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Arbeitshilfe Fachkommision Städtebau der Bauministerkonferenz

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Sofern eine ökonomisch ausgerichtete Nachfolgenutzung nicht in Betracht kommt,<br />

wird es sich häufig anbieten, die Fläche gewissermaßen „<strong>der</strong> Natur zurückzugeben“<br />

und als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche zu verwenden. Deren Finanzierung<br />

trifft nach allgemeinen Grundsätzen letztlich den Verursacher des den Ausgleich<br />

auslösenden Eingriffs in die Natur und Landschaft, im Regelfall also den Träger <strong>der</strong><br />

Baumaßnahme<br />

För<strong>der</strong>ung<br />

Was kann eine Kommune tun, die nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die hohen unrentierlichen Kosten<br />

und auch das Risiko einer hohen Zinslast bei Zwischenerwerb zu tragen?<br />

Insbeson<strong>der</strong>e das Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm ist ein geeignetes Finanzierungsprogramm,<br />

um eine städtebauliche Konversion in Gang bringen und stadtverträglich<br />

gestalten zu können. Welche Kosten durch Finanzhilfen <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

mitgetragen werden können, ist in den jeweiligen Städtebauför<strong>der</strong>ungsrichtlinien<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> geregelt. Die wichtigsten Grundsätze als Voraussetzung einer För<strong>der</strong>ung<br />

sind:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Konversion dient als eine städtebauliche Gesamtmaßnahme <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kommune<br />

geplanten Stadt- o<strong>der</strong> Ortsentwicklung.<br />

Die Konversionsmaßnahme ist in das entsprechende För<strong>der</strong>programm aufgenommen.<br />

Die För<strong>der</strong>mittel sind nachrangig (subsidiär) gegenüber an<strong>der</strong>en fachlich zuständigen<br />

Programmen einzusetzen. Vor einer För<strong>der</strong>ung sind daher alle an<strong>der</strong>en Einnahmen<br />

(optimale Wertabschöpfung, an<strong>der</strong>e staatliche För<strong>der</strong>programme) auszuschöpfen,<br />

die sich aus <strong>der</strong> Anwendung von städtebaulichen Sanierungs- o<strong>der</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

ergeben, die auch Voraussetzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung sind.<br />

Was wird mit welchem Ziel geför<strong>der</strong>t?<br />

Planung <strong>der</strong> Konversion<br />

Geför<strong>der</strong>t werden alle Untersuchungen und Planungen (von Befunduntersuchungen bis<br />

hin zu Städtebau- und Bauwettbewerben sowie Machbarkeitsstudien), die für eine sinnvolle<br />

Gebietsentwicklung, für Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft notwendig<br />

sind. Untersuchungen und Planungen, die auch über das Gebiet selbst hinausreichen<br />

können, müssen von Anfang an als Teil eines integrierten Handlungskonzepts angelegt,<br />

also mit Überlegungen zur Finanzierung und Steuerung eng verknüpft sein.<br />

Gutachten<br />

Begleitend zur Planung sind meist weitere Gutachten erfor<strong>der</strong>lich, etwa zur Machbarkeit<br />

o<strong>der</strong> zur Altlastenproblematik. Auch diese können ganz o<strong>der</strong> anteilig Gegenstand <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung sein. Auch finanzielle Beteiligungen des Bundes als Grundstückseigentümer<br />

sind möglich. Einzelheiten sind mit dem zuständigen Bundesvermögensamt zu erörtern.<br />

Steuerung, Mo<strong>der</strong>ation und Finanzierung<br />

Die für eine erfolgreiche Konversion erfor<strong>der</strong>liche Projektsteuerung (z.B. Sanierungso<strong>der</strong><br />

Entwicklungsträger im Sinne des Baugesetzbuchs) und/o<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation kann<br />

geför<strong>der</strong>t werden, allerdings nur, wenn sie von <strong>der</strong> Kommune extern vergeben wird.<br />

Extern erbrachte Arbeiten für die Kosten- und Finanzierungsplanung, die das Projekt<br />

über den ganzen Zeitraum <strong>der</strong> Konversion begleiten, sind ebenso för<strong>der</strong>fähig.<br />

Verringerung kommunaler Risiken<br />

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