Auflösung der Präparandenschule Kronach - Bezirk Oberfranken
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III<br />
KRONACH ALS BAYERISCHE LANDSTADT<br />
380<br />
anzumelden, die Neulinge zusätzlich bei<br />
allen an<strong>der</strong>en Lehrern. Bei <strong>der</strong> An- bzw.<br />
Rückmeldung musste das letzte Zeugnis<br />
unterschrieben vorgelegt werden.<br />
Die Grundausstattung eines jeden<br />
Präparandenschülers sollte zu Schuljahrsbeginn<br />
gemäß <strong>der</strong> Disziplinarordnung von<br />
1882 folgendes umfassen:<br />
a) Leibwäsche, welche zu mindestens wöchentlichem<br />
Wechsel ausreicht;<br />
b) Eine einfache Kleidung für den täglichen<br />
Bedarf, sowie einen Anzug für Sonn- und<br />
Feiertage, 2 Paar Stiefel, 1 Paar Hausschuhe,<br />
1 Regenschirm, ferner Kamm, Zahnbürste,<br />
Haar- und Klei<strong>der</strong>bürste;<br />
c) Die vorgeschriebenen Lernmittel und Schreibmaterialien,<br />
soweit solche nicht von <strong>der</strong> Anstalt<br />
angeschafft werden;<br />
d) Eine gute Violine und, wenn möglich ein<br />
Klavier. 36<br />
Für Eltern war diese Ausbildungsrichtung <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong> relativ kostenintensiv. So mussten die<br />
den Zöglingen zum Unterrichte notwendigen<br />
Bücher und Musikalien zu Schuljahresbeginn<br />
bezahlt werden. Wie schon in Staffelstein<br />
gab es auch in <strong>Kronach</strong> für die Präparandenzöglinge<br />
kein Internat, so dass bei auswärtigen<br />
Schülern noch die Kosten für die<br />
Unterbringung und Verköstigung hinzukamen,<br />
sofern sie nicht bei Verwandten<br />
untergebracht werden konnten. Die Zöglinge<br />
sollten bei anerkannt rechtschaffenen und<br />
ehrenhaften Familien in Kost u. Wohnung<br />
untergebracht werden, lautete die entsprechende<br />
Vorgabe <strong>der</strong> Disziplinarsatzung. Dabei<br />
blieb nichts dem Zufall überlassen. Wie <strong>der</strong><br />
gesamte Schulbetrieb war auch dieser Bereich<br />
bis ins kleinste Detail reguliert und<br />
stand unter <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Schulleitung<br />
bzw. des Distriktschulinspektors. Die Auswahl<br />
<strong>der</strong> Haus- und Kostleute und die Festsetzung<br />
<strong>der</strong> zu entrichtenden Kosten konnte nur in<br />
Abstimmung mit dem Schulleiter geschehen.<br />
Er bestimmte auch, in welchen Fällen das<br />
Zusammenwohnen mehrerer Schüler in einer<br />
Wohnung gestattet wurde. 37 Beson<strong>der</strong>s bedürftige<br />
Schüler erhielten ein Stipendium,<br />
das aus dem Kreisschulfond bestritten wurde.<br />
Darüber hinaus gab es zahlreiche <strong>Kronach</strong>er<br />
Familien, die Schüler zum Mittagessen einluden<br />
o<strong>der</strong> Geldgeschenke machten.<br />
Das tägliche Leben eines Präparandenschülers<br />
in <strong>Kronach</strong> unterschied sich kaum von<br />
dem in einer Internatsschule. Der Tagesplan<br />
war vom Aufstehen bis zum Schlafengehen<br />
genau vorgegeben. Die Haus-Ordnung für die<br />
Schullehrlinge an <strong>der</strong> <strong>Präparandenschule</strong> zu<br />
Staffelstein von 1866, die zunächst unverän<strong>der</strong>t<br />
in <strong>Kronach</strong> übernommen wurde, gibt<br />
dies eindrucksvoll wie<strong>der</strong>:<br />
§1<br />
Die Schullehrlinge haben sich zu gewöhnen, im<br />
Sommer um 5, um [!] Winter um 6 Uhr aufzustehen,<br />
sich reinlich zu waschen, vollständig<br />
anzukleiden und ein Morgengebet zu verrichten,<br />
was beiläufig in einer halben Stunde geschehen<br />
kann.<br />
§ 2<br />
An Werktagen gehen sämmtliche Zöglinge um<br />
1/2 8 Uhr von <strong>der</strong> Schule aus unter abwechseln<strong>der</strong><br />
Aufsicht eines Hilfslehrers zur Kirche; die<br />
vorausgehende Zeit wird zur Vorbereitung auf<br />
den Unterricht und zum Einnehmen des Frühstücks<br />
verwendet. Beim Gottesdienste haben die<br />
Schüler zum Ministriren sich verwenden zu lassen<br />
und dem Kirchner bei dessen Dienstverrichtungen<br />
die nöthige Aushilfe zu leisten. 38<br />
Im Winter besuchten die Schüler den Gottesdienst<br />
in <strong>der</strong> Klosterkirche.<br />
Von 8 bis um 12 Uhr fand <strong>der</strong> erste Unterrichtsblock<br />
statt, <strong>der</strong> lediglich durch eine<br />
zehnminütige Pause nach <strong>der</strong> zweiten Stunde<br />
unterbrochen wurde. Bis 13 Uhr war Mittagspause.<br />
Das Mittagessen wurde zu Hause<br />
eingenommen. Von 13 bis 14 Uhr war eine<br />
Studier- bzw. Übungsstunde. Zwischen 14<br />
und 16 Uhr fand <strong>der</strong> zweite Unterrichtsblock<br />
statt, dem sich ein einstündiger Spaziergang<br />
und eine weitere Studierstunde anschlossen.<br />
In den Wintermonaten durften die Schüler<br />
zur Eiszeit an gefahrlosen Stellen das Schlittschuhlaufen<br />
kultivieren. 39 Um 18 Uhr gab es<br />
Abendessen. Von 19 Uhr bis zum Schlafengehen<br />
um 21 Uhr war erneut Studierzeit.<br />
36: Disziplinarsatzung <strong>der</strong> königlichen <strong>Präparandenschule</strong> <strong>Kronach</strong> (gen.<br />
23. Sept. 1882), StAB, K 3 D IIa, Nr. 1025, fol. 309r.–317r.<br />
37: Ebenda.<br />
38: StAB, K 3 D II, Nr. 11/I, fol. 18r–19r.<br />
39: Jahresbericht <strong>der</strong> k. bayr. Lehrerbildungsanstalten von <strong>Oberfranken</strong> 1891/92.<br />
Bamberg 1892, S. 14f.