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2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG

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<strong>Anlage</strong> 6<br />

n. Ertragsrealisierung<br />

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche<br />

Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich<br />

bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der<br />

erhaltenen Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer<br />

oder andere Abgaben bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die<br />

Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien<br />

voraus.<br />

Verkauf von Waren und Erzeugnissen<br />

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren<br />

und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf<br />

den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren<br />

und der Erzeugnisse ein.<br />

Erbringung von Dienstleistungen<br />

Erträge aus der Erbringung von Logistik-, Lagerung- und IT-Dienstleistungen<br />

werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads als Ertrag erfasst.<br />

Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis<br />

zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das<br />

jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis<br />

eines Auftrags nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in<br />

Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst. Zum<br />

Stichtag gab es keine laufenden Dienstleistungsprojekte.<br />

Zinserträge<br />

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung<br />

des Effektivzinssatzes, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem<br />

geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des<br />

Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts<br />

abgezinst werden).<br />

Dividenden<br />

Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.<br />

o. Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende<br />

Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und<br />

das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.<br />

Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als<br />

Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden<br />

Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes<br />

abgesetzt. Gemäß § 1 Investitionszulagengesetz besteht für Gesellschaften,<br />

die im Fördergebiet begünstigte Investitionen im Sinne des § 2<br />

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