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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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<strong>Wirkungen</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>programme<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit hat sich gezeigt, dass jährlich lediglich etwa die Hälfte <strong>der</strong> Altbewerber<br />

in eine Ausbildung vermittelt werden konnten. Ein Teil <strong>der</strong> Nichtvermittelten<br />

trat ein Jahr später wie<strong>der</strong> als Nachfrager nach einem Ausbildungsplatz auf und<br />

wurde so zum „Alt-Altbewerber“. Das hat zur Folge, dass über 50 % <strong>der</strong> Altbewerber<br />

älter als 19 Jahre sind (Erstbewerber: etwa 15 %) und dass etwa 5 % älter als 24<br />

Jahre sind (Erstbewerber: 2 %). Diese von den Erstbewerbern deutlich abweichende<br />

Alterstruktur wirkt sich negativ auf die Vermittlungschancen aus. Männliche Bewerber<br />

sind bei den Altbewerbern mit einem Anteil von 55 % überproportional stark<br />

vertreten (Anteil bei den Erstbewerbern: 51 %).<br />

Altbewerber verfügen nach den Angaben <strong>der</strong> Berufsberatungsstatistik <strong>der</strong> BA zudem<br />

über schlechtere Schulabschlüsse: So hat die Hälfte von ihnen maximal einen<br />

Hauptschulanschluss (Erstbewerber 32 %) und ein Drittel einen mittleren Bildungsabschluss<br />

(Erstbewerber: 51 %).<br />

Männliche Altbewerber sind im Durchschnitt mit einem Anteil von 55 % in <strong>der</strong> Altersgruppe<br />

von 20 Jahren und älter (vermutlich wegen <strong>des</strong> Zivil- bzw. Wehrdienstes)<br />

etwas älter als die weiblichen, von denen 52 % zu dieser Altersgruppe zählen. Dazu<br />

kommt, dass ihre vermittlungsrelevanten Strukturmerkmale durchweg schlechter<br />

sind als bei den weiblichen Altbewerbern. So haben 54 % maximal einen Hauptschulabschluss<br />

(weibliche Bewerber: 44 %) und lediglich 31 % einen mittleren Abschluss<br />

(Frauen: 39 %). Bereits bei den Erstbewerbern weisen die männlichen Bewerber<br />

niedrigere Schulabschlüsse auf als die Frauen. Allerdings ist <strong>der</strong> Abstand<br />

noch nicht so groß.<br />

För<strong>der</strong>berechtigte<br />

För<strong>der</strong>berechtigt sind:<br />

• Unternehmen,<br />

• Praxen und Büros <strong>der</strong> freien Berufe,<br />

• nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen,<br />

• Körperschaften <strong>des</strong> öffentlichen Rechts sowie<br />

• Gebietskörperschaften (außer Dienststellen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>).<br />

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