PDF - HA Hessen Agentur GmbH
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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Wirtschafts- und Regionalforschung –<br />
1 Einleitung<br />
Der Anstieg insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit hat dazu geführt, dass die<br />
Arbeits- und Sozialämter bis zum Ende des Jahres 2004 in zunehmendem Umfang<br />
und entgegen ihrem traditionellen Aufgabenbereich gleichermaßen für Personen mit<br />
ähnlichen Problemlagen zuständig wurden. So sind auf der einen Seite Sozialhilfeempfänger<br />
auf die Bemühungen der Arbeitsämter bei der Wiedereingliederung in<br />
das Erwerbsleben angewiesen. Auf der anderen Seite bedürfen viele langzeitarbeitslose<br />
Bezieher von Arbeitslosenunterstützung der Hilfe bei der Bewältigung von<br />
sozialen Problemlagen und zusätzlicher finanzieller Unterstützung (Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
nach BSHG).<br />
Im Ergebnis führt die unterschiedliche Ausgestaltung der Transfer- und Hilfssysteme<br />
für eine Zielgruppe mit vergleichbaren Problemen zu Doppelstrukturen und Doppelarbeit,<br />
verbunden mit einer ineffizienten und intransparenten Leistungserstellung.<br />
Bereits seit einigen Jahren wird deshalb eine Reform angemahnt. 1<br />
Kernelement einer umfassenden Reform ist zum einen die organisatorische Zusammenlegung<br />
an einem Ort oder bei einer Institution, um ineffiziente Doppelstrukturen<br />
zu vermeiden und den Betroffenen „Hilfe aus einer Hand“ anbieten zu<br />
können. Zum anderen war die Reformdiskussion auch durch eine Veränderung der<br />
Transferleistungen, d.h. Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau,<br />
bestimmt. Über die konkrete Ausgestaltung eines einheitlichen Hilfesystems, insbesondere<br />
der Frage nach der Zuständigkeit, bestanden in der politischen Auseinandersetzung<br />
jedoch stark divergierende Vorstellungen. 2<br />
Der im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 erzielte Kompromiss beinhaltet,<br />
dass für die Betreuung der Arbeitslosenhilfebezieher und erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher<br />
primär die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Allerdings besteht die<br />
Möglichkeit, dass auch die Kommunen für die Betreuung und Integration der Zielgruppe<br />
optieren können. Das Land <strong>Hessen</strong> übernimmt hier eine Vorreiterrolle bei<br />
der Betreuung und Integration der ALG II-Bezieher, insgesamt haben sich 13 Gebietskörperschaften,<br />
d.h. die Hälfte der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte,<br />
für die Option entschieden.<br />
Eine vertiefte Kooperation der Arbeitsverwaltung und der Träger der Sozialhilfe in<br />
Job-Centern wird durch das Land <strong>Hessen</strong> bereits seit dem Jahr 2002 im Rahmen<br />
des "Hessischen Aktionsprogramms Regionale Arbeitsmarktpolitik (<strong>HA</strong>RA)" gefördert.<br />
Hierbei wurden „Job-Center“ – als eine gemeinsame Einrichtung von Arbeits-<br />
1 Vgl. Bertholdt; Thode; Berchem (2000), S. 576 ff., Sachverständigenrat (2001), Ziffer 425.<br />
2 Vgl. hierzu die Gegenüberstellung der Gesetzesentwürfe bei Mauer, Urban; Roland, Frank (2003), S. 637 ff.<br />
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