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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Antragsstellung bzw. -bearbeitung keine Instrumente vorhanden<br />

sind, ex ante eine Mitnahme zu identifizieren. Durch die Bedingung, dass för<strong>der</strong>fähige<br />

Ausbildungsplätze im Altbewerberprogramm grundsätzlich zusätzlich sein<br />

müssen, dürften in dem Programm die Möglichkeiten, durch die Programmbeschreibung<br />

eine Mitnahme zu unterbinden, weitgehend ausgeschöpft sein.<br />

• Altbewerber – auch solche mit Realschulabschlüssen – stehen bei <strong>der</strong> Ausbildungsplatzsuche<br />

in direkter Konkurrenz mit an<strong>der</strong>en Personengruppen, die große<br />

Probleme haben, einen Ausbildungsplatz zu finden (z. B. Hauptschulabgänger<br />

mit schlechtem Abschluss als Erstbewerber) und nicht för<strong>der</strong>fähig sind. Durch<br />

die För<strong>der</strong>instrumente <strong>des</strong> Altbewerberprogramms könnte eine Benachteiligung<br />

für diese Personengruppe entstehen.<br />

• Die Betriebe <strong>des</strong> Insolvenzprogramms weisen die höchste Übernahmequote<br />

auf, obwohl eine Ausbildung zunächst nicht geplant war. Zudem zeigen sie die<br />

höchste Bereitschaft, einen Auszubildenden auch ohne För<strong>der</strong>ung zu übernehmen.<br />

Darüber hinaus verursachen die Auszubildenden dieses Programms auch<br />

am seltensten Mehraufwendungen für die Betriebe.<br />

• Die in den För<strong>der</strong>konditionen festgelegte Bedingung, dass <strong>der</strong> Wohnsitz <strong>des</strong><br />

Auszubildenden in Hessen liegen muss, nicht aber <strong>der</strong> Sitz <strong>des</strong> Ausbildungsbetriebs,<br />

ermöglicht es, dass außerhessische Betriebe geför<strong>der</strong>t werden können.<br />

Diese Möglichkeit scheint wenig bekannt zu sein, denn sie trifft lediglich auf<br />

2,5 % <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fälle zu.<br />

• Neben <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das Land haben vier hessische Landkreise eigene<br />

Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>programme aufgelegt. Eine För<strong>der</strong>ung erfolgt grundsätzlich<br />

nur nachrangig und nur im eigenen Landkreis.<br />

• Der Bund ist mit dem „Ausbildungsbonus“ im Bereich <strong>der</strong> Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>ung<br />

aktiv. Auch er för<strong>der</strong>t nur nachrangig. Die För<strong>der</strong>bestimmungen sind bezüglich<br />

<strong>der</strong> Zielgruppe weitgehend deckungsgleich mit den hessischen Richtlinien,<br />

in einigen Details für die Teilnehmer schlechter und nur in wenigen Punkten<br />

besser. Die Nachrangigkeit und die geringen Abweichungen haben dazu geführt,<br />

dass pro Jahr in Hessen durch den Ausbildungsbonus lediglich etwa 100 Plätze<br />

geför<strong>der</strong>t werden.<br />

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