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Anordnung/Genehmigung - GEW Thüringen

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Seite 138 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2006<br />

Anmerkungen, zusätzliche Angaben<br />

11. Zu § 3 Absatz 3 Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG)<br />

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Reise zur Erledigung des Dienstgeschäftes<br />

notwendig waren..Steht für die Fahrten zum und vom Geschäftsort ein Dienstkraftfahrzeug zur Verfügung, wird Fahrkostenerstattung oder<br />

Wegstreckenentschädigung nur gewährt, wenn die Benutzung des anderen Beförderungsmittels genehmigt worden ist oder nachträglich<br />

genehmigt wird.<br />

12. Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (§ 5 ThürRKG)<br />

1. Die Benutzung des privaten Kfz. anlässlich von Dienstreisen oder Aus- und Fortbildungsreisen liegt grundsätzlich in der Verantwortung<br />

des Berechtigten. Ein Ersatz von Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug nach der Sachschadensrichtlinie kommt grundsätzlich nur in<br />

Betracht, wenn erhebliche dienstliche Gründe an der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges vor Dienstreisebeginn schriftlich anerkannt<br />

wurden (§ 5 Abs. 2 ThürRKG). Eine nachträgliche Anerkennung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig.<br />

2. Unfälle eines Beamten mit einem Körperschaden während einer Dienstreise oder einer Aus- und Fortbildungsreise sind in der Regel<br />

Dienstunfälle (§ 31 BeanritVG). Bei Vorliegen der Voraussetzung kann Unfallfürsorge und Sachschadenersatz nach dem BeamtVG gewährt<br />

werden.<br />

3. Ist die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels angeordnet und benutzt der Dienstreisende trotzdem ein privates Kraftfahrzeug,<br />

kann ein Unfall nur dann ein Dienstunfall im Sinne des § 31 BeamtVG sein, wenn nachträglich die <strong>Genehmigung</strong> zum Benutzen des privaten<br />

Kraftfahrzeuges erteilt wird.<br />

13. Raum für zusätzliche Angaben oder Änderungen (ggf. auf besonderem Blatt)<br />

14. Auf die zustehende Reisekostenvergütung wird in folgendem Umfang<br />

verzichtet:<br />

15. Unterschrift des Antragstellers 16. Sichtvermerke<br />

Ort, Datum, Unterschrift " Vertreter/in Vorgesetzte/r<br />

17.1 Beauftragte/r für Haushalt / Titelverwalter/in<br />

Buchungsstelle<br />

Kapitel<br />

Titel<br />

Haushaltsmittel<br />

sind vorhanden<br />

LJ ja LJ nein<br />

Kostenerstattung<br />

durch Dritte<br />

Dia<br />

17.2 Die in Nr. 13 angegebene Begründung zu<br />

ist ausreichend ist nicht ausreichend<br />

Nr. 4 O - CT<br />

Nr. 8 Qj Q<br />

Nr. 9 Q Q<br />

Namenszeichen/ Datum: •<br />

18. Fahrdienstleiter: Ein Dienstkraftfahrzeug steht -nicht* -zur Verfügung (* ggf. streichen)<br />

Selbstfahrer Q mit Kraftfahrer D<br />

<strong>Anordnung</strong>/<strong>Genehmigung</strong><br />

19. Entscheidung<br />

Bei unterbliebener Entscheidung in Nr. 20 gilt die Reise wie beantragt und in Nr. 17.2 entschieden als genehmigt.<br />

20. Abweichend vom bzw. ergänzend zum Antrag wird angeordnet<br />

Namenszeichen/Datum<br />

a) Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel c) erhebliche dienstliche Gründe für die Benutzung eines<br />

aus dienstlichen Gründen privaten Kfz (§ 5 Abs. 2 ThürRKG )<br />

b) Benutzung eines Dienstkraftfahrzeuges aus dienstlichen l l werden anerkannt | | werden nicht anerkannt<br />

Gründen d) die Notwendigkeit höherer Übernachtungskosten (§ 7 Abs. 1 ThürRKG)<br />

Ort, Datum, Unterschrift des Genehmigenden<br />

l | wird anerkannt | | wird nicht anerkannt

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