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Anordnung/Genehmigung - GEW Thüringen

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Nr. 5/2006 Thüringer Staatsanzeiger Seite 139<br />

Dienststelle Anlage 2<br />

O Dienstreise ö Aus- und Fortbildungsreise<br />

-Antrag, <strong>Anordnung</strong>/<strong>Genehmigung</strong>, Abrechnung -<br />

Antragsteller/in<br />

Name, Vorname Personal-, Arbeitsgebietsnummer<br />

200<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw.<br />

*nicht Zutreffendes streichen<br />

PLZ, Wohnort, Straße, HsNr. PLZ, Wohnort der Familie (falls abweichend) PLZ, Ort des vorübergehenden Aufenthalts<br />

(z.B. Urlaubsört)-nur angeben bei<br />

Verbindung mit Privatreise (§ 13 ThürRKG)<br />

Reiseziel und -zweck<br />

geplanter Reiseverlauf<br />

Beginn der Reise an \~\ vorübergeh. Aufenthaltsort Datum, Uhrzeit<br />

l l Wohnung l l Dienststelle l l Familienwohnort<br />

Ende der Reise an | | vorübergeh. Aufenthaltsort Datum, Uhrzeit<br />

l l Wohnung l l Dienststelle l l Familienwohnort<br />

Beförderungsmittel<br />

öffentliche<br />

| | Beförderungs- | |<br />

mittel<br />

BahnCard i—i Selbstfahrer- '<br />

vorhanden *—' Dienstfahrzeug j<br />

i—l Dienstfahrzeug i—i privates<br />

'—' mit Fahrer '—' Kraftfahrzeug<br />

Fahrkarte/Flugschein (von - bis) oder Bereitstellung bei Dienstfahrzeug (Ort, Datum, Uhrzeit)<br />

D Unterkunftskosten liegen über Städtekatalog (§ 7 ThürRKG)<br />

Begründung:<br />

Sonstige Erläuterungen:<br />

Mitfahrer/in (bei) -jede/r Mitfahrer/in muss ebenfalls einen Dienstreiseantrag stellen -.<br />

Name, Stellenzeichen, ggf. Dienststelle<br />

Ergänzende Angaben<br />

| | Ergänzende Angaben, zum Beispiel zum<br />

Beförderungsmittel, zur Verbindung mit einer Urlaubsoder<br />

Privatreise oder zur Kostenerstattung durch Dritte,<br />

sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt.<br />

Auf die zustehende Reisekostenvergütung wird in<br />

D folgendem Umfang verzichtet:-<br />

Entscheidung<br />

Die Reise wird wie<br />

D beantragt genehmigt.<br />

<strong>Anordnung</strong><br />

Bei unterbliebener<br />

Entscheidung gilt die<br />

Reise wie beantragt<br />

als genehmigt.<br />

Abweichend vom oder ergänzend zum Antrag wird angeordnet<br />

Benutzung regelmäßig verkehrender<br />

l l Beförderungsmittel aus dienstlichen Gründen<br />

Benutzung eines Dienstkraftfahrzeuges<br />

[ l aus dienstlichen Gründen<br />

l—r tägliche Rück-<br />

'—' kehr an Wohnort<br />

Unterkunft des<br />

l l Amtes wegen<br />

steht bereit.<br />

Beginn Dienstgeschäft (Datum, Uhrzeit)<br />

Ende Dienstgeschäft (Datum, Uhrzeit)<br />

i—l priv. zweirädriges<br />

'—' Kraftfahrzeug<br />

Sonstiges<br />

Produktklasse Hinfahrt Produktklasse Rückfahrt<br />

D 'CE D IC/EC D ICE D IC/EC<br />

Benutzung Erhebliche dienstliche Gründe an<br />

eines privaten der Nutzung des privaten Kfz (§ 5 Abs. 2)<br />

fl wurden anerkannt<br />

l l liegen vor-Begründung:<br />

Abschlagszahlung - kann in Höhe von 80 % beantragt werden, wenn die<br />

.—- " Ja, Betrag<br />

|_J nein<br />

Erklärung, Datum, Unterschrift<br />

Die unten abgedruckten Hinweise habe ich zur Kenntnis<br />

genommen. Soweit mir ein Selbstfahrer-Dienstfahrzeug zur<br />

Verfügung gestellt wird, versichere ich, im Besitz einer<br />

gültigen Fahrerlaubnis zu sein.<br />

Beauftragte/r für den Haushalt/Titelverwalter/in<br />

ggf. auf gesondertem Blatt<br />

Erhebliche dienstliche Gründe für die Benutzung<br />

eines privaten Kfz (§ 5 Abs. 2) werden<br />

Die Notwendigkeit höherer Übernachtungskosten<br />

(§ 7 Abs. 1 - i.V.m. ThürRKGVwV) wird<br />

Datum, Unterschrift ergänzende <strong>Anordnung</strong>en<br />

Reisekostenvergütung .<br />

voraussichtlich 100 Euro<br />

je Reise übersteigt.<br />

Sichtvermerke<br />

Vertreter/in Vorgesetzte/r<br />

Haushaltsmittel vorhanden<br />

bei (Kap.-Titel)<br />

Fahrdienstleiter:<br />

Ein Dienst-Kfz steht - nicht* - zur Verfügung<br />

O als Selbstfahrer G mit Kraftfahrer * ggf. streichen<br />

| | anerkannt. | | nicht anerkannt.<br />

| | anerkannt. | | nicht anerkannt.<br />

Zu § 3 Abs. 3 Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG):<br />

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Reise zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendig waren. Steht für die<br />

Fahrten zum und vom Geschäftsort ein Dienstkraftfahrzeug zur Verfügung, wird Fahrkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung nur gewährt, wenn die Benutzung<br />

des anderen Beförderungsmittels genehmigt worden ist oder nachträglich genehmigt wird.<br />

Zur Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (§ 5 ThürRKG):<br />

1. Die Benutzung des privaten Kfz. anlässlich von Dienstreisen oder Aus- und Fortbildungsreisen liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Berechtigten. Ein Ersatz von<br />

Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug nach der Sachschadensrichtlinie kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn erhebliche dienstliche Gründe an der Nutzung<br />

des privaten Kraftfahrzeuges vor Dienstreisebeginn schriftlich anerkannt wurden (§ 5 Abs. 2 ThürRKG). Eine nachträgliche Anerkennung ist nur in besonders begründeten<br />

Ausnahmefällen zulässig.<br />

2. Unfälle'eines Beamten mit einem Körperschaden während einer Dienstreise oder einer Aus- und Fortbildungsreise sind in der Regel Dienstunfälle (§ 31 BeamtVG). Bei<br />

Vorliegen der Voraussetzungen können Unfallfürsorge und Sachschadenersatz nach dem BeamtVG gewährt werden.<br />

3. Ist die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels angeordnet und benutzt der Dienstreisende trotzdem ein privates Kraftfahrzeug, kann ein Unfall nur dann ein<br />

Dienstunfall im Sinne des §31 BeamtVG sein, wenn nachträglich die <strong>Genehmigung</strong> zum Benutzen des privaten Kraftfahrzeuges erteilt wird.<br />

Ausgabe<br />

DB-Fahrkarte<br />

TFM 1700.02.2B Stand 2006<br />

Karten-Nr. Datum, Nz. Zahlung<br />

Abschlag<br />

HUL-Nr. Datum, Nz.

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