XX-4144 (20-136-13) Mitteilung_Flora-Neumann-Straße 3

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Finanzbehörde 19.06.<strong>20</strong><strong>13</strong><br />

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-<br />

Mitte gem. § 27 BezVG vom 23.05.<strong>20</strong><strong>13</strong>, Drs. <strong>20</strong>/<strong><strong>13</strong>6</strong>/<strong>13</strong><br />

Betr.: <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3 – zukünftige Nutzung<br />

Hinsichtlich des o. g. Beschlusses nimmt die Finanzbehörde wie folgt Stellung:<br />

Der Senat verfolgt im Einvernehmen mit dem Bezirk das Ziel, die Agentur Jung von Matt sowie -<br />

für den überwiegenden Flächenanteil - eine gemeinnützige Nutzung in dem ehemaligen<br />

Schulgebäude unterzubringen. Ein Interessenbekundungsverfahren wird hierfür nicht für<br />

erforderlich gehalten.<br />

Im Übrigen siehe Drs. <strong>20</strong>/5725 und <strong>20</strong>/7101.<br />

Gez. Plocksties


BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache <strong>20</strong>/5725<br />

<strong>20</strong>. Wahlperiode 09.11.12<br />

Schriftliche Kleine Anfrage<br />

des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 01.11.12<br />

und Antwort des Senats<br />

Betr.:<br />

Zu einigen Bauten im Karoviertel<br />

Das Karoviertel gehört gegenwärtig sicherlich zu den bewegtesten Quartieren<br />

Hamburgs. Hier prallen die Interessen von Bewohnern/-innen und kleinen<br />

Gewerbetreibenden mit den Nutzungsvorstellungen des Senats und des Bezirks<br />

zusammen, hier wird die Übertragung mehrerer Hundert Wohnungen<br />

aus dem steg-Treuhandeigentum auf die SAGA GWG einer auch nur in Teilen<br />

genossenschaftlichen Lösung vorgezogen, hier entscheidet sich beispielhaft,<br />

welche Entwicklung dieses und vergleichbare innenstadtnahe Quartiere<br />

in den nächsten Jahren nehmen werden. Besonders wichtig ist in diesem<br />

Zusammenhang, wie die öffentlichen Stellen mit dem vorhandenen Bestand<br />

an städtischen Gebäuden umgehen. Werden sie im Sinne einer vernünftigen<br />

sozialen Stadtteilentwicklung behandelt oder von der Liegenschaftsverwaltung<br />

als Verkaufsmasse gesehen, die letztlich die Verwertungsinteressen<br />

privater „Investoren/-innen“ befriedigt?<br />

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:<br />

1. Wann und aus welchen Gründen ist REBUS Mitte aus dem 1889 entstandenen<br />

Volksschulgebäude in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3 ausgezogen?<br />

Im Zuge der Neukonzeptionierung und Gründung der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren<br />

(ReBBZ) ist die Dienststelle REBUS-Mitte am 25. Oktober <strong>20</strong>12<br />

ausgezogen, da bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar war, dass die vorhandenen<br />

Räumlichkeiten den künftigen konzeptionellen Anforderungen nicht entsprechen.<br />

2. Wer ist Eigentümer/-in des betreffenden Grundstücks beziehungsweise<br />

des Gebäudes in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3?<br />

3. Wurde das Grundstück beziehungsweise Gebäude in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong><br />

3 verkauft?<br />

Wenn ja, wann wurde der Kaufvertrag unterzeichnet und zu welchem<br />

Preis wurde das Objekt an wen verkauft?<br />

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg<br />

(FHH). Im Übrigen: Entfällt.<br />

4. Ist vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, das Gebäude<br />

zu verkaufen oder zu vermieten?<br />

Wenn ja, wann und an wen?<br />

Die Gespräche der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen, insoweit ist<br />

noch keine Entscheidung gefallen.<br />

5. Gehört der Parkplatz neben dem Gebäude ebenfalls zum Grundstück?


Drucksache <strong>20</strong>/5725<br />

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperiode<br />

Wenn ja, was soll mit diesem Areal geschehen?<br />

Ja. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Sie sind abhängig von der Entscheidung<br />

über die künftige Nutzung des Areals.<br />

6. Welche der nachfolgend angeführten Gebäude stehen seit wann und<br />

aus welchen Gründen unter Denkmalschutz beziehungsweise auf der<br />

Liste der erkannten Denkmäler und welche Auflagen sind jeweils damit<br />

verbunden?<br />

Die betroffenen Gebäude a. bis c. und e. stehen seit dem Inkrafttreten der Änderung<br />

des Denkmalschutzgesetzes am 4. April <strong>20</strong>06 im Verzeichnis der erkannten Denkmäler<br />

nach § 7a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz (HmbDSchG). Für sie gilt, dass<br />

der Verfügungsberechtigte alle beabsichtigten Veränderungen im Sinne der §§ 8 bis<br />

10 HmbDSchG der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Veränderungsbeginn<br />

schriftlich anzuzeigen hat. Für das Gebäude d. gelten die Schutzvorschriften<br />

für in die Denkmalliste eingetragene Denkmäler gemäß §§ 8 fortfolgende HmbDSchG,<br />

das heißt für Veränderungen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.<br />

Das unter d. genannte Ensemble, der ehemalige Quarantänestall des Schlachthofes,<br />

ist seit dem 25. September <strong>20</strong>02 in der Denkmalliste.<br />

Zu den jeweiligen Gründen siehe die nachfolgenden Angaben.<br />

a. Rumbaumsche Schule in der Grabenstraße 28 beziehungsweise<br />

<strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong><br />

Das stadtbild- und quartierprägende Volksschulhaus mit Neorenaissance-Formen ist<br />

denkmalwürdig aus geschichtlichen Gründen als Zeugnis für den Schulbau in Hamburg<br />

und für die Entwicklung von St. Pauli sowie zur Bewahrung der charakteristischen<br />

Eigenheiten des Stadtbildes von St. Pauli.<br />

b. Fabrikgebäude Heidenreich und Harbeck in der Glashüttenstraße<br />

38/40<br />

Der an einem Kontorhaus orientierte, sachliche, ganz nach konstruktiven Merkmalen<br />

entwickelte Eisenbetonskelettbau mit roter Backsteinverblendung ist denkmalwürdig<br />

aus geschichtlichen Gründen, weil er ein wichtiges Zeugnis des Reformbacksteinbaus<br />

in Hamburg darstellt und die Entwicklung von St. Pauli dokumentiert, sowie zur Bewahrung<br />

der charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes von St. Pauli.<br />

c. Kontorhaus Mietfabrik in der Glashüttenstraße 79<br />

Der Backstein-Gewerbebau ist denkmalwürdig aus geschichtlichen Gründen sowie zur<br />

Bewahrung der charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes von St. Pauli.<br />

d. Haus in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 10<br />

Der Erhalt des Ensembles ergibt sich aus geschichtlichen und baugeschichtlichen<br />

Gründen sowie zur Wahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes.<br />

e. Volksschule von 1889 in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3.<br />

Die öffentliche Volksschule der Gründerzeit spiegelt die schulische Situation um die<br />

Jahrhundertwende wider. Der Backsteinbau ist denkmalwürdig aus geschichtlichen<br />

Gründen sowie zur Bewahrung der charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes<br />

von St. Pauli.<br />

7. Wer ist im Zeitraum der letzten zehn Jahre Eigentümer/-in beziehungsweise<br />

Vermieter/-in und welche juristischen Personen sind Mieter/-innen<br />

folgender Gebäude gewesen?<br />

a. Rumbaumsche Schule in der Grabenstraße 28 beziehungsweise<br />

<strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong><br />

Zurzeit befindet sich die Immobilie im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.<br />

Vermieter ist die Sprinkenhof AG. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon<br />

ab, Einzelheiten zu privaten Mietern zu nennen.<br />

2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>20</strong>/5725<br />

b. Fabrikgebäude Heidenreich und Harbeck in der Glashüttenstraße<br />

38/40<br />

Die Immobilie befindet sich in Privatbesitz.<br />

Siehe Antwort zu 7. a.<br />

c. Kontorhaus Mietfabrik in der Glashüttenstraße 79<br />

d. Haus in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 10<br />

e. Volksschule von 1889 in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3.<br />

Siehe Antworten zu 1. sowie zu 2. und 3.<br />

8. Welche Bruttogeschoss- beziehungsweise Nutzungsfläche steht in folgenden<br />

Gebäuden zur Verfügung?<br />

a. Rumbaumsche-Schule in der Grabenstraße 28 beziehungsweise<br />

<strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong><br />

Die Nutzfläche des Objektes beträgt 2.169 m². Das Objekt ist vollständig vermietet.<br />

b. Fabrikgebäude Heidenreich und Harbeck in der Glashüttenstraße<br />

38/40<br />

Die zuständige Behörde verfügt über keine entsprechenden Kenntnisse. Im Übrigen<br />

siehe Antwort zu 7. b.<br />

c. Kontorhaus Mietfabrik in der Glashüttenstraße 79<br />

Die Nutzfläche des Objektes beträgt 6.0<strong>13</strong> m². Das Objekt ist vollständig vermietet.<br />

d. Haus in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 10<br />

Die Nutzfläche des Objektes beträgt 930 m². Das Objekt ist vollständig vermietet.<br />

e. Volksschule von 1889 in der <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3.<br />

Es steht eine Nutzfläche von 1.336 m² zur Verfügung.<br />

9. Wie viele Gebäude stehen gegenwärtig auf der Liste der erkannten<br />

Denkmäler?<br />

Es stehen 11.733 Hausnummern (Datensätze) im Verzeichnis der erkannten Denkmäler,<br />

hierbei handelt es sich um 1.752 Einzeldenkmäler und 9.981 Ensemblebestandteile.<br />

10. Wann wird das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet, sodass die<br />

Gebäude auf der Liste der erkannten Denkmäler zu Denkmälern werden?<br />

Der Gesetzentwurf zum Neuerlass des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes und<br />

zur Anpassung weiterer Vorschriften (Drs. <strong>20</strong>/5703) wurde der Bürgerschaft am<br />

30. Oktober <strong>20</strong>12 zugeleitet. Es wird nach der Befassung durch die Ausschüsse der<br />

Bürgerschaft voraussichtlich mit dem 1. des Monats in Kraft treten, der dem Beschluss<br />

durch die Bürgerschaft folgt.<br />

11. Seit wann ist Holger Jung Honorarkonsul von Monaco und welche Rechte<br />

und Pflichten ergeben sich aus dem Status eines Honorarkonsuls?<br />

Herr Holger Jung ist seit dem 29. August <strong>20</strong>11 Honorarkonsul von Monaco. Die Rechte<br />

und Pflichten eines Honorarkonsuls ergeben sich aus den Vorschriften des Wiener<br />

Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (insbesondere<br />

Artikel 58 bis Artikel 68).<br />

3


BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache <strong>20</strong>/7101<br />

<strong>20</strong>. Wahlperiode 08.03.<strong>13</strong><br />

Schriftliche Kleine Anfrage<br />

des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 01.03.<strong>13</strong><br />

und Antwort des Senats<br />

Betr.:<br />

Zur Lage des Gebäudes „Volksschule von 1889“ im Karolinenviertel<br />

In der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 1. November<br />

<strong>20</strong>12 (Drs. <strong>20</strong>/5725) teilte der Senat am 9. November <strong>20</strong>12 mit, dass<br />

die Beratungsstelle REBUS Mitte am 25. Oktober <strong>20</strong>12 aus der Gründerzeitvilla<br />

„Volksschule von 1889“ (<strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3) ausziehen müsse<br />

und sich das Gebäude nach wie vor im Eigentum der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg befinde. Hinsichtlich der Frage, ob die Freie und Hansestadt Hamburg<br />

beabsichtige, das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, teilte der<br />

Senat mit, dass die Gespräche der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen<br />

seien und insoweit noch keine Entscheidung gefallen sei. Ebenfalls<br />

am 9. November <strong>20</strong>12 wurde vor dem Hintergrund einer Protestaktion<br />

des Bündnisses „Mietenwahnsinn stoppen!“ im Karoviertel eine Sprecherin<br />

der Agentur Jung von Matt in der „Hamburger Morgenpost“ mit folgenden<br />

Worten direkt beziehungsweise indirekt zitiert: „Wir wollen das Gebäude wieder<br />

als Schule nutzen. Wir planen nämlich eine Akademie, in der (...) kreative<br />

Talente aus- und fortgebildet werden sollen. (...) Seine Funktion als Honorarkonsul<br />

von Monaco werde Holger Jung nach wie vor in seinen angestammten<br />

Büroräumen ausüben.“<br />

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:<br />

1. Welche Behörde führte beziehungsweise führt seit wann Gespräche<br />

über die Vermietung, die Verpachtung beziehungsweise den Verkauf der<br />

Volksschule von 1889, wann fanden Gespräche statt?<br />

2. Mit welchen Interessenten/-innen führte beziehungsweise führt diese<br />

Behörde Gespräche über die Vermietung, die Verpachtung beziehungsweise<br />

den Verkauf der Volksschule von 1889?<br />

3. Welche Behörde beziehungsweise welches Unternehmen hat mit welchen<br />

Interessenten/-innen einen Vorvertrag und/oder einen Vertrag über<br />

die Vermietung, Verpachtung beziehungsweise den Verkauf der Volksschule<br />

von 1889 geschlossen und wann wurden diese Vorverträge beziehungsweise<br />

Verträge mit wem geschlossen?<br />

4. Welche Vertragsinhalte wurden in den Vorverträgen beziehungsweise<br />

Verträgen geregelt, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsfläche, der<br />

Laufzeit des Vertrages sowie des Miet- beziehungsweise Pachtzinses<br />

beziehungsweise der Kaufsumme?<br />

Die Sprinkenhof AG führt – im Auftrag der für Immobilien zuständigen Behörde – seit<br />

Juli <strong>20</strong>12 Vermietungsgespräche. Gespräche über einen etwaigen Verkauf wurden im<br />

November <strong>20</strong>12 von der vorstehend genannten Behörde geführt. Im Übrigen ist der<br />

Senatskanzlei seit Februar <strong>20</strong><strong>13</strong> bekannt, dass die Firma Jung von Matt geeignete


Drucksache <strong>20</strong>/7101<br />

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperiode<br />

Expansionsflächen im Umfeld ihres Agenturstandortes sucht.<br />

Zu laufenden, noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen über die Vermietung, die<br />

Verpachtung oder den etwaigen Verkauf städtischer Immobilien nimmt der Senat wie<br />

in ähnlich gelagerten Fällen zur Wahrung seiner Verhandlungsposition grundsätzlich<br />

keine Stellung.<br />

5. Wann und in welchem Bebauungsplan wurde die Art der baulichen Nutzung<br />

für das Gelände der Volksschule von 1889 für den Gemeinbedarf<br />

festgelegt und in welchem Erneuerungskonzept wurde dieses Gebäude<br />

als „Fläche für Gemeinbedarf – Schulnutzung“ ausgewiesen? Wo und<br />

wie sind die Begriffe „Gemeinbedarf“ und „Gemeinbedarf – Schulnutzung“<br />

juristisch normiert und definiert?<br />

Die Art der baulichen Nutzung „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule (Freie und<br />

Hansestadt Hamburg)“ ist am 15. Dezember 1978 über den Beschluss des Bebauungsplanes<br />

„St. Pauli 37“ festgesetzt worden. Gesetzesgrundlage war § 9 (1) Nummer<br />

5 Baugesetzbuch (BauGB), nach dem „im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen<br />

die Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen festgesetzt<br />

werden können“. Die juristische Normierung und Begriffsdefinition sind dem § 9 (1)<br />

Nummer 5 BauGB, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 und den entsprechenden<br />

Kommentierungen zu entnehmen. In dem gültigen Erneuerungskonzept<br />

sind die Sanierungsziele für diesen Bereich mit „überwiegend Gemeinbedarf“ formuliert.<br />

6. Bei welcher Behörde beziehungsweise welchem Unternehmen wurden<br />

von welchen Interessenten/-innen zu welchen Zeitpunkten welche Bewerbungen<br />

beziehungsweise Nutzungskonzepte für die Volksschule von<br />

1889 eingereicht? Wie viele und welche Bewerbungen beziehungsweise<br />

Nutzungskonzepte wurden mit welchen Begründungen wann abgelehnt?<br />

7. Führte beziehungsweise führt eine Behörde beziehungsweise ein Unternehmen<br />

ein Interessenbekundungsverfahren für die Volksschule von<br />

1889 durch?<br />

Wenn ja, seit wann?<br />

Siehe Antwort zu 1. bis 4.<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

8. Welche rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verwaltungsvorschriften,<br />

Rechtsprechung) sind bei der Vermietung, der Verpachtung beziehungsweise<br />

dem Verkauf von öffentlichen Gebäuden insbesondere im Hinblick<br />

auf die Gleichbehandlung von Interessenten/-innen zu beachten? Inwiefern<br />

hat die Behörde diese rechtlichen Regelungen bei ihren Gesprächen<br />

sowie ihren Vertragsabschlüssen beachtet?<br />

Bei der Vermietung, der Verpachtung beziehungsweise dem Verkauf von öffentlichen<br />

Gebäuden sind grundsätzlich die rechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

zu beachten.<br />

Bei einer Verkaufsausschreibung von Grundstücken der öffentlichen Hand sind die<br />

beihilferechtlichen Vorgaben der EU aus der sogenannten Grundstücksmitteilung einzuhalten.<br />

Danach hat in erster Linie eine Ausschreibung zu erfolgen, möglich ist auch<br />

ein Verkauf ohne Bieterverfahren auf der Grundlage eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens.<br />

Voraussetzung für die Vergabe ohne Bieterverfahren ist die Vorlage<br />

eines Alleinstellungsmerkmals.<br />

Bei der Verkaufsausschreibung von Grundstücken handelt es sich um eine zivilrechtliche<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. In diesem Zusammenhang sind<br />

die Grundsätze der Nichtdiskriminierung beziehungsweise der Gleichbehandlung und<br />

der Transparenz zu beachten.<br />

Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4.<br />

2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>20</strong>/7101<br />

9. Von welchen Interessenten/-innen, Mietern/-innen, Pächtern/-innen oder<br />

Käufern/-innen sollen welche Geschosse mit welchem Flächenanteil im<br />

betreffenden Gebäude zu welchem Preis für welche Funktionen genutzt<br />

werden?<br />

Siehe Antwort zu 1. bis 4.<br />

10. Wie soll die Fläche zwischen der Volksschule von 1889 und dem Jüdischen<br />

Kulturzentrum gestaltet beziehungsweise genutzt werden? Wie<br />

viele Bäume sind auf dieser Fläche vorhanden und wie werden diese<br />

geschützt? Gibt es Planungen, dass die gesamte Fläche oder Teile der<br />

Fläche als öffentlich zugängliche Grünfläche gestaltet werden? Gibt es<br />

Planungen, dass dort Pkw-Stellplätze entstehen?<br />

Wenn ja, wie viele Stellplätze für welche Nutzer/-innen und welchen<br />

Zweck sollen dort entstehen?<br />

Die Fläche soll in der überwiegenden Gemeinbedarfsnutzung erhalten bleiben. Die<br />

Fläche ist bereits als Zuwegung zu den Gebäuden <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 1 und 3<br />

sowie als Pkw-Stellplatz gestaltet, die bestehenden Bäume bleiben erhalten. Es sind<br />

zehn Pkw-Stellplätze vorhanden, die den Nutzern des Jüdischen Kulturzentrums und<br />

den Mietern des Gebäudes <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 3 zur Verfügung gestellt werden.<br />

Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4.<br />

11. Widerspricht die Festlegung der Art der baulichen Nutzung der Volksschule<br />

von 1889 als Fläche für den Gemeinbedarf einer Nutzung durch<br />

den Werbekonzern Jung von Matt?<br />

Wenn ja, warum?<br />

Wenn nein, warum nicht? Wann hat Jung von Matt welches Konzept für<br />

die Nutzung dieses Gebäudes welcher Behörde vorgelegt? Inwiefern<br />

und wann hat sich der Erste Bürgermeister, die Senatskanzlei beziehungsweise<br />

der Senat mit dem Konzept von Jung von Matt befasst und<br />

welche Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Nutzung des Objekts<br />

sind gegebenenfalls getroffen worden?<br />

Eine Klärung, ob die Art der baulichen Nutzung – Gemeinbedarf – für eine konkrete<br />

beabsichtigte Nutzung zutrifft, kann nur im Rahmen einer Bauvoranfrage nach § 63<br />

Hamburgische Bauordnung abschließend geklärt werden.<br />

Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4.<br />

12. In welchen Räumen in welchem Stadtteil befindet sich derzeit die Beratungsstelle<br />

REBUS Mitte? Welche Gesamtkosten werden durch den<br />

Umzug von REBUS Mitte entstehen beziehungsweise sind schon entstanden,<br />

welche Kosten entstehen monatlich durch die Anmietung von<br />

Räumen für die Beratungsstelle REBUS? Welche Planungen gibt es für<br />

REBUS Mitte als Beratungsstelle für Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/<br />

-innen im Karolinenviertel?<br />

Die Beratungsabteilung des Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums (ReBBZ)<br />

Mitte befindet sich derzeit am Standort Bahrenfelder <strong>Straße</strong> 254 – 260 („Vivo“-<br />

Gebäude) im Stadtteil Ottensen.<br />

Durch den Umzug entstanden bis jetzt Kosten in Höhe von 6.295,10 Euro. Die durch<br />

die Anmietung der Räume in der Bahrenfelder <strong>Straße</strong> verursachten Aufwendungen<br />

belaufen sich seit dem 1. November <strong>20</strong>12 auf monatlich 7.714,00 Euro (5.852,00 Euro<br />

Nettokaltmiete zuzüglich 1.862,00 Euro Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung).<br />

Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen.<br />

<strong>13</strong>. Welche Gebäude im Karolinenviertel werden derzeit von der Sprinkenhof<br />

AG verwaltet? Welche weiteren Gebäude sollen zukünftig durch sie im<br />

Karolinenviertel verwaltet werden?<br />

3


Drucksache <strong>20</strong>/7101<br />

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperiode<br />

Die Gebäude <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 1, 3 und 5, Grabenstraße 6 – 8, Glashüttenstraße<br />

79 und Vorwerkstraße 21 werden derzeit von der Sprinkenhof AG verwaltet.<br />

Die Übertragung von weiteren Gebäuden in die Verwaltung der Sprinkenhof AG ist<br />

derzeit nicht geplant.<br />

14. Inwiefern und mit welchen finanziellen Mitteln setzte sich der Senat in<br />

den letzten fünf Jahren dafür ein, dass nach der fast vollständig abgeschlossenen<br />

Sanierung des Karolinenviertels auch weiterhin zwei Kindertagesheime<br />

für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch<br />

die Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel und eine Grundschule im Viertel<br />

zur Verfügung stehen? Bitte detailliert anhand der einzelnen Einrichtungen<br />

für die letzten fünf Jahre ausweisen und erläutern, weshalb die<br />

Grundschule in der Laeiszstraße als Standort aufgegeben werden soll.<br />

Im Karolinenviertel bestehen zwei Kindertageseinrichtungen, die nicht von der<br />

Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel e.V. (AGKV e.V.) betrieben werden, und der von<br />

der AGKV e.V. betriebene Pädagogische Mittagstisch (PäMi). Der PäMi liegt in der<br />

<strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong> 5 und wird von der zuständigen Behörde gefördert. In den<br />

letzten fünf Jahren erhielt der PäMi folgende Zuwendungen von der Behörde für<br />

Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):<br />

<strong>20</strong>08 126.345,35 Euro,<br />

<strong>20</strong>09 125.375,50 Euro,<br />

<strong>20</strong>10 125.160,33 Euro,<br />

<strong>20</strong>11 128.226,28 Euro,<br />

<strong>20</strong>12 125.304,00 Euro.<br />

Aus RISE wurden im Rahmen des Verfügungsfonds folgende Zahlungen geleistet:<br />

- <strong>20</strong>08: 1.<strong>20</strong>0 Euro an AGKV, Kita KaroKids, Kita Karoline für die Förderung der<br />

sprachlichen Kompetenz,<br />

- <strong>20</strong>10: 256 Euro an AGKV e.V. für die Einweihungsfeier <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong>-<strong>Straße</strong>,<br />

- <strong>20</strong>10: 700 Euro an AGKV e.V. für eine Türschließanlage,<br />

- <strong>20</strong>11: 480 Euro an AGKV e.V. für eine Mosaikplatte.<br />

Darüber hinaus wurden für den Schulgebäudekomplex Laeiszstraße 12 in den letzten<br />

fünf Jahren rund 69.000 Euro an Instandhaltungsmitteln aufgewendet.<br />

Zusätzlich kamen folgende Ausgaben hinzu:<br />

- <strong>20</strong>09: 84.000 Euro für umfangreiche Reparaturmaßnahmen in der Turnhalle (Trockenlegung<br />

Wand et cetera),<br />

- <strong>20</strong><strong>13</strong>: 31.500 Euro für die Erstellung der Feuerwehrzufahrt und Verbesserung der<br />

Außenanlagen,<br />

- <strong>20</strong>12: <strong>13</strong>7.000 Euro für Sielsanierung.<br />

Im Übrigen sind die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde bezüglich der<br />

weiteren Nutzung des Standortes Laeiszstraße noch nicht abgeschlossen.<br />

15. Welche Beschlüsse haben der bisherige Sanierungsbeirat sowie der<br />

neue Quartiersbeirat des Karolinenviertels zu den oben genannten Themen<br />

gefasst?<br />

1. Empfehlung des Sanierungsbeirats Karolinenviertel vom 28. Juni <strong>20</strong>12:<br />

Adressat: Schulbehörde, mit Bitte um Information zur zukünftigen Nutzung des<br />

Gebäudes.<br />

2. Empfehlung des Quartierbeirats vom 31. Januar <strong>20</strong><strong>13</strong>:<br />

Adressat: Bezirksamt, Schulbehörde und Senatskanzlei, mit der Bitte um Information<br />

zur Nutzung des Gebäudes, Klärung des Sachverhaltes und des weiteren<br />

Verfahrens.<br />

4


Bezirksamt Hamburg-Mitte Drucksache <strong>20</strong>/<strong><strong>13</strong>6</strong>/<strong>13</strong><br />

Geschäftsstelle der Bezirksversammlung<br />

22.05.<strong>20</strong><strong>13</strong><br />

Vorlage für die Bezirksversammlung<br />

Betr.: <strong>Flora</strong>-<strong>Neumann</strong> <strong>Straße</strong> 3 – zukünftige Nutzung<br />

hier: Beschluss des Ausschusses für Wohnen und Stadtteilentwicklung<br />

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat die beiliegende Vorlage in seiner<br />

Sitzung am 21.05.<strong>20</strong><strong>13</strong> einstimmig beschlossen.<br />

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.<br />

Anlage

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