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Seite 6 GEMEINDE Nr. 5 / 2005<br />
Keine Chance für den Schnupfen – Immunstark in den Winter<br />
Haben Sie gewusst, dass wir zus<strong>am</strong>mengerechnet etwa drei<br />
Jahre unseres Lebens nur mit Herumschnupfen, Kratzen<br />
im Hals und Husten verbringen? Kaum werden die Tage<br />
kürzer, die Temperaturen niedriger, Nässe und Kälte spürbar,<br />
drohen Husten, Schnupfen und Heiserkeit. Durch die<br />
Kombination aus Nässe und Kälte draußen haben Krankheitserreger<br />
in überhitzten und schlecht belüfteten Räumen<br />
Hochsaison.<br />
Die so genannten Erkältungsviren übertragen sich durch<br />
Tröpfcheninfektion. Wer erkältet ist und einmal niest,<br />
schleudert mit einer Geschwindigkeit von 900 Stundenkilometern<br />
Tausende von Viren in den Raum. Ob sich jemand<br />
ansteckt, hängt von der Stärke seiner Immunabwehr ab und<br />
davon, wie viel Viren er abbekommen hat. Es sind Hunderte<br />
von Virenarten bekannt, die einen grippalen Infekt auslösen<br />
können. Ist die Erkältung einmal da, kann man nur die<br />
Beschwerden lindern, denn in neun von zehn Fällen sind Viren<br />
schuld, und gegen die helfen keine Antibiotika.<br />
Der Unterschied zwischen den „Erkältungsviren” und der<br />
echten Grippe („Influenza”) liegt darin, dass die Influenza mit<br />
hohem Fieber (39 – 40 Grad) Husten, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen<br />
und Schüttelfrost beginnt. Die Verkühlung beginnt<br />
meist mit rinnender Nase und geringem Temperaturanstieg<br />
(37,5 Grad C). Die Keime befallen zuerst die Nasenund<br />
Rachenschleimhaut. Die Viren können bis zu 48 Stunden<br />
aktiv sein. Sie halten es sogar auf unbelebten Oberflächen wie<br />
z.B. Telefonhörer mehrere Stunden aus. Auch jemand, der<br />
nicht verkühlt ist, kann den Erreger übertragen, denn die Inkubationszeit<br />
(Zeit zwischen Infektion und dem ersten Symptom)<br />
beträgt bei den Erkältungsviren 2 bis 5 Tage. In dieser<br />
Zeit werden aber bereits Viren ausgeschieden. Neben der<br />
Tröpfcheninfektion (direkt angeniest werden) ist ein weiterer<br />
Übertragungsweg die Kontaktinfektion über die Hände. Deshalb<br />
empfiehlt es sich, die Hände häufiger zu waschen.<br />
Einen absoluten Schutz gegen Erkältungsviren gibt es<br />
nicht, jedoch hilft eine leichte vit<strong>am</strong>in- und spurenelementreiche<br />
Ernährung mit frischem Obst, Fisch und Gemüse das<br />
Immunsystem zu stärken. Regelmäßige Saunabesuche sowie<br />
Kneipp-Kuren powern ebenso die Abwehrkräfte.<br />
Hat es Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen trotzdem erwischt,<br />
sollten Sie sich körperlich schonen, viel Flüssigkeit<br />
trinken, besonders Kräutertees. Getränke wie Kaffee und<br />
Schwarztee entziehen dem Körper zusätzlich Flüssigkeit.<br />
Bei fiebrigen Infekten eignen sich Lindenblüten- und Holundertee.<br />
Bei Husten hilft Inhalieren und Gurgeln mit isotonischer<br />
(0,9-%iger) Salzlösung, weil dadurch der Schleim<br />
in den Atemwegen verflüssigt wird. Auch Brustwickel tun<br />
gut: bei fröstelnden Patienten ein Kartoffelwickel, bei Fieber<br />
ein Topfenwickel. Gerade zu Beginn einer Entzündung trägt<br />
alles zur Linderung bei, was den Entzündungsbereich verstärkt<br />
durchblutet. Dadurch weiten sich die Blutgefäße und<br />
die Erreger können durch vermehrt angeschwemmte Abwehrzellen<br />
besser bekämpft und abtransportiert werden.<br />
Übrigens: Nase hochziehen beim Schnupfen ist vielleicht<br />
ein gesellschaftlicher Fauxpas, nicht jedoch für die HNO-<br />
Ärzte. Die Nase mündet in die Nasennebenhöhlen. Beim<br />
kräftigen Schnäuzen entsteht ein hoher Druck in der Nase<br />
und somit besteht die Gefahr, dass der Schleim mit all seinen<br />
Keimen in diese Nebenhöhlen gepresst wird und somit<br />
zu Vereiterungen führen kann. Wird der Schleim hochgezogen,<br />
entsteht ein leichter Unterdruck in der Nase, sodass<br />
Sekret sogar aus den Nebenhöhlen gesogen wird und somit<br />
Entzündungen vorbeugt. Vermeiden Sie dauerhaften<br />
Stress, senken Sie die Nikotinzufuhr. Ein spezielles Sportprogr<strong>am</strong>m<br />
(z.B. Walken, Laufen) stimmuliert die Abwehrkräfte<br />
und ernähren Sie sich vit<strong>am</strong>inreich, um so gerüstet<br />
den Winter erkältungsfrei zu genießen.<br />
Dr. Andrea Tögel<br />
Ärztin für Allgemeinmedizin und Ernährungsmedizin<br />
Schneeräumung<br />
Im Winter sind die Straßen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.<br />
Die Räumungsfahrzeuge der Gemeinde benötigen<br />
mindestens eine Durchfahrtsbreite von vier Metern und haben<br />
den Auftrag, jene Straßen und Wege nicht zu räumen,<br />
wo parkende Autos die Räumung verhindern. Es wird daher<br />
im eigenen Interesse gebeten, die Autos nicht auf den<br />
Straßen abzustellen. Auch die Anrainer von Gehsteigen,<br />
Wegen und Straßen werden ersucht, ihre lebenden Zäune<br />
(Sträucher) so zurückzuschneiden, dass auch bei Schneedruck<br />
die volle Gehsteig- und Wegbreite bleibt.<br />
Da es immer wieder Fragen zur Schneeräumung gibt, darf<br />
auf die Bestimmungen des § 93 der Straßenverkehrsordnung<br />
1960 (Pflichten der Anrainer) verwiesen werden. Dort<br />
wird festgelegt, dass die Eigentümer die Gehsteige und Gehwege<br />
(einschließlich Stiegen etc.) entlang ihrer Liegenschaften<br />
im Ortsgebiet in der Zeit zwischen 6.00 und 22.00<br />
Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern, sowie<br />
bei Schnee und Glatteis zu bestreuen haben. Ist ein Gehsteig<br />
(Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in<br />
der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die Gemeinde<br />
versucht, mit den vorhandenen Kleinschneeräumgeräten<br />
die Gehsteige vor allem entlang der Bundesstraße<br />
und im Bereich der Schule zu räumen, soweit dies den Umständen<br />
entsprechend möglich ist. Dies entbindet aber niemand<br />
von den vorangeführten Verpflichtungen.<br />
Sollte jemand seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommen<br />
und Gefahr in Verzug durch die unterlassene Räumung gegeben<br />
sein, so werden die erforderlichen Maßnahmen von der<br />
Gemeinde durchgeführt und dem Räumungspflichtigen wird<br />
der Kostenersatz vorgeschrieben. In diesen Fällen übernimmt<br />
die Gemeinde <strong>Henndorf</strong> a.W. jedoch keine Haftung. Neben der<br />
Kostenersatzpflicht ist auch noch mit einer Anzeige nach der<br />
StVO zu rechnen. Bitte auch um Verständnis dafür, dass vor<br />
allem in der Früh bei starken Schneefällen nicht gleichzeitig<br />
überall geräumt sein kann. Jeder Autofahrer möge sich daher<br />
auf die winterlichen Fahrverhältnisse einstellen.<br />
Rechts finden Sie den neuen MÜLLABFUHRPLAN FÜR DAS JAHR 2006 zum Ausschneiden und<br />
Aufbewahren. Bitte um Beachtung – auch im Jahr 2006 werden die Biotonnen wieder von Mai bis<br />
einschließlich Oktober „wöchentlich” entleert!<br />
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