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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 52 Der Säkularklerus im Klosterdienst<br />

507<br />

§ 52 Der Sä k u la r k I e r u s im Klo s t erd i e n s t<br />

1. Sogen<strong>an</strong>nte K<strong>an</strong>oniker und sonstige<br />

Kleriker ohne Amts<strong>an</strong>gabe<br />

We n d i I ger. Er kommt als Zeuge in einer undatierten Urk. aus <strong>der</strong><br />

Zeit Abt Gerolds (1031-1050) vor und steht dabei in <strong>der</strong> Reihe <strong>der</strong><br />

K<strong>an</strong>oniker <strong>an</strong> erster Stelle (Crecelius, Trad. 1, Nr. 91), wird auch in<br />

einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en undatierten Urk. dieser Zeit noch einmal als Zeuge<br />

gebraucht, trägt dabei aber nur die Bezeichnung Clericus (ebd.<br />

Nr.92).<br />

Li u z o. Zuerst gen<strong>an</strong>nt in <strong>der</strong> Zeugenreihe einer undatierten Urk. aus<br />

<strong>der</strong> Zeit Abt Gerolds (1031-1050) als zweiter unter den K<strong>an</strong>onikern<br />

(Crecelius, Trad. 1, Nr. 91). Er eröffnet ferner ohne nähere Angabe<br />

die Reihe <strong>der</strong> geistlichen Zeugen in einer Urk. von 1059 (Crecelius,<br />

Trad. 2, Nr. 102) und dient in einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en undatierten Urk.<br />

dieser Zeit gleichfalls als Zeuge, wobei er nur als Clericus bezeichnet<br />

wird (ebd. Nr. 103).<br />

S a la k 0 o<strong>der</strong> Saleko. Er erscheint als Zeuge <strong>an</strong> dritter Stelle unter<br />

den K<strong>an</strong>onikern einer undatierten Urk. aus <strong>der</strong> Zeit Abt Gerolds<br />

(1031-1050) (Crecelius, Trad. 1, Nr. 91) und mit <strong>der</strong>selben<br />

Tätigkeit in einer undatierten Urk. aus <strong>der</strong> Zeit des Abtes Gero<br />

(1059-1063), hier jedoch <strong>an</strong> zweiter Stelle (ebd. 2, Nr. 103).<br />

Be r n h a r d. Er wird in einer undatierten Urk. aus <strong>der</strong> Zeit Abt Gerolds<br />

(1031-1050) <strong>an</strong> vierter und letzter Stelle in <strong>der</strong> Reihe <strong>der</strong><br />

K<strong>an</strong>oniker als Zeuge gen<strong>an</strong>nt (Crecelius, Trad.l, Nr.91), ebenso<br />

in einer undatierten Urk. Abt Geros (1050-1063), und zwar <strong>an</strong><br />

zweiter Stelle unter den K<strong>an</strong>onikern (ebd. 2, Nr. 104), ferner in einer<br />

weiteren, aus <strong>der</strong> Zeit von 1050-1059 <strong>an</strong> dritter Stelle, hier aber<br />

ohne jede Ordo<strong>an</strong>gabe (ebd. Nr. 103). Weitere Erwähnungen lassen<br />

sich noch in einer Urk. vom 10. Juni 1055 (ebd. Nr. 100) und in einer<br />

Urk. von 1059 (ebd. Nr.l02) nachweisen. Er steht hier <strong>an</strong> zweiter<br />

Stelle unter den geistlichen·Zeugen.<br />

Ra z o. Er wird als Clericus bezeichnet und läßt sich als dritter und<br />

letzter in <strong>der</strong> Reihe <strong>der</strong> geistlichen Zeugen einer undatierten Urk.<br />

aus <strong>der</strong> Zeit Abt Gerolds (1031-1050) nachweisen (Crecelius,<br />

Trad. 1, Nr. 92). Razo ist doch wohl personengleich mit dem Träger<br />

desselben Namens, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> umfänglichen Zeugenreihe einer Urk.<br />

vom 12. Juni 1064 <strong>an</strong> zehnter Stelle, ohne jede nähere Angabe, auftritt<br />

(ebd., Trad. 2, Nr. 105).<br />

S al i ger. Als Zeuge wird Saliger zweimal erwähnt, und zwar einmal<br />

in einer undatierten Urk. aus <strong>der</strong> Zeit Abt Geros (1059-1063), in <strong>der</strong>

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