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(13) am 03. februar 2003 - Gemeinde Hergatz

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Seite 178<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

ÜBER DIE SITZUNG (<strong>13</strong>)<br />

AM <strong>03.</strong> FEBRUAR <strong>2003</strong>-<br />

IM PFARRSAAL IN WOHMBRECHTS<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Horst Martin<br />

Anwesend:<br />

1. Bilgeri Klaus 8. Prestel Alfred<br />

2. Boll Wolfgang 9. Rädler Josef<br />

3. Grohe Ingrid 10. Schmalzl Günther<br />

4. Karg Elmar 11. Sohler Adelbert<br />

5. Karg Kornelia 12. Speer Wolfgang<br />

6. Kiesecker Sabine <strong>13</strong>. Spieler Anna-Maria<br />

7. Zeh Michael 14. Dr. Klaus Müller<br />

Entschuldigt fehlten:<br />

Der Vorsitzende<br />

Horst Martin<br />

Der Schriftführer<br />

Hugo Knittel


Seite 179<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom <strong>13</strong>. Januar <strong>2003</strong><br />

2. Bebauungsplan Itzlings – West;<br />

- Erneute Beratung und gegebenenfalls Billigung und erneute Auslegung<br />

- Antrag von Herrn Josef Rädler auf Beteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Ernährung,<br />

Lindau<br />

3. Gewerbegebiet B12/B32 in <strong>Hergatz</strong>;<br />

- Erneute Beratung und gegebenenfalls Satzungsbeschluss<br />

4. Bebauungsplan Maria-Thann – Süd;<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan <strong>2003</strong>;<br />

- Beratung<br />

6. Sonstiges / Anfragen


Seite 180<br />

TOP 1<br />

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom <strong>13</strong>. Januar <strong>2003</strong><br />

Unter TOP 1 ist das Abstimmungsergebnis auf 14 : 0 zu berichtigen, da Herr Bilgeri bei der<br />

Abstimmung noch nicht anwesend war.<br />

Unter TOP 5 d) sind die aufgeführten N<strong>am</strong>en wie folgt zu berichtigen:<br />

Kiechle Rupert in Kiechle Martin und Bader Roland in Bader Josef<br />

Ansonsten wurden gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom <strong>13</strong>. Januar <strong>2003</strong> keine<br />

Einwände erhoben. Diese wird somit genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

TOP 2<br />

Bebauungsplan Itzlings – West;<br />

- Erneute Beratung und gegebenenfalls Billigung und erneute Auslegung<br />

- Antrag von Herrn Josef Rädler auf Beteiligung des Amtes für Landwirtschaft<br />

und Ernährung, Lindau<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Sieber und Herrn Woll. Herr<br />

Martin ging auf den derzeitigen Verfahrensstand ein und erteilte schließlich Herrn Sieber das<br />

Wort für weitere Erklärungen.<br />

Herr Sieber erklärte, dass nur noch die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landrats<strong>am</strong>tes<br />

zu berücksichtigen sind. Das Landrats<strong>am</strong>t verlange eine Schallschutzmaßnahme zwischen<br />

der B32 und den Gebäuden. Der Schutz kann als Erdwall oder aus einer Wand erfolgen.<br />

Anhand eines Planes erläuterte Herr Sieber den Bebauungsplan und auch den Textteil dazu,<br />

sowie die geforderte Lärmschutzmaßnahme im Einzelnen. In seinen Ausführungen ging Herr<br />

Sieber auf die Wegführung des bestehenden Feldweges ein, der nun wieder an seiner ursprünglichen<br />

Lage bleibt.<br />

Die Grünordnung ist durch Herrn Woll auf den neuesten Stand gebracht worden. Herr Woll<br />

hat diese ebenfalls erläutert. Die Ausgleichsflächen liegen im Umgriff des Bebauungsplanes.<br />

Sie sind in ausreichendem Umfang vorhanden.<br />

Der Vorsitzende ging eventuelle Berührungspunkte mit dem Neitech-Progr<strong>am</strong>m der DB ein.<br />

Ein Teil der Bebauungsplanfläche könnte durch eine Straßenführung beansprucht werden.<br />

Eine eventuelle Trassenführung wurde skizzenhaft durch Bürgermeister Martin angesprochen.<br />

Ebenso wies der Vorsitzende ausdrücklich auf die Wichtigkeit des Vorhabens hinsichtlich der<br />

Verkehrsentlastung für die Ortsteile Itzlings und <strong>Hergatz</strong> hin – insbesondere bei einer Realisierung<br />

der BAB 96 Südabfahrung für Wangen. Weiteres werde jedoch ein Besprechungstermin<br />

<strong>am</strong> 04. Februar 2002 ergeben.<br />

Herr Rädler erläuterte seinen Antrag auf Hinzuziehung des Amtes für Landwirtschaft und<br />

Ernährung. Herr Rädler bemerkte dazu, dass er zwischenzeitlich vom Amt darauf hingewiesen<br />

wurde, dass die Direktion für Ländliche Entwicklung für ein Verfahren des freiwilligen


Seite 181<br />

Landtausches zuständig sei. Die <strong>Gemeinde</strong> müsste einen formlosen Antrag stellen. Für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> würden lediglich die Abmarkungskosten entstehen. Ohne einen Beschluss<br />

zu fassen stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat einem solchen Vorgehen zu.<br />

Her Karg erkundigte sich in der anschließenden Diskussion, wie hoch der Wall wird.<br />

Herr Sieber nannte unterschiedliche Höhen. Es ist sei allerdings eine Obergrenze in NN festgesetzt.<br />

Sollte eine Auffahrt angelegt werden, so müssten die bestehenden Häuser geschützt<br />

werden. Hierzu konnte Herr Sieber keine konkreten Werte nennen. Diese müssten vom Landrats<strong>am</strong>t<br />

ermittelt werden.<br />

Herr Sohler wollte wissen, ob zu den Hinterliegern eine Wegeverbindung geschaffen wird.<br />

Herr Sieber erwiderte, dass dies mit einer Dienstbarkeit im privaten Bereich geregelt werden<br />

muss – dies wäre Angelegenheit des Verkäufers mit dem Käufer des Baugeländes.<br />

Weiter fragte Herr Sohler nach, ob für den Landwirt die Möglichkeit des Viehtriebes besteht.<br />

Herr Sieber verwies hierzu auf Gespräche mit dem betroffenen Landwirt, worin diese Frage<br />

geklärt wurde.<br />

Herr Zeh wollte wissen, wer für die Pflege der Streuobstwiese zuständig ist.<br />

Herr Woll sagte, dass die Pflicht zur Pflege beim Grundstücksbesitzer liegt.<br />

Herr Dr. Müller verwies darauf, dass zunächst der Besprechungstermin <strong>am</strong> 04.02.<strong>2003</strong> abgewartet<br />

werden soll. Es sollte nichts überstürzt werden.<br />

Der Vorsitzende ging nochmals kurz auf entsprechende Varianten im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

dem Bahnübergang in <strong>Hergatz</strong> ein. Auch er betonte, dass man sich derzeit nicht unnötig unter<br />

Zeitdruck setzen lassen sollte. Eine entsprechende Entscheidung sei sehr weitreichend für das<br />

zukünftige Verkehrsaufkommen in <strong>Hergatz</strong>.<br />

Herr Sohler fragte nach der Klassifizierung des nördlichen Weges.<br />

Der Vorsitzende erwiderte, dass in der Widmung der Unterhalt und die Pflege geregelt wird.<br />

Herr Schmalzl wollte wissen, ob Dachfenster auch unter die Schutzregelung fallen.<br />

Herr Sieber beantwortete dies d<strong>am</strong>it, dass Fenster nur auf der Ostseite möglich sind.<br />

Herr Prestel fragte nach der Oberflächenwasserbeseitigung.<br />

Herr Sieber verwies auf ein Gespräch mit einem Vertreter des für den AOL planenden Büros,<br />

wonach die vorhandenen Kanäle für eine Oberflächenwasserbeseitigung ausreichen.<br />

Frau Grohe ging auf den zeitlichen Rahmen ein, bis eine Entscheidung mit der DB möglich<br />

ist.<br />

Herr Karg brachte die eventuelle Ausfahrt Wangen-Süd aus der A 96 ins Gespräch und verwies<br />

darauf, dass seiner Meinung nach die Planung der Auffahrt in Itzlings isoliert betrachtet


Seite 182<br />

werden sollte - noch sei diese „Südabfahrung“ nicht gebaut. Ebenso stehe hier die Existenz<br />

eines Betriebes auf dem Spiel falls das Bauland nicht ausgewiesen werde.<br />

Abschließend hält Bürgermeister Martin nochmals fest, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> schon<br />

jetzt die Möglichkeit besitze, vor der Realisierung der Südabfahrung in Wangen, den Durchgangsverkehr<br />

durch die Ortsteile <strong>Hergatz</strong> und Itzlings zu unterbinden. Zu einem späteren<br />

Zeitpunkt sei mit noch mehr Verkehr zu rechnen. Vorbehaltlich des gemeins<strong>am</strong>en Gesprächsergebnisses<br />

mit der DBahn und dem Vertreter des Straßenbau<strong>am</strong>tes <strong>am</strong> 4.02.<strong>2003</strong> solle man<br />

sich zumindest bis zum 10.02.<strong>2003</strong> (Wirkung zum 11.02.<strong>2003</strong>) Zeit zu einem Billigungsbeschluß<br />

lassen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat wartet das Ergebnis der Besprechung vom 04.02.<strong>2003</strong> ab und vertagt den<br />

Billigungsbeschluss bis zum 10.02.20<strong>03.</strong><br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

TOP 3<br />

Gewerbegebiet B12/B32 in <strong>Hergatz</strong>;<br />

- Erneute Beratung und gegebenenfalls Satzungsbeschluss<br />

Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende Herrn Christel vom Ing.-Büro pbu, Kempten.<br />

Der Vorsitzende führte aus, entweder den Satzungsbeschluss zu fassen oder der räumliche<br />

Geltungsbereich in einem weiteren Verfahren zu ändern ist.<br />

Wenn der <strong>Gemeinde</strong>rat den Satzungsbeschluss fasse, sei Planreife gegeben und die Flächen<br />

können baulich umgehend genutzt werden. Bei der Änderung des räumlichen Geltungsbereiches<br />

würde sich die <strong>Gemeinde</strong> jedoch zunächst ca. 60 % der Erschließungsanlagen zum jetzigen<br />

Zeitpunkt sparen. Eine neue Planung könnte bei Bedarf jederzeit wieder aufgenommen<br />

und das Gewerbegebiet erweitert werden. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> könne sich so immense Vorfinanzierungskosten<br />

und die d<strong>am</strong>it verbundenen Zinsen sparen. Im Gegenzug könnten Bauwillige<br />

nach wie vor bauen – ja es könnte sogar auf konkrete Grundstückszuschnitte im Rahmen<br />

einer neuen Planung eingegangen werden. Das Gebiet sei also jederzeit erweiterbar und<br />

die <strong>Gemeinde</strong> somit sehr flexibel. Generell verbessere sich d<strong>am</strong>it auch die Verhandlungsposition<br />

der <strong>Gemeinde</strong> bei Gesprächen mit Siedlungswilligen. Die <strong>Gemeinde</strong> könne individueller<br />

planen.<br />

Auf die Nachfrage nach der Regenrückhaltung antwortete der Vorsitzende, dass diese auf<br />

jeden Fall geschaffen werden muß.<br />

Herr Schmalzl regte an, dass eine Vorfinanzierung der Erschließung von der Kirchenstiftung<br />

übernommen werden könnte.<br />

Der Vorsitzende wird diesen Vorschlag an die Verantwortlichen der Kirchenstiftung weitergeben.


Seite 183<br />

Frau Grohe wies darauf hin, dass möglichst das ganze Gebiet erschlossen werden soll, d<strong>am</strong>it<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Gewerbeflächen anbieten kann.<br />

Herr Sieber erläuterte dem <strong>Gemeinde</strong>rat die weitere Vorgehensweise. Der Verfahrensstand<br />

war ein Jahr still gelegen, da die Ausgleichsflächen nicht vorhanden waren. Der Satzungsbeschluss<br />

hätte bereits erfolgen können. Der Satzungsbeschluss könnte nun gefasst und bekanntgemacht<br />

werden. Bei einer Aufteilung der Flächen, die zur Rechtskraft gebracht werden sollen<br />

muß auf eine ausreichende Wendemöglichkeit geachtet werden. Es sei lediglich eine Aufteilung<br />

in zwei Schritte vorgesehen, die nacheinander zur Rechtskraft gebracht werden sollen.<br />

Das Regenrückhaltebecken ist ebenfalls in seiner Gänze zu errichten.<br />

Herr Karg hat vorgeschlagen, hinter der Grastrocknung eine Zufahrt für die oberen Grundstücke<br />

anzulegen.<br />

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies speziell im Zus<strong>am</strong>menhang mit einem eventuellen Investor<br />

erfolgen soll – diesem könnte dann ein maßgeschneidertes Gelände angeboten werden.<br />

Herr Sieber ging auf die Entwicklung der Erschließungsanlagen ein, insbesondere auf den<br />

Flächenverbrauch und betonte auf Nachfrage, dass die Anlagen insges<strong>am</strong>t verringert wurden.<br />

Es ist aber auf jeden Fall eine Wendemöglichkeit zu schaffen.<br />

Die kleine Alternative ist nur eine Abkoppelung vom ganzen Bereich. Es muß aber der Plan<br />

komplett überarbeitet werden. Herr Sieber nannte einen Zeitraum von zwei Monaten bis drei<br />

Monaten bis ein Teilbereich zur Rechtskraft gebracht werden kann.<br />

Herr Dr. Müller ist für die kleine Lösung mit dem Hintergrund, dass die Fa. Brauchle ja<br />

schließlich selbst ein Interesse habe ihr Grundstück zu vermarkten – falls dies geschehen sollte<br />

könne zu einem späteren Zeitpunkt nochmals verhandelt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschliesst, im Gewerbegebiet B12/B32 den Geltungsbereich, der zunächst<br />

zur Rechtskraft gebracht werden soll, wie folgt festzulegen:<br />

Flur-Nr.: 302/8, 302, 302/3, 302/4, 301/7 und 302/2<br />

Die Planer und die Verwaltung werden beauftragt, eine Planfassung zu erarbeiten und in einer<br />

der nächsten Sitzungen zur Billigung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

TOP 4<br />

Bebauungsplan Maria-Thann – Süd;<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

Der Vorsitzende erläuterte den Umgriff des vorgesehen Baugebietes und betonte, dass der<br />

größte Teil (bis auf das Grundstück Flur-Nr. 29/11) der Grundstücke im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />

ist.


Seite 184<br />

Im Aufstellungsbeschluss sollen zunächst diese <strong>Gemeinde</strong>grundstücke enthalten sein. Insbesondere<br />

ging der Vorsitzende auf Fragen ein, die von Herrn Boll im Vorfeld gestellt waren.<br />

Herr Sieber erläuterte das bisherige Vorgehen und betonte, dass bereits relativ genaue Entscheidungshilfen<br />

erstellt wurden. Insbesondere zeigte Herr Sieber das Gebiet anhand von Bildern.<br />

Herr Woll erläuterte den Bestand und das weitere Vorgehen aus Sicht der Landschaftsplanung.<br />

Herr Sieber erklärte die beiden bisher erstellten Planentwürfe und zeigte die Unterschiede auf.<br />

Herr Woll wies darauf hin, dass durch öffentliche Flächen eine sinnvolle Durchgrünung geschaffen<br />

werden soll. Es werden keine Ausgleichsflächen benötigt, da diese im vereinfachten<br />

Verfahren bereitgestellt werden können.<br />

Anhand einer Folie erläuterte Herr Sieber den vorgesehenen Flächenverbrauch für die Bebauung<br />

und für die Gemeinbedarfsflächen.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des vorgesehen Baugebietes ist lt. Herrn Sieber besser als im Baugebiet<br />

Wohmbrechts-Ost. Die Rahmenbedingungen seien wesentlich besser und auch die Erschließungsanlagen<br />

müßten nur für die neu hinzukommenden Bauten dimensioniert sein. Im Baugebiet<br />

Wo.-Ost seien die Anlagen bereits für weitere Bauabschnitte dimensioniert worden.<br />

Der Vorsitzende mahnte den <strong>Gemeinde</strong>rat bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, dass<br />

die Vermarktung des Gebietes zum Ausgleich des Haushaltes dringend notwendig ist.<br />

Herr Boll stellte eine Reihe von Detailfragen, die größtenteils pauschal beantwortet werden<br />

mussten, da noch keine konkreten Unterlagen vorliegen.<br />

Es wurde festgehalten, dass diese Detailfragen der Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen<br />

behandeln solle. Den Auswirkungen auf die Erschließungskosten soll dabei besonderes<br />

Augenmerk gelten.<br />

Herr Sieber riet, den Erschließungsplaner bereits im Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.<br />

Ebenso hat Herr Sieber darauf hingewiesen, dass das Grundstück Weckler in den Geltungsbereich<br />

mit aufgenommen werden soll um nicht unbeabsichtigt doch Baurecht durch Innenbereichsqualität<br />

zu schaffen.<br />

Herr Prestel sprach sich für die Variante 1 aus.<br />

Frau Spieler betonte, sie werde sich gegen das Baugebiet aussprechen. Zunächst sollten die<br />

Flächen im Baugebiet Wo.-Ost verkauft werden.<br />

Frau Grohe stimmt dem Baugebiet zu, hat aber große Bedenken hinsichtlich der Abwicklung.<br />

Herr Martin hat auf Anfrage das finanzielle Risiko der <strong>Gemeinde</strong> für den B-Plan, dass seiner<br />

Meinung nach in diesem Anfangsstadium nur sehr schwer zu beziffern sei auf ca. 25.000 €<br />

geschätzt.


Seite 185<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt für das Gebiet 24/2, 29, 29/11 und 75/4 einen qualifizierten Bebauungsplan<br />

aufzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 1<br />

TOP 5<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan <strong>2003</strong>;<br />

- Beratung<br />

Der Vorsitzende betonte in seiner Einführung, dass dieser Tagesordnungspunkt der Beratung<br />

des Haushaltes <strong>2003</strong> dient. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Bestandteilen und<br />

Anlagen erfolgt <strong>am</strong> 10. Februar 20<strong>03.</strong><br />

Herr Knittel erläuterte dem <strong>Gemeinde</strong>rat die auf Grund der letzten Besprechung festgelegten<br />

und in den Plan eingearbeiteter Änderungen im Einzelnen. Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder stellten<br />

ihre Fragen zu den einzelnen Haushaltsstellen, Herr Knittel änderte die Zahlen im Entwurf<br />

sofort ab.<br />

Vorab fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat zu den Hebesätzen der Realsteuern folgende Beschlüsse:<br />

A) Grundsteuer A<br />

a) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 350 % festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

B) Grundsteuer B<br />

a) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 400 % festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: 1 : 14<br />

b) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 390 % festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: 2 : <strong>13</strong><br />

c) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 380 % festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 : 7<br />

C) Gewerbesteuer


Seite 186<br />

a) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 310 % festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: <strong>13</strong> : 2<br />

Diese Beschlüsse sind Grundlage für die Haushaltsplanung. Die endgültige, rechtswirks<strong>am</strong>e<br />

Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der Haushaltssatzung.<br />

Weiter fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschluss, die besprochenen Änderungen in die endgültige<br />

Fassung des Haushaltsplanes einzuarbeiten.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

TOP 6<br />

Sonstiges / Anträge<br />

a) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters<br />

- Termin wegen Bahnübergänge<br />

Der Vorsitzende hat nochmals darauf hingewiesen, dass interessierte <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

<strong>am</strong> Besprechungstermin mit Vertretern der DB <strong>am</strong> 04.02.<strong>2003</strong> um 09.00<br />

Uhr herzlich eingeladen sind<br />

- Einladung der Bäuerinnen zum gumpigen Donnerstag<br />

Der Vorsitzende gab eine Einladung der Bäuerinnen zur Faschingsveranstaltung <strong>am</strong><br />

„gumpigen Donnerstag“ in der Turn- und Festhalle Maria-Thann weiter.<br />

- Klärwerksbesichtigung<br />

Der Vorsitzende gab dem <strong>Gemeinde</strong>rat bekannt, dass ihm eine Einladung zur Besichtigung<br />

des Klärwerkes durch den <strong>Gemeinde</strong>rat vorliegt. Er wird einen Termin absprechen<br />

und diesen rechtzeitig an den <strong>Gemeinde</strong>rat weitergeben.<br />

- Leitbildseminar der <strong>Gemeinde</strong>entwicklung<br />

Der Vorsitzende gab bekannt, dass <strong>am</strong> 12. und 14. Februar <strong>2003</strong> im Mellatz das Leitbildseminar<br />

der <strong>Gemeinde</strong>entwicklung <strong>Hergatz</strong> stattfindet. Alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

sind zu einer Teilnahme herzlich eingeladen.<br />

- Podiumsdiskussion der Aktion „Kinder brauchen Qualität“<br />

Der Vorsitzende gab dem <strong>Gemeinde</strong>rat bekannt, dass <strong>am</strong> 10.02.<strong>2003</strong> eine Podiumsdiskussion<br />

der Aktion „Kinder brauchen Qualität“ in der Inselhalle in Lindau stattfindet.


Seite 187<br />

- Beteiligung <strong>am</strong> <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Der Vorsitzende informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat davon, dass sich in Zukunft auch die<br />

evangelische Kirche mit Anzeigen im <strong>Gemeinde</strong>blatt beteiligt.<br />

- Frauenfest<br />

Der Vorsitzende gab dem <strong>Gemeinde</strong>rat bekannt, dass die Veranstalter des Frauenfestes<br />

in der Turnhalle Wohmbrechts bei der Verwaltung beantragt haben, die Raummiete<br />

erlassen zu bekommen.<br />

Der Vorsitzende schlug vor, dass der von der <strong>Gemeinde</strong> zu leistende Anteil für die<br />

Veranstalterhaftpflicht in Höhe von 52,-- € zu leisten ist.<br />

Diesem Vorschlag hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat angeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

- Nutzung der Sportflächen<br />

Der Vorsitzende gab dem <strong>Gemeinde</strong>rat bekannt, dass die Ministranten aus Maria-<br />

Thann im Sommer dieses Jahres auf dem Sportgelände in Wohmbrechts ein Fußballturnier<br />

durchführen möchten. Die Ministranten haben darum gebeten, dass sie die<br />

Sportflächen und das Sportheim kostenlos nutzen dürfen.<br />

Hinsichtlich der Nutzung des Sportheimes ist eine Regelung mit dem TSV Wohmbrechts<br />

anzustreben.<br />

Der Vorsitzende hat vorgeschlagen, die Sportflächen kostenlos an die Ministranten zur<br />

Ausrichtung eines Fußballturnieres zu überlassen.<br />

Diesem Vorschlag hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat angeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Der 1. Bürgermeister bedankte sich bei den Anwesenden für die Teilnahme an der Sitzung<br />

und beendete diese gegen 23.50 Uhr.<br />

Der Vorsitzende<br />

Horst Martin<br />

Der Schriftführer<br />

Hugo Knittel

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