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Ausführungshinweise bei nicht unterkellerten Gebäuden - EVD ...

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<strong>Ausführungshinweise</strong> für die Herstellung von<br />

Netzanschlüssen <strong>bei</strong> <strong>nicht</strong> <strong>unterkellerten</strong> <strong>Gebäuden</strong> für<br />

Standardnetzanschlüsse Erdgas bis 70 KW<br />

Wasser bis 3 Wohneinheiten<br />

Sehr geehrter Kunde,<br />

Sie haben sich entschlossen, für die Herstellung Ihrer Netzanschlussleitung/en auf Ihrem Grundstück<br />

Vorar<strong>bei</strong>ten in Eigenleistung zu erbringen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, hierfür gemeinsam mit<br />

Ihnen die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, unbedingt die<br />

nachfolgenden Ausführungen zu beachten.<br />

Leitungsführung in <strong>Gebäuden</strong> ohne Unterkellerung<br />

Der Netzanschluss Strom/Erdgas liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers Rheinische<br />

NETZGesellschaft mbH, Maarweg 159 – 161, 50825 Köln (RNG). Die vollständige Abwicklung führt das<br />

Referat „Netzmanagement“ der evd energieversorgung dormagen gmbh im Auftrag der RNG durch. Der<br />

Netzanschluss für Trinkwasser in den Stadtteilen Dormagen-Mitte, Horrem, Rheinfeld, Hackenbroich und<br />

Delhoven liegt in der Verantwortung der evd energieversorgung dormagen gmbh. Die übrigen<br />

Dormagener Stadtteile – Gohr, Straberg, Ückerath, Nievenheim, Delrath, Zons, St. Peter und Stürzelberg<br />

– werden durch die Kreiswerke Grevenbroich GmbH mit Trinkwasser versorgt. Entsprechende Vorgaben<br />

sind dort zu erfragen.<br />

<strong>Ausführungshinweise</strong><br />

Ist ein Gebäude <strong>nicht</strong> unterkellert, so müssen die Netzanschlussleitungen durch die Bodenplatte des<br />

Gebäudes geführt werden. Bei Neubauten empfehlen wir, die Schutzrohre bereits mit der Erstellung der<br />

Bodenplatte einzubauen:<br />

• Schutzrohr DN 125 mit 6 Rohrbögen á 15° und ein gerades Rohrstück von mindestens 300 mm<br />

Länge für Gas – Wasser und Strom.<br />

Die Schutzrohre können im Baustoff-Fachhandel bezogen werden. Die Dichtungen in den Muffen dürfen<br />

<strong>nicht</strong> entfernt werden. Bitte achten Sie <strong>bei</strong>m Einbau des Schutzrohrbogens darauf, dass die Muffen<br />

unterhalb der Bodenplatte nach oben zeigen. In das Schutzrohr wird durch die evd die Anschlussleitung<br />

eingeschoben und der Ringraum zwischen Schutzrohr und Netzanschlussleitung verschlossen.<br />

Wichtig: Das Schutzrohr für den Netzanschluss muss vor Rohrverlegung fest in die Bodenplatte<br />

vergossen werden.<br />

Als Durchführung durch die Bodenplatte muss ein gerades Rohrstück von mindestens 300 mm Länge<br />

eingebaut werden. Dieses Rohrstück muss senkrecht ausgerichtet sein und 5 cm über dem späteren<br />

Bodenaufbau (Estrich, Fliesen) im Raum enden. In der Zeichnung (siehe Rückseite) sind die<br />

erforderlichen lichten Abstandsmaße zu Wänden oder anderen Anlagen dargestellt. Alle Maßangaben<br />

beziehen sich auf den endgültigen Wand- bzw. Bodenaufbau (inkl. Estrich, Putz, Fliesen, …). Bitte<br />

beachten Sie dies, wenn im Nachgang zu Erstellung der Hauseinführung noch Ar<strong>bei</strong>ten im Innenausbau<br />

getätigt werden.<br />

Die Vorar<strong>bei</strong>ten (Art, Umfang und Zeitpunkt) sind zwingend vor Beginn der Ar<strong>bei</strong>ten mit unseren<br />

Meistern Tel.02133 / 97141 oder 02133 / 97147 abzustimmen.<br />

Die Verlegetiefe des Schutzrohres außerhalb des Gebäudes entnehmen sie aus der Zeichnung.<br />

Vorsicht: Notwendige Stemmar<strong>bei</strong>ten am Fundament sind von einem Statiker zu überprüfen<br />

Maßliche Festlegung siehe Seite 2<br />

Seite 1 von 2 E-P-03/17.01.2008/Revision 3


Schutzrohrverlegung in <strong>nicht</strong> unterkellertem Gebäude<br />

5 cm<br />

OKF<br />

Wasser 11 cm<br />

Gas 15 cm<br />

Strom 11 cm<br />

Montagewand<br />

OK Gelände<br />

5 cm<br />

Estrich<br />

Dämmung<br />

mind. 30 cm<br />

5 cm<br />

Rohdecke<br />

Gas, Wasser und Strom<br />

6 Rohrbögen a 15° DN125<br />

Gas und Strom 80 cm<br />

Wasser 100 cm<br />

Seitlicher Abstand der Schutzrohre<br />

Wasser 11 cm<br />

Gas 15 cm<br />

Strom 11cm<br />

Montagewand<br />

30 cm 30 cm<br />

seitliche Wand<br />

Seite 2 von 2 E-P-03/17.01.2008/Revision 3

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