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Monatsbericht des BMF Dezember 2013 - Bundesministerium der ...

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<strong>Monatsbericht</strong> <strong>des</strong> <strong>BMF</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />

Analysen und Berichte<br />

Der neue Mehrjährige Finanzrahmen <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Finanzrahmen wurden die entsprechenden<br />

Mittel nun um 8 % auf nunmehr 36,8 Mrd. €<br />

reduziert (vergleiche Tabelle 1). Auch bei<br />

diesen Programmen konnte somit den<br />

Konsolidierungserfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

Rechnung getragen werden.<br />

Darüber hinaus erweitert <strong>der</strong> neue Finanzrahmen<br />

die Palette <strong>der</strong> obengenannten<br />

Flexibilitätsinstrumente:<br />

• So schafft Artikel 5 <strong>der</strong> neuen MFR-<br />

Verordnung einen sogenannten<br />

Gesamtspielraum für Zahlungen.<br />

Demnach darf die Haushalts behörde aus<br />

Rat und Europäischem Parlament fortan<br />

nicht ausgeschöpfte Mittel für Zahlungen<br />

(die Marge zwischen den jährlichen<br />

Haushalten und <strong>der</strong> Zahlungsobergrenze<br />

<strong>des</strong> Finanzrahmens) auf die Folgejahre<br />

übertragen. Ab dem Jahr 2018 ist <strong>der</strong><br />

maximal zu übertragende Betrag<br />

gedeckelt.<br />

• Ebenfalls wurde Flexibilität hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Verpflichtungen geschaffen. Artikel 14<br />

<strong>der</strong> MFR-Verordnung sieht einen<br />

Gesamtspielraum für Verpflichtungen vor.<br />

Nicht ausge schöpfte Margen zwischen<br />

den in den jährlichen Haushalten<br />

vorgesehenen Verpflichtungen und den<br />

Obergrenzen für die Verpflichtungen im<br />

Finanzrahmen aus den Jahren 2014 bis 2017<br />

können angespart werden. Diese Mittel<br />

dürfen anschließend im Zeitraum von 2016<br />

bis 2020 für Politikziele im Zusammenhang<br />

mit Wachstum und Beschäftigung –<br />

insbeson<strong>der</strong>e Jugendbeschäftigung –<br />

ausgegeben werden.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>der</strong><br />

Finanzen ist diese Erweiterung <strong>der</strong> Flexibilität<br />

mit Vor- und Nachteilen verbunden. Einerseits<br />

trägt die höhere Flexibilität dazu bei, dass<br />

je<strong>der</strong> Euro dort zum Einsatz kommt, wo er den<br />

größten Nutzen stiftet. An<strong>der</strong>erseits werden<br />

die jährlichen Einnahmen und Ausgaben <strong>der</strong><br />

EU dadurch schwieriger zu prognostizieren.<br />

Unbeschadet dieser Regelungen über<br />

Flexibilität sind die Ausgaben <strong>der</strong> EU durch<br />

die sogenannte Eigenmittelobergrenze<br />

begrenzt. Diese, im Eigenmittelbeschluss<br />

vom 7. Juni 2007 (2007/436/EG) festgelegte,<br />

Deckelung stellt eine absolute Obergrenze<br />

für die Ausgaben <strong>der</strong> EU dar. Sie besagt, dass<br />

die Mittel für Zahlungen in jedem Jahr 1,23 %<br />

<strong>des</strong> Bruttonationaleinkommens (BNE) <strong>der</strong><br />

EU nicht übersteigen dürfen. Die jährlichen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden<br />

auf 1,29 % <strong>des</strong> BNE <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU<br />

nach oben beschränkt.<br />

4 Finanzierung <strong>des</strong> MFR: Die<br />

Eigenmittel <strong>der</strong> EU<br />

Finanziert werden die im Finanzrahmen<br />

vorgesehenen Ausgaben <strong>der</strong> EU über die<br />

sogenannten Eigenmittel, die von den<br />

Mitgliedstaaten an die EU abgeführt werden.<br />

Hierbei handelt es sich um die Traditionellen<br />

Eigenmittel (im Wesentlichen Zölle und<br />

Agrarabgaben), die Mehrwertsteuer-<br />

Eigenmittel (MWSt-Eigenmittel) und die<br />

Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel (BNE-<br />

Eigenmittel). Die Traditionellen Eigenmittel<br />

werden von den Mitgliedstaaten direkt bei<br />

den Wirtschaftssubjekten erhoben und<br />

an die EU abgeführt. Sie haben inzwischen<br />

nur noch einen geringen Anteil an den<br />

gesamten Eigenmitteln <strong>der</strong> EU. Im Jahr 2012 –<br />

dem aktuellsten Jahr, für den die EU einen<br />

Finanzbericht veröffentlicht hat – machten<br />

die Traditionellen Eigenmittel einen Anteil<br />

von 12 % an den gesamten Einnahmen <strong>der</strong><br />

EU aus. Die von einem Land abzuführenden<br />

Mehrwertsteuer-Eigenmittel richten sich<br />

nach einer einheitlichen Mehrwertsteuer-<br />

Bemessungsgrundlage, die nur für die<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Mehrwertsteuer-Eigenmittel<br />

berechnet wird. Die von einem Land<br />

abzuführenden Mehrwertsteuer-Eigenmittel<br />

ergeben sich dann aus <strong>der</strong> Multiplikation<br />

<strong>der</strong> einheitlichen Bemessungsgrundlage<br />

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