Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
Traktandum 7:<br />
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr.<br />
670‘000.-- zur Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für<br />
neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> Ersatzbau für Gebäude<br />
Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage auf Parzellen<br />
270 <strong>und</strong> 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1)<br />
7.1 Rechts- <strong>und</strong> Ausgangslage<br />
Das Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)<br />
vom 19. Dezember 1978 bezeichnet den Gemeinderat als Führungs-<br />
<strong>und</strong> Vollzugsorgan der Gemeinde <strong>und</strong> verpflichtet<br />
ihn gleichzeitig, „die Verwaltung zweckmässig <strong>und</strong> fortschrittlich<br />
zu organisieren“ (§ 36 Abs. 1). Das Gesetz<br />
über die Information der Oeffentlichkeit, den Datenschutz<br />
<strong>und</strong> das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 verlangt<br />
in § 12 Abs. 1, dass Personendaten „durch angemessene organisatorische<br />
<strong>und</strong> technische Massnahmen gegen unbefugtes<br />
Bearbeiten geschützt werden“; unter dem Begriff „Bearbeiten“<br />
wird dabei jeder Umgang mit Personendaten verstanden<br />
(§ 3 lit. g), also auch jener an Telefonen <strong>und</strong> Schaltern<br />
der Gemeinde<strong>verwaltung</strong>. Nach § 43 Abs. 1 IDAG sind die<br />
öffentlichen Organe „zu Sicherstellung, Registrierung <strong>und</strong><br />
Bewahrung aller Dokumente verpflichtet, denen für die<br />
Oeffentlichkeit <strong>und</strong> die Wissenschaft Bedeutung zukommt“.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Bestimmungen unterbreitete der<br />
Gemeinderat den Stimmberechtigten im Dezember 2010 Bericht<br />
<strong>und</strong> Antrag zu einem Studienauftrag für ein neues<br />
Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude, wobei er ausführte,<br />
- die (damals <strong>und</strong> heute) als solche genutzten Liegenschaften<br />
Kanzleistrasse 8 <strong>und</strong> Rütistrasse 9 der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Merenschwand</strong> würden den Anforderungen<br />
rechtlicher oder bautechnischer Natur nicht mehr genügen,<br />
seien zu klein <strong>und</strong> könnten mit vertretbarem Aufwand<br />
nicht ausreichend vergrössert werden,<br />
- die Gemeinde<strong>verwaltung</strong> arbeite deshalb in gewissen Bereichen<br />
unrationell <strong>und</strong> könne nicht optimal organisiert<br />
werden,<br />
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
- mit der Gemeindezusammenlegung <strong>Merenschwand</strong> - Benzenschwil<br />
am 1. Januar 2012 werde die Einwohnerzahl mutmasslich<br />
auf 3‘300 Personen (*) anwachsen, was die Problematik<br />
verschärfen werde, wobei das Benzenschwiler<br />
Gemeindehaus ebenfalls zu klein sei, um die Verwaltung<br />
einer so grossen Gemeinde aufzunehmen.<br />
Zur Verdeutlichung hielt der Gemeinderat Ende 2010 fest<br />
(Zitat aus seinem damaligen Bericht): „Die Problematik<br />
wird durch die Gemeindezusammenlegung zwar verschärft,<br />
doch entsteht sie nicht durch diese! Vielmehr hat die Gemeinde<br />
<strong>Merenschwand</strong> mutmasslich noch gar nie ein von allem<br />
Anfang an Verwaltungszwecken gewidmetes Gebäude errichtet.<br />
Mindestens in den zurückliegenden 50 Jahren jedenfalls<br />
war <strong>und</strong> ist die Gemeinde<strong>verwaltung</strong> in ehemaligen<br />
Schulhäusern untergebracht. Eine Ausnahme bildet die heutige<br />
Liegenschaft Rütistrasse 9, die anstelle eines solchen<br />
gebaut wurde, jedoch - mit Ausnahme des damaligen<br />
Bauamtsbüros - nicht für Verwaltungszwecke im eigentlichen<br />
Sinne, sondern zur Deckung der Bedürfnisse von Feuerwehr,<br />
Zivilschutz <strong>und</strong> gemeindlichem Werkhof <strong>und</strong> im übrigen<br />
zur Wohnnutzung. Dabei kam es bereits in den siebziger<br />
Jahren des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts dazu, dass die gemeindliche<br />
Verwaltung auf zwei Gebäude verteilt wurde,<br />
mit den damit verb<strong>und</strong>enen nachteiligen Folgen. Mit dem<br />
Innenumbau <strong>und</strong> der Nutzung des ganzen Gebäudes an der<br />
Kanzleistrasse 8 als Gemeindehaus vor 20 Jahren entschärfte<br />
sich die Problematik, wegen des einsetzenden<br />
Bevölkerungswachstums allerdings für weit weniger lange<br />
als angenommen. Dieses hatte im übrigen aber sehr wohl<br />
sein Gutes: Die Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> stünde<br />
heute finanziell nicht so gut da, wie sie es tut; Ende<br />
1990 war sie mit r<strong>und</strong> 12,3 Mio. Franken verschuldet, Ende<br />
2009 besass sie r<strong>und</strong> 2,2 Mio. Franken Eigenkapital, <strong>und</strong><br />
dazwischen waren ihr Investitionen zu Gunsten ihrer Einwohnerschaft<br />
<strong>und</strong> der Allgemeinheit in zweistelliger Millionenhöhe<br />
möglich! Der Gemeindesteuerfuss lag 1990 bei<br />
117 %, 1995 bei maximalen 121 % <strong>und</strong> ist seither auf 99 %<br />
gesunken. Dass <strong>Merenschwand</strong> heute auch dann Standort einer<br />
Gemeindeschul-Oberstufe wäre, wenn das Bevölkerungswachstum<br />
(in <strong>Merenschwand</strong> <strong>und</strong> in den der Oberstufe angeschlossenen<br />
Nachbargemeinden) nicht eingetreten wäre,<br />
darf bezweifelt werden.“<br />
Der Souverän hiess folgenden Antrag des Gemeinderates<br />
gut: „Für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf Par-<br />
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zellen 265 <strong>und</strong> 270 in erster Priorität sowie auf Parzellen<br />
203, 202, 139, 199 <strong>und</strong> 200 in zweiter Priorität sei<br />
ein Studienauftrag auf Einladung zu erteilen, <strong>und</strong> es sei<br />
dafür sowie für Begleitung <strong>und</strong> Beratung des Gemeinderates<br />
in dem Verfahren durch ein Architekturbüro ein Verpflichtungskredit<br />
von Fr. 100‘000.-- (Kostenstand September<br />
2010; inkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter<br />
Mehrkosten, zu Lasten der Investitionsrechnung<br />
zu bewilligen.“<br />
In der Folge wurde der Studienauftrag erteilt, d. h. ein<br />
einstufiger Projektwettbewerb im Einladungsverfahren unter<br />
acht Architekten(gemeinschaften) durchgeführt. Das<br />
Beurteilungsgremium (Jury) wies im November 2011 dem Projekt<br />
„Gio“ der Arbeitsgemeinschaft Imhof Nyffeler mit<br />
Joos & Mathys, Architekten ETH SIA BSA, Zürich, den ersten<br />
Rang zu. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung<br />
<strong>und</strong> wählte „Gio“ zur Weiterbearbeitung <strong>und</strong> - unter dem<br />
Vorbehalt, dass der Souverän entsprechend beschliessen<br />
werde <strong>und</strong> die Baubewilligung werde erwirkt werden können<br />
- zur Realisierung aus. Ende Februar 2012 sind alle acht<br />
eingegangenen Projekte ausgestellt <strong>und</strong> der Oeffentlichkeit<br />
erläutert worden.<br />
(* Die damaligen Gemeinden <strong>Merenschwand</strong> <strong>und</strong> Benzenschwil<br />
umfassten Ende 2011 total 3‘272 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
[<strong>Merenschwand</strong> 2‘719, Benzenschwil 556]). Ende 2012<br />
lag die Einwohnerzahl der neuen Gemeinde <strong>Merenschwand</strong> um<br />
99 Personen höher, also bei 3‘371 Personen.)<br />
7.2 Ausführungen zum Standort (Parzellen 270 <strong>und</strong> 265)<br />
Der Projektwettbewerb hat eine Frage unzweifelhaft beantwortet,<br />
nämlich die, ob die Parzellen 270 <strong>und</strong> 265 für den<br />
Bau eines Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäudes in der benötigten<br />
Grösse geeignet seien. Sie sind es, <strong>und</strong> sie bieten auch<br />
Platz für einen Ersatzbau an der Stelle des abgebrannten<br />
Wohnhauses Nr. 148 mit ehemaliger Bäckerei <strong>und</strong> früherem<br />
Verkaufsladen (ein Ersatzbau ist die Voraussetzung dafür,<br />
dass der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> als der Geschädigten<br />
die volle Brandversicherungsleistung ausgerichtet<br />
wird). Damit stehen die anderen im vorne zitierten Antrag<br />
aufgezählten Gr<strong>und</strong>stücke (<strong>und</strong> die dort benachbarte Par-<br />
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zelle 138) der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> für andere<br />
Zwecke zur Verfügung (wobei die Neuüberbauung mit Wohnungen<br />
<strong>und</strong> eventuell Gewerbeanteil im Vordergr<strong>und</strong> steht).<br />
Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 sind zentral gelegen, unmittelbar<br />
westlich der heutigen Verzweigung von Bremgarten-<br />
/Luzernstrasse <strong>und</strong> Zürichstrasse bzw. des dort vorgesehenen<br />
Kreisels. Die beiden Gr<strong>und</strong>stücke umfassen heute zusammen<br />
22,25 Aren Fläche <strong>und</strong> liegen in der dreigeschossigen<br />
Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone. Sie gingen aus einer Erbteilung<br />
hervor. 2006 kaufte die Ortsbürgergemeinde <strong>Merenschwand</strong><br />
die Parzelle 270 <strong>und</strong> veräusserte sie 2007 der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong>. Diese erwarb anno 2009<br />
die Parzelle 265 hinzu. In ihrer Bilanz figurierten<br />
- Parzelle 265 mit Gebäuden Nrn. 147,<br />
148 <strong>und</strong> 339 mit dem Kaufpreis von Fr. 565‘605.35<br />
- Parzelle 270 mit Gebäude Nr. 384<br />
mit dem Kaufpreis samt Vertragskostenanteil<br />
von Fr. 517‘301.10<br />
zusammen also mit Fr. 1‘082‘906.45<br />
Diese Investitionen der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Merenschwand</strong> von Fr. 1‘082‘906.45<br />
erhöhten sich (Vertragskostenanteil<br />
bei Parzelle 265 <strong>und</strong> Aufwand nach<br />
Brand) um Fr. 79‘553.65<br />
auf Fr. 1‘162‘460.10<br />
Entgegenzusetzen ist die Teilleistung<br />
der Aarg. Gebäudeversicherung für Gebäude<br />
Nrn. 148 <strong>und</strong> 339 (Zeitwert) von Fr. 419‘435.60<br />
so dass restanzlich verbleiben Fr. 743‘024.50<br />
Hinzu kommen die Abbruchkosten für die Gebäude Nrn. 147<br />
<strong>und</strong> 384, die im Zeitpunkt der Formulierung dieses Berichtes<br />
noch nicht feststehen (der Abbruch ist auf Ende April<br />
2013 terminiert), aber grob auf Fr. 50‘000.-- geschätzt<br />
werden.<br />
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MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
Zwischen dem Zeitwert <strong>und</strong> der von der Versicherung festgesetzten<br />
Schadensumme besteht eine von ihr zurückbehaltene<br />
Differenz von Fr. 138‘661.40. Darauf hat die Einwohnergemeinde<br />
<strong>Merenschwand</strong> nur Anspruch, wenn innerhalb von<br />
drei Jahren nach dem Eintritt des Gebäude-Totalschadens<br />
resp. innert von der Versicherung erstreckter Frist am<br />
gleichen Standort der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung<br />
erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />
das Projekt „Gio“ dieser Forderung entspricht.<br />
Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 wurden gemeindlicherseits nicht<br />
etwa mit der Absicht erworben, darauf ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude<br />
zu errichten, sondern im Wissen um die<br />
Bedeutung dieser beiden Gr<strong>und</strong>stücke in städtebaulicher<br />
Hinsicht <strong>und</strong> um dem Umstand, dass sich eine dieser Bedeutung<br />
gerecht werdende Neunutzung bzw. Neuüberbauung angesichts<br />
der eher geringen Fläche des einzelnen Gr<strong>und</strong>stükkes<br />
<strong>und</strong> der Tatsache, dass das Gebäude Nr. 148 als solches<br />
mit Strukturerhaltung kommunal geschützt war, nur<br />
bewerkstelligen lasse, wenn sie sich auf beide Parzellen<br />
erstrecken könne. Der Gemeinderat hatte anfangs 2010 in<br />
Aussicht genommen, sich vertieft mit der künftigen Nutzung<br />
des Areales zu befassen, hatte das aber bis zum<br />
Brand (am 2. Juli 2010) noch nicht getan.<br />
Dieser liess die Sache dringend werden, denn unbestimmt<br />
lange sollten weder die Brandruinen stehen noch nach ihrer<br />
Entfernung das Gelände ohne neue Hochbauten bleiben.<br />
Die gebäudeversicherungsrechtliche Situation, wie sie<br />
vorstehend skizziert ist, untermauerte die neue Ausgangslage.<br />
Es war also nach einer Neunutzung des Areales zu<br />
suchen, die der dem Gr<strong>und</strong>stückskauf zugr<strong>und</strong>e gelegten Absicht<br />
gerecht werde. Das Projekt „Gio“ tut das.<br />
7.3 Planungsbedarf <strong>und</strong> -kosten; Kostenfolgen im Lichte<br />
der ab 2014 geltenden Rechnungslegungsvorschriften<br />
Einleitend ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Kosten<br />
des von den Stimmberechtigten beschlossenen Studienauftrages<br />
für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf<br />
Fr. 112‘299.90 belaufen haben (vgl. am 25. Juni 2012 vom<br />
Souverän genehmigte Kreditabrechnung).<br />
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
Der Gemeinderat schlägt nun als zweiten Schritt auf dem<br />
Weg zu diesem Neubau <strong>und</strong> zu einem Ersatzbau für das frühere<br />
Gebäude Nr. 148 vor, das Projekt „Gio“ weiterzubearbeiten.<br />
Das heisst: Das Ausführungsprojekt <strong>und</strong> der Kostenvoranschlag<br />
(entsprechend 30 % der Architekturleistungen<br />
nach SIA-Norm 102) sowie das Terminprogramm sollen<br />
erstellt werden. Die dafür berechneten Kosten von Fr.<br />
670‘000.-- setzen sich zusammen aus Honoraren für Architekturleistungen,<br />
Teilleistungen von Bau- <strong>und</strong> Fachingenieuren,<br />
Baunebenkosten sowie Aufwendungen der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Merenschwand</strong> selber.<br />
Anschliessend wird der Gemeinderat dem Souverän zum Entscheid<br />
vorlegen, ob er - als dritten Schritt - das neue<br />
Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> den Ersatzbau für das Gebäude<br />
Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage (allenfalls<br />
in Etappen) realisieren, das Baugesuch dafür lancieren<br />
<strong>und</strong> den Baukredit bereitstellen wolle.<br />
Zu den Kostenfolgen wird hier etwas weiter ausgeholt,<br />
weil die Aargauer Gemeinden am 1. Januar 2014 ihre Rechnungslegung<br />
umzustellen haben werden, denn an diesem Tag<br />
werden die vom Grossen Rat dafür beschlossene Gemeindegesetz-Teilrevision<br />
sowie die vom Regierungsrat erlassene<br />
neue Finanzverordnung in Kraft treten:<br />
Das dann wirksam werdende HRM2 (harmonisiertes Rechnungsmodell)<br />
beeinflusst bereits das vorstehend umschriebene<br />
Geschäft, weil dessen Kosten mit Sicherheit nicht bis<br />
Ende 2013 vollumfänglich angefallen sein werden. Das HRM2<br />
wird die gemeindliche Rechnungslegung vielleicht nicht<br />
auf den Kopf stellen, sie aber doch erheblich verändern.<br />
Zwar wird sich deshalb die Finanzlage der Gemeinden am 1.<br />
Januar 2014 weder verbessern noch verschlechtern, doch<br />
ist damit zu rechnen, dass die neue Rechnungslegung ihre<br />
Entwicklung längerfristig beeinflussen wird, namentlich<br />
durch die neuen Abschreibungsregeln. Wann, inwiefern <strong>und</strong><br />
in welchem Umfang die Auswirkungen des HRM2 auf die Finanzlage<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> durchschlagen<br />
werden, ist nicht vorhersehbar. Die Einschätzung wird erschwert,<br />
weil die meisten Aufwände <strong>und</strong> Erträge der Einwohnergemeinde<br />
umso unpräziser vorausgesagt werden können,<br />
je weiter sie in der Zukunft liegen. Das gilt namentlich<br />
für den Steuerertrag; auch bei gleichbleibendem<br />
Gemeindesteuerfuss schwankt der Ertrag ja - mitunter<br />
spürbar - von Jahr zu Jahr. Eine grosse Unbekannte ist<br />
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
auch die Entwicklung der Zinssätze in den nächsten Jahren.<br />
Wenn der Gemeinderat also an dieser Stelle eine Aussage<br />
zu den Kostenfolgen wagt, so tut er das unter entsprechendem<br />
Vorbehalt.<br />
Investitionen sind für die Einwohnergemeinde mindestens<br />
verb<strong>und</strong>en mit Kapitalfolgekosten (entweder Verzinsung <strong>und</strong><br />
Amortisation von Fremdkapital oder entgehender Zins auf<br />
eigenen Mitteln), mit Betriebsfolgekosten, mit Abschreibungen<br />
(der Entwertung durch Alterung, Abnutzung usw.<br />
Rechnung tragend) <strong>und</strong> vielleicht auch mit Personalfolgekosten.<br />
Abgesehen von den letztgenannten werden diese<br />
Aufwendungen mittels Formeln bzw. gebräuchlicher Prozentsätze<br />
grob berechnet. Das HRM2 bringt die lineare Abschreibung<br />
über eine - je nach Investition - unterschiedliche<br />
Zahl von Jahren mit sich.<br />
Der in dieser Vorlage beantragte Kredit zur Weiterbearbeitung<br />
von „Gio“ wird - sofern es später zur Realisierung<br />
kommen wird - während 35 Jahren (beginnend im Jahr<br />
nach Realisierung) mit Fr. 19‘142.85 pro Jahr abzuschreiben<br />
sein. Was die Kapitalfolgekosten angeht, so würden<br />
solche von Fr. 9‘212.50 pro Jahr resultieren (halbe Nettoinvestition<br />
multipliziert mit Zinssatz Aarg. Kantonalbank<br />
für Darlehen an öffentlichrechtliche Körperschaften<br />
[Fr. 670‘000.-- : 2 x 2,75 %]), wenn die Einwohnergemeinde<br />
670‘000 Franken an Fremdkapital aufnehmen müsste.<br />
Dies muss sie indessen nicht tun, weil sie über ausreichend<br />
eigene (liquide) Mittel verfügt. Allerdings entgeht<br />
ihr bei deren Verwendung der Zinsertrag; dieser liegt<br />
derzeit freilich bei nur 0,8 % p. a. (auf Fr. 670‘000.--<br />
einen Jahreszins von Fr. 5‘360.-- ergebend), wobei die<br />
Zinssätze für Anlagen, wie sie die Gemeinden tätigen dürfen,<br />
sinkende Tendenz aufweisen. Weil es sich beim Kredit<br />
von Fr. 670‘000.-- um einen Planungskredit handelt, erwachsen<br />
der Gemeinde daraus weder Betriebs- noch Personalfolgekosten.<br />
Aus ihm resultiert für sie also eine<br />
jährliche Belastung von Fr. 24‘502.85 (Fr. 19‘142.85 +<br />
Fr. 5‘360.--) resp. von r<strong>und</strong> Fr. 24‘500.--, entsprechend<br />
aktuell 0,37 Steuerprozenten, die zum aktuellen Gemeindesteuerfuss<br />
von 99 % ohne weiteres tragbar ist.<br />
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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />
MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />
Antrag des Gemeinderates:<br />
Für die Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für neues<br />
Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> Ersatzbau für Gebäude Nr.<br />
148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage auf Parzellen 270<br />
<strong>und</strong> 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1) sei ein Verpflichtungskredit<br />
von Fr. 670‘000.-- (Kostenstand September<br />
2012; inkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich allfälliger<br />
teuerungsbedingter Mehrkosten, zu Lasten der Investitionsrechnung<br />
zu bewilligen.<br />
- - -<br />
<strong>Merenschwand</strong>, 8. April 2013<br />
GEMEINDERAT MERENSCHWAND<br />
Der Gemeindeammann:<br />
K. Suter<br />
Der Gemeindeschreiber:<br />
U. J. Alt<br />
- - -<br />
Nachsatz:<br />
Der vorstehende Antrag wurde am 24. Juni 2013 zum Beschluss<br />
erhoben. In der Folge wurde das Referendum dagegen<br />
ergriffen. Die Volksabstimmung ist auf den 24. November<br />
2013 angesetzt worden. Die Abstimmungsvorlage (mit<br />
Argumenten von Komitee „Pro <strong>Merenschwand</strong>“ <strong>und</strong> SVP <strong>Merenschwand</strong>-Benzenschwil<br />
sowie mit erläuterndem Bericht des<br />
Gemeinderates <strong>Merenschwand</strong>) findet sich unter www.merenschwand.ch<br />
/ Aktuelles / News.<br />
5634 <strong>Merenschwand</strong>, 21. Oktober 2013<br />
Gemeindekanzlei<br />
<strong>Merenschwand</strong><br />
8