Kompass - September | Oktober 2013 (PDF/1.013 KB) - Knappschaft ...
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lickpunkt<br />
© BG Verkehr/Kirk Williams<br />
christian bubenzer<br />
Mehr Rechte für Seeleute – das neue Seearbeitsgesetz<br />
„Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand“ – fast jeder kennt dieses Sprichwort.<br />
Gegen den Segen von ganz oben ist nichts einzuwenden, aber wer zur See fährt, bedarf auch des irdischen<br />
Schutzes. Das neue Seearbeitsgesetz bietet diesen Schutz und stärkt die Rechte der Seeleute auf Schiffen<br />
unter deutscher Flagge.<br />
Das Seearbeitsgesetz<br />
Am 1. Juli <strong>2013</strong> ist das neue Seearbeitsgesetz<br />
(SeeArbG) in Kraft getreten. Es<br />
hat das bisherige Seemannsgesetz aus<br />
dem Jahr 1957 abgelöst. Die Änderungen<br />
durch das neue Seearbeitsgesetz<br />
bedeuten den größten Umbruch im<br />
deutschen Seearbeitsrecht seit über<br />
fünfzig Jahren. Für Reeder und Seeleute<br />
beinhaltet das Gesetz zahlreiche<br />
Neuerungen:<br />
Reeder müssen mit den Seeleuten<br />
neue Arbeitsverträge schließen, ihnen<br />
im Krankheitsfall die Heuer länger<br />
als bisher zahlen und ein umfassendes<br />
Beschwerdeverfahren an Bord<br />
entwickeln. Zudem werden zukünftig<br />
alle Schiffe im Rahmen einer umfassenden<br />
Arbeitsinspektion staatlich<br />
überprüft und zertifiziert.<br />
Internationales Recht: Das<br />
Seearbeitsübereinkommen<br />
Mit dem Seearbeitsgesetz werden die<br />
Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens<br />
in deutsches<br />
Recht umgesetzt. Das Seearbeitsübereinkommen,<br />
im Englischen als „Maritime<br />
Labour Convention, 2006“ bekannt,<br />
ist ein völkerrechtlicher Vertrag der<br />
Internationalen Arbeitsorganisation<br />
ILO (International Labour Organisation).<br />
Mit dem Übereinkommen werden<br />
weltweit verbindliche Standards für<br />
die Arbeits- und Lebensbedingungen<br />
von Seeleuten eingeführt. Zugleich soll<br />
Sozialdumping verhindert werden. Die<br />
Bundesrepublik Deutschland ist dem<br />
Seearbeitsübereinkommen am<br />
16. August <strong>2013</strong> verbindlich beigetreten.<br />
Das Seearbeitsübereinkommen lässt<br />
den einzelnen Vertragsstaaten einen<br />
gewissen Spielraum, wie sie die Vorgaben<br />
in ihr jeweiliges Recht umsetzen.<br />
Beispielsweise legt das Übereinkommen<br />
fest, dass jeder Seemann<br />
regelmäßig durch „einen qualifizierten<br />
Arzt“ auf seine Tauglichkeit für den<br />
Schiffsdienst untersucht werden muss.<br />
Jeder Staat muss in seinen Gesetzen<br />
regeln, was er unter einem „qualifizierten<br />
Arzt“ versteht. Das deutsche Recht<br />
schreibt vor, dass nur ein Facharzt für<br />
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,<br />
Chirurgie oder Innere Medizin Seediensttauglichkeitsuntersuchungen<br />
durchführen darf.<br />
Ein Staat kann den Seeleuten auf<br />
Schiffen unter seiner Flagge auch<br />
9-10 <strong>2013</strong> <strong>Kompass</strong> I 3