleichbar.
43<br />
Von den 3.300 Leistungsstunden, die für das fachtheoretische <strong>Bachelor</strong>-Studium (ohne<br />
das Zeitkontingent von 300 Stunden für die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit) an der<br />
Hochschule vorgesehen sind, entfallen auf<br />
• das formelle und materielle Strafrecht,<br />
• das Verwaltungs- und Polizeirecht,<br />
• das Eingriffsrecht,<br />
• das Staats- und Verfassungsrecht,<br />
• das Öffentliche Dienstrecht sowie<br />
• das Europarecht<br />
in der Summe allein schon 1.028 Stunden, was einem Anteil von etwa 31 % entspricht.<br />
Hinzu kommen die rechtwissenschaftlichen Anteile <strong>–</strong> Grobschätzung in Klammern - an<br />
den multidisziplinär aufgebauten Fächern wie<br />
• Verkehrswissenschaften (ca. 70 % - entspr. ca. 210 Stunden)<br />
• Kriminaltaktik (ca. 50 % - entspr. ca. 170 Stunden)<br />
• Einsatzwissenschaften (ca. 50 % - entspr. ca. 120 Stunden)<br />
• Führungswissenschaften (30 % - entspr. ca. 65 Stunden) oder auch<br />
• Kriminologie, Kriminaltechnik oder Politikwissenschaften.<br />
Versteht man zudem die Tätigkeiten in den stark operativ ausgerichteten Praktikamodulen<br />
zu einem beträchtlichen Teil als „Rechtsanwendung“ dürfte der rechtswissenschaftliche<br />
Anteil am Studium eine Schwelle von 50 % bei weitem übersteigen.
2.2.4 Internationale Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />
44<br />
Internationale Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-Studiums<br />
an der Hochschule für Polizei<br />
Partnerschaftsverträge:<br />
• Ecole Nationale Superieure des Officiers de <strong>Police</strong> <strong>–</strong> Cannes-Ecluse (Frankreich)<br />
• Rendörtiszti Fóiskola <strong>–</strong> Budapest (Ungarn)<br />
• Instituto Superiore Di Polizia <strong>–</strong> Rom (Italien)<br />
• <strong>Police</strong>jní Akademie Ceské <strong>–</strong> Prag (Tschechien)<br />
• Royal Canadian Mounted <strong>Police</strong> Training Academy <strong>–</strong> Regina (Kanada) <strong>–</strong> derzeit ruhend<br />
• Scottish <strong>Police</strong> College <strong>–</strong> Kincardine-on-Forth (Schottland) <strong>–</strong> derzeit ruhend<br />
Auslandsbeauftragte<br />
der Hochschule für:<br />
• England<br />
• Frankreich<br />
• Italien<br />
• Österreich<br />
• Ungarn<br />
Akademisches<br />
Auslandsamt<br />
Auslandsstudienfahrten<br />
Auslandspraktika<br />
Modul 8<br />
„Polizeiarbeit im<br />
internationalen Kontext“<br />
Polizeiliches Fachenglisch /<br />
Polizeiliches Fachfranzösisch<br />
Studieninhalte zur Heranbildung und<br />
Festigung interkultureller Kompetenz<br />
Die „Beteiligung am Europäischen Hochschulraum“ kann für die polizeiliche<br />
Hochschulausbildung auf der <strong>Bachelor</strong>-Ebene nicht bedeuten, bei der Konstruktion der<br />
neuen Studiengänge auf eine irgendwie geartete inhaltliche Kompatibilität mit einem<br />
entsprechenden Studienangebot im Ausland zu reflektieren.<br />
Ein <strong>Bachelor</strong>-Studiengang, der das verfassungsmäßige Prinzip „Polizei ist Ländersache“<br />
außer Acht ließe, wäre mit Blick auf das Gebot der „Employability“ ein Widerspruch in sich.<br />
Das Bild von einem baden-württembergischen „Polizei-<strong>Bachelor</strong>“, der die ersten beiden<br />
Semester in Villingen-Schwenningen verbringt, dann seine ECTS-Leistungspunkte zur<br />
französischen Partnerhochschule nach Cannes-Ecluse mitnimmt, um letztlich sein<br />
Studium an der Polizeihochschule in Budapest abzuschließen, wird noch lange eine<br />
Utopie bleiben.
45<br />
Die polizeilichen Problemlagen im Alltag des gehobenen Dienstes haben nur selten<br />
ausgeprägte internationale Bezüge. Es kann also nicht unbedingt darum gehen, einen<br />
„international operationsfähigen“ <strong>Bachelor</strong> zu kreieren. Und dennoch darf eine moderne<br />
Polizeiausbildung gewisser „internationaler Komponenten“ nicht entbehren, vor allem mit<br />
Blick auf die geografische Lage Deutschlands, die ethnische Struktur der Adressaten von<br />
Polizeiarbeit und die „importierten“ Sicherheitsprobleme.<br />
Zu diesen Komponenten zählen für die Hochschule vor allem die Vermittlung von<br />
• Fremdsprachen - Polizeiliches Fachenglisch bzw. <strong>–</strong>französisch<br />
• Wissen über internationale Regeln und Spielräume von Polizeiarbeit sowie<br />
• Inhalten zur Heranbildung und Festigung interkultureller Kompetenz.<br />
2.3 Lernkontext<br />
Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Werteorientierung und Konfliktfähigkeit als<br />
zentrale Kompetenzmerkmale für Polizeibeamte machen Studienbedingungen und<br />
didaktische Modelle notwendig, die ein tägliches Erfahren, Erleben und Trainieren<br />
kompetenzrelevanter Fähigkeiten ermöglichen sowie problem- und handlungsorientiertes<br />
Lernen fördern.<br />
Bei der Ausgestaltung des Lernkontextes an der Hochschule für Polizei ist neben der stark<br />
heterogenen Alterstruktur der Studierenden <strong>–</strong> das Spektrum reicht von 20 bis über 40<br />
Jahre <strong>–</strong> auch zu berücksichtigen, dass im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang langjährig diensterfahrene<br />
Polizeibeamte („Aufstiegsbeamte“) mit Berufsanfängern („Polizeikommissaranwärtern“)<br />
zusammentreffen.
Die Hochschule für Polizei trägt diesen berufsfeldspezifischen Anforderungen bzw.<br />
Umständen in verschiedenerlei Hinsicht Rechnung, indem sie<br />
46<br />
• die Vorteile einer klassischen Campushochschule mit Vor-Ort-Unterbringung<br />
aufweist (kurze Wege zwischen „Bett und Bibliothek“, begegnungs- und<br />
kommunikationsförderndes Umfeld, nahtloser Übergang zwischen Studium und<br />
Freizeit),<br />
• ein Lernen in überschaubaren, auf die Dauer des gesamten Studiums angelegten<br />
Gruppen von maximal 33 Studierenden ermöglicht und darüber hinaus die Bildung<br />
von sozialen Verbindungen unterschiedlichster Art unterstützt, wie z.B. Fahr-, Lern-,<br />
Stockwerksgemeinschaften oder das Alumni-Netzwerk der Hochschule,<br />
• auf eine gute Durchmischung der Studiengruppen achtet<br />
(Aufstiegsbeamte/Polizeikommissaranwärter <strong>–</strong> Männer/Frauen) und damit den<br />
Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den Studierenden fördert,<br />
• dem Kontaktstudium bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Curriculums eine hohe<br />
Bedeutung beimisst (siehe Abschnitt 2.2.1),<br />
• bei der Berufung ihrer Lehrkräfte (Pr<strong>of</strong>essoren/Dozenten des höheren<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es) konsequent auf die Erfüllung der hochschulrechtlichen<br />
Anforderungen achtet <strong>–</strong> siehe Abschnitt 3.1.2 und Anlage 29 - und sich bei ihren<br />
Auswahlentscheidungen vor allem an der nachgewiesenen pädagogischdidaktischen<br />
Kompetenz der Bewerber orientiert,<br />
• praktisch für alle hochschulüblichen Lehrveranstaltungsformen die notwendigen<br />
räumlichen und technischen Voraussetzungen bietet (siehe Abschnitt 3.1.3),<br />
• in Respekt vor der Lehrfreiheit Lehrveranstaltungsformen und Lehrmethoden nicht<br />
curricular vorgibt, allerdings jede individuelle Lehrleistung <strong>–</strong> und damit auch die in<br />
Anwendung gebrachten didaktischen Mittel und Methoden <strong>–</strong> in Abständen von<br />
maximal zwei Jahren per Studentenbefragung und ggf. Gutachtereinsatz evaluiert<br />
(siehe Abschnitt 4. und Anlage 27),
47<br />
• die Qualität der Lehre zum wichtigsten Maßstab bei der Entscheidung über die<br />
Vergabe von Leistungsbezügen im Rahmen der sog. W-Besoldung macht (siehe<br />
Anlage 30),<br />
• sie den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang konsequent als Präsenzstudium konzipiert hat und<br />
die Anwendung neuer Medien auf die Bereiche beschränkt, wo sie in didaktischer<br />
und wirtschaftlicher Hinsicht Sinn machen (siehe Anlage 23),<br />
• die sozialen Bedürfnisse und individuellen Lebenssituationen ihrer Studierenden<br />
berücksichtigt, z.B. durch<br />
o die Ermöglichung von Studienunterbrechungen aus dringenden dienstlichen<br />
oder persönlichen Gründen (§ 5 Abs. 1 APrOPol gD),<br />
o die Betreuung von Kindern am Studienort (siehe Anlage 25).
48<br />
3. Implementierung<br />
3.1 Ressourcen<br />
3.1.1. Personalausstattung<br />
Im Personalhaushalt der Polizei des Landes Baden-Württemberg 2008 sind für den<br />
Lehrbetrieb an der Hochschule insgesamt 57,5 Stellen vorgesehen, die sich wie folgt<br />
aufgliedern:<br />
Pr<strong>of</strong>essoren<br />
(Rechts- und Sozialwissenschaften)<br />
30,5<br />
Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
(Einsatz-, Führungs-, Verkehrs- und<br />
Kriminalwissenschaften)<br />
22<br />
Akademische Räte<br />
(Polizeiliches Fachenglisch/-französisch)<br />
2<br />
Dozenten des gehobenen<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es / Diplomsportlehrer<br />
(Einsatztraining/Sport)<br />
3<br />
Die Betreuungsrelation zwischen den 57,5 Stellen für die hauptamtlich Lehrenden und den<br />
860 dauernd „campusanwesenden“ <strong>Bachelor</strong>-Studierenden (2 Jahrgänge) liegt damit bei<br />
etwa 1:15.<br />
Dies scheint zunächst günstig, relativiert sich jedoch mit Blick auf das sehr breit diversifizierte<br />
Fächerangebot.<br />
Daneben sind in verschiedenen Fächern aktuell 36 Lehrbeauftragte mit unterschiedlichen<br />
Kontingenten an Semesterwochenstunden (regelmäßig 3, in Einzelfällen bis 10 Stunden)<br />
eingesetzt <strong>–</strong> siehe Anlage 19. Sie decken derzeit etwa 10 Prozent des Lehrangebotes ab.
49<br />
Angesichts der Tatsache, dass die Hochschule nach den Personalplanungen des Innenministeriums<br />
die nächsten Jahre über konstant an ihrer Kapazitätsgrenze von 430 Studierenden<br />
pro Jahrgang arbeiten wird, sind auf mittlere Sicht weder Stellenzuwächse noch<br />
Stellenstreichungen zu erwarten.<br />
Lehrpersonal in den Theorie-Modulen<br />
Derzeit (Stand 15.08.2008) sind zwei Pr<strong>of</strong>essorenstellen und eine Dozentenstelle des<br />
höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es (noch) nicht besetzt, eine weitere vakante<br />
Pr<strong>of</strong>essorenstelle wird sich Ende des Monats ergeben (Entlassung in den Ruhestand),<br />
zwei Stelleninhaber sind beurlaubt bzw. befinden sich in Elternzeit.<br />
Die Berufungsverfahren für die nicht besetzten Stellen laufen bzw. werden in den<br />
nächsten Wochen eingeleitet.<br />
Für das Jahr 2010 steht im Bereich der Fakultät I eine Entlassung in den Ruhestand<br />
(Erreichen der Altersgrenze) zu erwarten. Ansonsten gibt es an der Hochschule keine<br />
Stellen, die planmäßig in den nächsten Jahren frei werden.<br />
Eine mit Blick auf die Einführung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges vorgenommene<br />
Berechnung des Lehrkräftebedarfs (siehe Anlage 21) hat <strong>–</strong> unter der erfahrungsgestützten<br />
Annahme von durchschnittlich vier durchgängigen (fluktuations-, krankheits- oder<br />
beurlaubungsbedingten) Vakanzen bei den hauptamtlichen Lehrkräften <strong>–</strong> eine<br />
theoretische „Unterdeckung“ von mindestens 5 Stellen ergeben.<br />
Auch im <strong>Bachelor</strong>-Modell würden demnach etwa 90 Prozent des Lehrangebotes von<br />
hauptamtlich Lehrenden abgedeckt. Die restlichen 10 Prozent können durch den Einsatz<br />
von Lehrbeauftragten in bisherigem Umfang aufgefangen werden.<br />
Die Fluktuationsrate unterscheidet sich zwischen den Statusgruppen der Pr<strong>of</strong>essoren und<br />
der Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es erheblich.<br />
Sie ist bei den in den rechts- oder sozialwissenschaftlichen Bereichen tätigen Pr<strong>of</strong>essoren<br />
deutlich geringer als bei den in den so genannten Polizeivollzugsfakultäten I und II eingesetzten<br />
Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es.
50<br />
Viele Pr<strong>of</strong>essoren bleiben in der Regel ihr Berufsleben lang an der Hochschule für Polizei<br />
tätig. Wechsel an andere Hochschulen, in die freie Wirtschaft oder die öffentliche<br />
Verwaltung sind die Ausnahme und kamen in den vergangenen zehn Jahren nur wenige<br />
Male vor.<br />
Die Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es (Besoldungsgruppen A 13 -A 15) sind<br />
stellenmäßig Teil des Personalhaushaltes der Polizei des Landes. Viele verstehen ihre<br />
Lehrtätigkeit an der Hochschule als zeitlich begrenzte Möglichkeit zur Erweiterung ihrer<br />
Verwendungsbreite und gehen nach einer Verweildauer von drei bis sieben Jahren wieder<br />
in die Polizeipraxis zurück. Die Fluktuation ist durchaus gewollt, weil sie insbesondere<br />
• die engen Kommunikationsverbindungen zwischen der Hochschule und dem Berufsfeld<br />
ihrer Studierenden und Alumni stärkt,<br />
• sie dazu führt, dass viele Entscheidungsträger der polizeilichen Praxis die Hochschule<br />
aus eigener Erfahrung kennen und entsprechend aufgeschlossen sind für Belange<br />
einer akademischen Polizeiausbildung,<br />
• sie die Aktualität und Praxisnähe der Lehrinhalte in den „polizeinahen“ Fächern<br />
fördert.<br />
Der Qualifikation der Lehrenden ist in 3.1.2 dieser Selbstdokumentation ein eigener<br />
Abschnitt gewidmet.<br />
Lehrpersonal in den Begleitfächern<br />
Das Lehrangebot im Begleitfach Einsatztraining/Sport kann von den drei hauptamtlichen<br />
Lehrkräften der Hochschule vollumfänglich abgedeckt werden.<br />
Im Begleitfach Polizeiliches Fachenglisch/-französisch wird die Nachfrage an Französischunterricht<br />
von einem hauptamtlichen Sprachdozenten ebenfalls komplett abgedeckt.<br />
Im Polizeilichen Fachenglisch kommen neben der hauptamtlichen Sprachdozentin<br />
mehrere Lehrbeauftragte zum Einsatz, deren konkrete Zahl sich an der jeweils aktuellen<br />
Nachfrage in diesem Bereich orientiert.
51<br />
Einen Überblick über den Lehrkörper der Hochschule für Polizei vermittelt der Studienführer<br />
2007/2008 auf seinen Seiten 24-32 in Anlage 18. Eine aktuelle Fassung des<br />
Studienführers (2008/2009) ist derzeit in Druck. Diese wird keine gravierenden<br />
Änderungen im Personalbereich enthalten.<br />
Administratives und technisches Personal<br />
In den verschiedenen Verwaltungsbereichen der Hochschule sind derzeit 64 Personen<br />
beschäftigt. Der Personalkörper gliedert sich auf in:<br />
Verwaltungsdirektor<br />
SG 1 <strong>–</strong> Personal und Recht Personalverwaltung 2<br />
Poststelle/Registratur 1<br />
Verwaltungssekretariat 2<br />
Fakultätssekretariate 4<br />
Pforte/Fernsprechzentrale 3<br />
SG 2 <strong>–</strong> Wirtschaftsverwaltung Wirtschaftsverwaltung 7<br />
Bibliothek 4<br />
SG 3 <strong>–</strong> Aus- und Fortbildung / Prüfungsamt<br />
4, davon 2 im Studentensekretariat<br />
SG 4 - Technik 10,<br />
davon 4 im DV-Bereich <strong>Service</strong>/Support<br />
SG 5 <strong>–</strong> Unterbringung und Verpflegung<br />
26, davon 6 Bewirtschaftungspersonal und<br />
17 Küchenpersonal
52<br />
Bei der externen Evaluation des Studiums 2002/2003 erhielten die Bibliothek, der DV-<br />
Support, der Verpflegungsbetrieb und das Studentensekretariat als die besonders „studierendennahen“<br />
Verwaltungsbereiche hervorragende Bewertungen und bekamen ein hohes<br />
Maß an <strong>Service</strong>leistung attestiert.<br />
3.1.2 Qualifikation der Lehrenden<br />
Pr<strong>of</strong>essoren<br />
Alle 31 Pr<strong>of</strong>essorinnen und Pr<strong>of</strong>essoren, die an der Hochschule für Polizei Villingen-<br />
Schwenningen lehren, haben ein ordentliches Berufungsverfahren nach § 48 des badenwürttembergischen<br />
Landeshochschulgesetzes (LHG) - siehe Anlage 1 - erfolgreich<br />
durchlaufen und erfüllen - neben den allgemeinen dienstrechtlichen - durchgängig<br />
folgende hochschulrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für Pr<strong>of</strong>essoren gemäß § 47<br />
LHG:<br />
• abgeschlossenes Hochschulstudium,<br />
• pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung<br />
nachzuweisen ist,<br />
• besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die<br />
Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,<br />
• besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher<br />
Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis,<br />
von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt<br />
worden sein müssen.
53<br />
Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es<br />
Die in den Fakultäten I (Führungs- und Einsatzwissenschaften) und II (Kriminalwissenschaften)<br />
lehrenden Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es sind Absolventen der<br />
Polizeiführungsakademie Münster/Westfalen und - im Regelfall - Absolventen der Hochschule<br />
für Polizei Villingen-Schwenningen.<br />
Sie verfügen durchgängig über eine mehr als fünfzehnjährige polizeiliche Berufserfahrung<br />
und haben durch besonderes Leistungsvermögen die polizeiliche Einheitslaufbahn bis in<br />
den höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> durchlaufen, der weniger als 2 Prozent des Personalkörpers<br />
der baden-württembergischen Polizei ausmacht. Dies prädestiniert sie allein<br />
schon fachlich zur Übernahme von Lehraufgaben in besonders „polizeinahen“ Fächern wie<br />
beispielsweise Einsatz-, Verkehrs- oder Kriminalwissenschaften.<br />
Als Beitrag zur Qualitätssicherung in der Lehre hat die Hochschule für Polizei schon Mitte<br />
der 90er-Jahre ein Anforderungspr<strong>of</strong>il für „Polizeidozenten“ entwickelt (siehe Anlage 29),<br />
das am 28. November 1996 von der Konferenz der Präsidenten und Rektoren der Fachhochschulen<br />
für den öffentlichen Dienst zustimmend zur Kenntnis genommen wurde und<br />
seither in Villingen-Schwenningen als wichtiger interner Verfahrens- und Entscheidungsmaßstab<br />
bei der Gewinnung von Dozenten des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es gilt.<br />
So haben Bewerber auch in diesem Bereich ein Berufungsverfahren zu durchlaufen, das<br />
analog zu § 48 LHG ausgestaltet ist. Darin haben sie unter anderem<br />
• hervorragende fachbezogene Leistungen in der beruflichen Praxis und<br />
• ihre pädagogische Eignung im Rahmen einer Probevorlesung<br />
nachzuweisen.<br />
Erfreulicherweise kann seit Jahren festgestellt werden, dass das Innenministerium Baden-<br />
Württemberg <strong>–</strong> obwohl es rechtlich die ausschließliche Personalhoheit über die Dozenten<br />
des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es besitzt <strong>–</strong> die Auswahlentscheidungen der Hochschule<br />
respektiert und umsetzt.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang kritisch anzumerken, dass die Hochschule für<br />
Polizei mangels<br />
54<br />
• einer gerechten und vernünftigen Stellenstruktur im Bereich der so genannten<br />
„Polizeivollzugsfakultäten“,<br />
• eines Personalentwicklungskonzeptes für den höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />
insgesamt<br />
für stark karriereorientierte Bewerber nur wenig Attraktivität entfaltet.<br />
So sind unverständlicherweise von den sechs Funktionen für Fachgruppenleiter in den<br />
Fakultäten I und II nur zwei Funktionen <strong>–</strong> in den Bereichen Kriminaltechnik und Verkehrswissenschaften<br />
<strong>–</strong> nach A 15 bewertet.<br />
Damit bietet die Hochschule nur unzureichende Voraussetzungen für eine Fachkarriere<br />
von Lehrenden des höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es, die auf ihrem Lehrgebiet jahrelang<br />
erfolgreich arbeiten und <strong>–</strong> als „akademische Leuchttürme“ in ihrer Disziplin über Landesgrenzen<br />
hinaus bekannt <strong>–</strong> permanent außergewöhnliche Leistungen erbringen.<br />
Vom Innenministerium unterstützte Vorstöße, diesen frustrierenden „Zustand der Stellenbewertungswillkür“<br />
zu beenden, stießen beim Finanzministerium bislang auf taube Ohren.<br />
Akademische Räte (Polizeiliches Fachenglisch/-französisch)<br />
Das im Bereich der Vermittlung von Polizeilichem Fachenglisch und <strong>–</strong>französisch eingesetzte<br />
Lehrpersonal (Frau Akademische Rätin Losert und Herr Akademischer Rat Moreau)<br />
verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf den einschlägigen Wissensgebieten<br />
und kann auf eine jahrelange erfolgreiche Lehrtätigkeit zurückblicken.
Dozenten des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es / Diplom-Sportlehrer<br />
55<br />
Im Bereich Einsatztraining/Sport fungieren Herr Diplom-Sportlehrer Bruder sowie die<br />
Herren Ersten Polizeihauptkommissare Spöcker und Berberich.<br />
Alle drei Lehrkräfte verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen in diesen Ausbildungsbereichen<br />
und über mehrere einschlägige Zusatzqualifikationen.<br />
3.1.3 Sach- und Haushaltsmittel<br />
Sachmittel für Lehre und Studium allgemein<br />
Die Studierenden sind Polizeibeamte, die von ihren Stammdienststellen zum Studium an<br />
die Hochschule für Polizei abgeordnet werden. Als Landeseinrichtung ohne Rechtsfähigkeit<br />
erhebt die Hochschule daher keine Studiengebühren. Die Finanzierung des<br />
Studienganges erfolgt ausschließlich aus dem Landeszuschuss.<br />
Im Jahr 2008 stehen Sachmittel in Höhe von 780.200 € zur Verfügung.<br />
Mit der im Jahr 2003 eingeführten dezentralen Budgetierung wurde den Fakultäten ein<br />
Instrument an die Hand gegeben, um eigenverantwortlich finanzielle Ressourcen für die<br />
Lehre einzusetzen.<br />
Das Gesamtbudget hierfür beträgt insgesamt 215.000 € (2008).<br />
Für die Verteilung des Gesamtbudgets auf die Fakultäten wurde die Stundenanzahl im<br />
Pflichtstudium für die jeweilige Fakultät zugrunde gelegt.<br />
Aufteilung des Budgets auf die Fakultäten in 2008<br />
Fakultät I Fakultät II Fakultät III Fakultät IV<br />
Budget 2008 62.000 € 40.000 € 62.600 € 50.000 €<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Sachmittelschöpfung für nicht besetzte Stellen<br />
der W-Besoldung, die zusätzlich den Budgets der Fakultäten zufließt. Für nicht besetzte
56<br />
Stellen steht zurzeit jeweils ein Monatsbetrag von 4.240 € für die Mittelverstärkung zur<br />
Verfügung.<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Größenordnung der Sachmittel in den<br />
aufgeführten Bereichen.<br />
Eine Fortschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass der Landeszuschuss nicht vermindert<br />
bzw. durch Einsparauflagen eingeschränkt wird.<br />
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die wieder bis zur Kapazitätsgrenze angestiegenen<br />
Studierendenzahlen tendenziell auch zu höheren Ausgaben führen werden.<br />
Ausgewählte Sachmittelausgaben aus den Jahren 2005 <strong>–</strong> 2007<br />
Verwendung 2005 2006 2007<br />
Bibliotheksmittel 66.000 € 76.000 € 77.000 €<br />
Lehrbetriebsmittel 83.800 € 99.800 € 55.200 €<br />
davon für Munition (Einsatztraining) 9.600 € 35.800 € 16.800 €<br />
IUK* 68.700 € 98.400 € 37.400 €<br />
Aus- und Fortbildung 9.800 € 21.000 € 25.900 €<br />
davon Fakultäten 5.500 € 10.100 € 11.500 €<br />
Rektorat/Verwaltung/Studierende (u.a. Polizeisport) 4.300 € 10.900 € 14.400 €<br />
Dienstreisen 31.500 € 36.900 € 39.100 €<br />
davon Fakultäten 7.300 € 13.900 € 13.600 €<br />
davon Rektorat/Verwaltung 7.700 € 7.700 € 6.100 €<br />
davon Studierende (u.a. Dienstantrittsreisen) 16.500 € 15.300 € 19.400 €<br />
*die Hardware wird aus Mitteln des Landes im Wege des Leasings zentral beschafft<br />
Sonstige ausgewählte Ausgaben<br />
Verwendung 2005 2006 2007<br />
Lehrbeauftragtenvergütung 123.500 € 114.000 € 128.000 €<br />
Trennungsgelder (überw. Studierende) 735.100 € 782.000 € 906.800 €
57<br />
Für die Hochschule besteht - wie für alle Hochschulen in Baden-Württemberg - die<br />
Möglichkeit, aus eigenen Haushaltsmitteln Zuführungen für die Durchführung von Baubzw.<br />
Bauunterhaltungsmaßnahmen auf ihrem Campus vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit<br />
wurde in den letzten Jahren des Öfteren Gebrauch gemacht.<br />
Die Umstellung des Diplom-Studienganges auf das <strong>Bachelor</strong>-Modell wird - abgesehen von<br />
den Kosten für die Akkreditierung und einen evtl. Wechsel der Planungss<strong>of</strong>tware - nach<br />
unserer Einschätzung zu keinen nennenswerten Mehrbelastungen des Haushalts der<br />
Hochschule führen.<br />
Bibliotheksausstattung<br />
Die Hochschule für Polizei verfügt über eine gut ausgestattete Fachbibliothek mit 30<br />
Arbeits- und Leseplätzen. Zusätzlich befinden sich in einem separaten Raum jeweils vier<br />
Rechner für den Zugang zum Internet und Intranet.<br />
Zur Recherche im lokalen Katalog stehen zwei Rechner mit WEBPAC sowie zwei Rechner<br />
zur Verbuchung im Bibliothekssystem HORIZON zur Verfügung.<br />
Es existiert ein breites Angebot an Standardwerken, Spezialliteratur und Fachzeitschriften,<br />
das über die Möglichkeit zur Online-Fernleihe (gebend und nehmend) ergänzt wird.<br />
Das Medienangebot der Bibliothek umfasst derzeit 49.000 Bände, 159 laufend gehaltene<br />
Zeitschriften sowie 129 Loseblattsammlungen. Es bestehen Zugänge zu folgenden bibliographischen<br />
Datenbanken: JURIS, Beck-online, ReDI (Regionale Datenbankinformationen<br />
Baden-Württemberg) und der COD-Datenbank des Bundeskriminalamts.<br />
Die Öffnungszeiten sind am Bedarf der Studierenden und Lehrkräfte ausgerichtet:<br />
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 - 16.30 Uhr,<br />
Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr und<br />
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.
58<br />
DV-Ausstattung / Rechnerzugänge<br />
Das Hochschulnetz bietet über das Forschungsnetz BelWue des Landes Baden-Württemberg<br />
Zugang zum Internet. Die Datenübertragungsrate beträgt derzeit 2 MBit/s. Es ist eine<br />
direkte Anbindung an den Knoten der Hochschule Furtwangen, Außenstelle<br />
Schwenningen geplant, wodurch die Bandbreite auf bis zu 600 MBit/s aufgestockt werden<br />
kann.<br />
Neben dem Hochschulnetz wird an der Hochschule das Landesverwaltungsnetz betrieben,<br />
dass über eine 2 MBit/s-Standleitung einen verschlüsselten Zugang zu sämtlichen polizeilichen<br />
Anwendungen ermöglicht. Dazu gehört auch das Wissensportal Polizei-Online.<br />
Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeiten erhält der Studierende die Möglichkeit,<br />
Fragebögen auf ein Webportal der Hochschule zu stellen, die von sämtlichen PC-Arbeitsplätzen<br />
innerhalb der Landespolizei aus beantwortet werden können.<br />
Dabei haben die Studierenden über 88 Rechner Zugriff auf das Hochschulnetz und über<br />
15 Rechner Zugriff auf das Landesverwaltungsnetz. Die vier EDV-Hörsäle sind klimatisiert.<br />
Der Zugriff auf das Hochschulnetz ist auch von jedem Wohngebäude innerhalb des<br />
Campus und von jedem externen Wohngebäude aus möglich.<br />
Des Weiteren befindet sich der Aufbau eines Wireless-LAN in Planung, das den<br />
Studierenden die Möglichkeit eröffnet, ihr privates Notebook drahtlos am Hochschulnetz<br />
zu betreiben.<br />
Jeder Student erhält zur elektronischen Kommunikation im Hochschulnetz eine persönliche<br />
E-Mail-Adresse. Micros<strong>of</strong>t Windows und Office werden als Standards<strong>of</strong>tware eingesetzt.<br />
Zur Bildbearbeitung steht Adobe Photoshop zur Verfügung.<br />
Von jedem Hochschulnetzrechner aus besteht zudem die Möglichkeit zur Recherche in<br />
den rechtswissenschaftlichen Datenbanken Juris und Beck-Online sowie den<br />
Datenbanken von ReDI (Regionale Datenbank-Information Baden-Württemberg).<br />
Der Zugriff auf das webbasierte Informationssystem für polizeiliche Fachliteratur (Computergestütztes<br />
Dokumentationssystem für Literatur - COD) des Bundeskriminalamtes rundet<br />
die Recherchemöglichkeiten ab.
59<br />
Die Studenten haben Zugriff auf vier Schwarzweiß- und einen Farbkopierer sowie auf drei<br />
Schwarzweiß- und einen Farbdrucker. Die Abrechnung der Kopien und Ausdrucke erfolgt<br />
über die elektronische Zahlfunktion des Studierendenausweises.<br />
Über diesen Studierendenausweis erfolgen auch die Abrechnungen in der Mensa und der<br />
Cafeteria sowie die Bücherausleihe in der Bibliothek.<br />
Hörsäle und Seminarräume<br />
Für das Kontaktstudium an der Hochschule stehen 31 Hörsäle und 5 Seminarräume zur<br />
Verfügung.<br />
Die Bandbreite der Raumgrößen reicht von rd. 30 m² bis über 240 m² Raumgröße mit<br />
Maximalbelegungszahl von 12 bis 230 Studierenden.<br />
Neben der klassischen Ausstattung wie Tafel, Flipchart, Pinwand, Whiteboard und Overheadprojektor<br />
werden in sämtlichen Hörsälen moderne audiovisuelle Präsentationstechniken<br />
bereitgestellt. Dazu gehören leistungsstarke Beamer, DVD-Player, Videorekorder<br />
sowie den räumlichen Gegebenheiten angepasste Audiotechnik.<br />
Auch alle Seminarräume sind mit Beamer- und Audiotechnik ausgestattet.<br />
In jedem Hörsaal und Seminarraum ist ein Telefon installiert. Netzwerkanschlüsse sowohl<br />
für den Zugang ins Hochschul- als auch für den Zugang ins Landesverwaltungsnetz sind<br />
vorhanden. Moderne Lüftungstechnik sorgt für angenehme klimatische Verhältnisse.<br />
Darüber hinaus verfügt die Hochschule über einen entsprechend ausgestatteten Konferenzraum,<br />
der u. a. für Senatssitzungen und Pressekonferenzen genutzt wird.<br />
Einen detaillierten Überblick über die Hörsaal-, Seminar- und Konferenzraumkapazitäten<br />
der Hochschule bietet Anlage 22.<br />
Neben ihrer ureigenen Bestimmung als Stätte des Sports und der Bewegung, fungiert die<br />
Sporthalle auch als Prüfungsraum für bis zu 375 Studierende und ist Ort von Begrüßungs-,<br />
Verabschiedungs- und sonstigen Veranstaltungen der Hochschule.
60<br />
Kriminaltechnik an der Hochschule<br />
Im so genannten KT-Raum der Hochschule bieten sich für die Studierenden vielfältige<br />
Möglichkeiten des forensischen Arbeitens. Beispielhaft seien genannt:<br />
• Tatort- und Unfalldokumentation<br />
o Fotografische Geräte und Techniken der analogen und digitalen Tatort- und<br />
Reproduktionsfotografie<br />
o Fotografische Tat- und Unfallortvermessungstechniken<br />
• Spurensicherung<br />
o Umfassend ausgestattete Einsatzk<strong>of</strong>fer (Brand, Mord, Sexualdelikte etc.)<br />
o Elektrostatisches Spurenaufnahmegerät zur Sichtbarmachung verborgener<br />
Schuh-, Handschuh- und anderer Spuren<br />
o Sicherungsgeräte und Verfahren für Analysezwecke (Brand, Schmauch,<br />
Fasern, Lacke, Explosionsrückstände, Gifte etc.)<br />
• Geräte zur Erkennung von Dokumentenfälschungen<br />
• Deliktsspezifische Gerätschaften, Mittel und Verfahren (Schusswaffendelikte,<br />
Rauschgiftdelikte, Gewaltdelikte und Fahrzeugdiebstahl)<br />
Weitere Einzelheiten sind der Anlage 24 zu entnehmen.<br />
Zwangsmittel- und Schießtraining an der Hochschule<br />
In der modernen Schießanlage der Hochschule können im Scharfschussbetrieb alle<br />
gemäß der Polizeidienstvorschrift 211 („Schießtraining in der Aus- und Fortbildung“) vorgesehenen<br />
Übungen mit der vorhandenen IT-gestützten interaktiven Zieldarstellungsanlage<br />
durchgeführt werden.<br />
Im schulmäßigen Schießen werden mit den unterschiedlichsten Zieldarstellungen insbesondere<br />
die Handhabungssicherheit und der reaktionsschnelle instinktive Schuss trainiert.<br />
Hierbei bietet die interaktive Anlage insbesondere die Möglichkeit, die Zeiten der Schuss-
abgaben und diverser Handhabungen (Magazinwechsel, Störungsbeseitigungen etc.)<br />
festzustellen und zum Gegenstand von Nachbesprechungen zu machen.<br />
61<br />
Beim einsatzmäßigen Schießen werden vor allem das Nutzen von Deckungen sowie das<br />
Schießen unter Zeitdruck, Stress, körperlicher Belastung oder ungünstigen Lichtverhältnissen<br />
geübt. In simulierten Einsatzsituationen werden im Team insbesondere Absprache<br />
und Eigensicherung, Annäherung und Rückzug, Schusswaffengebrauch gegen Personen<br />
oder auch lageangepasster Verzicht auf den Gebrauch der Schusswaffe trainiert. Hierbei<br />
spielen die Rechtslage und das taktisch richtige Vorgehen eine wesentliche Rolle.<br />
Die interaktive Anlage ermöglicht hierbei eine s<strong>of</strong>ortige Trefferkennung mit realitätsnah<br />
dargestellter „Wirkung“ bei den getr<strong>of</strong>fenen Zielen. In der Übungsbesprechung mit den<br />
Schützen können sämtliche abgegebenen Schüsse mit Hilfe der Anlage nachträglich<br />
abgerufen und zur Korrektur von eventuellen Fehlern herangezogen werden.<br />
Besondere Ressourcen<br />
Für Präsentationszwecke können die Studierenden auf einen Pool von Notebooks und<br />
Videokameras zugreifen. In der Medienzentrale steht ein großes Archiv an Videomaterial<br />
für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Über einen digitalen Schnittplatz besteht die Möglichkeit<br />
der Videobearbeitung.<br />
Zwei Flachbildfernseher informieren an markanten öffentlichen Stellen über aktuelle<br />
Ereignisse des Studienbetriebs.<br />
In der hauseigenen Druckerei können die Dozenten Unterrichtsmaterialen drucken oder<br />
auf CD brennen lassen.<br />
Der Fuhrpark der Hochschule steht den Studierenden für die Teilnahme an polizeisportlichen<br />
Veranstaltungen und andere Dienstfahrten zur Verfügung.
3.1.4 Weitere Infrastruktur und Ressourcen außerhalb des Lehrbetriebes<br />
62<br />
Campus der Hochschule<br />
Der Campus der Hochschule für Polizei, Sturmbühlstraße 250 in VS-Schwenningen,<br />
umfasst ein Gelände von ca.10 ha; dies entspricht in etwa der Größe von 14 Fußballfeldern.<br />
Neben einem großen Parkplatz mit 442 Stellplätzen wurden auf dem Areal<br />
folgende 13 landeseigene Funktionsgebäude errichtet:<br />
• Pforte (Info-<strong>Service</strong>, Telefonzentrale)<br />
• Zentralgebäude (Büros, Hörsäle, Post- u. Zahlstelle, Bibliothek u. Rektorat)<br />
• A- bis F-Gebäude (6 Unterkunftsgebäude: 374 Einzelzimmer u. 30 Büros)<br />
• Sportgebäude (Mensa mit Cafeteria, Sportbereich, Werkstätten)<br />
• K-Gebäude (Büros)<br />
• L-Gebäude (Kommunikations- u. Hörsaalgebäude)<br />
• M-Gebäude (Hörsäle)<br />
• Wohngebäude (Zwei Dienstwohnungen für Hausmeister)<br />
Es kommen hinzu:<br />
• ein Fußballrasenplatz mit einer Kunstst<strong>of</strong>flaufbahn<br />
• drei Allwetter-Tennisplätze sowie<br />
• innerhalb des Sportgebäudes eine große Sporthalle, ein Budo-, Fitness- und Kraftraum<br />
sowie eine Sauna.<br />
Unterkünfte<br />
Außer den bereits genannten sechs Unterkunftsgebäuden A-F (374 möblierte Zimmer,<br />
jeweils zwei Studierende teilen sich eine Nasszelle) auf dem Campus betreibt die Hochschule<br />
noch zwei angemietete Studentenwohnheime im<br />
• Stadtbezirk Schwenningen, Rathausstraße >> 100 möblierte Zimmer<br />
(Stockwerksduschen/-toiletten)<br />
• Stadtbezirk Villingen, Bussard-/Sperberstr. >> 198 möblierte Appartements (jeweils<br />
mit Du/WC/Kochzeile); es sind ausreichend wohnheimeigene Stellplätze<br />
vorhanden. Darüber hinaus können Tiefgaragenstellplätze angemietet werden.
63<br />
Insgesamt verfügt die Hochschule derzeit über 672 Unterkunftszimmer (488 EZ und 184<br />
Zimmer, die auch als DZ verwendbar sind).<br />
Dabei belaufen sich die Überlassungsentgelte für die Unterkünfte - je nach Größe (von ca.<br />
11 m² bis 41 m²), Ausstattung, Einfach- oder Doppelbelegung - auf rd. 56 € bis 264<br />
€/monatlich.<br />
Der Campus mit den genannten Gebäuden und Räumlichkeiten sowie die beiden angemieteten<br />
Studentenwohnheime werden von 2 Verwaltungs- und 6 Bewirtschaftungsbediensteten<br />
betreut.<br />
Verpflegungsbetrieb<br />
Für das leibliche Wohl der Studierenden sorgt ein landeseigener Verpflegungsbetrieb. Er<br />
besteht aus dem Leiter und 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (überwiegend Teilzeitbeschäftigte),<br />
die neben den originären Küchen- auch Verwaltungsaufgaben für ihren<br />
Bereich wahrnehmen. In der Mensa werden das Mittagessen, in der Cafeteria das<br />
Frühstück und kleinere Snacks/warme Speisen ausgegeben.<br />
Speisesaalkapazitäten:<br />
Speisesaal EG (großer u. kleiner Speisesaal zusammen)<br />
Speisesaal UG<br />
Gesamt<br />
ca. 200 Sitzplätze.<br />
ca. 110 Sitzplätze.<br />
ca. 310 Sitzplätze<br />
Die Cafeteria verfügt über eine Kapazität von rd. 100 Sitzplätzen. Darüber hinaus bewirtschaftet<br />
sie in den warmen Sommermonaten und Übergangszeiten eine ebenerdige<br />
Freiterrasse mit ca. 80 Sitzplätzen.<br />
Zum 1. Oktober 2007 wurde die mediterrane Küche eingeführt.<br />
Entsprechend ihrem Selbstverständnis als polizeiliche Sozialisationsinstanz und ihrer<br />
ganzheitlichen Bildungsphilosophie leistet die Hochschule damit einen wichtigen Beitrag<br />
zu bewusster Ernährung und Senkung des Risikos von Herz-/Kreislauferkrankungen,<br />
bestimmten Krebserkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck und Übergewicht.
3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation<br />
64<br />
Dem <strong>Bachelor</strong>-Studiengang für die Ausbildung des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist<br />
der Studiengang der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, dem die gesamte<br />
organisatorisch-administrative Infrastruktur der Hochschule zugedacht ist.<br />
Entscheidungsträger<br />
rund um das <strong>Bachelor</strong>-Studium an der Hochschule für Polizei<br />
Entscheidungen<br />
im Rahmen der<br />
Gewährleistung des<br />
Lehrangebotes<br />
• Fakultätsräte<br />
Grundsatz und<br />
Richtungsentscheidungen<br />
zu Hochschule und Studium<br />
• Senat<br />
• Kuratorium<br />
• Innenministerium<br />
Entscheidungen im Rahmen<br />
der studentischen<br />
Selbstverwaltung<br />
• AStA<br />
Unterkunft<br />
Verpflegung<br />
Entscheidungen im Rahmen des <strong>Bachelor</strong>-Betriebes<br />
• Hochschulleitung<br />
• Sachgebiete der Verwaltung<br />
DV-Infrastruktur<br />
Bibliothek<br />
Administration<br />
Kontaktstudium<br />
Prüfungsgeschehen<br />
Dienstliche und<br />
persönliche<br />
Angelegenheiten<br />
= studentische Beteiligung<br />
Dem für die Grundsatz- und Richtungsentscheidungen zur Hochschule und zum <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studiengang zuständigen Senat gehören an:<br />
• Rektor (Vorsitzender)<br />
• Prorektor<br />
• Verwaltungsdirektor<br />
• Dekane der vier Fakultäten<br />
• Gleichstellungsbeauftragte<br />
• Je zwei hauptamtliche Lehrende der vier Fakultäten<br />
• Je zwei AStA-Vertreter der drei Studienjahrgänge<br />
• Ein Vertreter des Master-Studienjahrganges
65<br />
Die Studentenschaft ist in dem 23-köpfigen Senat mit 7 Studierenden vertreten.<br />
Ein Studentenanteil von über 30 (!) Prozent im wichtigsten Entscheidungsorgan der Hochschule<br />
dürfte in dieser Höhe bundesweit einmalig sein.<br />
Für die Gewährleistung des curricular festgelegten Lehrangebotes (siehe Anlage 8) sind<br />
die in Fachgruppen untergliederten Fakultäten (siehe Organigramm in Anlage 16) zuständig.<br />
Die auf dieser Ebene wesentlichen Entscheidungen werden in den jeweiligen Fakultätsräten<br />
getr<strong>of</strong>fen, die sich aus allen Lehrkräften der Fakultät und je einem Vertreter der<br />
aktuell an der Hochschule studierenden Jahrgänge zusammensetzen.<br />
Die Fakultäten stellen die Koordinatoren für die Module des fachtheoretischen Studiums.<br />
Die Entscheidungen im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung werden vom jeweils<br />
zuständigen AStA getr<strong>of</strong>fen.<br />
Die Verwaltung der Hochschule mit ihren fünf Sachgebieten<br />
• SG 1 - Personal und Recht<br />
• SG 2 <strong>–</strong> Wirtschaftsverwaltung mit Bibliothek<br />
• SG 3 <strong>–</strong> Aus- und Fortbildung/Prüfungsamt mit Studentensekretariat<br />
• SG 4 <strong>–</strong> Technik<br />
• SG 5 <strong>–</strong> Unterbringung und Verpflegung<br />
ist für die Alltagsentscheidungen rund um den Studienbetrieb zuständig.<br />
Sie bekam anlässlich der in den Jahren 2002/2003 durchgeführten externen Evaluation<br />
ein sehr hohes Maß an Leistungsfähigkeit und „Kundenfreundlichkeit“ attestiert (siehe<br />
Anlage 26).<br />
Die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung des <strong>Bachelor</strong>-Studiums (siehe Abschnitt<br />
4. der Selbstdokumentation) ist Kernaufgabe der Ende Januar 2008 auf Basis des Landeshochschulgesetzes<br />
vom 1.1.2005 und der neuen Errichtungsverordnung (siehe<br />
Anlagen 1 und 2) eingerichteten Studienkommission. Ihr gehören je ein hauptamtlich<br />
lehrender Hochschullehrer aus den vier Fakultäten und je ein AStA-Vertreter der drei<br />
Studienjahrgänge an.<br />
Bei der konstituierenden Sitzung am 29.01.2008 wurde die Politikwissenschaftlerin Frau<br />
Pr<strong>of</strong>. Dr. Waltraud Müller-Franke einstimmig zur Studiendekanin gewählt.
66<br />
Entscheidungsebene<br />
Impulsgeberebene<br />
Die Studienkommission als<br />
wichtigster Impulsgeber und Unterstützer<br />
rund um das <strong>Bachelor</strong>-Studium<br />
I n n e n m i n i s t e r i u m<br />
Fakultätsräte Senat Verwaltung AStA<br />
Koordinator<br />
Praktikum<br />
Studiengruppen/<br />
Studiengruppensprecher<br />
Modulkoordinatoren<br />
AuF-<br />
Tagung<br />
Kuratorium<br />
Studienkommission der Hochschule<br />
• Inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung<br />
• Evaluationen (Lehre, Studienbedingungen etc.)<br />
Jour Fixe<br />
•Leitung<br />
•Dekane<br />
•Verwaltung<br />
Vielzahl<br />
weiterer<br />
Gremien<br />
Bedarfsträgerebene<br />
Polizeipraxis<br />
Studierende<br />
Lehrkräfte<br />
Verwaltung<br />
In den Händen des siebenköpfigen Hochschulorgans liegt auch die kontinuierliche Evaluation<br />
der Lehre, deren Ergebnisse u.a. eine wichtige Grundlage für die leistungsorientierte<br />
Pr<strong>of</strong>essorenbesoldung (W-Besoldung) und die didaktische Fortbildung des Lehrpersonals<br />
darstellen.<br />
Die Studienkommission löste folgende Gremien ab:<br />
• die seit 2005 erfolgreich arbeitende Evaluationskommission (siehe § 4 Abs. 2 der<br />
Satzung der Hochschule zur standardisierten Evaluation der Lehre in Anlage 27).<br />
• den im Dezember 2003 zur konzeptionellen Ausgestaltung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />
gebildeten Beratenden Senatsausschuss „Bologna“.
67<br />
Orientierung und Hilfe während des Studiums<br />
Sprechzeiten<br />
Dozenten<br />
Website der<br />
Hochschule<br />
Studienführer<br />
Studiengruppensprecher<br />
AStA<br />
Praxisbegleiter im<br />
Grundpraktikum<br />
„Blauer Schirm“<br />
auf dem Campus<br />
mit tagesaktuellen<br />
Informationen<br />
Informationsveranstaltungen<br />
• Studienbeginn<br />
• <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
• Anlassbezogene Veranstaltungen<br />
Praxisberater im<br />
Hauptpraktikum<br />
„Laufwerk G“<br />
(enthält alle grundsätzlichen<br />
Infos rund um das Studium)<br />
Psychologischer<br />
Betreuungsdienst<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
Inhouse-Kommunikation<br />
Sachgebiete der<br />
Verwaltung<br />
In jeder Phase des Studiums werden den Studierenden umfassende Orientierungsmöglichkeiten<br />
und Hilfestellungen zuteil, um sich an der Hochschule und im Studiengang<br />
zurechtzufinden.<br />
3.3 Prüfungssystem<br />
Das Prüfungssystem für den „<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />
ist in der Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für<br />
den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>–</strong> APrOPol gD) geregelt <strong>–</strong> siehe Anlage 4.<br />
Diese Vorschriften werden durch Detailregelungen der Studienordnung ergänzt <strong>–</strong> siehe<br />
Anlage 5.
68<br />
Die so genannte „<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“ wurde am 23.07.2008 vom Kuratorium der Hochschule<br />
beschlossen und befindet sich derzeit in der Anhörungsphase des Verordnungsverfahrens.<br />
Die Studienordnung war am 13.08.2008 Gegenstand eines Abstimmungsgespräches mit<br />
dem Fachreferat des Innenministeriums.<br />
Im Folgenden werden die wichtigsten prüfungsrechtlichen Regelungsfelder vorgestellt:<br />
• Regelungen zur Leistungsfeststellung<br />
• Bewertungsregelungen<br />
• Bestehensregelungen<br />
• Wiederholungsregelungen<br />
• Berechnungsregelungen zur Ermittlung der Abschlussnote<br />
• Urkundenregelungen<br />
• Übergangsregelungen<br />
Da die APrOPol gD auch die Vorausbildung („vorakademische Phase“) bei der<br />
Bereitschaftspolizei regelt, wurden diese Vorschriften der Vollständigkeit halber mit<br />
aufgenommen. Sie sind besonders gekennzeichnet.
69<br />
„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />
Leistungsfeststellung<br />
Ausbildungs-/<br />
Studienabschnitt<br />
Vorausbildung<br />
BePo<br />
Grundpraktikum<br />
Grundstudium<br />
Hauptpraktikum<br />
Hauptstudium<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
Leistungsfeststellung<br />
• Fächerübergreifende Klausuren zu 3 Leitthemen<br />
• Seminararbeit<br />
• Praktisch-mündliche Leistungskontrolle<br />
Nach jedem Modul: Prognose (im Rahmen der Zielsetzung des<br />
Grundpraktikums) über persönliche und fachliche Eignung für eine<br />
Verwendung im gehoben <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> =><br />
Eignungsfeststellung<br />
Modulprüfungen <strong>–</strong> grundsätzlich in Form von Klausuren<br />
Eine Modulprüfung kann aus mehreren Prüfungsleistungen zu<br />
Submodulen (Submodulprüfungen) bestehen.<br />
Nach jedem Modul: Prognose (im Rahmen der Zielsetzung des<br />
Hauptpraktikums) über persönliche und fachliche Eignung für eine<br />
Verwendung im gehoben <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> =><br />
Eignungsfeststellung<br />
• Modulprüfungen <strong>–</strong> grundsätzlich in Form von Klausuren<br />
• Schriftliche Prüfung „Polizeiliches Fachenglisch/-französisch“<br />
• Wahlmodul <strong>–</strong> „alle hochschulüblichen Prüfungsformen“<br />
• <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />
• Verteidigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (mündliche Prüfung)<br />
Leistungsfeststellung in den Praktika<br />
Im Grundpraktikum trifft am Ende eines Moduls der jeweilige Praxisbegleiter (Bewerter)<br />
des Studierenden eine Eignungsprognose. Diese bedarf der Bestätigung durch den Leiter<br />
des Polizeireviers oder der Verkehrspolizei (Entscheider).<br />
Im Hauptstudium obliegt die Eignungsprognose dem unmittelbaren Vorgesetzten des<br />
Studierenden (Bewerter) und dem Verantwortlichen für den vom jeweiligen Modul<br />
umschriebenen Arbeitsbereich (Entscheider).<br />
Mit der Feststellung der Eignung gilt das Modul als bestanden.<br />
Leistungsfeststellung und Prüfungsdichte im fachtheoretischen Studium<br />
Die Prüfungen in den Modulen des Grund- und Hauptstudiums finden grundsätzlich in<br />
Form von vier- oder fünfstündigen Klausuren statt, wobei im Grundstudium eine Modulprüfung<br />
aus mehreren Prüfungsleistungen zu Submodulen (Submodulprüfungen =<br />
Klausuren über 90, 120, 150 oder 180 Minuten) bestehen kann.
70<br />
Im Wahlmodul des Hauptstudiums sind alle hochschulüblichen Prüfungsformen möglich<br />
(Klausuren, Präsentationen, Haus- oder Seminararbeiten, mündliche Prüfungen, Projektarbeiten<br />
etc.).<br />
Im Begleitfach Polizeiliches Fachenglisch/-französisch findet eine schriftliche Prüfung in<br />
Form einer Klausur statt.<br />
Der im Begleitfach Einsatztraining/Sport zu absolvierende praktische Sporttest erfolgt nach<br />
einer noch zu entwickelnden Richtlinie der Hochschule, die bei der Festlegung der<br />
Leistungsmaßstäbe insbesondere dem Alter und dem Geschlecht der Studierenden<br />
Rechnung trägt. Der Sporttest hat auf das Bestehen des Studiums und die Abschlussnote<br />
keinen Einfluss.<br />
Im Sommer 2006 hat der Senat in seinen Vorgaben an den <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess<br />
unter anderem festgelegt, dass die Einführung des neuen Studienmodells auf keinen Fall<br />
zu einer weiteren Erhöhung des Prüfungsaufwandes führen darf. Diese Vorgaben wurden<br />
eingehalten:<br />
• Der bisherige Diplomstudiengang sah insgesamt 23 einzelne Prüfungen vor<br />
(13 Klausuren Grundstudium / 4 Leistungsnachweise Schwerpunktstudium / 4<br />
Klausuren zur schriftlichen Staatsprüfung im Hauptstudium / Prüfung im<br />
Polizeilichen Fachenglisch/-französisch / mündliche Prüfung zum Abschluss).<br />
Im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang wird es zu maximal 19 Prüfungen kommen. Näheres<br />
hierzu siehe unten.<br />
• Die schriftlichen Prüfungsleistungen im <strong>Bachelor</strong>-Studium werden jeweils einmal<br />
begutachtet (für die schriftliche Staatsprüfung im bisherigen Diplom-Studiengang ist<br />
noch eine Doppelbegutachtung vorgesehen). Zusammen mit dem Wegfall des<br />
Schwerpunktstudiums führt dies zu einer Entlastung der Lehrkräfte im Umfang von<br />
insgesamt etwa 3.500 Korrekturen/Gutachten (rund 66 Korrekturen/Gutachten pro<br />
Dozent). Allerdings ist davon auszugehen, dass es auf Grund der Tragweite<br />
einzelner Modulprüfungen für das Bestehen bzw. die Abschlussnote des Studiums<br />
im <strong>Bachelor</strong>-Modell zu deutlich zeitaufwändigeren Korrekturen kommen wird.<br />
Aus der prüfungsrechtlichen Konstruktion des ein Jahr dauernden Grundstudiums ergibt<br />
sich dort eine Prüfungsdichte zwischen 4 und 13 Klausuren, je nachdem, ob eine<br />
Modulprüfung in Form von einzelnen Submodulprüfungen stattfindet oder nicht.
71<br />
Im letzteren Fall ist davon auszugehen, dass ein (kleinerer) Teil der Submodulprüfungen<br />
gegen Ende des ersten Semesters, ein weiterer (größerer) Teil gegen Ende des zweiten<br />
Semesters stattfinden wird.<br />
Die Entscheidung hierüber treffen die jeweiligen Modulkoordinatoren bzw. die am Modul<br />
beteiligten Fakultäten und das Prüfungsamt der Hochschule.<br />
Die Prüfungstermine werden den Studierenden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin<br />
bekannt gegeben.<br />
Die für das Hauptstudium vorgesehenen 4 Modulprüfungen werden gegen Ende dieses<br />
Studienabschnitts stattfinden.<br />
Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
Einzelheiten der Themenvergabe und der Betreuung sowie der Bearbeitungszeitraum, der<br />
Abgabezeitpunkt, die administrativen Abläufe und die formellen Anforderungen an die<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit sind von der Hochschule noch in Richtlinien zu regeln. Die entsprechenden<br />
Arbeiten in der Studienkommission sind bereits angelaufen.<br />
Die Richtlinien werden sich sehr stark an die bisherigen, positiv evaluierten „Richtlinien für<br />
die Diplomarbeit“ anlehnen, mit der Abweichung, dass es für die künftige <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
keinen „künstlichen Startschusstermin“ zu Beginn des Hauptstudiums mehr geben wird.<br />
Im <strong>Bachelor</strong>-Studium wird es den Studierenden möglich sein, sich bereits mit Beginn des<br />
Studiums ein Thema und einen Betreuer zu suchen (§ 42 Abs. 1 APrOPol gD).<br />
Zum Abschluss des Studiums hat sich der Studierende im Rahmen einer mündlichen<br />
Prüfung kritischen Fragen zum fachlichen Inhalt und wissenschaftlichen Anspruch der<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit zu stellen (Verteidigung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit).<br />
Die Hochschule hat damit der „traditionellen“ mündlichen Prüfung bewusst ein Ende<br />
gesetzt. Zum Abschluss des bisherigen Diplom-Studienganges hatte sich der Studierende<br />
einer dreiköpfigen Prüfungskommission zu stellen und 20 Minuten lang Fragen zu einem<br />
aus drei Fächern bestehenden Prüfungsgebiet seiner Wahl zu beantworten.<br />
Wegen des äußerst breiten Prüfungsgebietes und der kurzen Prüfungsdauer wurde diese<br />
Prüfungsform von allen Beteiligten <strong>–</strong> Studierenden und Lehrenden <strong>–</strong> kritisch gesehen.<br />
Bei der nunmehr für den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang vorgesehenen Form der mündlichen<br />
Prüfung kann dem Studierenden ein hohes Maß an Fachkenntnis zum Thema „seiner“
72<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit unterstellt werden. Dies lässt es zu, im Prüfungsgeschehen auch ein<br />
verstärktes Augenmerk auf sein Auftreten, seine kommunikativen Fähigkeiten und seine<br />
Wirkung als Persönlichkeit zu legen.<br />
Außerdem bietet die als kritischer Diskurs mit dem Studierenden angelegte mündliche<br />
Prüfung eine gute Gelegenheit, die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit noch einmal auf ihren wissenschaftlichen<br />
Gehalt und die Seriosität und Authentizität einzelner Passagen zu überprüfen.<br />
„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />
Bewertungsregelungen<br />
Vorausbildung<br />
BePo<br />
Fachtheoretisches<br />
Studium<br />
Praktisches<br />
Studium<br />
Leistungen zur<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
• Traditionelles Schulnotensystem 1-6; halbe Noten zulässig<br />
• Noten als arithmetischer Mittelwert werden bis auf 2 Dezimalstellen errechnet<br />
• Endnote = volle Note<br />
• Primärbewertung nach Punktzahlensystem 0 <strong>–</strong> 15; nur volle Punktzahlen<br />
zulässig<br />
• Korrelierendes (traditionelles) Schulnotensystem 1-6; keine Teilnoten zulässig<br />
• Umrechnungsregelung: 15 und 14 Punkte = sehr gut (1) / 13 bis 11 Punkte = gut<br />
(2) / 10 bis 8 Punkte = befriedigend (3) / 7 bis 5 Punkte = ausreichend (4) / 4 bis 2<br />
Punkte = mangelhaft (5) / 1 und 0 Punkte = ungenügend (6)<br />
• Punktzahlen als arithmetischer Mittelwert werden bis auf 2 Dezimalstellen<br />
errechnet<br />
• Bewertung von Modulprüfungen grundsätzlich durch einen Prüfer; Ausnahme:<br />
Wiederholungsprüfung <strong>–</strong> Bewertung durch zwei unabhängige Prüfer<br />
• Eignungsprognose mündet in Eignungsfeststellung „geeignet“ / „nicht geeignet“<br />
• Eignungsfeststellung nach „Vier-Augen-Prinzip“ (Bewerter/Entscheider)<br />
(GS: Praxisbegleiter <strong>–</strong> Revierleiter / HS: Unmittelbar Vorgesetzter <strong>–</strong> für den vom<br />
Modul umschriebenen Arbeitsbereich Verantwortlicher)<br />
• Punktzahlen- und Notensystem wie im fachtheoretischen Studium<br />
• <strong>Bachelor</strong>-Arbeit: Bewertung durch Betreuer und Zweitprüfer<br />
• Verteidigung der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit: Zweiköpfige Prüfungskommission<br />
Bei der Festlegung der Noten und Bewertungsgrundsätze sowie der Notenbeschreibungen<br />
hat sich die Hochschule weitgehend an § 5 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />
gehobener <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> des Landes Brandenburg (APOgPolD) orientiert.<br />
Das Punktzahlen-Notensystem ist zudem oberhalb der „Bestehensgrenze“ von 5 Punkten<br />
mit § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung <strong>–</strong><br />
Polizeimanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei (PrüfO-MA-PM) kompatibel.
73<br />
Allerdings sieht es unterhalb der „Bestehensgrenze“ - siehe APOgPolD Brandenburg -<br />
eine weitere Differenzierung in 4 - 2 Punkte = mangelhaft (5) und 1 und 0 Punkte =<br />
ungenügend (6) vor. Dies erscheint aus Sicht der Hochschule angemessen und entspricht<br />
außerdem den Vorgaben der baden-württembergischen Polizei-Laufbahnverordnung<br />
(LVOPol) <strong>–</strong> siehe Anlage 3. Nach § 14 Abs. 3 LVOPol sind Prüfungsleistungen nach dem<br />
klassischen Schulnotensystem 1 (sehr gut) <strong>–</strong> 6 (ungenügend) zu bewerten.<br />
„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />
Bestehensregelungen<br />
Bestanden hat …<br />
… die Vorausbildung<br />
BePo<br />
… eine Modulprüfung<br />
… ein Praxismodul<br />
… die Leistungen zur<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
…wer…<br />
• eine Endnote nicht schlechter als 4,0 erzielt hat<br />
• nicht mehr als eine der drei Klassenarbeiten oder die Seminararbeit oder<br />
die praktisch-mündliche Leistungskontrolle schlechter als 4,0 absolviert hat<br />
• am Fahr- und Sicherheitstraining erfolgreich teilgenommen hat<br />
• bestimmte Mindestleistungen im Einsatztraining/Sport erbracht hat<br />
• mindestens 5 Punkte erzielt hat<br />
• bei Modulprüfungen, die aus mehreren Submodulprüfungen bestehen, in<br />
mehr als der Hälfte der Submodulprüfungen mindestens 5 Punkte erzielt<br />
hat<br />
• als „geeignet“ für eine Verwendung im gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong><br />
befunden wurde<br />
• mit seiner <strong>Bachelor</strong>-Arbeit und bei deren Verteidigung jeweils mindestens<br />
5 Punkte erzielt hat<br />
… das Studium<br />
• mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte<br />
erworben hat (ohne Einberechnung der 5 ECTS-Leistungspunkte für das<br />
Wahlmodul)<br />
Die Bestehensregelungen entsprechen den allgemeinen Grundsätzen für einen <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studiengang, wonach<br />
• das Ziel des Studiums nicht erreichen kann, wer eine Pflichtmodulprüfung nicht<br />
bestanden hat,<br />
• das Bestehen den Erwerb der für den Studiengang vorgesehenen Mindestzahl von<br />
ECTS-Leistungspunkten voraussetzt.
74<br />
Bei Modulprüfungen, die aus mehreren Submodulprüfungen bestehen, müssen in mehr<br />
als der Hälfte der Submodulprüfungen mindestens 5 Punkte erzielt werden.<br />
Diese Regelung wurde zusätzlich eingeführt, um im Grundstudium einzelne Submodule<br />
vor „studentischer Vernachlässigung“ zu schützen.<br />
„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />
Wiederholungsregelungen<br />
Wiederholt werden<br />
kann…<br />
… die Vorausbildung<br />
BePo<br />
… eine Modulprüfung<br />
…wenn…<br />
• von der Vorausbildung mehr als ein Fünftel durch Krankheit oder aus sonstigen<br />
Gründen versäumt wurde; auch bei kürzeren Versäumnissen, wenn dies im Einzelfall<br />
dringend geboten erscheint<br />
• das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde und durch die Wiederholung der<br />
erfolgreiche Abschluss zu erwarten ist<br />
• eine Modulprüfung nicht bestanden wurde; nur einmalige Wiederholung möglich<br />
… ein theoretischer<br />
Studienabschnitt<br />
… ein Modul im<br />
Praktikum<br />
… die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
… die Verteidigung der<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
• sich der Studierende nach Versäumnis der Lehrveranstaltungen an mehr als 40<br />
Tagen im Studienabschnitt für eine Wiederholung entscheidet<br />
• vom Zeitanteil des Moduls mehr als die Hälfte durch Krankheit oder aus sonstigen<br />
triftigen Gründen versäumt wurde und - nur für das HP: nicht durch Neuregelung der<br />
Zeitansätze für die Module ein Ausgleich geschaffen werden kann<br />
• die Eignung nicht festgestellt werden konnte und zu erwarten ist, dass sich der<br />
Beamte nach einer Wiederholung als geeignet erweisen wird; nur einmalige<br />
Wiederholung möglich<br />
• die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit schlechter als 5 Punkte bewertet wurde - in einem Zeitraum von<br />
einem Jahr nach Ende des Studiums, mit anderem Betreuer und zu anderem Thema;<br />
nur einmalige Wiederholung möglich<br />
• die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit schlechter als 5 Punkte bewertet wurden; nur<br />
einmalige Wiederholung möglich<br />
Mit diesen Wiederholungsregelungen wurde<br />
• das allgemeine prüfungsrechtliche Prinzip umgesetzt, wonach Studierenden die<br />
Möglichkeit eingeräumt werden muss, nicht bestandene Prüfungen mindestens<br />
einmal zu wiederholen,<br />
• dem Umstand Rechnung getragen, dass es zu längeren Versäumnissen von<br />
Lehrveranstaltungen kommen kann, insbesondere durch Erkrankung des Studierenden,<br />
die eine Entscheidung über eine komplette Wiederholung des<br />
Studienabschnittes geboten erscheinen lässt.
75<br />
Nach der neuen APrOPol gD liegt die Entscheidung über die Wiederholung eines fachtheoretischen<br />
Studienabschnittes im Falle des längeren Versäumnisses von Lehrveranstaltungen<br />
(mehr als 40 Tage) allein beim Studierenden. Dies erscheint nach dem Bild der<br />
Hochschule von einem mündigen, verantwortungsbewussten Studierenden sachgerecht.<br />
Wird vom Zeitanteil eines Moduls im Praktikum mehr als die Hälfte durch Krankheit oder<br />
aus sonstigen triftigen Gründen versäumt und kann <strong>–</strong> im Falle des Hauptpraktikums - nicht<br />
durch Neuregelung der Zeitansätze für die Module innerhalb des Studienabschnittes ein<br />
Ausgleich geschaffen werden, kann die Prüfungsbehörde die Wiederholung des Moduls<br />
anordnen. Diese Ermessenregelung lässt die Möglichkeit <strong>of</strong>fen, dass die Prüfungsbehörde<br />
von einer Wiederholung absieht, wenn trotz des Versäumnisfalles eine Eignungsfeststellung<br />
möglich ist.<br />
„<strong>Bachelor</strong>-AprOPol gD“<br />
Ermittlung der Abschlussnote<br />
Beispiel:<br />
Student X hat in den<br />
theoretischen Studienabschnitten<br />
folgende Leistungen erzielt:<br />
Modul 1 (8 ECTS)<br />
Modul 2 (20 ECTS)<br />
Modul 3 (13 ECTS)<br />
Modul 4 (12 ECTS)<br />
Modul 5 (19 ECTS)<br />
Modul 6 (16 ECTS)<br />
Modul 7 (8 ECTS)<br />
Modul 8 (5 ECTS)<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
Verteidigung B-A<br />
Pol. Fachenglisch<br />
Wahlmodul<br />
12 Punkte<br />
8 Punkte<br />
10 Punkte<br />
6 Punkte<br />
14 Punkte<br />
7 Punkte<br />
10 Punkte<br />
14 Punkte<br />
14 Punkte<br />
11 Punkte<br />
15 Punkte<br />
14 Punkte<br />
Student X widerspricht der<br />
Einbeziehung seiner Punktzahl<br />
aus dem Wahlmodul nicht.<br />
Modulprüfungen<br />
Berechnung:<br />
8 x 12 = 96<br />
20 x 8 = 160<br />
13 x 10 = 130<br />
12 x 6 = 72<br />
19 x 14 = 266<br />
16 x 7 = 112<br />
8 x 10 = 80<br />
5 x 14 = 70<br />
986 Punkte<br />
verteilt auf<br />
101 ECTS<br />
Arithmetisches<br />
Mittel:<br />
9,76 Punkte<br />
Gewichtung:<br />
X 25<br />
Leistungen<br />
<strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
Berechnung:<br />
14 x 2 = 28<br />
11 x 1 = 11<br />
39:3 = 13 Punkte<br />
Gewichtung:<br />
X 5<br />
Legende:<br />
Blau = ECTS-LP<br />
Rot = Punktzahlen<br />
Grün = Gewichtungsfaktoren<br />
Polizeiliches<br />
Fachenglisch/-<br />
französisch:<br />
15 Punkte<br />
Gewichtung:<br />
X 1<br />
Berechnung der<br />
Gesamtleistung ohne Wahlmodul:<br />
(9,76 x 25 + 13 x 5 + 15 x 1) : 31<br />
324 : 31 = 10,45 Punkte<br />
Berechnung der<br />
Gesamtleistung mit Wahlmodul:<br />
(10,45 x 20 + 14 x 1) : 21<br />
= 223 : 21<br />
= 10,61<br />
Abschlussnote des Studiums:<br />
11 Punkte = gut (2)
76<br />
Die o. g. Übersicht zeigt an einem Beispiel, in dem ein Student der Einbeziehung seiner<br />
Punktzahl im Wahlmodul nicht widersprochen hat, die Berechnung der Abschlussnote des<br />
Studiums nach § 46 APrOPol gD auf.<br />
Die folgende Übersicht zeigt die allgemeine Wertigkeit der jeweiligen Studienleistung im<br />
Verhältnis zur Abschlussnote.<br />
„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> / <strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />
der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen<br />
Studien-/Modulsstruktur und Wertigkeit von Studienleistungen<br />
(nach der APrOPol gD „<strong>Bachelor</strong>“)<br />
Studienabschnitt<br />
Grundpraktikum<br />
Grundstudium<br />
Hauptpraktikum<br />
Hauptstudium<br />
<strong>Bachelor</strong>-<br />
Arbeit<br />
(GS und HS)<br />
Polizeiliches<br />
Fachengl./<br />
Fachfranz.<br />
(HS)<br />
ET / Sport<br />
(GS und HS)<br />
Gesamt<br />
Sem. Zeit Bez.<br />
Modul<br />
1. 1. KJ<br />
01.04-<br />
2.+3. 1./2.KJ<br />
01.10.-<br />
30.09.<br />
4. 2./3.KJ<br />
01.10.-<br />
31.03.<br />
5.+6. 3./4.KJ<br />
01.04.-<br />
31.03.<br />
Art des<br />
Moduls<br />
Credits Auswirkung<br />
auf Bestehen<br />
Wertigkeit für die<br />
Gesamtpunktzahl<br />
Ja/Nein Mit Ohne<br />
WM WM<br />
GP 1 Pflichtmodul 20 J - -<br />
30.09. GP 2 Pflichtmodul 10 J - -<br />
1 Pflichtmodul 8 J 6,1 % 6,4 %<br />
2 Pflichtmodul 20 J 15,2 % 16,0 %<br />
3 Pflichtmodul 13 J 9,9 % 10,4 %<br />
4 Pflichtmodul 12 J 9,1 % 9,6 %<br />
HP 1 Zeitlich variables 8-14 J - -<br />
Pflichtmodul<br />
HP 2 Zeitlich variables<br />
Pflichtmodul<br />
8-14 J - -<br />
HP 3 Zeitlich variables 8-14 J - -<br />
Pflichtmodul<br />
5 Pflichtmodul 19 J 14,5 % 15,2 %<br />
6 Pflichtmodul 16 J 12,2 % 12,8 %<br />
7 Pflichtmodul 8 J 6,1 % 6,4 %<br />
8 Pflichtmodul 5 J 3,8 % 4,0 %<br />
WM<br />
Wahlmodul<br />
(WM)<br />
5 N<br />
(Note optional<br />
verwertbar)<br />
4,8 % -<br />
2.-6. 10 J 15,3 % 16,1 %<br />
5.+6. 4 N<br />
(Note fließt ein)<br />
2.+3.<br />
5.+6.<br />
ECTS<br />
Gesamt<br />
3,0 % 3,1 %<br />
5 N - -<br />
180 100 % 100 %
77<br />
Die in den einzelnen Pflichtmodulen erzielten Punktzahlen fließen workloadgerecht in die<br />
mit dem Wertigkeitsfaktor „25“ versehene Berechnungskomponente für die Ermittlung der<br />
Gesamtpunktzahl des Studiums ein (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 APrOPol gD).<br />
Die Leistungen in den Pflichtmodulen machen somit letztlich etwa 80,8 Prozent der<br />
Abschlussnote aus.<br />
Für die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit ist ein Wertigkeitsfaktor „5“ vorgesehen (§ 46 Abs.<br />
1 Nr. 2 und Abs. 2 APrOPol gD), was einem Anteil von 16,1 % an der Abschlussnote entspricht.<br />
Dieser Prozentsatz liegt deutlich über dem Verhältnis der für die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
vorgesehenen 10 ECTS-Leistungspunkte zu der Summe der ECTS-Leistungspunkte aller<br />
für die Abschlussnote relevanten Pflichtleistungen (115 ECTS-Leistungspunkte).<br />
Dies erscheint jedoch auf Grund der Besonderheit dieses Leistungsnachweises, der von<br />
den Studierenden ein hohes Maß an Kreativität, Eigeninitiative, Eigenarbeit, wissenschaftlicher<br />
Befähigung und Durchhaltevermögen verlangt, gerechtfertigt.<br />
Außerdem setzt sich die für die Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit vergebene Punktzahl/Note<br />
aus dem Ergebnis von zwei Prüfungsleistungen,<br />
• der <strong>Bachelor</strong>-Arbeit als solcher und<br />
• deren Verteidigung im Rahmen einer mündlichen Prüfung<br />
zusammen (§ 43 APrOPol gD).<br />
Die im Begleitfach Polizeiliches Fachenglisch/-französisch erzielte Punktzahl fließt ohne<br />
Multiplikator in die Berechnung der Abschlussnote ein (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2<br />
APrOPol gD) und macht somit etwa 3,1 % an der Gesamtpunktzahl aus.<br />
Kommt es zur Einbeziehung einer im Wahlmodul erzielten Punktzahl (Option des Wahlfachstudierenden<br />
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4 APrOPOl gD), so schlägt sich diese auf die<br />
Gesamtpunktzahl mit einer Wertigkeit von 4,8 Prozent nieder.<br />
Mit Einbeziehung der Punktzahl im Wahlmodul reduzieren sich natürlich geringfügig die<br />
Wertigkeiten der anderen Prüfungsergebnisse.<br />
Das Ergebnis des im Begleitfach Einsatztraining/Sport zu absolvierenden praktischen<br />
Sporttestes hat auf die Berechnung der Gesamtpunktzahl des Studiums keinen Einfluss.
78<br />
„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />
Urkundenregelungen<br />
Zeugnis:<br />
• Abschlussbezeichnung „<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />
• Abschlussnote und festgestellte Gesamtpunktzahl<br />
• Auflistung der absolvierten Module und der erzielten Ergebnisse (Punktzahlen, Noten, ECTS-LP)<br />
• Thema und Ergebnisse der Leistungen zur <strong>Bachelor</strong>-Arbeit<br />
• Ergebnisse in den Begleitfächern<br />
• Ergebnis des Wahlmoduls (s<strong>of</strong>ern einbezogen)<br />
• Einstufung der Studienleistung nach dem ECTS-Bewertungssystem<br />
• Platzziffer im Studienjahrgang<br />
<strong>Bachelor</strong>-Urkunde<br />
„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“<br />
Diploma Supplement<br />
= Beschreibung des Abschlusses und des Studiums<br />
nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz<br />
Diese Übersicht zeigt grob die Inhalte der prüfungsrechtlich vorgesehenen Abschlussdokumente<br />
gemäß § 47 APrOPol gD auf:<br />
• Zeugnis<br />
• <strong>Bachelor</strong>-Urkunde<br />
• Diploma Supplement<br />
Die APrOPol gD sieht die Einführung des Diploma Supplement in § 47 Abs. 5 lediglich als<br />
Option vor. Die Hochschule gedenkt jedoch, diese Option bereits mit dem ersten <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studiengang wahrzunehmen.
Die Studienordnung <strong>–</strong> siehe Anlage 5 <strong>–</strong> enthält in ihren Anlagen jeweils Muster der<br />
genannten Urkunden.<br />
79<br />
Das vorgesehene Diploma Supplement ist in seiner Grundstruktur (siehe Anlage 5)<br />
beigefügt. Es wird Ende 2011 auf der Basis der dann gültigen KMK-Beschlusslage und<br />
evtl. vorliegender Entscheidungen zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) für den<br />
im Frühjahr 2012 abgehenden 1. <strong>Bachelor</strong>-Studiengang in deutsch- und in<br />
englischsprachiger Fassung entwickelt.<br />
„<strong>Bachelor</strong>-APrOPol gD“<br />
Übergangsregelungen<br />
Für Studierende, die mit dem Grundstudium an der Hochschule für Polizei vor dem<br />
1.Oktober 2009 begonnen haben und einen Ausbildungsabschnitt wiederholen<br />
oder nach einer Unterbrechung wieder beginnen gilt:<br />
Grundsatz: Anrechnung der für die erfolgreich absolvierten<br />
Ausbildungsabschnitte vorgesehenen ECTS-Leistungspunkte.<br />
Bei erfolgreich absolviertem Grundstudium:<br />
Umwandlung des dort erzielten Notenwertes auf die nach<br />
dem neuen Notensystem rechnerisch nächste volle Punktzahl.<br />
Gewichtung dieser Punktzahl entsprechend der in den<br />
Modulprüfungen des Grundstudiums insgesamt erreichbaren<br />
ECTS-Leistungspunkten.<br />
Bei bestandener Diplomarbeit:<br />
Umwandlung des dort erzielten Notenwertes auf die nach<br />
dem neuen Notensystem rechnerisch nächste volle Punktzahl.<br />
Anrechnung von 10 ECTS-Leistungspunkten.<br />
Bei Nichtbestehen Diplomarbeit -> Absolvieren Staatsprüfung und Wiederholung Diplomarbeit<br />
Bei Nichtbestehen Staatsprüfung -> Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung der Prüfungen<br />
Diese Übersicht zeigt die prüfungsrechtlichen Regelungen für Unterbrecher/Wiederholer<br />
beim Übergang von dem bisherigen Diplom-Studiengang auf das <strong>Bachelor</strong>- Modell.<br />
Es ist zu erwarten, dass diese Regelungen nur in sehr wenigen Fällen zur Anwendung<br />
kommen werden.
80<br />
3.4 Zugangsvoraussetzungen<br />
Der Zugang zum Studium an der Hochschule für Polizei ist nur möglich für<br />
• erfolgreiche Laufbahnbewerber - Polizeikommissaranwärter („Direkteinsteiger“)<br />
• Polizeibeamte des mittleren Dienstes, die das Auswahlverfahren für die Laufbahn<br />
des gehobenen Dienstes erfolgreich absolviert haben („Aufstiegsbeamte“,<br />
„Aufsteiger“)<br />
3.4.1 Laufbahnbewerber <strong>–</strong> Polizeikommissaranwärter („Direkteinsteiger“)<br />
Die Auswahl der Bewerber für die Laufbahn des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist in<br />
den „Richtlinien des Innenministeriums für die Auswahl von Bewerbern für die Einstellung<br />
in den gehobenen und mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in der Fassung vom 01.08.2008“<br />
geregelt <strong>–</strong> siehe Anlage 7.<br />
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Einstellung in den<br />
gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> sind im Wesentlichen (stichwortartig):<br />
• Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen<br />
o Keine Vorstrafen<br />
o Deutscher im Sinne des Art. 116 GG (für nichtdeutsche Bewerber sind Ausnahmen<br />
möglich)<br />
o Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung<br />
o Mindestgröße für Männer und Frau: 1,60 m<br />
o Gute körperliche Fitness / guter Gesundheitszustand<br />
o Unter 32 Jahre alt (Ausnahmen möglich) - § 19 Abs. 1, 3 LVOPol<br />
• Allgemeine Hochschulreife oder als gleichwertig anerkannter Bildungsstand<br />
o Vom Bereitschaftspolizeipräsidium wird ein Mindestnotendurchschnitt festgelegt<br />
=> Doppeltwertung der Fächer Mathematik, Deutsch und der besten<br />
Fremdsprache; alle anderen Fächer (außer Wahlbereichsfächer) werden<br />
einfach gewertet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet.
81<br />
Sind die Kriterien erfüllt, wird der Bewerber vom Bereitschaftspolizeipräsidium zu einem<br />
zweitägigen Einstellungstest eingeladen. Der Einstellungstest umfasst vier Testteile:<br />
• Schriftlicher Teil<br />
o Diktat- und Sprachverständnistest<br />
o Computergestützter Intelligenztest<br />
• Sportleistungstest<br />
• Vor- und Hauptuntersuchung beim ärztlichen Dienst<br />
• Auswahlgespräch (Multimodales Interview).<br />
Alle vier Testteile sind erfolgreich zu absolvieren. Der jeweils nächste Testteil kann nur<br />
begonnen werden, wenn der vorherige erfolgreich abgeschlossen wurde.<br />
Das Bereitschaftspolizeipräsidium errechnet aus der Zeugnisnote und den Ergebnissen<br />
zum schriftlichen Teil des Einstellungstests und Auswahlgespräch einen Notenwert, der<br />
über die Platzziffer des Einzelnen in der Bewerber-Rangfolge entscheidet.<br />
Im Jahr 2008 hat das Land Baden-Württemberg von 1.278 Bewerbern 179<br />
Polizeikommissaranwärter eingestellt; deutlich mehr als in den Jahren zuvor.<br />
Diese 179 Direkteinsteiger in den gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> haben am 1. Juli 2008<br />
ihre Vorausbildung an den Standorten der Bereitschaftspolizei begonnen und werden am<br />
1. April 2009 <strong>–</strong> als Teilnehmer des 1. <strong>Bachelor</strong>-Studienganges <strong>–</strong> ihr Studium an der<br />
Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen aufnehmen.<br />
Die Hochschule für Polizei hat auf die Auswahl der Polizeikommissaranwärter keinen<br />
Einfluss, sieht darin jedoch kein Defizit, da dieser „handverlesene“ Personenkreis<br />
erfahrungsgemäß ein hohes Maß an Studierfähigkeit mitbringt, mit viel Engagement sein<br />
Studium betreibt und im Regelfall mit weit überdurchschnittlichen Ergebnissen<br />
abschneidet.
3.4.2 Bewerber des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es <strong>–</strong> („Aufstiegsbeamte“)<br />
82<br />
Die Auswahl der Bewerber des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es richtet sich nach der<br />
„Innerdienstlichen Anordnung des Innenministeriums über das Auswahlverfahren für die<br />
Laufbahn des gehobenen <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es (AnO Auswahlverfahren) vom<br />
30.10.2006“ <strong>–</strong> siehe Anlage 6.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Laufbahn des gehobenen<br />
<strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es ist die Erfüllung der Kriterien nach § 18 Abs. 1 LVOPol <strong>–</strong> siehe<br />
Anlage 3.<br />
Im Rahmen einer Vorauswahl bei der Landespolizei werden Rangreihen jeweils für<br />
Bewerber mit Abitur/Fachhochschulreife und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss<br />
erstellt. Bei der Errechnung sind folgende Kriterien ausschlaggebend:<br />
• Aufstiegseignungsvermerk der personalverwaltenden Dienstelle „besonders geeignet“,<br />
„geeignet“ oder „derzeit nicht geeignet“<br />
• Gesamtergebnis der dienstlichen Beurteilung<br />
• Zeitpunkt und Note der letzten abgelegten Laufbahnprüfung.<br />
Zum genauen Berechnungsmodus siehe Anl. 6 Ziffer 4.<br />
Die Entsendung der Bewerber zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestimmt sich<br />
nach ihrem Ranglistenplatz. Es werden Bewerber bis zum Dreifachen der bei der jeweiligen<br />
Zulassungsbehörde vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten <strong>–</strong> getrennt nach Bewerbern<br />
mit Abitur/Fachhochschulreife bzw. mittlerem Bildungsabschluss <strong>–</strong> entsandt.<br />
Das an einem Tag stattfindende schriftliche Auswahlverfahren besteht aus vier Klausuren<br />
in den Fächern Rechtslehre, Allgemeinbildung und Gesellschaftslehre sowie<br />
Einsatz/Verkehrslehre für Schutzpolizeibeamte bzw. Kriminalistik/Kriminologie für Kriminalbeamte.<br />
Die Bearbeitung der Klausuren erfolgt im multiple-choice-Verfahren (Mehrfach-<br />
Wahlaufgaben) und true-false-Verfahren (Richtig-Falsch-Angaben).
83<br />
Die Aufgaben werden von der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen erarbeitet.<br />
Bei der Entscheidung über die Zulassung werden <strong>–</strong> wiederum getrennt nach dem<br />
Bildungsabschluss (Abitur/Fachhochschulreife bzw. mittlerer Bildungsabschluss) <strong>–</strong><br />
Rangfolgen der Bewerber unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Vorauswahl und des<br />
Ergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens gebildet.<br />
Zum Zuge kommende Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife sind zum Studium an<br />
der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen zugelassen. Auf Grund ihrer<br />
langjährigen dienstlichen Erfahrungen bekommen sie die ECTS-Leistungspunkte für das<br />
Grundpraktikum angerechnet und nehmen das Studium erst zu Beginn des<br />
fachtheoretischen Grundstudiums, also jeweils zum 1. Oktober eines Jahres, auf.<br />
Erfolgreiche Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss bekommen derzeit noch die<br />
Gelegenheit, einen polizeiinternen Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife zu<br />
besuchen. Dieses vielfach <strong>–</strong> auch von der Hochschule für Polizei - als anachronistisch und<br />
unwirtschaftlich kritisierte Modell soll nach aktuellen Überlegungen des Innenministeriums<br />
Baden-Württemberg in den nächsten Jahren auslaufen.<br />
Die Hochschule sieht in dem derzeit praktizierten Auswahlverfahren für die Zulassung von<br />
Beamten des mittleren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es zum Studium durchaus Optimierungsbedarf<br />
und hat unter anderem die Einführung eines von der Hochschule zu administrierenden<br />
Studierfähigkeitstests angeregt <strong>–</strong> siehe Anlage 12.<br />
Das Innenministerium hat diese Anregung bis dato nicht aufgegriffen.
84<br />
3.5 Transparenz<br />
Die wichtigsten Informationsmöglichkeiten über das<br />
Studienangebot der Hochschule für Polizei<br />
Website der<br />
Hochschule<br />
Ö-Sachbearbeiter<br />
der Hochschule<br />
Einstellungsberater der<br />
Polizei in den<br />
Polizeidirektionen/-präsidien<br />
Informationsfilm<br />
Diverse<br />
Infoveranstaltungen<br />
„Hochschultage“<br />
Studienbotschafter<br />
Extern<br />
Diverse<br />
Broschüren<br />
Intern<br />
„Laufwerk G“<br />
Sprechzeiten<br />
Dozenten<br />
Diverse<br />
Infoveranstaltungen<br />
Website der<br />
Hochschule<br />
Studentensekretariat<br />
Studienführer<br />
Diverse<br />
Broschüren<br />
Interessenten für den Polizeiberuf können sich von den Einstellungsberatern der Polizeidirektionen<br />
und -präsidien umfassend und kostenlos über das Studium an der Hochschule<br />
für Polizei beraten lassen.<br />
Außerdem informiert die Website der Hochschule über Einzelheiten des Studienangebotes.<br />
Es ist geplant, den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang nach Akkreditierung mit seiner Grundphilosophie<br />
und seinen Zugangsvoraussetzungen, Abläufen, Inhalten und Prüfungselementen<br />
umfassend darzustellen.<br />
Mehrere Internetpräsentationen der Polizei des Landes Baden-Württemberg sind mit der<br />
Website der Hochschule verlinkt.<br />
Im Rahmen so genannter Hochschultage können sich Schüler der gymnasialen Oberstufe<br />
in Großveranstaltungen an der Hochschule über den Polizeiberuf im Allgemeinen und das
85<br />
Studium im Besonderen informieren. Von diesem Angebot wird seitens der Schulverwaltung<br />
gerne Gebrauch gemacht.<br />
Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen wirkt seit Anfang 2008 bei der vom<br />
baden-württembergischen Wissenschaftsministerium gestarteten Informationskampagne<br />
„Gscheit studiert“ mit, in deren Rahmen die <strong>Service</strong>dienststelle Studieninformation,<br />
- orientierung und - beratung (SIOB) so genannte Studienbotschafter an die beruflichen<br />
Schulen und Gymnasien entsendet, um bei den künftigen Studienanfängern die Basis für<br />
eine sinnvolle Studienwahl zu schaffen. Studienbotschafter sind speziell geschulte Studierende,<br />
die mitten im Studium stehen und daher sehr authentisch berichten können, wie ihr<br />
eigener beruflicher Entscheidungsprozess verlaufen ist und wie man sich im Studium<br />
zurechtfindet. Das Programm „Studienbotschafter“ ergänzt die Angebote der Studienberatungen<br />
und der Agenturen für Arbeit. Die Hochschule für Polizei ist aktuell mit fünf aktiven<br />
Studienbotschaftern aus den aktuellen Jahrgängen beteiligt.<br />
Zu Beginn des fachtheoretischen Grundstudiums stellt sich die Hochschule im Rahmen<br />
einer großen Begrüßungs- und Informationsveranstaltung mit ihren Fakultäten und Verwaltungssachgebieten<br />
den Studierenden vor. Die Studienanfänger erhalten jeweils einen<br />
aktuellen Studienführer, in dem die wichtigsten Informationen schriftlich festgehalten sind<br />
(Beispiel siehe Anlage 18). Die Broschüre ist als Wegbegleiter durch das gesamte<br />
Studium hindurch gedacht.<br />
Die Hochschule bietet ihren Studierenden vielfältige weitere Möglichkeiten, sich über<br />
Einzelheiten ihres Studiums zu informieren. Auf dem so genannten Laufwerk „G“ des<br />
internen DV-Kommunikationsnetzes, zu dem jeder Studierende Zugang hat, sind alle<br />
wichtigen Informationen zu dem Studiengang (Curriculum, Prüfungsordnung,<br />
Studienordnung, Verlaufsplan, Richtlinien für die <strong>Bachelor</strong>-Arbeit etc.) verfügbar.<br />
Fragen zum Studium allgemein werden von den beiden Mitarbeiterinnen im Studentensekretariat<br />
gerne beantwortet. Ferner stehen die Dozenten der Hochschule am Rande des<br />
Kontaktstudiums oder während ihrer Sprechstunden als Ratgeber zur Verfügung.<br />
Das Ambiente einer überschaubaren klassischen Campus-Hochschule und die kommunikationsfördernde<br />
Architektur des Gebäudeareals tragen das ihre dazu bei, dass die<br />
Studenten schnell heimisch werden und sich in ihrem Studium schnell zurechtfinden.
86<br />
4. Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung<br />
4.1 Geschichte der Qualitätssicherung und -entwicklung an der Hochschule<br />
4.1.1 Externe Evaluation<br />
In den Jahren 2002/2003 erfolgte erstmals eine umfassende, kostenaufwändige<br />
Evaluation des damals reformierten Diplom-Studienganges einschließlich zentraler<br />
Verwaltungsbereiche durch den externen Gutachter mundi consulting aus Siegen (siehe<br />
Anlage 26).<br />
Wichtige Elemente der Evaluation bildeten die Studierenden-, Lehrenden-,<br />
Verwaltungsmitarbeiter-, Absolventen- und Vorgesetztenbefragungen sowie ein Experten-<br />
Workshop, deren Ergebnisse nicht nur zu einer Optimierung des Diplomstudienganges<br />
beitrugen, sondern auch für die Entwicklung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges eine wertvolle<br />
Grundlage darstellten.<br />
Aufgrund seiner Transparenz, der Einbindung aller Hochschulangehörigen und seiner<br />
praktikablen Ergebnisse führte das Großprojekt bei allen Beteiligten zu einer wachsenden<br />
Aufgeschlossenheit gegenüber künftigen Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />
der Qualität des Studiums.<br />
4.1.2 Satzung zur Evaluation der Lehre / Ständige Evaluationskommission<br />
Vor dem Hintergrund des neuen Landeshochschulgesetzes vom 1.1.2005 hat der Senat<br />
der Hochschule im Juni 2005 eine Satzung zur Evaluation der Lehre verabschiedet <strong>–</strong><br />
siehe Anlage 27.<br />
Gemäß § 1 verfolgt das Regelwerk mehrere Ziele:<br />
• Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Qualität der Lehre,<br />
insbesondere der Lehrformen und des Lehrangebotes sowie der<br />
Rahmenbedingungen des Lehrbetriebes<br />
• Anpassung der Lehrinhalte an sich wandelnde Erfordernisse und Optimierung der<br />
Präsentation des zu vermittelnden Lehrst<strong>of</strong>fes
87<br />
• Schaffung valider empirischer Grundlagen für das Lehrpersonal zur differenzierten<br />
Eigenbewertung seiner didaktischen Leistungen, um es im Interesse der<br />
kontinuierlichen Verbesserung der Lehrqualität zu fördern und ihm eine gezielte<br />
und effiziente Fortbildung zu ermöglichen<br />
• Unterstreichen der Mitverantwortung der Studierenden für die Qualität der Lehre<br />
• Schaffung von Grundlagen für die Gewährung leistungsbezogener<br />
Besoldungsbestandteile im Rahmen der so genannten W-Besoldung.<br />
Im Wesentlichen sieht die Satzung zur Evaluation der Lehre Folgendes vor:<br />
• Einrichtung einer Ständigen Evaluationskommission der Hochschule, bestehend<br />
aus je einem Vertreter der vier Fakultäten (Vorsitzender wird aus dieser Gruppe<br />
gewählt), der Allgemeinen Studentenausschüsse, der Verwaltung und des<br />
Rektorates<br />
• Evaluationspflicht für alle Lehrenden <strong>–</strong> „in regelmäßigen Abständen“, „grundsätzlich<br />
alle zwei Jahre“<br />
• Evaluation durch anonyme Studierendenbefragung in allen Lehrveranstaltungen<br />
• Zusätzlich für hauptberuflich tätiges Lehrpersonal: Optionale Begutachtung durch<br />
die Evaluationskommission<br />
• Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten bei der didaktischen Fortbildung<br />
durch die Hochschule<br />
• Datenzugriffsberechtigung für Dekane und Hochschulleitung.<br />
Nach erfolgreichen Vortests im Dezember 2005 finden seit Sommer 2006 regelmäßige<br />
Studierendenbefragungen statt. Und zwar jährlich in zwei Zeitfenstern<br />
(„Befragungswellen“), von denen sich die Lehrkräfte je nach ihrer individuellen<br />
Vorlesungssituation im Sommer- oder im Wintersemester eines auswählen können.
88<br />
Die Studierenden können an PCs in den Rechnerräumen der Hochschule die<br />
entsprechenden Fragebögen „abholen“, ausfüllen und anonymisiert an das Sachgebiet DV<br />
zurücksenden.<br />
Die Evaluationskommission war von Beginn der Befragungen an mit dem Ablauf und den<br />
Ergebnissen sehr zufrieden, besonders mit dem konstruktiven Umgang der Studierenden<br />
mit dieser Feedback-Möglichkeit. Die hohen Rücklaufquoten zwischen 50 und 75 Prozent<br />
sind als Beweis dafür zu werten, dass die Studierenden die in der Satzung normierte Mitverantwortung<br />
für die Qualität der Lehre angenommen haben.<br />
Auch bei den Lehrkräften der Hochschule stieß das Instrumentarium auf hervorragende<br />
Akzeptanz. So hatten bei der auf einen zweijährigen Rhythmus ausgelegten Evaluation<br />
bereits im Einführungsjahr 2006 etwa 80 Prozent der hauptamtlichen Dozentinnen und<br />
Dozenten an den Studierendenbefragungen teilgenommen.<br />
Inzwischen haben sich alle Dozenten mindestens einmal (viele schon mehrfach) und ein<br />
großer Teil der Lehrbeauftragten an den halbjährlichen Evaluationswellen beteiligt.<br />
Um der einzelnen Lehrkraft eine relative Bewertung ihrer individuellen Evaluationsergebnisse<br />
zu ermöglichen, werden die Durchschnittswerte zu jeder einzelnen Frage an die<br />
Fakultäten verteilt.<br />
Die Besprechung der Ergebnisse in den Studiengruppen trägt dazu bei, dass in konstruktiver<br />
Atmosphäre ein Gedankenaustausch über jeweils individuelle Aspekte von Lehr- und<br />
Lernsituationen stattfinden kann.<br />
Die Erfahrungen zeigen, dass die „Evaluationswellen“ und die sich regelmäßig anschließenden<br />
Ergebnisbesprechungen in den Studiengruppen zu einem kontinuierlichen Austausch<br />
über Qualität und Inhalte der Lehre zwischen Lehrenden und Studierenden führen.<br />
Die Fortbildungsaktivitäten der Lehrkräfte auf diesem Sektor werden von der Hochschule<br />
ausdrücklich unterstützt. Als besonders wertvoll erweist sich hierbei die Zusammenarbeit<br />
mit der „Studienkommission für Hochschuldidaktik an Fachhochschulen in Baden-Württemberg“<br />
mit Geschäftsstellensitz in Karlsruhe.
4.1.3 Von der Ständigen Evaluationskommission zur Studienkommission<br />
89<br />
Ende Januar 2008 hat die auf Basis des Landeshochschulgesetzes vom 1.1.2005 (in Auszügen<br />
als Anlage 1) und der neuen Errichtungsverordnung der Hochschule vom<br />
16.07.2007 (Anlage 2) als „fakultätsübergreifende Kommission“ eingerichtete Studienkommission<br />
ihre Arbeit aufgenommen.<br />
Ihr gehören je ein Hochschullehrer der vier Fakultäten und je ein Vertreter der Allgemeinen<br />
Studentenausschüsse der drei Studienjahrgänge an.<br />
Sie löste sowohl die Ständige Evaluationskommission als auch den im Dezember 2003 zur<br />
konzeptionellen Ausgestaltung des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges gebildeten Beratenden<br />
Senatsausschuss „Bologna“ ab und übernahm die Aufgaben beider Gremien:<br />
„Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur<br />
Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung<br />
der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der<br />
Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken“<br />
(§ 26 Abs. 3 LHG).<br />
„Der Studiendekan hat insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot<br />
hinzuwirken, das mit den Studien- und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Er<br />
bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor. Er<br />
koordiniert die Studienfachberatung und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studienund<br />
Prüfungsbetrieb“ (§ 26 Abs. 4 S. 2-4 LHG).<br />
Die Empfehlungen der Studienkommission sind nicht bindend, sondern werden vom Senat<br />
behandelt und ggf. in bindende Beschlüsse umgesetzt.<br />
Die bisherigen Erfahrungen zeugen von einer stets konstruktiven und ergebnisorientierten<br />
Zusammenarbeit (siehe auch Abschnitt 3.2 der Selbstdokumentation).<br />
4.2 Aktueller Stand der Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule<br />
Die Übersicht auf den folgenden beiden Seiten zeigt in einer Grobskizze den aktuellen<br />
Stand der Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule.<br />
Sie beschränkt sich auf die wichtigsten Qualitätsbereiche „Gewinnung von Lehrpersonal“,<br />
„Praktika“, „Lehrinhalte, Lehrqualität und Prüfungen in den fachtheoretischen<br />
Studienabschnitten“ sowie „Lernbedingungen“.<br />
Auf Grund ihres engen funktionalen Zusammenhanges werden die wichtigsten Elemente<br />
der Qualitätsmessung, - sicherung und - entwicklung zusammengefasst dargestellt.
90<br />
Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule für Polizei<br />
Qualitätsbereich<br />
Gewinnung von<br />
Lehrpersonal<br />
Praktika<br />
Fachtheoretische Studienabschnitte<br />
Lehrinhalte Lehrqualität Prüfungen<br />
Lernbedingungen<br />
Wichtige<br />
Qualitätskategorien<br />
(Beispiele)<br />
Fachliche<br />
Kompetenz<br />
Wissenschaftliche<br />
Kompetenz<br />
Inhalte<br />
Stationen<br />
Abläufe<br />
Praxisrelevanz<br />
Aktualität<br />
Attraktivität<br />
Fachliche<br />
Kompetenz<br />
Pädagogische<br />
Kompetenz<br />
Angemessenheit<br />
Schwierigkeitsgrad<br />
Dauer<br />
Technische<br />
Ausstattung<br />
Räumliche<br />
Lernbedingungen<br />
Pädagogische<br />
Eignung<br />
Praktische<br />
Erfahrung<br />
…<br />
Theorie-<br />
Praxis-<br />
Verzahnung<br />
Betreuung<br />
(GP)<br />
Beratung<br />
(HP)<br />
Verfahren<br />
zur<br />
Feststellung<br />
der Eignung<br />
…<br />
Umfang<br />
(Workload)<br />
Anteil<br />
Kontaktstudium<br />
Anteil<br />
Selbststudium<br />
…<br />
Praxisnähe<br />
Motivation<br />
Vorbereitung<br />
Medieneinsatz<br />
…<br />
Gewichtung<br />
…<br />
Internetzugänge<br />
Bibliothek<br />
Unterbringung<br />
Verpflegung<br />
Beratungsservice<br />
Studienverlaufsplanung<br />
Freizeitmöglichkeiten<br />
…<br />
Fortsetzung nächste Seite
91<br />
Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung an der Hochschule für Polizei (Fortsetzung)<br />
Qualitätsbereich<br />
Wichtigste<br />
Elemente der...<br />
... Qualitätsfeststellung<br />
... Qualitätssicherung<br />
... Qualitätsentwicklung<br />
Gewinnung von<br />
Lehrpersonal<br />
Bei<br />
Pr<strong>of</strong>essoren:<br />
Berufungsverfahren<br />
nach §§ 47, 48 LHG<br />
Bei Dozenten des<br />
höheren PVD:<br />
Berufungsverfahren<br />
analog § 48 LHG<br />
Praktika<br />
Schulung<br />
Praxisbegleiter<br />
-<br />
Praxishandbuch<br />
und<br />
Praxisbegleitheft<br />
-<br />
Tagungen mit<br />
Verantwortlichen<br />
für Aus- und<br />
Fortbildung<br />
-<br />
Ständige<br />
Kommunikation<br />
mit Ausbildungsstellen<br />
Fachtheoretische Studienabschnitte<br />
Lehrinhalte Lehrqualität Prüfungen<br />
Studierendenbefragung<br />
Absolventenbefragung<br />
Vorgesetztenbefragung u.a.<br />
Abstimmungs-<br />
Begutachtung prozesse<br />
- innerhalb der<br />
Hochschul- Fakultäten<br />
didaktische<br />
-<br />
Fortbildung Verwaltung<br />
- „Klausuren-<br />
Kollegiales Pool“ durch<br />
Coaching Prüfungsamt<br />
Permanent<br />
kritische<br />
Reflektion<br />
der Praxisrelevanz<br />
durch 60<br />
Prozent<br />
erfahrene<br />
„Aufsteiger“<br />
-<br />
Fluktuation in<br />
den<br />
„Polizeivollzugsfakultäten“<br />
Lernbedingungen<br />
Befragung der<br />
Verwaltung<br />
Originäre<br />
Zuständigkeiten<br />
innerhalb des<br />
Studienbetriebes<br />
Fakultäten /<br />
Senat<br />
Koordinator für<br />
das Praktikum /<br />
Ausbildungsstellen<br />
/<br />
Prüfungsamt<br />
Fakultäten Dozenten Fakultäten /<br />
Prüfungsamt<br />
Studienkommission und Studiendekanin<br />
Verwaltung
92<br />
4.2.1. Qualitätsbereich „Gewinnung von Lehrpersonal“<br />
Die Berufungsverfahren für die Pr<strong>of</strong>essoren der Hochschule erfolgen nach § 48 Abs. 4<br />
LHG.<br />
Da die in den so genannten Polizeivollzugsfakultäten I und II lehrenden Angehörige des<br />
höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>es in Angelegenheiten der Lehre und Forschung den<br />
Pr<strong>of</strong>essoren gleichgestellt sind, entschied sich die Hochschule bereits Mitte der 90er-Jahre<br />
dazu, das Berufungsverfahren des LHG analog für die Auswahl der Lehrenden aus dem<br />
höheren <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> anzuwenden.<br />
Sowohl für die Probevorlesung als auch das Gespräch mit der Kommission wurde von der<br />
Hochschule ein Beobachtungs- und Bewertungsbogen erstellt, der von allen Mitgliedern<br />
der Kommission auszufüllen ist und für alle Bewerber Verwendung findet .<br />
Näheres hierzu siehe Nr. 3.1.2 der Selbstdokumentation.<br />
4.2.2 Qualitätsbereich „Praktika“<br />
Der Hochschule ist die Qualitätssicherung und <strong>–</strong>entwicklung im Bereich der Praktika ein<br />
wichtiges Anliegen.<br />
So werden die für die Berufsanfänger im Grundpraktikum eingesetzten Praxisbegleiter an<br />
der Hochschule auf ihre Funktion vorbereitet.<br />
Das Praxishandbuch der Hochschule und das so genannte Praxisbegleitheft<br />
gewährleisten eine höchstmögliche landesweite Standardisierung bei der Umsetzung<br />
prüfungsrechtlicher Vorgaben.<br />
Mindestens einmal jährlich findet an der Hochschule eine Tagung mit den für den Ausbildungsbereich<br />
Verantwortlichen der Praktikumsdienststellen statt. Dabei werden<br />
insbesondere folgende Ziele verfolgt:<br />
• Klärung von aktuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Praktikum<br />
• Festlegung einheitlicher Verfahrensweisen bei Problemfällen<br />
• Landesweit standardisierte Umsetzung prüfungsrechtlicher Vorgaben<br />
• Vermittlung von Vorgaben der Hochschule in ihrer Funktion als Prüfungsbehörde<br />
• Diskussion von Verbesserungsvorschlägen zu Inhalten, Abläufen und<br />
Kompetenzregelungen im Praktikum.
93<br />
Mit dem <strong>Bachelor</strong>-Studiengang wurden die Praktika-Aufenthalte modularisiert und dabei<br />
noch stärker an den Kompetenzerwartungen des Berufsfeldes ausgerichtet als bisher.<br />
Das Modell der fürsorglichen Begleitung im Grundpraktikum („Praxisbegleiter“) und der<br />
Beratung im Hauptpraktikum („Praxisberater“) sowie das eingeführte „Vier-Augen-Prinzip“<br />
im Verfahren der Eignungsfeststellung stellen sowohl in pädagogischer als auch<br />
prüfungsrechtlicher Hinsicht wichtige Qualität sichernde Komponenten des <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studienganges dar.<br />
Die in den Händen der Studienkommission liegende Evaluation des Studiums wird auch<br />
die beiden Praktika umfassen. In Betracht kommen hier vor allem Studierenden-,<br />
Absolventen-, Praktikumsbegleiter-, Praktikumsberater- und Vorgesetztenbefragungen.<br />
4.2.3 Qualitätsbereich „Fachtheoretische Studienabschnitte“<br />
Die im Jahre 2006 durch die Ständige Evaluationskommission gestartete Evaluation der<br />
Lehre mittels Studierendenbefragung per Fragebogen wird derzeit durch die Studienkommission<br />
im Diplomstudiengang und auch nach der Umstellung auf den <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studiengang weitergeführt. Die Studienkommission stützt sich dabei noch auf die von der<br />
Hochschule erlassene Satzung zur Evaluation der Lehre (siehe Anlage 27), wird diese<br />
jedoch in absehbarer Zeit auf den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang anpassen.<br />
Die durchweg positive Resonanz der Studierenden und der Lehrkräfte auf die Evaluation<br />
mittels Fragebogen macht deutlich, dass hier ein gutes, allgemein akzeptiertes Instrument<br />
gefunden wurde, um die Lehre inhaltlich und qualitativ weiterzuentwickeln.<br />
Dabei bezieht sich der Fragebogen <strong>–</strong> siehe Anlage 28 - auf drei Aspekte:<br />
• Studienfach (Qualität, Nutzen für die spätere Berufstätigkeit, Gewichtung)<br />
• Studienbedingungen (Gruppengröße, Vorlesungsraum)<br />
• Qualifikation der Lehrenden (fachliche Kompetenz, praxisnahe St<strong>of</strong>fvermittlung,<br />
Motivation usw. <strong>–</strong> insgesamt 16 Fragen).
94<br />
Der Fragebogen selbst wird nach jeder Befragungswelle anhand der Ergebnisse (es sind<br />
auch Freitextfelder vorhanden) auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft und bei Bedarf<br />
weiterentwickelt.<br />
Für die Befragungen im <strong>Bachelor</strong>-Studiengang wird der Fragebogen inhaltlich auf das<br />
neue Modell angepasst werden, z.B.: Sind die Inhalte in den jeweiligen Modulen passend<br />
gewichtet? Sind alle notwendigen Inhalte innerhalb der Module vertreten? Ist der<br />
studentische Arbeitsaufwand auf Kontakt- und Selbststudium angemessen aufgeteilt?<br />
Die Ergebnisse auf diese und weitere Fragen werden eine sukzessive, kontinuierliche<br />
Nachsteuerung („Tuning“) des Studienganges ermöglichen.<br />
Doch die Überprüfung didaktischer Leistungen reicht für sich alleine nicht aus, um Qualität<br />
in der Lehre zu sichern und zu entwickeln. Aus diesem Grunde hat die Studienkommission<br />
im Frühjahr 2008 eine weitere ihr durch das LHG zugewiesene Aufgabe mit Leben erfüllt:<br />
„Fit für hochschuldidaktische Kernfragen“ <strong>–</strong> unter diesem Motto eröffnete die<br />
Studiendekanin im Mai 2008 einen zweitägigen Workshop, an dem insgesamt 12<br />
hauptamtlich Lehrende aus allen Fakultäten der Hochschule teilnahmen. Ziel der<br />
Veranstaltung war einerseits, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich<br />
mit Fragen guter Lehre auseinandersetzen, anderseits stellte der Workshop aber auch<br />
eine erste Qualifizierungsmaßnahme für die in der Evaluationssatzung der Hochschule<br />
vorgesehene Gutachtertätigkeit bzw. das kollegiale Coachen dar. Unter der Leitung eines<br />
externen Trainers standen inhaltlich zentrale Aspekte von lernerfolgsorientierten<br />
Lehrveranstaltungen im Mittelpunkt.<br />
Dabei ging es um die Erfolgskriterien einer akademischen Vorlesung wie<br />
• Seminarkultur und Umgang mit den Teilnehmern der Lehrveranstaltung,<br />
• Formulierung von Zielen für die Lehrveranstaltung,<br />
• didaktische Reduktion von Inhalten,<br />
• Formen der Organisation und Kommunikation,<br />
• neue Unterrichtsmethoden,
95<br />
• sinnvolle Medienauswahl,<br />
• Erfolgskontrolle, Überprüfen von Lehr- und Lernzielen,<br />
• Optimierung von Lehr- und Lernverhalten und die<br />
• Feedback-Kultur in der kollegialen Beratung.<br />
Im Laufe der Diskussionen verstärkte sich der Wunsch, dass sich Kolleginnen und Kollegen<br />
freiwillig gegenseitig in Dreier-Teams in ihren Veranstaltungen besuchen und diese<br />
gemeinsam reflektieren. Die Gruppe beschloss, ein Pilotprojekt zu kollegialem Coaching<br />
zu starten. So bildeten sich bereits einige Dreier-Teams, die noch im Sommersemester<br />
2008 ihre Tätigkeiten aufnahmen und Planungen für das Wintersemester 2008/2009 trafen.<br />
Zum Ende des Wintersemesters wird es an der Hochschule einen zweiten Workshop<br />
zur hochschuldidaktischen Weiterbildung geben, in dem u.a. die Erfahrungen der Gutachtergremien<br />
ausgetauscht werden sollen.<br />
Aus dem Aufgabenkatalog des LHG für die Studienkommission ergeben sich weitere<br />
qualitätssichernde und <strong>–</strong> entwickelnde Elemente, die die Studienkommission in naher<br />
Zukunft ausbauen will:<br />
Ansprechpartner für Studierende<br />
Diese „Kummerkastenfunktion“ ist in § 26 Abs. 5 LHG geregelt. Studierende können<br />
Beschwerden über Mängel bei der Durchführung des Lehrbetriebes oder die<br />
Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung der Studiendekanin<br />
mitteilen und deren Erörterung in der Studienkommission beantragen.<br />
Derzeit ist diese neue Aufgabe der Studiendekanin bzw. der Studienkommission noch<br />
nicht sehr bekannt, daher will die Hochschule im Studienführer 2008/2009 darüber<br />
informieren. Sollten auf diesem Weg Qualitätsdefizite bekannt werden, wird die<br />
Kommission eine Prioritätenliste für notwendige Veränderungen erstellen und an den<br />
Senat bzw. für den Einzelfall zuständige Entscheidungsgremien herantragen.
96<br />
Um für Studierende und Lehrende aktuelle Informationen immer zeitnah zur Verfügung zu stellen,<br />
hat die Studiendekanin bereits zu Beginn der Aufgabenwahrnehmung im hochschulinternen<br />
Laufwerk G einen Ordner „Studienkommission“ eingerichtet. Hier findet man neben der Satzung<br />
zur Evaluation der Lehre auch den aktuellsten Fragebogen, die Namen der jeweiligen Mitglieder der<br />
Kommission und die so genannten Infobriefe der Studienkommission, die anlassbezogen eingestellt<br />
werden.<br />
Vorgesetzten- und Absolventenbefragung<br />
Bereits in der externen Evaluation durch mundi consulting 2002/2003 war die<br />
Vorgesetzten- und Absolventenbefragung ein wichtiges Element, dessen Ergebnisse für<br />
die Hochschule zwar insgesamt ausgesprochen positiv ausfielen, gleichwohl eine Reihe<br />
wichtiger qualitativer Entwicklungsschritte auslösten. Auch für die inhaltliche Entwicklung<br />
des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges bildeten sie eine wertvolle Grundlage.<br />
Die Philosophie des „Studying For The Job“ verlangt mehr denn je eine Rückkoppelung<br />
mit der polizeilichen Praxis, dem „Nachfragemonopolisten“ für die Ausbildungsleistung der<br />
Hochschule.<br />
Die konsequente Theorie-Praxis-Verzahnung im Curriculum des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges<br />
soll ihre logische Ergänzung finden in strukturierten, auf Dauer angelegten Vorgesetztenund<br />
Absolventenbefragungen.<br />
Die Studienkommission wird mit Beginn des <strong>Bachelor</strong>-Studienganges im Frühjahr 2009<br />
eine entsprechende Konzeption in den Senat einbringen. Damit trägt sie auch einer<br />
aktuellen Zielvereinbarung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg Rechnung.<br />
4.2.4 Qualitätsbereich „Studienbedingungen“<br />
Die Hochschule für Polizei verfolgt den ganzheitlichen Ansatz bei ihrem Studienangebot<br />
auch im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung.<br />
So werden die für den Lernerfolg maßgeblichen Rahmenbedingungen des <strong>Bachelor</strong>-<br />
Studienganges selbstverständlich auch zum Gegenstand der Studierenden- und<br />
Absolventenbefragungen gemacht werden.<br />
Parallel laufende Befragungen der Verwaltungsangehörigen sollen die Ergebnisse um eine<br />
weitere, wichtige Perspektive anreichern.
97<br />
4.3 Qualitätsmanagement an der Hochschule - Zusammenfassende Betrachtung<br />
Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen bettet ihren <strong>Bachelor</strong>-Studiengang in<br />
ein differenziert ausgestaltetes Qualitätsmanagement ein, das für eine hohe Qualität des<br />
Studienganges ab dem ersten Tag sorgt, und darüber hinaus eine kontinuierliche<br />
Qualitätskontrolle, -sicherung und - entwicklung ermöglicht.<br />
Dank der wertvollen Erfahrungen, die sie in den vergangenen Jahren auf diesem Sektor<br />
gewinnen konnte und bewährter Organisationsstrukturen im derzeit noch praktizierten<br />
Diplom-Studiengang (die weitgehend in den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang übernommen werden)<br />
muss die Hochschule - und hier allen voran die Studienkommission - das Rad nicht neu<br />
erfinden, sondern kann sich auf eine Verfeinerung und Perfektionierung der bereits<br />
praktizierten Evaluationsinstrumentarien konzentrieren.<br />
Der wichtigste Faktor bei allen Projekten ist immer der Mensch.<br />
Hier hat die Hochschule das große Glück, in allen Bereichen - von der Verwaltung über die<br />
Lehrenden aller Fakultäten hinweg bis hin zu den Studierenden - mit Menschen zu<br />
arbeiten, die bereit sind, sich auf Veränderungen einzustellen und mit konstruktivem<br />
Engagement die Herausforderungen der Zukunft anzugehen.
98<br />
Danksagung<br />
Am Donnerstag, 28.08.2008, wird diese Selbstdokumentation der Geschäftstelle von<br />
ACQUIN in Bayreuth zur Einleitung des Akkreditierungsverfahrens für den Studiengang<br />
„<strong>Bachelor</strong> <strong>of</strong> <strong>Arts</strong> (B.A.) <strong>–</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>/<strong>Police</strong> <strong>Service</strong>“ übergeben.<br />
Damit ist der fünfjährige Studienreformprozess an der Hochschule für Polizei Villingen-<br />
Schwenningen in eine neue, entscheidende Phase getreten.<br />
Bei dieser Gelegenheit danke ich allen, die sich in unser <strong>Bachelor</strong>-Projekt mit Rat und Tat<br />
eingebracht haben. Mein besonderer Dank gilt<br />
• allen Angehörigen der Hochschule für Polizei, den Dozentinnen und Dozenten, den<br />
Studierenden und den Verwaltungsangehörigen für die allgemein spürbare Reformbereitschaft<br />
und konstruktive Mitwirkung,<br />
• dem Senat für sein Ringen um die jeweils besten Lösungen, das harmonische<br />
Klima der Diskussionen und die durchgängig von breiten Mehrheiten getragenen<br />
Entscheidungen,<br />
• den Mitgliedern des Beratenden Senatsausschusses „Bologna“ und der<br />
Studienkommission für die Kärrnerarbeit zur Vorbereitung der Entscheidungen,<br />
• Herrn Pr<strong>of</strong>. Friedrich Vögt und Herrn Werner Thimm für die langen, ertragsreichen<br />
Klausursitzungen im Rahmen der Erarbeitung des Erstentwurfes der APrOPol gD,<br />
• den Dekanen und Fachgruppenleitern in den Fakultäten sowie den Modulkoordinatoren<br />
und für ihre hervorragenden Beiträge zu einem modernen, zukunftsfähigen<br />
Curriculum,<br />
• den AStA-Vertretern des 25., 26., 27., 28. und 29. Jahrganges für all ihre guten<br />
Ideen und konstruktiven Beiträge zum <strong>Bachelor</strong>isierungsprozess,<br />
• dem Kuratorium der Hochschule für Polizei unter Vorsitz von Herrn Landespolizeipräsident<br />
Erwin Hetger für seine vertrauensvolle Begleitung und Unterstützung,
99<br />
• dem für uns zuständigen Fachreferat 33 beim IM-Landespolizeipräsidium <strong>–</strong> vor<br />
allem Herrn Christian Dettweiler und Herrn Dietmar Hausmann <strong>–</strong> für deren (nicht<br />
selbstverständlichen) großen Einsatz und die unkomplizierte, enge Kommunikation,<br />
• Herrn Pr<strong>of</strong>. Dr. Harald Fiedler sowie den Teilnehmern der Hochschule und der Polizeipraxis<br />
in der Arbeitsgruppe „Anforderungspr<strong>of</strong>il“ für ihre gute Arbeit und die<br />
valide Ausgangsbasis zur Entwicklung der Lernziele,<br />
• den Teilnehmern der Landespolizei in den beiden Worksshops zur inhaltlichen und<br />
prüfungsrechtlichen Ausgestaltung der Praktika für ihre tagelange konzentrierte<br />
Mitarbeit, ihre Kreativität und wertvollen Praxiserfahrungen,<br />
• den Mitgliedern der Polizeichefrunde und der Tagung der Leiter Polizeiliche Aufgaben<br />
sowie den Landesvorsitzenden der polizeilichen Berufsvertretungen für ihr<br />
Interesse und ihre Aufgeschlossenheit gegenüber dem Reformprozess,<br />
• den Landespolizeidirektionen Karlsruhe, Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart sowie<br />
der Bereitschaftspolizei und der Akademie der Polizei Baden-Württemberg für die<br />
vielen Gelegenheiten, über den <strong>Bachelor</strong>-Studiengang informieren zu dürfen,<br />
• den Kolleginnen und Kollegen der Konferenz der Rektoren/Präsidenten der Fachhochschulen<br />
des öffentlichen Dienstes sowie der Konferenz der Fachbereichsleiter<br />
Polizei für den langjährigen Gedankenaustausch zum Bologna-Prozess und die<br />
vielen hilfreichen Erfahrungsberichte und Ratschläge,<br />
• Herrn Verwaltungsdirektor Helmut Fichter und den Sachgebieten der Verwaltung für<br />
ihre fundierten Beiträge zur Selbstdokumentation sowie Frau Marianne Schröder für<br />
ihre engagierte, zuverlässige Sekretariatsarbeit und ganz besonders auch<br />
• Frau Caroline Wedler-Krebs für die hervorragende Stabs-Unterstützung des<br />
Rektorates in der einjährigen „Endspurtphase“ des <strong>Bachelor</strong>isierungsprozesses.<br />
Villingen-Schwenningen im August 2008<br />
Pr<strong>of</strong>. Alexander Pick, Rektor