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Auflösung der Präparandenschule Kronach - Bezirk Oberfranken

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III<br />

KRONACH ALS BAYERISCHE LANDSTADT<br />

380<br />

anzumelden, die Neulinge zusätzlich bei<br />

allen an<strong>der</strong>en Lehrern. Bei <strong>der</strong> An- bzw.<br />

Rückmeldung musste das letzte Zeugnis<br />

unterschrieben vorgelegt werden.<br />

Die Grundausstattung eines jeden<br />

Präparandenschülers sollte zu Schuljahrsbeginn<br />

gemäß <strong>der</strong> Disziplinarordnung von<br />

1882 folgendes umfassen:<br />

a) Leibwäsche, welche zu mindestens wöchentlichem<br />

Wechsel ausreicht;<br />

b) Eine einfache Kleidung für den täglichen<br />

Bedarf, sowie einen Anzug für Sonn- und<br />

Feiertage, 2 Paar Stiefel, 1 Paar Hausschuhe,<br />

1 Regenschirm, ferner Kamm, Zahnbürste,<br />

Haar- und Klei<strong>der</strong>bürste;<br />

c) Die vorgeschriebenen Lernmittel und Schreibmaterialien,<br />

soweit solche nicht von <strong>der</strong> Anstalt<br />

angeschafft werden;<br />

d) Eine gute Violine und, wenn möglich ein<br />

Klavier. 36<br />

Für Eltern war diese Ausbildungsrichtung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> relativ kostenintensiv. So mussten die<br />

den Zöglingen zum Unterrichte notwendigen<br />

Bücher und Musikalien zu Schuljahresbeginn<br />

bezahlt werden. Wie schon in Staffelstein<br />

gab es auch in <strong>Kronach</strong> für die Präparandenzöglinge<br />

kein Internat, so dass bei auswärtigen<br />

Schülern noch die Kosten für die<br />

Unterbringung und Verköstigung hinzukamen,<br />

sofern sie nicht bei Verwandten<br />

untergebracht werden konnten. Die Zöglinge<br />

sollten bei anerkannt rechtschaffenen und<br />

ehrenhaften Familien in Kost u. Wohnung<br />

untergebracht werden, lautete die entsprechende<br />

Vorgabe <strong>der</strong> Disziplinarsatzung. Dabei<br />

blieb nichts dem Zufall überlassen. Wie <strong>der</strong><br />

gesamte Schulbetrieb war auch dieser Bereich<br />

bis ins kleinste Detail reguliert und<br />

stand unter <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Schulleitung<br />

bzw. des Distriktschulinspektors. Die Auswahl<br />

<strong>der</strong> Haus- und Kostleute und die Festsetzung<br />

<strong>der</strong> zu entrichtenden Kosten konnte nur in<br />

Abstimmung mit dem Schulleiter geschehen.<br />

Er bestimmte auch, in welchen Fällen das<br />

Zusammenwohnen mehrerer Schüler in einer<br />

Wohnung gestattet wurde. 37 Beson<strong>der</strong>s bedürftige<br />

Schüler erhielten ein Stipendium,<br />

das aus dem Kreisschulfond bestritten wurde.<br />

Darüber hinaus gab es zahlreiche <strong>Kronach</strong>er<br />

Familien, die Schüler zum Mittagessen einluden<br />

o<strong>der</strong> Geldgeschenke machten.<br />

Das tägliche Leben eines Präparandenschülers<br />

in <strong>Kronach</strong> unterschied sich kaum von<br />

dem in einer Internatsschule. Der Tagesplan<br />

war vom Aufstehen bis zum Schlafengehen<br />

genau vorgegeben. Die Haus-Ordnung für die<br />

Schullehrlinge an <strong>der</strong> <strong>Präparandenschule</strong> zu<br />

Staffelstein von 1866, die zunächst unverän<strong>der</strong>t<br />

in <strong>Kronach</strong> übernommen wurde, gibt<br />

dies eindrucksvoll wie<strong>der</strong>:<br />

§1<br />

Die Schullehrlinge haben sich zu gewöhnen, im<br />

Sommer um 5, um [!] Winter um 6 Uhr aufzustehen,<br />

sich reinlich zu waschen, vollständig<br />

anzukleiden und ein Morgengebet zu verrichten,<br />

was beiläufig in einer halben Stunde geschehen<br />

kann.<br />

§ 2<br />

An Werktagen gehen sämmtliche Zöglinge um<br />

1/2 8 Uhr von <strong>der</strong> Schule aus unter abwechseln<strong>der</strong><br />

Aufsicht eines Hilfslehrers zur Kirche; die<br />

vorausgehende Zeit wird zur Vorbereitung auf<br />

den Unterricht und zum Einnehmen des Frühstücks<br />

verwendet. Beim Gottesdienste haben die<br />

Schüler zum Ministriren sich verwenden zu lassen<br />

und dem Kirchner bei dessen Dienstverrichtungen<br />

die nöthige Aushilfe zu leisten. 38<br />

Im Winter besuchten die Schüler den Gottesdienst<br />

in <strong>der</strong> Klosterkirche.<br />

Von 8 bis um 12 Uhr fand <strong>der</strong> erste Unterrichtsblock<br />

statt, <strong>der</strong> lediglich durch eine<br />

zehnminütige Pause nach <strong>der</strong> zweiten Stunde<br />

unterbrochen wurde. Bis 13 Uhr war Mittagspause.<br />

Das Mittagessen wurde zu Hause<br />

eingenommen. Von 13 bis 14 Uhr war eine<br />

Studier- bzw. Übungsstunde. Zwischen 14<br />

und 16 Uhr fand <strong>der</strong> zweite Unterrichtsblock<br />

statt, dem sich ein einstündiger Spaziergang<br />

und eine weitere Studierstunde anschlossen.<br />

In den Wintermonaten durften die Schüler<br />

zur Eiszeit an gefahrlosen Stellen das Schlittschuhlaufen<br />

kultivieren. 39 Um 18 Uhr gab es<br />

Abendessen. Von 19 Uhr bis zum Schlafengehen<br />

um 21 Uhr war erneut Studierzeit.<br />

36: Disziplinarsatzung <strong>der</strong> königlichen <strong>Präparandenschule</strong> <strong>Kronach</strong> (gen.<br />

23. Sept. 1882), StAB, K 3 D IIa, Nr. 1025, fol. 309r.–317r.<br />

37: Ebenda.<br />

38: StAB, K 3 D II, Nr. 11/I, fol. 18r–19r.<br />

39: Jahresbericht <strong>der</strong> k. bayr. Lehrerbildungsanstalten von <strong>Oberfranken</strong> 1891/92.<br />

Bamberg 1892, S. 14f.

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