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mehr als Artigkeiten und gute Manieren - Golfverband Berlin ...

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D G V-R e g u l a r i e n - Ko l u m n e<br />

Bälle<br />

Die Anforderungen an Bälle werden in Anhang<br />

III der Golfregeln aufgeführt – wie z.B. das<br />

Höchstgewicht <strong>und</strong> die Mindestgröße.<br />

X-Out-Bälle sind Golfbälle, die vom Hersteller<br />

<strong>als</strong> fehlerhaft aussortiert worden sind. Hauptsächlich<br />

liegen optische Gründe, <strong>als</strong>o Farb- oder<br />

Beschriftungsfehler dafür vor.<br />

Wenn der eindeutige Beweis fehlt, dass diese<br />

Bälle nicht regelkonform sind <strong>und</strong> von der<br />

Spielleitung für ein Turnier nicht ausdrücklich<br />

eine Liste der zugelassenen<br />

Bälle in Kraft gesetzt worden ist (was im<br />

täglichen Spielbetrieb kaum geschieht),<br />

so dürfen diese Bälle genutzt werden.<br />

(Decision 5-1/4)<br />

Practice-Bälle sind serienmäßig hergestellte<br />

Golfbälle, deren Spezifikationen<br />

den regelkonform hergestellten Bällen der<br />

entsprechenden Hersteller entsprechen <strong>und</strong><br />

dürfen wie diese in Turnieren zum Einsatz kommen.<br />

Allerdings verbieten die Golfanlagenbetreiber<br />

häufig Mitnahme <strong>und</strong> Spiel außerhalb der<br />

Driving-Range in der Hausordnung.<br />

Tees<br />

Tees sind ein erlaubtes Hilfsmittel, um den Ball<br />

auf dem Abschlag über den Boden zu erheben.<br />

Sie dürfen maximal 101,6 mm (vier Zoll) lang<br />

sein <strong>und</strong> keinerlei Eigenschaften aufweisen, die<br />

eine Spiellinie anzeigen könnten oder den Spieler<br />

auf andere Art <strong>und</strong> Weise bei seinem Schlag unterstützen.<br />

Immer wieder kommen neue, innovative<br />

Tees auf den Markt, die dem Spieler bei der<br />

Ausrichtung oder der Flugrichtung des Balls<br />

helfen sollen. Wenn solch eine Hilfe wirklich festzustellen<br />

ist, so sind die Tees nicht zulässig.<br />

Die Benutzung von einem Tee, das mit einer<br />

Schnur an andere Tees geb<strong>und</strong>en ist – wie z.B. bei<br />

Wintertees üblich – ist dann erlaubt, wenn die<br />

Schnur nicht zum Anzeigen der Spiellinie genutzt<br />

wird.<br />

Entfernungsmesser<br />

Nach Regel 14-3 ist die Benutzung von Entfernungsmessern<br />

während der R<strong>und</strong>e untersagt.<br />

Dieselbe Regel gestattet jedoch der Spielleitung<br />

eines Turniers, eine Platzregel zu erlassen, nach<br />

der die Benutzung erlaubt werden kann.<br />

In diesem Fall sind nur solche Entfernungsmesser<br />

gestattet, die ausschließlich die Distanzen auf<br />

dem Platz angeben, nicht aber darüber hinausgehende<br />

Informationen liefern, wie z.B. die<br />

Nordrichtung, Höhenunterschiede, Temperatur<br />

oder Windstärke. Ob diese Funktionen auch genutzt<br />

werden, ist dabei nicht relevant. Wenn das<br />

Gerät über diese Funktionen verfügt, so ist dessen<br />

Benutzung auch dann nicht erlaubt, wenn<br />

die Spielleitung das Messen von Entfernungen<br />

gestattet hat. Genau dieses Problem stellt sich bei<br />

Smartphones, die in der Regel neben den Distanzen<br />

auch unzulässige Informationen bereithalten<br />

<strong>und</strong> daher nicht <strong>als</strong> Entfernungsmessgerät eingesetzt<br />

werden dürfen.<br />

Jedem Spieler wird dringend empfohlen,<br />

ungeklärte Fragen in Zusammenhang<br />

mit der Benutzung von Entfernungsmessern<br />

(insbesondere zu deren Zulässigkeit)<br />

bereits vor Eintreffen am Tag<br />

bzw. Ort eines Wettspiels abschließend<br />

zu klären, sollte für dieses Wettspiel<br />

durch Platzregel die Benutzung von Entfernungsmessern<br />

zugelassen sein. Weitere<br />

Informationen dazu, einschließlich eines sehr<br />

hilfreichen Merkblatts, stehen online unter<br />

www.golf.de im Bereich „Regeln“ zur Verfügung.<br />

Diese Regularienkolumne ist exclusiv durch den<br />

Deutschen Golf Verband e.V. für die Zeitschrift<br />

Golf in <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> Brandenburg erstellt worden.<br />

Alexander Klose, Vorstand Recht <strong>und</strong> Regularien,<br />

Deutscher Golf Verband e.V.

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