3. Sitzung am 20.5.2005 - .PDF - Henndorf am Wallersee

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Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; 2. Fragestunde gem. § 32 lit. h GO 1994 und § 9(6) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Henndorf am Wallersee; 3. Nutzungsvertrag Allwetterspielplatz - Beratung und Beschluss; 4. Tourismusverband - Übernahme von Tätigkeiten durch das Gemeindeamt - Entschädigung - Beratung und Beschluss; 5. Teiländerung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Landesstraße - Beratung und Beschluss; 6. Allfälliges.

Erledigung: Öffentlicher Teil zu 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; Der Bürgermeister eröffnet um 18.oo Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu 2.) Fragestunde gem. § 32 lit. h GO 1994 und § 9(6) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Henndorf am Wallersee; Es sind keine Fragen eingelangt. zu 3.) Nutzungsvertrag Allwetterspielplatz - Beratung und Beschluss; Für die Errichtung der Mehrzweckhalle wurde eine Verlegung und Neuerrichtung des Trainingsplatzes (Allwetterspielplatz) notwendig. In den Verträgen mit den Grundeigentümern wurde festgelegt, dass die Gemeinde nunmehr Pächter dieser Fläche wird. In den Gesprächen wurde auch vereinbart, dass zwischen der Gemeinde und der ÖTSU ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird. Dieser lehnt sich an die Vereinbarung zwischen ASKÖ und der Gemeinde Henndorf an. Ein Entwurf lag den Fraktionsführern bei. Bürgermeister Eder erörtert den Sachverhalt und teilt mit, dass der vorliegende Entwurf des Nutzungsvertrages gleichlautend ist wie der zwischen der Gemeinde Henndorf a.W. und dem ASKÖ. GV Riedl wäre dafür, dass die ÖTSU gleich behandelt wird wie der ASKÖ. Vizebgm. Seidl stellt noch einige detaillierte Fragen zu dem Vertragsentwurf. Vor allem möchte er wissen wie es sich verhält, wenn sich die Sektion Fußball von der ÖTSU trennt. Das wird eingehend erörtert. Es sollen noch folgende Änderungen in den Nutzungsvertrag eingearbeitet werden: Unter Punkt II wir noch als letzter Satz eingefügt: Unter der Voraussetzung dass die ÖTSU eine Sektion Fußball betreibt. Ebenfalls soll aufgenommen werden, dass sich die ÖTSU verpflichtet die Pflege und Instandhaltung der Anlage auf die Dauer des Nutzungsvertrages zu übernehmen. Die Nutzung der Anlage für Schulsportzwecke soll in Absprache mit der Vereinsführung möglich sein. Die Nutzungsgebühr wird dahingehend festgelegt, dass ebenso wie beim ASKÖ 1/3 des Gesamtpachtes durch den Verein geleistet wird. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nutzungsvertrag mit den eingearbeiteten Änderungen zu genehmigen. 15 Ja- Stimmen 1 Stimmenthaltung – GV Riedl Der Antrag ist somit angenommen.

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;<br />

2. Fragestunde gem. § 32 lit. h GO 1994 und § 9(6) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung<br />

<strong>Henndorf</strong> <strong>am</strong> <strong>Wallersee</strong>;<br />

<strong>3.</strong> Nutzungsvertrag Allwetterspielplatz - Beratung und Beschluss;<br />

4. Tourismusverband - Übernahme von Tätigkeiten durch das Gemeinde<strong>am</strong>t - Entschädigung<br />

- Beratung und Beschluss;<br />

5. Teiländerung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Landesstraße - Beratung und Beschluss;<br />

6. Allfälliges.

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