Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
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c) HEB-C als Überleitungs- oder Abschlussbericht:<br />
Der HEB-C-Bogen dient als Überleitungs- oder Abschlussbericht.<br />
Der HEB-C-Bogen steht als Abschlussbericht am Ende der Leistung und bietet dem Leistungsberechtigten,<br />
dem Leistungserbringer sowie dem Leistungsträger einen Rückblick.<br />
Sofern er als Überleitungsbericht verwendet wird, werden Informationen über andere Leistungsarten<br />
und / oder weitere (geplante) Maßnahmen dargestellt.<br />
Bei einem Wechsel von Leistungsarten, des Leistungsanbieters leitet der HEB-C-Bogen die<br />
nachfolgende Planung ein. Dadurch ist er ein verbindendes Planungsinstrument.<br />
Bei Beschäftigung in einer WfbM findet für den Teilhabebereich „Arbeit“ das Einlageblatt WfbM<br />
Anwendung.<br />
IV. Die Personenkonferenz<br />
Die Personenkonferenz ist eine Möglichkeit, die neben den vorher genannten Instrumenten der<br />
Maßnahmefindung dienen kann. Sie kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Verfahrens<br />
stattfinden.<br />
Die Personenkonferenz ist ein Gesprächsforum, in dem sich alle, die an der individuellen Maßnahmefindung<br />
beteiligt sind, über das weitere Vorgehen abstimmen können.<br />
Der Verlauf des Gespräches ist unter Zuhilfenahme der Formblätter zu protokollieren.<br />
Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e