2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG
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<strong>Anlage</strong> 6<br />
n. Ertragsrealisierung<br />
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche<br />
Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich<br />
bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der<br />
erhaltenen Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer<br />
oder andere Abgaben bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die<br />
Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien<br />
voraus.<br />
Verkauf von Waren und Erzeugnissen<br />
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren<br />
und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf<br />
den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren<br />
und der Erzeugnisse ein.<br />
Erbringung von Dienstleistungen<br />
Erträge aus der Erbringung von Logistik-, Lagerung- und IT-Dienstleistungen<br />
werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads als Ertrag erfasst.<br />
Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis<br />
zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das<br />
jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis<br />
eines Auftrags nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in<br />
Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst. Zum<br />
Stichtag gab es keine laufenden Dienstleistungsprojekte.<br />
Zinserträge<br />
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung<br />
des Effektivzinssatzes, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem<br />
geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des<br />
Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts<br />
abgezinst werden).<br />
Dividenden<br />
Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.<br />
o. Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende<br />
Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und<br />
das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.<br />
Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als<br />
Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden<br />
Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes<br />
abgesetzt. Gemäß § 1 Investitionszulagengesetz besteht für Gesellschaften,<br />
die im Fördergebiet begünstigte Investitionen im Sinne des § 2<br />
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