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PDF - HA Hessen Agentur GmbH

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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Standortentwicklung –<br />

Tabelle 5:<br />

Verteilung der bewilligten Maßnahmen (ohne Ersatzmaßnahmen) nach Größenklassen<br />

Größenklasse<br />

Anteil der Maßnahmen<br />

mit entsprechendem<br />

Fördervolumen*<br />

(in %)<br />

kumulierter Anteil der<br />

Maßnahmen mit entsprechendem<br />

Fördervolumen*<br />

(in %)<br />

Anteil der Maßnahmen<br />

mit entsprechendem<br />

Investitionsvolumen**<br />

(in %)<br />

kumulierter Anteil der<br />

Maßnahmen mit entsprechendem<br />

Investitionsvolumen**<br />

(in %)<br />

unter 20.000 Euro 20,8 20,8 19,5 19,5<br />

20.000 bis unter 50.000 Euro 16,8 37,6 16,1 35,7<br />

50.000 bis unter 100.000 Euro 14,0 51,6 13,9 49,6<br />

100.000 bis unter 500.000 Euro 30,1 81,7 29,8 79,4<br />

500.000 bis unter 1 Mio. Euro 8,0 89,7 8,7 88,1<br />

1 Mio. bis unter 10 Mio. Euro 9,9 99,6 11,4 99,5<br />

10 Mio. bis unter 50 Mio. Euro 0,4 100,0 0,4 99,9<br />

50 Mio. Euro und mehr 0,0 - 0,1 100,0<br />

* inkl. Kofinanzierungsmittel; ** Summe aus Fördervolumen und zusätzlichen Eigen- oder Drittmitteln<br />

Für alle Anteilswerte gilt, dass sich diese rundungsbedingt nicht immer auf 100 % summieren, sondern geringfügig abweichen können.<br />

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong>.<br />

4.3 Abwicklung der Maßnahmen<br />

In Bezug auf die Abwicklung der bewilligten Maßnahmen können der Stand der Umsetzung<br />

und der Stand der Auftragsvergabe betrachtet werden. 14<br />

Abbildung 5 zeigt den Stand der Umsetzung der bewilligten Maßnahmen (ohne Pauschalkontingente<br />

und ohne Ersatzmaßnahmen) zum Stichtag 31.12.2009. Insgesamt<br />

annähernd jede zehnte Maßnahme erfüllt bereits die programmspezifisch vorgegebenen<br />

Umsetzungsfristen. Dies bedeutet gemäß Förderrichtlinien bei Finanzierung<br />

über das Landesprogramm, dass eine Inbetriebnahme erfolgt ist, was für insgesamt<br />

12 % der Projekte des Landesprogramms zutrifft. Im Fall der Finanzierung<br />

über das Bundesprogramm muss die Maßnahme endabgerechnet sein, was bereits<br />

für insgesamt 6 % der Projekte des Bundesprogramms gegeben ist. Bei einem Prozent<br />

aller Maßnahmen, die den Fristen bereits 2009 gerecht werden, ist bis zum<br />

Stichtag bereits das Verwendungsnachweisverfahren eingeleitet worden. Die Angaben<br />

zum voraussichtlichen Monat der Inbetriebnahme bzw. der Endabrechnung lassen<br />

erwarten, dass Ende des Jahres 2010 etwa 90 % der Maßnahmen die pro-<br />

14 Die Angaben zur Abwicklung der Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2009 basieren auf Befragungsergebnissen zu den einzelnen<br />

bewilligten Maßnahmen (ohne Pauschalkontingente, einschließlich Ersatzmaßnahmen), die vom Hessischen Ministerium<br />

der Finanzen mit Stand 01.03.2010 zur Verfügung gestellt wurden. Im Einzelfall sind auch Rückmeldungen berücksichtigt,<br />

die sich auf den Stichtag 30.09.2009 beziehen und für Dezember nicht aktualisiert wurden. Ingesamt liegen<br />

für 99 % der Maßnahmen Angaben vor. Bei mehr als zwei Dritteln der Maßnahmen bzw. in 5.205 Fällen lassen die Befragungsergebnisse<br />

darauf schließen, dass es sich nicht um Ersatzmaßnahmen handelt. Nur bei wenigen Ausnahmen<br />

weicht die Einstufung als Ersatzmaßnahme im Rahmen der Befragung von der Liste der bewilligten Maßnahmen mit<br />

Stand 01.03.2010 ab.<br />

19

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