Interkommunale Kooperation in Hessen - Opus
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<strong>Interkommunale</strong> <strong>Kooperation</strong><br />
■ Organisation/Akteure<br />
Die zentralen Organe des Zweckverbands s<strong>in</strong>d entsprechend dem Hessischen<br />
Gesetz über kommunale Geme<strong>in</strong>schaftsarbeit (KGG) Verbandsversammlung und<br />
Verbandsvorstand.<br />
Oberstes Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung. Sie wird unmittelbar<br />
durch die Gremien der Verbandsmitglieder besetzt, derzeit 51 Vertreter,<br />
abhängig von der E<strong>in</strong>wohnerzahl. Die Verbandsversammlung trifft alle grundsätzlichen<br />
Entscheidungen des Zweckverbands.<br />
Gute Beispiele<br />
<strong>in</strong>terkommunaler<br />
<strong>Kooperation</strong><br />
38<br />
Der Verbandsvorstand stellt geme<strong>in</strong>sam mit dem Geschäftsführer die Exekutive<br />
des Zweckverbandes dar. Der Verbandsvorstand besteht aus dem Oberbürgermeister<br />
der Stadt Kassel und dem Landrat des Landkreises Kassel sowie e<strong>in</strong>em weiteren<br />
Magistratsmitglied der Stadt Kassel und e<strong>in</strong>em Bürgermeister e<strong>in</strong>er kreisangehörigen<br />
Verbandskommune. Der Geschäftsführer wird vom Verbandsvorstand berufen;<br />
er ist Leiter der Dienststelle, <strong>in</strong> der die Verbandsarbeit vorbereitet und ausgeführt<br />
wird. Die konkreten Aufgaben s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Verbandssatzung festgelegt.<br />
■ F<strong>in</strong>anzierung/E<strong>in</strong>spareffekte<br />
Die Verbandsaktivitäten werden durch e<strong>in</strong>e Verbandsumlage f<strong>in</strong>anziert. Ca. 30%<br />
bis 40% s<strong>in</strong>d als vom Verband erbrachte Leistungen e<strong>in</strong>zelnen Verbandsmitgliedern<br />
direkt zuzuordnen. Hierzu führen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Leistungsnachweise,<br />
die jährlich rückwirkend berechnet werden. Von den verbleibenden 60% bis<br />
70% trägt die Stadt Kassel die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich der Landkreis<br />
und die kreisangehörigen Verbandskommunen nach ihrer jeweiligen E<strong>in</strong>wohnerzahl.<br />
■ Weitere <strong>Kooperation</strong>en im Zweckverband Raum Kassel<br />
Der ZRK ist zuständig für die Flächennutzungsplanung und erstellt den Landschaftsplan<br />
gemäß § 4 des Hessischen Naturschutzgesetzes. Im Rahmen der Kommunalen<br />
Entwicklungsplanung wird neben dem KEP-Zentren e<strong>in</strong> KEP-Verkehr und e<strong>in</strong> Siedlungsrahmenkonzept<br />
erstellt. Das Siedlungsrahmenkonzept stellt e<strong>in</strong>en umfassenden<br />
kommunalen Entwicklungsplan dar, der die Siedlungsentwicklung im Verbandsgebiet<br />
bis 2005 umreißt und derzeit fortgeschrieben wird.<br />
Auf Wunsch der Verbandsmitglieder führt der Zweckverband auch geme<strong>in</strong>deübergreifende<br />
Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB durch. E<strong>in</strong> Beispiel hierfür<br />
ist die Entwicklung des Güterverkehrszentrums mit ca. 60 ha auf drei Gemarkungen<br />
des Verbandsgebietes.<br />
■ Ausblick<br />
Die Aufgaben des Zweckverbands entwickeln sich prozesshaft. Auf Anforderungen<br />
seitens der Verbandsmitglieder kann somit flexibel reagiert werden.