Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
Der Gemeinderat schlägt nun als zweiten Schritt auf dem<br />
Weg zu diesem Neubau <strong>und</strong> zu einem Ersatzbau für das frühere<br />
Gebäude Nr. 148 vor, das Projekt „Gio“ weiterzubearbeiten.<br />
Das heisst: Das Ausführungsprojekt <strong>und</strong> der Kostenvoranschlag<br />
(entsprechend 30 % der Architekturleistungen<br />
nach SIA-Norm 102) sowie das Terminprogramm sollen<br />
erstellt werden. Die dafür berechneten Kosten von Fr.<br />
670‘000.-- setzen sich zusammen aus Honoraren für Architekturleistungen,<br />
Teilleistungen von Bau- <strong>und</strong> Fachingenieuren,<br />
Baunebenkosten sowie Aufwendungen der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Merenschwand</strong> selber.<br />
Anschliessend wird der Gemeinderat dem Souverän zum Entscheid<br />
vorlegen, ob er - als dritten Schritt - das neue<br />
Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> den Ersatzbau für das Gebäude<br />
Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage (allenfalls<br />
in Etappen) realisieren, das Baugesuch dafür lancieren<br />
<strong>und</strong> den Baukredit bereitstellen wolle.<br />
Zu den Kostenfolgen wird hier etwas weiter ausgeholt,<br />
weil die Aargauer Gemeinden am 1. Januar 2014 ihre Rechnungslegung<br />
umzustellen haben werden, denn an diesem Tag<br />
werden die vom Grossen Rat dafür beschlossene Gemeindegesetz-Teilrevision<br />
sowie die vom Regierungsrat erlassene<br />
neue Finanzverordnung in Kraft treten:<br />
Das dann wirksam werdende HRM2 (harmonisiertes Rechnungsmodell)<br />
beeinflusst bereits das vorstehend umschriebene<br />
Geschäft, weil dessen Kosten mit Sicherheit nicht bis<br />
Ende 2013 vollumfänglich angefallen sein werden. Das HRM2<br />
wird die gemeindliche Rechnungslegung vielleicht nicht<br />
auf den Kopf stellen, sie aber doch erheblich verändern.<br />
Zwar wird sich deshalb die Finanzlage der Gemeinden am 1.<br />
Januar 2014 weder verbessern noch verschlechtern, doch<br />
ist damit zu rechnen, dass die neue Rechnungslegung ihre<br />
Entwicklung längerfristig beeinflussen wird, namentlich<br />
durch die neuen Abschreibungsregeln. Wann, inwiefern <strong>und</strong><br />
in welchem Umfang die Auswirkungen des HRM2 auf die Finanzlage<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> durchschlagen<br />
werden, ist nicht vorhersehbar. Die Einschätzung wird erschwert,<br />
weil die meisten Aufwände <strong>und</strong> Erträge der Einwohnergemeinde<br />
umso unpräziser vorausgesagt werden können,<br />
je weiter sie in der Zukunft liegen. Das gilt namentlich<br />
für den Steuerertrag; auch bei gleichbleibendem<br />
Gemeindesteuerfuss schwankt der Ertrag ja - mitunter<br />
spürbar - von Jahr zu Jahr. Eine grosse Unbekannte ist<br />
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