Nr. 5/2006 Thüringer Staatsanzeiger Seite 147 Dienststelle Anlage 7 H Dienstreise Q Aus-und Fortbildungsreise Antrag, <strong>Anordnung</strong>/<strong>Genehmigung</strong>, Sammelabrechnung - Nur für Dienstgeschäfte gleicher Art verwenden! Antragsteller/in Name, Vorname - Dienstort Personal-, Arbeitsgebietsnummer Hausruf PLZ, Wohnort, Straße, HsNr. PLZ, Wohnort der Familie (falls abweichend) PLZ, Ort des vorübergehenden Aufenthalts (z.B. Urlaubsort)-nur angeben bei Verbindung mit Privatreise (§ 13 ThürRKG) Reiseziel und -zweck geplanter Reiseverlauf Beginn der Reise an G G Wohnung G Dienststelle Q vorübergeh. Aufenthaltsort Datum, Uhrzeit Familienwohnort l Ende der Reise an G vorübergeh. Aufenthaltsort Datum, Uhrzeit G Wohnung G Dienststelle G Familienwohnort l Beförderungsmittel öffentliche G Beförderungsmittel G BahnCard vorhanden Q Selbstfahrer- Dienst-Kfz G Dienst-Kfz mit Fahrer G privates .Kraftfahrzeug D tägliche Rückkehr an Wohnort Unterkunft des G Amtes wegen steht bereit. Beginn Dienstgeschäft (Datum, Uhrzeit) Ende Dienstgeschäft (Datum, Uhrzeit) G privates zweirädriges Kfz Sonstiges Fahrkarte/Flugschein (von-bis)-oder Bereitstellung bei Dienstfahrzeug (Ort, Datum, Uhrzeit) Produktklasse Hinfahrt Produktklasse Rückfahrt [ IGE G IC/EG G IGE Q IC/EG Q Unterkunftskosten liegen über Städtekatalog (§ 7 ThürRKG) Begründung: • Sonstige Erläuterungen Mitfahrer/in (bei) -jede/rMitfahrer/in muss ebenfalls einen Dienstreiseantrag stellen - Name, Stellenzeichen, ggf. Dienststelle Der Fahrer ist D Dienstreisender D Trennungsgeldempfänger mit Anspruch auf Fahrkostenersatz Ergänzende Angaben | | Ergänzende Angaben, zum Beispiel zum Beförderungsmittel, zur Verbindung mit- einer Urlaubs- oder Privatreise oder zur Kostenerstattung durch Dritte, sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt. l l Auf die zustehende Reisekostenvergütung wird in folgendem Umfang verzichtet: Entscheidung Bei unterbliebener Entscheidung gilt die Die Reise wird wie Reise wie beantragt als G beantragt genehmigt. genehmigt. <strong>Anordnung</strong> Abweichend vom oder ergänzend zum Antrag wird angeordnet Benutzung regelmäßig verkehrender G Beförderungsmittel aus dienstlichen Gründen Benutzung eines Dienstkraftfahrzeuges G aus dienstlichen Gründen Datum, Unterschrift ergänzende <strong>Anordnung</strong>en Benutzung eines Erhebliche dienstliche Gründe an privaten der Nutzung des privaten Kfz (§ 5 Abs. 2) Kfz gemäß Q wurden anerkannt §5 ThürRKG rj |iegen vor-Begründung: Abschlagszahlung- kann in Höhe von 80 % beantragt werden, Ja, Betrag wenn die Reisekostenvergütung voraussichtlich 100 Euro | | nein je Reise übersteigt. Erklärung, Datum, Unterschrift Die unten abgedruckten Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Soweit mir ein Selbstfahrer-Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, versichere ich, im Besitz einer gültigen Fährerlaubnis zu sein. Beauftragte/r für den Haushalt/Titelverwalter/in ggf. auf gesondertem Blatt Erhebliche dienstliche Gründe für die Benutzung eines privaten Kfz (§ 5 Abs. 2) werden Die Notwendigkeit höherer Übernachtungskosten (§ 7 Abs. 1 - i.V.m. ThürRKGVwV) wird Sichtvermerke Vertreter/in Vorgesetzte/r Haushaltsmittel vor- - handen bei (Kap.-Titel) Fahrdienstleiter: Ein Dienst-Kfz steht - nicht* - zur Verfügung G als Selbstfahrer G mit Kraftfahrer * ggf. streichen anerkannt. fj nicht anerkannt. anerkannt. nicht anerkannt. Zu § 3 Abs. 3 Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG): Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Reise zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendig waren. Steht für die Fahrten zürn und vom Geschäftsort ein Dienstkraftfahrzeug zur Verfügung, wird Fahrkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung nur gewährt, wenn die Benutzung des anderen Beförderungsmittels genehmigt worden ist oder nachträglich genehmigt wird. Zur Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (§ 5 ThürRKG): 1. Die Benutzung des privaten Kfz. anlässlich von Dienstreisen oder Aus- und Fortbildungsreisen liegt grundsätzlich-in der Verantwortung des Berechtigten. Ein Ersatz von Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug nach der Sachschadensrichtlinie kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn erhebliche dienstliche Gründe an der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges vor Dienstreisebeginn schriftlich anerkannt wurden (§ 5 Abs. 2 ThürRKG). Eine nachträgliche Anerkennung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig. 2. Unfälle eines Beamten mit einem Körperschaden während einer Dienstreise oder einer Aus- und Fortbildungsreise sind in der Regel Dienstunfälle (§ 31 BeamtVG). Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Unfallfürsorge und Sachschadenersatz nach dem BeamtVG gewährt werden. 3. Ist die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels angeordnet und benutzt der Dienstreisende trotzdem ein privates Kraftfahrzeug, kann ein Unfall nur dann ein Dienstunfall im Sinne des §31 BeamtVG sein, wenn nachträglich die <strong>Genehmigung</strong> zum Benutzen des privaten Kraftfahrzeuges erteilt wird. Ausgabe DB-Fahrkarte TFM1700.02.2C /1700.03.6E Stand 2006 Karten-Nr.. Datum, Nz. Zahlung Abschlag HUL-Nr. Datum, Nz.
Seite 148 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2006 Monat, Jahr Datum 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Reiseve Beginn '05 NJ .c 13 Bankverbindung bitte unter „Bemerkungen" ausfüllen - lElab Wohnung* . cj D D D U D D D D D D ü D ü D D D D ü D D U D D D D P U D D D D D D U