Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
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Rahmenziele im HEB-A-Bogen sollen mit dem Leistungsberechtigten abgestimmt werden. Die<br />
Ziele sollen konkret und erreichbar sein und in einem überschaubaren Planungszeitraum über-<br />
prüft werden können.<br />
Für den Werkstattbereich bezieht sich die im HEB-A- Bogen abgebildete zukünftige Planung in<br />
der Regel auf einen Zeitraum von zwölf Monaten, in den übrigen Teilhabebereichen auf den<br />
individuell bewilligten Leistungszeitraum, der mit dem Planungszeitraum des Leistungsanbieters<br />
korrespondieren soll.<br />
Für den Teilhabebereich „Arbeit“ in der WfbM gilt das nachfolgende Einlegeblatt:<br />
Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e