2009_KA_08_Anlage 6_Notes_final - Herlitz PBS AG
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<strong>Anlage</strong> 6<br />
gen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts<br />
widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.<br />
Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden<br />
erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des<br />
wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt<br />
nicht für zuvor neubewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen<br />
aus der Neubewertung im Eigenkapital erfasst wurden. In diesem Falle wird<br />
die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen<br />
Neubewertung im Eigenkapital erfasst.<br />
Für Vermögenswerte, mit Ausnahme eines Geschäfts- oder Firmenwertes,<br />
wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte<br />
dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand<br />
nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte<br />
vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags<br />
vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig<br />
gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands<br />
eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung<br />
des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall,<br />
so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag<br />
erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich<br />
nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn<br />
in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert<br />
erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird im Periodenergebnis<br />
erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode<br />
bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung<br />
aus der Neubewertung behandelt.<br />
Ausschließlich auf steuerlichen Regelungen beruhende Abschreibungen werden<br />
nicht angesetzt.<br />
f. Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien<br />
eingeteilt:<br />
• vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen,<br />
• bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,<br />
• zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und<br />
• zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.<br />
Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen<br />
und festen Laufzeiten, die die Gesellschaft bis zur Endfälligkeit zu halten<br />
beabsichtigt und halten kann, ausgenommen von der Gesellschaft ausgereichte<br />
Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende<br />
Finanzinvestitionen klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich<br />
erworben wurden, um einen Gewinn aus kurzfristigen Preis- bzw.<br />
Kursschwankungen zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene<br />
finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen finanziellen Vermö-<br />
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