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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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424 7. Personallisten<br />

? EI u e r ich. Presbyter et monachus. Zum 31. März ohne Herkunfts<strong>an</strong>gabe.<br />

Ale b r a n d. Diaconus. Zum 2. April mit <strong>Werden</strong>er Herkunfts<strong>an</strong>gabe.<br />

? Go des c a 1 c. Presbyter et monachus. Zum 20. April ohne Herkunfts<strong>an</strong>gabe.<br />

Ger ha rd. Der Propst (s. § 48).<br />

Her m<strong>an</strong> n. Der Scholasticus (s. § 48).<br />

Ger ha r d. Der Kellner (s. § 45).<br />

Gerhard. Der Custos (s § 46).<br />

Herrn a n~. Der Custos (s. § 46).<br />

Herrn <strong>an</strong> n. Der Prior (s. § 44).<br />

Rot ger. Der Prior (s. § 44).<br />

G (e r ha r d) o<strong>der</strong> G (0 t t f r i e d). Der Portarius (s. § 47).<br />

Vo 1 d o. Er wird gelegentlich einmal al; Zeuge in einer Urk. des Abtes<br />

Gerhard für Helmstedt vom Jahre 1236 erwähnt (Helmstedt, Urk.<br />

Nr. 39 StAW).<br />

Her m<strong>an</strong> n. Der Propst (s. § 43).<br />

Das Verbrü<strong>der</strong>ungs- und Totenbuch <strong>der</strong> Abtei Mönchengladbach (Hg. von Eckertz,<br />

ZAachenGV 2. 1880, S.191-292) weist einige Namen Wer-dener Herkunft auf.<br />

<strong>Die</strong> Anlage des Totenbuches stammt aus <strong>der</strong> Zeit vor 1167. <strong>Die</strong> <strong>Werden</strong>er Namen<br />

gehören aber nicht zum Grundbest<strong>an</strong>d, son<strong>der</strong>ru <strong>der</strong> späteren Zeit <strong>an</strong>. <strong>Die</strong> Eintragung<br />

von Abt Wolfram (1173-1183) ist die einzige datierbare Namenseintragung<br />

aus <strong>Werden</strong>. Derselben Zeit mögen auch die <strong>an</strong><strong>der</strong>en Namen des <strong>Ruhr</strong>klosters<br />

<strong>an</strong>gehören. Sie liegen jedenfalls vor 1250, da um diese Zeit in <strong>Werden</strong> das Totengedächtniswesen<br />

eine Zeitl<strong>an</strong>g nicht mehr gepflegt wurde. Eine Versendung <strong>der</strong><br />

Namen von Gestorbenen ordnete erst Abt Albero 1259 wie<strong>der</strong> <strong>an</strong> (vgl. § 30), wobei<br />

es fraglich erscheint, ob diese Anordnung in <strong>der</strong> Folgezeit auch durchgeführt<br />

wurde. Das Fehlen von <strong>Werden</strong>er Namen im Domnekrolog II aus Münster spricht<br />

dagegen. <strong>Die</strong> <strong>Werden</strong>er Eintragungen im Totenbuch von Mönchengladbach werden<br />

deshalb <strong>an</strong> dieser Stelle eingeordnet. Eingetragen sind folgende Namen:<br />

Her im a n n. Sacerdos et monachus. Zum 10. August mit dem Vermerk<br />

einer durch ihn gemachten Stiftung von 5 Mr., weshalb ihm eine plena<br />

memoria zukam.<br />

R i b e r t. Sacerdos et monachus. Zum 25. August.<br />

Wer n e r. Acolythus. Zum 27. August.<br />

Her i b e r t. Sacerdos et monachus. Zum 31. August. Mit ihm schließen<br />

die Gladbacher Eintragungen.<br />

E ver ha r d. Der Prior (s. § 44).<br />

Alb e r t. Der Propst (s. § 43).<br />

T he 0 <strong>der</strong> ich. Der Kellner (s. § 45).<br />

Heinrich. Der Propst (s. §43).

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