Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
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2. Anschließende Teilhabeleistung<br />
- 18 -<br />
Bisherige Teilhabeleistung im <strong>Gesamtplan</strong>verfahren endet und mündet in eine neue Anschlussleistung<br />
Sozialbericht und Arztbericht liegen bereits vor<br />
HEB-C<br />
Erstellt als Abschlussbericht durch den Erbringer der bisherigen Leistung<br />
mit Maßnahmeempfehlung für die Anschlussleistung<br />
Verwaltungsverfahren<br />
Sozialhilferechtliche Prüfung<br />
ggf. Hilfebedarfsfeststellung nach dem jeweils gültigen<br />
Verfahren<br />
Sozialhilfebescheid<br />
Beginn der neuen Teilhabeleistung<br />
Fortführung des <strong>Gesamtplan</strong>verfahrens im neuen<br />
Teilhabebereich<br />
HEB-A<br />
Erstellt durch Leistungserbringer<br />
innerhalb des erst 1/4 Jahres<br />
HEB-B<br />
Laufende Entwicklungsberichte des Leistungserbringers<br />
zur Verlängerung der Leistung<br />
HEB-C<br />
Abschlussbericht des Leistungserbringers zum<br />
Ende der Leistung<br />
Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e