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PDF - HA Hessen Agentur GmbH

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<strong>HA</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>Agentur</strong> <strong>GmbH</strong> – Standortentwicklung –<br />

4 Umfang und Struktur der konjunkturpolitischen Maßnahmen in <strong>Hessen</strong><br />

Sowohl aus dem Bundes- als auch aus dem Landesprogramm zur Bewältigung der<br />

Konjunkturkrise stehen in <strong>Hessen</strong> Fördermittel für Investitionen in die Infrastruktur<br />

zur Verfügung. Nachfolgend werden kurz wesentliche Rahmenbedingungen der Investitionsförderung<br />

aus beiden Programmen für <strong>Hessen</strong> dargelegt. 11 Daran anschließend<br />

werden Verteilung und Volumen der bewilligten Förderung sowie die<br />

Maßnahmenabwicklung näher betrachtet. Auf eine Auswertung des Abrufs der Fördergelder<br />

ist verzichtet worden, da unterschiedlichen Vorgaben zum Förderzeitraum<br />

und zum Mittelabruf sowie ein nicht unmittelbar belegter Zusammenhang zwischen<br />

Maßnahmenumsetzung und Mittelabruf die Eignung des Indikators zur Messung der<br />

konjunkturpolitischen Impulse beeinträchtigen.<br />

4.1 Rahmenbedingungen der Förderung<br />

Bundesprogramm:<br />

• Die rechtliche Grundlage bildet das Zukunftsinvestitionsgesetz als Artikel 7 des<br />

Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.<br />

März 2009, BGBl. I Nr. 11, S. 416ff.<br />

Landesprogramm:<br />

• Die rechtliche Verankerung stellt das Hessische Sonderinvestitionsprogrammgesetz<br />

als Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in<br />

<strong>Hessen</strong> vom 09. März 2009, GVBl. I Nr. 4, S. 92ff. dar.<br />

4.1.1 Höhe des Förderkontingents<br />

Bundesprogramm:<br />

• Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen<br />

und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) bezuschusst der Bund Investitionen der<br />

Kommunen und Länder durch Finanzhilfen in Höhe von 10 Mrd. Euro insgesamt.<br />

Auf <strong>Hessen</strong> entfallen dabei fast 718,7 Mio. Euro.<br />

Das Bundesprogramm erfordert eine mindestens 25 %-ige Komplementärfinanzierung<br />

am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen<br />

Kosten durch das Land einschließlich der Kommunen. Mit dem Kofinanzierungsanteil<br />

von Land und Kommunen stehen aus dem Bundesprogramm letztlich<br />

958,3 Mio. Euro für Investitionen in <strong>Hessen</strong> zur Verfügung.<br />

Bei den kommunalen Investitionen können die Kommunen Darlehen der Wirtschafts-<br />

und Infrastrukturbank <strong>Hessen</strong> mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren erhalten.<br />

Die Darlehenstilgung wird zur Hälfte vom Land übernommen. Der Zins-<br />

11 Für weitere Details vgl. www.hmdf.hessen.de.<br />

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