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Anordnung/Genehmigung - GEW Thüringen

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Nr. 5/2006 Thüringer Staatsanzeiger Seite 147<br />

Dienststelle Anlage 7<br />

H Dienstreise Q Aus-und Fortbildungsreise<br />

Antrag, <strong>Anordnung</strong>/<strong>Genehmigung</strong>, Sammelabrechnung -<br />

Nur für Dienstgeschäfte<br />

gleicher Art verwenden!<br />

Antragsteller/in<br />

Name, Vorname - Dienstort Personal-, Arbeitsgebietsnummer Hausruf<br />

PLZ, Wohnort, Straße, HsNr. PLZ, Wohnort der Familie (falls abweichend) PLZ, Ort des vorübergehenden Aufenthalts<br />

(z.B. Urlaubsort)-nur angeben bei<br />

Verbindung mit Privatreise (§ 13 ThürRKG)<br />

Reiseziel und -zweck<br />

geplanter Reiseverlauf<br />

Beginn der Reise an G<br />

G Wohnung G Dienststelle Q<br />

vorübergeh. Aufenthaltsort Datum, Uhrzeit<br />

Familienwohnort l<br />

Ende der Reise an G vorübergeh. Aufenthaltsort Datum, Uhrzeit<br />

G Wohnung G Dienststelle G Familienwohnort l<br />

Beförderungsmittel<br />

öffentliche<br />

G Beförderungsmittel<br />

G BahnCard<br />

vorhanden<br />

Q Selbstfahrer-<br />

Dienst-Kfz<br />

G Dienst-Kfz<br />

mit Fahrer<br />

G privates<br />

.Kraftfahrzeug<br />

D tägliche Rückkehr<br />

an Wohnort<br />

Unterkunft des<br />

G Amtes wegen<br />

steht bereit.<br />

Beginn Dienstgeschäft (Datum, Uhrzeit)<br />

Ende Dienstgeschäft (Datum, Uhrzeit)<br />

G privates zweirädriges<br />

Kfz<br />

Sonstiges<br />

Fahrkarte/Flugschein (von-bis)-oder Bereitstellung bei Dienstfahrzeug (Ort, Datum, Uhrzeit) Produktklasse Hinfahrt Produktklasse Rückfahrt<br />

[ IGE G IC/EG G IGE Q IC/EG<br />

Q Unterkunftskosten liegen über Städtekatalog (§ 7 ThürRKG)<br />

Begründung: •<br />

Sonstige Erläuterungen<br />

Mitfahrer/in (bei) -jede/rMitfahrer/in muss ebenfalls einen Dienstreiseantrag stellen -<br />

Name, Stellenzeichen, ggf. Dienststelle Der Fahrer ist D Dienstreisender<br />

D Trennungsgeldempfänger mit<br />

Anspruch auf Fahrkostenersatz<br />

Ergänzende Angaben<br />

| | Ergänzende Angaben, zum Beispiel zum Beförderungsmittel, zur<br />

Verbindung mit- einer Urlaubs- oder Privatreise oder zur<br />

Kostenerstattung durch Dritte, sind auf einem gesonderten Blatt<br />

beigefügt.<br />

l l Auf die zustehende Reisekostenvergütung wird in folgendem<br />

Umfang verzichtet:<br />

Entscheidung<br />

Bei unterbliebener<br />

Entscheidung gilt die<br />

Die Reise wird wie Reise wie beantragt als<br />

G beantragt genehmigt.<br />

genehmigt.<br />

<strong>Anordnung</strong><br />

Abweichend vom oder ergänzend zum Antrag wird angeordnet<br />

Benutzung regelmäßig verkehrender<br />

G Beförderungsmittel aus dienstlichen Gründen<br />

Benutzung eines Dienstkraftfahrzeuges<br />

G aus dienstlichen Gründen<br />

Datum, Unterschrift ergänzende <strong>Anordnung</strong>en<br />

Benutzung eines Erhebliche dienstliche Gründe an<br />

privaten der Nutzung des privaten Kfz (§ 5 Abs. 2)<br />

Kfz gemäß Q wurden anerkannt<br />

§5 ThürRKG rj |iegen vor-Begründung:<br />

Abschlagszahlung- kann in Höhe von 80 % beantragt werden,<br />

Ja, Betrag wenn die Reisekostenvergütung<br />

voraussichtlich 100 Euro<br />

| | nein<br />

je Reise übersteigt.<br />

Erklärung, Datum, Unterschrift<br />

Die unten abgedruckten Hinweise habe ich zur Kenntnis<br />

genommen. Soweit mir ein Selbstfahrer-Dienstfahrzeug zur<br />

Verfügung gestellt wird, versichere ich, im Besitz einer<br />

gültigen Fährerlaubnis zu sein.<br />

Beauftragte/r für den Haushalt/Titelverwalter/in<br />

ggf. auf gesondertem Blatt<br />

Erhebliche dienstliche Gründe für die Benutzung<br />

eines privaten Kfz (§ 5 Abs. 2) werden<br />

Die Notwendigkeit höherer Übernachtungskosten<br />

(§ 7 Abs. 1 - i.V.m. ThürRKGVwV) wird<br />

Sichtvermerke<br />

Vertreter/in Vorgesetzte/r<br />

Haushaltsmittel vor- -<br />

handen bei (Kap.-Titel)<br />

Fahrdienstleiter:<br />

Ein Dienst-Kfz steht - nicht* - zur Verfügung<br />

G als Selbstfahrer G mit Kraftfahrer * ggf. streichen<br />

anerkannt. fj nicht anerkannt.<br />

anerkannt. nicht anerkannt.<br />

Zu § 3 Abs. 3 Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG):<br />

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Reise zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendig waren. Steht für<br />

die Fahrten zürn und vom Geschäftsort ein Dienstkraftfahrzeug zur Verfügung, wird Fahrkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung nur gewährt, wenn die<br />

Benutzung des anderen Beförderungsmittels genehmigt worden ist oder nachträglich genehmigt wird.<br />

Zur Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (§ 5 ThürRKG):<br />

1. Die Benutzung des privaten Kfz. anlässlich von Dienstreisen oder Aus- und Fortbildungsreisen liegt grundsätzlich-in der Verantwortung des Berechtigten. Ein<br />

Ersatz von Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug nach der Sachschadensrichtlinie kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn erhebliche dienstliche<br />

Gründe an der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges vor Dienstreisebeginn schriftlich anerkannt wurden (§ 5 Abs. 2 ThürRKG). Eine nachträgliche Anerkennung ist<br />

nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig.<br />

2. Unfälle eines Beamten mit einem Körperschaden während einer Dienstreise oder einer Aus- und Fortbildungsreise sind in der Regel Dienstunfälle (§ 31<br />

BeamtVG). Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Unfallfürsorge und Sachschadenersatz nach dem BeamtVG gewährt werden.<br />

3. Ist die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels angeordnet und benutzt der Dienstreisende trotzdem ein privates Kraftfahrzeug, kann ein Unfall nur<br />

dann ein Dienstunfall im Sinne des §31 BeamtVG sein, wenn nachträglich die <strong>Genehmigung</strong> zum Benutzen des privaten Kraftfahrzeuges erteilt wird.<br />

Ausgabe<br />

DB-Fahrkarte<br />

TFM1700.02.2C /1700.03.6E Stand 2006<br />

Karten-Nr.. Datum, Nz. Zahlung<br />

Abschlag<br />

HUL-Nr. Datum, Nz.

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