10.01.2014 Aufrufe

Weitere Informationen (PDF-Dokument) - Stadt Niedernhall

Weitere Informationen (PDF-Dokument) - Stadt Niedernhall

Weitere Informationen (PDF-Dokument) - Stadt Niedernhall

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bekanntmachungsblatt<br />

der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Niedernhall</strong><br />

Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Emil G. Kalmbach, Hauptstraße 30, 74676 <strong>Niedernhall</strong><br />

Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail: bekanntmachungsblatt@niedernhall.de • www.niedernhall.de<br />

Nr. 31 02. August 2013<br />

Bürger-Info über die Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2013<br />

I. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen zu 1 Bauvorhaben erteilt.<br />

II. Sanierungsgebiet „Bachwiesenstraße“<br />

a) Sanierungsbericht<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Kalmbach Herrn Schiefele und Herrn<br />

Jaeschke von der STEG recht herzlich. Herr Schiefele erinnerte daran, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong><br />

mit Bescheid vom 05.05.2004 in das Landessanierungsprogramm „Bachwiesenstraße“ aufgenommen<br />

wurde. Der bewilligte Förderrahmen belief sich dabei auf 1.266.666,-- €, wovon<br />

760.000,-- € (60 %) über Landeszuweisungen und 506.666,-- (40 %) über den Eigenanteil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> finanziert werden. Die betreffende Sanierungssatzung trat nachfolgend am<br />

25.01.2008 in Kraft. Ziel der Sanierungsmaßnahme war u.a. die Umwandlung eines brach liegenden<br />

Industrieareals (Helios) in ein attraktives sowie altstadtnahes Wohngebiet, der Abbruch, die<br />

Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden (u.a. Bahnhofsgebäude) sowie die gestalterische<br />

und funktionale Aufwertung von öffentlichen Räumen (Neugestaltung Bahnhofsareal, Instandsetzung<br />

des Hörnlesweges, Ausbau der Bachwiesenstraße sowie die Schaffung von zusätzlichen<br />

Parkmöglichkeiten). Zusammenfassend stellte Herr Schiefele fest, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong><br />

die gesteckten Sanierungsziele allesamt in vorbildlicher Manier umgesetzt hat.<br />

Insbesondere die Umwandlung der vorherrschenden Industriebrache in ein attraktives<br />

Wohnbaugebiet stieß im Regierungspräsidium Stuttgart auf ungeteilte Anerkennung. Interessant<br />

ist nach Aussage von Herrn Jaeschke auch eine Studie zur Wirkungsweise der Baden-<br />

Württembergischen Städtebauförderung, wonach 1 Förder-Euro ein Bauvolumen von 8,47 Euro<br />

generiert, d.h. jeder eingesetzte Förder-Euro zieht durchschnittlich 8,47 € an privaten und öffentlichen<br />

Investitionen nach sich. Wie bereits eingangs erwähnt, haben das Land Baden-Württemberg<br />

und die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> in den letzten 10 Jahren im Sanierungsgebiet rd. 1,267 Mio. Euro an<br />

Städtebaufördermittel bereitgestellt. Dies ergibt nach der Studie Folge-Investitionen im betreffenden<br />

Sanierungsgebiet von rd. 10,7 Mio. Euro. Fürwahr ein beträchtliches Investitionsvolumen.<br />

b) Ermittlung der Anfangs- und Endwerte der sanierungsbedingen Bodenwerterhöhung und der<br />

Ausgleichsbeträge<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> kann -wie im vorliegenden Fall- die Ablösung des Ausgleichsbetrags vor<br />

Abschluss der Sanierung in Form einer Ablösevereinbarung zulassen. Lediglich in Fällen, wenn<br />

gutachtlich eine geringfügige Bodenwerterhöhung ermittelt worden ist und die möglichen Einnahmen<br />

den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand übersteigen, kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> per Gemeinderatsbeschluss<br />

von der Festsetzung des Ausgleichsbetrages absehen. Die sanierungsbedingte<br />

Bodenwerterhöhung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Endwert und dem Anfangswert.<br />

Anfangswert ist der Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder<br />

beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre. Endwert ist der Bodenwert, der sich durch die rechtliche<br />

und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebiets ergibt. Anfangs- und Endwert sind auf


denselben Stichtag zu ermitteln. Der Gutachterausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> hat am 07.06.2013<br />

die entsprechenden Werte festgelegt. Danach ergibt sich für das Sanierungsgebiet „Bachwiesenstraße“<br />

lediglich eine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung von rd. 3.870,-- €.<br />

c) Bagatellregelung<br />

Wie bereits ausgeführt, kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> für ein Sanierungsgebiet von der Festsetzung<br />

des Ausgleichsbetrags absehen, wenn eine geringfügige Bodenwertsteigerung gutachtlich ermittelt<br />

worden ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrag in keinem Verhältnis<br />

zu den möglichen Einnahmen steht. Mit Gutachten vom 25.06.2013 wurde die Anwendbarkeit<br />

der Bagatellregelung untersucht. Unterm Strich wurde ein Verwaltungsaufwand im Sanierungsgebiet<br />

„Bachwiesenstraße“ von 1.230,-- € je Erhebungsfall ermittelt. In der Summe würde<br />

folglich der Verwaltungsaufwand die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen um 8.431,-- € übersteigen.<br />

In Kenntnis dieser Sachlage hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, von der Festsetzung<br />

eines Ausgleichsbetrags gänzlich abzusehen.<br />

d) Abrechnung des Sanierungsgebiets zum Stichtag 17.06.2013<br />

Die Ausgaben in dem betreffenden Sanierungsgebiet belaufen sich aktuell auf 2.002.444,71 €.<br />

Hierin sind allerdings die anfallenden Kosten für den Parkplatz im Auftaktbereich noch nicht berücksichtigt.<br />

Demgegenüber stehen Gesamteinnahmen in Höhe von 2.014.315,66 €, so dass sich<br />

zum Stichtag 17.06.2013 ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 11.874,95 € ergibt.<br />

e) Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Bachwiesenstraße“<br />

Eine Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn die Sanierung -wie im vorliegenden Fall- abgeschlossen<br />

ist. Mit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets entfallen die<br />

üblichen Beschränkungen (sanierungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen<br />

und Rechtsvorgänge/besondere sanierungsrechtliche Vorschriften). Der Gemeinderat hat<br />

die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Bachwiesenstraße“<br />

einhellig beschlossen.<br />

III. Erneute Antragstellung zur Aufnahme der Sanierungsmaßnahme „Altstadt III“ in das<br />

Landessanierungsprogramm im Programmjahr 2014<br />

Mit Bescheid vom 22.03.2013 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> davon<br />

in Kenntnis gesetzt, dass der Sanierungsantrag für die Maßnahme „Altstadt III“ im Programmjahr<br />

2013 leider keine Berücksichtigung findet. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf<br />

Neumaßnahmen und Aufstockungsanträge grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können,<br />

solange Altmaßnahmen nicht abgerechnet sind. Da die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme<br />

„Bachwiesenstraße“ in Kürze dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt wird, kann sich die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> berechtigte Hoffnung auf eine Aufnahme in das Sanierungsprogramm 2014 machen.<br />

Der erneute Antrag für das Sanierungsgebiet „Altstadt III“ ist bis zum 31.10.2013 beim Regierungspräsidium<br />

Stuttgart einzureichen. Der Gemeinderat hat sich einhellig dafür ausgesprochen,<br />

einen fristgemäßen Förderantrag für das Sanierungsprogramm 2014 einzureichen.<br />

IV. Aufstockung des Personals in der Klein-Kindgruppe (1-3 Jahre) wegen der hohen Nachfrage<br />

Am 03.03.2010 hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)<br />

die Betriebserlaubnis für eine Klein-Kindgruppe (1-3 Jahre) mit insgesamt 10 Plätzen erhalten.<br />

Nach Abschluss der umfangreichen Umbauarbeiten wurde der eigentliche Betrieb am 01.06.2010<br />

aufgenommen. Als Reaktion auf die stetige Nachfrage hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> am 25.07.2012<br />

beim KVJS die Betriebserlaubnis für eine zweite Klein-Kindgruppe mit weiteren 10 Plätzen beantragt.<br />

Der Betrieb der zweiten Klein-Kindgruppe ist auf Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013<br />

angelaufen. Die Öffnungszeit der beiden Klein-Kindgruppen beträgt wöchentlich 44,5 Stunden<br />

(Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr; Freitag von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr). Aktuell


sind 4 Ganztagskräfte in den beiden Klein-Kindgruppen beschäftigt. Die Belegungszahl entwickelt<br />

sich wie folgt:<br />

Juli 2013 vormittags: 8 – 12 Kinder<br />

nachmittags: 9 – 11 Kinder<br />

September 2013 vormittags: 12 – 19 Kinder<br />

nachmittags: 15 – 18 Kinder<br />

Januar 2014 vormittags: 15 – 20 Kinder<br />

nachmittags: 18 – 20 Kinder.<br />

Die sprunghafte Zunahme der betreuten Kinder erfordert eine dringliche Beschäftigung von zusätzlichem<br />

Personal. 4 Ganztagskräfte sind für diese anspruchsvolle Tätigkeit nachweislich zu wenig.<br />

Vorrangig in den Nachmittagsstunden wird noch eine Halbtagskraft (50 %) möglichst auf<br />

01.09.2013 benötigt. Die Personalkosten erhöhen sich dadurch jährlich um rd. 25.000,-- €. Auf die<br />

weitere Entwicklung muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> bedarfsgerecht reagieren. Aktuell ist im Jahr 2014<br />

mit einer leichten Entspannung zu rechnen. In Kenntnis der Sachlage hat der Gemeinderat einstimmig<br />

der befristeten Einstellung einer qualifizierten Erzieherin bzw. Kinderpflegerin auf Halbtags-Basis<br />

möglichst zum 01.09.2013 zugestimmt.<br />

V. Einrichtung einer „Bürgerstifung <strong>Niedernhall</strong>“ auf 01.01.2014<br />

hier: -Satzungsbeschluss über eine rechtlich unselbständige Stiftung<br />

Am 21.10.2009 ist Herr Peter Jansen, ehemals Burgunderweg 18, im Alter von 83 Jahren verstorben.<br />

Die betreffende Person pflegte über Jahre hinweg guten Kontakt zur Rathausspitze. Per Testament<br />

vom 11.09.2009 hat Herr Jansen der <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> zur Alleinerbin eingesetzt. Weiter<br />

hat er verfügt, dass die <strong>Stadt</strong> sein Wohnhausgrundstück veräußern und den Netto-Erlös für gemeinnützige<br />

Zwecke verwenden soll. Die angesprochene Grundstücksveräußerung ist zwischenzeitlich<br />

vollzogen. Für gemeinnützige Zwecke steht fortan ein Betrag von 100.000,-- € (Stiftungsvermögen)<br />

zur Verfügung. Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2012 ist der Gemeinderat<br />

dem Vorschlag von Bürgermeister Kalmbach gefolgt, den Betrag in eine „Bürgerstiftung <strong>Niedernhall</strong>“<br />

einzubringen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die weiteren Schritte (Klärung der<br />

Rechtsform der Stiftung, verfahrenstechnischer Ablauf, Ausarbeitung eines entsprechenden Satzungsentwurfs,<br />

Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde und dem Finanzamt) veranlasst. Danach<br />

handelt es sich bei der „Bürgerstiftung <strong>Niedernhall</strong>“ um eine rechtlich unselbständige Stiftung<br />

und wird als Sondervermögen der <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> behandelt. Durch die Einbindung in den städtischen<br />

Haushalt benötigt die Stiftung keine eigenen Organe. Es entsteht auch keine eigenständige<br />

Rechtskörperschaft (kein separater Haushalt und keine Jahresrechnung). Die Entscheidung über<br />

die Verwendung der Erträge wird dem Gemeinderat übertragen. Die Erlöse und der Stand des<br />

Stiftungsvermögens werden im Haushaltsplan bzw. der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Stiftung<br />

verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. Gefördert werden soziale (Förderung der Jugend- und Altenhilfe)<br />

sowie kulturelle Belange. Da für die eigentliche Stiftungsverwaltung keine Aufwendungen<br />

entstehen, können die Erträge zu 100 % für den Stiftungszweck verwendet werden. Die „Bürgerstiftung<br />

<strong>Niedernhall</strong>“ soll zum 01.01.2014 anlaufen. Der Gemeinderat hat in einstimmiger Weise<br />

der Satzung über die rechtlich unselbständige Stiftung „Bürgerstiftung <strong>Niedernhall</strong>“ zugestimmt.<br />

Der konkrete Wortlaut der betreffenden Satzung wird nachfolgend in dieser Ausgabe des Bekanntmachungsblattes<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

VI. Erweiterung und Modernisierung der Sporthalle/Bericht über den aktuellen Baustand<br />

Wie bereits in ausführlicher Weise im örtlichen Bekanntmachungsblatt dargelegt, musste der ursprüngliche<br />

Einweihungstermin am 13. Juli 2013 verschoben werden. Ursächlich hierfür war vor<br />

allen Dingen eine Verkettung von Fehlleistungen bei der Anbringung des Wärmedämmverbundsystems.<br />

Nach der Einbindung eines Gutachters und einem Gespräch mit dem Firmeninhaber verständigte<br />

man sich auf einen kompletten Rückbau des Dämmsystems. Seit über einer Woche richtet<br />

der neue Bauleiter, Herr Kürschner, ein besonderes Augenmerk auf die fachmännische Anbringung<br />

des gewählten Wärmedämmverbundsystems. Der seitherige Bauleiter, Herr Manz vom Büro


Knorr & Thiele, wechselt auf 01.08.2013 in das Baurechtsamt des Hohenlohekreises. Nach Rücksprache<br />

mit der Baurechtsbehörde kann eine Freigabe des neuen Umkleidetraktes aus brandschutztechnischen<br />

Gesichtspunkten nicht erfolgen, bis das bereit gestellte Arbeitsgerüst komplett<br />

abgebaut ist. Dieses hinderliche Arbeitsgerüst ist auch die Ursache dafür, dass die Außenarbeiten<br />

bislang nicht in Angriff genommen werden konnten. Bedingt durch den Umstand, dass der neue<br />

Umkleide- und Sanitärtrakt nicht wie geplant in Betrieb genommen werden kann, verlängert sich<br />

auch die Mietdauer der georderten Containeranlage. Die betreffenden Mehrkosten für die wiederholte<br />

Anbringung des Dämmsystems bzw. für die verlängerte Mietdauer der Containeranlage gehen<br />

voll zu Lasten des verantwortlichen Unternehmens. Erklärtes Ziel ist es nunmehr, das Bauvorhaben<br />

bis spätestens Ende August 2013 zum Abschluss zu bringen. Abschließend setzte Bürgermeister<br />

Kalmbach das Gremium davon in Kenntnis, dass die Sportplatzbarriere entlang der Sporthalle<br />

und des TSV-Regiegebäudes zwischenzeitlich entfernt wurde. Auch der angrenzende Asphalt-Fußweg,<br />

dem fortan keine ersichtliche Funktion mehr zukommt, wurde in diesem Zusammenhang<br />

zurückgebaut. Der Fußgänger-Verkehr wird künftig über das neue Rasen-Pflaster entlang<br />

der neuen Sportplatzbarriere abgewickelt.<br />

VII. Zustimmung zur Annahme von Spenden<br />

Die <strong>Stadt</strong> darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen<br />

annehmen, wenn hierüber der Gemeinderat entschieden hat. In Anbetracht dieser gesetzlichen<br />

Verpflichtung hat der Gemeinderat den eingegangenen Geldspenden in Höhe von 261.141,38 €<br />

ausnahmslos zugestimmt. Den größten Anteil dabei hat der von der Fa. Gemü/Herrn Fritz Müller<br />

an die <strong>Stadt</strong> <strong>Niedernhall</strong> gespendete Salzsiedebrunnen auf dem Fritz-Müller-Platz im „Gewerbepark<br />

Waldzimmern“ mit einem Gesamtbetrag von allein 259.592,68 €.<br />

VIII. Mission von Alexander Gerst zur Internationalen Raumstation ISS/“Distelfink auf Weltraumreise“<br />

Herr Alexander Gerst, ehemals in der Austraße wohnhaft, wird im nächsten Jahr 6 Monate lang die<br />

Internationale Raumstation ISS besuchen. Dabei darf jeder Astronaut ein gewisses Kontingent und<br />

Volumen an Official PR mit an Bord nehmen. Herr Gerst hat der <strong>Stadt</strong> angeboten, ein solches Erinnerungsstück<br />

von seiner Heimatgemeinde im Gepäck zu verstauen. Das Mitbringsel wird zertifiziert<br />

und nachfolgend wieder an die <strong>Stadt</strong> zurückzugeben. Die <strong>Stadt</strong> macht von diesem Angebot<br />

gerne Gebrauch und möchte gemäß des Slogans „Distelfink auf Weltraumreise“ ein beidseitig bedrucktes<br />

Tisch-Banner (<strong>Stadt</strong>wappen/Distelfink) mitgeben. Wenn alles klappt, wird der Distelfink im<br />

Jahr 2014 in 400 km Höhe rd. 6 Monate lang den Erdball mit einer Geschwindigkeit von rd. 7<br />

km/Sekunde (!) umrunden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!