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Umweltbericht - beteiligungsverfahren-baugb.de

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ANHANG: Bestandskarte, unmaßstäblich verkleinert<br />

Stadt Lin<strong>de</strong>n, Stadtteil Leihgestern<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

mit integriertem Landschaftspflegerischem Planungsbeitrag<br />

zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 51<br />

„Nördlich Breiter Weg“,<br />

1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Planstand: 16.09.2013<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Biol. Dr. Gerriet Fokuhl<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 2<br />

Vorbemerkungen ..................................................................................................................................... 3<br />

1 Einleitung ............................................................................................................................... 4<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans ................................ 4<br />

1.1.1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans ............................................................................................................. 4<br />

1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens ...................................................... 4<br />

1.1.3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans ........................................................................... 4<br />

1.1.4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n ................................................................................................... 5<br />

1.2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung 5<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern.... 5<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie ......... 6<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n ............................................................................. 6<br />

2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung<br />

bzw. ihrem Ausgleich ............................................................................................................ 7<br />

2.1 Bo<strong>de</strong>n und Wasser .................................................................................................................. 7<br />

2.2 Klima und Luft .......................................................................................................................... 7<br />

2.3 Tiere und Pflanzen .................................................................................................................. 9<br />

2.4 Biologische Vielfalt ................................................................................................................ 13<br />

2.5 Landschaft ............................................................................................................................. 14<br />

2.6 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete ................... 14<br />

2.7 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung ................................................................................. 15<br />

2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................. 15<br />

2.9 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität .......................................................... 15<br />

3 Eingriffsregelung ................................................................................................................. 15<br />

3.1 Teilbereich Ost (Än<strong>de</strong>rungsbereich) ..................................................................................... 15<br />

3.2 Teilbereich West (Erweiterungsbereich) ............................................................................... 16<br />

3.3 Eingriffskompensation ........................................................................................................... 17<br />

4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung<br />

bzw. Nichtdurchführung ..................................................................................................... 19<br />

5 Angaben zu in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten ............. 19<br />

6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) .............................. 19<br />

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Angaben ............................................. 19<br />

Anhang: Bestandskarte<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 3<br />

Vorbemerkungen<br />

Über die vorliegen<strong>de</strong>n 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ – 1. Bauabschnitt<br />

– soll insbeson<strong>de</strong>re die Erweiterung <strong>de</strong>s ansässigen Kin<strong>de</strong>rgartens vorbereitet, die Erschließung<br />

<strong>de</strong>s geplanten Wohngebietes unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rten städtebaulichen Rahmenbedingungen<br />

optimiert und <strong>de</strong>r Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in westliche Richtung erweitert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 (4) BauGB für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

nach § 1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in <strong>de</strong>r die voraussichtlich erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s <strong>Umweltbericht</strong>es ist die Anlage zum BauGB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r <strong>Umweltbericht</strong> Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführen<strong>de</strong><br />

Umweltprüfung. Der <strong>Umweltbericht</strong> und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Umweltprüfung in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für<br />

die Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung (§ 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 18 (1) BNatSchG) notwendigen<br />

zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege gemäß § 1a<br />

(3) und § 1 (6) 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung nach § 1 (7) BauGB<br />

einzustellen sind, in <strong>de</strong>n <strong>Umweltbericht</strong> integriert. Die vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen wer<strong>de</strong>n daher als <strong>Umweltbericht</strong><br />

mit integriertem Landschaftspflegerischem Planungsbeitrag bezeichnet.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 4<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

1.1.1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

Die Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Kap. 1 und 2 <strong>de</strong>r Begründung beschrieben, so dass an dieser<br />

Stelle auf eine Wie<strong>de</strong>rholung verzichtet wird.<br />

1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich im nördlichen Anschluss an die Ortslage von Leihgestern, westlich <strong>de</strong>r<br />

L 3130. Der Geltungsbereich schließt die z. T. bereits bebauten und/o<strong>de</strong>r versiegelten Flurstücke<br />

483/1 (Grundschulgelän<strong>de</strong>), 421/4 (Festplatz), 421/11 (Feuerwehrgerätehauses, Mehrzweckhalle),<br />

421/12 (Vereinsheim) und 429/2 (Kin<strong>de</strong>rgartengelän<strong>de</strong>) mit ein. Die Freiflächen <strong>de</strong>s Gebiets wer<strong>de</strong>n<br />

überwiegend von intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen eingenommen.<br />

Abb. 1a: Lage <strong>de</strong>s Plangebietes in <strong>de</strong>r TK 25 (unmaßstäblich verkleinert)<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich nach KLAUSING (1988) 1 naturräumlich inmitten <strong>de</strong>s „Großenlin<strong>de</strong>ner Hügellands“<br />

(Teileinheit 348.11), das als Teil <strong>de</strong>s „Marburg-Gießener-Lahntals“ (Haupteinheit 348) <strong>de</strong>n<br />

Übergang von <strong>de</strong>n Ausläufern <strong>de</strong>r fruchtbaren Wetterau in das Gießener Becken bil<strong>de</strong>t. Das nach<br />

Nor<strong>de</strong>n ganz leicht abfallen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>t sich auf einer Höhenlage zwischen 170 m und 175 m<br />

ü. NN.<br />

1 KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hess. Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt (Hrsg.)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 5<br />

1.1.3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans<br />

<br />

Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Als Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wer<strong>de</strong>n zwei Allgemeine Wohngebiete (WA) sowie mehrere Flächen für<br />

<strong>de</strong>n Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt für alle Wohngebiete 0,3. Für<br />

die Gemeinbedarfsflächen wer<strong>de</strong>n keine Grundflächenzahlen festgesetzt. Die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) gibt <strong>de</strong>n maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugrundstücks an, <strong>de</strong>r gemäß § 19<br />

Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50 % bis zu einer maximalen GRZ von 0,8 (= 80<br />

% <strong>de</strong>r Grundstücksfläche) überschritten wer<strong>de</strong>n darf. In <strong>de</strong>n Wohngebieten ist daher mit einer maximalen<br />

Überbauung von 45 % <strong>de</strong>r Grundstücksflächen zu rechnen.<br />

Im Hinblick auf die Höhenentwicklung gilt für das Wohngebiet lfd. Nr. 1 eine maximale Firsthöhe von<br />

10,5 m bei maximal zwei Vollgeschossen, während im Wohngebiet lfd. Nr. 2 nur eine maximalen<br />

Firsthöhe von 8,5 m bei einem Vollgeschoss zugelassen wird.<br />

<br />

Verkehrsflächen<br />

Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausgehend von einem neu zu schaffen<strong>de</strong>n Kreisverkehr an <strong>de</strong>r<br />

Gießener Straße (L 3130) nach Westen sowie durch Verlängerung einer von <strong>de</strong>r Straße Am Festplatz<br />

nach Nor<strong>de</strong>n führen<strong>de</strong>n Stichstraße.<br />

<br />

Anpflanzungen von Bäumen<br />

Zur landschaftsgerechten Eingrünung enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan Festsetzungen zur Anpflanzung von<br />

Laubbäumen rundum <strong>de</strong>n neuen Siedlungsbereich.<br />

1.1.4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt rund 9,0 ha.<br />

1.2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und<br />

-plänen festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r<br />

Planaufstellung<br />

Der Regionalplan Mittelhessen 2010 stellt das Plangebiet als Vorranggebiet Siedlung Bestand dar.<br />

Der Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung angepasst.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Lin<strong>de</strong>n stellt das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche,<br />

als Fläche für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf sowie als öffentliche Parkfläche dar. Die im Bebauungsplan<br />

getroffenen Flächenfestsetzungen sind somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan<br />

entwickelt.<br />

In <strong>de</strong>r Entwicklungskarte <strong>de</strong>s Landschaftsplans <strong>de</strong>r Stadt Lin<strong>de</strong>n (2002) wer<strong>de</strong>n die Ackerflächen als<br />

Bereich zum Erhalt und zur Entwicklung <strong>de</strong>s Ertragspotenzials tiefgründiger Bö<strong>de</strong>n und die Grünlandflächen<br />

<strong>de</strong>r Flurstücke 484 tlw. und 491 tlw. als Flächen für <strong>de</strong>n Erhalt bzw. die Fortführung <strong>de</strong>r Nutzung<br />

dargestellt. Außer<strong>de</strong>m wird für die nördlich <strong>de</strong>r Grundschule vorhan<strong>de</strong>nen Bäume <strong>de</strong>ren Erhalt<br />

bzw. <strong>de</strong>r Ersatz standortfrem<strong>de</strong>r Gehölze empfohlen.<br />

Im Hinblick auf weitere allgemeine Grundsätze und Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

bei <strong>de</strong>r Planung wird auf die Ausführungen <strong>de</strong>r Kap. 1.3 bis 1.5 sowie 2.1 bis 2.9 <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Umweltbericht</strong>es verwiesen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 6<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Im Hinblick auf die Aspekte <strong>de</strong>s Immissionsschutzes sind zwei Aspekte anzusprechen: Die nördlichste<br />

Straße im Plangebiet ist konzeptionell grundsätzlich geeignet, künftig auch Funktion als Verbindungsstraße<br />

zwischen Lan<strong>de</strong>sstraße L 3130 und Großen-Lin<strong>de</strong>n zu übernehmen. Hierzu bedarf es allerdings<br />

<strong>de</strong>r Schaffung von Baurecht für <strong>de</strong>n sich westlich anschließen<strong>de</strong>n Abschnitt. Sobald diese Überlegung<br />

zur Umsetzung gelangt, sind die Fragen <strong>de</strong>r immissionsschutzrechtlichen Verträglichkeit insbeson<strong>de</strong>re<br />

mit <strong>de</strong>r nördlichsten Bauzeile zu erörtern. Zum <strong>de</strong>rzeitigen Zeitpunkt besteht in dieser Hinsicht<br />

kein Handlungsbedarf. Bei <strong>de</strong>n im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit<br />

<strong>de</strong>n Zweckbestimmungen Spielplatz, Kleinspielfeld sowie Sport- und Festplatz han<strong>de</strong>lt es sich grundsätzlich<br />

um Nutzungen, die ein immissionsschutzrechtliches Konfliktpotenzial beinhalten. Bei <strong>de</strong>m<br />

Sport- und Festplatz, <strong>de</strong>r außer <strong>de</strong>r jährlichen Kirmes und gelegentlichen Übungen <strong>de</strong>r Feuerwehr nur<br />

vereinzelt für sportliche Trainingseinheiten genutzt wird, han<strong>de</strong>lt es sich um die redaktionelle Übernahme<br />

in <strong>de</strong>n Bebauungsplan. Gleiches gilt im Übrigen für das Kleinspielfeld, welches im Jahr 2008<br />

baurechtlich genehmigt und auf dieser Grundlage errichtet wur<strong>de</strong>. Für <strong>de</strong>n geplanten Spielplatz, <strong>de</strong>r<br />

im Zuge <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rgartens Regenbogenland errichtet wer<strong>de</strong>n soll, liegen <strong>de</strong>rzeit<br />

noch keine Angaben hinsichtlich <strong>de</strong>r tatsächlichen Dimensionierung und Ausgestaltung vor. Es wird<br />

insofern für zulässig erachtet, für <strong>de</strong>n notwendigen schalltechnischen Nachweis auf die nachgeordnete<br />

Genehmigungsebene zu verweisen.<br />

Sämtliche entstehen<strong>de</strong>n Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Über die üblichen zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Abfälle hinausgehend, sind <strong>de</strong>rzeit keine aus <strong>de</strong>r künftigen Nutzung entstehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rabfallformen<br />

zu erwarten.<br />

Für die Ver- und Entsorgung <strong>de</strong>s Plangebietes wird Herstellung <strong>de</strong>r notwendigen Leitungsinfrastruktur<br />

notwendig. Zum Thema Abwasser wird in <strong>de</strong>r Begründung zum rechtskräftigen Bebauungsplan ausgeführt:<br />

„Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Rückhaltung <strong>de</strong>s im Gebiet anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswassers<br />

erfolgt auf <strong>de</strong>r Gewässerparzelle <strong>de</strong>s Schafbachs. Hier wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Öffnung<br />

und Renaturierung <strong>de</strong>s Gewässerabschnitts unterhalb <strong>de</strong>r Grundschule im Jahr 2001 ein Dämpfungsbecken<br />

zur Aufnahme <strong>de</strong>s zeitweise aus <strong>de</strong>m angeschlossenen Überlaufbauwerk einströmen<strong>de</strong>n<br />

Mischwassers errichtet, um die Belastung <strong>de</strong>s Schafbachs durch organische Einträge zu verringern.<br />

Um die Kapazität und Effektivität <strong>de</strong>s mit Schilf bewachsenen Beckens zu erhöhen, ist die<br />

Nachschaltung eines Bo<strong>de</strong>nfilterbeckens vorgesehen, das eine raschere Entleerung ermöglicht und<br />

somit die Aufnahmefähigkeit <strong>de</strong>s Dämpfungsbeckens für Nie<strong>de</strong>rschlagswasser erhöht. Gleichzeitig<br />

kann die Gewässerparzelle oberhalb <strong>de</strong>r Becken als zusätzlicher Retentionsraum genutzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Detailabstimmung bleibt <strong>de</strong>m wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorbehalten.“<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans sind im Rahmen <strong>de</strong>r Dachein<strong>de</strong>ckung Solaranlagen<br />

ausdrücklich zulässig.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 7<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet auf einer Fläche von rund 1,3 ha die zusätzliche Ausweisung von<br />

Wohngebieten vor. Gleichzeitig folgt die Planung aber auch <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>s sparsamen Umgangs mit<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m durch eine verdichtete und platzsparen<strong>de</strong> Bauweise bereits rechtskräftig als<br />

Baugebiet ausgewiesene Flächen im nördlichen Außenbereich um rund 15 m zurückgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Um eine über die Bebauung hinausgehen<strong>de</strong> Versiegelung <strong>de</strong>r Grundstücksflächen gering zu<br />

halten, bestimmt <strong>de</strong>r Bebauungsplan, dass Gehwege, Stellplatz- und Garagenzufahrten lediglich wasserdurchlässig<br />

zu befestigen sind.<br />

2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung,<br />

Verringerung bzw. ihrem Ausgleich<br />

2.1 Bo<strong>de</strong>n und Wasser<br />

Die im westlichen Teil <strong>de</strong>s Plangebiets anstehen<strong>de</strong>n miozänen Süßwasserschichten sowie die östlich<br />

vorkommen<strong>de</strong>n jüngsten Anschwemmungen aus <strong>de</strong>m Holozän wer<strong>de</strong>n lt. Bo<strong>de</strong>nkarte von Hessen<br />

(Maßstab 1:50.000, Blatt L 5116 Gießen) von Kolluvisolen über<strong>de</strong>ckt. Die anstehen<strong>de</strong>n Bö<strong>de</strong>n besitzen<br />

aufgrund ihrer Eigenschaften ein hohes Ertragspotenzial, eine mittlere Feldkapazität, ein mittleres<br />

Nitratrückhaltevermögen und ein mittleres Biotopentwicklungspotenzial; im Bo<strong>de</strong>nViewer <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Hessen wird <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>ne Bo<strong>de</strong>n somit überwiegend mit einem mittleren Bo<strong>de</strong>nfunktionserfüllungsgrad<br />

bewertet (vgl. Abb. 1b). Die bebauten und (teil-)versiegelten Flächen <strong>de</strong>s Plangebiets sind<br />

in ihren Bo<strong>de</strong>nfunktionen gestört und weisen eine geringe Wertigkeit auf.<br />

Abb. 1b: Lage <strong>de</strong>s Plangebietes in <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertung (Quelle: Bo<strong>de</strong>nViewer, 14.09.2013;<br />

grün: gering; orange: hoch)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 8<br />

Die Grundwasserneubildung unterhalb <strong>de</strong>s Plangebiets ist aufgrund <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nart, Gründigkeit und<br />

Hangneigung eher gering, die Puffer- und Filtereigenschaften <strong>de</strong>r tiefgründigen, lehmigen Schluffsandigen<br />

Schluff- bis schwach schluffigen Sandbö<strong>de</strong>n hoch bis sehr hoch. Das Plangebiet berührt<br />

keine Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete o<strong>de</strong>r Trinkwasserschutzgebiete.<br />

Durch die mit <strong>de</strong>r Planung verbun<strong>de</strong>nen Versiegelungen ergeben sich ein erhöhter Oberflächenabfluss<br />

und eine geringere Verdunstung innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes. Um einen Beitrag zur Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s Spitzenabflusses <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Gewässer zu vermei<strong>de</strong>n und damit steigen<strong>de</strong>n Hochwasserspitzen<br />

vorzubeugen, strebt die Planung über die folgen<strong>de</strong>n Festsetzungen eine Minimierung dieser<br />

Auswirkungen an:<br />

Rad- und Gehwege auf <strong>de</strong>n Baugrundstücken, Garagenzufahrten und Hofflächen i.S. von untergeordneten<br />

Nebenanlagen sind mit Rasenkammersteinen, Schotterrasen o<strong>de</strong>r im Sandbett verlegtem<br />

Pflaster mit einem Min<strong>de</strong>stfugenanteil von 30 % zu befestigen.<br />

Verwertung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers gemäß § 42 HWG: Nie<strong>de</strong>rschlagswasser nicht begrünter<br />

Dachflächen ist zu sammeln und als Brauchwasser zu verwerten, sofern wasserwirtschaftliche und<br />

gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

Mind. 30 % <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen sind mit standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen.<br />

Die nach <strong>de</strong>n bauplanungsrechtlichen Festsetzungen anzupflanzen<strong>de</strong>n Laubbäume und -sträucher<br />

können zur Anrechnung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Zum Ausgleich <strong>de</strong>s verbleiben<strong>de</strong>n Eingriffs in das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n wird eine großflächige Nutzungsextensivierung<br />

im Lückebachtal vorgenommen (vgl. Kapitel 3).<br />

2.2 Klima und Luft<br />

Die ausge<strong>de</strong>hnten Ackerflächen tragen als siedlungsnahe Strahlungsflächen zur überwiegend nächtlichen<br />

Kaltluftentstehung bei. Die Be<strong>de</strong>utung bzw. Wirkung auf <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r vorgesehenen Bebauung<br />

ist allerdings vergleichsweise gering, da die entstehen<strong>de</strong>n Kaltluftmassen topografiebedingt nördlich<br />

in Richtung Lückebachaue abfließen. Die im Westen <strong>de</strong>r Bebauung vorgelagerten strukturreichen<br />

Nutz- und Obstgärten wirken sich begünstigend auf die lufthygienische Gegebenheiten im Umfeld <strong>de</strong>r<br />

dortigen Anwohner aus. Insgesamt betrachtet ist die kleinklimatische Situation im Bereich „Nördlich<br />

Breiter Weg“ als kaum sensibel zu bewerten, da in <strong>de</strong>r Umgebung keine Emmitenten ansässig und<br />

keine größere Verkehrsstraßen vorhan<strong>de</strong>n sind, welche die lufthygienischen Situation <strong>de</strong>s Gebiets<br />

beeinträchtigen.<br />

Die kleinklimatischen Auswirkungen einer Bebauung wer<strong>de</strong>n sich somit auf das Plangebiet selbst beschränken,<br />

wo mit einer Einschränkung <strong>de</strong>r Verdunstung und einem Anstieg <strong>de</strong>r Durchschnittstemperatur<br />

zu rechnen ist. Die Be<strong>de</strong>utung dieser klimatischen Verän<strong>de</strong>rungen für angrenzen<strong>de</strong> Siedlungsbereiche<br />

ist insgesamt eher als gering einzuschätzen. Der partiell hohe Versiegelungsgrad durch Bebauung,<br />

Parkplätze und Verkehrsflächen dürfte zusätzlich bereits erhebliche Aufheizungseffekte bei<br />

hoher Einstrahlung zur Folge haben, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzstrukturen nur kleinräumig<br />

ausgeglichen wer<strong>de</strong>n kann. Mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung erfolgt nur eine geringfügige<br />

zusätzliche Verringerung siedlungsnaher Strahlungsflächen. Erhebliche Auswirkungen sind daher<br />

nicht zu erwarten.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 9<br />

2.3 Tiere und Pflanzen<br />

Zur Erfassung <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes und seiner näheren Umgebung wur<strong>de</strong><br />

im August 2011 eine Gelän<strong>de</strong>begehung durchgeführt und durch Nachbegehungen im Oktober<br />

2011 und September 2013 ergänzt. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n nachfolgend beschrieben und sind in <strong>de</strong>r<br />

Bestandskarte (Anhang) kartographisch umgesetzt.<br />

Die Freiflächen <strong>de</strong>s Plangebiets wer<strong>de</strong>n zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil landwirtschaftlich genutzt. Vorherrschend<br />

sind Intensivgrünland und Ackerflächen. Daneben fin<strong>de</strong>n sich auch ru<strong>de</strong>rale Wiesen und ein<br />

kleinerer Schilfbestand. Gehölzstrukturen nehmen als Einzelbäume o<strong>de</strong>r Gebüschpflanzungen nur<br />

einen untergeordneten Flächenanteil ein. Im übrigen Gebiet fin<strong>de</strong>n sich neben strukturarmen Hausgärten,<br />

Ziergehölzen und Vielschnittrasen auch einige teils größere Laubbäume, insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

<strong>de</strong>m Schulgelän<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Gießener Straße.<br />

Die westlich <strong>de</strong>r Schule gelegene Wiesenfläche ist als artenarmes Grünland nährstoffreicher und frischer<br />

Bö<strong>de</strong>n einzustufen. Im Rahmen <strong>de</strong>r erneuten Begehung im September 2013 wur<strong>de</strong>n hier lediglich<br />

die folgen<strong>de</strong>n Arten vorgefun<strong>de</strong>n:<br />

Arrhenatherum elatius<br />

Cirsium arvense<br />

Crepis biennis<br />

Galium album<br />

Geranium spec.<br />

Heracleum sphondylium<br />

Lolium perenne<br />

Plantago lanceolata<br />

Polygonum lapathifolium<br />

Ranunculus acris<br />

Ranunculus repens<br />

Taraxacum officinale<br />

Urtica dioica<br />

Vicia sepium<br />

Wiesen-Glatthafer<br />

Acker-Kratzdistel<br />

Wiesen-Pippau<br />

Wiesen-Labkraut<br />

Storchschnabel (Jungpflanzen)<br />

Wiesen-Bärenklau<br />

Ausdauern<strong>de</strong>s Wei<strong>de</strong>lgras<br />

Spitz-Wegerich<br />

Ampfer-Knöterich<br />

Scharfer Hahnenfuß<br />

Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuß<br />

Wiesen-Löwenzahn<br />

Große Brennnessel<br />

Zaun-Wicke<br />

Auf einigen Flächen <strong>de</strong>s Plangebiets fin<strong>de</strong>n sich ru<strong>de</strong>ralisierte Wiesen – hier konnten die folgen<strong>de</strong>n<br />

Arten als charakteristisch erhoben wer<strong>de</strong>n:<br />

Arrhenatherum elatius<br />

Calystegia sepium<br />

Cirsium vulgare<br />

Corylus avellana<br />

Lotus corniculatus<br />

Salix spec.<br />

Tanacetum vulgare<br />

Urtica dioica<br />

Wiesen-Glatthafer<br />

Zaun-Win<strong>de</strong><br />

Gewöhnliche Kratzdistel<br />

Hasel-Aufwuchs<br />

Gewöhnlicher Hornklee<br />

Wei<strong>de</strong>n-Aufwuchs<br />

Rainfarn<br />

Große Brennnessel<br />

Am Nordrand <strong>de</strong>s Plangebiets schließt sich auf Flurstück 475/1 eine mäßig intensiv genutzte Wiese<br />

mit Übergängen zu wechselfeuchtem Grünland an. Zum Begehungszeitpunkt konnten hier dort die<br />

folgen<strong>de</strong>n Pflanzenarten erfasst wer<strong>de</strong>n:<br />

Achillea millefolium<br />

Alopecurus pratensis<br />

Wiesen-Schafgarbe<br />

Wiesen-Fuchsschwanzgras<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2013


Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong> 10<br />

Arrhenatherum elatius<br />

Cirsium arvense<br />

Convolvulus arvensis<br />

Dactylis glomerata<br />

Galium album<br />

Geranium pratense<br />

Geum urbanum<br />

Glechoma he<strong>de</strong>racea<br />

Lotus corniculatus<br />

Plantago lanceolata<br />

Polygonum bistorta<br />

Senecio jacobaea<br />

Urtica dioica<br />

Veronica chamaedrys<br />

Vicia sepium<br />

Wiesen-Glatthafer<br />

Acker-Kratzdistel<br />

Acker-Win<strong>de</strong><br />

Wiesen-Knäulgras<br />

Wiesen-Labkraut<br />

Wiesen-Storchschnabel<br />

Echte Nelkenwurz<br />

Gun<strong>de</strong>rmann<br />

Gewöhnlicher Hornklee<br />

Spitz-Wegerich<br />

Schlangen-Knöterich (vereinzelt)<br />

Jakobs-Greiskraut<br />

Große Brennnessel<br />

Gaman<strong>de</strong>r-Ehrenpreis<br />

Zaun-Wicke<br />

Auf <strong>de</strong>n zahlreich vorhan<strong>de</strong>nen Rasenflächen <strong>de</strong>s Plangebiets konnten die folgen<strong>de</strong>n Arten festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

Achillea millefolium<br />

Bellis perennis<br />

Capsella bursa-pastoris<br />

Glechoma he<strong>de</strong>racea<br />

Lamium purpureum<br />

Leontodon autumnalis<br />

Lolium perenne<br />

Plantago lanceolata<br />

Plantago media<br />

Poa annua<br />

Polygonum aviculare<br />

Potentilla anserina<br />

Potentilla reptans<br />

Prunella vulgaris<br />

Ranunculus repens<br />

Taraxacum officinalis<br />

Trifolium pratense<br />

Trifolium repens<br />

Wiesen-Schafgabe<br />

Gänseblümchen<br />

Acker-Hirtentäschel<br />

Gun<strong>de</strong>rmann<br />

Rote Taubnessel<br />

Herbstlöwenzahn<br />

Deutsches Wei<strong>de</strong>lgras<br />

Spitzwegerich<br />

Breit-Wegerich<br />

Einjähriges Rispengras<br />

Vogelknöterich<br />

Gänse-Fingerkraut<br />

Kriechen<strong>de</strong>s Fingerkraut<br />

Gemeine Braunelle<br />

Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuß<br />

Gewöhnlicher Löwenzahn<br />

Wiesen-Klee, Rot-Klee<br />

Weiß-Klee<br />

Die Äcker <strong>de</strong>s Plangebiets wer<strong>de</strong>n intensiv genutzt. Lediglich einige häufige, stickstofflieben<strong>de</strong> Ackerkräuter,<br />

wie Rote Taubnessel (Lamium purpureum), Klettenlabkraut (Galium aparine), Ackerkratzdistel<br />

(Cirsium arvense), Sonnenwend-Wolfsmilch (Euphorbia helioscopia) o<strong>de</strong>r Vogelmiere (Stellaria media)<br />

konnten angetroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nördlich gegenüber <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rgartens stocken wegbegleitend auf einem Grünstreifen (Grabenparzelle,<br />

Flst. 510) acht jüngere Laubbäume (fünf Winter-Lin<strong>de</strong>n und drei Feld-Ahorne). Östlich <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rgartens<br />

fußen auf einem Grünstreifen elf Baumhasel (Corylus colurna) mit einem Stammumfang von<br />

90-100 cm. Das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Grundschule mit <strong>de</strong>m nördlich vorgelagerten Gehölzstreifen beherbergt<br />

einen parkartigen Baumbestand. Hervorzuheben sind neben einigen kleineren bis mittelgroßen Laubund<br />

Na<strong>de</strong>lbäumen (Fichte, Kiefer, Birke, Espe, Hainbuche, Lin<strong>de</strong>) insbeson<strong>de</strong>re die großen Exempla-<br />

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re von Rot-Eiche (Quercus rubra), Silber-Ahorn (Acer saccharinum) und Spitz-Ahorn (Acer platanoi<strong>de</strong>s).<br />

Abb. 2: Westliches Plangebiet, Blick nach Nor<strong>de</strong>n<br />

Abb. 3: Westliches Plangebiet, Blick nach Osten<br />

Abb. 4: Schilfbestand<br />

Abb. 5: Schulgelän<strong>de</strong><br />

Abb. 6: Gehölzstreifen im Nordosten<br />

Abb. 7: Baumreihe östlich Kin<strong>de</strong>rgarten<br />

Tierwelt und Artenschutz<br />

Als Haupt- o<strong>de</strong>r Teillebensraum sind insbeson<strong>de</strong>re die betroffenen Gehölzstrukturen zum Beispiel für<br />

Kleinsäuger, Singvögel und Insekten von Be<strong>de</strong>utung. Dazu zählen die Funktion als Brut- o<strong>de</strong>r Nistplatz<br />

sowie als Nahrungshabitat (blütenbesuchen<strong>de</strong> Insekten und samen- bzw. fruchtfressen<strong>de</strong> Vögel).<br />

Da sich die potentiellen faunistischen Funktionen aufgrund fehlen<strong>de</strong>r Standortextreme und ständiger<br />

visueller und akustischer Störungen auf weit verbreitete Arten beschränken, sind insgesamt je-<br />

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doch keine beson<strong>de</strong>rs gefähr<strong>de</strong>ten Arten zu erwarten. Auf <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Acker- und Grünlandflächen<br />

sind ebenfalls nur weit verbreitete Arten zu erwarten. Ein Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters ist für<br />

das recht isolierte Untersuchungsgebiet nicht bekannt und aufgrund <strong>de</strong>r Siedlungsbarriere zum Vorkommen<br />

südlich Leihgestern auch nicht zu erwarten. 2<br />

Zur Prüfung möglicher Auswirkungen <strong>de</strong>s Planvorhabens auf geschützte Arten wur<strong>de</strong> zum Entwurf ein<br />

artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt und als Anlage beigefügt (IBU 2013). Dieser bezieht sich in<br />

seiner Bewertung auf tierökologische Untersuchungen aus <strong>de</strong>m Jahr 2012, bei <strong>de</strong>nen die hier potenziell<br />

betroffenen Artengruppen Fle<strong>de</strong>rmäuse und Vögel erfasst wur<strong>de</strong>n. Dabei wur<strong>de</strong>n eine Fle<strong>de</strong>rmausart<br />

(Zwergfle<strong>de</strong>rmaus) und 36 Vogelarten festgestellt.<br />

Die artenschutzrechtliche Betrachtung <strong>de</strong>s Planvorhabens „Nördlich Breiter Weg“ kommt dabei zu<br />

<strong>de</strong>m Ergebnis, dass die Verbote <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 BNatSchG für die meisten im Einflussbereich <strong>de</strong>s<br />

Vorhabens vorkommen<strong>de</strong>n geschützten Arten bei Einhaltung bestimmter Vermeidungsmaßnahmen<br />

nicht berührt wer<strong>de</strong>n bzw. die ökologische Funktion <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-<br />

o<strong>de</strong>r Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Für Rebhuhn und Feldlerche<br />

ist die Durchführung von Lebensraumverbesserungen erfor<strong>de</strong>rlich, was sich auch positiv für<br />

weitere Arten und die naturschutzrechtliche Kompensation auswirkt:<br />

„Die Flurstücke 560 bis 563 in <strong>de</strong>r Flur 3 (Gemarkung Leihgestern) sollen in die vorhan<strong>de</strong>ne Großkoppel<br />

integriert wer<strong>de</strong>n. Daraus ergibt sich eine Extensivierung <strong>de</strong>s Grünlands, bei <strong>de</strong>r durch die<br />

Beweidung eine kleinstrukturierte Vegetations<strong>de</strong>cke mit kurzrasigen Bereichen und älteren Grasbestän<strong>de</strong>n<br />

geför<strong>de</strong>rt wird. Diese wirkt sich günstig für u. a. viele Offenlandvogelarten aus, da sich Bereiche<br />

für die Nahrungssuche und zur Anlage von Nestern (je nach Art auf offenen Flächen o<strong>de</strong>r versteckt<br />

in Altgras) herausbil<strong>de</strong>n. Auch <strong>de</strong>r Insektenreichtum und damit die Nahrungsgrundlage wer<strong>de</strong>n<br />

begünstigt. Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Fläche von rd. 2,3 ha. Bei einer Reviergröße von durchschnittlich<br />

0,5 bis 0,79 ha (Bauer et al. 2012), reicht die Maßnahme rechnerisch für zwei bis vier Feldlerchen-<br />

Reviere. Der Lebensraum für Rebhühner wird verbessert, die Koppel bietet Rückzugsmöglichkeiten<br />

vor Störungen (Spaziergänger, Hun<strong>de</strong>) sowie ein geeignetes Nahrungshabitat.“ (IBU 2013)<br />

Hierzu wur<strong>de</strong> im Bebauungsplan die folgen<strong>de</strong> Festsetzung aufgenommen: Die Fläche ist als Grünland<br />

mit extensiver Nutzung zu erhalten und zu pflegen. Zulässig ist eine ganzjährige Beweidung mit Wie<strong>de</strong>rkäuern<br />

bis 1,5 Großvieh-Einheit pro Hektar. Für die Einzäunung sind Elektrozäune mit festen Pfosten<br />

zulässig. Zufütterung im Winter darf nicht auf dieser Fläche stattfin<strong>de</strong>n; Düngung ist unzulässig.<br />

Alternativ ist eine ein- bis zweischürige Mahd zulässig, wobei die erste Nutzung nicht vor <strong>de</strong>m 1.7.<br />

eines je<strong>de</strong>n Jahres stattfin<strong>de</strong>n soll. In Abstimmung mit <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> sind hier aber<br />

witterungsbedingt begrün<strong>de</strong>te Abweichungen bis zu 14 Tage möglich.<br />

Eine Übersicht aller Maßnahmen ist Abb. 8 zu entnehmen. Dabei bezieht sich die Bauzeitenbeschränkung<br />

auf die erfor<strong>de</strong>rliche Rodung von Gehölzen, welche aus artenschutzrechtlicher Sicht zur<br />

Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen von nisten<strong>de</strong>n/brüten<strong>de</strong>n Individuen und ihres Nachwuchses<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong> durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollte, also im Zeitraum Oktober bis En<strong>de</strong> Februar.<br />

Die Entnahme, Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 BNatSchG wird v. a. durch Bauzeitenbeschränkungen vermie<strong>de</strong>n. Auch <strong>de</strong>r Tatbestand <strong>de</strong>s<br />

Fangs, <strong>de</strong>r Verletzung o<strong>de</strong>r Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist unter<br />

dieser Maßgabe nicht zu erwarten, insbeson<strong>de</strong>re nicht im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entnahme, Beschädigung<br />

o<strong>de</strong>r Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Durch die Vermeidungsmaßnahmen<br />

wird schließlich auch <strong>de</strong>r Störungstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt, ein<br />

negativer Einfluss auf die lokalen Populationen ist nicht zu erwarten. Eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

2 HMULV (Hrsg., 2005): Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in Hessen<br />

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Abb. 8: Zusammenfassung <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Prüfung (IBU 2013 vgl. Anhang)<br />

Eingriffsbewertung<br />

Dem Plangebiet kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine verhältnismäßig geringe Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Ausschlaggebend dafür ist die vorhan<strong>de</strong>ne Biotop- und Nutzungsstruktur, die sich durch ein Nebeneinan<strong>de</strong>r<br />

stark anthropogen verän<strong>de</strong>rter Flächen (Bebauung, vegetationslose PKW-Stellplätze, strukturarme<br />

Grünanlagen) und von Vegetationstypen geringer bis mittlerer Wertigkeit auszeichnet. Eine<br />

mäßige naturschutzfachliche Be<strong>de</strong>utung kommt einzig <strong>de</strong>r kleinen Extensivwiese sowie <strong>de</strong>n Gehölzstrukturen<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Schulgelän<strong>de</strong>s zu. Eine geringere Be<strong>de</strong>utung haben die übrigen Grünlandund<br />

Ackerflächen. Alle übrigen Bereiche sind aus Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes unbe<strong>de</strong>utend. In <strong>de</strong>r Zusammenfassung<br />

sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter Tiere und Pflanzen zu erwarten.<br />

2.4 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt o<strong>de</strong>r Biodiversität umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 3<br />

<br />

<br />

<br />

die Vielfalt <strong>de</strong>r Arten,<br />

die Vielfalt <strong>de</strong>r Lebensräume und<br />

die genetische Vielfalt innerhalb <strong>de</strong>r Tier- und Pflanzenarten.<br />

Alle drei Bereiche sind eng miteinan<strong>de</strong>r verknüpft und beeinflussen sich auch gegenseitig: Bestimmte<br />

Arten sind auf bestimmte Lebensräume und auf das Vorhan<strong>de</strong>nsein ganz bestimmter an<strong>de</strong>rer Arten<br />

angewiesen. Der Lebensraum wie<strong>de</strong>rum hängt von bestimmten Umweltbedingungen wie Bo<strong>de</strong>n-,<br />

3 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Stand: 06/2010): Informationsplattform www.biologischevielfalt.<strong>de</strong><br />

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Klima- und Wasserverhältnissen ab. Die genetischen Unterschie<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r Arten schließlich<br />

verbessern die Chancen <strong>de</strong>r einzelnen Art, sich an verän<strong>de</strong>rte Lebensbedingungen (z. B. durch <strong>de</strong>n<br />

Klimawan<strong>de</strong>l) anzupassen. Man kann biologische Vielfalt mit einem eng verwobenen Netz vergleichen,<br />

ein Netz mit zahlreichen Verknüpfungen und Abhängigkeiten, in <strong>de</strong>m ununterbrochen neue<br />

Knoten geknüpft wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieses Netzwerk <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt macht die Er<strong>de</strong> zu einem einzigartigen, bewohnbaren Raum<br />

für die Menschen. Wie viele Arten tatsächlich existieren, weiß niemand ganz genau. Derzeit bekannt<br />

und beschrieben sind etwa 1,74 Millionen. Doch Expert/Innen gehen davon aus, dass <strong>de</strong>r größte Teil<br />

<strong>de</strong>r Arten noch gar nicht ent<strong>de</strong>ckt ist und vermuten, dass insgesamt etwa 14 Millionen Arten existieren.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention) verfolgt<br />

drei Ziele:<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt,<br />

die nachhaltige Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt und<br />

<strong>de</strong>n gerechten Vorteilsausgleich aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt.<br />

Eine mäßige Be<strong>de</strong>utung für die biologische Vielfalt <strong>de</strong>s Plangebiets kommt allenfalls <strong>de</strong>r Wiese am<br />

Nordrand <strong>de</strong>s Plangebiets zu. Alle übrigen Bereiche besitzen in diesem Zusammenhang keine beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung. Erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind durch das Planvorhaben<br />

somit nicht zu erwarten.<br />

2.5 Landschaft<br />

Das Orts- bzw. Landschaftsbild im Einwirkungsbereich <strong>de</strong>s Vorhabens wird im Sü<strong>de</strong>n von mehrgeschossiger,<br />

uneinheitlicher Bebauung und im Nor<strong>de</strong>n von Acker- und Grünlandflächen sowie <strong>de</strong>m<br />

Schulgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r örtlichen Grundschule geprägt. Weiter nach Nor<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r Blick in die Offenlandschaft<br />

mit <strong>de</strong>m Lückebachtal von einem großflächigen Einkaufszentrum gestört.<br />

Durch die vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung wird bei Beibehaltung <strong>de</strong>r maximalen Firsthöhen und<br />

zulässigen Vollgeschosse <strong>de</strong>r Geltungsbereich im Nor<strong>de</strong>n etwas zurückgenommen und statt<strong>de</strong>ssen<br />

nach Westen erweitert. Während nördlich <strong>de</strong>s bisherigen Kin<strong>de</strong>rgartens einige bisher zum Erhalt festgesetzte<br />

Laubbäume zum Zweck <strong>de</strong>r baulichen Verdichtung entfallen, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Mitte sowie am<br />

nördlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebiets zahlreiche Neuanpflanzungen sowie ein neuer Spielplatz vorbereitet.<br />

Auch aufgrund <strong>de</strong>r zum Entwurf geän<strong>de</strong>rten Verkehrsführung im nordöstlichen Plangebiet (Verlagerung<br />

<strong>de</strong>s geplanten Kreisverkehrsplatzes) bleibt eine gute Eingrünung <strong>de</strong>s Plangebiets gewährleistet.<br />

Somit ist durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung mit keinen erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen.<br />

2.6 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung<br />

und/o<strong>de</strong>r Europäischen Vogelschutzgebieten kommt und auch im Einwirkungsbereich keine<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Gebiete vorhan<strong>de</strong>n sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das nächste Natura-2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet Nr. 5417-302 Abgrabungsgewässer Grube Fernie<br />

in rund 2 km nordwestlicher Entfernung.<br />

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2.7 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

Da sich das Vorhaben in seiner Art an die im Umfeld vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung anfügt, sind durch<br />

die Planung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wohnqualität <strong>de</strong>r umgeben<strong>de</strong>n Bereiche zu erwarten.<br />

Auch für <strong>de</strong>n Aspekt <strong>de</strong>r Erholung führen die geän<strong>de</strong>rten Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />

zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen (vgl. Erhalt <strong>de</strong>s Großbaumbestands mit Kletterbäumen<br />

sowie Neubau eines Kin<strong>de</strong>rspielplatzes). Für <strong>de</strong>n Umweltbelang Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

ist daher insgesamt nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen.<br />

2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter wer<strong>de</strong>n durch die Maßnahme voraussichtlich nicht betroffen. Sollten<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Erdarbeiten <strong>de</strong>nnoch unerwartet Hinweise auf Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale auftreten, ist umgehend<br />

die dafür zuständige Behör<strong>de</strong> zu informieren. Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem<br />

Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

2.9 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität<br />

Die durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan ermöglichte Bebauung wird keine beson<strong>de</strong>ren, für die Luftqualität entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen hinsichtlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und zu erhalten<strong>de</strong>n bestmöglichen Luftqualität<br />

resultieren.<br />

3 Eingriffsregelung<br />

3.1 Teilbereich Ost (Än<strong>de</strong>rungsbereich)<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Ursprungsbebauungsplans „Nördlich Breiter Weg“ – 1. Bauabschnitt war vorgesehen,<br />

<strong>de</strong>n naturschutzrechtlichen Ausgleich für die damals vorbereiteten Eingriffe im Lückebachtal sowie in<br />

kleinem Umfang im Bereich <strong>de</strong>s Schafbachs durchzuführen, wo sinnvolle Maßnahmen als vorlaufen<strong>de</strong><br />

Ersatzmaßnahmen bereits umgesetzt sind. Gemäß <strong>de</strong>n mit UNB und ONB abgestimmten Ermittlungen<br />

zur Durchführung und Zuordnung vorlaufen<strong>de</strong>r Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Renaturierung <strong>de</strong>s Lückebachs (2000) belief sich <strong>de</strong>r für die damalige Planung anzurechnen<strong>de</strong> Flächenanteil<br />

<strong>de</strong>s Renaturierungsgebiets auf 4,05 ha. Im Lückebachtal sollen <strong>de</strong>mnach die Flurstücke 37<br />

tlw., 38, 39, 40 tlw. „Am Rittergut / Rindsmühle“ mit 1,63 ha sowie die Flurstücke 332, 337 tlw., 343<br />

<strong>de</strong>r „Wan<strong>de</strong>lwiesen bei <strong>de</strong>n Ochsenwiesen“ mit 1,5 ha <strong>de</strong>m Eingriff zugewiesen wer<strong>de</strong>n. Die Inanspruchnahme<br />

von insgesamt 3,13 ha führt damit zur Ausschöpfung <strong>de</strong>s Ausgleichsflächenpotenzials<br />

dieser Maßnahme. Für das verbleiben<strong>de</strong> Defizit von 0,92 ha war daher vorgesehen anteilig die vorlaufen<strong>de</strong><br />

Ersatzmaßnahme <strong>de</strong>r Renaturierung <strong>de</strong>s Schafbachs als Ausgleich heranzuziehen.<br />

Die erneute Eingriffsbilanzierung für diesen bereits beplanten Teilbereich vergleicht die Festsetzungen<br />

<strong>de</strong>s Ursprungsbebauungsplans „Nördlich Breiter Weg“ – 1. Bauabschnitt – mit <strong>de</strong>n Festsetzungen<br />

<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans. Aufgrund <strong>de</strong>r Kleinflächigkeit <strong>de</strong>r zeichnerischen<br />

Darstellungen wird hierfür eine tabellarische Gegenüberstellung <strong>de</strong>r alten und neuen Festsetzungen<br />

gewählt (vgl. Tab. 1).<br />

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Tab. 1: Vergleich <strong>de</strong>r Festsetzungen im Än<strong>de</strong>rungsbereich<br />

Festsetzung Ursprungsbebauungsplan (2004) 1. Än<strong>de</strong>rung (2011)<br />

Geltungsbereichsgrenze<br />

Rücknahme um rund 15 m<br />

Verkehrsbegleitgrün Neuanlage von 3 Grünstreifen Neuanlage von 1 Grünstreifen<br />

Geplante Grünflächen<br />

Neuanlage einer kleinflächigen<br />

Parkanlage<br />

Neuanlage eines großen<br />

Spielplatzes<br />

Bäume zur Anpflanzung 43 Laubbäume 43 Laubbäume<br />

Bäume zum Erhalt 35 Laubbäume 28 Laubbäume<br />

Wechselfeuchtes Grünland Eingriff in ca. 375 m² Eingriff in ca. 80 m²<br />

Aus <strong>de</strong>r Tabelle ist ersichtlich, dass es sowohl <strong>de</strong>n Eingriff erhöhen<strong>de</strong> als auch <strong>de</strong>n Eingriff vermin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Festsetzungen gibt. In <strong>de</strong>r Zusammenschau lässt sich feststellen, dass einer Reduzierung von<br />

Grünstrukturen im Plangebiet eine generelle Verkleinerung <strong>de</strong>s vorbereiteten Eingriffs im Nor<strong>de</strong>n um<br />

rund 15 m auf einer Länge von etwa 350 m gegenübersteht. Die ist auch im Sinne einer städtebaulich<br />

und landschaftspflegerisch zu begrüßen<strong>de</strong>n Nachverdichtung. In <strong>de</strong>r Summe wird durch die vorliegen<strong>de</strong><br />

Planung in diesem Bereich daher kein neuer Eingriff vorbereitet, so dass hierdurch auch kein<br />

zusätzlicher Ausgleich erfor<strong>de</strong>rlich wird.<br />

3.2 Teilbereich West (Erweiterungsbereich)<br />

Die Eingriffsbilanzierung für <strong>de</strong>n bisher unbeplanten Teilbereich im Westen <strong>de</strong>s Plangebiets wird in<br />

Anlehnung an die Kompensationsverordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen (KV) 4 vorgenommen. Hierbei wird<br />

<strong>de</strong>r im Gelän<strong>de</strong> vorgefun<strong>de</strong>ne Bestand mit <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung<br />

im Erweiterungsbereich verglichen (vgl. Abb. 9 und Tab. 2).<br />

Abb. 9: Erweiterungsbereich<br />

Legen<strong>de</strong><br />

vgl. Bestandskarte im Anhang<br />

rote Linie: Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Ursprungsbebauungsplans<br />

schwarze Linie: Geltungsbereich<br />

<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

4 DER HESSISCHE MINISTER FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMULV; 2005): Verordnung über die<br />

Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, <strong>de</strong>ren Han<strong>de</strong>lbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben<br />

(Kompensationsverordnung – KV) vom 01. September 2005 (GVBl. I S. 624), Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

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Tab. 2: Eingriffsbilanz für <strong>de</strong>n Erweiterungsbereich<br />

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV BWP Fläche je Nutzungs- Biotopwert<br />

/qm typ in qm<br />

Typ.Nr.<br />

Bestand<br />

Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />

11.191 Acker, intensiv genutzt 16 13.095 209.520<br />

10.610 Bewachsene Feldwege 21 365 7.665<br />

Planung<br />

10.510 Straßenverkehrsflächen (völlig versiegelt) 3 2.112 6.336<br />

10.530 Fußwege, landwirtschaftliche Wege 6 616 3.696<br />

11.221 Verkehrsbegleitgrün 14 223 3.122<br />

10.510 Wohngebiet: versiegelte Fläche 3 4.729 14.187<br />

11.221 Wohngebiet: nicht überbaubar 14 5.780 80.919<br />

04.110 Aufwertung <strong>de</strong>r von Bäumen übertrauften Flächen: 31 1.209<br />

Neupflanzung 13 großkroniger Laubbäume à 3 qm<br />

Summe 13.460 13.460 217.185 109.469<br />

Biotopwertdifferenz -107.716<br />

Für die im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ – 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

zusätzlich vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft verbleibt somit ein Defizit von 107.716<br />

Biotopwertpunkten.<br />

3.3 Eingriffskompensation<br />

Zur Eingriffskompensation ist die Erweiterung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Großkoppel im Lückebachtal um eine<br />

rund 2,1 ha große Fläche vorgesehen. Die Fläche ist als Grünland mit extensiver Nutzung zu erhalten<br />

und zu pflegen und dient gleichermaßen auch als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (vgl.<br />

Kap. 2.3 sowie Festsetzung 2.4 im Bebauungsplan).<br />

Abb. 10: Ausgleichsfläche, im Hintergrund die bestehen<strong>de</strong><br />

Großkoppel<br />

Abb. 11: Nahaufnahme<br />

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Die Fläche wird momentan intensiv genutzt und weist eine überwiegend artenarme Grünlandvegetation<br />

auf (vgl. Bestandskarte zur Ausgleichsfläche im Anhang). Im Rahmen einer Begehung im September<br />

2013 wur<strong>de</strong>n hier die folgen<strong>de</strong>n Arten angetroffen:<br />

Achillea millefolium<br />

Wiesen-Schafgarbe<br />

Bellis perennis<br />

Gänseblümchen (vereinzelt)<br />

Centauea jacea<br />

Wiesen-Flockenblume (bereichsweise)<br />

Crepis capillaris<br />

Kleinköpfiger Pippau<br />

Galium album<br />

Wiesen-Labkraut (bereichsweise)<br />

Geranium pratense<br />

Wiesen-Storchschnabel (bereichsweise)<br />

Heracleum sphondylium<br />

Wiesen-Bärenklau (vereinzelt)<br />

Lolium perenne<br />

Ausdauern<strong>de</strong>s Wei<strong>de</strong>lgras<br />

Plantago lanceolata<br />

Spitz-Wegerich<br />

Plantago major<br />

Breit-Wegerich<br />

Polygonum bistorta<br />

Schlangen-Knöterich (bereichsweise)<br />

Potentilla anserina<br />

Gänse-Fingerkraut (bereichsweise)<br />

Ranunculus repens<br />

Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuß<br />

Senecio spec.<br />

Greiskraut<br />

Taraxacum officinale<br />

Wiesen-Löwenzahn<br />

Trifolium pratense<br />

Wiesen-Klee, Rot-Klee<br />

Trifolium repens<br />

Weiß-Klee<br />

Tab. 3: Ausgleichsbilanz für <strong>de</strong>n Erweiterungsbereich<br />

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV BWP Fläche je Nutzungs- Biotopwert<br />

/qm typ in qm<br />

Typ.Nr.<br />

Bestand<br />

Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />

06.320 Intensiv genutzte Frischwiesen 27 20.746 560.142<br />

10.610 Bewachsene Feldwege (Grasweg) 21 505 10.605<br />

11.191 Acker, intensiv genutzt 16 169 2.704<br />

Planung<br />

10.510 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 21.420 942.480<br />

Summe 21.420 21.420 573.451 942.480<br />

Biotopwertdifferenz 369.029<br />

Die o.g. Maßnahmen sind naturschutzfachlich sinnvoll, da sie in absehbarer Zeit eine <strong>de</strong>utliche Aufwertung<br />

<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Grünlands hinsichtlich <strong>de</strong>s Artenreichtums und damit insgesamt eine <strong>de</strong>utliche<br />

Steigerung <strong>de</strong>s Biotopwerts erwarten lassen. Dies spiegelt sich auch in <strong>de</strong>r Ausgleichsbilanz<br />

wi<strong>de</strong>r (vgl. Tab. 3). So kann <strong>de</strong>r Eingriff in Höhe von 107.716 BWP durch die Durchführung <strong>de</strong>r aufgeführten<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit einem Biotopwertgewinn von insgesamt 369.029 BWP<br />

vollständig kompensiert wer<strong>de</strong>n. Auch das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n wird durch die großflächige Nutzungsextensivierung<br />

berücksichtigt. Ein weitergehen<strong>de</strong>r Ausgleich wird somit nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

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4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung<br />

bzw. Nichtdurchführung<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung:<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung ist davon auszugehen, dass die Flächen mittelfristig einer Bebauung<br />

gemäß Ursprungsbebauungsplan zugeführt wer<strong>de</strong>n. Eine künftige Aufwertung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht ist nicht abzusehen.<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung:<br />

Wie die Bewertung <strong>de</strong>r Eingriffswirkungen für die einzelnen Umweltbelange zeigen, sind durch die<br />

vorliegen<strong>de</strong> Planung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

5 Angaben zu in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung greift zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil auf bereits rechtskräftig beplante<br />

Bereiche zurück. Lediglich nach Westen erfolgt eine hieran anschließen<strong>de</strong>, städtebaulich sinnvolle<br />

Erweiterung. Eingriffe in gänzlich unvorbelastete Bereiche können somit umgangen wer<strong>de</strong>n.<br />

6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf<br />

Grund <strong>de</strong>r Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbeson<strong>de</strong>re unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>de</strong>r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll dabei die im <strong>Umweltbericht</strong> nach Nummer 3 Buchstabe<br />

b <strong>de</strong>r Anlage zum BauGB angegebenen Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen<br />

<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n nach § 4 Abs.3 BauGB nutzen.<br />

Hierzu ist anzumerken, dass es keine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich <strong>de</strong>s Zeitpunktes<br />

und <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>s Monitorings gibt. Auch sind Art und Umfang <strong>de</strong>r zu ziehen<strong>de</strong>n Konsequenzen<br />

nicht festgelegt. Im Rahmen <strong>de</strong>s Monitorings geht es insbeson<strong>de</strong>re darum unvorhergesehene, erhebliche<br />

Umweltauswirkungen zu ermitteln.<br />

In <strong>de</strong>r praktischen Ausgestaltung <strong>de</strong>r Regelung sind vor allem die kleineren Städte und Gemein<strong>de</strong>n<br />

ohne eigene Umweltverwaltung im Wesentlichen auf die Informationen <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong>n außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung angewiesen. Von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung ist insoweit die in § 4 Abs. 3<br />

BauGB gegebene Informationspflicht <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n.<br />

In eigener Zuständigkeit kann die Kommune im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nicht viel mehr tun, als die Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen<br />

gemeindlichen Städtebaupolitik ist. Ein sinnvoller Ansatzpunkt ist, festzustellen, ob die Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich umgesetzt wur<strong>de</strong>n.<br />

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Angaben<br />

Einleitung: Über die vorliegen<strong>de</strong>n 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ – 1.<br />

Bauabschnitt – soll insbeson<strong>de</strong>re die Erweiterung <strong>de</strong>s ansässigen Kin<strong>de</strong>rgartens vorbereitet, die Erschließung<br />

<strong>de</strong>s geplanten Wohngebietes unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rten städtebaulichen<br />

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Rahmenbedingungen optimiert wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in westliche<br />

Richtung erweitert wer<strong>de</strong>n. Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich im nördlichen Anschluss an die Ortslage von<br />

Leihgestern, westlich <strong>de</strong>r L 3130. Der Geltungsbereich erfasst neben Ackerflächen auch Grünlandstandorte<br />

frischer bis wechselfeuchter Standorte sowie bereits bebaute Bereiche. Als Art <strong>de</strong>r baulichen<br />

Nutzung wer<strong>de</strong>n zwei Allgemeine Wohngebiete (WA) sowie mehrere Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf<br />

ausgewiesen. Zur landschaftsgerechten Eingrünung enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan Festsetzungen<br />

zur Anpflanzung von Laubbäumen. Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt rund 8,9 ha.<br />

Schutzgut Bo<strong>de</strong>n und Wasser: Die im westlichen Bereich anstehen<strong>de</strong>n Bö<strong>de</strong>n besitzen aufgrund ihrer<br />

Eigenschaften ein hohes Ertragspotenzial, eine mittlere Feldkapazität, ein mittleres Nitratrückhaltevermögen<br />

und ein mittleres Biotopentwicklungspotenzial. Die bebauten und (teil-)versiegelten Flächen<br />

<strong>de</strong>s Plangebiets sind in ihren Bo<strong>de</strong>nfunktionen gestört und weisen eine geringe Wertigkeit auf. Das<br />

Plangebiet berührt keine Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete o<strong>de</strong>r Trinkwasserschutzgebiete.<br />

Durch die mit <strong>de</strong>r Planung verbun<strong>de</strong>nen Versiegelungen ergeben sich ein erhöhter Oberflächenabfluss<br />

und eine geringere Verdunstung innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes. Um einen Beitrag zur Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s Spitzenabflusses <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Gewässer zu vermei<strong>de</strong>n und damit steigen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserspitzen vorzubeugen, strebt die Planung über geeignete Festsetzungen eine Minimierung<br />

dieser Auswirkungen an.<br />

Schutzgut Klima: Die kleinklimatischen Auswirkungen einer Bebauung wer<strong>de</strong>n sich vornehmlich auf<br />

das Plangebiet selbst beschränken, wo mit einer Einschränkung <strong>de</strong>r Verdunstung und einem Anstieg<br />

<strong>de</strong>r Durchschnittstemperatur zu rechnen ist. Die Be<strong>de</strong>utung dieser klimatischen Verän<strong>de</strong>rungen für<br />

angrenzen<strong>de</strong> Siedlungsbereiche ist insgesamt eher als gering einzuschätzen. Der partiell hohe Versiegelungsgrad<br />

durch Bebauung, Parkplätze und Verkehrsflächen dürfte zusätzlich bereits erhebliche<br />

Aufheizungseffekte bei hoher Einstrahlung zur Folge haben, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzstrukturen<br />

nur kleinräumig ausgeglichen wer<strong>de</strong>n kann. Mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung erfolgt<br />

nur eine geringfügige zusätzliche Verringerung siedlungsnaher Strahlungsflächen. Erhebliche Auswirkungen<br />

sind daher nicht zu erwarten.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Zur Erfassung <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes und<br />

seiner näheren Umgebung wur<strong>de</strong> im August 2011 eine Gelän<strong>de</strong>begehung durchgeführt. Die Freiflächen<br />

<strong>de</strong>s Plangebiets wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mnach zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil landwirtschaftlich genutzt. Vorherrschend<br />

sind Intensivgrünland und Ackerflächen. Daneben fin<strong>de</strong>n sich auch ru<strong>de</strong>rale Wiesen und ein<br />

kleinerer Schilfbestand. Gehölzstrukturen nehmen als Einzelbäume o<strong>de</strong>r Gebüschpflanzungen nur<br />

einen untergeordneten Flächenanteil ein. Im übrigen Gebiet fin<strong>de</strong>n sich neben strukturarmen Hausgärten,<br />

Ziergehölzen und Vielschnittrasen auch einige teils größere Laubbäume, insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

<strong>de</strong>m Schulgelän<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Gießener Straße. Da sich die potentiellen faunistischen Funktionen aufgrund<br />

fehlen<strong>de</strong>r Standortextreme und ständiger visueller und akustischer Störungen auf weit verbreitete<br />

Arten beschränken, sind insgesamt jedoch keine beson<strong>de</strong>rs gefähr<strong>de</strong>ten Arten zu erwarten. Auf<br />

<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Acker- und Grünlandflächen sind ebenfalls nur weit verbreitete Arten zu erwarten.<br />

Die artenschutzrechtliche Betrachtung <strong>de</strong>s Planvorhabens „Nördlich Breiter Weg“ kommt hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r untersuchten Artengruppen Fle<strong>de</strong>rmäuse und Vögel zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die Verbote <strong>de</strong>s § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG für die meisten im Einflussbereich <strong>de</strong>s Vorhabens vorkommen<strong>de</strong>n geschützten Arten<br />

bei Einhaltung bestimmter Vermeidungsmaßnahmen nicht berührt wer<strong>de</strong>n bzw. die ökologische<br />

Funktion <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt wird. Für Rebhuhn und Feldlerche ist die Durchführung von Lebensraumverbesserungen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, was sich auch positiv für weitere Arten und die naturschutzrechtliche<br />

Kompensation auswirkt.<br />

Schutzgut Landschaft: Das Orts- bzw. Landschaftsbild im Einwirkungsbereich <strong>de</strong>s Vorhabens wird im<br />

Sü<strong>de</strong>n von mehrgeschossiger, uneinheitlicher Bebauung und im Nor<strong>de</strong>n von Acker- und Grünlandflächen<br />

sowie <strong>de</strong>m Schulgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r örtlichen Grundschule geprägt. Durch die vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung<br />

wird bei Beibehaltung <strong>de</strong>r maximalen Firsthöhen und zulässigen Vollgeschosse <strong>de</strong>r<br />

Geltungsbereich im Nor<strong>de</strong>n etwas zurückgenommen und statt<strong>de</strong>ssen nach Westen erweitert. Wäh-<br />

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rend nördlich <strong>de</strong>s bisherigen Kin<strong>de</strong>rgartens einige bisher zum Erhalt festgesetzte Laubbäume zum<br />

Zweck <strong>de</strong>r baulichen Verdichtung entfallen, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Mitte sowie am nördlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebiets<br />

zahlreiche Neuanpflanzungen sowie ein neuer Spielplatz vorbereitet. Auch aufgrund <strong>de</strong>r zum<br />

Entwurf geän<strong>de</strong>rten Verkehrsführung im nordöstlichen Plangebiet bleibt eine gute Eingrünung <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets gewährleistet. Somit ist durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung mit keinen erheblichen negativen<br />

Auswirkungen zu rechnen.<br />

Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000: Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung<br />

von Gebieten gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und/o<strong>de</strong>r Europäischen Vogelschutzgebieten kommt und<br />

auch im Einwirkungsbereich keine entsprechen<strong>de</strong>n Gebiete vorhan<strong>de</strong>n sind, können nachteilige Auswirkungen<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Das nächste Natura-2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet Nr. 5417-<br />

302 Abgrabungsgewässer Grube Fernie in rund 2 km nordwestlicher Entfernung.<br />

Schutzgut Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter: Da sich das Vorhaben in seiner Art an die im Umfeld<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung anfügt, sind durch die Planung keine nachteiligen Auswirkungen auf<br />

die Wohnqualität <strong>de</strong>r umgeben<strong>de</strong>n Bereiche zu erwarten. Auch für <strong>de</strong>n Aspekt <strong>de</strong>r Erholung führen<br />

die geän<strong>de</strong>rten Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen.<br />

Auch Kultur- und sonstige Sachgüter wer<strong>de</strong>n durch die Maßnahme voraussichtlich nicht betroffen.<br />

Sollten im Rahmen <strong>de</strong>r Erdarbeiten <strong>de</strong>nnoch unerwartet Hinweise auf Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale auftreten,<br />

ist umgehend die dafür zuständige Behör<strong>de</strong> zu informieren. Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem<br />

Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

Eingriffsregelung: Die erneute Eingriffsbilanzierung für <strong>de</strong>n bereits beplanten Än<strong>de</strong>rungsbereich vergleicht<br />

die Festsetzungen <strong>de</strong>s Ursprungsbebauungsplans „Nördlich Breiter Weg“ – 1. Bauabschnitt –<br />

mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans. Aufgrund <strong>de</strong>r Kleinflächigkeit <strong>de</strong>r<br />

zeichnerischen Darstellungen wird hierfür eine tabellarische Gegenüberstellung <strong>de</strong>r alten und neuen<br />

Festsetzungen gewählt. Hieraus ist ersichtlich, dass es sowohl <strong>de</strong>n Eingriff erhöhen<strong>de</strong> als auch <strong>de</strong>n<br />

Eingriff vermin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Festsetzungen gibt. In <strong>de</strong>r Zusammenschau lässt sich feststellen, dass einer<br />

Reduzierung von Grünstrukturen im Plangebiet eine generelle Verkleinerung <strong>de</strong>s vorbereiteten Eingriffs<br />

um rund 2.200 m² gegenübersteht. Die ist auch im Sinne einer städtebaulich und landschaftspflegerisch<br />

zu begrüßen<strong>de</strong>n Nachverdichtung. In <strong>de</strong>r Summe wird durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung in<br />

diesem Bereich daher kein neuer Eingriff vorbereitet, so dass hierdurch auch kein zusätzlicher Ausgleich<br />

erfor<strong>de</strong>rlich wird. Die Eingriffsbilanzierung für <strong>de</strong>n bisher unbeplanten Erweiterungsbereich im<br />

Westen <strong>de</strong>s Plangebiets wird in Anlehnung an die Kompensationsverordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen<br />

vorgenommen. Hierbei wird <strong>de</strong>r im Gelän<strong>de</strong> vorgefun<strong>de</strong>ne Bestand mit <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung im Erweiterungsbereich verglichen. Für die im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />

„Nördlich Breiter Weg“ – 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung zusätzlich vorbereiteten Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft ergibt sich dabei ein Defizit von 107.716 Biotopwertpunkten. Zur Eingriffskompensation<br />

ist die Erweiterung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Großkoppel im Lückebachtal um eine rund 2,1 ha große<br />

Fläche vorgesehen. So kann <strong>de</strong>r Eingriff durch die Durchführung <strong>de</strong>r aufgeführten Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen mit einem Biotopwertgewinn von insgesamt 369.029 BWP vollständig kompensiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Prognose und Alternativen: Die vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung greift zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil<br />

auf bereits rechtskräftig beplante Bereiche zurück. Lediglich nach Westen erfolgt eine hieran anschließen<strong>de</strong>,<br />

städtebaulich sinnvolle Erweiterung. Eingriffe in gänzlich unvorbelastete Bereiche können<br />

somit umgangen wer<strong>de</strong>n. Wie die Bewertung <strong>de</strong>r Eingriffswirkungen für die einzelnen Umweltbelange<br />

zeigen, sind durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Bei<br />

Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung ist davon auszugehen, dass die Flächen mittelfristig einer Bebauung<br />

gemäß Ursprungsbebauungsplan zugeführt wer<strong>de</strong>n. Eine künftige Aufwertung <strong>de</strong>s Plangebietes aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht ist nicht abzusehen.<br />

Monitoring: Im Rahmen <strong>de</strong>r anzugeben<strong>de</strong>n Maßnahmen zur Überwachung <strong>de</strong>r unvorhergesehenen,<br />

erheblichen Umweltauswirkungen kann die Stadt Lin<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nicht viel mehr tun, als<br />

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die Umsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten. Ein sinnvoller Ansatzpunkt ist, festzustellen, ob<br />

die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich umgesetzt wur<strong>de</strong>n.<br />

Anhang:<br />

Bestandskarte, unmaßstäblich verkleinert<br />

Bestandskarte zur Ausgleichsfläche, unmaßstäblich verkleinert<br />

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ANHANG: Bestandskarten, unmaßstäblich verkleinert<br />

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Stadt Lin<strong>de</strong>n, B-Plan „Nördlich Breiter Weg“, 1. Bauabschnitt, 1. Än<strong>de</strong>rung - <strong>Umweltbericht</strong><br />

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