Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013 Traktandum 7: Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 670‘000.-- zur Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für neues Gemeindeverwaltungsgebäude und Ersatzbau für Gebäude Nr. 148 samt Umgebung und Unterflurgarage auf Parzellen 270 und 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1) 7.1 Rechts- und Ausgangslage Das Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 bezeichnet den Gemeinderat als Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde und verpflichtet ihn gleichzeitig, „die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren“ (§ 36 Abs. 1). Das Gesetz über die Information der Oeffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 verlangt in § 12 Abs. 1, dass Personendaten „durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden“; unter dem Begriff „Bearbeiten“ wird dabei jeder Umgang mit Personendaten verstanden (§ 3 lit. g), also auch jener an Telefonen und Schaltern der Gemeindeverwaltung. Nach § 43 Abs. 1 IDAG sind die öffentlichen Organe „zu Sicherstellung, Registrierung und Bewahrung aller Dokumente verpflichtet, denen für die Oeffentlichkeit und die Wissenschaft Bedeutung zukommt“. Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen unterbreitete der Gemeinderat den Stimmberechtigten im Dezember 2010 Bericht und Antrag zu einem Studienauftrag für ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude, wobei er ausführte, - die (damals und heute) als solche genutzten Liegenschaften Kanzleistrasse 8 und Rütistrasse 9 der Einwohnergemeinde Merenschwand würden den Anforderungen rechtlicher oder bautechnischer Natur nicht mehr genügen, seien zu klein und könnten mit vertretbarem Aufwand nicht ausreichend vergrössert werden, - die Gemeindeverwaltung arbeite deshalb in gewissen Bereichen unrationell und könne nicht optimal organisiert werden, 1

BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Traktandum 7:<br />

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr.<br />

670‘000.-- zur Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für<br />

neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> Ersatzbau für Gebäude<br />

Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage auf Parzellen<br />

270 <strong>und</strong> 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1)<br />

7.1 Rechts- <strong>und</strong> Ausgangslage<br />

Das Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)<br />

vom 19. Dezember 1978 bezeichnet den Gemeinderat als Führungs-<br />

<strong>und</strong> Vollzugsorgan der Gemeinde <strong>und</strong> verpflichtet<br />

ihn gleichzeitig, „die Verwaltung zweckmässig <strong>und</strong> fortschrittlich<br />

zu organisieren“ (§ 36 Abs. 1). Das Gesetz<br />

über die Information der Oeffentlichkeit, den Datenschutz<br />

<strong>und</strong> das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 verlangt<br />

in § 12 Abs. 1, dass Personendaten „durch angemessene organisatorische<br />

<strong>und</strong> technische Massnahmen gegen unbefugtes<br />

Bearbeiten geschützt werden“; unter dem Begriff „Bearbeiten“<br />

wird dabei jeder Umgang mit Personendaten verstanden<br />

(§ 3 lit. g), also auch jener an Telefonen <strong>und</strong> Schaltern<br />

der Gemeinde<strong>verwaltung</strong>. Nach § 43 Abs. 1 IDAG sind die<br />

öffentlichen Organe „zu Sicherstellung, Registrierung <strong>und</strong><br />

Bewahrung aller Dokumente verpflichtet, denen für die<br />

Oeffentlichkeit <strong>und</strong> die Wissenschaft Bedeutung zukommt“.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Bestimmungen unterbreitete der<br />

Gemeinderat den Stimmberechtigten im Dezember 2010 Bericht<br />

<strong>und</strong> Antrag zu einem Studienauftrag für ein neues<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude, wobei er ausführte,<br />

- die (damals <strong>und</strong> heute) als solche genutzten Liegenschaften<br />

Kanzleistrasse 8 <strong>und</strong> Rütistrasse 9 der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> würden den Anforderungen<br />

rechtlicher oder bautechnischer Natur nicht mehr genügen,<br />

seien zu klein <strong>und</strong> könnten mit vertretbarem Aufwand<br />

nicht ausreichend vergrössert werden,<br />

- die Gemeinde<strong>verwaltung</strong> arbeite deshalb in gewissen Bereichen<br />

unrationell <strong>und</strong> könne nicht optimal organisiert<br />

werden,<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

- mit der Gemeindezusammenlegung <strong>Merenschwand</strong> - Benzenschwil<br />

am 1. Januar 2012 werde die Einwohnerzahl mutmasslich<br />

auf 3‘300 Personen (*) anwachsen, was die Problematik<br />

verschärfen werde, wobei das Benzenschwiler<br />

Gemeindehaus ebenfalls zu klein sei, um die Verwaltung<br />

einer so grossen Gemeinde aufzunehmen.<br />

Zur Verdeutlichung hielt der Gemeinderat Ende 2010 fest<br />

(Zitat aus seinem damaligen Bericht): „Die Problematik<br />

wird durch die Gemeindezusammenlegung zwar verschärft,<br />

doch entsteht sie nicht durch diese! Vielmehr hat die Gemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> mutmasslich noch gar nie ein von allem<br />

Anfang an Verwaltungszwecken gewidmetes Gebäude errichtet.<br />

Mindestens in den zurückliegenden 50 Jahren jedenfalls<br />

war <strong>und</strong> ist die Gemeinde<strong>verwaltung</strong> in ehemaligen<br />

Schulhäusern untergebracht. Eine Ausnahme bildet die heutige<br />

Liegenschaft Rütistrasse 9, die anstelle eines solchen<br />

gebaut wurde, jedoch - mit Ausnahme des damaligen<br />

Bauamtsbüros - nicht für Verwaltungszwecke im eigentlichen<br />

Sinne, sondern zur Deckung der Bedürfnisse von Feuerwehr,<br />

Zivilschutz <strong>und</strong> gemeindlichem Werkhof <strong>und</strong> im übrigen<br />

zur Wohnnutzung. Dabei kam es bereits in den siebziger<br />

Jahren des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts dazu, dass die gemeindliche<br />

Verwaltung auf zwei Gebäude verteilt wurde,<br />

mit den damit verb<strong>und</strong>enen nachteiligen Folgen. Mit dem<br />

Innenumbau <strong>und</strong> der Nutzung des ganzen Gebäudes an der<br />

Kanzleistrasse 8 als Gemeindehaus vor 20 Jahren entschärfte<br />

sich die Problematik, wegen des einsetzenden<br />

Bevölkerungswachstums allerdings für weit weniger lange<br />

als angenommen. Dieses hatte im übrigen aber sehr wohl<br />

sein Gutes: Die Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> stünde<br />

heute finanziell nicht so gut da, wie sie es tut; Ende<br />

1990 war sie mit r<strong>und</strong> 12,3 Mio. Franken verschuldet, Ende<br />

2009 besass sie r<strong>und</strong> 2,2 Mio. Franken Eigenkapital, <strong>und</strong><br />

dazwischen waren ihr Investitionen zu Gunsten ihrer Einwohnerschaft<br />

<strong>und</strong> der Allgemeinheit in zweistelliger Millionenhöhe<br />

möglich! Der Gemeindesteuerfuss lag 1990 bei<br />

117 %, 1995 bei maximalen 121 % <strong>und</strong> ist seither auf 99 %<br />

gesunken. Dass <strong>Merenschwand</strong> heute auch dann Standort einer<br />

Gemeindeschul-Oberstufe wäre, wenn das Bevölkerungswachstum<br />

(in <strong>Merenschwand</strong> <strong>und</strong> in den der Oberstufe angeschlossenen<br />

Nachbargemeinden) nicht eingetreten wäre,<br />

darf bezweifelt werden.“<br />

Der Souverän hiess folgenden Antrag des Gemeinderates<br />

gut: „Für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf Par-<br />

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zellen 265 <strong>und</strong> 270 in erster Priorität sowie auf Parzellen<br />

203, 202, 139, 199 <strong>und</strong> 200 in zweiter Priorität sei<br />

ein Studienauftrag auf Einladung zu erteilen, <strong>und</strong> es sei<br />

dafür sowie für Begleitung <strong>und</strong> Beratung des Gemeinderates<br />

in dem Verfahren durch ein Architekturbüro ein Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 100‘000.-- (Kostenstand September<br />

2010; inkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter<br />

Mehrkosten, zu Lasten der Investitionsrechnung<br />

zu bewilligen.“<br />

In der Folge wurde der Studienauftrag erteilt, d. h. ein<br />

einstufiger Projektwettbewerb im Einladungsverfahren unter<br />

acht Architekten(gemeinschaften) durchgeführt. Das<br />

Beurteilungsgremium (Jury) wies im November 2011 dem Projekt<br />

„Gio“ der Arbeitsgemeinschaft Imhof Nyffeler mit<br />

Joos & Mathys, Architekten ETH SIA BSA, Zürich, den ersten<br />

Rang zu. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung<br />

<strong>und</strong> wählte „Gio“ zur Weiterbearbeitung <strong>und</strong> - unter dem<br />

Vorbehalt, dass der Souverän entsprechend beschliessen<br />

werde <strong>und</strong> die Baubewilligung werde erwirkt werden können<br />

- zur Realisierung aus. Ende Februar 2012 sind alle acht<br />

eingegangenen Projekte ausgestellt <strong>und</strong> der Oeffentlichkeit<br />

erläutert worden.<br />

(* Die damaligen Gemeinden <strong>Merenschwand</strong> <strong>und</strong> Benzenschwil<br />

umfassten Ende 2011 total 3‘272 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

[<strong>Merenschwand</strong> 2‘719, Benzenschwil 556]). Ende 2012<br />

lag die Einwohnerzahl der neuen Gemeinde <strong>Merenschwand</strong> um<br />

99 Personen höher, also bei 3‘371 Personen.)<br />

7.2 Ausführungen zum Standort (Parzellen 270 <strong>und</strong> 265)<br />

Der Projektwettbewerb hat eine Frage unzweifelhaft beantwortet,<br />

nämlich die, ob die Parzellen 270 <strong>und</strong> 265 für den<br />

Bau eines Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäudes in der benötigten<br />

Grösse geeignet seien. Sie sind es, <strong>und</strong> sie bieten auch<br />

Platz für einen Ersatzbau an der Stelle des abgebrannten<br />

Wohnhauses Nr. 148 mit ehemaliger Bäckerei <strong>und</strong> früherem<br />

Verkaufsladen (ein Ersatzbau ist die Voraussetzung dafür,<br />

dass der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> als der Geschädigten<br />

die volle Brandversicherungsleistung ausgerichtet<br />

wird). Damit stehen die anderen im vorne zitierten Antrag<br />

aufgezählten Gr<strong>und</strong>stücke (<strong>und</strong> die dort benachbarte Par-<br />

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MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

zelle 138) der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> für andere<br />

Zwecke zur Verfügung (wobei die Neuüberbauung mit Wohnungen<br />

<strong>und</strong> eventuell Gewerbeanteil im Vordergr<strong>und</strong> steht).<br />

Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 sind zentral gelegen, unmittelbar<br />

westlich der heutigen Verzweigung von Bremgarten-<br />

/Luzernstrasse <strong>und</strong> Zürichstrasse bzw. des dort vorgesehenen<br />

Kreisels. Die beiden Gr<strong>und</strong>stücke umfassen heute zusammen<br />

22,25 Aren Fläche <strong>und</strong> liegen in der dreigeschossigen<br />

Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone. Sie gingen aus einer Erbteilung<br />

hervor. 2006 kaufte die Ortsbürgergemeinde <strong>Merenschwand</strong><br />

die Parzelle 270 <strong>und</strong> veräusserte sie 2007 der<br />

Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong>. Diese erwarb anno 2009<br />

die Parzelle 265 hinzu. In ihrer Bilanz figurierten<br />

- Parzelle 265 mit Gebäuden Nrn. 147,<br />

148 <strong>und</strong> 339 mit dem Kaufpreis von Fr. 565‘605.35<br />

- Parzelle 270 mit Gebäude Nr. 384<br />

mit dem Kaufpreis samt Vertragskostenanteil<br />

von Fr. 517‘301.10<br />

zusammen also mit Fr. 1‘082‘906.45<br />

Diese Investitionen der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> von Fr. 1‘082‘906.45<br />

erhöhten sich (Vertragskostenanteil<br />

bei Parzelle 265 <strong>und</strong> Aufwand nach<br />

Brand) um Fr. 79‘553.65<br />

auf Fr. 1‘162‘460.10<br />

Entgegenzusetzen ist die Teilleistung<br />

der Aarg. Gebäudeversicherung für Gebäude<br />

Nrn. 148 <strong>und</strong> 339 (Zeitwert) von Fr. 419‘435.60<br />

so dass restanzlich verbleiben Fr. 743‘024.50<br />

Hinzu kommen die Abbruchkosten für die Gebäude Nrn. 147<br />

<strong>und</strong> 384, die im Zeitpunkt der Formulierung dieses Berichtes<br />

noch nicht feststehen (der Abbruch ist auf Ende April<br />

2013 terminiert), aber grob auf Fr. 50‘000.-- geschätzt<br />

werden.<br />

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MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Zwischen dem Zeitwert <strong>und</strong> der von der Versicherung festgesetzten<br />

Schadensumme besteht eine von ihr zurückbehaltene<br />

Differenz von Fr. 138‘661.40. Darauf hat die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> nur Anspruch, wenn innerhalb von<br />

drei Jahren nach dem Eintritt des Gebäude-Totalschadens<br />

resp. innert von der Versicherung erstreckter Frist am<br />

gleichen Standort der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung<br />

erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />

das Projekt „Gio“ dieser Forderung entspricht.<br />

Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 wurden gemeindlicherseits nicht<br />

etwa mit der Absicht erworben, darauf ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude<br />

zu errichten, sondern im Wissen um die<br />

Bedeutung dieser beiden Gr<strong>und</strong>stücke in städtebaulicher<br />

Hinsicht <strong>und</strong> um dem Umstand, dass sich eine dieser Bedeutung<br />

gerecht werdende Neunutzung bzw. Neuüberbauung angesichts<br />

der eher geringen Fläche des einzelnen Gr<strong>und</strong>stükkes<br />

<strong>und</strong> der Tatsache, dass das Gebäude Nr. 148 als solches<br />

mit Strukturerhaltung kommunal geschützt war, nur<br />

bewerkstelligen lasse, wenn sie sich auf beide Parzellen<br />

erstrecken könne. Der Gemeinderat hatte anfangs 2010 in<br />

Aussicht genommen, sich vertieft mit der künftigen Nutzung<br />

des Areales zu befassen, hatte das aber bis zum<br />

Brand (am 2. Juli 2010) noch nicht getan.<br />

Dieser liess die Sache dringend werden, denn unbestimmt<br />

lange sollten weder die Brandruinen stehen noch nach ihrer<br />

Entfernung das Gelände ohne neue Hochbauten bleiben.<br />

Die gebäudeversicherungsrechtliche Situation, wie sie<br />

vorstehend skizziert ist, untermauerte die neue Ausgangslage.<br />

Es war also nach einer Neunutzung des Areales zu<br />

suchen, die der dem Gr<strong>und</strong>stückskauf zugr<strong>und</strong>e gelegten Absicht<br />

gerecht werde. Das Projekt „Gio“ tut das.<br />

7.3 Planungsbedarf <strong>und</strong> -kosten; Kostenfolgen im Lichte<br />

der ab 2014 geltenden Rechnungslegungsvorschriften<br />

Einleitend ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Kosten<br />

des von den Stimmberechtigten beschlossenen Studienauftrages<br />

für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf<br />

Fr. 112‘299.90 belaufen haben (vgl. am 25. Juni 2012 vom<br />

Souverän genehmigte Kreditabrechnung).<br />

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MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Der Gemeinderat schlägt nun als zweiten Schritt auf dem<br />

Weg zu diesem Neubau <strong>und</strong> zu einem Ersatzbau für das frühere<br />

Gebäude Nr. 148 vor, das Projekt „Gio“ weiterzubearbeiten.<br />

Das heisst: Das Ausführungsprojekt <strong>und</strong> der Kostenvoranschlag<br />

(entsprechend 30 % der Architekturleistungen<br />

nach SIA-Norm 102) sowie das Terminprogramm sollen<br />

erstellt werden. Die dafür berechneten Kosten von Fr.<br />

670‘000.-- setzen sich zusammen aus Honoraren für Architekturleistungen,<br />

Teilleistungen von Bau- <strong>und</strong> Fachingenieuren,<br />

Baunebenkosten sowie Aufwendungen der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> selber.<br />

Anschliessend wird der Gemeinderat dem Souverän zum Entscheid<br />

vorlegen, ob er - als dritten Schritt - das neue<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> den Ersatzbau für das Gebäude<br />

Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage (allenfalls<br />

in Etappen) realisieren, das Baugesuch dafür lancieren<br />

<strong>und</strong> den Baukredit bereitstellen wolle.<br />

Zu den Kostenfolgen wird hier etwas weiter ausgeholt,<br />

weil die Aargauer Gemeinden am 1. Januar 2014 ihre Rechnungslegung<br />

umzustellen haben werden, denn an diesem Tag<br />

werden die vom Grossen Rat dafür beschlossene Gemeindegesetz-Teilrevision<br />

sowie die vom Regierungsrat erlassene<br />

neue Finanzverordnung in Kraft treten:<br />

Das dann wirksam werdende HRM2 (harmonisiertes Rechnungsmodell)<br />

beeinflusst bereits das vorstehend umschriebene<br />

Geschäft, weil dessen Kosten mit Sicherheit nicht bis<br />

Ende 2013 vollumfänglich angefallen sein werden. Das HRM2<br />

wird die gemeindliche Rechnungslegung vielleicht nicht<br />

auf den Kopf stellen, sie aber doch erheblich verändern.<br />

Zwar wird sich deshalb die Finanzlage der Gemeinden am 1.<br />

Januar 2014 weder verbessern noch verschlechtern, doch<br />

ist damit zu rechnen, dass die neue Rechnungslegung ihre<br />

Entwicklung längerfristig beeinflussen wird, namentlich<br />

durch die neuen Abschreibungsregeln. Wann, inwiefern <strong>und</strong><br />

in welchem Umfang die Auswirkungen des HRM2 auf die Finanzlage<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> durchschlagen<br />

werden, ist nicht vorhersehbar. Die Einschätzung wird erschwert,<br />

weil die meisten Aufwände <strong>und</strong> Erträge der Einwohnergemeinde<br />

umso unpräziser vorausgesagt werden können,<br />

je weiter sie in der Zukunft liegen. Das gilt namentlich<br />

für den Steuerertrag; auch bei gleichbleibendem<br />

Gemeindesteuerfuss schwankt der Ertrag ja - mitunter<br />

spürbar - von Jahr zu Jahr. Eine grosse Unbekannte ist<br />

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MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

auch die Entwicklung der Zinssätze in den nächsten Jahren.<br />

Wenn der Gemeinderat also an dieser Stelle eine Aussage<br />

zu den Kostenfolgen wagt, so tut er das unter entsprechendem<br />

Vorbehalt.<br />

Investitionen sind für die Einwohnergemeinde mindestens<br />

verb<strong>und</strong>en mit Kapitalfolgekosten (entweder Verzinsung <strong>und</strong><br />

Amortisation von Fremdkapital oder entgehender Zins auf<br />

eigenen Mitteln), mit Betriebsfolgekosten, mit Abschreibungen<br />

(der Entwertung durch Alterung, Abnutzung usw.<br />

Rechnung tragend) <strong>und</strong> vielleicht auch mit Personalfolgekosten.<br />

Abgesehen von den letztgenannten werden diese<br />

Aufwendungen mittels Formeln bzw. gebräuchlicher Prozentsätze<br />

grob berechnet. Das HRM2 bringt die lineare Abschreibung<br />

über eine - je nach Investition - unterschiedliche<br />

Zahl von Jahren mit sich.<br />

Der in dieser Vorlage beantragte Kredit zur Weiterbearbeitung<br />

von „Gio“ wird - sofern es später zur Realisierung<br />

kommen wird - während 35 Jahren (beginnend im Jahr<br />

nach Realisierung) mit Fr. 19‘142.85 pro Jahr abzuschreiben<br />

sein. Was die Kapitalfolgekosten angeht, so würden<br />

solche von Fr. 9‘212.50 pro Jahr resultieren (halbe Nettoinvestition<br />

multipliziert mit Zinssatz Aarg. Kantonalbank<br />

für Darlehen an öffentlichrechtliche Körperschaften<br />

[Fr. 670‘000.-- : 2 x 2,75 %]), wenn die Einwohnergemeinde<br />

670‘000 Franken an Fremdkapital aufnehmen müsste.<br />

Dies muss sie indessen nicht tun, weil sie über ausreichend<br />

eigene (liquide) Mittel verfügt. Allerdings entgeht<br />

ihr bei deren Verwendung der Zinsertrag; dieser liegt<br />

derzeit freilich bei nur 0,8 % p. a. (auf Fr. 670‘000.--<br />

einen Jahreszins von Fr. 5‘360.-- ergebend), wobei die<br />

Zinssätze für Anlagen, wie sie die Gemeinden tätigen dürfen,<br />

sinkende Tendenz aufweisen. Weil es sich beim Kredit<br />

von Fr. 670‘000.-- um einen Planungskredit handelt, erwachsen<br />

der Gemeinde daraus weder Betriebs- noch Personalfolgekosten.<br />

Aus ihm resultiert für sie also eine<br />

jährliche Belastung von Fr. 24‘502.85 (Fr. 19‘142.85 +<br />

Fr. 5‘360.--) resp. von r<strong>und</strong> Fr. 24‘500.--, entsprechend<br />

aktuell 0,37 Steuerprozenten, die zum aktuellen Gemeindesteuerfuss<br />

von 99 % ohne weiteres tragbar ist.<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Antrag des Gemeinderates:<br />

Für die Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für neues<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> Ersatzbau für Gebäude Nr.<br />

148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage auf Parzellen 270<br />

<strong>und</strong> 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1) sei ein Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 670‘000.-- (Kostenstand September<br />

2012; inkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich allfälliger<br />

teuerungsbedingter Mehrkosten, zu Lasten der Investitionsrechnung<br />

zu bewilligen.<br />

- - -<br />

<strong>Merenschwand</strong>, 8. April 2013<br />

GEMEINDERAT MERENSCHWAND<br />

Der Gemeindeammann:<br />

K. Suter<br />

Der Gemeindeschreiber:<br />

U. J. Alt<br />

- - -<br />

Nachsatz:<br />

Der vorstehende Antrag wurde am 24. Juni 2013 zum Beschluss<br />

erhoben. In der Folge wurde das Referendum dagegen<br />

ergriffen. Die Volksabstimmung ist auf den 24. November<br />

2013 angesetzt worden. Die Abstimmungsvorlage (mit<br />

Argumenten von Komitee „Pro <strong>Merenschwand</strong>“ <strong>und</strong> SVP <strong>Merenschwand</strong>-Benzenschwil<br />

sowie mit erläuterndem Bericht des<br />

Gemeinderates <strong>Merenschwand</strong>) findet sich unter www.merenschwand.ch<br />

/ Aktuelles / News.<br />

5634 <strong>Merenschwand</strong>, 21. Oktober 2013<br />

Gemeindekanzlei<br />

<strong>Merenschwand</strong><br />

8

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