Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 - Herlitz PBS AG
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 - Herlitz PBS AG
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 - Herlitz PBS AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
konzernabschluss <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> dezember <strong>2002</strong> 65<br />
Konzernanhang für den Zeitraum<br />
vom 17. September bis <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong><br />
Vorbemerkung<br />
Die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> haben am<br />
3. April <strong>2002</strong> Insolvenz beantragt, die am 5. Juni<br />
<strong>2002</strong> eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter hat<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung für beide<br />
Gesellschaften jeweils einen Insolvenzplan vorgelegt.<br />
Hauptbestandteile dieser Insolvenzpläne sind<br />
die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit durch<br />
neue Kreditverträge und die Beseitigung der Überschuldung<br />
für die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong>, die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong><br />
und damit auch für den Konzern. Die Insolvenzpläne<br />
wurden auf den jeweiligen Gläubigerversammlungen<br />
am 15. Juli <strong>2002</strong> bestätigt. Die Insolvenz<br />
der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> wurde<br />
mit Wirkung <strong>zum</strong> 16. September <strong>2002</strong> durch Gerichtsbeschluss<br />
beendet.<br />
Ein Hauptversammlungsbeschluss über die Fortführung<br />
der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> soll auf der nächsten ordentlichen<br />
Hauptversammlung getroffen werden.<br />
Solange ist die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong>, die durch die Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens nach § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG<br />
als aufgelöst gilt, in Abwicklung.<br />
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens entbindet<br />
nicht von den handelsrechtlichen Buchführungs-<br />
und Publizitätspflichten. Gemäß § 155 Abs. 2<br />
InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
ein neues Geschäftsjahr. Somit wurde für<br />
den Zeitraum vom 1. Januar bis 5. Juni <strong>2002</strong> nach<br />
§§ 242, 264 HGB ein Jahresabschluss für die <strong>Herlitz</strong><br />
<strong>AG</strong> und für die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> aufgestellt. Ebenfalls<br />
war mit der gerichtlichen Aufhebung des Insolvenzverfahrens<br />
<strong>zum</strong> 16.September <strong>2002</strong> für das<br />
Insolvenzrumpfgeschäftsjahr vom 5. Juni bis 16. September<br />
<strong>2002</strong> ein Jahresabschluss nach den Vorschriften<br />
der §§ 242, 264 HGB für beide Gesellschaften<br />
zu erstellen. Der Konzernabschluss wurde auf<br />
den Abschlussstichtag der Muttergesellschaft erstellt.<br />
Der Konzernabschluss des Vorjahres umfasst<br />
den Zeitraum vom 1. Januar bis <strong>zum</strong> 16. September<br />
<strong>2002</strong>, da <strong>zum</strong> Zeitpunkt 5. Juni <strong>2002</strong> kein Konzernabschluss<br />
aufgestellt werden konnte. Die <strong>Herlitz</strong><br />
<strong>AG</strong> hat <strong>zum</strong> 5. Juni <strong>2002</strong> insoweit von der Ausnahmeregelung<br />
des § 296 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGB<br />
Gebrauch gemacht, da infolge der Stellung von Insolvenzanträgen<br />
für die Tochterunternehmen die<br />
erforderlichen Angaben entweder gar nicht oder<br />
nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und Verzögerungen<br />
zu erhalten gewesen wären.<br />
Da für die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> der Abwicklungszeitraum<br />
noch nicht beendet ist, erstellt sie den Abschluss<br />
<strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong> freiwillig. Der Konzernabschluss<br />
für den Zeitraum 17. September bis <strong>zum</strong><br />
<strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong> ist somit ebenfalls freiwillig.<br />
Das am 17. September <strong>2002</strong> begonnene Geschäftsjahr<br />
der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> endet entweder am 16. September<br />
2003 oder vorher mit Wirksamwerden des Fortsetzungsbeschlusses.<br />
Der Fortsetzungsbeschluss<br />
soll auf der ordentlichen Hauptversammlung im<br />
Juni 2003 gefasst werden.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Der Konzernabschluss der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> ist nach den<br />
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und<br />
des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. In den Abschluss<br />
sind neben der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Herlitz</strong><br />
<strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> 11 inländische und 9 ausländische Unternehmen<br />
einbezogen. Das Gliederungsschema für<br />
den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der<br />
<strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> entspricht deutschem Handelsrecht.<br />
Die Abschlüsse der Konzerngesellschaften sind auf<br />
den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.<br />
Für die <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Herlitz</strong> <strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> wurden<br />
die Abschlüsse für den Zeitraum 17. September<br />
<strong>2002</strong> bis <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong>, für alle übrigen einbezogenen<br />
Unternehmen wurden die Abschlüsse<br />
vom <strong>31.</strong> August bis <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong> herangezogen<br />
und Vorgänge von besonderer Bedeutung<br />
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die<br />
zwischen dem <strong>31.</strong> August und dem 17. September<br />
<strong>2002</strong> eingetreten sind, in der Konzern-Gewinnund<br />
Verlustrechnung berücksichtigt oder im Konzernanhang<br />
angegeben.