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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 50 Konventsmitglie<strong>der</strong> 417<br />

A d 0 I f u s. Ohne jede Ordobezeichnung in <strong>der</strong> Zeugen reihe einer undatierten<br />

Vrk. aus dem ersten Jahrzehnt des 12. Jhs. <strong>an</strong> sechster und<br />

letzter Stelle unter den geistlichen Zeugen gen<strong>an</strong>nt (Crecelius, Trad. 2<br />

Nr. 122). Möglicherweise gleich mit dem in dieser Zeit nachweisbaren<br />

Küster (s. § 46).<br />

Ger ha r d. Der Kapl<strong>an</strong> (s. § 49).<br />

Her m<strong>an</strong> n. Der Kapl<strong>an</strong> (s. § 49).<br />

<strong>Die</strong>trich. Der Propst (s. §43).<br />

An n o. Camerarius. Er di~nte als Zeuge <strong>an</strong> dritter Stelle unter den vier<br />

gen<strong>an</strong>nten Konventsmitglie<strong>der</strong>n in einer undatierten Vrk. Abt Bernhards<br />

(1125-1140) (Lacomblet, VB 1 Nr. 317). Ob <strong>der</strong> spätere Prior?<br />

(s. unter § 44). Ein Anno auch im zweiten Teil des Traditionsregisters<br />

(vgl. S. 418).<br />

Ger h a r d. Als frater bezeichnet, kommt er in <strong>der</strong> Zeugen reihe einer<br />

undatierten Vrk. aus <strong>der</strong> ersten Hälfte des 12. Jhs. nach den Klosterdignitären<br />

vor (Crecelius, Trad. 2 Nr. 128). (Vgl. S. 419).<br />

Es folgen die Namen <strong>der</strong> in das Kloster entwe<strong>der</strong> durch Oblatio o<strong>der</strong> durch Conversio<br />

aufgenommenen Brü<strong>der</strong>, soweit sie in den Traditionen des zweiten Teils des<br />

Stiftungsverzeichnisses (bei Kötzschke 1, Nr. 126-168, S. 163-167) vertreten sind.<br />

<strong>Die</strong>ser Teil <strong>der</strong> Traditionen umfaßt im wesentlichen die Regierungszeit <strong>der</strong> .i\bte<br />

Bernhard (1125-1140) und Lambert (1145-1161), vereinzelt auch <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

.i\bte <strong>der</strong> 1. Hälfte des 12. Jhs. Eine genauere zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.<br />

Es h<strong>an</strong>delt sich um folgende Mönche:<br />

E t hel ger und V d o. Sie waren Söhne des nobilis homo V do, <strong>der</strong> bei<br />

ihrem Eintritt, <strong>der</strong> wohl als oblatio <strong>an</strong>zusehen ist, 5 sol. aus Keverlo<br />

(Kevelaer?) tradierte (Kötzschke 1, Nr. 126, S. 163). <strong>Die</strong> Bezeichnung<br />

nobilis homo für den Vater läßt die ständische Herkunft <strong>der</strong> beiden<br />

Söhne erkennen. Der Name Vdo ist für das Geschlecht von Broich<br />

(Broke, Bruche u. a.) in dieser Zeit belegt. So war z. B. Vdo von<br />

Bruche Zeuge in einer Vrk. von 1135 (Lacomblet, VB 1 Nr.322) und<br />

ebenso 1147 (Lacomblet, VB 1 Nr. 301).<br />

Be r w e I p. Für ihn tradierte sein Vater, ein comes Gerhardus, 3 sol. in<br />

Cloheim (Kspl. Neviges). Berwelp muß d<strong>an</strong>ach durch oblatio in das<br />

Kloster aufgenommen und monachus nutritus gewesen sein (Kötzschke<br />

1, Nr. 127, S. 163). <strong>Die</strong> comes-Bezeichnung des Vaters gibt über die<br />

ständische Herkunft des Sohnes Aufschluß.<br />

G 0 t t f r i e d. Er war <strong>der</strong> Sohn des nobilis Adelbertus, <strong>der</strong> <strong>an</strong>läßlich des<br />

Eintritts seines Sohnes 3 sol. aus Rothe (wohl Raadt b. <strong>Werden</strong>) tradierte<br />

(Kötzschke 1, S. 163 Nr. 128). D<strong>an</strong>ach dürfte Gottfried wohl<br />

durch oblatio Mönch geworden sein. Sein Vater Adelbert ist 1148<br />

nachweisbar (Lacomblet, VB 1 Nr.364), dessen Bru<strong>der</strong>, mit dem er

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