Monatsbericht des BMF Dezember 2013 - Bundesministerium der ...
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<strong>Monatsbericht</strong> <strong>des</strong> <strong>BMF</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />
Analysen und Berichte<br />
Der neue Mehrjährige Finanzrahmen <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Finanzrahmen wurden die entsprechenden<br />
Mittel nun um 8 % auf nunmehr 36,8 Mrd. €<br />
reduziert (vergleiche Tabelle 1). Auch bei<br />
diesen Programmen konnte somit den<br />
Konsolidierungserfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
Rechnung getragen werden.<br />
Darüber hinaus erweitert <strong>der</strong> neue Finanzrahmen<br />
die Palette <strong>der</strong> obengenannten<br />
Flexibilitätsinstrumente:<br />
• So schafft Artikel 5 <strong>der</strong> neuen MFR-<br />
Verordnung einen sogenannten<br />
Gesamtspielraum für Zahlungen.<br />
Demnach darf die Haushalts behörde aus<br />
Rat und Europäischem Parlament fortan<br />
nicht ausgeschöpfte Mittel für Zahlungen<br />
(die Marge zwischen den jährlichen<br />
Haushalten und <strong>der</strong> Zahlungsobergrenze<br />
<strong>des</strong> Finanzrahmens) auf die Folgejahre<br />
übertragen. Ab dem Jahr 2018 ist <strong>der</strong><br />
maximal zu übertragende Betrag<br />
gedeckelt.<br />
• Ebenfalls wurde Flexibilität hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Verpflichtungen geschaffen. Artikel 14<br />
<strong>der</strong> MFR-Verordnung sieht einen<br />
Gesamtspielraum für Verpflichtungen vor.<br />
Nicht ausge schöpfte Margen zwischen<br />
den in den jährlichen Haushalten<br />
vorgesehenen Verpflichtungen und den<br />
Obergrenzen für die Verpflichtungen im<br />
Finanzrahmen aus den Jahren 2014 bis 2017<br />
können angespart werden. Diese Mittel<br />
dürfen anschließend im Zeitraum von 2016<br />
bis 2020 für Politikziele im Zusammenhang<br />
mit Wachstum und Beschäftigung –<br />
insbeson<strong>der</strong>e Jugendbeschäftigung –<br />
ausgegeben werden.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>der</strong><br />
Finanzen ist diese Erweiterung <strong>der</strong> Flexibilität<br />
mit Vor- und Nachteilen verbunden. Einerseits<br />
trägt die höhere Flexibilität dazu bei, dass<br />
je<strong>der</strong> Euro dort zum Einsatz kommt, wo er den<br />
größten Nutzen stiftet. An<strong>der</strong>erseits werden<br />
die jährlichen Einnahmen und Ausgaben <strong>der</strong><br />
EU dadurch schwieriger zu prognostizieren.<br />
Unbeschadet dieser Regelungen über<br />
Flexibilität sind die Ausgaben <strong>der</strong> EU durch<br />
die sogenannte Eigenmittelobergrenze<br />
begrenzt. Diese, im Eigenmittelbeschluss<br />
vom 7. Juni 2007 (2007/436/EG) festgelegte,<br />
Deckelung stellt eine absolute Obergrenze<br />
für die Ausgaben <strong>der</strong> EU dar. Sie besagt, dass<br />
die Mittel für Zahlungen in jedem Jahr 1,23 %<br />
<strong>des</strong> Bruttonationaleinkommens (BNE) <strong>der</strong><br />
EU nicht übersteigen dürfen. Die jährlichen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden<br />
auf 1,29 % <strong>des</strong> BNE <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU<br />
nach oben beschränkt.<br />
4 Finanzierung <strong>des</strong> MFR: Die<br />
Eigenmittel <strong>der</strong> EU<br />
Finanziert werden die im Finanzrahmen<br />
vorgesehenen Ausgaben <strong>der</strong> EU über die<br />
sogenannten Eigenmittel, die von den<br />
Mitgliedstaaten an die EU abgeführt werden.<br />
Hierbei handelt es sich um die Traditionellen<br />
Eigenmittel (im Wesentlichen Zölle und<br />
Agrarabgaben), die Mehrwertsteuer-<br />
Eigenmittel (MWSt-Eigenmittel) und die<br />
Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel (BNE-<br />
Eigenmittel). Die Traditionellen Eigenmittel<br />
werden von den Mitgliedstaaten direkt bei<br />
den Wirtschaftssubjekten erhoben und<br />
an die EU abgeführt. Sie haben inzwischen<br />
nur noch einen geringen Anteil an den<br />
gesamten Eigenmitteln <strong>der</strong> EU. Im Jahr 2012 –<br />
dem aktuellsten Jahr, für den die EU einen<br />
Finanzbericht veröffentlicht hat – machten<br />
die Traditionellen Eigenmittel einen Anteil<br />
von 12 % an den gesamten Einnahmen <strong>der</strong><br />
EU aus. Die von einem Land abzuführenden<br />
Mehrwertsteuer-Eigenmittel richten sich<br />
nach einer einheitlichen Mehrwertsteuer-<br />
Bemessungsgrundlage, die nur für die<br />
Festsetzung <strong>der</strong> Mehrwertsteuer-Eigenmittel<br />
berechnet wird. Die von einem Land<br />
abzuführenden Mehrwertsteuer-Eigenmittel<br />
ergeben sich dann aus <strong>der</strong> Multiplikation<br />
<strong>der</strong> einheitlichen Bemessungsgrundlage<br />
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