Konzernbilanz zum 31. August 2003 - Herlitz PBS AG
Konzernbilanz zum 31. August 2003 - Herlitz PBS AG
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Konzernabschluss <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>August</strong> <strong>2003</strong> 25<br />
Konzernanhang für den Zeitraum<br />
vom 17. September 2002 bis <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>August</strong> <strong>2003</strong><br />
Vorbemerkung<br />
Die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> hatten am<br />
3. April 2002 Insolvenz beantragt, die am 5. Juni<br />
2002 eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter hat<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung für jeweils<br />
beide Gesellschaften einen Insolvenzplan vorgelegt.<br />
Hauptbestandteile dieser Insolvenzpläne sind<br />
die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit<br />
durch neue Kreditverträge und die Beseitigung der<br />
Überschuldung für die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong>, die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong><br />
<strong>AG</strong> und damit auch für den Konzern. Durch Beschluss<br />
des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg<br />
vom <strong>31.</strong> <strong>August</strong> 2002 wurden mit Wirkung <strong>zum</strong><br />
16. September 2002 die Insolvenzverfahren über<br />
die Gesellschaften aufgehoben und die Gesellschaften<br />
aus der Insolvenz entlassen.<br />
Gemäß § 155 Abs. 2 InsO begann mit der Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr.<br />
Gleichzeitig galten die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Herlitz</strong><br />
<strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> durch diese Eröffnungen als aufgelöst und<br />
befanden sich in Abwicklung. Somit wurden für<br />
das letzte Geschäftsjahr der werbenden Tätigkeit<br />
(1. Januar bis 5. Juni 2002) nach § 242, § 264 HGB<br />
Jahresabschlüsse aufgestellt. Mit der gerichtlichen<br />
Aufhebung der Insolvenzverfahren <strong>zum</strong> 16. September<br />
2002 waren für das Insolvenzrumpfgeschäftsjahr<br />
vom 5. Juni bis 16. September 2002<br />
ebenfalls Abschlüsse zu erstellen. Der Konzernabschluss<br />
wurde auf den Abschlussstichtag der Muttergesellschaft<br />
erstellt, und umfasste den Zeitraum<br />
vom 1. Januar bis <strong>zum</strong> 16. September 2002, da<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt 5. Juni 2002 kein Konzernabschluss<br />
aufgestellt werden konnte. Die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> hat <strong>zum</strong><br />
5. Juni 2002 insoweit von der Ausnahmeregelung<br />
des § 296 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht,<br />
da infolge der Stellung von Insolvenzanträgen<br />
für die Tochterunternehmen die erforderlichen<br />
Angaben entweder gar nicht oder nur mit<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten und Verzögerungen<br />
zu erhalten gewesen wären.<br />
Das am 17. September 2002 beginnende Geschäftsjahr<br />
endete mit Wirksamwerden des Fortsetzungsbeschlusses<br />
der Hauptversammlung der<br />
<strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong>. Der Beschluss der Hauptversammlung<br />
vom 18. Juni <strong>2003</strong> wurde am 1. September ins Handelsregister<br />
eingetragen. Die Hauptversammlungen<br />
der <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> vom 24. September und 6.<br />
Dezember 2002 haben ebenfalls die Fortsetzung<br />
der Gesellschaft mit Wirkung <strong>zum</strong> 1. Januar <strong>2003</strong><br />
beschlossen. Die entsprechende Eintragung ins<br />
Handelsregister ist erfolgt. In der Folge endet zu<br />
diesen Zeitpunkten das jeweilige Geschäftsjahr<br />
welches den Abwicklungszeitraum umfasst, so<br />
dass dafür ein Abschluss erstellt werden muss.<br />
Für die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> umfasst das mit dem vorliegenden<br />
Abschluss betrachtete Geschäftsjahr den Zeitraum<br />
vom 17. September 2002 bis <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>August</strong><br />
<strong>2003</strong>. Gemäß den handelsrechtlichen Buchführungs-<br />
und Publizitätspflichten ist die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong><br />
verpflichtet, für diesen Zeitraum auch einen Konzernabschluss<br />
aufzustellen.<br />
Die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> hat <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> Dezember 2002 einen<br />
freiwilligen Abschluss und Konzernabschluss aufgestellt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Der Konzernabschluss der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> ist nach den<br />
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und<br />
des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. In den Abschluss<br />
sind neben der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Herlitz</strong><br />
<strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> 13 inländische und 9 ausländische Unternehmen<br />
einbezogen. Das Gliederungsschema für<br />
den Konzernabschluss und den Jahresabschluss<br />
der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> entspricht deutschem Handelsrecht.<br />
Die Abschlüsse der Konzerngesellschaften<br />
sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.<br />
Für die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong><br />
wurden die Abschlüsse für den Zeitraum 17. September<br />
2002 bis <strong>31.</strong> <strong>August</strong> <strong>2003</strong>, für alle übrigen<br />
einbezogenen Unternehmen wurden die Abschlüsse<br />
vom 1. September 2002 bis <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>August</strong><br />
<strong>2003</strong> herangezogen und Vorgänge von besonderer