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Kompass - September | Oktober 2013 (PDF/1.013 KB) - Knappschaft ...

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lickpunkt<br />

© BG Verkehr/Kirk Williams<br />

christian bubenzer<br />

Mehr Rechte für Seeleute – das neue Seearbeitsgesetz<br />

„Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand“ – fast jeder kennt dieses Sprichwort.<br />

Gegen den Segen von ganz oben ist nichts einzuwenden, aber wer zur See fährt, bedarf auch des irdischen<br />

Schutzes. Das neue Seearbeitsgesetz bietet diesen Schutz und stärkt die Rechte der Seeleute auf Schiffen<br />

unter deutscher Flagge.<br />

Das Seearbeitsgesetz<br />

Am 1. Juli <strong>2013</strong> ist das neue Seearbeitsgesetz<br />

(SeeArbG) in Kraft getreten. Es<br />

hat das bisherige Seemannsgesetz aus<br />

dem Jahr 1957 abgelöst. Die Änderungen<br />

durch das neue Seearbeitsgesetz<br />

bedeuten den größten Umbruch im<br />

deutschen Seearbeitsrecht seit über<br />

fünfzig Jahren. Für Reeder und Seeleute<br />

beinhaltet das Gesetz zahlreiche<br />

Neuerungen:<br />

Reeder müssen mit den Seeleuten<br />

neue Arbeitsverträge schließen, ihnen<br />

im Krankheitsfall die Heuer länger<br />

als bisher zahlen und ein umfassendes<br />

Beschwerdeverfahren an Bord<br />

entwickeln. Zudem werden zukünftig<br />

alle Schiffe im Rahmen einer umfassenden<br />

Arbeitsinspektion staatlich<br />

überprüft und zertifiziert.<br />

Internationales Recht: Das<br />

Seearbeitsübereinkommen<br />

Mit dem Seearbeitsgesetz werden die<br />

Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens<br />

in deutsches<br />

Recht umgesetzt. Das Seearbeitsübereinkommen,<br />

im Englischen als „Maritime<br />

Labour Convention, 2006“ bekannt,<br />

ist ein völkerrechtlicher Vertrag der<br />

Internationalen Arbeitsorganisation<br />

ILO (International Labour Organisation).<br />

Mit dem Übereinkommen werden<br />

weltweit verbindliche Standards für<br />

die Arbeits- und Lebensbedingungen<br />

von Seeleuten eingeführt. Zugleich soll<br />

Sozialdumping verhindert werden. Die<br />

Bundesrepublik Deutschland ist dem<br />

Seearbeitsübereinkommen am<br />

16. August <strong>2013</strong> verbindlich beigetreten.<br />

Das Seearbeitsübereinkommen lässt<br />

den einzelnen Vertragsstaaten einen<br />

gewissen Spielraum, wie sie die Vorgaben<br />

in ihr jeweiliges Recht umsetzen.<br />

Beispielsweise legt das Übereinkommen<br />

fest, dass jeder Seemann<br />

regelmäßig durch „einen qualifizierten<br />

Arzt“ auf seine Tauglichkeit für den<br />

Schiffsdienst untersucht werden muss.<br />

Jeder Staat muss in seinen Gesetzen<br />

regeln, was er unter einem „qualifizierten<br />

Arzt“ versteht. Das deutsche Recht<br />

schreibt vor, dass nur ein Facharzt für<br />

Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,<br />

Chirurgie oder Innere Medizin Seediensttauglichkeitsuntersuchungen<br />

durchführen darf.<br />

Ein Staat kann den Seeleuten auf<br />

Schiffen unter seiner Flagge auch<br />

9-10 <strong>2013</strong> <strong>Kompass</strong> I 3

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