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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 50 Konventsmitglie<strong>der</strong> 413<br />

Vita des hl. Lucius. über weitere Gedichte von ihm s. P. Lehm<strong>an</strong>n,<br />

Mitt. aus H<strong>an</strong>dschriften S. 4,53.<br />

Im älteren Teil des Traditionsverzeichnisses (bei Kötzschke 1, Nr. 1-125, S. 153-<br />

163), das Traditionen des 9./10. Jhs. bis in die Zeit des 11. Jhs. enthält, werden folgende<br />

Mönche erwähnt:<br />

B run s t e n. Frater noster. So wird er bezeichnet bei <strong>der</strong> Erwähnung<br />

einer von ihm ver<strong>an</strong>laßten Tradition von L<strong>an</strong>d in Wattenscheid in<br />

dem älteren bis um 1000 enthaltenen Traditionsregister (Kötzschke<br />

1, S. 153, Nr. 5). Da er selbst die Verfügung vornahm, k<strong>an</strong>n er kein<br />

monachus nutritus , son<strong>der</strong>n muß conversus gewesen sein.<br />

W e d h a r d. Er wird als frater noster gen<strong>an</strong>nt bei <strong>der</strong> Erwähnung des<br />

von ihm selbst tradierten Erbes in Kettwig (Kötzschke 1, S.154,<br />

Nr.24). Er muß monachus conversus gewesen und erst in späteren<br />

Jahren eingetreten sein, da er selbst über sein Erbe verfügte.<br />

Wi g ger. Sein gleichnamiger Sohn tradierte mit seinen Geschwistern<br />

eine Hufe bei Lünen mit einem Erlös von 2 Sol. pro <strong>an</strong>ima patris<br />

eorum nostri quoque fratris Wiggeri (Kötzschke 1, Nr.46). D<strong>an</strong>ach<br />

war Wigger zur Zeit <strong>der</strong> Tradition verstorben. Er ist wohl erst in seinen<br />

späteren Lebensjahren in <strong>Werden</strong> eingetreten und deshalb monachus<br />

conversus.<br />

Hel m r i c. Presbyter et frater noster. Er tradierte selbst sein Gut in<br />

Gladbeck (Kötzschke 1, Nr.62, S. 158) und muß deshalb monachus<br />

conversus gewesen sein.<br />

1-Io ger. Normus. Er selbst tradierte mit Zustimmung seines Bru<strong>der</strong>s<br />

Siegfried seinen Besitz in Barnscheid (Kötzschke 1, Nr.83, S.159)<br />

und wird deshalb wohl in späteren Jahren eingetreten und monachus<br />

conversus gewesen sein. Ob mit dem Hoger einer früheren Tradition<br />

personengleich? (Kötzschke 1, S. 159, Nr. 78).<br />

Ru t hol f. Er wird am 13. Mai 1047 von Abt Gerold für die Verwaltung<br />

<strong>der</strong> zur Memorie dieses Abtes geschenkten Güter bestimmt<br />

(Crecelius, Trad.l, Nr.90). Ohne nähere Ordo<strong>an</strong>gabe ist er Zeuge<br />

einer undatierten Urk. aus <strong>der</strong> Zeit von 1050-1059 (Crecelius,<br />

Trad. 2, Nr. 104).<br />

Val e r i a n. Der Dek<strong>an</strong> (s. § 44).<br />

War m und. Der Dek<strong>an</strong> (s. § 44).<br />

Gis e I b e r t. Ohne Ordo<strong>an</strong>gabe ist er Zeuge <strong>an</strong> zweiter Stelle nach<br />

dem Propst in einer undatierten Urkunde aus <strong>der</strong> Zeit von 1050-<br />

1059 (Crecelius, Trad. 2, Nr. 103).<br />

Be r eu u i n. Er tritt in zwei undatierten Urkk. aus <strong>der</strong> Zeit von 1050<br />

-1059 als Zeuge auf (Crecelius, Trad.2, Nr.l03, Nr.l04) und<br />

wird dabei als frater bezeichnet. Ob mit dem Namensträger im 2.

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