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Hessischer Mittelstandsbericht 2004 - HA Hessen Agentur GmbH

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Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft <strong>Hessen</strong> mbH (FEH)<br />

deshalb ausschließlich für Wirtschafts- und Regionalstrukturvergleiche und nicht für die<br />

Abschätzung der absoluten Anzahl der Gründungen geeignet.<br />

• Insolvenzstatistik<br />

Die Insolvenzstatistik liefert Angaben über Insolvenzen – und nur über Insolvenzen, d.h.<br />

nicht etwa über das „stille“ Ausscheiden. Mit der am 01.01.1999 in Kraft getretenen neuen<br />

Insolvenzordnung gilt in ganz Deutschland wieder ein einheitliches Insolvenzrecht, so<br />

dass ein Vergleich der Insolvenzen in <strong>Hessen</strong> mit den entsprechenden Werten auf Bundesebene<br />

möglich ist. Erfasst werden getrennt die Unternehmensinsolvenzen sowie die<br />

Insolvenzen übriger Schuldner (u.a. Verbraucher). Die Vergleichbarkeit der Angaben<br />

nach der neuen Insolvenzstatistik und der Angaben vor 1999 ist nur sehr eingeschränkt<br />

gegeben, weshalb sich die Darstellung im <strong>Mittelstandsbericht</strong> auf den Zeitraum ab 1999<br />

beschränkt. Zudem ist ein Vergleich der Jahre 2001 und 2002 nur wenig sinnvoll, da zum<br />

01.12.2001 das Insolvenzrecht erneut novelliert wurde (Stundung der Verfahrenskosten<br />

für mittellose natürliche Personen, vereinfachtes Insolvenzverfahren für ehemals Selbständige,<br />

geändertes Verfahren für Kleingewerbetreibende). Durch diese Änderungen ist<br />

auch eine Differenzierung der Insolvenzen (z.B. nach eröffneten bzw. mangels Masse<br />

abgewiesenen Verfahren) beeinträchtigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zurzeit<br />

Aussagen über die Insolvenzen und vor allem deren Entwicklung im Zeitablauf nur<br />

sehr eingeschränkt möglich sind.<br />

• Unternehmensregister<br />

Die EU verpflichtete im Jahr 1993 alle Mitgliedsstaaten zum Aufbau und zur Pflege von<br />

Unternehmensregistern. 14 Es sind – mit wenigen Ausnahmen – Angaben zu allen Unternehmen,<br />

deren wirtschaftliche Tätigkeit zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen beiträgt,<br />

zu allen rechtlichen Einheiten, die für sie verantwortlich sind, und zu allen örtlichen<br />

Einheiten, die von ihnen abhängen, in Registern zu erfassen. Das Unternehmensregister<br />

enthält u.a. Daten zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, zur Zahl der Beschäftigten und<br />

zum Umsatz. Daten aus dem Unternehmensregister in der erforderlichen Gliederungstiefe<br />

standen für den vorliegenden <strong>Mittelstandsbericht</strong> noch nicht zur Verfügung. Die Nutzung<br />

des Unternehmensregisters für zukünftige Hessische <strong>Mittelstandsbericht</strong>e verspricht<br />

eine merkliche Verbesserung der Datenbasis. Diese dürfte insbesondere darin<br />

bestehen, dass Beschäftigtenangaben in tiefer wirtschaftlicher Gliederung auf Unternehmensebene<br />

– und nicht wie bisher nur auf Betriebsebene – zur Verfügung stehen.<br />

14 Vgl. hierzu ausführlich Hagenkort, S. (2002), S. 51ff.<br />

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