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Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

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2. Anschließende Teilhabeleistung<br />

- 18 -<br />

Bisherige Teilhabeleistung im <strong>Gesamtplan</strong>verfahren endet und mündet in eine neue Anschlussleistung<br />

Sozialbericht und Arztbericht liegen bereits vor<br />

HEB-C<br />

Erstellt als Abschlussbericht durch den Erbringer der bisherigen Leistung<br />

mit Maßnahmeempfehlung für die Anschlussleistung<br />

Verwaltungsverfahren<br />

Sozialhilferechtliche Prüfung<br />

ggf. Hilfebedarfsfeststellung nach dem jeweils gültigen<br />

Verfahren<br />

Sozialhilfebescheid<br />

Beginn der neuen Teilhabeleistung<br />

Fortführung des <strong>Gesamtplan</strong>verfahrens im neuen<br />

Teilhabebereich<br />

HEB-A<br />

Erstellt durch Leistungserbringer<br />

innerhalb des erst 1/4 Jahres<br />

HEB-B<br />

Laufende Entwicklungsberichte des Leistungserbringers<br />

zur Verlängerung der Leistung<br />

HEB-C<br />

Abschlussbericht des Leistungserbringers zum<br />

Ende der Leistung<br />

Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e

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