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2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG

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<strong>Anlage</strong> 6<br />

k. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Vermögenswerte<br />

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts<br />

oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte)<br />

wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:<br />

• Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen<br />

Vermögenswert sind erloschen.<br />

• Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus<br />

finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung<br />

zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im<br />

Rahmen einer Vereinbarung, welche die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt.<br />

• Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows<br />

aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder<br />

(a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum<br />

am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder<br />

(b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum<br />

am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen<br />

noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert<br />

übertragen.<br />

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem<br />

Vermögenswert überträgt und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken,<br />

die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder<br />

überträgt noch zurückbehält und dabei auch die Verfügungsmacht an<br />

dem übertragenen Vermögenswert zurückbehält, erfasst der Konzern den<br />

übertragenen Vermögenswert weiter im Umfang seines anhaltenden Engagements.<br />

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen<br />

Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden<br />

Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert<br />

des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung,<br />

den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten<br />

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit<br />

zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen<br />

ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle<br />

Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen<br />

Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen<br />

einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher<br />

Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen<br />

Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz<br />

zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.<br />

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