PDF - HA Hessen Agentur GmbH
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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Standortentwicklung –<br />
4.1.3 Sachliche und regionale Verteilung des Förderkontingents<br />
Bundesprogramm:<br />
• Die Mittel des Bundesprogramms für <strong>Hessen</strong> in Höhe von 958,3 Mio. Euro fließen<br />
zu 70 % in die kommunale Infrastruktur (670,8 Mio. Euro) und zu 30 % in die<br />
Landesinfrastruktur (287,5 Mio. Euro). Die Finanzhilfen dienen jeweils Maßnahmen<br />
in den Bereichen Bildungsinfrastruktur und sonstige Infrastruktur. Ein Fokus<br />
liegt dabei auf energetischen Sanierungen. Für Investitionen mit Schwerpunkt<br />
Bildungsinfrastruktur werden 65 % der Finanzhilfen verwendet. Die hessischen<br />
Förderrichtlinien weisen daher im Bereich der kommunalen Infrastruktur aus dem<br />
Bundesprogramm 436 Mio. Euro für Maßnahmen an Schulen und 234,8 Mio. Euro<br />
für sonstige Infrastrukturinvestitionen einschließlich eines Förderkontingents<br />
im Krankenhausbereich von 100 Mio. Euro aus. Im Bereich der Landesinfrastruktur<br />
werden 186,9 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm für Maßnahmen an<br />
Hochschulen und 100,6 Mio. Euro für den Landesstraßenbau eingesetzt.<br />
Landesprogramm:<br />
• Das Landesprogramm unterstützt gemäß seiner ursprünglichen Intention Investitionen<br />
an Schulen und Hochschulen. Das Bundesprogramm hat ermöglicht, Landesmittel<br />
außerdem für die Finanzierung anderer Investitionsvorhaben im Bereich<br />
der sonstigen kommunalen Infrastruktur und im Landesstraßenbau zu nutzen.<br />
Zudem erlauben die Bundesmittel eine Aufstockung der für die Hochschulen<br />
zur Verfügung stehenden Gesamtsumme.<br />
Von den Mitteln des Landesprogramms entfallen 764 Mio. Euro auf Maßnahmen<br />
an Schulen. Hierunter fallen Baumaßnahmen, Grundsanierungen und energetische<br />
Sanierungen. Bis zu 20 % des Förderkontingents können aber auch pauschal<br />
beantragt werden, beispielsweise für Instandsetzungen, EDV- und Raumausstattung.<br />
Beihilfeberechtigten Ersatzschulen sind dabei 50 Mio. Euro vorbehalten.<br />
Weitere 353,9 Mio. Euro sind Maßnahmen an Hochschulen gewidmet,<br />
99,4 Mio. Euro dem Landesstraßenbau und 436 Mio. Euro sonstigen kommunalen<br />
Infrastrukturmaßnahmen. Hierzu zählen Vorhaben des Brandschutzes, Sportstätten,<br />
Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser,<br />
Kultureinrichtungen, Straßen oder sonstige bauliche Maßnahmen<br />
der sozialen Infrastruktur.<br />
Zusammengefasst werden in <strong>Hessen</strong> Maßnahmen an Schulen letztlich mit 1,2 Mrd.<br />
Euro gefördert, verkörpern also einen sehr erheblichen Anteil (45,9 %) des gesamten<br />
Förderkontingents. Maßnahmen an Hochschulen werden insgesamt mit<br />
540,8 Mio. Euro unterstützt, der Landesstraßenbau mit 200 Mio. Euro, die kommunalen<br />
Krankenhäuser mit 100 Mio. Euro und sonstige Infrastrukturinvestitionen mit<br />
570,8 Mio. Euro.<br />
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