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Gemeindeorganisation und -verwaltung - Merenschwand

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Traktandum 7:<br />

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr.<br />

670‘000.-- zur Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für<br />

neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> Ersatzbau für Gebäude<br />

Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage auf Parzellen<br />

270 <strong>und</strong> 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1)<br />

7.1 Rechts- <strong>und</strong> Ausgangslage<br />

Das Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)<br />

vom 19. Dezember 1978 bezeichnet den Gemeinderat als Führungs-<br />

<strong>und</strong> Vollzugsorgan der Gemeinde <strong>und</strong> verpflichtet<br />

ihn gleichzeitig, „die Verwaltung zweckmässig <strong>und</strong> fortschrittlich<br />

zu organisieren“ (§ 36 Abs. 1). Das Gesetz<br />

über die Information der Oeffentlichkeit, den Datenschutz<br />

<strong>und</strong> das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 verlangt<br />

in § 12 Abs. 1, dass Personendaten „durch angemessene organisatorische<br />

<strong>und</strong> technische Massnahmen gegen unbefugtes<br />

Bearbeiten geschützt werden“; unter dem Begriff „Bearbeiten“<br />

wird dabei jeder Umgang mit Personendaten verstanden<br />

(§ 3 lit. g), also auch jener an Telefonen <strong>und</strong> Schaltern<br />

der Gemeinde<strong>verwaltung</strong>. Nach § 43 Abs. 1 IDAG sind die<br />

öffentlichen Organe „zu Sicherstellung, Registrierung <strong>und</strong><br />

Bewahrung aller Dokumente verpflichtet, denen für die<br />

Oeffentlichkeit <strong>und</strong> die Wissenschaft Bedeutung zukommt“.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Bestimmungen unterbreitete der<br />

Gemeinderat den Stimmberechtigten im Dezember 2010 Bericht<br />

<strong>und</strong> Antrag zu einem Studienauftrag für ein neues<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude, wobei er ausführte,<br />

- die (damals <strong>und</strong> heute) als solche genutzten Liegenschaften<br />

Kanzleistrasse 8 <strong>und</strong> Rütistrasse 9 der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> würden den Anforderungen<br />

rechtlicher oder bautechnischer Natur nicht mehr genügen,<br />

seien zu klein <strong>und</strong> könnten mit vertretbarem Aufwand<br />

nicht ausreichend vergrössert werden,<br />

- die Gemeinde<strong>verwaltung</strong> arbeite deshalb in gewissen Bereichen<br />

unrationell <strong>und</strong> könne nicht optimal organisiert<br />

werden,<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

- mit der Gemeindezusammenlegung <strong>Merenschwand</strong> - Benzenschwil<br />

am 1. Januar 2012 werde die Einwohnerzahl mutmasslich<br />

auf 3‘300 Personen (*) anwachsen, was die Problematik<br />

verschärfen werde, wobei das Benzenschwiler<br />

Gemeindehaus ebenfalls zu klein sei, um die Verwaltung<br />

einer so grossen Gemeinde aufzunehmen.<br />

Zur Verdeutlichung hielt der Gemeinderat Ende 2010 fest<br />

(Zitat aus seinem damaligen Bericht): „Die Problematik<br />

wird durch die Gemeindezusammenlegung zwar verschärft,<br />

doch entsteht sie nicht durch diese! Vielmehr hat die Gemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> mutmasslich noch gar nie ein von allem<br />

Anfang an Verwaltungszwecken gewidmetes Gebäude errichtet.<br />

Mindestens in den zurückliegenden 50 Jahren jedenfalls<br />

war <strong>und</strong> ist die Gemeinde<strong>verwaltung</strong> in ehemaligen<br />

Schulhäusern untergebracht. Eine Ausnahme bildet die heutige<br />

Liegenschaft Rütistrasse 9, die anstelle eines solchen<br />

gebaut wurde, jedoch - mit Ausnahme des damaligen<br />

Bauamtsbüros - nicht für Verwaltungszwecke im eigentlichen<br />

Sinne, sondern zur Deckung der Bedürfnisse von Feuerwehr,<br />

Zivilschutz <strong>und</strong> gemeindlichem Werkhof <strong>und</strong> im übrigen<br />

zur Wohnnutzung. Dabei kam es bereits in den siebziger<br />

Jahren des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts dazu, dass die gemeindliche<br />

Verwaltung auf zwei Gebäude verteilt wurde,<br />

mit den damit verb<strong>und</strong>enen nachteiligen Folgen. Mit dem<br />

Innenumbau <strong>und</strong> der Nutzung des ganzen Gebäudes an der<br />

Kanzleistrasse 8 als Gemeindehaus vor 20 Jahren entschärfte<br />

sich die Problematik, wegen des einsetzenden<br />

Bevölkerungswachstums allerdings für weit weniger lange<br />

als angenommen. Dieses hatte im übrigen aber sehr wohl<br />

sein Gutes: Die Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> stünde<br />

heute finanziell nicht so gut da, wie sie es tut; Ende<br />

1990 war sie mit r<strong>und</strong> 12,3 Mio. Franken verschuldet, Ende<br />

2009 besass sie r<strong>und</strong> 2,2 Mio. Franken Eigenkapital, <strong>und</strong><br />

dazwischen waren ihr Investitionen zu Gunsten ihrer Einwohnerschaft<br />

<strong>und</strong> der Allgemeinheit in zweistelliger Millionenhöhe<br />

möglich! Der Gemeindesteuerfuss lag 1990 bei<br />

117 %, 1995 bei maximalen 121 % <strong>und</strong> ist seither auf 99 %<br />

gesunken. Dass <strong>Merenschwand</strong> heute auch dann Standort einer<br />

Gemeindeschul-Oberstufe wäre, wenn das Bevölkerungswachstum<br />

(in <strong>Merenschwand</strong> <strong>und</strong> in den der Oberstufe angeschlossenen<br />

Nachbargemeinden) nicht eingetreten wäre,<br />

darf bezweifelt werden.“<br />

Der Souverän hiess folgenden Antrag des Gemeinderates<br />

gut: „Für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf Par-<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

zellen 265 <strong>und</strong> 270 in erster Priorität sowie auf Parzellen<br />

203, 202, 139, 199 <strong>und</strong> 200 in zweiter Priorität sei<br />

ein Studienauftrag auf Einladung zu erteilen, <strong>und</strong> es sei<br />

dafür sowie für Begleitung <strong>und</strong> Beratung des Gemeinderates<br />

in dem Verfahren durch ein Architekturbüro ein Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 100‘000.-- (Kostenstand September<br />

2010; inkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter<br />

Mehrkosten, zu Lasten der Investitionsrechnung<br />

zu bewilligen.“<br />

In der Folge wurde der Studienauftrag erteilt, d. h. ein<br />

einstufiger Projektwettbewerb im Einladungsverfahren unter<br />

acht Architekten(gemeinschaften) durchgeführt. Das<br />

Beurteilungsgremium (Jury) wies im November 2011 dem Projekt<br />

„Gio“ der Arbeitsgemeinschaft Imhof Nyffeler mit<br />

Joos & Mathys, Architekten ETH SIA BSA, Zürich, den ersten<br />

Rang zu. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung<br />

<strong>und</strong> wählte „Gio“ zur Weiterbearbeitung <strong>und</strong> - unter dem<br />

Vorbehalt, dass der Souverän entsprechend beschliessen<br />

werde <strong>und</strong> die Baubewilligung werde erwirkt werden können<br />

- zur Realisierung aus. Ende Februar 2012 sind alle acht<br />

eingegangenen Projekte ausgestellt <strong>und</strong> der Oeffentlichkeit<br />

erläutert worden.<br />

(* Die damaligen Gemeinden <strong>Merenschwand</strong> <strong>und</strong> Benzenschwil<br />

umfassten Ende 2011 total 3‘272 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

[<strong>Merenschwand</strong> 2‘719, Benzenschwil 556]). Ende 2012<br />

lag die Einwohnerzahl der neuen Gemeinde <strong>Merenschwand</strong> um<br />

99 Personen höher, also bei 3‘371 Personen.)<br />

7.2 Ausführungen zum Standort (Parzellen 270 <strong>und</strong> 265)<br />

Der Projektwettbewerb hat eine Frage unzweifelhaft beantwortet,<br />

nämlich die, ob die Parzellen 270 <strong>und</strong> 265 für den<br />

Bau eines Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäudes in der benötigten<br />

Grösse geeignet seien. Sie sind es, <strong>und</strong> sie bieten auch<br />

Platz für einen Ersatzbau an der Stelle des abgebrannten<br />

Wohnhauses Nr. 148 mit ehemaliger Bäckerei <strong>und</strong> früherem<br />

Verkaufsladen (ein Ersatzbau ist die Voraussetzung dafür,<br />

dass der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> als der Geschädigten<br />

die volle Brandversicherungsleistung ausgerichtet<br />

wird). Damit stehen die anderen im vorne zitierten Antrag<br />

aufgezählten Gr<strong>und</strong>stücke (<strong>und</strong> die dort benachbarte Par-<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

zelle 138) der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> für andere<br />

Zwecke zur Verfügung (wobei die Neuüberbauung mit Wohnungen<br />

<strong>und</strong> eventuell Gewerbeanteil im Vordergr<strong>und</strong> steht).<br />

Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 sind zentral gelegen, unmittelbar<br />

westlich der heutigen Verzweigung von Bremgarten-<br />

/Luzernstrasse <strong>und</strong> Zürichstrasse bzw. des dort vorgesehenen<br />

Kreisels. Die beiden Gr<strong>und</strong>stücke umfassen heute zusammen<br />

22,25 Aren Fläche <strong>und</strong> liegen in der dreigeschossigen<br />

Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone. Sie gingen aus einer Erbteilung<br />

hervor. 2006 kaufte die Ortsbürgergemeinde <strong>Merenschwand</strong><br />

die Parzelle 270 <strong>und</strong> veräusserte sie 2007 der<br />

Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong>. Diese erwarb anno 2009<br />

die Parzelle 265 hinzu. In ihrer Bilanz figurierten<br />

- Parzelle 265 mit Gebäuden Nrn. 147,<br />

148 <strong>und</strong> 339 mit dem Kaufpreis von Fr. 565‘605.35<br />

- Parzelle 270 mit Gebäude Nr. 384<br />

mit dem Kaufpreis samt Vertragskostenanteil<br />

von Fr. 517‘301.10<br />

zusammen also mit Fr. 1‘082‘906.45<br />

Diese Investitionen der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> von Fr. 1‘082‘906.45<br />

erhöhten sich (Vertragskostenanteil<br />

bei Parzelle 265 <strong>und</strong> Aufwand nach<br />

Brand) um Fr. 79‘553.65<br />

auf Fr. 1‘162‘460.10<br />

Entgegenzusetzen ist die Teilleistung<br />

der Aarg. Gebäudeversicherung für Gebäude<br />

Nrn. 148 <strong>und</strong> 339 (Zeitwert) von Fr. 419‘435.60<br />

so dass restanzlich verbleiben Fr. 743‘024.50<br />

Hinzu kommen die Abbruchkosten für die Gebäude Nrn. 147<br />

<strong>und</strong> 384, die im Zeitpunkt der Formulierung dieses Berichtes<br />

noch nicht feststehen (der Abbruch ist auf Ende April<br />

2013 terminiert), aber grob auf Fr. 50‘000.-- geschätzt<br />

werden.<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Zwischen dem Zeitwert <strong>und</strong> der von der Versicherung festgesetzten<br />

Schadensumme besteht eine von ihr zurückbehaltene<br />

Differenz von Fr. 138‘661.40. Darauf hat die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> nur Anspruch, wenn innerhalb von<br />

drei Jahren nach dem Eintritt des Gebäude-Totalschadens<br />

resp. innert von der Versicherung erstreckter Frist am<br />

gleichen Standort der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung<br />

erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />

das Projekt „Gio“ dieser Forderung entspricht.<br />

Die Parzellen 265 <strong>und</strong> 270 wurden gemeindlicherseits nicht<br />

etwa mit der Absicht erworben, darauf ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude<br />

zu errichten, sondern im Wissen um die<br />

Bedeutung dieser beiden Gr<strong>und</strong>stücke in städtebaulicher<br />

Hinsicht <strong>und</strong> um dem Umstand, dass sich eine dieser Bedeutung<br />

gerecht werdende Neunutzung bzw. Neuüberbauung angesichts<br />

der eher geringen Fläche des einzelnen Gr<strong>und</strong>stükkes<br />

<strong>und</strong> der Tatsache, dass das Gebäude Nr. 148 als solches<br />

mit Strukturerhaltung kommunal geschützt war, nur<br />

bewerkstelligen lasse, wenn sie sich auf beide Parzellen<br />

erstrecken könne. Der Gemeinderat hatte anfangs 2010 in<br />

Aussicht genommen, sich vertieft mit der künftigen Nutzung<br />

des Areales zu befassen, hatte das aber bis zum<br />

Brand (am 2. Juli 2010) noch nicht getan.<br />

Dieser liess die Sache dringend werden, denn unbestimmt<br />

lange sollten weder die Brandruinen stehen noch nach ihrer<br />

Entfernung das Gelände ohne neue Hochbauten bleiben.<br />

Die gebäudeversicherungsrechtliche Situation, wie sie<br />

vorstehend skizziert ist, untermauerte die neue Ausgangslage.<br />

Es war also nach einer Neunutzung des Areales zu<br />

suchen, die der dem Gr<strong>und</strong>stückskauf zugr<strong>und</strong>e gelegten Absicht<br />

gerecht werde. Das Projekt „Gio“ tut das.<br />

7.3 Planungsbedarf <strong>und</strong> -kosten; Kostenfolgen im Lichte<br />

der ab 2014 geltenden Rechnungslegungsvorschriften<br />

Einleitend ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Kosten<br />

des von den Stimmberechtigten beschlossenen Studienauftrages<br />

für ein neues Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude auf<br />

Fr. 112‘299.90 belaufen haben (vgl. am 25. Juni 2012 vom<br />

Souverän genehmigte Kreditabrechnung).<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Der Gemeinderat schlägt nun als zweiten Schritt auf dem<br />

Weg zu diesem Neubau <strong>und</strong> zu einem Ersatzbau für das frühere<br />

Gebäude Nr. 148 vor, das Projekt „Gio“ weiterzubearbeiten.<br />

Das heisst: Das Ausführungsprojekt <strong>und</strong> der Kostenvoranschlag<br />

(entsprechend 30 % der Architekturleistungen<br />

nach SIA-Norm 102) sowie das Terminprogramm sollen<br />

erstellt werden. Die dafür berechneten Kosten von Fr.<br />

670‘000.-- setzen sich zusammen aus Honoraren für Architekturleistungen,<br />

Teilleistungen von Bau- <strong>und</strong> Fachingenieuren,<br />

Baunebenkosten sowie Aufwendungen der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Merenschwand</strong> selber.<br />

Anschliessend wird der Gemeinderat dem Souverän zum Entscheid<br />

vorlegen, ob er - als dritten Schritt - das neue<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> den Ersatzbau für das Gebäude<br />

Nr. 148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage (allenfalls<br />

in Etappen) realisieren, das Baugesuch dafür lancieren<br />

<strong>und</strong> den Baukredit bereitstellen wolle.<br />

Zu den Kostenfolgen wird hier etwas weiter ausgeholt,<br />

weil die Aargauer Gemeinden am 1. Januar 2014 ihre Rechnungslegung<br />

umzustellen haben werden, denn an diesem Tag<br />

werden die vom Grossen Rat dafür beschlossene Gemeindegesetz-Teilrevision<br />

sowie die vom Regierungsrat erlassene<br />

neue Finanzverordnung in Kraft treten:<br />

Das dann wirksam werdende HRM2 (harmonisiertes Rechnungsmodell)<br />

beeinflusst bereits das vorstehend umschriebene<br />

Geschäft, weil dessen Kosten mit Sicherheit nicht bis<br />

Ende 2013 vollumfänglich angefallen sein werden. Das HRM2<br />

wird die gemeindliche Rechnungslegung vielleicht nicht<br />

auf den Kopf stellen, sie aber doch erheblich verändern.<br />

Zwar wird sich deshalb die Finanzlage der Gemeinden am 1.<br />

Januar 2014 weder verbessern noch verschlechtern, doch<br />

ist damit zu rechnen, dass die neue Rechnungslegung ihre<br />

Entwicklung längerfristig beeinflussen wird, namentlich<br />

durch die neuen Abschreibungsregeln. Wann, inwiefern <strong>und</strong><br />

in welchem Umfang die Auswirkungen des HRM2 auf die Finanzlage<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Merenschwand</strong> durchschlagen<br />

werden, ist nicht vorhersehbar. Die Einschätzung wird erschwert,<br />

weil die meisten Aufwände <strong>und</strong> Erträge der Einwohnergemeinde<br />

umso unpräziser vorausgesagt werden können,<br />

je weiter sie in der Zukunft liegen. Das gilt namentlich<br />

für den Steuerertrag; auch bei gleichbleibendem<br />

Gemeindesteuerfuss schwankt der Ertrag ja - mitunter<br />

spürbar - von Jahr zu Jahr. Eine grosse Unbekannte ist<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

auch die Entwicklung der Zinssätze in den nächsten Jahren.<br />

Wenn der Gemeinderat also an dieser Stelle eine Aussage<br />

zu den Kostenfolgen wagt, so tut er das unter entsprechendem<br />

Vorbehalt.<br />

Investitionen sind für die Einwohnergemeinde mindestens<br />

verb<strong>und</strong>en mit Kapitalfolgekosten (entweder Verzinsung <strong>und</strong><br />

Amortisation von Fremdkapital oder entgehender Zins auf<br />

eigenen Mitteln), mit Betriebsfolgekosten, mit Abschreibungen<br />

(der Entwertung durch Alterung, Abnutzung usw.<br />

Rechnung tragend) <strong>und</strong> vielleicht auch mit Personalfolgekosten.<br />

Abgesehen von den letztgenannten werden diese<br />

Aufwendungen mittels Formeln bzw. gebräuchlicher Prozentsätze<br />

grob berechnet. Das HRM2 bringt die lineare Abschreibung<br />

über eine - je nach Investition - unterschiedliche<br />

Zahl von Jahren mit sich.<br />

Der in dieser Vorlage beantragte Kredit zur Weiterbearbeitung<br />

von „Gio“ wird - sofern es später zur Realisierung<br />

kommen wird - während 35 Jahren (beginnend im Jahr<br />

nach Realisierung) mit Fr. 19‘142.85 pro Jahr abzuschreiben<br />

sein. Was die Kapitalfolgekosten angeht, so würden<br />

solche von Fr. 9‘212.50 pro Jahr resultieren (halbe Nettoinvestition<br />

multipliziert mit Zinssatz Aarg. Kantonalbank<br />

für Darlehen an öffentlichrechtliche Körperschaften<br />

[Fr. 670‘000.-- : 2 x 2,75 %]), wenn die Einwohnergemeinde<br />

670‘000 Franken an Fremdkapital aufnehmen müsste.<br />

Dies muss sie indessen nicht tun, weil sie über ausreichend<br />

eigene (liquide) Mittel verfügt. Allerdings entgeht<br />

ihr bei deren Verwendung der Zinsertrag; dieser liegt<br />

derzeit freilich bei nur 0,8 % p. a. (auf Fr. 670‘000.--<br />

einen Jahreszins von Fr. 5‘360.-- ergebend), wobei die<br />

Zinssätze für Anlagen, wie sie die Gemeinden tätigen dürfen,<br />

sinkende Tendenz aufweisen. Weil es sich beim Kredit<br />

von Fr. 670‘000.-- um einen Planungskredit handelt, erwachsen<br />

der Gemeinde daraus weder Betriebs- noch Personalfolgekosten.<br />

Aus ihm resultiert für sie also eine<br />

jährliche Belastung von Fr. 24‘502.85 (Fr. 19‘142.85 +<br />

Fr. 5‘360.--) resp. von r<strong>und</strong> Fr. 24‘500.--, entsprechend<br />

aktuell 0,37 Steuerprozenten, die zum aktuellen Gemeindesteuerfuss<br />

von 99 % ohne weiteres tragbar ist.<br />

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BERICHT UND ANTRAG AN DIE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

MERENSCHWAND VOM 24. JUNI 2013<br />

Antrag des Gemeinderates:<br />

Für die Weiterbearbeitung des Projektes „Gio“ für neues<br />

Gemeinde<strong>verwaltung</strong>sgebäude <strong>und</strong> Ersatzbau für Gebäude Nr.<br />

148 samt Umgebung <strong>und</strong> Unterflurgarage auf Parzellen 270<br />

<strong>und</strong> 265 (Luzernstr. 2 / Bremgartenstr. 1) sei ein Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 670‘000.-- (Kostenstand September<br />

2012; inkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich allfälliger<br />

teuerungsbedingter Mehrkosten, zu Lasten der Investitionsrechnung<br />

zu bewilligen.<br />

- - -<br />

<strong>Merenschwand</strong>, 8. April 2013<br />

GEMEINDERAT MERENSCHWAND<br />

Der Gemeindeammann:<br />

K. Suter<br />

Der Gemeindeschreiber:<br />

U. J. Alt<br />

- - -<br />

Nachsatz:<br />

Der vorstehende Antrag wurde am 24. Juni 2013 zum Beschluss<br />

erhoben. In der Folge wurde das Referendum dagegen<br />

ergriffen. Die Volksabstimmung ist auf den 24. November<br />

2013 angesetzt worden. Die Abstimmungsvorlage (mit<br />

Argumenten von Komitee „Pro <strong>Merenschwand</strong>“ <strong>und</strong> SVP <strong>Merenschwand</strong>-Benzenschwil<br />

sowie mit erläuterndem Bericht des<br />

Gemeinderates <strong>Merenschwand</strong>) findet sich unter www.merenschwand.ch<br />

/ Aktuelles / News.<br />

5634 <strong>Merenschwand</strong>, 21. Oktober 2013<br />

Gemeindekanzlei<br />

<strong>Merenschwand</strong><br />

8

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