Band 1 - HA Hessen Agentur GmbH
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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Standortentwicklung –<br />
2 Mittelstandsbegriff<br />
Der Begriff „Mittelstand“ beschreibt einen Ausschnitt der Wirtschaft, welcher statistisch<br />
in erster Linie mit Hilfe von Schwellenwerten für die Unternehmensgröße<br />
abgegrenzt wird. Über das quantitative Merkmal der Unternehmensgröße hinaus ist<br />
dieser Teilbereich der Wirtschaft allerdings auch durch typische qualitative Eigenschaften<br />
geprägt. Hierzu gehören eine enge (persönliche) Bindung zwischen Unternehmer<br />
und Unternehmen – Management und Eigentum sind oftmals in einer Hand<br />
– sowie die völlige oder doch zumindest weitgehende Konzernunabhängigkeit. 1<br />
Im vorliegenden Mittelstandsbericht orientiert sich die Mittelstandsdefinition – wie in<br />
den vorangehenden Berichten – an den Kriterien der EU. Tabelle 1 fasst diese Kriterien<br />
zur Identifikation von „Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren<br />
Unternehmen“ zusammen. Alle drei Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein, wobei<br />
beim Finanzkriterium Umsatz oder Bilanzsumme zur Unternehmenseinstufung zur<br />
Auswahl stehen. 2<br />
Tabelle 1: Mittelstandsdefinition der EU<br />
Kriterium Beschäftigung Finanzen* Konzernunabhängigkeit<br />
Unternehmensgröße Anzahl der Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme<br />
Zugehörigkeit zu anderen Unternehmen<br />
Kleinst bis 9 bis 2 Millionen Euro bis 2 Millionen Euro Das Unternehmen darf nicht zu<br />
Klein 10 bis 49<br />
2 Millionen bis 2 Millionen bis 25 % oder mehr des Kapitals oder<br />
10 Millionen Euro 10 Millionen Euro der Stimmanteile im Besitz von<br />
Mittelstand<br />
einem oder mehreren weiteren<br />
Mittel 50 bis 249<br />
erfüllen.<br />
10 Millionen bis 10 Millionen bis Unternehmen gemeinsam sein, die<br />
50 Millionen Euro 43 Millionen Euro die Mittelstandsdefinition nicht<br />
Großunternehmen<br />
und mehr<br />
und mehr<br />
50 Millionen Euro 43 Millionen Euro<br />
- 250 und mehr<br />
-<br />
* Hiervon ist fakultativ ein Kriterium zu erfüllen.<br />
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (2003).<br />
Auch die öffentlichen Förderprogramme nehmen weitgehend auf diese Abgrenzung<br />
Bezug. Diese Definition lässt sich mit der amtlichen Statistik allerdings nur partiell<br />
abbilden. Im vorliegenden Porträt des hessischen Mittelstands erfolgt daher eine<br />
pragmatische, auf die quantitative Abgrenzung nach der Unternehmensgröße anhand<br />
der Kriterien Beschäftigtenzahl oder Umsatzhöhe beschränkte Mittelstandsbestimmung.<br />
1 Vgl. hierzu beispielsweise Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.). (2007), S. 10f.<br />
2 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union (2003).<br />
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