10.01.2014 Aufrufe

Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Der Gemeinderat schlägt nun als zweiten Schritt auf dem<br />

Weg zu diesem Neubau <strong>und</strong> zu einem Ersatzbau für das frühere<br />

Gebäude Nr. 148 vor, das Projekt „Gio“ weiterzubearbeiten.<br />

Das heisst: Das Ausführungsprojekt <strong>und</strong> der Kostenvoranschlag<br />

(entsprechend 30 % der Architekturleistungen<br />

nach SIA-Norm 102) sowie das Terminprogramm sollen<br />

erstellt werden. Die dafür berechneten Kosten von Fr.<br />

670‘000.-- setzen sich zusammen aus Honoraren für Architekturleistungen,<br />

Teilleistungen von Bau- <strong>und</strong> Fachingenieuren,<br />

Baunebenkosten sowie Aufwendungen der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> selber.<br />

Anschliessend wird der Gemeinderat dem Souverän zum Entscheid<br />

vorlegen, ob er - als dritten Schritt - das neue<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> den Ersatzbau für das Gebäude<br />

Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage (allenfalls<br />

in Etappen) realisieren, das Baugesuch dafür lancieren<br />

<strong>und</strong> den Baukredit bereitstellen wolle.<br />

Zu den Kostenfolgen wird hier etwas weiter ausgeholt,<br />

weil die Aargauer Gemeinden am 1. Januar 2014 ihre Rechnungslegung<br />

umzustellen haben werden, denn an diesem Tag<br />

werden die vom Grossen Rat dafür beschlossene Gemeindegesetz-Teilrevision<br />

sowie die vom Regierungsrat erlassene<br />

neue Finanzverordnung in Kraft treten:<br />

Das dann wirksam werdende HRM2 (harmonisiertes Rechnungsmodell)<br />

beeinflusst bereits das vorstehend umschriebene<br />

Geschäft, weil dessen Kosten mit Sicherheit nicht bis<br />

Ende 2013 vollumfänglich angefallen sein werden. Das HRM2<br />

wird die gemeindliche Rechnungslegung vielleicht nicht<br />

auf den Kopf stellen, sie aber doch erheblich verändern.<br />

Zwar wird sich deshalb die Finanzlage der Gemeinden am 1.<br />

Januar 2014 weder verbessern noch verschlechtern, doch<br />

ist damit zu rechnen, dass die neue Rechnungslegung ihre<br />

Entwicklung längerfristig beeinflussen wird, namentlich<br />

durch die neuen Abschreibungsregeln. Wann, inwiefern <strong>und</strong><br />

in welchem Umfang die Auswirkungen des HRM2 auf die Finanzlage<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> durchschlagen<br />

werden, ist nicht vorhersehbar. Die Einschätzung wird erschwert,<br />

weil die meisten Aufwände <strong>und</strong> Erträge der Einwohnergemeinde<br />

umso unpräziser vorausgesagt werden können,<br />

je weiter sie in der Zukunft liegen. Das gilt namentlich<br />

für den Steuerertrag; auch bei gleichbleibendem<br />

Gemeindesteuerfuss schwankt der Ertrag ja - mitunter<br />

spürbar - von Jahr zu Jahr. Eine grosse Unbekannte ist<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!