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Wettbewerbsprogramm - Graphis - Bau- + Wohngenossenschaft

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<strong>Bau</strong>- und<br />

<strong>Wohngenossenschaft</strong><br />

Société coopérative<br />

de construction et d'habitation<br />

Ersatzneubauten für die<br />

genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten<br />

in Aarau/Rohr<br />

Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten<br />

a_<strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />

Verfahrensadresse<br />

URFER ARCHITETKEN AG<br />

Thomas Urfer, Architekt BSA/ETH/SIA<br />

Pérolles 55, 1700 Freiburg<br />

T +26 424.40.55 / F +26 424.43.83<br />

E urfer-ag@bluewin.ch 10.09.2013


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 2<br />

Übersicht<br />

Gegenstand und Ort des Wettbewerbs<br />

Es handelt sich um einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten nach SIA 142 für Ersatzneubauten<br />

der Siedlung an der Pilatusstrasse 4 / 6 / 8 / 10 / 12 / 14 in Rohr bei Aarau, mit dem Ziel, dem aktuellen Stand von<br />

Anforderungen und Möglichkeiten zu entsprechen.<br />

Verfahrensadresse, Internetadresse<br />

- Sämtliche Dokumente können über die nachstehende Internetadresse bezogen werden und an dieser Adresse können<br />

zum gegebenen Termin online auch die Fragen gestellt werden und später die Angaben der Jurierung und zur Ausstellung<br />

eingesehen und heruntergeladen werden: www.graphis.ch<br />

- Für sämtliche Belange des Wettbewerbs, die Abgabe der Pläne (und evt. der Modelle) - gilt die Verfahrensadresse auf<br />

der Titelseite.<br />

Termine<br />

- Bei Korrespondenz auf dem Postweg gilt als Termin generell das Datum des Poststempels.<br />

- Ausschreibung.............................................................................................................................................. Mo 16.9.2013<br />

- Einschreibung (alle Dokumente als PDF an die Verfahrensadresse mailen)<br />

I. auf dem herunterladbaren Formular an der Internetadresse und<br />

II. Einzahlung einer rückerstattbaren Depotgebühr von 300.- auf das<br />

Postscheckkonto 30-18773-0 - <strong>Graphis</strong> <strong>Bau</strong>- und <strong>Wohngenossenschaft</strong> - 3012 Bern,<br />

Vermerk: Wettbewerb Esratzneubauten <strong>Graphis</strong>-Siedlung Aarau/Rohr<br />

III. Einsendung der unterschriebenen Selbstdeklaration per Mail<br />

IV. je nachdem: Diplomkopie (bei SIA-, BSA-Mitgliedaschaft nicht nötig, wird per Internet kontrolliert)<br />

an die Verfahrensadresse<br />

- Bezug der Papierdokumente: herunterzuladen ab Ausschreibungsdatum<br />

- Bezug des Modells an der Adresse: Fankhauser Modellbau, Atelier für Architektur-Modellbau<br />

Bennwilerstrasse 6 CH-4434 Hölstein / Tel 061 951 18 21 - pfmodellbau@bluewin.ch.................... Mo 16.9.2013<br />

- Fragestellung online (oder Postweg)............................................................................................................. Fr 4.10.2013<br />

- Fragenbeantwortung auf der Internetadresse herunterzuladen............................................................... Mo 14.10.2013<br />

- administrativer Einschreibtermin (siehe Kapitel 7.1) ..................................................................................Fr 18.10.2013<br />

- Abgabe Pläne und Dokumente per Post an die Verfahrensadresse........................................................... Fr 24.1.2014<br />

- Abgabe Modell an einer Adresse welche später bekanntgegeben werden kann......................................... Fr 7.2.2014<br />

- Ausstellung, (Vernissage am ersten Tag um 17 Uhr) ....................................... voraussichtlich Fr 14.3. - So 23.3.2014<br />

Der Ausstellungsort: wird später bekanntgegeben<br />

- Rücknahme der nicht prämierten Eingaben ab Ausstellungsort von 8 - 16 Uhr, .............voraussichtlich Mo 24.3.2014<br />

Zusammenfassung der Anforderungen<br />

- Situationsplan 1:500 mit Ausschnitt und Ausrichtung wie abgegebene Unterlage<br />

- sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:200, wichtigste Wohnungstypen möbliert 1: 100<br />

- Berechnungen<br />

- Erläuterungen, wenn notwendig, auf die Pläne verteilt; Visualisierungen sind nicht erforderlich<br />

- weisses Massenmodell auf gelieferter Unterlage<br />

- Verfassercouvert, verschlossen, enthaltend<br />

- Verfasserblatt<br />

- Angabe des Kontos für die Rückzahlung der Depotgebühr/allfällige Preisentrichtung<br />

- Selbstklebeetikette mit Adresse der Verfasser für Zustellung des Juryberichtes<br />

- sämtliche Pläne in schwarz auf weissem Grund, ausser Erläuterungselemente<br />

- max. 5 Pläne im Format A1 (60 x 84) senkrecht - in zwei Exemplaren ungefaltet in Mappe, auf welcher das Kennwort<br />

zu vermerken ist<br />

- zusätzlich: Planverkleinerungen A3 auf Papier (max 120g/m2!) - in einem Exemplar, NICHT im Verfassercouvert!<br />

- Die Pläne sind unten rechts zu nummerieren und mit einem Kennwort zu versehen und zu bezeichnen mit:<br />

"Wettbewerb Ersatzneubauten <strong>Graphis</strong>-Siedlung Aarau/Rohr"


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 3<br />

Inhalt<br />

Einleitung.......................................................................................................................................................................... 4<br />

A. Bestimmungen zum Verfahren<br />

01 Auftraggeberin ................................................................................................................................................................... 5<br />

02 Wettbewerbsart, Verfahren und Rechtsgrundlagen ........................................................................................................ 5<br />

03 Teilnahmeberechtigung..................................................................................................................................................... 5<br />

04 Gesamtpreissumme .......................................................................................................................................................... 5<br />

05 Auftrag, Urheberrecht........................................................................................................................................................ 6<br />

06 Preisgericht ........................................................................................................................................................................ 6<br />

07 Termine und Verfahrensablauf ......................................................................................................................................... 6<br />

08 Abgegebene Unterlagen ................................................................................................................................................... 8<br />

09 Verlangte Arbeiten, Lösungsvarianten ............................................................................................................................. 8<br />

10 Darstellung und Kennzeichnung der verlangten Arbeiten............................................................................................... 9<br />

B. Bestimmungen zur Projektaufgabe<br />

11 Umschreibung der Aufgabe ............................................................................................................................................ 10<br />

12 zwingende Rahmenbedingungen ................................................................................................................................... 10<br />

13 übrige Rahmenbedingungen........................................................................................................................................... 11<br />

14 Beurteilungskriterien........................................................................................................................................................ 12<br />

15 Nutzungs- und Raumprogramm ..................................................................................................................................... 12<br />

C. Anhang zum Programm<br />

16 Ermittlung der Preissumme............................................................................................................................................. 15<br />

D. Genehmigung und Begutachtung des Programms<br />

18 Programmgenehmigung.................................................................................................................................................. 15<br />

19 Programmbegutachtung durch den SIA......................................................................................................................... 15


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 4<br />

Einleitung<br />

Die <strong>Graphis</strong> ist eine seit 1945 in der Schweiz verankerte <strong>Bau</strong>- und <strong>Wohngenossenschaft</strong> mit insgesamt 1280 Wohnungen<br />

(Stand 1.9.2014 - etwa 100 Wohnungen derzeit im <strong>Bau</strong>) in der Nord- und Westschweiz. Bei der Vermietung der Objekte<br />

wird auf eine ausgewogene Durchmischung der Mieterschaft (Familien und Einzelpersonen) Wert gelegt. Einerseits wird<br />

auf aktuelle Entwicklungen im Immobilienmarkt Rücksicht genommen, andererseits will die <strong>Graphis</strong> in kontrolliertem Umfang<br />

wachsen, damit weitere Bevölkerungskreise in den Genuss ihres Angebotes kommen können.<br />

Die <strong>Graphis</strong> beabsichtigt, die Wohnsiedlung Aarau/Rohr (Pilatusstrasse 4 / 6 / 8 / 10 / 12 / 14) durch Neubauten zu ersetzen.<br />

Um Vorschläge für diese Ersatzneubauten zu erhalten, wird ein offener Architekturwettbewerb durchgeführt. Die<br />

<strong>Graphis</strong> ist nicht zu einem Wettbewerb verpflichtet, möchte aber mit diesem Verfahren eine hohe Qualität bezüglich Architektur<br />

und Städtebau sowie eine ökonomische Optimierung des Projektes erreichen.<br />

Die <strong>Graphis</strong> möchte auf dem ungefähr 5'915 m2 grossen Areal 35 bis 40 zeitgemässe, preisgünstige 2½- bis 5½-<br />

Zimmerwohnungen mit hohem Wohnwert für Haushalte mit Kindern, Paare, Singles, jüngere und ältere Menschen im nicht<br />

subventionierten Wohnungsbau mit dem Label Minergie-P-Eco erstellen. Das Siedlungsgebiet ist durch eine gemischte<br />

<strong>Bau</strong>weise mit Einfamilienhäusern und Wohnsiedlungen gekennzeichnet.<br />

Es wird mit <strong>Bau</strong>kosten (BKP 1-9) von rund 17 – 18 Mio. Franken gerechnet. Die Realisierung ist ab 2016 geplant.<br />

Situation bezüglich dem Stadtzentrum: 2.2 km Luftlinie vom Bahnhofplatz<br />

Bestand 2013


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 5<br />

A. Bestimmungen zum Verfahren (Kapitel 01 bis 10)<br />

01 Auftraggeberin<br />

ist die <strong>Bau</strong>- und <strong>Wohngenossenschaft</strong> <strong>Graphis</strong>, Blumensteinstrasse 2, 3012 Bern. Das Verfahren wird begleitet durch:<br />

URFER ARCHITEKTEN AG, Pérolles 55, 1700 Freiburg, T +26 424 40 55 / F +26 424 43 83. Für die Kommunikation und<br />

für den elektronischen Verkehr gilt generell die Verfahrensadresse auf der Titelseite.<br />

02 Wettbewerbsart und Verfahren und Rechtsgrundlagen<br />

Es handelt sich um einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten gemäss der SIA-Ordnung<br />

142 (Ausgabe 2009, inkl. ergänzender Wegleitungen). Die Auftraggeberin ist dem öffentlichen Beschaffungswesen nicht<br />

unterstellt. Sie erklärt die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, für verbindlich.<br />

Die Verfahrenssprache und Sprache der späteren Geschäftsabwicklung ist deutsch. Die Wettbewerbseingaben können<br />

jedoch in Deutsch, Französisch oder Italienisch erfolgen. Das <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> ist nur in deutsch erhältlich.<br />

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennen alle Beteiligten das <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, die Fragenbeantwortung und<br />

die Entscheide des Preisgerichts in Ermessensfragen. In allen Phasen des Wettbewerbs ist durch alle Beteiligten die Anonymität<br />

der Wettbewerbsbeiträge zu wahren. Für zivilrechtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bern.<br />

03 Teilnahmeberechtigung<br />

Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz als federführende Planer eines Generalplanerteams.<br />

Die Wettbewerbsaufgabe ist auf die Architekturleistung ausgerichtet. Eine Teambildung mit den notwendigen<br />

weiteren Fachplanern ist hingegen zwingend (siehe Auftrag, Kapitel 5), auch wenn sie auf der Wettbewerbsstufe keinen<br />

ausführlichen Beitrag zu leisten haben. Sind Fachplaner in mehreren Teams beteiligt, muss in jedem Verfassercouvert<br />

eine Erklärung abgegeben werden, wonach die andern Teams mit der Mehrfachbeteiligung einverstanden sind ("Einverständniserklärung").<br />

Die Vergebung erfolgt nach dem Wettbewerb ans Generalplanerteam.<br />

Die Architekten müssen zum Zeitpunkt der Einschreibung eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:<br />

- Diplomabschluss einer schweizerischen Hoch- oder Fachhochschule: Kopie des Diploms eingeben<br />

- Fachpersonen mit ausländischem DIplomabschluss oder ohne Diplomabschluss: durch Nachweis ihres Eintrags in der<br />

Stiftung der schweizerischen Register der Fachleute im Bereich der Architektur, Kategorien A oder B<br />

- ordentliches Mitglied des SIA (Einzelmitglied) oder des BSA<br />

Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist bei der Einschreibung im herunterladbaren Formular (Internetadresse) anzukreuzen<br />

und eine Kopie des entsprechenden Diploms oder der Fachverbands-Mitgliedschaft separat, eingescannt im<br />

PDF-Format per Mail an die Verfahrensadresse zuzustellen. Die Teilnehmenden müssen angemeldet sein und die Depotgebühr<br />

bezahlt haben (siehe Kapitel 7.1). Die von den Architekten unterschriebene Selbstdeklaration über die Einhaltung<br />

der Verfahrensgrundsätze muss ebenfalls eingereicht werden. Spätestens im Verfassercouvert sind zusätzlich die unterschriebenen<br />

Selbstdeklarationen sämtlicher andern Mitglieder des Generalplanerteams nachzuliefern, was eine zwingende<br />

Voraussetzung darstellt für die nachfolgende Beauftragung.<br />

04 Gesamtpreissumme<br />

Die Gesamtpreissumme beträgt CHF 140'000.-* exkl. MwSt. Es sind ungefähr 5 Preise vorgesehen, für allfällige Ankäufe<br />

steht maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Entschädigung. Preise<br />

und Ankäufe sind nicht Bestandteil eines späteren Honorars. Das Preisgericht kann Wettbewerbsbeiträge, die in wesentlichen<br />

Punkten von den Programmbestimmungen abweichen, bei einstimmigem Beschluss rangieren und zur Weiterbearbeitung<br />

und Auftragserteilung empfehlen.<br />

*) Der Nachweis für die Preisberechnung ist im Anhang (Kapitel 16) dokumentiert.


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 6<br />

05 Auftrag, Urheberrecht<br />

Das Preisgericht spricht zuhanden der Auftraggeberin eine Empfehlung aus, insbesondere für die Erteilung des Auftrages<br />

an die Verfasserschaft des zur Weiterbearbeitung empfohlenen Beitrags. Danach erfolgt durch die Auftraggeberin der<br />

Vergabeentscheid. Die Auftraggeberin beabsichtigt - nach Projektgenehmigung durch die Gremien der Genossenschaft -,<br />

das Generalplanerteam der Verfasserschaft des im ersten Rang platzierten Projekts entsprechend der Empfehlung des<br />

Preisgerichtes mit der Planung der vorgesehenen Arbeiten zu beauftragen. Sollte der/das siegreiche Planerteam nicht ü-<br />

ber die nötige Eignung und Kapazität für die Erfüllung des Auftrages verfügen, so hat die Auftraggeberin das Recht, dieses<br />

zum Beizug von entsprechenden Subplanern zu verpflichten.<br />

Grundsätzlich soll die Planung zu 100% Teilleistungen im Rahmen eines Generalplanervertrags (SIA 112) vergeben werden.<br />

Falls es wegen Einsprachen oder Beschwerden zu einer Terminverschiebung kommt oder zur Aufgabe des Projektes,<br />

entsteht dadurch kein Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigung. Der Leistungsanteil q wird mit dem Planerteam<br />

vereinbart. Die <strong>Bau</strong>herrschaft behält sich eine TU-/GU-Vergabe oder die separate Vergabe des <strong>Bau</strong>managements vor.<br />

Dabei entfällt auf das Planerteam einen Leistungsanteil von von in Analogie zu SIA 102 mindestens 61.5%.<br />

Die <strong>Bau</strong>herrschaft verfolgt mit der Beauftragung in dieser Form zwei Anliegen: einerseits möchte sie den Teilnehmenden<br />

entgegenkommen, damit sie ihre Leistungen in eingespielten Teams vornehmen können; im Gegenzug erwartet sie eine<br />

einwandfrei koordinierte Durchführung der Aufgabe. Ein Vorschlag für die Leistungszuteilung innerhalb des Teams ist<br />

durch die Teilnehmenden festzulegen und im Verfassercouvert beizulegen als Grundlage für die Vertragsverhandlungen<br />

nach dem Wettbewerb. Für die Honorarberechnung gelten folgende Faktoren: Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-<br />

Werte für das Jahr 2013) - Architekturanteil: Schwierigkeitsgrad n = 1.0, Anpassungsfaktor r = 1.0.Zusatzleistungen werden<br />

im Rahmen der Vertragsvereinbarungen in Anlehnung an KBOB 2013 vergütet.<br />

Das Urheberrecht verbleibt bei der Verfasserschaft. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten<br />

Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Eine Publikation der Projekte durch die<br />

Auftraggeberin erfolgt unter Angabe der Verfasserschaft, ein spezielles Einverständnis ist nicht erforderlich. Publikationen<br />

von Wettbewerbsbeiträgen durch ihre Verfasserschaft bedürfen keiner Genehmigung durch die Auftraggeberin.<br />

06 Preisgericht<br />

Mitglieder der Jury mit Stimmrecht<br />

Fachpreisrichter<br />

Erny Martin, Architekt BSA/ETH/SIA, Basel<br />

Esch Philipp, Architekt BSA/ETH/SIA, Zürich<br />

Fuchs Felix, Architekt BSA/ETH/SIA, Stadtbaumeister Aarau (Stv)<br />

Moeschlin Ivo, Architekt ETH/SIA/KUB, Zürich<br />

Steib Jakob, Architekt BSA/ETH/SIA, Zürich<br />

Wettbewerbsbegleitung: URFER ARCHITEKTEN AG, Freiburg<br />

Sachpreisrichter<br />

Aberegg Beat, Präsident <strong>Graphis</strong> (Vorsitz Jury)<br />

Berger Heinz, Direktor <strong>Graphis</strong><br />

Tschofen Michael, Architekt <strong>Graphis</strong> (Stv)<br />

Wälchli Fritz, Verwaltungsrat <strong>Graphis</strong><br />

Experten mit beratender Stimme<br />

Kostenplanung Paul Ernst, Bern/Basel<br />

07 Termine und Verfahrensablauf<br />

Die einzelnen Termine sind in der Übersicht auf Seite 2 aufgelistet.<br />

7.1 Ausschreibung, Anmeldung und Bezug der Wettbewerbsunterlagen, Besichtigung<br />

Der Wettbewerb wird im "Tec21" des SIA publiziert. Das <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> und die weiteren Unterlagen können ab<br />

vorgesehenem Datum an der Internetadresse des Auftraggebers eingesehen und heruntergeladen werden. Ein Versand<br />

der elektronischen Unterlagen findet nicht statt.<br />

Die Einschreibung erfolgt per Mail an die Verfahrensadresse (I) durch Einsenden des herunterzuladenden Einschreibformulars<br />

sowie (II) mit der herunterzuladenden Selbstdeklaration (Dokument "g"), unterschrieben und als PDF einzuschicken)<br />

und (III) mit der Einzahlung einer Depotgebühr von CHF 300.- (Konto und Vermerk siehe Übersicht Seite 2); (Belegskopie<br />

als PDF zusenden). Die Einschreibgebühr wird der Verfasserschaft von Projekten, die zur Beurteilung zugelassen<br />

wurden, nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet. Wenn alle obligatorischen Felder ausgefüllt wurden und die


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 7<br />

Selbstdeklaration sowie die Einzahlung bei der Auftraggeberin eingetroffen sind, wird den Teilnehmenden als Teilnahmebestätigung<br />

per Mail ein mit einer Kennziffer versehener Gutschein zugestellt, mit welchem sie das Modell beziehen können.<br />

Der Modellbezug erfolgt an der Adresse gemäss Angabe auf Übersicht, Seite 2; ein Versand findet nicht statt.<br />

Einschreibungen sind während der ganzen Dauer des Wettbewerbs möglich. Hingegen kann für Einschreibungen, welche<br />

nach dem administrativen Einschreibtermin erfolgen, keine Verantwortung für die Frist der Modellzubereitung übernommen<br />

werden und es muss mit einem Wartetermin gerechnet werden.<br />

Eine organisierte örtliche Besichtigung findet nicht statt, das Areal ist frei zugänglich.<br />

7.2 Fragenbeantwortung<br />

Über die Ausschreibung werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine schriftliche<br />

Fragenbeantwortung durchgeführt. Die Teilnehmer können auf der Internetseite der Auftraggeberin, im dafür eingerichteten<br />

Fenster, welches die Anonymität garantiert, oder in anonymer schriftlicher Form bis zum angegebenen Termin an die<br />

Verfahrensadresse Fragen stellen. Die Fragen folgen mit Vorteil dem <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> und beziehen sich auf entsprechende<br />

Kapitel-Nummern. Fragen und Antworten können ab dem angegebenen Termin auf der Internetseite der Auftraggeberin<br />

eingesehen und heruntergeladen werden. Die Angaben aus der Fragerunde sind verbindlich und ergänzen<br />

das vorliegende Programm.<br />

7.3 Eingabefrist und Eingabebedingungen<br />

Die Pläne sind bis zum angegebenen Termin mit dem Vermerk "Wettbewerb Ersatzneubauten <strong>Graphis</strong>-Siedlung Aarau/Rohr"<br />

wie folgt an die Verfahrensadresse zu senden:<br />

- Abgabe persönlich oder durch Kurier an der Verfahrensadresse: sie hat spätestens am Abgabetermin, bis 17.00 Uhr<br />

gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung stattzufinden. Der Empfang erfolgt durch eine neutrale, ins Wettbewerbsverfahren<br />

nicht eingebundene Person; so ist die Anonymität gewährleistet.<br />

- Abgabe auf dem Postweg: Generell gilt beim Postweg für Termine das Datum des Poststempels oder der Strichcodebeleg<br />

einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als<br />

Poststempel). Zusätzlich gilt der Kommentar der SIA Kommission 142 "142i-301 - Postversand von Wettbewerbseingaben"<br />

mit den nachstehenden Ergänzungen:<br />

. Die Teilnehmer müssen den Verlauf der Sendung unter www.post.ch unter "Track & Trace" verfolgen und, wenn<br />

sie das Eintreffen am Ankunftsort nach 5 Tagen noch nicht feststellen können, dies unverzüglich dem SIA-Generalsekretariat<br />

mitteilen. Dieses wird sich treuhänderisch und unter Wahrung der Anonymität mit entsprechender<br />

Meldung an die Auftraggeberin richten. Unterlässt ein Teilnehmer diese fristgerechte Rückmeldung, so kann er bei<br />

Nichteintreffen seiner Eingabe keinerlei Rechte mehr geltend machen, auch wenn der Versand rechtzeitig erfolgt<br />

ist. In jedem Fall ist das Vorhalten einer Kopie der Quittung (mit dem Strichcode) von äusserster Wichtigkeit.<br />

. Verweigert eine Versandstelle die Annahme einer anonymen Sendung, so darf nicht die Verfasserschaft als Absender<br />

angegeben werden, sondern ist eine neutrale Treuhandstelle anzugeben, welche den Teilnehmenden verfügbar<br />

ist (also KEINE fiktiven Adressen) und der Auftraggeberin keinerlei Rückschluss auf eine Verfasserschaft<br />

ermöglicht. Es empfiehlt sich, diesbezüglich frühzeitig die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen und Informationen<br />

einzuholen (besonders für Teilnehmer aus dem Ausland).<br />

Das Modell ist am angegebenen Termin zwischen 14 und 17 Uhr an einer noch bekanntzugebenden Adresse abzugeben.<br />

Der Empfang erfolgt durch eine neutrale, ins Wettbewerbsverfahren nicht eingebundene Person; so ist die Anonymität<br />

gewährleistet. Der Postweg wird nicht empfohlen. Wenn aber der Postweg gleichwohl gewählt wird, gilt die Verfahrensadresse.<br />

Die Teilnehmer haften vollumfänglich für die Unversehrtheit des Modells während des Versands.<br />

7.4 öffentliche Ausstellung, Bericht des Preisgerichts, Rücknahme der nichtprämierten Eingaben<br />

Nach Abschluss der Beurteilung werden alle Projekte unter Namensnennung aller am Wettbewerbsprojekt Beteiligten<br />

während 10 Tagen öffentlich ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden den Teilnehmenden per E-Mail<br />

zusammen spätestens mit dem Entscheid des Preisgerichts bekannt gegeben.


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 8<br />

Der Bericht des Preisgerichts wird auf den Zeitpunkt der Ausstellungseröffnung auf der Internetadresse der Auftraggeberin<br />

bereitgestellt. Er wird auch der Fach- und Tagespresse zur Verfügung gestellt und während der Ausstellung den Teilnehmern<br />

abgegeben. Jenen, welche die Ausstellung nicht besuchen konnten, wird er nach Abschluss der Ausstellung zugesandt,<br />

sofern eine Adressetikette vorliegt (siehe Kapitel 9D). Weitere Interessierte können ihn kaufen.<br />

Die Rücknahme der nicht prämierten bzw. nicht angekauften Eingaben kann am angegebenen Datum ganztags während<br />

der Bürozeiten erfolgen. Nicht abgeholte Arbeiten werden nicht aufbewahrt.<br />

08 Abgegebene Unterlagen<br />

(ab dem vorgesehenen Datum an der Internetadresse der Auftraggeberin einzusehen und herunterzuladen)<br />

a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

g<br />

vorliegendes Programm und zum gegebenen Zeitpunkt die Fragenbeantwortung;<br />

Situationsplan 1:500 als DWG;<br />

Formular "Verfasserblatt" als Word-Formular;<br />

Formulare für Berechnungen (1: SIA 416, 2: Wohnungsmix);<br />

Gutschein für Bezug der Modellgrundlage (wird nach gültiger Einschreibung durch die Auftraggeberin zugestellt);<br />

Modellgrundlage 1:500, verpackt (ca. 30 x 40 x 15 cm) (kann mit Gutschein d bezogen werden)<br />

Selbstdeklaration - bei der Einschreibung von den Teilnehmenden unterschrieben einzureichen<br />

09 Verlangte Arbeiten, Lösungsvarianten<br />

Die Teilnehmer haben die nachstehenden Dokumente einzureichen:<br />

A Übersichtsplan 1:500 auf dem abgegebenen Plan (Unterlage b); die wesentlichen vorhandenen Angaben auf dem<br />

Plan müssen lesbar bleiben, die Ausrichtung des Planes hat der Vorgabe zu entsprechen und der Ausschnitt des Situationsplanes<br />

darf nicht beschnitten werden. Darzustellen sind: Dachaufsicht, Erschliessung durch Personen und Fahrzeuge,<br />

Höhenkoten, Angaben zur pflanzlichen Gestaltung, Angaben zu Qualität und Begrenzung der Bodenbeläge.<br />

B Sämtliche fürs Verständnis des Projektes erforderlichen Grundrisse, Schnitte (mindestens zwei!) und (alle) Ansichten<br />

1:200; in den Schnitten und Ansichten sind Angaben über das bestehende und das künftige Terrain zwingend. Zusätzliche<br />

Erläuterungen können bei Bedarf in die Pläne integriert werden. Auf jedem betroffenen Plan ist die Umgebung<br />

darzustellen. Im Erdgeschoss sind die nähere Umgebung sowie die nötigen Höhenkoten darzustellen. Dabei<br />

sollen Beziehungen zum Quartier und die bestehenden Wegverbindungen ersichtlich sein. In den Schnitten und Fassaden<br />

sind das gewachsene sowie das projektierte Terrain einzutragen, inkl. Aussagen zur aussenräumlichen Qualität<br />

und Nutzung, zur Materialisierung und Vegetation, und zur Abgrenzung zwischen privat und nicht-privat.<br />

C Ergänzende Elemente, in die Pläne integriert:<br />

. wichtigste Wohnungstypen 1:100 mit Möblierungsvorschlag und mit eingetragenen Flächen<br />

. Angaben über die materielle und gestalterische Integration der Photovoltaik- und Solaranlage<br />

D Berechnungsformulare, Auszug aus SIA 416.<br />

E Volumetrisches Modell 1:500, weiss matt ohne Plexiglasteile; die Art der Darstellung für die Bepflanzung ist frei. Im<br />

Modell ist die Volumetrie der Ergänzung auf AZ ca. 1.0 (Kapitel 13) mit abnehmbaren Volumen darzustellen.<br />

F<br />

Undurchsichtiges, neutrales aber mit dem Kennwort versehenes und verschlossenes Verfassercouvert enthaltend<br />

- das ausgefüllte Formular "Verfasserblatt" (Unterlage c)<br />

- zwei Einzahlungsscheine (Rückerstattung Einschreibgebühr / allfällig: Preis)<br />

- eine Selbstklebeadresse zur Zustellung des Juryberichts (kein Briefumschlag)<br />

- als Ergänzung, wenn nicht bereits bei der Einschreibung erfolgt: die unterschriebene Selbstdeklaration der andern<br />

Fachplaner neben den Architekten und allenfalls die "Einverständniserklärung" bei deren Mehrfachbeteiligungen<br />

- ein Organigramm des eingebenden Generalplanerteams mit klarer Zuordnung der Teilleistungen und insbesondere<br />

jener Aspekte, welche in erhöhtem Mass interne Koordination voraussetzen; die Erfahrung zeigt, dass oft die Architekten<br />

die technische Koordination vornehmen, was bei ihnen zu Mehrleistungen führen kann, welche zwingend<br />

Minderleistungen bei den betroffenen Fachplanern zur Folge hat; dieses Organigramm gilt als Grundlage für die<br />

Vertragsverhandlungen nach dem Architekturwettbewerb<br />

Jeder Teilnehmer hat einen einzigen Projektvorschlag vorzulegen. Lösungsvarianten sind unzulässig und führen zum<br />

Ausschluss von der Beurteilung. Das Preisgericht legt ausdrücklich keinen Wert auf Visualisierungen.


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 9<br />

10 Darstellung und Kennzeichnung der verlangten Arbeiten<br />

Zwecks Einhaltung der Anonymität sind sämtliche eingereichten Elemente mit einem Kennwort zu versehen. Alle massstäblichen<br />

Pläne sind rechts unten mit einem grafischen Massstab zu versehen, damit bei Planverkleinerungen die Dokumente<br />

aussagekräftig bleiben. Die Pläne sind unten rechts zu nummerieren und mit einem Kennwort zu versehen und zu<br />

bezeichnen mit: "Wettbewerb Ersatzneubauten <strong>Graphis</strong>-Siedlung Aarau/Rohr". Die Modellverpackung ist oben und auf<br />

zwei Seiten mit dem Kennwort zu versehen; so bleibt bei gestapelten Modellen die Kennzeichnung sichtbar.<br />

Alle Pläne sind im Format A1 senkrecht darzustellen und überall wie die abgegebene Grundlage auszurichten. Es sind<br />

maximal 5 Pläne zugelassen. Sie werden für die Beurteilung und Ausstellung in zwei übereinanderliegenden Reihe aufgehängt.<br />

Schnitte und Ansichten sind horizontal darzustellen. Die obere Hälfte des ersten Blattes (entspricht dem Bereich<br />

eines Formats A2 waagrecht) enthält zwingend den Situationsplan genau mit dem vorgegebenen Planausschnitt.<br />

Alle Dokumente sind in schwarzer Strichtechnik auf weissem, mattem, nicht zu starkem Papier einzureichen. Die Darstellungstechnik<br />

soll reproduktionsfähig (fotokopierbar) sein. Farbige Darstellungen und Elemente sind zwar nicht ausdrücklich<br />

untersagt, aber es wird erwartet, dass die Art der Darstellung sich darauf beschränkt, in angemessener Weise die Projektidee<br />

zu vermitteln. Pro Eingabe steht der Platz von 1.5 Stellwänden 180 x 120 cm (vertikal) zur Verfügung.<br />

Grundrisse, welche sich wiederholen, brauchen nur einmal gezeichnet zu werden, ausser, wenn Anschlüsse an die Umgebung<br />

unterschiedlich betroffen sind, da diese jeweils einschlägig darzustellen sind.<br />

Es sind zwei Plansätze ungefaltet einzureichen, wovon einer für die Vorprüfung dienen und nicht zurückerstattet werden.<br />

Zusätzlich ist ein Plansatz auf exaktes DIN-A3-Format in Papierform verkleinert abzugeben. Die Pläne müssen ungerollt in<br />

einer Mappe eingereicht werden, auf welcher das Kennwort zu vermerken ist.


GRAPHIS - Ersatzneubauten für die genossenschaftliche Wohnsiedlung Quellengarten in Aarau-Rohr<br />

WETTBEWERBSPROGRAMM 10<br />

B. Bestimmungen zur Projektaufgabe (Kapitel 11 bis 15)<br />

11 Umschreibung der Aufgabe, Projektziele<br />

Es geht um die Erstellung von preisgünstigen Wohnungen mit hohem Wohnwert, die den spezifischen Wohnbedürfnissen<br />

von Familien oder anderen Haushaltsformen mit Kindern, Einzelpersonen, jüngeren und älteren Paaren gerecht werden.<br />

Das genossenschaftliche Gedankengut prägt die Siedlung. Dem Grün- und Freiraum kommt eine bedeutende Rolle zu.<br />

Die Nutzungsbedürfnisse der Bewohner/-innen nach privaten und öffentlichen Freiräumen sind angemessen umzusetzen.<br />

Gefordert ist ein städtebaulich, qualitätsvolles Ganzes mit identitätsstiftendem Charakter und einer überzeugenden quartierverträglichen<br />

Anordnung der <strong>Bau</strong>körper in architektonischer und ökonomischer Hinsicht unter Berücksichtigung der Besonnung<br />

und Freiraumqualität. Die <strong>Bau</strong>ten sollen im Minergie-P-Eco-Standard erstellt werden.<br />

12 zwingende Rahmenbedingungen<br />

Alle spezifischen Vorschriften, welche für den Wettbewerb relevant sind, werden hier angegeben. Im Rahmen des Wettbewerbs<br />

erübrigt sich daher für die Teilnehmer das Ermitteln von weiteren Gesetzen und Vorschriften. Zusätzlich gelten<br />

de überall anwendbaren nachstehenden Vorschriften und Empfehlungen:<br />

. SIA 500 (2009), das Projekt hat die Anforderungen an hindernisfreie <strong>Bau</strong>ten von Anfang an zu erfüllen.<br />

. Die Vorschriften der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen (VKF) http://bsvonline.vkf.ch/<br />

12.1 Wettbewerbsperimeter und <strong>Bau</strong>parzelle<br />

5560<br />

Der Wettbewerbsperimeter umfasst die Parzelle 5559 von 5'915 m2. Sie ist belegt mit nachstehenden Dienstbarkeiten,<br />

welche für die Wettbewerbsaufgabe belanglos sind.


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WETTBEWERBSPROGRAMM 11<br />

12.2 baugesetzliche Vorschriften<br />

Ausnützungsziffer<br />

Die Parzelle liegt in der Wohnzone W 3 mit einer AZ von<br />

0.7; eine Arealüberbauung, möglich ab 4'000 m2, kommt<br />

zur Anwendung und erlaubt, die AZ um 0.05 auf 0.75 zu<br />

erhöhen*; ein Bonus von 5% ist möglich bei zertifizierten<br />

<strong>Bau</strong>vorhaben nach Minergie-P: 1.05 x 0.75 ergibt für die<br />

Wettbewerbsaufgabe eine AZ von 0.79 gerundet. Eine<br />

Aussenwandstärke ab 35 cm zählt nicht zur AZ. Für den<br />

Wettbewerb gilt demnach rechnerisch generell eine maximale<br />

Aussenwandstärke von 35 cm. Um die Grenzabstände<br />

einzuhalten, muss jedoch mit der reellen vorgesehenen<br />

Aussenwandstärke gerechnet werden.<br />

Eine Wohnnutzung im UG wäre grundsätzlich möglich, wird<br />

dann aber bei der Ausnützung mitgerechnet. Das UG darf<br />

aber höchstens 80 cm aus dem gewachsenen Terrain ragen<br />

und darf nur auf maximal 1/3 der Fassadenlänge abgegraben<br />

werden und die Gebäudehöhe ab gewachsenem<br />

Terrain darf nicht überschritten werden.<br />

Als anrechenbare Geschossflächen gelten alle ober- und<br />

unterirdischen Geschossflächen, einschliesslich der Mauer-<br />

und Wandquerschnitte (Ausnahme: Aussenwand).<br />

Nicht angerechnet werden:<br />

a) alle nicht dem Wohnen und dem Gewerbe dienenden<br />

oder hierfür nicht verwendbaren Flächen wie z. Beispiel<br />

1 zu Wohnungen gehörende Keller-, Estrich-, Waschund<br />

Trockenräume; in Attika-, ausgebauten Dachund<br />

natürlich belichteten Vollgeschossen ist ein Abzug<br />

für solche Nebennutzflächen nicht möglich<br />

2 technische Räume für Heizung, Wasser, Elektroversorgung,<br />

Maschinenräume für Aufzüge, Ventilations-,<br />

Klima- und Energiegewinnungsanlagen<br />

3 angemessene Einstellräume für Motorfahrzeuge,<br />

Velos, Kinderwagen und dergleichen<br />

4 Korridore, Treppen und Aufzüge, die überwiegend<br />

nicht anrechenbare Räume erschliessen.<br />

b) Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern und<br />

Wohnsiedlungen: Es gibt keine Grössenbeschränkung.<br />

Der Gemeinschaftsraum kann zudem als „gedeckter<br />

Kinderspielplatz“ geltend gemacht werden werden.<br />

*) Die Regelung der Gemeinde geht hier vor, weil die kantonale Vorschrift<br />

jünger ist und nicht rückwirkt<br />

Wohnzone W 3<br />

Für die Wohnzone W 3 gilt:<br />

- Gebäudehöhe* max. 12 m / Firsthöhe max. 16 m / Geschosszahl:<br />

4 plus Attika; eine Attika darf höchstens<br />

60% der GF belegen<br />

- kleiner Grenzabstand**: 5 m; Mehrlängenzuschlag ab<br />

25 m Gebäudelänge = 1⁄4 der Mehrlänge aber maximal<br />

4 m - gilt nicht gegenüber Strassen<br />

- grosser Grenzabstand**: 10 m; Mehrlängenzuschlag ab<br />

25 m Gebäudelänge = 1⁄4 der Mehrlänge aber maximal<br />

4 m - gilt nicht gegenüber Strassen<br />

- Empfindlichkeitsstufe: ES II<br />

- Balkone: 1/3 der Balkonlänge darf im Grenzabstand<br />

sein, sonst Balkonschicht innerhalb Grenzabstand.<br />

- PP Anzahl erforderlich: 1 PP pro WE bzw. 100 m2 GF<br />

(SIA 416) + 10 % für Besucher. Für die Erschliessung<br />

einer Tiefgarage*** ist die VSS-Norm 640 291a zu befolgen<br />

(Komfortstufe A).<br />

- Zu jeder Wohnung ist ein Nebenraum als Abstellraum<br />

in der Wohnung, im Keller oder im Estrich vorzusehen.<br />

- In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut<br />

zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos,<br />

Kinderwagen usw. vorzusehen.<br />

- Die Grösse der Spielplätze/Spielflächen hat gesamthaft<br />

mindestens 15% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche<br />

zu betragen.<br />

- Parzellenintern sind keine Gebäudeabstände vorgeschrieben,<br />

sondern sie richten sich nach den Anforderungen<br />

der Wohnhygiene und , je nach Material, an die<br />

Vorschriften der Feuerpolizei.<br />

*) Die Gebäudehöhe wird ab dem bestehenden Terrain bis ok höchstes<br />

Mass der Dachkonstruktion bzw. ok der höchstliegenden Brüstung<br />

gemessen.<br />

**) Kleiner und grosser Grenzabstand: Normalerweise gilt die Längsseite<br />

mit Ausrichtung nach Süden oder Westen als Hauptwohnseite.<br />

Dort muss gegenüber Nachbarn der grosse Grenzabstand eingehalten<br />

werden.<br />

***) Unterirdische Gebäudeteile (Annahme = OK maximal 50 cm unter<br />

dem Niveau des heutigen Terrains) sind von den Abstandsvorschriften<br />

nicht betroffen; es kann auf die Grenze gebaut werden.<br />

13 übrige Rahmenbedingungen<br />

Es ist absehbar, dass in Zukunft die Dichte zunehmen wird. Daher ist nachzuweisen, wie künftig eine AZ von gegen 1.0<br />

erreicht werden kann: mittels unbebauter Landreserve / Aufstockung bei heute zulässiger <strong>Bau</strong>höhe und/oder mit künftigem<br />

Attikageschoss. Die Anzahl Parkplätze ist von der Verdichtung nicht betroffen. Der Nachweis erfolgt 1:500 mit entfernbaren<br />

Modellteilen und mit geeigneter Ergänzung im Situationsplan, allenfalls mit Schemaschnitt rein volumetrisch.


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WETTBEWERBSPROGRAMM 12<br />

14 Beurteilungskriterien<br />

Das Preisgericht wird folgende Beurteilungskriterien anwenden. Die Reihenfolge der Kriterien ist keine Gewichtung.<br />

- Leitidee zum Ort und der Aufgabe<br />

- räumliche Wohnungsqualität<br />

- Gebrauchswert, Möblierbarkeit<br />

- Struktur und Flexibilität<br />

- Variabilität der Typologie<br />

- architektonischer Ausdruck<br />

- Umgebungsgestaltung<br />

- Gesamtökonomie, Nachhaltigkeit<br />

- Integration der Photovoltaikanlage<br />

15 Nutzungs- und Raumprogramm<br />

15.1 Übersicht Wohnungsmix<br />

Parzellengrösse: 5'915 m2, AZ: 0.79, ergibt eine GF von 4673 m2.<br />

Bei anrechenbarer Aussenwandstärke von 35 cm wird ein Verhältnis zwischen GF/NF von 1.35 angenommen. DIeser<br />

Faktor gilt OHNE die Einbeziehung des Untergeschosses! Bei den heutigen Standards wird, was die effektiv richtige Aussenwandstärke<br />

betrifft, die zum Minergie-P-ECO-Zertifikat erforderlich ist, mit etwa 1.45 gerechnet werden müssen.<br />

Nachstehender Wohnungsmix ist Zielsetzung: Abweichungen im Wohnungsmix sind projektbedingt möglich,<br />

hingegen sind die Wohnungsgrössen so genau wie möglich einzuhalten. Die Gestaltung der Wohnungen ist frei<br />

mit Ausnahme der Dimension der Individualzimmer und der Anforderung an die Rollstuhlgängigkeit. Weitergehende<br />

Angaben gelten als Richtwerte (Kapitel 15.2).<br />

Wohnungsgrösse Anzahl in % Anzahl RIchtgrösse NF GF (ohne Balkone) = NF x 1.35<br />

2 ½-Zimmerwohnungen 15 6 ca. 60 m2 80 x 6 = 480<br />

3 ½-Zimmerwohnungen S 20 7 - 8 ca. 75 m2 100 x 8 = 800<br />

3 ½-Zimmerwohnungen L 20 7 - 8 ca. 85 m2 115 x 7 = 805<br />

4 ½-Zimmerwohnungen 40 14 - 16 ca. 100 m2 135 x 15 = 2'025<br />

5 ½-Zimmerwohnungen 5 3 ca. 115 m2 155 x 3 = 465<br />

zumietbare Zimmer (mit Du/WC, Anschl. Kochstelle) 4 ca. 25 m2 35 x 5 = 140<br />

TOTAL<br />

38 - 39* Whg *) = 4'715 (leicht über 4'673)<br />

15.2 Raumprogramm der Wohnungen<br />

Individualbereich<br />

Das erste Zimmer beträgt 14 m2 (in einer Dimension min 3 m für die Rollstuhlgängigkeit), die<br />

weitern Zimmer 12 m2. Breiten von etwa 3 m erlauben eine Bettstellung parallel zur Fassade<br />

und solche von 3.6 m zusätzlich eine Schrankmöblierung quer zur Fassade.<br />

Gemeinschaftsbereich Wohnen, Küche, Essen, Balkon kann in beliebiger Kombination angeordnet werden:<br />

- Wohnen beträgt für alle Wohnungsgrössen konstant etwa 20 m2. Es ist wünschbar, dass es Wände<br />

und Wandecken enthält und "verkehrsfrei" bleibt; zwingende Bewegungsflächen sind zusätzlich<br />

anzuordnen, können aber räumlich integriert sein.<br />

- Küche/Essbereich In Wohnungen ab 3.5 Zimmer (L) beträgt die Küche etwa 9 m2 und enthält min. 6 Elemente<br />

(60 cm), der Essbereich beträgt etwa 11 m2; auch hier sind übergeordnete Verkehrsflächen<br />

Zusätze, auch wenn die beiden Nutzungen zusammengeführt werden. In kleineren Wohnungen<br />

kann als eigentliche Wohnküche mit etwa 14 m2 gerechnet werden. Als halbe Zimmer gelten<br />

Wohnküchen mit einer Nettowohnfläche von mindestens 12 m2 oder Wohndielen oder Essplätze<br />

mit Fenstern ins Freie und einer verkehrsfreien Fläche von mindestens 6 m2.<br />

Sanitärräume<br />

Ab 3.5-Zimmer (L) soll ein zweiter Sanitärraum angeordnet werden. Bei allen Wohnungen sollen<br />

Bad oder Reduit so gross sein, dass dort ein Waschturm installiert werden kann.<br />

Reduit/Einbauschränke Wenn möglich Reduit als Technikraum nutzen; oder Einbauschrank (Putz- und Einbauschrank:<br />

Anzahl Türen Einbauschrank = Anzahl Zimmer)<br />

Eingangsbereich<br />

Kellerabteile<br />

Es ist eine gut nutzbare Garderobe mit eingebautem Garderobenschrank vorzusehen.<br />

pro Wohnung etwa 9m2


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WETTBEWERBSPROGRAMM 13<br />

privater Aussenbereich Zu jeder Wohnung ist ein attraktiver und gut nutzbarer privater Aussenbereich vorzusehen<br />

(Balkon mit Minimaltiefe 2 m oder Gartensitzplatz) - siehe auch Kapitel 15.4.<br />

Wasch-/Trockenräume<br />

zumietbare Zimmer<br />

Schaltzimmer<br />

pro 6 Wohneinheiten (ungeachtet der Grösse) eine Waschküche/Trockenraum von mindestens<br />

15m2. Pro Waschküche eine Waschmaschine und ein Tumbler und zusätzlich ein Secomat.<br />

erhöhen die Flexibilität im Wohnungsangebot: die Zimmer müssen direkt vom Treppenhaus her<br />

erschlossen sein, und sollten einer 4 1/2- oder einer 3 1/2-Zi Whg. direkt zugeschlagen werden<br />

können. Sie können auch als Kombination von Wohnen und Arbeiten (im Sinne von Nebenbeschäftigungen)<br />

genutzt werden.<br />

Als Alternative zu einer solchen Lösung (zumietbare Zimmer) ist es möglich, je nach Typologie<br />

ein zwischen Wohnungen liegendes Zimmer als Schaltzimmer zu nutzen, das der einen oder<br />

der andern Wohnung dient; dabei fallen zusätzliche Aufwendungen an die Schallisolation an.<br />

15.3 übergeordnete gemeinsame Anlagen<br />

Eingänge<br />

Veloabstellplätze<br />

Kehricht<br />

Bastelräume<br />

Gemeinschaftsraum<br />

Luftschutzraum<br />

Hauswartsraum<br />

Haustechnik<br />

Die Haupterschliessungen, Haus- und Wohnungseingänge sowie Waschküchen und Kinderwagenräume<br />

(möglichst direkt und stufenlos zugänglich) sind übersichtlich und als Orte der<br />

Begegnung zu gestalten und genügend zu dimensionieren.<br />

abschliessbare Velounterstände, keine Veloräume. Etwa 3 Plätze pro Wohnung vorsehen. Veloabstellplätze<br />

evt. in der Einstellhalle integrieren, mit eigenem Eingang.<br />

Container vorsehen, geeignet in Verbindung mit befahrbarer Erschliessung.<br />

Unabhängig der Wohnungsgrössen Bastelräume bereitstellen, sofern es sich je nach Flächenbeanspruchung<br />

im Keller (um nicht der AZ-Berechnung zu unterstehen) anbietet. Mit Wasseranschluss.<br />

Grösse ca. 12 m2. Bastelräume geniessen aber keine Priorität.<br />

An geeigneter Stelle ist ein Gemeinschaftsraum für 25 – 35 Personen mit kleiner Küche und<br />

behindertengerechten WCʼs zu projektieren. Ein eher grosszügiger Raum für alle Bedürfnisse,<br />

gut zugänglich und belichtet (für die AZ-Berechnung nicht anrechenbar!).<br />

Die Anzahl der Schutzplätze (keine detaillierte Planung erforderlich) entspricht: Anzahl Zimmer<br />

x 0.75 = Anzahl Schutzplätze zu 1 m2 oder 2.5 m3 (Innenmass). Für den Wettbewerb ist mit<br />

100 m2 zu rechnen, dazu kommt eine Eingangsschleuse/Sanitäranlage von 10 m2.<br />

15 m2 für die ganze Siedlung, mit Abstell- und Waschplatz für Rasenmäher/Schneefräse gut<br />

befahrbar evt. im Zusammenhang Tiefgarage<br />

Nachweisen von Hauptschächten, einfache Fallleitungskonzepte (nach Möglichkeit zugänglich),<br />

immissionsgerecht anordnen<br />

15.4 Erschliessung und Verkehr, Parkierung, Aussenraum<br />

Die Hauptzufahrt soll von der Pilatusstrasse her erfolgen. Die Lage der Parkierungszufahrt ist unter Berücksichtigung der<br />

verkehrstechnischen und städtebaulichen Vor- und Nachteile anzuordnen. Die Feuerwehrzufahrt wird über die bestehenden<br />

Strassen gewährleistet.<br />

Für die Parkierung ist pro Wohnung ein Parkplatz erforderlich plus 10% für Besucher. Diese Anzahl bleibt bei einer künftigen<br />

Verdichtung unverändert. Die Auftraggeberin möchte sich nicht langfristig mit einem unverhältnismässig dimensionierten<br />

UG-<strong>Bau</strong>werk belasten und bevorzugt daher mit Blick auf die Forderung nach qualifizierter Aussenraumgestaltung<br />

gemäss den Bestimmungen für eine Arealüberbauung eine gute Mischung zwischen unter- und oberirdischen Parkplätzen.<br />

Das Areal soll möglichst verkehrsfrei bleiben.<br />

Die Aussenräume sind auf die verschiedenen Nutzungsbedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner auszurichten. Sie<br />

sollen sowohl Treffpunkte mit einem vielseitigen Angebot an Spielmöglichkeiten für kleinere bis grössere Kinder als auch<br />

Rückzugsräume bieten. Es sind klare Aussagen zu machen für die Nutzung und Zuordnung der Freiräume sowie zur Abgrenzung<br />

zwischen privaten und halböffentlichen Freiräumen: projektbedingt können Anteile des Erdgeschoss-Bereichs<br />

den betroffenen Wohnungen zugeordnet werden - oder nicht; gerade in dieser Beziehung wird erwartet, dass die Projekte<br />

verbindliche Aussagen machen, die der Siedlung insgesamt einen Mehrwert schafft.


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WETTBEWERBSPROGRAMM 14<br />

15.5 Ökologie, Energie<br />

Die <strong>Bau</strong>ten sollen im Minergie-P-ECO Standard erstellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Projektverfasser<br />

mit den Anforderungen vertraut sind. Alle Anforderungen sind auf www.minergie.ch frei verfügbar.<br />

Der jährliche Stromverbrauch soll zu 80% aus eigener Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen gedeckt sein, welche<br />

möglichst gut zu integrieren sind. Als Idee sei hier die Kombination von Balkongeländer als Photovoltaik-Module genannt,<br />

oder der Einbau als vorgehängte Fassade oder ins Dach der oberirdischen Parkierung etc. Es braucht ca. 250 m2 kristalline<br />

Photovoltaik-Fläche oder 350 m2 amorphe Photovoltaik-Fläche. Nichtbegehbare Dachflächen sind zu begrünen.<br />

Gegebenheiten für die Projektierungsphase, deren Kenntnis zum Wettbewerbszeitpunkt nützlich ist:<br />

- In diesem Gebiet ist die Entwässerung im Trennsystem auszuführen; das Dachwasser ist zwingend zu versickern.<br />

- Für die Wärmeerzeugung wird der Anschluss an ein Fernwärmewerk erwogen und nach dem Wettbewerb abgeklärt.<br />

15.6 Ökonomie<br />

Die Wohnsiedlung soll preisgünstig gebaut werden. Neben niedrigen Erstellungskosten müssen auch Unterhalt und Betrieb<br />

kostengünstig sein. Bereits in der Konzeption (Volumina, Erschliessungssystem, Statik, Anordnung der Steigzonen,<br />

Konstruktion und Gestaltung, Flexibilität etc.) liegt ein Potenzial an Sparmöglichkeiten. Für die Attraktivität des Projekts<br />

wirken räumlich-architektonische Qualitäten, Möblierbarkeit, Belichtung/Besonnung, Aussicht und Umgebung mit. Im<br />

Rahmen der Vorprüfung wird die Wirtschaftlichkeit (Kosten/Nutzen) phasengerecht geprüft.<br />

15.7 Zusammenfassung Raumprogramm<br />

Pos Raum.......................................................................Anzahl NF m2 total m2 Bezug<br />

101 2 ½-Zimmerwohnungen.............................................. ca. 6 60 360 Kapitel 15.1<br />

102 3 ½-Zimmerwohnungen (klein = S).......................ca. 7 - 8 75 560 Kapitel 15.1<br />

103 3 ½-Zimmerwohnungen (gross = L)......................ca. 7 - 8 85 640 Kapitel 15.1<br />

104 4 ½-Zimemrwohnungen.....................................ca. 14 - 16 100 1500 Kapitel 15.1<br />

105 5 ½-Zimmerwohnungen.............................................. ca. 3 115 345 Kapitel 15.1<br />

106 zumietbare Zimmer ..................................................... ca. 4 25 100 Kapitel 12.1<br />

Zwischentotal: ca 39 Whg + 4 zumietbare Zi = total ca 136 Zi ... = 3'505 x 1.35 = 4'730 m2 GF ca.<br />

107 Kellerabteil pro Wohnung ............................... ca. 40 Whg 9 360 Kapitel 15.2<br />

108 Waschküche pro 6 Whg.................................................... 6 min. 15 90 Kapitel 15.2<br />

109 Eingangshalle pro Gebäude...................... je nach Projekt ca. 15 Kapitel 15.4<br />

110 Veloabstellplätze gedeckt (0.5 x 2 m).....................ca 120 ca. 1 120 Kapitel 15.4<br />

111 Hauswartsraum ................................................................. 1 15 15 Kapitel 15.4<br />

112 Kehrichtcontainerraum (ca. 1/pro 5 Wohnungen) ........... 5 5 25 Kapitel 15.4<br />

113 Option im UG: Bastelräume....................... je nach Projekt 12 Kapitel 15.4<br />

114 Gemeinschaftsraum.......................................................... 1 35 - 55 45 Kapitel 15.4<br />

115 Schutzraum, bezogen auf 3/4 von Anz. Zimmer ...ca. 100 110 Kapitel 15.4, inkl. Schleuse (10)<br />

116 Parkplätze 1/Wohnung + 10% Besucher................ ca. 43 20* 860 Kapitel 12.2 (W3) und 15.5<br />

*) inkl. Erschliessungsanteil pro 2 PP<br />

117 Spielplätze, min. 15% GF ................................................... 700 Kapitel 12.2 (W3)<br />

118 übriger Aussenraum - spielen und treffen, projektabhängig privat und/oder kollektiv<br />

119 Photovoltaik-Anlage - integriert .......................................... 250 bis 350 Kapitel 15.6


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WETTBEWERBSPROGRAMM 15<br />

C. Anhang zum Programm<br />

16 Ermittlung der Gesamtpreissumme<br />

BKP 2:<br />

Gebäude: 19'000 m3 -(sia 116) zu 725.-......................................................................................................................13'750'000<br />

Parking: Ø 45 Plätze: gewichteter Mittelwert gedeckt/ungedeckt gerechnet = 25'000.-/Platz .................................... 1'125'000<br />

BKP 4:<br />

Grundstück: rund 6'000 m2, durch Gebäude abgedeckt: ca. 20%, verbleiben 4'500 m2 zu 200.- ................................900'000<br />

Total anrechenbare Kosten BKP 2 und 4, rund.......................................................................................................15'775'000<br />

Ergibt nach Tabelle SIA vom März 2011 135'000.- Grund-Preissumme.<br />

Ein Zuschlag ist zu berücksichtigen für:<br />

- Möblierungsdarstellung 5%<br />

Gesamtpreissumme: 140'000.-<br />

Die vorliegende Berechnung dient lediglich der Bestimmung der Preissumme<br />

und ist keine Aussage über die vorzusehende Investition fürs Gesamtprojekt,<br />

das über die BKP-Positionen 2 und 4 hinaus noch Kosten zu berücksichtigen<br />

hat.<br />

0 10 Mio<br />

17 Programmgenehmigung<br />

Das vorliegende <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> wurde vom Preisgericht genehmigt am 19. Juli 2013<br />

Erny Martin<br />

Aberegg Beat<br />

Esch Philipp<br />

Berger Heinz<br />

Moeschlin Ivo<br />

Tschofen Michael<br />

Steib Jakob<br />

Wälchli Fritz<br />

Fuchs Felix<br />

18 Programmbegutachtung durch den SIA<br />

Die Kommission SIA 142/143 - für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es ist konform zur Ordnung<br />

SIA 142, Ausgabe 2009. (Schreiben vom 24. Juli 2013)

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