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2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG

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<strong>Anlage</strong> 6<br />

l. Rückstellungen<br />

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige<br />

(gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen<br />

Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen<br />

zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung<br />

der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine<br />

passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet<br />

(wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter<br />

Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher<br />

ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung<br />

des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor<br />

Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken<br />

widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte<br />

Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />

m. Leasingverhältnisse<br />

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält,<br />

wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen<br />

und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung<br />

von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter<br />

Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die<br />

Nutzung des Vermögenswerts einräumt.<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem<br />

Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert<br />

auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />

zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes<br />

oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert<br />

niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen<br />

und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass<br />

der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten<br />

Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam<br />

erfasst.<br />

Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte<br />

über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.<br />

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die<br />

Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst.<br />

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