2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG
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<strong>Anlage</strong> 6<br />
l. Rückstellungen<br />
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige<br />
(gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen<br />
Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen<br />
zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung<br />
der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine<br />
passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet<br />
(wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter<br />
Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher<br />
ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung<br />
des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor<br />
Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken<br />
widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte<br />
Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />
m. Leasingverhältnisse<br />
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält,<br />
wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen<br />
und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung<br />
von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter<br />
Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die<br />
Nutzung des Vermögenswerts einräumt.<br />
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem<br />
Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert<br />
auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />
zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes<br />
oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert<br />
niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen<br />
und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass<br />
der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten<br />
Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam<br />
erfasst.<br />
Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte<br />
über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.<br />
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die<br />
Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst.<br />
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