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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 3 Denkmäler 47<br />

beginnenden 12. Jhs. in jener Zeit ein eigenes hospicium für Gäste (ebd. 1,<br />

S.265 § 4). <strong>Die</strong> ehemalige Propstwohnung, die hinter <strong>der</strong> Abteikirche in<br />

<strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Mühle lag, best<strong>an</strong>d noch Ende des 16. Jhs., wie aus einer<br />

Erwähnung im Rent- und Pachtbuch 1589/90 ergibt (ebd. 2, S. 715 Nr. 57:<br />

<strong>Die</strong> Olymollen achter by unsere Probstien), ohne daß den Quellen etwas<br />

über ihren damaligen und späteren Verwendungszweck zu entnehmen ist.<br />

<strong>Die</strong> KeIl n e r e i. Nach Urk. vom 13./14. Mai 1353 besaß <strong>der</strong> Kellner<br />

ein eigenes Haus (Kötzschke 1, S. 414 f. Nr.37, Nr.4), was auch<br />

durch das Kellnereiregister zum Jahre 1396 bestätigt wird (ebd. 2, S.327<br />

Nr.42). In <strong>der</strong> Kellnerei wurde das Kapitelsarchiv aufbewahrt. über die<br />

spätere bauliche Geschichte <strong>der</strong> Kellnerei ist den Quellen nichts zu entnehmen.<br />

<strong>Die</strong> K ü s te r e i. Auch <strong>der</strong> Custos bewohnte <strong>an</strong>scheinend ein eigenes<br />

Haus, da 1399 von einer curia retro thesau'riam die Rede ist (Kötzschke 2,<br />

S. 177 Nr. 94, S. 182 Nr. 28). Seine Lage ist hinter <strong>der</strong> Abteikirche in <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>der</strong> Propstei zu suchen. <strong>Die</strong> Rechnung 1525/26 spricht von dem<br />

eigenen Küstereihaus, <strong>an</strong> dem damals längere Zeit gearbeitet wurde (Akten<br />

X Nr. 2, BI. 197). <strong>Die</strong>se custodia scheint schon damals, bestimmt aber<br />

in den 50er Jahren, ihrem ursprünglichen Zweck nicht mehr gedient zu<br />

haben. <strong>Die</strong> Rechnung 1554/55 spricht von <strong>der</strong> ehemaligen Küsterei (Akten<br />

X Nr.20, BI. 111 V ). Sie wurde damals auf Lebenszeit von dem ehemaligen<br />

Pastor <strong>der</strong> Borner Kirche Joh. Wittenhorst bewohnt und nach<br />

dessen Tode, wie die Rechnung 1557/58 ausführlich berichtet (ebd.<br />

BI. 174 V ), auf Befehl des Abtes Herm<strong>an</strong>n von Holten abgerissen, dabei<br />

wurden auch Keller und Brunnen eingeebnet.<br />

S 0 n s t i g e W 0 h n g e b ä u d e. <strong>Die</strong> im Klosterdienst stehenden<br />

Weltgeistlichen, Kleriker und Laien, und auch das nie<strong>der</strong>e Gesinde,<br />

wohnten, wie aus ihren Anstellungsverträgen hervorgeht, zumeist im<br />

Klosterbereich und durften nicht außerhalb übernachten (vgI. z. B. die<br />

Bestallung des Egidius Trijffels vom 1. J<strong>an</strong>. 1496: ... si per noctem sine<br />

licentia nostra extra monasterium m<strong>an</strong>serit ... o<strong>der</strong> die des Bediensteten<br />

Tilm<strong>an</strong>n vom 23. Sept. 1527: . .. non debet . .. pernoctare extra portam<br />

in civitate. Kötzschke 1, S. 486 f.). Es lagen daher noch einige <strong>an</strong><strong>der</strong>e Gebäude<br />

auf <strong>der</strong> Immunität, die <strong>der</strong> stiftischen Beamtenschaft und <strong>Die</strong>nerschaft<br />

als Wohnungen dienten. Dazu gehörten u. a.:<br />

Das Hau s "i m Lud ger" nahe dem großen Laienfriedhof beim<br />

Paradies <strong>der</strong> Münsterkirche. Es war schon im Spätmittelalter vorh<strong>an</strong>den,<br />

wurde aber im 16. Jh. in Pacht ausget<strong>an</strong>, wie aus einer Urk. vom 14. Sept.<br />

1536 hervorgeht (Kötzschke 1, S. 484 Nr. 82).<br />

Das M ä g d eh aus. Für die im Kloster beschäftigten <strong>Die</strong>nstmägde<br />

und Frauen gab es eine eigene Wohnbehausung, die in den Rechnungen

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