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PDF - HA Hessen Agentur GmbH

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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Wirtschafts- und Regionalforschung –<br />

1 Einleitung<br />

Der Anstieg insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit hat dazu geführt, dass die<br />

Arbeits- und Sozialämter bis zum Ende des Jahres 2004 in zunehmendem Umfang<br />

und entgegen ihrem traditionellen Aufgabenbereich gleichermaßen für Personen mit<br />

ähnlichen Problemlagen zuständig wurden. So sind auf der einen Seite Sozialhilfeempfänger<br />

auf die Bemühungen der Arbeitsämter bei der Wiedereingliederung in<br />

das Erwerbsleben angewiesen. Auf der anderen Seite bedürfen viele langzeitarbeitslose<br />

Bezieher von Arbeitslosenunterstützung der Hilfe bei der Bewältigung von<br />

sozialen Problemlagen und zusätzlicher finanzieller Unterstützung (Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

nach BSHG).<br />

Im Ergebnis führt die unterschiedliche Ausgestaltung der Transfer- und Hilfssysteme<br />

für eine Zielgruppe mit vergleichbaren Problemen zu Doppelstrukturen und Doppelarbeit,<br />

verbunden mit einer ineffizienten und intransparenten Leistungserstellung.<br />

Bereits seit einigen Jahren wird deshalb eine Reform angemahnt. 1<br />

Kernelement einer umfassenden Reform ist zum einen die organisatorische Zusammenlegung<br />

an einem Ort oder bei einer Institution, um ineffiziente Doppelstrukturen<br />

zu vermeiden und den Betroffenen „Hilfe aus einer Hand“ anbieten zu<br />

können. Zum anderen war die Reformdiskussion auch durch eine Veränderung der<br />

Transferleistungen, d.h. Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau,<br />

bestimmt. Über die konkrete Ausgestaltung eines einheitlichen Hilfesystems, insbesondere<br />

der Frage nach der Zuständigkeit, bestanden in der politischen Auseinandersetzung<br />

jedoch stark divergierende Vorstellungen. 2<br />

Der im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 erzielte Kompromiss beinhaltet,<br />

dass für die Betreuung der Arbeitslosenhilfebezieher und erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher<br />

primär die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Allerdings besteht die<br />

Möglichkeit, dass auch die Kommunen für die Betreuung und Integration der Zielgruppe<br />

optieren können. Das Land <strong>Hessen</strong> übernimmt hier eine Vorreiterrolle bei<br />

der Betreuung und Integration der ALG II-Bezieher, insgesamt haben sich 13 Gebietskörperschaften,<br />

d.h. die Hälfte der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte,<br />

für die Option entschieden.<br />

Eine vertiefte Kooperation der Arbeitsverwaltung und der Träger der Sozialhilfe in<br />

Job-Centern wird durch das Land <strong>Hessen</strong> bereits seit dem Jahr 2002 im Rahmen<br />

des "Hessischen Aktionsprogramms Regionale Arbeitsmarktpolitik (<strong>HA</strong>RA)" gefördert.<br />

Hierbei wurden „Job-Center“ – als eine gemeinsame Einrichtung von Arbeits-<br />

1 Vgl. Bertholdt; Thode; Berchem (2000), S. 576 ff., Sachverständigenrat (2001), Ziffer 425.<br />

2 Vgl. hierzu die Gegenüberstellung der Gesetzesentwürfe bei Mauer, Urban; Roland, Frank (2003), S. 637 ff.<br />

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