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2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG

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<strong>Anlage</strong> 6<br />

genswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen,<br />

werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

eingestuft. Der <strong>Herlitz</strong>-Konzern klassifiziert die von ihm gehaltenen<br />

finanziellen Vermögenswerte als vom Unternehmen ausgereichte Kredite<br />

und Forderungen (‚Kredite und Forderungen’) oder als zur Veräußerung verfügbare<br />

finanzielle Vermögenswerte.<br />

Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes werden<br />

diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen<br />

Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden einbezogen.<br />

Die Bilanzierung der finanziellen Vermögenswerte aus dem üblichen Kauf<br />

und Verkauf erfolgt zum Handelstag.<br />

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte<br />

mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt<br />

notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und<br />

Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen<br />

ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung<br />

überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft<br />

nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen<br />

oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben<br />

kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen<br />

ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste<br />

Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise<br />

Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf<br />

einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt<br />

zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit<br />

erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt,<br />

der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre.<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige<br />

Vermögenswerte werden zum Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung<br />

ausgewiesen und mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach Bildung<br />

entsprechender Wertberichtigungen bewertet. Wertberichtigungen werden<br />

gebildet, wenn Indikationen vorliegen, die einen Ausfall einer individuellen<br />

Forderung wahrscheinlich erscheinen lassen.<br />

Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes<br />

werden dann ausgebucht, wenn der <strong>Herlitz</strong>-Konzern die Verfügungsmacht<br />

über die vertraglichen Rechte, aus denen der Vermögenswert besteht,<br />

verliert. Es besteht mit der CommerzFactoring GmbH ein Vertrag ü-<br />

ber ein stilles Factoring. In diesem Vertrag ist geregelt, dass wesentliche<br />

Teile der Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Dritte verkauft<br />

werden. Durch den Verkauf geht außerdem das Delkredererisiko auf die<br />

Factoringgesellschaft über. Die Erlöse aus dem Verkauf wurden im Wesentlichen<br />

zur Rückführung der Bankdarlehen verwendet. Ein bestimmter Teil<br />

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