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PDF - HA Hessen Agentur GmbH

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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Standortentwicklung –<br />

4.1.3 Sachliche und regionale Verteilung des Förderkontingents<br />

Bundesprogramm:<br />

• Die Mittel des Bundesprogramms für <strong>Hessen</strong> in Höhe von 958,3 Mio. Euro fließen<br />

zu 70 % in die kommunale Infrastruktur (670,8 Mio. Euro) und zu 30 % in die<br />

Landesinfrastruktur (287,5 Mio. Euro). Die Finanzhilfen dienen jeweils Maßnahmen<br />

in den Bereichen Bildungsinfrastruktur und sonstige Infrastruktur. Ein Fokus<br />

liegt dabei auf energetischen Sanierungen. Für Investitionen mit Schwerpunkt<br />

Bildungsinfrastruktur werden 65 % der Finanzhilfen verwendet. Die hessischen<br />

Förderrichtlinien weisen daher im Bereich der kommunalen Infrastruktur aus dem<br />

Bundesprogramm 436 Mio. Euro für Maßnahmen an Schulen und 234,8 Mio. Euro<br />

für sonstige Infrastrukturinvestitionen einschließlich eines Förderkontingents<br />

im Krankenhausbereich von 100 Mio. Euro aus. Im Bereich der Landesinfrastruktur<br />

werden 186,9 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm für Maßnahmen an<br />

Hochschulen und 100,6 Mio. Euro für den Landesstraßenbau eingesetzt.<br />

Landesprogramm:<br />

• Das Landesprogramm unterstützt gemäß seiner ursprünglichen Intention Investitionen<br />

an Schulen und Hochschulen. Das Bundesprogramm hat ermöglicht, Landesmittel<br />

außerdem für die Finanzierung anderer Investitionsvorhaben im Bereich<br />

der sonstigen kommunalen Infrastruktur und im Landesstraßenbau zu nutzen.<br />

Zudem erlauben die Bundesmittel eine Aufstockung der für die Hochschulen<br />

zur Verfügung stehenden Gesamtsumme.<br />

Von den Mitteln des Landesprogramms entfallen 764 Mio. Euro auf Maßnahmen<br />

an Schulen. Hierunter fallen Baumaßnahmen, Grundsanierungen und energetische<br />

Sanierungen. Bis zu 20 % des Förderkontingents können aber auch pauschal<br />

beantragt werden, beispielsweise für Instandsetzungen, EDV- und Raumausstattung.<br />

Beihilfeberechtigten Ersatzschulen sind dabei 50 Mio. Euro vorbehalten.<br />

Weitere 353,9 Mio. Euro sind Maßnahmen an Hochschulen gewidmet,<br />

99,4 Mio. Euro dem Landesstraßenbau und 436 Mio. Euro sonstigen kommunalen<br />

Infrastrukturmaßnahmen. Hierzu zählen Vorhaben des Brandschutzes, Sportstätten,<br />

Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser,<br />

Kultureinrichtungen, Straßen oder sonstige bauliche Maßnahmen<br />

der sozialen Infrastruktur.<br />

Zusammengefasst werden in <strong>Hessen</strong> Maßnahmen an Schulen letztlich mit 1,2 Mrd.<br />

Euro gefördert, verkörpern also einen sehr erheblichen Anteil (45,9 %) des gesamten<br />

Förderkontingents. Maßnahmen an Hochschulen werden insgesamt mit<br />

540,8 Mio. Euro unterstützt, der Landesstraßenbau mit 200 Mio. Euro, die kommunalen<br />

Krankenhäuser mit 100 Mio. Euro und sonstige Infrastrukturinvestitionen mit<br />

570,8 Mio. Euro.<br />

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