Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
auch die Entwicklung der Zinssätze in den nächsten Jahren.<br />
Wenn der Gemeinderat also an dieser Stelle eine Aussage<br />
zu den Kostenfolgen wagt, so tut er das unter entsprechendem<br />
Vorbehalt.<br />
Investitionen sind für die Einwohnergemeinde mindestens<br />
verb<strong>und</strong>en mit Kapitalfolgekosten (entweder Verzinsung <strong>und</strong><br />
Amortisation von Fremdkapital oder entgehender Zins auf<br />
eigenen Mitteln), mit Betriebsfolgekosten, mit Abschreibungen<br />
(der Entwertung durch Alterung, Abnutzung usw.<br />
Rechnung tragend) <strong>und</strong> vielleicht auch mit Personalfolgekosten.<br />
Abgesehen von den letztgenannten werden diese<br />
Aufwendungen mittels Formeln bzw. gebräuchlicher Prozentsätze<br />
grob berechnet. Das HRM2 bringt die lineare Abschreibung<br />
über eine - je nach Investition - unterschiedliche<br />
Zahl von Jahren mit sich.<br />
Der in dieser Vorlage beantragte Kredit zur Weiterbearbeitung<br />
von „Gio“ wird - sofern es später zur Realisierung<br />
kommen wird - während 35 Jahren (beginnend im Jahr<br />
nach Realisierung) mit Fr. 19‘142.85 pro Jahr abzuschreiben<br />
sein. Was die Kapitalfolgekosten angeht, so würden<br />
solche von Fr. 9‘212.50 pro Jahr resultieren (halbe Nettoinvestition<br />
multipliziert mit Zinssatz Aarg. Kantonalbank<br />
für Darlehen an öffentlichrechtliche Körperschaften<br />
[Fr. 670‘000.-- : 2 x 2,75 %]), wenn die Einwohnergemeinde<br />
670‘000 Franken an Fremdkapital aufnehmen müsste.<br />
Dies muss sie indessen nicht tun, weil sie über ausreichend<br />
eigene (liquide) Mittel verfügt. Allerdings entgeht<br />
ihr bei deren Verwendung der Zinsertrag; dieser liegt<br />
derzeit freilich bei nur 0,8 % p. a. (auf Fr. 670‘000.--<br />
einen Jahreszins von Fr. 5‘360.-- ergebend), wobei die<br />
Zinssätze für Anlagen, wie sie die Gemeinden tätigen dürfen,<br />
sinkende Tendenz aufweisen. Weil es sich beim Kredit<br />
von Fr. 670‘000.-- um einen Planungskredit handelt, erwachsen<br />
der Gemeinde daraus weder Betriebs- noch Personalfolgekosten.<br />
Aus ihm resultiert für sie also eine<br />
jährliche Belastung von Fr. 24‘502.85 (Fr. 19‘142.85 +<br />
Fr. 5‘360.--) resp. von r<strong>und</strong> Fr. 24‘500.--, entsprechend<br />
aktuell 0,37 Steuerprozenten, die zum aktuellen Gemeindesteuerfuss<br />
von 99 % ohne weiteres tragbar ist.<br />
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