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Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

auch die Entwicklung der Zinssätze in den nächsten Jahren.<br />

Wenn der Gemeinderat also an dieser Stelle eine Aussage<br />

zu den Kostenfolgen wagt, so tut er das unter entsprechendem<br />

Vorbehalt.<br />

Investitionen sind für die Einwohnergemeinde mindestens<br />

verb<strong>und</strong>en mit Kapitalfolgekosten (entweder Verzinsung <strong>und</strong><br />

Amortisation von Fremdkapital oder entgehender Zins auf<br />

eigenen Mitteln), mit Betriebsfolgekosten, mit Abschreibungen<br />

(der Entwertung durch Alterung, Abnutzung usw.<br />

Rechnung tragend) <strong>und</strong> vielleicht auch mit Personalfolgekosten.<br />

Abgesehen von den letztgenannten werden diese<br />

Aufwendungen mittels Formeln bzw. gebräuchlicher Prozentsätze<br />

grob berechnet. Das HRM2 bringt die lineare Abschreibung<br />

über eine - je nach Investition - unterschiedliche<br />

Zahl von Jahren mit sich.<br />

Der in dieser Vorlage beantragte Kredit zur Weiterbearbeitung<br />

von „Gio“ wird - sofern es später zur Realisierung<br />

kommen wird - während 35 Jahren (beginnend im Jahr<br />

nach Realisierung) mit Fr. 19‘142.85 pro Jahr abzuschreiben<br />

sein. Was die Kapitalfolgekosten angeht, so würden<br />

solche von Fr. 9‘212.50 pro Jahr resultieren (halbe Nettoinvestition<br />

multipliziert mit Zinssatz Aarg. Kantonalbank<br />

für Darlehen an öffentlichrechtliche Körperschaften<br />

[Fr. 670‘000.-- : 2 x 2,75 %]), wenn die Einwohnergemeinde<br />

670‘000 Franken an Fremdkapital aufnehmen müsste.<br />

Dies muss sie indessen nicht tun, weil sie über ausreichend<br />

eigene (liquide) Mittel verfügt. Allerdings entgeht<br />

ihr bei deren Verwendung der Zinsertrag; dieser liegt<br />

derzeit freilich bei nur 0,8 % p. a. (auf Fr. 670‘000.--<br />

einen Jahreszins von Fr. 5‘360.-- ergebend), wobei die<br />

Zinssätze für Anlagen, wie sie die Gemeinden tätigen dürfen,<br />

sinkende Tendenz aufweisen. Weil es sich beim Kredit<br />

von Fr. 670‘000.-- um einen Planungskredit handelt, erwachsen<br />

der Gemeinde daraus weder Betriebs- noch Personalfolgekosten.<br />

Aus ihm resultiert für sie also eine<br />

jährliche Belastung von Fr. 24‘502.85 (Fr. 19‘142.85 +<br />

Fr. 5‘360.--) resp. von r<strong>und</strong> Fr. 24‘500.--, entsprechend<br />

aktuell 0,37 Steuerprozenten, die zum aktuellen Gemeindesteuerfuss<br />

von 99 % ohne weiteres tragbar ist.<br />

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