Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

10.01.2014 Aufrufe

BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013 zelle 138) der Einwohnergemeinde Merenschwand für andere Zwecke zur Verfügung (wobei die Neuüberbauung mit Wohnungen und eventuell Gewerbeanteil im Vordergrund steht). Die Parzellen 265 und 270 sind zentral gelegen, unmittelbar westlich der heutigen Verzweigung von Bremgarten- /Luzernstrasse und Zürichstrasse bzw. des dort vorgesehenen Kreisels. Die beiden Grundstücke umfassen heute zusammen 22,25 Aren Fläche und liegen in der dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone. Sie gingen aus einer Erbteilung hervor. 2006 kaufte die Ortsbürgergemeinde Merenschwand die Parzelle 270 und veräusserte sie 2007 der Einwohnergemeinde Merenschwand. Diese erwarb anno 2009 die Parzelle 265 hinzu. In ihrer Bilanz figurierten - Parzelle 265 mit Gebäuden Nrn. 147, 148 und 339 mit dem Kaufpreis von Fr. 565‘605.35 - Parzelle 270 mit Gebäude Nr. 384 mit dem Kaufpreis samt Vertragskostenanteil von Fr. 517‘301.10 zusammen also mit Fr. 1‘082‘906.45 Diese Investitionen der Einwohnergemeinde Merenschwand von Fr. 1‘082‘906.45 erhöhten sich (Vertragskostenanteil bei Parzelle 265 und Aufwand nach Brand) um Fr. 79‘553.65 auf Fr. 1‘162‘460.10 Entgegenzusetzen ist die Teilleistung der Aarg. Gebäudeversicherung für Gebäude Nrn. 148 und 339 (Zeitwert) von Fr. 419‘435.60 so dass restanzlich verbleiben Fr. 743‘024.50 Hinzu kommen die Abbruchkosten für die Gebäude Nrn. 147 und 384, die im Zeitpunkt der Formulierung dieses Berichtes noch nicht feststehen (der Abbruch ist auf Ende April 2013 terminiert), aber grob auf Fr. 50‘000.-- geschätzt werden. 4

BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013 Zwischen dem Zeitwert und der von der Versicherung festgesetzten Schadensumme besteht eine von ihr zurückbehaltene Differenz von Fr. 138‘661.40. Darauf hat die Einwohnergemeinde Merenschwand nur Anspruch, wenn innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des Gebäude-Totalschadens resp. innert von der Versicherung erstreckter Frist am gleichen Standort der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Projekt „Gio“ dieser Forderung entspricht. Die Parzellen 265 und 270 wurden gemeindlicherseits nicht etwa mit der Absicht erworben, darauf ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude zu errichten, sondern im Wissen um die Bedeutung dieser beiden Grundstücke in städtebaulicher Hinsicht und um dem Umstand, dass sich eine dieser Bedeutung gerecht werdende Neunutzung bzw. Neuüberbauung angesichts der eher geringen Fläche des einzelnen Grundstükkes und der Tatsache, dass das Gebäude Nr. 148 als solches mit Strukturerhaltung kommunal geschützt war, nur bewerkstelligen lasse, wenn sie sich auf beide Parzellen erstrecken könne. Der Gemeinderat hatte anfangs 2010 in Aussicht genommen, sich vertieft mit der künftigen Nutzung des Areales zu befassen, hatte das aber bis zum Brand (am 2. Juli 2010) noch nicht getan. Dieser liess die Sache dringend werden, denn unbestimmt lange sollten weder die Brandruinen stehen noch nach ihrer Entfernung das Gelände ohne neue Hochbauten bleiben. Die gebäudeversicherungsrechtliche Situation, wie sie vorstehend skizziert ist, untermauerte die neue Ausgangslage. Es war also nach einer Neunutzung des Areales zu suchen, die der dem Grundstückskauf zugrunde gelegten Absicht gerecht werde. Das Projekt „Gio“ tut das. 7.3 Planungsbedarf und -kosten; Kostenfolgen im Lichte der ab 2014 geltenden Rechnungslegungsvorschriften Einleitend ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Kosten des von den Stimmberechtigten beschlossenen Studienauftrages für ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude auf Fr. 112‘299.90 belaufen haben (vgl. am 25. Juni 2012 vom Souverän genehmigte Kreditabrechnung). 5

BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Zwischen dem Zeitwert <strong>und</strong> der von der Versicherung festgesetzten<br />

Schadensumme besteht eine von ihr zurückbehaltene<br />

Differenz von Fr. 138‘661.40. Darauf hat die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> nur Anspruch, wenn innerhalb von<br />

drei Jahren nach dem Eintritt des Gebäude-Totalschadens<br />

resp. innert von der Versicherung erstreckter Frist am<br />

gleichen Standort der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung<br />

erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />

das Projekt „Gio“ dieser Forderung entspricht.<br />

Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 wurden gemeindlicherseits nicht<br />

etwa mit der Absicht erworben, darauf ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude<br />

zu errichten, sondern im Wissen um die<br />

Bedeutung dieser beiden Gr<strong>und</strong>stücke in städtebaulicher<br />

Hinsicht <strong>und</strong> um dem Umstand, dass sich eine dieser Bedeutung<br />

gerecht werdende Neunutzung bzw. Neuüberbauung angesichts<br />

der eher geringen Fläche des einzelnen Gr<strong>und</strong>stükkes<br />

<strong>und</strong> der Tatsache, dass das Gebäude Nr. 148 als solches<br />

mit Strukturerhaltung kommunal geschützt war, nur<br />

bewerkstelligen lasse, wenn sie sich auf beide Parzellen<br />

erstrecken könne. Der Gemeinderat hatte anfangs 2010 in<br />

Aussicht genommen, sich vertieft mit der künftigen Nutzung<br />

des Areales zu befassen, hatte das aber bis zum<br />

Brand (am 2. Juli 2010) noch nicht getan.<br />

Dieser liess die Sache dringend werden, denn unbestimmt<br />

lange sollten weder die Brandruinen stehen noch nach ihrer<br />

Entfernung das Gelände ohne neue Hochbauten bleiben.<br />

Die gebäudeversicherungsrechtliche Situation, wie sie<br />

vorstehend skizziert ist, untermauerte die neue Ausgangslage.<br />

Es war also nach einer Neunutzung des Areales zu<br />

suchen, die der dem Gr<strong>und</strong>stückskauf zugr<strong>und</strong>e gelegten Absicht<br />

gerecht werde. Das Projekt „Gio“ tut das.<br />

7.3 Planungsbedarf <strong>und</strong> -kosten; Kostenfolgen im Lichte<br />

der ab 2014 geltenden Rechnungslegungsvorschriften<br />

Einleitend ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Kosten<br />

des von den Stimmberechtigten beschlossenen Studienauftrages<br />

für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf<br />

Fr. 112‘299.90 belaufen haben (vgl. am 25. Juni 2012 vom<br />

Souverän genehmigte Kreditabrechnung).<br />

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