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2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG

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<strong>Anlage</strong> 6<br />

Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern werden zu dem ihrem Anteil entsprechenden<br />

Teil der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Vermögenswerte<br />

und Schulden ausgewiesen. Jeder auf den Minderheitsanteil entfallende<br />

Verlust, der den Minderheitsanteil überschreitet, wird dem Anteil des Mutterunternehmens<br />

zugewiesen.<br />

Sonstige Konsolidierungsmethoden<br />

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne<br />

und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert<br />

von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.<br />

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen<br />

In der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen,<br />

Schätzungen und Annahmen vom Management gemacht, die sich auf<br />

die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte<br />

und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken.<br />

Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit<br />

könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen<br />

Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder<br />

Schulden führen.<br />

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag<br />

bestehende wesentliche Ursachen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund<br />

derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres<br />

eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten<br />

oder Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:<br />

Verbindlichkeitsrückstellungen für Retouren<br />

Der <strong>Herlitz</strong>-Konzern bildet Verbindlichkeitsrückstellungen für Retouren aus<br />

Rücknahmevereinbarungen mit Kunden bezüglich des Weihnachtsgeschäftes.<br />

Die Berechnung der Verpflichtungen aus Retouren an Dritte wird regelmäßig<br />

vorgenommen. Die Rückstellungen für Retouren an Dritte werden auf<br />

Basis der Weihnachtsumsätze und Erfahrungswerte aus vergangenen Retourequoten<br />

berechnet.<br />

Risikovorsorge<br />

Risiken aus einem zum Stichtag laufenden Gerichtsverfahren werden durch<br />

Wertberichtigungen von Vorräten und Rückstellungen angemessen berücksichtigt.<br />

Die Höhe der Risikovorsorge orientiert sich an den Erkenntnissen<br />

der Verhandlungen bis zum Aufstellungszeitpunkt.<br />

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