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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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508 7. Personallisten<br />

er unter den K<strong>an</strong>onikern <strong>an</strong> letzter Stelle gen<strong>an</strong>nt wird (Crecelius,<br />

Trad. 2, Nr. 104) und d<strong>an</strong>n noch einmal in einer Urk. von 1059, in <strong>der</strong><br />

er <strong>an</strong> zweiter Stelle unter den geistlichen, ohne jede nähere Bezeichnung<br />

gen<strong>an</strong>nten Zeugen vorkommt (ebd. Nr. 102).<br />

Ein o. <strong>Die</strong> Urk. über das Jahrgedächtnis des Abtes Gero von 1059 erwähnt<br />

ihn <strong>an</strong> letzter Stelle unter den geistlichen Zeugen (Crecelius,<br />

Trad.2, Nr. 102). Ebenso eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e undatierte Urk. aus <strong>der</strong>selben<br />

Zeit (ebd. Nr. 103). Dagegen wird er in einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en undatierten,<br />

<strong>der</strong> gleichen Periode <strong>an</strong>gehörenden Urk., die übergabe des Hofes<br />

Kukinghoven betreffend, in <strong>der</strong> Zeugenreihe als erster unter vier<br />

aufgeführten K<strong>an</strong>onikern gen<strong>an</strong>nt (ebd., Trad. 2, Nr. 104). Auch die<br />

umfängliche, ohne jede nähere Bezeichnung aufgestellte Zeugenreihe<br />

einer Urk. vom 12. Juni 1064, führt nach den Zeugen aus dem Konvent<br />

einen Namensträger Eino, <strong>an</strong>, <strong>der</strong> sicherlich mit dem K<strong>an</strong>oniker<br />

gleichen Namens personengleich ist (ebd. Nr. 105).<br />

Her m<strong>an</strong> n u s. Ein <strong>Werden</strong>er K<strong>an</strong>oniker dieses Namens kommt in<br />

einer Urk. des Abtes Lambert für Helmstedt vom Jahre 1145 in <strong>der</strong><br />

Zeugenreihe nach den Kaplänen vor (Behrends, Diplomatarium<br />

Nr.4).<br />

Ar n 0 I du s. In <strong>der</strong> Zeugen reihe einer Urk. von 1150 wird er als Clericus<br />

<strong>an</strong> letzter Stelle vor den Laien aufgeführt (Crecelius, Trad.2,<br />

Nr.133).<br />

Bur c h a r d u s. Er läßt sich in <strong>der</strong> Zeugenreihe einer Urk. von 1160 als<br />

erster unter den fünf Presbytern nach den Vertretern des Konvents<br />

feststellen (Lacomblet, UB 1, Nr.402; Crecelius, Trad.2, Nr.134).<br />

Zweifellos ist er auch personengleich mit dem Burchardus, <strong>der</strong> die<br />

Zeugen reihe <strong>der</strong> Clerici nach den Konventsmitglie<strong>der</strong>n in Urk. von<br />

1165 eröffnet (ebd. Nr. 135).<br />

Gun t r a mus. In Urk. Abt Wilhelms von 1160 Zeuge <strong>an</strong> dritter Stelle<br />

unter den Presbyteri (Lacomblet, UB 1, Nr. 402; Crecelius, Trad.2,<br />

Nr.134).<br />

J 0 h a n n es. Er ist gleichfalls 1160 in <strong>der</strong> Urk. Abt. Wilhelms Zeuge,<br />

und zwar <strong>an</strong> vierter Stelle unter den Presbyteri (Lacomblet, UB 1,<br />

Nr. 402; Crecelius, Trad. 2, Nr. 134). In <strong>der</strong> Zeugenreihe einer Urk:<br />

von 1165 über die testamentarischen Bestimmungen des verstorbenen<br />

Pfarrers Gerbert von St. Klemens wird er unter den Klerikern<br />

<strong>an</strong> zweiter Stelle gen<strong>an</strong>nt (Crecelius, Trad. 2, Nr. 135).<br />

Her rad u s. <strong>Die</strong> Zeugen reihe <strong>der</strong> Urk. Abt Wilhelms von 1160 führt<br />

ihn als vierten und letzten unter den Clerici auf (Lacomblet, UB 1,<br />

Nr. 402; Crecelius, Trad. 2, Nr. 134).

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